Unsere Innenstädte und Ortskerne sind von den Lockdowns in der Corona-Pandemie hart getroffen worden. Der Einzelhandel hat in den vergangenen Monaten so stark gelitten, dass selbst erfolgsverwöhnte Handelsketten wie Douglas oder H&M in diesem Jahr zahlreiche ihrer Filialen schließen werden. Der Strukturwandel im Handel, der viele Ursachen und Gründe hat, war schon vor Corona im vollen Gange, und er ist durch die Krise dramatisch beschleunigt worden. Besonders in kleineren Städten stehen viele Geschäfte bereits leer, die Zentren drohen zu veröden.

Dem muss die Politik entgegenwirken – und wir tun es in NRW.  Unser Bundesland ist Vorreiter bei der Stärkung der Innenstädte und Veedel. In der vergangenen Woche sind weitere 29,3 Millionen Euro über das „Sofortprogramm Innenstadt“ als Hilfen bereitgestellt worden. 2020 ist das Programm mit 70 Millionen Euro aufgelegt worden. Die NRW-Landesregierung ermöglicht es mit diesem bundesweit einzigartigen Programm den Städten und Gemeinden, schnell zu handeln und neue Wege zu beschreiten, um die Zentren zu retten und neu zu gestalten.

Fit für das digitale Zeitalter

Denn klar ist: Es geht nicht um einen reinen Wiederaufbau, wir brauchen vielmehr einen Neustart, müssen innovativ sein und unsere Innenstädte neu erfinden, um sie fit für das digitale Zeitalter zu machen, angepasst an die veränderten Ansprüche und Erwartungen der Menschen. Wichtig ist eine Änderung der Landesbauordnung: Mit der sogenannten Innovationsklausel ist es für die Städte nun viel einfacher, die Nutzungen von Gewerbeflächen zu ändern. Es ist der Anspruch unserer Politik in NRW, den Wandel der Städte zu Marktplätzen des 21. Jahrhunderts aktiv zu begleiten.

Um dauerhafte Leerstände und Verödung ganzer Straßenzüge zu vermeiden, ist Flexibilität auf allen Ebenen gefragt. Temporäre Zwischennutzungen leerstehender Geschäftsräume mit kurzfristigen Verträgen sind eine Option: Mietverhältnisse für wechselnde Pop-Up-Stores und Showrooms außerstädtischer Anbieter – zum Beispiel aus dem Bereich der Auto- oder Möbelhäuser sowie Handwerksunternehmen sind genauso denkbar wie Vermietungen an Start-Up-Unternehmen.

Schnelle, unbürokratische Nutzungsänderungen

Wie dargestellt, müssen Nutzungsänderungen schnell und ohne langwierige Bürokratie möglich gemacht werden. So könnten beispielsweise obere Geschosse leerstehender Immobilien in Parkraum, Wohnraum, Seniorenheime oder Logistik-Hubs umgewandelt werden. Online-Handel benötigt innerstädtische Flächen, um auf der letzten Meile die Zustellung zu optimieren, dies hilft dem Verkehr und damit der Umwelt. Der Online-Handel ist dann nicht mehr der Gegner des stationären Handels, beide Formate finden in diesen Flächen-Umnutzungen vielmehr kongenial zusammen. 

Zudem sind faire Mieten das Gebot der Stunde. Denn ein Problem vieler Geschäftsleute sind starre Mieten für Ladenlokale, die festgelegt wurden, als der Handel noch boomte, in Zeiten der Umsatzverluste aber nicht angepasst wurden. Hier sollte der Gesetzgeber nicht zu stark eingreifen, aber es macht Sinn, dass die Mieten bei guten Umsätzen steigen und die Mietbelastungen bei geringeren Erlösen passgenau sinken.

Supermärkte als Frenquenzbringer

Bemühen sollten wir uns zudem darum, Supermärkte von den Stadträndern zurück in die Zentren zu holen. Lebensmittel werden immer eingekauft, deshalb sind Supermärkte sichere Frequenzbringer, und davon profitieren auch die anderen Geschäfte. Hier müssen wir, wie unsere Bauministerin Ina Scharrenbach es sinnvollerweise tut, an runden Tischen die regulatorischen Bauvorschriften mit den Lebensmittelhandels-Riesen besprechen. Ziel muss sein: Mehr Frequenzen in die Städte.

Ein weiterer Punkt für die Politik kann sein, für den Neustart den inhabergeführten Handel zwei Jahre von der Gewerbesteuer zu befreien und gegebenenfalls zwei Jahre die Umsatzsteuer zu halbieren. Innenstädte als „Tax Free Zone“ ist ein neuer Ansatz, um die Geschäftsleute zu entlasten. Gleiches gilt für die Ermöglichung von mehr verkaufsoffenen Sonntagen. Hierzu bedarf es dringend einer Grundgesetz-Änderung, um dieselben Spielregeln für stationären wie Online-Handel aufzustellen.

Digitalisierungsschub für die Händler

Klar ist auch: Trotz der vielen Schließungen wird es weiterhin klassische Einzelhandels-Geschäfte geben, wenn auch nicht so zahlreich wie früher. Analoges Shoppen ist auch im digitalen Zeitalter beliebt. Nach dem Ende des Lockdowns ist deutlich zu spüren, wie froh die Menschen sind, wieder in der echten Welt einzukaufen, Waren zu sehen und anzuprobieren – anstatt sie online zu bestellen. Die Händler brauchen einen Digitalisierungsschub, um attraktiv zu bleiben. Ein Trend sind hybride Online-Offline-Formate, denn Events und Veranstaltungen werden immer wichtiger, um Kunden stationär zu begeistern und in allen Kanälen zu binden. Sehr erfolgreich ist unser Projekt der Digital-Coaches in Nordrhein-Westfalen, sie unterstützen die Kaufleute bei der Digitalisierung – und dabei, ihre Angebote modern und online zu präsentieren.

Die Politik muss für all dies die Rahmenbedingungen liefern. Ein weiterer wichtiger Punkt ist hier die steuerliche Gleichbehandlung der Anbieter: Onlineshops sollten die gleichen Abgaben zahlen wie die stationären Händler, damit Chancengleichheit herrscht.

Innenstädte müssen die Marktplätze unserer Gesellschaft, Begegnungs- und Kommunikationsforen bleiben. Sie sind die Aushängeschilder, die unsere Zentren lebenswert und attraktiv machen. Und das soll und muss auch im digitalen Zeitalter so bleiben.

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Leider haben sich schlimme Befürchtungen bewahrheitet, der Lockdown hat eine sehr dunkle Seite. Im Corona-Jahr 2020 hat sich die Zahl der erfassten Fälle von Gewalt gegen Kinder in Deutschland erhöht. Am stärksten stiegen die Zahlen laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Bereich der Kinderpornografie an. 18.761 Fälle sind 2020 bundesweit verzeichnet, das sind 53 Prozent mehr als im Vorjahr. Das Dunkelfeld, also der Anteil an nicht entdeckten Straftaten, dürfte um ein Vielfaches größer sein, denn die Daten geben lediglich die der Polizei bekannt gewordenen Delikte an.

Wir als NRW-Landesregierung fahren seit vier Jahren einen entschiedenen Null-Toleranz-Kurs gegen Kriminelle – und natürlich besonders gegen die scheußliche Art von Verbrechen an Kindern. Deshalb beschreiten wir hier neue, innovative Wege der Strafverfolgung.

Das Problem: Die Arbeit der Ermittler, die Kinderpornografie aufdecken, ist sehr aufwendig, sie müssen im Netz unendlich viel Datenmaterial sichten und bewerten, um den Tätern auf die Spur zu kommen. 

Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, kurz KI, kann ihre Arbeit deutlich beschleunigt werden. Mit einer Genauigkeit von 92 Prozent erkennt die KI-Anwendung AIRA, die Wissenschaftler zusammen mit der Firma Microsoft entwickelt haben, Kinder- und Jugendpornografie im Netz; das hat sich in einer Erprobungsphase der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen gezeigt. Bereits bekanntes Material wird von AIRA aussortiert, die schlimmsten Verdachtsfälle werden priorisiert und die Altersklassen der Opfer bestimmt. Somit erhalten Ermittler vorsortierte Daten, wodurch sie wertvolle Zeit gewinnen. Beweismaterialien werden schneller identifiziert, Täter ermittelt und Strafverfahren eingeleitet.

Das hybride Cloudmodell, das hier zum Einsatz kommt, ist in der Strafverfolgung weltweit bisher einmalig, wie NRW-Justizminister Peter Biesenbach betont hat. Es erfüllt alle Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, da das Bild- und sonstige Datenmaterial in abstrahierter und anonymisierter Form in eine Cloud geladen werden. 

Die NRW-Landesregierung hat bereits die Mittel in den Haushalt eingestellt, um dieses smarte System zeitnah aus dem Forschungsprojekt heraus in die Breite der praktischen Ermittlungsarbeit zu bringen. Ein weiterer Vorteil: Mit zunehmenden Fällen lernt die KI dazu, ihre Bewertungen werden noch genauer, womit die Ermittler immer effizienter arbeiten können.

Sexuelle Gewalttaten gegen Kinder gehören zu den übelsten Verbrechen überhaupt, die Opfer werden traumatisiert und leiden ihr ganzes Leben lang unter den Folgen der Taten. Dank der effizienten KI-Anwendung, kann Kindern Leid erspart werden. Wir sagen: Null Toleranz gegen Kinderpornografie.

 Künstliche Intelligenz kann Missbrauchsdarstellungen von Kindern erfolgreich aufspüren und hilft Polizei und Justiz im entschlossenen Kampf gegen Pädokriminelle. Ergebnisse eines wegweisenden Projekts in Nordrhein-Westfalen hat Justizminister Peter Biesenbach am (heutigen) Dienstag vorgestellt.

„Nordrhein-Westfalen hat sich die Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung dieser widerwärtigen Darstellungen zum Ziel gemacht. Polizei und Justiz in unserem Land jagen Pädokri-minelle. Es muss sichergestellt werden, dass Täter, die Kinder missbrauchen, Produzenten sowie Konsumenten der abscheulichen Bilder hinter Gittern landen. Hierbei spielen moderne Technik und Künstliche Intelligenz eine zunehmend große Rolle. Mit dem Forschungsprojekt zur automatischen Bilderkennung hat Nordrhein-Westfalen im Sommer 2019 bundesweit technisches und juristisches Neuland betreten. Die NRW-Koalition hat den Kampf gegen Kindesmissbrauch konsequent angenommen und Nordrhein-Westfalen ist hierbei Vorreiter. Ohne Technik könnten die Ermittler der gi-gantischen Datenmenge längst nicht mehr Herr werden. Wie wirksam diese neuen Wege sind, hat Justizminister Peter Biesenbach heute dargestellt. 

Algorithmen helfen, Kindesmissbrauch in der Datenflut innerhalb von Millisekunden zu erkennen und mit hoher Trefferquote Vorschläge für die Kategorisierung strafrechtlich relevanter Inhalte zu ma-chen. Künstliche Intelligenz kann Darstellungen des Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen von nicht strafbarer Erwachsenenpornografie unterscheiden. Sie kann durch den Fokus auf relevantes Material auch helfen, noch andauernde akute Missbrauchssituationen zu erkennen. Wie groß der Markt an Missbrauchsdarstellungen von unschuldigen Kindern ist, vermag niemand seriös zu ermessen. Mit jedem weiteren Bild, das in Umlauf geht, wächst er weiter. Diesen Sumpf gilt es im Sinne unserer Null-Toleranz-Politik auszutrocknen, um unsere Kinder wirksam zu schützen. Die KI ersetzt dabei nicht den menschlichen Auswerter und den juristischen Bewerter. Sie kann aber den Strafverfolgern frühzeitig, schnell und wirksam aus der Menge der Daten Beweismittel herausfiltern, die sie zur Prüfung etwa einer Untersuchungshaft benötigen. Meinen größten Respekt und Dank zolle ich den Menschen, die sich tagtäglich diese Bilder und Videos ansehen müssen.

Rainer Deppe zur Initiative für eine Weidetier-Prämie

Anreiz schaffen, damit Tiere auf der grünen Weide leben

Die NRW-Koalition von CDU und FDP möchte die Weidetierhaltung als tiergerechte und ökologisch sinnvolle Haltungsform fördern. Dazu haben wir am heutigen Freitag einen Antrag im Plenum eingebracht: „Ökosystemdienstleistungen der Weidetierhaltung anerkennen und honorieren“. Dazu erklärt unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Rainer Deppe:

„Wir alle wünschen uns, dass Tiere auf einer grünen Weide leben. Das gilt insbesondere für die Ziegen, Schafe oder Mutterkühe, die für unsere Ernährung wichtig sind. Die Weidetierhaltung ist aber nicht nur für das Tierwohl ein Gewinn, sondern auch für die Biotop- und Landschaftspflege – besonders in schwer zu bewirtschaftenden Gebieten wie Steillagen – sowie für die Biodiversität. Es haben also erst einmal alle etwas davon: die Natur, die Tiere und das Gewissen der Konsumentinnen und Konsumenten.

