Das Heimatministerium und das Wirtschaftsministerium haben am Donnerstag die „Gemeinsame Innenstadtoffensive Nordrhein-Westfalen“ vorgestellt. Ziel des Programms ist es, lebendige Zentren in den Städten und Gemeinden des Landes zu erhalten und zu fördern. Dazu erklärt Oliver Kehrl, unser Beauftragter für Handel und vitale Innenstädte: 

„Der deutsche Einzelhandel stand bereits vor der Pandemie unter großem Druck, der Leerstand in vielen Innenstädten nahm zu. Der Corona-Lockdown beschleunigt diese Entwicklung nun rapide, die Schließungswelle wird tiefe Spuren in unseren Städten und Gemeinden hinterlassen. Dem müssen Land und Kommunen gemeinsam entgegentreten. 

Wir sind überzeugt, dass sich der Kraftakt dieser Innenstadtoffensive lohnt. Die Menschen in NRW brauchen vitale Stadtzentren als Lebens- und Begegnungsräume ganz besonders nach der Erfahrung der Corona-Krise. Aber das Gesicht der Innenstädte wird sich wandeln – sie werden nicht mehr nur große Einkaufszentren unter freiem Himmel sein, sondern müssen multifunktionale Räume für Wohnen und Arbeiten, für Handel, Gewerbe und Dienstleistung werden. Wir brauchen Mut für Experimente – und die Kommunen brauchen Unterstützung bei der Entwicklung sowie Umsetzung dieser Experimente. Diese Unterstützung erhalten sie im Rahmen der Offensive von der Landesregierung durch Planungshilfe, Forschung, Digitalcoaches und Kreativformate zur Ideenfindung. 

Aber ein großer Wurf geht nicht ohne Investition. 70 Millionen