Das Problem für unsere Bauern aber ist: Der Erlös für Fleisch bleibt niedrig, ihre Kosten aber steigen und steigen – für Flächenpachten und zuletzt durch die Dürresommer für Futter. Wenn wir wollen, dass die Weidehaltung als tierfreundliche und ökologisch wertvolle Haltungsform zu- statt abnimmt, müssen wir dafür sorgen, dass sie sich für Tierhalterinnen und Tierhalter trägt. Die Instrumentarien, die wir bisher in der Hand haben, reichen nicht aus. Deshalb wollen wir die Förderbedingungen in Nordrhein-Westfalen auf den Prüfstand stellen. Vor allem aber schlagen wir eine Weidetierprämie für ganz Deutschland vor, die wir dann auch in NRW umsetzen wollen. Diese Prämie soll Anerkennung und finanzieller Anreiz für eine wichtige gesellschaftliche Leistung sein – ein Ziel, für das uns im Bundesrat stark machen.“

Florian Braun zur Initiative für dezentrale Working Spaces

Kein Homeoffice, keine Pendelei ins Büro – das geht zusammen

Die NRW-Koalition von CDU und FDP will Lehren aus der Corona-Krise nutzen, um eine Beschäftigung beim Land NRW attraktiver zu machen, Verkehrswege und das Klima zu entlasten sowie Menschen zufriedener zu machen. Das steckt hinter dem Antrag „Mit Working-Space-Angeboten Landesbehördenarbeitsplätze im ländlichen Raum dezentralisieren“, den die Fraktionen an diesem Freitag gemeinsam im Plenum eingebracht haben. Die Fachausschüsse werden sich nun im weiteren Verfahren mit unseren Ideen auseinandersetzen. Dazu erklärt unser digitalpolitischer Sprecher Florian Braun: 

„In diesem zurückliegenden Coronajahr haben wir den Segen und die Flüche des Homeoffice alle selbst erlebt: Nervige Pendelei fiel weg, wertvolle Zeit wurde gewonnen – auf der anderen Seite vermisste man die komfortable Büroausstattung, den Austausch mit Kollegen, stabiles Internet und trat sich oft mit anderen Familienmitgliedern gegenseitig auf die Füße. Die Frage, die wir uns als NRW-Koalition gestellt haben, lautete: Können wir das Beste aus beiden Welten kombinieren. Und wir glauben: Ja, das können wir. 

Wir möchten, dass die Landesverwaltung dezentrale Working Spaces erprobt. Diese Arbeitsstätten über NRW verstreut können Beschäftigten insbesondere aus dem ländlichen Raum ein kreatives und professionelles Umfeld bieten, den weiten Weg nach Düsseldorf ersparen und weiterhin eine Trennung von Arbeitsplatz und Privatleben ermöglichen. So schaffen wir eine größere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie, Arbeit und Ehrenamt oder einfach Arbeit und Freizeit. Gleichzeitig vermeiden wir Verkehr, entlasten so die Straßen und den ÖPNV ebenso wie das Klima. Und durch die neuen Working Spaces könnten auch die ländlichen Zentren attraktiver und lebendiger werden. Kurzum: Eine innovative Idee, die nur Gewinner produziert.“

Jochen Ritter zur Initiative für mehr Bauen mit Holz

Schnittholz wird knapp – Politik steuert gegen

Die NRW-Koalition von CDU und FDP und die Landesregierung setzen sich intensiv dafür ein, Holz als nachhaltigen Baustoff zu fördern. Bereits 2018 hat das Land eine Expertenkommission „Bauen mit Holz“ eingerichtet. Es gibt spezielle Förderprogramme für den Holzbau, sein Einsatz wurde auch in der Landesbauordnung gestärkt. Das Problem derzeit: Auf dem Weltmarkt gibt es inzwischen einen extremen Mangel an Schnittholz. Gemeinsam mit der FDP haben wir deshalb an diesem Donnerstag eine Initiative im Plenum eingebracht mit dem Ziel, die Holzverfügbarkeit für den nordrhein-westfälischen Markt zu sichern. Dazu erklärt Jochen Ritter, Mitglied im Bau- sowie im Umweltausschuss:

„Wir sind fest entschlossen, die Bautätigkeit in Nordrhein-Westfalen hoch zu halten und insbesondere das Bauen mit Holz dabei zu fördern. Denn Holz wächst nach, bindet dauerhaft CO2 und kann so einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung eines nachhaltigen Bauwesens leisten. Aus ökologischen wie ökonomischen Gründen haben wir in den vergangenen Jahren viel Geld in die Hand genommen, um den Wald gegen Dürre, Hitze und Käfer zu stabilisieren und die Waldbesitzer hier bei ihren Anstrengungen zu unterstützen. Doch jetzt sind wir mit neuen Herausforderungen konfrontiert: Schnittholz wird knapp. 

Im Inland ist während der Pandemie viel Holz über die Baumärkte nachgefragt worden, in Übersee werden für Schnittholz weit höhere Preise gezahlt als hier. Wir wollen dazu beitragen, dass die Wertschöpfungskette vom Wald bis zum fertigen Haus in NRW auf hohem Niveau erhalten bleibt und sich entspannt. Wir wollen versuchen, mehr von dem Holz verwendbar zu machen, das aus Beständen kommt, die der Borkenkäfer befallen hat. Dabei versprechen wir uns auch positive Effekte davon, dass es in Aachen einen der wenigen Studiengänge in Deutschland gibt, der Holzingenieurwesen vermittelt. Und trotz der schwierigen Lage wollen wir bei eigenen Vorhaben demonstrieren, dass Holz ein breites Anwendungsgebiet über den Ein- und Mehrfamilienhausbau hinaus hat, und damit andere für nachhaltiges Bauen mit diesem vielseitig einsetzbaren Material aus den heimischen Wäldern zu begeistern. Wir sind sicher, dass Holzbau eine zukunftsträchtige Alternative und Ergänzung zu Stahl- und Betonbau ist – und keinesfalls ein Holzweg.“

Christina Schulze Föcking und Andrea Stullich zu Kinderschutz im Internet

Wir müssen Kinder stark machen für Gefahren, die online lauern

„Cybergrooming“ nennt man es, wenn pädokriminelle Täter in Internet-Chats Kontakt zu Kindern und Jugendlichen suchen, um einen Missbrauch anzubahnen. Und es ist leider kein Rand-, sondern eher ein Massenphänomen. Hinzu kommen wachsende Probleme mit Beleidigungen und Anfeindungen, aber auch dem Verbreiten anzüglicher Inhalte unter Gleichaltrigen. Deshalb hat die NRW-Koalition von CDU und FDP sich das Ziel gesetzt, noch mehr als bisher für die Medienkompetenz der jungen Userinnen und User zu tun. Am heutigen Donnerstag bringen die Fraktionen ihren Antrag „Kinder und Jugendliche gegen die Gefahren im Internet sensibilisieren und stark machen“ im Plenum des Landtages ein. Dieser soll zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen werden.

Christina Schulze Föcking, Sprecherin für den Kinderschutz: „Unsere Initiative ist Beispiel einer Politik, die zuhört und handelt. Ich war selbst mehrfach und auch mit Kollegen aus dem Landtag bei den Missbrauchsfahndern im LKA und habe miterlebt, wie Annäherungsversuche von Männern starteten nur Minuten, nachdem ein Account für ein fiktives zwölfjähriges Kind angelegt wurde. Parallel kommen fünf, sechs, sieben Anfragen, die Chats beginnen mit Hallo und Fragen nach dem Alter, biegen dann schnell ab zu dem Hinweis, man komme gerade aus der Dusche – binnen weniger Minuten gibt es oft die Aufforderung zum Sex. Da wird mir wirklich schlecht. Wir sprechen hier über öffentliche Chat-Portale und sogar Kleinanzeigen-Plattformen, wo die Fahnder mit dem Fake-Account einer Zwölfjährigen nach Babysitter-Jobs suchen. Die Täter fühlen sich im Internet sicher und die Ermittler erfahren wohl nur von einem Bruchteil der Fälle des Cybergrooming. Die Kinder und Jugendlichen sind überfordert mit den teils aggressiven, oft perfiden Sex-Nachrichten und schämen sich, ihren Eltern davon zu erzählen. Wir müssen ihnen mehr Sicherheit, Kompetenz und Stärke geben, um sich auch online zu behaupten. So wie wir unseren Kindern beibringen, die Straße zu überqueren, müssen wir sie auch im Internet an die Hand nehmen und behutsam anleiten, um sich sicher zu bewegen.“

Andrea Stullich, medienpolitische Sprecherin: „Mit unserem Antrag rücken wir den Kinder- und Jugendmedienschutz und die Prävention in Elternhaus und Schule weiter in den Fokus. Vertrauen zu Eltern und Lehrern und der mündige und verantwortungsvolle Umgang vor allem mit digitalen Plattformen und sozialen Medien sind wichtige Voraussetzungen dafür, unsere Kinder vor Gefahren im Netz zu schützen. Die Fähigkeit, digitale Medien zu nutzen, ist eine wichtige Schlüsselqualifikation, vergleichbar mit Lesen, Schreiben und Rechnen. Weil oft zuerst in der Schule auffällt, wenn sich ein Kind durch digitale Angriffe verändert, wollen wir Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich dabei unterstützen, wie sie dann helfen können. Dafür sind, vor allem auch vorbeugend, gezielte Unterrichtseinheiten in der Schule zum Thema ,Gefahren im Internet‘ wichtig. Mit unserem Antrag wollen wir die Landesregierung darin bestärken, die bestehenden Kompetenz-Angebote für Eltern, Lehrkräfte und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe gezielt weiterzuentwickeln und noch besser zu vernetzen, am besten direkt mit dem #Digitalcheck.NRW. Mit diesem Lotsen für individuelle Medienkompetenz-Förderung ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter in ganz Deutschland. Auf dieser Plattform kann sich jeder selbst testen und bekommt passgenaue Angebote, zum Beispiel analoge Kurse in der Nähe oder digitale Webinare.“

Rüdiger Scholz zur Landesaufnahmestelle Unna-Massen

Ein starkes Stück Landesgeschichte

Vor 70 Jahren, am 20. Mai 1951, wurde mit dem Bau für eine neue Landesaufnahmestelle mit 1500 Plätzen in Unna-Massen begonnen. Damit wurden die Konsequenzen aus der Platzknappheit in der ursprünglichen Einrichtung in Siegen gezogen. Im Dezember 1951 erfolgten die Fertigstellung und der Umzug aus der Siegener Einrichtung nach Massen. Hierzu erklärt der Beauftragte der CDU-Landtagsfraktion für Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten, Rüdiger Scholz:

„Die Landesaufnahmestelle Unna-Massen ist ein starkes Stück Landesgeschichte. Die Gebäude an der Straße ‚Auf der Tüte‘ war für die Menschen, die nach Nordrhein-Westfalen kamen, die erste Adresse in unserem Land. Es ist für sie ein Teil ihrer Erlebensbiografie. ‚Auf der Tüte‘ ist auch ein verbindendes Element für die Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler, aber auch Flüchtlinge aus der damaligen DDR, die in unser Land gekommen sind. Bis zu ihrer vorläufigen Schließung im Jahr 2009 war die Landesaufnahmestelle Unna-Massen erste Anlaufstelle für etwa 2,5 Millionen Menschen. Hier erlebten sie den Geist der Freiheit, des Rechtsstaats und der Demokratie, der in ihren Herkunftsgebieten fehlte und nach dem sie sich so sehnten.

Die Landesaufnahmestelle Unna-Massen war nicht nur eine Herausforderung für die Ankömmlinge, die Mitarbeiter, die sozialen Kooperationspartner und das nachbarschaftliche Umfeld. Dennoch wurde dort die Erstversorgung und Vorbereitung auf das Leben in Nordrhein-Westfalen geleistet. Die Kinder gingen hier erstmals in Deutschland zur Schule. In seinem Vorwort zur vorläufigen Schließung schreibt der damalige Integrationsminister Armin Laschet: ‚Ohne die vielfältigen Kooperationen mit den vor Ort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchen, Verbände und Landsmannschaften (wäre das) nicht möglich gewesen‘.

Deshalb schließen wir uns dem Dank auch heute an. Insbesondere die Verbände der Vertriebenen und Aussiedler haben mit ihrem Wissen um die Landsleute eine unglaubliche Eingliederungs- und Integrationsleistung vollbracht. Unna-Massen war und bleibt ein Ort, der sich in die Seelen der Menschen eingebrannt hat. Es war ein Ort der Ankunft, aber nicht des letztgültigen Ankommens in Nordrhein-Westfalen. 

Heute ist die Landesstelle Unna-Massen ein Ort, der die Geschichten und Einzelschicksale von über 2,5 Millionen Menschen aus über 100 Staaten erzählen kann. Als wir dachten, er würde seine Funktion verlieren, kamen wieder Menschen zu uns, die aus ihrer Heimat aufgrund von Krieg und Gewalt geflohen sind. Dadurch sehen wir, dass das Thema Flucht und Vertreibung wiederkehrende und aktuelle Themen sind. Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt daher, dass die Landesregierung sich das Ziel gesetzt hat, in Unna-Massen eine Erinnerungsstätte zu schaffen, die die Schicksale der Vertriebenen, Flüchtlinge, Aussiedler und Spätaussiedler darstellt und auf den Kontext der aktuellen Fluchtbewegungen weltweit eingeht. Dieses Projekt werden wir weiterhin wohlwollend begleiten und freuen uns auf ein starkes Stück Landesgeschichte.“

Claudia Schlottmann zu Präsenzunterricht

Schule in der Schule ist der beste Unterricht

In Nordrhein-Westfalen sollen alle Schüler ab dem 31. Mai wieder Präsenzunterricht erhalten. Das kündigten Ministerpräsident Armin Laschet und Schulministerin Yvonne Gebauer im Landtag an. Dies gilt für alle Schulformen und bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. Dazu unsere schulpolitische Sprecherin Claudia Schlottmann:

„Nach gut einem Jahr mit stark eingeschränkten sozialen Kontakten braucht es unbedingt wieder eine Rückkehr in die Schulen. Homeschooling, Webinare und Videokonferenzen können soziale Kontakte nicht ersetzen, auch wenn das Lernen auf Distanz inzwischen immer besser funktioniert. Doch in sieben Wochen geht das wohl ungewöhnlichste  Schuljahr zu Ende und es ist gut, dass der Unterricht in den letzten Wochen ein Stück weit wieder eine Rückkehr zur Normalität sein wird. So ermöglichen wir fünf Wochen Präsenzunterricht vor den Sommerferien. Viele Schüler kehren damit nach Monaten Homeschooling endlich wieder in die Schulen zurück.

Durch den verantwortungsvollen Umgang der allermeisten Kinder und Jugendlichen, Mütter und Väter mit den Herausforderungen dieser Pandemie haben Familien zusammen mit allen Lehrkräften einen unschätzbaren Beitrag geleistet. Aber die psychische Belastung ist für viele Kinder enorm. Wir wissen, wie sehr sie unter den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie leiden. Deshalb ist der Präsenzunterricht so wichtig. Persönliche Begegnungen sind unentbehrlich und unersetzbar wichtig für sie und auch deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass Präsenzunterricht, also Schule in der Schule, die richtige Unterrichtsform ist. Angesichts sinkender Coronazahlen und mit dem Schutz durch Tests und immer mehr Impfungen der Lehrerinnen und Lehrer ist dies jetzt bald möglich. Daher freue ich mich sehr, dass wir wieder Präsenzunterricht unter den notwendigen Voraussetzungen ermöglichen und so Lernrückstände sowie psychische Folgen verringern können. Nordrhein-Westfalen wird beispielsweise das Bundesprogramm zum Aufholen coronabedingter Lernrückstände mit zusätzlichen 250 Millionen Euro verdoppeln. Wir werden weiter alles daran setzen, um Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen.“

Oliver Kehrl zur Initiative für einen „Innovationsraum Innenstadt“

„Unsere Citys müssen Erlebnis-Orte werden“

Die Corona-Krise hat den Einzelhandel in NRW und damit auch die Stadtzentren schwer getroffen. Der Handelsverband warnt vor einer Pleitewelle und einer Verödung der deutschen Innenstädte. Die NRW-Koalition von CDU und FDP will jetzt die Weichen stellen, um neues Leben in die Citys zu bringen. Gemeinsam bringen die Fraktionen an diesem Mittwoch einen Antrag im Plenum ein mit dem Ziel, die Innenstadt zum Erlebnis- und Innovationsraum zu machen und den Einzelhandel im Strukturwandel zu stärken. Dazu erklärt Oliver Kehrl, Beauftragter der CDU-Landtagsfraktion für Handel und vitale Innenstädte: 

„Corona hat tiefe und hässliche Spuren in unseren Innenstädten hinterlassen – und sie werden in Zukunft eher noch tiefer. Gleichzeitig hat die Krise uns vor Augen geführt, wie wichtig zentrale Treffpunkte sind und wie sehr sie fehlen, wenn sie nicht mehr da sind. Die Begeisterung, mit der Menschen bei der Öffnung des Einzelhandels wieder in die Citys strömten, ist aus meiner Sicht ein politischer Auftrag, diese lebendigen Zentren zu erhalten und zu stärken. Unser bundesweit einmaliger und inzwischen 100 Millionen Euro starker Innenstadtfonds zeigt, wie ernst wir diesen Auftrag in NRW nehmen.

Klar ist aber auch: Die Innenstadt der Zukunft wird weit mehr sein müssen als eine Shopping-Mall unter freiem Himmel. Deshalb begrüßen wir das Zehn-Millionen-Euro-Programm der Landesregierung für die Erforschung eines ,Innovationsraum Innenstadt‘. Dieses Projekt flankieren wir als NRW-Koalition mit unserer Initiative. 

Wir müssen systematisch und mit digitaler Hilfe Leerstände in unseren Innenstädten bekämpfen und unbürokratische Nutzungsänderungen ermöglichen, um so neue Erlebnis-Orte zu schaffen. Die Innenstadt der Zukunft braucht kreative Mischkonzepte mit neuen Frequenzbringern von Wohnen über Arbeitsplätze bin hin zu Kunst und Kultur. City-Manager, die ihre Stadt genau kennen, aber landesweit vernetzt sind und Ideen austauschen, sollen diesen Wandel begleiten und fördern. 

Zuletzt ist es wichtig, dass wir gleiche und faire Spielregeln für alle Akteure – gleich ob im Online- oder im stationären Handel – schaffen. Hier zielt unser Antrag auch darauf ab, Regulierungsmissstände in den Logistikketten des Online-Handels zu identifizieren.“

Bodo Löttgen zur Wahl der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs

Zupackend mit großer Leidenschaft! Barbara Dauner-Lieb wird höchste Richterin in NRW

Die Kölner Universitätsprofessorin Prof. Dr. Dr. hc. Barbara Dauner-Lieb ist auf gemeinsamen Vorschlag von CDU, SPD, FDP und B90/Grüne zur Präsidentin des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs gewählt worden. Die amtierende Verfassungsgerichtspräsidentin Dr. Ricarda Brandts geht Ende des Monats in den Ruhestand. Dazu der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Bodo Löttgen:

„Mit Frau Prof. Dauner-Lieb konnten wir eine ausgezeichnete Kandidatin für das höchste Richteramt im Land gewinnen, die mit Kenntnisreichtum überzeugt und zupackend mit großer Leidenschaft ihr Fach vertritt. Sie hat durch ihre berufliche Tätigkeit in der juristischen Lehre an der Universität zu Köln und ihre langjährige Erfahrung im Richteramt am Oberlandesgericht Köln und beim Verfassungsgerichtshof in Münster beste Voraussetzungen und Expertise für dieses Amt. Frau Prof. Dauner-Lieb ist im Hinblick auf Verbesserungen und Innovation in der juristischen Lehre als eine der aktivsten und sichtbarsten Rechtsprofessorinnen Deutschlands. Bereits seit 2006 ist die renommierte und profilierte Juristin Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen. Ich freue mich, dass wir mit ihr eine ideale Kandidatin für die Leitungsposition unseres höchsten Gerichts finden konnten und haben sie als CDU-Landtagsfraktion gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, FDP und B90/Grüne als neue Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs vorgeschlagen. Wir sind der Überzeugung, dass Prof. Dauner-Lieb bestens geeignet ist, die Präsidentschaft des höchsten Gerichts des Landes zu übernehmen.“

Hintergrund:

Das Ausscheiden der bisherigen Präsidentin, ihres Stellvertreters und eines weiteren stellvertretenden Mitglieds machen neben der Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin zudem die Neuwahl eines neuen Richters des Verfassungsgerichtshofs und zwei weiterer Stellvertreter notwendig. Hier haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag geeinigt. Mit der Wahl von Prof. Dr. Bernd Grzeszick, Frau Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof und Dr. Michael Haas ist die reibungslose Fortführung der Arbeit des wichtigen Verfassungsorgans gewährleistet.

Zur Person: 

Frau Prof. Barbara Dauber-Lieb, geboren 1955, ist seit Oktober 2000 Professorin für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung der Universität zu Köln. Von 2002 bis 2007 war sie Richterin im Nebenamt am Oberlandesgericht Köln im gesellschaftsrechtlichen Senat. Sie verfügt über schiedsrichterliche Erfahrung auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Seit 2006 ist sie gewähltes Mitglied am Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, zuletzt wiedergewählt am 13. Juni 2018.

Bianca Winkelmann zu Vorwürfen gegen Leitung des Landgestüts NRW

Aushängeschild des Reitersports muss Vorbildfunktion haben

In der vergangenen Woche sind Vorwürfe gegen die Leiterin des Landgestüts NRW in Warendorf aufgetaucht, im Training umstrittene Methoden wie die sogenannte Rollkur (das Aufrollen des Pferdes) und Reiten mit Schlaufzügeln eingesetzt zu haben. Das Umweltministerium prüft derzeit Video- und Bildmaterial von Trainingseinheiten. Dazu erklärt unsere umwelt- und landwirtschaftspolitische Sprecherin Bianca Winkelmann: 

„Wir haben uns als Fraktion mit dem zuständigen Umweltministerium intensiv über die Vorwürfe ausgetauscht, die dort und von Ministerin Ursula Heinen-Esser sehr ernst genommen werden. Es liegt Bildmaterial vor, das im Ministerium und in Abstimmung mit den Ordnungsbehörden vor Ort geprüft wird. Besonders begrüßen wir, dass die Ministerin eine Untersuchungskommission mit Beteiligung unserer  NRW-Tierschutzbeauftragten und externen Experten einrichten wird, um den Anschuldigungen auf den Grund zu gehen. Wir werden im Parlament die Aufklärung der Vorwürfe intensiv begleiten. 

Das Landgestüt in Warendorf ist ein Aushängeschild für unser Reiterland Nordrhein-Westfalen. Die neuen Leitlinien des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum Tierschutz im Pferdesport empfehlen eindeutig, auf Methoden wie die Rollkur zu verzichten. Dieses Aufrollen des Pferdes kann zu einer Hyperflexion des Genicks und so für das Tier zu Schmerzen führen. Es steht für mich fest, dass solche Methoden sich für ein reiterliches Aushängeschild mit Vorbildfunktion für die vielen Reiterinnen und Reiter in unserem Land verbieten – das muss für die Zukunft absolut sicher gestellt werden.“

Heinrich Frieling (CDU) und Ralph Bombis (FDP)

Kein Fehlverhalten der Landesregierung – PUA II beschließt Abschlussbericht zum Teil „Hackerangriff“

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss II („Hackerangriff/Stabsstelle“) hat den Abschlussbericht zum ersten Teil des Untersuchungsgegenstands mit Mehrheit beschlossen. Leider wurde wie bereits Ende des Jahres mit dem Bericht des Vorsitzenden Körfges die Vertraulichkeit der Sitzung durch Medienberichte durchbrochen. Zur Vorlage und Verabschiedung des Teil-Abschlussberichts kommentieren die Sprecher der CDU-Fraktion für den PUA II, Heinrich Frieling, und Ralph Bombis, Sprecher PUA II der FDP-Fraktion: 

„Der am Montag vorgelegte 534-Seiten-Bericht kommt zu dem Schluss, dass der Ministerpräsident, die Staatskanzlei und alle anderen Mitglieder der Landesregierung stets transparent gehandelt haben und die Vorwürfe der Opposition haltlos sind und waren. SPD und Grüne kamen am Tag nach dem Vorfall auf der Grundlage der vorliegenden Fakten zu demselben Urteil wie alle anderen Beteiligten. Der Versuch, das im Nachhinein umzudeuten, ist erkennbar gescheitert und zeugt von schlechtem Stil.

Die Opposition hat drei Jahre versucht, einen Bedienfehler zu einem vermeintlichen Skandal aufzubauschen. Ohne Erfolg und ohne jeden Beweis. Ein falscher Vorwurf wird auch durch permanente Wiederholung nicht wahrer. Der heute vorgelegte Abschlussbericht macht dies klar. Im Ende 2020 vorgelegten ‚Körfges‘-Bericht hingegen wurden Fakten mit wertenden Urteilen vermengt. Das war nicht akzeptabel, sodass dies mit dem nun vorliegenden Bericht korrigiert werden musste. Die gemeinschaftlich vorgenommenen Änderungen im Darstellungsteil sind Beleg dafür, dass SPD und Grüne ebenfalls Änderungsbedarf sahen.“

Aus der Landesregierung

Nordrhein-Westfalen beschleunigt Genehmigungsverfahren für Seilbahnen

Minister Wüst: Seilbahnen sind ein Verkehrsmittel der Zukunft

Mobilitätslösungen mit Seilbahnen boomen. Weltweit wird immer stärker an Mobilitätslösungen mit Seilbahnen gearbeitet – auch in Nordrhein-Westfalen. Mit dem neuen Landesgesetz soll das Genehmigungsverfahren für Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen beschleunigt werden.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Seilbahnen sind ein Verkehrsmittel der Zukunft und können ein wichtiger Baustein einer besseren, sicheren und sauberen Mobilität in Nordrhein-Westfalen sein. Deshalb geben wir jetzt dem Seilbahngesetz ein Update, um Planungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.“

Welches Potenzial Seilbahnen für die Mobilität in Nordrhein-Westfalen haben, zeigt die Forschung am „upBus“ der RWTH Aachen für einen transmodularen Nahverkehr. Der „upBus“ ist ein hybrides Mobilitätskonzept, bei dem ein Fahrzeug zwischen einer Luftseilbahn und einem autonomen Busbetrieb wechselt. Im Unterschied zu einer herkömmlichen Verbindung zwischen einem Seilbahnsystem und einem Omnibus, bei denen Fahrgäste aussteigen müssen, können Passagiere im „upBus“ beim Hybridfahrzeug in der Kabine bleiben.

Minister Wüst: „Der ‚upBus‘ der RWTH Aachen ist ein Beispiel dafür, dass viele Innovationen für neue Mobilität in Nordrhein-Westfalen erforscht und entwickelt werden. Und sie sollen auch hier produziert werden, damit wir auch in Zukunft anspruchsvolle Arbeitsplätze anbieten und hochqualifizierte Arbeitskräfte in der Region halten und neu hinzugewinnen.“

Das Gesetz über die Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen regelt die Planung, den Bau und Betrieb von Seilbahnen. Darunter fallen landesweit auch das Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Aufsicht von Seilbahnen. Mit der jetzt in die Wege geleiteten Novellierung wird das Seilbahn-Gesetz an geltendes EU-Recht angepasst. Die Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens wird jetzt als vereinfachtes Verfahren in das neue Gesetz als Regelfall aufgenommen. Zudem wird die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Plangenehmigungsverfahrens auf Vorhaben mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung durch spezielle Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht. Das dient dem Ziel der Entbürokratisierung und der vereinfachten Durchführung von Vorhaben.

So können neue Lösungen für den ÖPNV schneller als bislang umgesetzt werden.

Hintergrund ÖPNV-Offensive

Im Dezember 2019 hat das Ministerium für Verkehr eine ÖPNV-Offensive gestartet. Dafür stehen 2 Milliarden Euro bis 2031 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. In der Offensive wird eine Vielzahl von Projekten gebündelt, die den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen attraktiver, leistungsfähiger, zuverlässiger und flexibler machen. Ein besserer öffentlicher Personennahverkehr, sowohl in den urbanen Zentren als auch im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens, ist ein zentrales Ziel der Verkehrspolitik der Landesregierung. Für eine bessere, sicherere und sauberere Mobilität können auch Seilbahnen einen Baustein der Personenbeförderung darstellen. Deswegen hat das Ministerium für Verkehr jetzt eine Novellierung des Seilbahn-Gesetzes in den Landtag eingebracht.

Ministerium für Kultur und Wissenschaft schreibt zweiten Landeslehrpreis Nordrhein-Westfalen aus 

Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Gerade in der Pandemie haben viele Lehrende Herausragendes geleistet – Preise mit insgesamt 250.000 Euro dotiert 

Die besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie haben erneut gezeigt, dass an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in vielen Bereichen eine herausragende und innovative Lehre geleistet wird. Um besonders engagierte Hochschullehrende zu würdigen und ihre Arbeit öffentlich sichtbar zu machen, schreibt das Land Nordrhein-Westfalen 2021 zum zweiten Mal den Landeslehrpreis aus. Der Landeslehrpreis ist mit insgesamt 250.000 Euro dotiert und wird in fünf Kategorien verliehen. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 2. Juli 2021. 

„Gute Lehre an unseren Hochschulen ist wichtig für den Erfolg der Studierenden. Zu diesem Erfolg tragen die Lehrenden an den nordrhein-westfälischen Hochschulen entscheidend bei, indem sie mit attraktiver und motivierender Lehre für gut ausgebildete Fachkräfte und für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs sorgen. Insbesondere unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Pandemie haben viele Lehrende Herausragendes geleistet. Mit dem Landeslehrpreis möchten wir dieses Engagement hervorheben und würdigen”, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. 

Mit dem Landeslehrpreis unterstützt die Landesregierung beispielsweise die Entwicklung und Umsetzung neuartiger Lehrkonzepte und besonderer Prüfungsmethoden oder neuer Ansätze in der Beratung und Betreuung von Studierenden. Der Preis ist 2019 ins Leben gerufen worden und wird alle zwei Jahre verliehen.

Der Preis wird in fünf Kategorien vergeben:

1.       Lehre an Universitäten

2.       Lehre an Hochschulen für angewandte Wissenschaften

3.       Lehre an Kunst- und Musikhochschulen

4.       Sonderpreis „Lehre digital“

5.       Sonderpreis „Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements von Studierenden in der Lehre“ 

Jeder Preis ist mit 50.000 Euro dotiert. Das Preisgeld soll für die Weiterentwicklung der Lehre der Preisträgerin bzw. des Preisträgers eingesetzt werden.

Lehrende aller Statusgruppen können von Dekanaten oder Fachschaften für den Landeslehrpreis vorgeschlagen werden, auch Eigenbewerbungen sind zulässig. 

Über die Vergabe der Preise entscheidet eine gemeinsame Jury aus Lehrenden, Studierenden und Hochschuldidaktikerinnen und -didaktikern von Universitäten, Fachhochschulen und Kunst- und Musikhochschulen. Die feierliche Preisverleihung findet am 1. Dezember 2021 statt. 

Mit der Organisation und Durchführung des Landeslehrpreises hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. beauftragt.

Mehr Informationen unter: www.mkw.nrw/landeslehrpreis-2021

Schluss mit Kükentöten: Neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet

Ministerin Heinen-Esser: Das Verbot des massenhaften Tötens männlicher Küken war überfällig und ist ein Meilenstein für den Tierschutz

Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat den vom Bundestag beschlossenen Ausstieg aus der Kükentötung begrüßt: „Das Ende des massenhaften Tötens männlicher Küken war überfällig. Der Ausstieg im Jahr 2022 ist ein Meilenstein für den Tierschutz. Damit wird eine neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet. Jetzt muss die die Wirtschaft schnellstmöglich auf inzwischen marktreife tierschützende Praktiken bei der Legehennen-Erzeugung umsteigen. Und den Verbraucherinnen und Verbrauchern muss der Tierschutz ein paar Cent mehr wert sein”, so die Ministerin.

Vorausgegangen waren Initiativen Nordrhein-Westfalens in den zurückliegenden Jahren, um das Ende der tierschutzwidrigen Praxis des Kükentötens zu forcieren. Ministerin Heinen-Esser ruft Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, schon heute zu Alternativen zu greifen, bei denen keine männlichen Küken getötet werden mussten. So werden Eier angeboten, bei denen die männlichen Brüderhähne der Legehennen mit aufgezogen und als Hähnchen vermarktet werden.

Darüber hinaus unterstützt das Land die Forschung und Aufzucht sogenannter Zweinutzungshuhn-Rassen. Hier legen die Hennen zwar weniger Eier, die männlichen Tiere setzen dafür jedoch auch Fleisch an und somit ebenfalls als Hähnchen nutzbar. Erfolgreiche Brutversuche wurden unter anderem von der Lehr- und Forschungsstation Frankenforst der Universität Bonn durchgeführt. In einem Praxistext soll nun ermittelt werden, wie viele Eier die Hennen legen und wie gut die männliche Küken mästbar sind.

Hintergrund

Auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums hatten im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter Brütereien die Tötung männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen untersagt. Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2016 die Untersagungsverfügungen als rechtswidrig aufgehoben und die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Daraufhin wurde auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen, welches im Juni 2019 im Revisionsverfahren die Tötung männlicher Eintagsküken nur für übergangsweise zulässig erklärte. Grundsätzlich sei das Töten männlicher Eintagsküken nicht vereinbar mit dem Tierschutzrecht.

Einen Überblick über mögliche Alternativen beim Eierkauf bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/toetung-von-eintagskueken-diese-alternativen-gibt-es-11924

Aufbau der neuen Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate schreitet schnell voran

Pinkwart: Ambitionierte Klimaziele erfordern professionelle Umsetzung notwendiger Maßnahmen

Nordrhein-Westfalen macht Tempo beim Kohleausstieg und treibt den Klimaschutz und den Ausbau Erneuerbarer Energien voran. Dazu hat das Innovations- und Energieministerium die Investitionen in Klimaschutz und Energiewende seit 2017 versiebenfacht und Initiativen u.a. für den Hochlauf der Wasserstofftechnologien und der Elektromobilität vorangetrieben. Bis 2030 werden hohe zweistellige Milliardenbeträge erforderlich sein, um den klimafreundlichen Umbau der Sektoren Energie, Mobilität, Industrie und Wohnen zu stemmen und so die ambitionierten neuen Klima-Ziele zu erreichen. Ein Großteil davon wird von privaten Investoren kommen müssen. Mit der neuen NRW.Energy4Climate hat das Land nun eine starke, flexible und nachhaltig agierende Gesellschaft gegründet, die auf allen Ebenen zusätzliche Mittel mobilisieren und Klimaschutzmaßnahmen schneller möglich machen wird. 

Innovations- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Damit wir die neuen Klimaziele erreichen können, müssen wir jetzt durchstarten und konkret handeln. Wir haben dafür bereits in den vergangenen Jahren starke Anreize gesetzt – etwa mit einer erheblichen Steigerung der eigenen Fördermittel für klimaschonende Technologien. Jetzt gilt es, noch größer zu denken und zusätzliche Mittel für Energiewende und Klimaschutz ins Land zu holen, denn der klimafreundliche Umbau im führenden Energie- und Industrieland Nordrhein-Westfalen wird hohe zweistellige Milliardenbeträge benötigen. Das ist eine Mammutaufgabe, für die wir professionelle und hinreichend flexible Strukturen benötigen. Mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate stellen wir die Weichen dafür neu.“

Nordrhein-Westfalen hat sich ehrgeizige Investitionsziele gesetzt: Allein durch EFRE-Mittel werden rund eine Milliarde Euro für die Umsetzung von Energie- und Klimaschutzprojekten eingesetzt. Hinzu kommen Strukturwandelmaßnahmen, um das Rheinische Revier zu einer Modellregion für die klimaneutrale Industrie im Rahmen des europäischen Green Deal zu entwickeln. Hierfür sind allein mehr als fünf Milliarden Eurovorgesehen, von denen ein Großteil bis 2030 in die Region fließen wird. Weitere 700 Millionen Euro von Bund und Land fließen in die Forschungsfertigung Batteriezelle in Münster, die ihre Arbeit aufgenommen hat und mit nationalen und internationalen Partnern an innovativen Lösungen arbeitet. Für einen breiten Rollout von Klimaschutztechnologien stehen rein mit Landesmitteln finanziertenProgramme wie progres.NRW bereit. Darüber hinaus will das Land Mittel aus weiteren Programmen des Bundes und der EU nach Nordrhein-Westfalen holen und dafür die notwendige Co-Finanzierung bereitstellen.

Die neue NRW.Energy4Climate wird gezielt Projekte initiieren und begleiten sowie bei der Einwerbung von Fördermitteln und Investitionen unterstützen. Durch ihre Nähe zur Landesregierung kann sie Anliegen für künftige Förderprogramme beim Bund und bei der EU platzieren und im Sinne Nordrhein-Westfalens mitgestalten. Wichtige Zielgruppen wie die Kommunen werden mit ihr eine neue Ansprechpartnerin erhalten. Zeitnah wird die NRW.Energy4Climate in den Regionen vertreten sein und die Kommunen und Akteure dabei unterstützen, Förderangebote zu nutzen und Projektideen voranzutreiben. 

Klimaschutz flexibel und ohne Brüche managen

Mit der NRW.Energy4Climate stellt die Landesregierung die Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen für Klimaschutz und Energiewende für die Zukunft sicher. Statt immer wiederkehrender Ausschreibungen an externe Dienstleister, die in sehr engen vergaberechtlichen Grenzen agieren müssen, kann sie flexibel und dauerhaft tätig werden – ohne vertraglich langfristig vorgegebene Grenzen. 

Minister Pinkwart: „Das Konstrukt, bei Klimaschutz und Energiewende ausschließlich auf zeitlich und inhaltlich begrenzte Dienstleistungsverträge zu setzen, wird der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung des Klimaschutzes nicht gerecht. Wir brauchen für die wichtige Umsetzungsphase starke Kräfte auf festem Grund. “

Geschäftsführer Ulf C. Reichardt: „Mit der Landesgesellschaft werden wir als zentraler Treiber einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Energiewende sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele unseres Landes leisten und beide Themen mit höchstem Engagement und großem Tempo weiter vorantreiben. Wir werden nicht über Klimaschutz reden, sondern ihn unter Nutzung der Innovationspotenziale unseres Landes und durch Einsatz nationaler und europäischer Förderprogramme entschlossen angehen.“

Trägergesellschaften der EnergieAgentur.NRW an Auftrag beteiligt

Trotz der Bündelung der Klimaschutz- und Energiewendeaktivitäten in der NRW.Energy4Climate wird das Land Nordrhein-Westfalen auch das frei am Markt verfügbare Know-how nutzen – insbesondere in der Aufbauphase der Landesgesellschaft. Bislang wurden bereits fünf Ausschreibungen veröffentlicht. Den Zuschlag beim Thema Mobilität hat ein Konsortium erhalten, an dem auch zwei Trägergesellschaften der heutigen EnergieAgentur.NRW beteiligt sind. Teile des Know-hows der EnergieAgentur.NRW bleiben somit erhalten. Bei vier weiteren Ausschreibungen zu den Themen Urbane Energielösungen, Integrierte und zukunftssichere Energieversorgung für NRW, nachhaltige Rohstoffsicherung für die Energiewende sowie einer Photovoltaik-Offensive für NRW werden die Zuschläge in den nächsten Wochen erteilt.

Mit jährlich 17 Millionen Euro fließen über 50 Prozent mehr Landesmittel in die neue Gesellschaft und externe Dienstleistungsaufträge als in die EnergieAgentur.NRW. In der Landesgesellschaft und bei unterstützenden Dienstleistern werden im Auftrag des Landes bereits 2022 rund 100 Menschen für die Themen Energiewende und Klimaschutz arbeiten.

Öffnungsperspektiven auch für Kirmes, Volksfeste und Marktveranstaltungen 

Sinkende Infektions- und steigende Impfzahlen schaffen in vielen Bereichen Öffnungsperspektiven. Setzt sich diese positive Entwicklung stabil fort, sind auch weitere Lockerungen für den späten Sommer oder Herbst möglich. Über mittel- bis langfristige Öffnungsperspektiven für Betreiber von Volksfesten, Kirmes- und Marktveranstaltungen tauschten sich Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schaustellerverbände in Nordrhein-Westfalen, aus. 

Minister Pinkwart: „Auch für traditionelle, regionale Veranstaltungen mit begrenztem Teilnehmerkreis und familienorientiertem Charakter unter freiem Himmel muss es mit einem entsprechenden Hygienekonzept Öffnungsperspektiven geben. Diese Veranstaltungen, die ein wichtiges Kulturgut dieses Landes sind, sind anders zu bewerten als Großveranstaltungen mit internationalem Publikum, die oftmals weitgehend in geschlossenen Großzelten stattfinden. Bei einem weiteren Rückgang des Infektionsgeschehens bestehen für traditionelle, regionale Volksfeste unter freiem Himmel gute Aussichten für den Spätsommer. Vorausgesetzt, es liegt ein Hygienekonzept vor. Veranstalter sollten ihre Planungen nicht zu früh abbrechen.“

Minister Laumann: „Ich wünsche mir sehr, dass unsere beliebten traditionellen Feste in den Regionen Nordrhein-Westfalens so schnell wie möglich wieder stattfinden können. Wir werden alles daransetzen, insbesondere durch einen weiterhin guten Fortschritt beim Impfen der Bürgerinnen und Bürger, dass diese Veranstaltungen so bald wie möglich wieder besucht werden können. Und hier sind wir bereits auf einem sehr guten Weg. Ich verstehe, dass Veranstalter eine Planungsperspektive benötigen. Hier sind in der Vergangenheit gute Hygienekonzepte entwickelt worden. Bei einem nachhaltig stabilen und niedrigen Infektionsgeschehen und einem erheblichen Impfortschritt können solche umfassenden Konzepte berücksichtigt werden. Die temporären Freizeitparks aus dem vergangen Jahr stellen dabei ein gutes Beispiel dar, wie bei begrenzter Besucherzahl und entsprechendem Hygienekonzept das Infektionsrisiko minimiert werden kann.“ 

Albert Ritter: „Schausteller brauchen keine langfristigen Vorlaufzeiten und sind auch bereit, eventuelle Mietverträge mit kurzfristigen Auflösungsklauseln zu akzeptieren – wenn sie endlich eine Perspektive bekommen. Wir verfügen bereits über Hygieneschutz-Konzepte aus dem Jahr 2020, als sogenannte temporäre Freizeitparks veranstaltet werden konnten, bei denen ein Infektionsgeschehen nicht nachgewiesen wurde.“

Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen: Weiter hohe Akzeptanz bei Fahrgästen für das Tragen einer Maske

Eine aktuelle Kontroll-Auswertung des Kompetenzcenter Sicherheit NRW (KCS) zeigt: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist für die allermeisten Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer nach wie vor eine Selbstverständlichkeit. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung NRW gilt seit 24. April in Bahnen und Bussen sowie in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske der Standards FFP2 oder KN95/N95. OP-Masken sowie andere Mund-Nase-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind nicht mehr zulässig.

Zahlen belegen positiven Trend

Die Zahlen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, von DB Sicherheit und DB Station&Service an 43 Bahnhöfen belegen einen positiven Trend: Wurden im Januar 929 und im Februar 398 Maskenverstöße in den Bahnhöfen und auf den Bahnsteigen zur Anzeige gebracht, waren es im März und April jeweils nur 157. Ein ähnliches Bild ergab sich in den Zügen. Nur in wenigen Fällen führten Maskenverstöße tatsächlich zu einer Anzeige, weil sich die allermeisten Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer auch an die neuen Regeln halten und Masken des höheren Standards tragen.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Ich freue mich, dass die Fahrgäste weiterhin achtsam miteinander umgehen, Rücksicht nehmen und ihre FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards tragen. Herzlichen Dank an alle, die in den Zügen, im Bahnhof und an den Bahnsteigen mit Kontrollen weiterhin für das Tragen der Maske sensibilisieren. Der ÖPNV ist ein sicheres Verkehrsmittel, wenn sich alle an die Regel halten.“

Auch in Zukunft wird die Maskenpflicht regelmäßig in Bahnhöfen, Bahnsteigen und in Zügen kontrolliert. Dafür hat der Haushalts- und Finanzausschuss bis Ende 2021 insgesamt 27 Millionen Euro Landesmittel für zusätzliches Personal bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen und DB Station&Service bewilligt.

Kontrolle der Maskenpflicht erfolgt im Regelbetrieb

Bereits seit August vergangenen Jahres hat es im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wiederholt Schwerpunktkontrollen gegeben, bei denen die Einhaltung der Maskenpflicht in überregionalen, regionalen oder lokalen Aktionen überprüft wurde. Im regulären Betrieb werden zudem regelmäßig Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht mit zusätzlichem Kontrollpersonal durchgeführt. Das Verkehrsministerium fördert den Einsatz des zusätzlichen Kontrollpersonals bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen bis Ende 2021.

Wer in Nordrhein-Westfalen keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August 2020 mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Mit Erweiterung der Corona-Schutzverordnung gilt seit dem 24. April eine verschärfte Maskenpflicht: In Bussen, Bahnen und an den Haltestellen muss unabhängig vom Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske (FFP2, KN95 oder N95) von den Fahrgästen getragen werden. Damit das Kontroll- und Servicepersonal die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Tragehöchstdauer für Masken nicht überschreitet, dürfen nur diese Gruppen weiterhin auch eine medizinische Gesichtsmaske tragen. 

Weitere Infos:

Aktuelle Informationen zum NRW-Nahverkehr in Corona-Zeiten finden Fahrgäste unter www.mobil.nrw/corona

Landgestüt Warendorf: Wechsel in der Gestütsleitung

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) teilt mit, dass die Leiterin des Nordrhein-Westfälischen Landgestüts, Kristina Ankerhold, aus eigener persönlicher Entscheidung um Versetzung gebeten hat. Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser plant, dieser Bitte nachzukommen. In der Interimsphase wird Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann, zusätzlich zu seinen sonstigen Aufgaben, kommissarisch das Landgestüt in Warendorf leiten. 

Ministerin Heinen-Esser dankt Kristina Ankerhold für ihren engagierten Einsatz für das Landgestüt: „Frau Ankerhold hat die Leitung des Landgestüts im März 2018 in einer sehr schwierigen Phase übernommen. Sie hat in dieser Zeit die Qualität des Hengstbestandes deutlich gesteigert. Auch hat sie die Verwaltung des Landgestüts erfolgreich modernisiert. Ein von ihr initiiertes Zuchtprojekt zur Verbesserung der Gesundheit bei Rheinischen Kaltblütern fand bundesweit Beachtung. Das Landgestüt hat als Aushängeschild für mich persönlich als auch für die Landesregierung eine über die Landesgrenzen und die Pferde- und Reitszene hinaus hohe Bedeutung.“ 

Ministerin Gebauer: Präsenzunterricht bei Inzidenz unter 100 ist ein wichtiges Stück Normalität für Kinder, Jugendliche und Familien

Nach geltendem Infektionsschutzgesetz des Bundes muss in den Kreisen und kreisfreien Städten ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht erteilt werden; bei einer Inzidenz von weniger als 165 darf Wechselunterricht und ab einer Inzidenz von unter 100 Präsenzunterricht stattfinden. Die anhaltend sinkenden Corona-Infektionszahlen führen dazu, dass mittlerweile mehr als die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen eine stabile Inzidenz von unter 100 aufweisen. Es ist angesichts der derzeitigen Entwicklung davon auszugehen, dass sich bis Ende Mai diese Zahl noch deutlich erhöht. Die Landesregierung hat stets betont, das Infektionsgeschehen aufmerksam zu beobachten und alle weiteren Entscheidungen zum Schulbetrieb vor dem Hintergrund der Infektionslage zu treffen. Ab Montag, den 31. Mai 2021, kehren alle Schulen aller Schulformen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt vom Wechselunterricht zum Präsenzunterricht zurück. Damit wird für die verbleibenden fünf Schulwochen bis zum Beginn der Sommerferien am 2. Juli 2021 Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler erteilt. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben in den Schulen und auch die Masken- und Testpflicht gelten selbstverständlich weiterhin. 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte dazu: „Die Entscheidung der Landesregierung mehrere Wochen vor den Sommerferien wieder zum angepassten Präsenzunterricht zurückzukehren, ist ein wichtiges Signal für die Familien und insbesondere die Schülerinnen und Schüler. Es ist für die Landesregierung stets selbstverständlich gewesen, dass wir bei sinkenden Infektionszahlen auch wieder mehr Präsenzunterricht ermöglichen wollen. Für mich persönlich haben die Entwicklung der Kinder und ihre Bildungschancen Priorität bei gleichzeitig größtmöglichem Gesundheitsschutz in den Schulen. Kinder brauchen Kinder. Kinder brauchen Bildung. Kinder brauchen Strukturen und wieder mehr regulären Alltag. Ich bin am heutigen Tage zuversichtlich, dass wir durch Schützen, Testen und Impfen der Lehrkräfte den jungen Menschen und der gesamten Schulgemeinschaft zum Schuljahresende ein wichtiges Stück Normalität zurückgeben können.“ 

Die Schulen und die Schulträger haben zusammen mit Experten sehr intensiv gut funktionierende und abgestimmte Hygienekonzepte erarbeitet und immer weiter verbessert. Neben den Infektions- und Hygieneschutzkonzepten an den Schulen, die die Landesregierung umfangreich unterstützt hat, setzt die Landesregierung zur Absicherung des Präsenzunterrichts als weiteren zentralen Baustein auf die Testpflicht in Schulen. Seit dem Frühjahr werden regelmäßig mindestens zwei Mal wöchentlich alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in Präsenz getestet. Mit neuen Testverfahren für die Grund- und Förderschulen konnten die Testverfahren in den Schulen in den letzten Wochen weiter ausdifferenziert und optimiert werden. 

Die Schulen werden noch heute mit einer Schulmail über den geplanten weiteren Schulbetrieb und die damit verbundenen Fragen informiert. Zum Ende der Woche wird mit dem Auslaufen der aktuellen Fassung die Corona-Betreuungsverordnung entsprechend angepasst, so dass die rechtlichen Grundlagen für den Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021 feststehen. Die Schulen, aber auch Lehrkräfte und Eltern haben so ausreichend Gelegenheit, sich auf die erforderlichen Änderungen im Schulbetrieb einzustellen.

Die Schulmail mit weiteren Informationen finden Sie in Kürze auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung oder direkt hier: www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv.

Von „Querdenker“-Demonstrationen bis hin zu Angriffen auf Synagogen – Antisemitismus ist leider Alltag in unserem Land

Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat ihren zweiten Bericht für das Land Nordrhein-Westfalen an die Landesregierung und an den Landtag übergeben. Unter dem Titel „Fakten, Projekte, Perspektiven“ zeigt der Bericht die aktuelle Situation des Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen auf und stellt für den Berichtszeitraum Januar bis Dezember 2020 die Arbeit des Büros der Antisemitismusbeauftragten dar. 

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Das Jahr 2020 war sowohl in der Präventionsarbeit als auch bei antisemitischen Vorfällen von der Corona-Pandemie geprägt. Viele geplante Projekte, Veranstaltungen, Besuche und Termine mussten verschoben werden. Gleichzeitig hat sich die Pandemie-Situation zu einem Nährboden für einfache Erklärungsmuster und Verschwörungsmythen entwickelt. Dabei wird auf Muster zurückgegriffen, nach denen ‚finstere Hintergrundmächte‘ für das Unheil oder die Krise verantwortlich seien. Die Gruppierungen, die als solche dunklen Mächte ausgemacht werden, sind dabei austauschbar, jedoch sind diese Mythen fast immer antisemitisch konnotiert.“

Auch bei den sogenannten „Querdenker“-Demonstrationen, so Leutheusser-Schnarrenberger, wurde 2020 der antisemitische Terror der NS-Zeit relativiert und verharmlost, indem sich etwa „besorgte Bürger“ wegen der Beschränkung ihrer Grundrechte mit Anne Frank oder Sophie Scholl und der weißen Rose vergleichen und sich im Widerstand gegen eine Diktatur wähnen. „Besonders problematisch an den Hygiene- und Querdenker-Demonstrationen ist, dass sich erstmals Milieus der gesellschaftlichen Mitte mit Rechtsextremisten vereint haben. Reichsbürger, Wutbürger, völkische Siedler liefen neben Impfgegnern, Esoterikern und ökologisch-alternativ Lebenden auf den Corona-Protesten“, so Leutheusser-Schnarrenberger. „Dass der Verfassungsschutz inzwischen bundesweit Personen und Gruppen in der ‚Querdenker‘”-Bewegung beobachtet, ist angesichts der Parolen und teilweisen Vernetzung in rechtsextreme Bereiche nur konsequent.“

Vor diesem Hintergrund sei die leicht rückläufige Entwicklung bei der Zahl antisemitischer Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität im Land Nordrhein-Westfalen „kein Grund zur Entwarnung“, so Leutheusser-Schnarrenberger. „Die Geschehnisse um die Demonstrationen sowie Erkenntnisse aus der durch die Antisemitismusbeauftragten initiierten und im September 2020 vorgestellten RIAS-Problembeschreibung für Nordrhein-Westfalen zeigen: Antisemitismus ist für Jüdinnen und Juden Alltag in unserem Land. Viele Taten werden nicht zur Anzeige gebracht oder liegen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Das Dunkelfeld ist riesig. Landtag und Kabinett haben auf Grundlage dieser Erhebung die Mittel und den Rahmen für die Einrichtung einer solchen Meldestelle Antisemitismus für Nordrhein-Westfalen gegeben. Die Umsetzung in diesem Jahr erfolgt nun seitens des zuständigen Ressorts“, betonte die Antisemitismusbeauftragte. Die individuellen Eingaben, die das Büro der Antisemitismusbeauftragten 2020 erreichten, summierten sich auf 500. „Damit erreichten mich und meine Mitarbeiter deutlich mehr Eingaben als im Vorjahr“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. 

In ihrem zweiten Amtsjahr konnte die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen weitere Präventionsmaßnahmen und -projekte initiieren und durchführen. „Wir haben gemeinsam mit dem Schulministerium ein Projekt gestartet, das sich mit Antisemitismus im sozialem Kontext Schule befasst und auch unterrichtsbeobachtende Elemente vorsieht. Die Ruhr-Universität in Bochum ist stark in dieses Projekt eingebunden und hat ein Team von Forschenden zusammengestellt, die auf die Interaktionen im Unterricht achten, wenn es um Israel, um den Nahostkonflikt, um das Leben von Juden in Deutschland oder um die deutsche Geschichte, den Holocaust und die zersetzende Kraft des Antisemitismus geht. Daraus sollen dann auch Empfehlungen für den Unterricht entwickelt werden“, so Leutheusser-Schnarrenberger.

Eine weitere in 2020 maßgeblich erarbeitete und kürzlich vorgestellte Studie widmete sich dem Zusammenhang von Antisemitismus und dem Musikgenre Gangsta-Rap. „Hier haben wir erste empirische Befunde und müssen nun Methoden entwickeln, um auch in diesem Teil der Jugend- und Musikkultur antisemitischen Mustern entgegenzuwirken. Es hilft, wenn es dazu gutes Argumentationsmaterial gibt, es braucht aber mehr als die reine Wissensvermittlung. Junge Menschen überzeugt der erhobene Zeigefinger nicht, es braucht vielmehr die ganz konkrete Auseinandersetzung damit, was es für die Betroffenen bedeutet, beschimpft und beleidigt zu werden. Es muss nach Gründen für solch antisemitische Ausbrüche gesucht werden, denn oft ist das Umfeld dafür verantwortlich. Manche Schülerinnen und Schüler haben ein Umfeld, in dem die Vernichtung oder Dämonisierung Israels Alltag ist. In diesen Familien gehört Israel vielleicht gar nicht auf die Landkarte. Da müssen wir alle gegenhalten. Es dürfen solche Aussagen nicht unwidersprochen bleiben. Weder in der Schule noch im Alltag.“

„Das Festjahr anlässlich 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland hat in Nordrhein-Westfalen seinen Ausgangspunkt. Mit vielen Projekten und Formaten kann das ein Ausgangspunkt für neue Instrumente in der Arbeit gegen Antisemitismus sein“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Für 2021 stünden daher Vorhaben und Projekte im Mittelpunkt der Arbeit, die strukturell jenen neuen Erscheinungsformen des Antisemitismus Rechnung tragen. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in öffentlichen Berufen und in Verfassungsorganen müssen darin unterstützt werden, solche Formen zu erkennen. Überdies müssen Akteure mit breiten gesellschaftlichen Vorbildwirkungen – wie etwa der Sport – in die Präventions- und Sensibilisierungsarbeit eingebunden werden“, empfahl die Antisemitismusbeauftragte.

„Die jüngsten antisemitisch motivierten Vorfälle und Übergriffe in Nordrhein-Westfalen als Reaktion auf die Eskalation der Gewalt zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas im Gazastreifen verurteile ich auf das Schärfste“, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. „Antisemitische Hetze und hinausgebrüllter Hass gegen Jüdinnen und Juden, Zerstörungen von Gedenkstätten in mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen sind durch nichts zu rechtfertigen. Wer hier seinen Hass gegen den aus seiner Sicht Erzfeind Israel ausleben will, wird wegen Volksverhetzung strafrechtlich verfolgt werden. Das Verbrennen von Flaggen des Staates Israel ist ausdrücklich strafbar. Wer das nicht einsehen will, der hat die Wertegrundlagen des Zusammenlebens in Deutschland nicht verstanden, dessen Integration ist schiefgelaufen.“

Hintergrund

Überfraktionell getragen, geht die Berufung der Antisemitismusbeauftragten auf den Antrag „Nordrhein-Westfalen braucht einen Antisemitismusbeauftragten“ der Landtagsfraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Juni 2018 zurück. Der Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Schaffung einer solchen Stelle wurde in der Plenarsitzung vom 14. Juni 2018 einstimmig gefasst.
Laut Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen umfasst das Aufgabenspektrum der Antisemitismusbeauftragten, präventive Maßnahmen der Antisemitismusbekämpfung zu koordinieren und Ansprechpartnerin für Opfer antisemitischer Taten zu sein. Sie legt dem Landtag jährlich einen Bericht über ihre Arbeit vor, in dem sie Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus empfiehlt.
 
Die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten basiert auf drei Pfeilern: der Unvereinbarkeit von Antisemitismus mit Demokratie und Grundrechten, der Bedeutung des friedlichen Zusammenlebens der Religionen und der historischen Verantwortung gegenüber dem Judentum und dem Staat Israel. Grundlage ist die Arbeitsdefinition „Antisemitismus“ der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance).
 
Das Amt wird als Ehrenamt ausgeübt. Die Antisemitismusbeauftragte ist funktional dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten zugeordnet.
Alle Informationen über die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten sind verfügbar unter: https://www.antisemitismusbeauftragte.nrw/

Bettina Gayk wird neue Landesbeauftragte für Datenschutz 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat Bettina Gayk zur neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) einstimmig gewählt. Innenminister Herbert Reul beglückwünschte die Leitende Ministerialrätin aus seinem Haus zur Wahl: „Bettina Gayk bringt eine Spitzen-Erfahrung mit; sie weiß wirklich, was Datenschutz bedeutet und kennt das Thema seit vielen Jahren. In meinem Haus wird sie für ihre Kompetenz und ihre Freundlichkeit sehr geschätzt. Für uns ein Verlust, für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen ein Riesengewinn.“ 

Seit 2012 ist Bettina Gayk im nordrhein-westfälischen Innenministerium tätig; als Referatsleiterin verantwortete sie zuletzt den Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz und war stellvertretende Abteilungsleiterin. 

Ihre Karriere begann Gayk im Jahr 1991. Als Beamtin des Landes Nordrhein-Westfalen absolvierte die studierte Juristin zunächst Stationen bei der Bezirksregierung Düsseldorf, der Stadt Velbert und in Hilden. 

Mehr als zehn Jahren lang (von 2001 bis 2012) arbeitete sie bereits in ihrem neuen Aufgabenbereich: Unter den Landesdatenschutzbeauftragten Bettina Sokol und Ulrich Lepper war sie Referatsleiterin und Pressesprecherin. In dieser Zeit beschäftigte sie sich unter anderem mit neuen Sicherheitsmaßnahmen nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001; so etwa mit der Zulässigkeit von Videoüberwachung. Außerdem beriet die gebürtige Wuppertalerin Konzerne zur Zulässigkeit des Datenaustauschs mit Stellen außerhalb der Europäischen Union und besonders mit den USA.

Damals wirkte Gayk an der noch heute verwendeten Homepage des LDI mit, „der ein Update nicht schaden würde“, so Gayk und benennt damit ein erstes Ziel: „Die Öffentlichkeitsarbeit liegt mir sehr am Herzen. Nur wenn wir die Menschen erreichen, um deren Daten es schließlich geht, können wir diese Grundrechte effektiv schützen. In meiner neuen Funktion möchte ich zum Beispiel mein eigenes Werk von damals, das immer noch online ist, den aktuellen Ansprüchen anpassen. Schließlich will ich die Bürgerinnen und Bürger möglichst nutzerfreundlich und einfach informieren.“

Gayk folgt auf Helga Block, die das Amt seit 2015 innehatte und im Sommer vergangenen Jahres in den Ruhestand getreten ist. 

Die unabhängige und weisungsfreie Landesbeauftragte überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Nordrhein-Westfalen. Ihre Behörde setzt sich dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf freien Zugang zu behördlichen Informationen in Nordrhein-Westfalen erhalten. Daneben berät sie öffentliche und private Stellen bei datenschutzrechtlichen Themen. 

Ein Foto von Bettina Gayk für Ihre Berichterstattung ist im Internet unter https://www.im.nrw/mediathek abrufbar.

Landesregierung fördert Vorhaben der Freien Musikszene mit rund drei Millionen Euro

Mit rund drei Millionen Euro unterstützt die Landesregierung auch in diesem Jahr freie Musikerinnen und Musiker, Ensembles, Festivals und Veranstaltungsreihen in ganz Nordrhein-Westfalen. Die Mittel kommen 107 Projekten der Freien Musikszene im ganzen Land zu Gute. Die geförderten Vorhaben umfassen unterschiedliche Genres, die von Alter Musik, Klassischer Musik und Elektronik über Neue Musik bis hin zum Jazz reichen. 

„Die Pandemie-bedingten Auftrittsverbote und der Ausfall von Festivals, Veranstaltungsreihen und Konzerten haben freie Musikerinnen und Musiker mit besonderer Härte getroffen. Gerade deshalb ist die große Zahl und Bandbreite der Bewerbungen ein beeindruckendes Zeichen der Vitalität und Kreativität der freien Musikszene in Nordrhein-Westfalen. Dieser Kreativität wollen wir auch und gerade in der aktuellen Situation die Möglichkeit geben, sich zu entfalten“, sagt Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. 

Die in der Regel einjährige Projektförderung im Bereich der Freien Musik soll es freien Künstlerinnen und Künstlern bzw. Ensembles ermöglichen, ihre künstlerischen Ideen umzusetzen und zu präsentieren. Rund 130 Anträge sind in der aktuellen Runde eingegangen. Damit bewegt sich die Zahl der Antragseingänge trotz der Pandemie auf dem Vorjahresniveau. Bewerbungsschluss für die nächste Förderrunde ist der 31. Oktober 2021. 

Über die Anträge entscheiden zwei Fachjurys für Westfalen und das Rheinland, die sich aus jeweils drei Expertinnen bzw. Experten der regionalen Szenen zusammensetzen. 

Jury Westfalen: Heike Herold (Geschäftsführerin der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V.), Andreas Kuntze (Intendant Nordwestdeutsche Philharmonie), Fritz Schmücker (Leiter Jazzfest Münster). 

Jury Rheinland: Annette von Eichel (Dekanin des Fachbereichs Jazz Pop an der Hochschule für Musik und Tanz Köln), Reiner Nonnenmann (Musikwissenschaftler, Journalist und Hochschullehrer), Jochen Schäfsmeier (Geschäftsführer Concerto Köln).

Größte und schnellste Hilfsaktion für die Wirtschaft in der Landesgeschichte

Hunderttausende von der Corona-Pandemie betroffene nordrhein-westfälische Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige mit zweistelligen Milliardenbeträgen unterstützt

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „In einem beispiellosen Kraftakt haben Bund und Land die nordrhein-westfälische Wirtschaft in der Corona-Krise mit Zuschüssen in Höhe von 9,4 Milliarden Euro unterstützt. Hinzu kommen Bürgschaften sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen in Höhe von mehr als 13 Milliarden Euro. Diese Hilfen tragen dazu bei, dass viele Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ihr Überleben sichern konnten und können. Mit Blick auf die zum Teil noch andauernde Pandemie bedingten Einschränkungen für Betriebe wird die Frist für mögliche Rückzahlungen bei der Soforthilfe um ein Jahr auf Ende Oktober 2022 verlängert.“

„Neben den unterschiedlichen Zuschüssen und Finanzhilfen haben wir die betroffenen Unternehmen mit gezielten steuerlichen Maßnahmen in einem Umfang von fast 22 Milliarden Euro zeitweise entlasten können“, zieht Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, eine Zwischenbilanz der steuerlichen Maßnahmen zur Krisenbekämpfung. „Mit diesen unmittelbar wirksam werdenden Maßnahmen wie Steuerstundungen und der vereinfachten Herabsetzung von Steuervorauszahlungen stärken wir die Liquidität von Unternehmen, um Arbeitsplätze zu sichern und den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken.“ Diese Maßnahmen können in den kommenden Monaten weiterhin genutzt werden.

Zu den 9,4 Milliarden Euro aus Zuschüssen aus dem NRW-Rettungsschirm und Bundesmitteln addieren sich Bürgschaften mit einem Kreditvolumen von über einer Milliarde Euro sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen der NRW.BANK von rund 400 Millionen Euro sowie 12 Milliarden Euro durch die bundeseigene KfW in Nordrhein-Westfalen.

Damit auch weiterhin möglichst viele Existenzen gesichert werden können, hat die Landesregierung nun eine verbesserte Umsetzung des Rückmelde- und Rückzahlungsverfahrens bei der NRW-Soforthilfe beschlossen, um den Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfängern bestmöglich entgegen zu kommen. Zugleich startet die Härtefallhilfe.

Bilanz der Corona-Hilfen

NRW-Soforthilfe: Allein im Rahmen dieses Programms wurden auf von Ende März bis Ende Mai 2020 gestellte Anträge rund 4,5 Milliarden Euro an etwa 430.000 Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Bundesprogramm dabei mit den Bezirksregierungen umgesetzt und insgesamt 1,5 Milliarden Euro aus dem NRW-Rettungsschirm zusätzlich zur Verfügung gestellt. Bereits in der ersten Aprilwoche konnten drei Milliarden Euro an Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbständige in Nordrhein-Westfalen ausbezahlt werden.

Überbrückungshilfen: Im Rahmen der an die Soforthilfe anschließenden Überbrückungshilfe I haben Bund und Land rund 34.200 Antragstellerinnen und Antragstellern weitere 364 Millionen Euro gewährt und aus der Überbrückungshilfe II nochmals 702 Millionen Euro auf 57.700 genehmigte Anträgen hin ausgezahlt. Derzeit werden noch Bewilligungen in der Überbrückungshilfe III ausgesprochen: Bislang sind hier ca. 32.300 Anträge bewilligt und rund 1,5 Milliarden Euro an die Betroffenen geflossen. Anstelle der Überbrückungshilfe III können Solo-Selbstständige und Kapitalgesellschaften wahlweise auch die Neustarthilfe beantragen. Auf etwa 29.900 bewilligte Anträge hin wurden hier bisher 187 Millionen Euro ausgezahlt. 

Novemberhilfe/Dezemberhilfe: In der Novemberhilfe kommen darüber hinaus bereits über eine Milliarde Euro Auszahlungen auf 63.800 bewilligte Anträge. Insgesamt haben die Bezirksregierungen bisher 94 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt. Bei der Dezemberhilfe wurden rund 59.000 Anträge mit einem Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro bereits genehmigt. Die Bezirksregierungen haben damit 87 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt. Anträge auf November- und Dezemberhilfe konnten noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden. 

Bürgschaften: Seit Beginn der Corona-Pandemie verzeichnen die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen sowie das Landesbürgschaftsprogramm eine stark erhöhte Nachfrage nach ihren Angeboten. Die Bürgschaftsbank hat seither über 600 Anträge zur Absicherung eines Kreditvolumens von 257 Millionen Euro bewilligt und damit ein Bürgschaftsobligo von rund 192 Millionen Euro übernommen. Aus dem Landesbürgschaftsprogramm konnten 60 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von 731 Millionen Euro, davon 588 Millionen Euro Bürgschaftsobligo, bewilligt werden. Darüber hinaus hat sich Nordrhein-Westfalen an sechs Bund-Länder-Bürgschaften mit einem Volumen von über 813 Millionen Euro beteiligt.

NRW.BANK-Programme: Um Förderlücken zu schließen, hat die NRW.BANK 2020 u.a. die Programme NRW.Start-up akut und NRW.BANK.Infrastruktur Corona neu eingeführt. Bei Start-up akut handelt es sich um ein Wandeldarlehen der NRW.BANK, das sich an durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigte Jungunternehmen in der Seed- oder Start-up-Phase richtet. Bis zum 31. März 2021 haben 124 Start-ups auf das Förderprogramm zugegriffen und Finanzierungen im Volumen von mehr als 23 Millionen Euro erhalten. NRW.BANK.Infrastruktur Corona ist ein Förderprogramm für Betriebsmitteldarlehen mit 80-prozentiger Haftungsfreistellung zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Antragsberechtigt sind neben gewerblichen auch öffentliche und gemeinnützige Unternehmen. Bis Ende März 2021 ist es in 14 Fällen mit einem Gesamtvolumen von 363 Millionen Euro in Anspruch genommen worden.

Bilanz der steuerlichen Entlastungen

Die Landesregierung unterstützt nordrhein-westfälische Firmen, die unter der Krise leiden, seit mehr als einem Jahr effektiv mit steuerlichen Maßnahmen. Für das Jahr 2020 summieren sich die Herabsetzungen der Steuervorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf rund 6,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2021 kamen in der ersten Jahreshälfte etwa 7,5 Milliarden Euro hinzu. Die Finanzämter im Land gewährten darüber hinaus bis dato Stundungen im Volumen von über 7,3 Milliarden Euro. 

Eine bundesweite Vorreiterrolle übernahm Nordrhein-Westfalen mit seinem Vorstoß zur Möglichkeit der Erstattung der Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer. Hier sicherten Erstattungen von rund 1,7 Milliarden Euro die Liquidität von fast 75.000 Unternehmen. 

Den Erfolg bei den steuerlichen Maßnahmen führt Minister Lienenkämper jedoch nicht nur auf die Bandbreite der verschiedenen Erleichterungen und den damit verbundenen großen Adressatenkreis zurück. „Besonders wichtig war es uns, die entsprechenden Antragsformulare bewusst übersichtlich und bürgerfreundlich zu gestalten. Zum schnellen Abruf haben wir kurze, einfach verständliche Formulare auf unserer Homepage eingestellt, die teilweise nur eine Seite umfassen“, erläutert Lienenkämper. Dadurch können die Antragsteller online die zwingend erforderlichen Angaben machen und die finanziellen Hilfen auf den Weg bringen. Gleichzeitig sorgt die Finanzverwaltung durch flexible Organisation und hohe Priorität der Anträge in den Finanzämtern für eine unbürokratische und schnelle Bearbeitung. „Hierfür haben wir viel positive Resonanz aus der Wirtschaft erhalten“, stellt Lienenkämper fest. 

Im Einzelnen kommen die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen mit diesen steuerlichen Erleichterungen entgegen: 

  • Zinslose Steuerstundungen
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Vereinfachtes Verfahren für vorgezogenen Verlustabzug
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen

Ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Impfzentren von Nordrhein-Westfalen kommen ebenfalls steuerliche Entlastungen zugute. Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass Menschen, die nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung unterstützen, von der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren. „Das ist ein wichtiges Zeichen und ein Ausdruck des Respekts für all diejenigen, die sich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft und den Schutz der Gesundheit einsetzen“, sagt Minister Lienenkämper.

Nordrhein-Westfalen hatte im vergangenen Jahr federführend daran mitgewirkt, dass speziell für das Ehrenamt signifikante steuerliche Verbesserungen im neuen Jahressteuergesetz festgeschrieben werden konnten. Konkret helfen ehrenamtlich tätigen Menschen seit dem 1. Januar 2021 die folgenden Erleichterungen:

  • Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter ist von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben worden, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
  • Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wurde von 200 auf 300 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.
  • Gemeinnützige Vereine müssen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen – davor lag die Freigrenze bei 35.000 Euro.
  • Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft worden ist.

Kabinettbeschluss zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe

In Nordrhein-Westfalen haben alle rund 430.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 seit Dezember vergangenen Jahres die Möglichkeit, ihre im Förderzeitraum pauschal bewilligte Soforthilfe freiwillig vorzeitig abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Damals wurden sie darüber informiert, dass die Landesregierung im Frühjahr 2021 nochmals auf diejenigen zukommt, die bis dahin noch nicht abgerechnet haben.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens hat die Landesregierung nun beschlossen, dass die ausstehenden rund 380.000 Aufforderungen zur Rückmeldung über den tatsächlichen Liquiditätsengpass Mitte Juni 2021 erfolgen werden. Die Unternehmen erhalten bis zum 31. Oktober 2021 Zeit für ihre Rückmeldungen. Wichtig: Die Frist zur Rückzahlung der möglicherweise zu viel erhaltenen Mittel wird bis Ende Oktober 2022 verlängert.

Bund und Land starten die Härtefallhilfe NRW 

Für Unternehmen und Selbstständige, die auf Grund einer besonderen und individuellen Härte bestehende Corona-Hilfsprogramme nicht in Anspruch nehmen können, stellen Bund und Land insgesamt bis zu 316 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können ausschließlich über prüfende Dritte, beispielsweise Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer, beginnend im Laufe dieser Woche über das gemeinsame Antragsportal der Länder unter www.haertefallhilfen.de gestellt werden. Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 100.000 Euro und orientiert sich an den förderfähigen Fixkosten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige, die von bestehenden Hilfsprogrammen, insbesondere der Überbrückungshilfe III, ausgeschlossen sind. Gleichzeitig muss das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz absehbar bedroht sein. Über die Förderhöhe und die Antragsberechtigung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall eine im Wirtschaftsministerium eingerichtete Härtefallkommission, an der auch die Staatskanzlei sowie das Finanz- und das Arbeitsministerium beteiligt sind. Weitere Informationen finden Sie auf dem gemeinsamen Antragsportal der Länder www.haertefallhilfen.de

Minister Pinkwart: „Mit der Härtefallhilfe und einer erneuten Verlängerung der Überbrückungshilfe III für weiterhin betroffene Unternehmen bis zum Jahresende 2021 leisten Bund und Land einen weiteren wichtigen Beitrag, um die Pandemie bedingten negativen Folgen für die Wirtschaft abzumildern und den Fortbestand möglichst vieler Betriebe zu sichern.“

Geflügelpest: Landwirtschaftsministerium hebt Aufstallungspflicht für Hausgeflügel auf

Das Landwirtschaftsministerium hebt die im April angeordnete Aufstallungspflicht für Hausgeflügel auf. Für die Geflügelhalter in den betroffenen Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster bedeutet dies, dass sie seit Montag (17. Mai 2021) ihre Tiere wieder draußen halten dürfen. „Auch wenn die Zahl der mit der Wildvogelpest infizierten Tiere erfreulicherweise weiterhin stark rückläufig ist, ist es für eine vollständige Entwarnung noch zu früh“, sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser und betonte: „Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz unserer Hausgeflügelbestände sind weiterhin zwingend zu beachten. Bei der Freilandhaltung von Geflügel ist sicherzustellen, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter- oder Wasserquellen des Hausgeflügels bekommen können, um Kontakte zu Wildvögeln so weit wie möglich zu verhindern.“

Seit dem 15. April 2021 ist in den nordrhein-westfälischen Hausgeflügelhaltungen kein Fall von Geflügelgrippe mehr aufgetreten. Auch bei Wildvögeln in Nordrhein-Westfalen wird das Virus nur noch sporadisch nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in seiner Risikoeinschätzung vom 26. April 2021 das Risiko der Ausbreitung der Infektion in Wasservogelpopulationen ebenso wie die Gefahr des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände als mäßig herabgestuft. Gründe sind steigende Außentemperaturen und der fortgesetzte Rückzug von Wildvögeln in die nördlichen Brutgebiete. Die Aufstallungsanordnung galt nach einem Erstausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Kreis Gütersloh ab dem 2. März 2021 zunächst für den Regierungsbezirk Detmold. Aufgrund weiterer Ausbrüche im westfälischen Raum wurde am 25. März 2021 auch in den Regierungsbezirken Münster und Arnsberg die Stallpflicht für Hausgeflügel angeordnet. Seit dem 3. März war die Geflügelpest in insgesamt 13 nordrhein-westfälischen Betrieben ausgebrochen. Zusätzlich wurde das Virus seit November 2020 bei 29 Wildtieren nachgewiesen. Mitte April 2021 sind im Kreis Coesfeld und Anfang Mai 2021 im Kreis Wesel noch vereinzelte Fälle unter Wildvögeln aufgetreten. 

Bürgerinnen und Bürger sind daher weiterhin aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.

Neue Kommission nimmt ihre Arbeit auf 

Ministerin Gebauer: Ein neues, erfolgreiches Kapitel für den islamischen Religionsunterricht 

Weiterer Meilenstein für den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen: Schulministerin Gebauer begrüßt  die islamischen Organisationen und designierten Mitglieder der künftigen Kommission, die mit dem Land den islamischen Religionsunterricht gestalten werden. Die Verträge zur Zusammenarbeit zum islamischen Religionsunterricht nach dem Kommissionsmodell sind unterzeichnet worden. Die Kommission kann somit ihre Arbeit aufnehmen und den bisherigen Beirat als feste Vertretung islamischer Glaubensgemeinschaften gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen in Fragen des islamischen Religionsunterrichts ablösen. Nach dem neuen Modell wird nunmehr die Kommission dem Land als Ansprechpartner für den islamischen Religionsunterricht zur Verfügung stehen. Sie nimmt die einer Religionsgemeinschaft zugewiesenen verfassungsrechtlichen Aufgaben wahr, analog zur Beteiligung der Kirchen beim katholischen und evangelischen Religionsunterricht.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Der Ausbau des islamischen Religionsunterrichts ist eine überparteiliche, seit vielen Jahren kontinuierlich angegangene Aufgabe in Nordrhein-Westfalen. Die damalige Schulministerin Sylvia Löhrmann hat – unterstützt von einer breiten parlamentarischen fraktionsübergreifenden Mehrheit – den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen eingeführt, und für mich war es Auftrag und Selbstverständlichkeit zugleich, das Angebot weiter auszubauen. Der islamische Religionsunterricht in der Schule ist für tausende Schülerinnen und Schüler ein wichtiges Signal für ihre Identität. Der Grundstein für das neue Kommissionmodell ist gelegt. Damit gehen wir als Landesregierung einen neuen wichtigen Schritt für den weiteren Ausbau des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen.“

Die Kommission vertritt gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung die Interessen und Anliegen der islamischen Organisationen bei der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem das religiöse Einvernehmen mit neuen, in staatlicher Verantwortung erarbeiteten Kernlehrplänen, die Erteilung der Idschaza (Lehrerteilung für den islamischen Religionsunterricht) sowie die Beteiligung bei der Genehmigung von Lernmitteln. 

Nachdem der Landtag das Gesetz zum islamischen Religionsunterricht mit dem Kommissionsmodell fraktionsübergreifend verabschiedet hat, hat die Landesregierung Gespräche mit verschiedenen islamischen Organisationen geführt und nach einem umfassenden Prüfungsprozess entschieden, welche Organisationen zum jetzigen Zeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vertrag mit dem Land zur Zusammenarbeit beim islamischen Religionsunterricht erfüllen. Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem, dass die Organisation in der Zusammenarbeit beim islamischen Religionsunterricht eigenständig und staatsunabhängig ist und die Verfassungsprinzipien achtet. 

Sechs nordrhein-westfälische islamische Organisationen erfüllen nach Prüfung der Landesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen und haben sich mit der Unterzeichnung des Vertrages entschieden, mit dem Land den islamischen Religionsunterricht gemeinsam zu gestalten. Dies sind:  

  • Bündnis Marokkanische Gemeinde (BMG)
  • Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) 
  • Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD)
  • Islamische Religionsgemeinschaft NRW (IRG NRW)
  • Union der Islamisch-Albanischen Zentren in Deutschland (UIAZD)
  • Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ)

Jede dieser islamischen Organisationen hat eine theologisch, religionspädagogisch, islamwissenschaftlich oder vergleichbar qualifizierte Person als Mitglied für die Kommission benannt sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter, so dass sich die Kommission nun konstituieren kann. Die Zusammensetzung der Kommission ist nicht abschließend, sondern kann künftig auch verändert werden.

„Die Umsetzung des Kommissionsmodells ist ein Zeichen für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den islamischen Organisationen und der Landesregierung in den vergangenen Jahren und ein großer weiterer Meilenstein für den islamischen Religionsunterricht. Ich bedanke mich herzlich für die Bereitschaft der Organisationen, an der Entwicklung des islamischen Religionsunterrichts mitzuwirken. Mit den designierten Mitgliedern wird die Kommission fachlich kompetent besetzt sein und ihre Aufgaben verantwortungsvoll wahrnehmen können. In einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe werden wir gemeinsam ein neues, erfolgreiches Kapitel für den islamischen Religionsunterricht aufschlagen und den Ausbau fortsetzen – auf unserem Weg zu einem islamischen Religionsunterricht für alle muslimischen Kinder“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer abschließend. 

Gründungspotenzial von Jugendlichen stärker fördern – Land setzt auf starke Netzwerke

Von der Schule auf den Chefposten: Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Offensive gestartet, um Schülerinnen und Schüler sowie Azubis über ihre Möglichkeiten als Jungunternehmerinnen und -unternehmer zu informieren. Denn laut einer Online-Befragung von STARTUP TEENS wollen 49 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler später ein eigenes Unternehmen gründen. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov hat sogar ergeben, dass 64 Prozent der 16- bis 25-Jährigen in Deutschland Firmengründer werden wollen. Diesen Gründergeist will die Landesregierung nun frühzeitig fördern und gründungsinteressierte Jugendliche besser unterstützen.

Auf der neu eingerichteten Website www.gründen.nrw/schwerpunkte/schuelerinnen-und-schueler bietet das Land dafür nun viele Informationen über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer U18-Gründung. 

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Das Bild vom älteren, männlichen Unternehmer mit Zigarre ist immer noch weit verbreitet. Wir wollen Jugendlichen zeigen, wie Unternehmertum in der Realität aussieht und wie sie sich selbst einbringen können. Dafür müssen wir ihnen ermöglichen, bereits vor dem 18. Lebensjahr eigene Erfahrungen mit einer Gründung zu sammeln, ihnen Verantwortung zutrauen und Vertrauen schenken. Um sie auf ihrem Weg zu begleiten, haben wir ein Netzwerk von Mentoren und Ansprechpersonen ins Leben gerufen, die den jungen Menschen bei allen wichtigen Fragen zur Seite stehen.“

In zwei Workshops mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums, des Schulministeriums, des Kinder- und Jugendministeriums und des Justizministeriums sowie der STARTERCENTER.NRW, der Rechtspflege, STARTUP TEENS GmbH und IW Junior gGmbH haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Maßnahmenpaket erarbeitet, um junge Gründerinnen und Gründer gezielter zu unterstützen. So soll unter anderem verstärkt informiert werden zum Gründungsprozess bei Minderjährigen, zu Role Models, zu Wettbewerben und Schülerfirmen, außerdem werden bei den STARTERCENTER.NRW, START-UP TEENS GmbH, Wirtschaftsjunioren und IW Junior gGmbH konkrete Ansprechpersonen benannt, an die sich gründungsinteressierte Jugendliche wenden können.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Zu einer verantwortungsvollen Bildungspolitik zählt auch das Ablegen von Scheuklappen zur Betrachtung der Welt außerhalb des Kosmos Schule – die Welt, in die Schule ihre Schülerinnen und Schüler entlässt. Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Unternehmen, Unternehmern und Unternehmerinnen nicht nur im Unterricht zu thematisieren, sondern Schülerinnen und Schülern zusätzlich mit Hilfe außerschulischer Role Models auch die Möglichkeit einer eigenen unternehmerischen Selbstständigkeit als mögliche Zukunftsperspektive praktisch zu vergegenwärtigen, ist ein sinnvoller Baustein, sie zu einer selbstbestimmten beruflichen Lebensgestaltung zu befähigen.“

Kinder- und Jugendminister Dr. Joachim Stamp: „Es ist großartig, wenn Kinder und Jugendliche ihren Unternehmergeist entdecken und eine eigene Firma gründen wollen. Diese Entscheidung unterstützen wir als Landesregierung aus voller Überzeugung, denn sie ist eine großartige Chance. Der Aufbau der eigenen beruflichen Existenz ist ein sehr prägender Schritt in der eigenen Entwicklung. Die Landesregierung steht jungen Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründern dabei als starker Ansprechpartner zur Seite.“

Die Maßnahmen umfassen im Einzelnen:

  • eine Website mit allen Informationen für gründungsinteressierte Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen, 
  • Beispiele von jungen Gründerinnen und Gründern, die ihre Geschichte erzählen,
  • Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner,
  • die STARTERCENTER.NRW, die als erste Anlaufstelle Informationen zu den besonderen Anforderungen der Gründungen Minderjähriger erhalten, 
  • einen Leitfaden mit Informationen zum familiengerichtlichen Verfahren, das für eine U18-Gründung notwendig ist,
  • ein abgestimmtes Informationsangebot für Lehrerinnen und Lehrer mit Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen.

Alle Informationen zur Initiative unter: www.gründen.nrw/schwerpunkte/schuelerinnen-und-schueler 

„Unsere Cities müssen Erlebnis-Orte werden“

Die Corona-Krise hat den Einzelhandel in NRW und damit auch die Stadtzentren schwer getroffen. Der Handelsverband warnt vor einer Pleitewelle und einer Verödung der deutschen Innenstädte. Die NRW-Koalition von CDU und FDP will jetzt die Weichen stellen, um neues Leben in die Cities zu bringen. Gemeinsam bringen die Fraktionen an diesem Mittwoch einen Antrag im Plenum ein mit dem Ziel, die Innenstadt zum Erlebnis- und Innovationsraum zu machen und den Einzelhandel im Strukturwandel zu stärken. Dazu erklärt Oliver Kehrl, Beauftragter der CDU-Landtagsfraktion für Handel und vitale Innenstädte: 

„Corona hat tiefe und hässliche Spuren in unseren Innenstädten hinterlassen – und sie werden in Zukunft eher noch tiefer. Gleichzeitig hat die Krise uns vor Augen geführt, wie wichtig zentrale Treffpunkte sind und wie sehr sie fehlen, wenn sie nicht mehr da sind. Die Begeisterung, mit der Menschen bei der Öffnung des Einzelhandels wieder in die Cities strömten, ist aus meiner Sicht ein politischer Auftrag, diese lebendigen Zentren zu erhalten und zu stärken. Unser bundesweit einmaliger und inzwischen 100 Millionen Euro starker Innenstadtfonds zeigt, wie ernst wir diesen Auftrag in NRW nehmen.

Klar ist aber auch: Die Innenstadt der Zukunft wird weit mehr sein müssen als eine Shopping-Mall unter freiem Himmel. Deshalb begrüßen wir das Zehn-Millionen-Euro-Programm der Landesregierung für die Erforschung eines ,Innovationsraum Innenstadt‘. Dieses Projekt flankieren wir als NRW-Koalition mit unserer Initiative. 

Wir müssen systematisch und mit digitaler Hilfe Leerstände in unseren Innenstädten bekämpfen und unbürokratische Nutzungsänderungen ermöglichen, um so neue Erlebnis-Orte zu schaffen. Die Innenstadt der Zukunft braucht kreative Mischkonzepte mit neuen Frequenzbringern von Wohnen über Arbeitsplätze bin hin zu Kunst und Kultur. City-Manager, die ihre Stadt genau kennen, aber landesweit vernetzt sind und Ideen austauschen, sollen diesen Wandel begleiten und fördern. 

CDU und FDP beantragen Gutachten zur Verwechslung von Amad A.

Zur Aufarbeitung des Fragenkomplexes „Verwechslung von Amad A. mit dem tatsächlich gesuchten Straftäter aus Mali“ sind bereits mehrere gutachterliche Stellungnahmen des LKA und der Staatsanwaltschaft Kleve in Auftrag gegeben worden. Sie verneinten jeweils eine Datenmanipulation. Die zuständige Oberstaatsanwältin Posegga hat heute in der Befragung noch mal klargemacht, dass die Datenzusammenfügung in Siegen ursächlich war für die tragische Personenverwechslung. Aus dem politischen Raum und teilweise in der Berichterstattung sind dennoch immer wieder Zweifel an diesen Gutachten gesät worden. Deshalb beantragen CDU und FDP, dass ein Datenbank-Experte erneut die Verwechselung von Amad A. begutachtet. Dazu die Sprecher für den PUA III (“Kleve”), Oliver Kehrl (CDU) und Martina Hannen (FDP):

“Die Fraktionen von CDU und FDP haben keinerlei Zweifel an der Objektivität und der Sachkunde des LKA, der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Wir schließen eine bewusste Datenmanipulation aus. Um allen politisch motivierten Verschwörungstheorien endgültig den Boden zu entziehen und einer Legendenbildung vorzubeugen, haben sich CDU und FDP entschlossen, einen unabhängigen Sachverständigen mit der erneuten Begutachtung der Abfrageergebnissen in den polizeilichen Datenbanken zu beauftragen. Ferner soll prüfen werden, ob es überhaupt zu nachträglichen Manipulationen am Datenbestand gekommen sein kann.

SPD und Bündnis90/Die Grünen haben zwar stets versucht, die Zweifel an den vorliegenden Gutachten zu nähren, es aber unterlassen, selbst einen Beweisantrag auf Begutachtung durch externe Sachverständige zu stellen. Aus diesem Grunde werden wir als CDU- und FDP-Fraktion im PUA III einen entsprechenden Beweisantrag auf Beauftragung eines externen Sachverständigen beantragen.”

Bauministerin Ina Scharrenbach hat heute einen Förderbescheid aus dem „Denkmalförderprogramm 2021“ des Landes für die Reformationskirche der Evangelischen Kirchengemeinde Köln-Bayenthal übergeben.

Ich freue mich sehr, dass die Evangelische Kirchengemeinde Bayenthal mit den Fördermitteln aus dem Denkmalförderprogramm nun die Sanierung des Dachausbaus voranbringen kann. Baudenkmäler sind ein Teil unseres kulturellen Gedächtnisses und prägen unser Stadtbild gerade in Köln. Sie sind das kulturelle Erbe und Gedächtnis unseres Landes, das wir als heutige Generation für die nachkommenden Generationen erhalten wollen. Deshalb ist es ein wichtiges Zeichen, dass das Land 30 Prozent der Sanierungskosten übernimmt und die Gemeinde beim Erhalt des Kirchengebäudes unterstützt.

 Gesundheits-Standort Nr. 1 in Europa 

Große Chance für NRW: Kölner Klinikverbund muss zügig umgesetzt werden 

Die Idee ist groß, und sie ist genau das, was Köln und NRW benötigen: Durch den angedachten Verbund aus der Kölner Universitätsklinik mit den städtischen Krankenhäusern besteht die einmalige Möglichkeit, in Köln ein europäisches Spitzenzentrum für Innovationen im Gesundheitswesen in einem Einzugsbereich von 6,6 Millionen Menschen entstehen zu lassen. Eine Charité des Westens, vergleichbar mit dem weltweit renommierten Berliner Großkrankenhaus. Wir als Kölner CDU sehen darin eine einmalige Chance für den Gesundheitsstandort Köln und NRW, zusammen mit der neuen Ausbildungsschule nahe dem Klinikum Merheim wäre es ein europäisches Leuchtturmprojekt. 

Im November 2019 hat die Stadt Köln beschlossen, über den Verbund zu verhandeln. Die Gutachten, die Stadt, die Klinken und die Universitätsklinik nun ausgearbeitet haben, illustrieren detailliert, welche beeindruckenden Zukunftsmöglichkeiten sich daraus ergeben würden. Der Verbund könnte nicht nur innovative Forschung hervorbringen und mindestens auf Augenhöhe mit den universitätsmedizinischen Einrichtungen in München, Berlin und Heidelberg agieren, sondern auch beste und modernste medizinische Versorgung für die Menschen in der Region bieten. Und durch Synergien auch finanzielle Ergebnisverbesserungen in Höhe von weit über 40 Millionen Euro jährlich. 

Das heißt: Jobs würden nicht eingespart, sondern entstehen, in dem Konzeptpapier ist von mehr als 500 neuen Arbeitsstellen der Rede. Auch rund um den Klinikverbund würde sehr viel geschehen. Das Land NRW plant bereits die Errichtung eines Westdeutschen Ausbildungszentrums für die Aus-, Weiter- und Fortbildung von mehr als 2.000 Menschen im medizinischem und pflegerischem Bereich zur Bewältigung des Fachkräftemangels. Dies stärkt den Standort im Rechtsrheinischen und ist eine großartige Nachricht für die Pflegequalität in NRW. 

Als Weiterentwicklung unseres Innovationsstandorts NRW bietet ein medizinisches Spitzenzentrum ein ideales Ökosystem für eine vitale Start-Up-Szene im Health- und Biotechnologie-Sektor in unserer Region. In der Corona-Pandemie haben wir erlebt, wie entscheidend medizinische Innovationen und die schnelle klinische Erprobung für die Entwicklung von Impfstoffen gewesen sind. Allgemein anerkannt ist die These, dass ein solches Gesundheitscluster in Köln Unternehmen und Akteure aus dem Medizinsektor aus aller Welt nach Nordrhein-Westfalen anziehen wird. 

Wachstum entsteht durch Weiterentwicklungen medizinischer Verfahren – beispielsweise in den Bereichen der Bio- und Informationstechnologie, Chemie und Robotik. Da all diese Entwicklungen auf klinische Prüfungen angewiesen sind, hätte der Kölner Klinikverbund somit Magnetwirkung auf Talente und junge Firmen sowie auf weitere finanzielle Mittel aus der Forschungsförderung, so genannte Drittmittel. Die Gutachten rechnen hier mit 59 Millionen Euro pro Jahr. Das Gesundheitswesen ist überhaupt einer der wesentlichen, wachsenden Wirtschaftszweige für Deutschland. In Zeiten der Disruption durch Digitalisierung entstehen hier die Arbeitsplätze der Zukunft. 

Wir haben das Potenzial des Projekts erkannt, wir sollten nun in Köln und Nordrhein-Westfalen zügig und entschlossen handeln, um die Rahmenbedingungen für den Kölner Klinikverbund zu schaffen, um diese großartige Chance menschlicher und wissenschaftsnaher Spitzenmedizin in NRW nicht verstreichen zu lassen. Mit dem Klinikverbund Köln können wir einen europäischen Leuchtturm für Forschung, Lehre und Krankenversorgung schaffen und enorme volkswirtschaftliche Potentiale für ganz Nordrhein-Westfalen entfalten. 

Rund 85.000 für Videokameras am Bahnhof Köln Süd

Im Rahmen der ÖPNV-Offensive investiert das Land in die Sicherheit an Bahnhöfen. Mit insgesamt 10 Millionen Euro kann an 100 Stationen in NRW jetzt Videotechnik für mehr Sicherheit angebracht werden. Dazu erklärt der Landtagsabgeordneter Oliver Kehrl:

„Ich freue mich sehr, dass wir auch an unserem Bahnhof in Köln Süd für rund 85.000 Euro Videokameras anbringen können, damit alle Reisenden zu jeder Zeit, vor allem in den Abendstunden, ein sicheres Gefühl und einen guten Aufenthalt haben. Nordrhein-Westfalen soll wieder Bahnland werden. Dazu gehören attraktive und sichere Bahnhöfe für Reisende und Pendler. Wir möchten, dass die Menschen das gute Schienennetz in unserem Land nutzen. Dazu müssen unsere Bahnhöfe Aushängeschilder für den Bahnverkehr sein: sauber, modern und sicher.“

Hintergrund: 

Die ÖPNV-Offensive umfasst bislang 2 Milliarden Euro. Sie ist dazu gedacht, den ÖPNV und den SPNV besser, sicherer und sauberer zu machen. Mit den insgesamt 10 Millionen Euro kann die Zahl der Bahnhöfe mit Videotechnik nun erhöht werden. Das Land hat auf Grund des großen Interesses den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bewilligt, so dass 100 Bahnhöfe Kameras bekommen können.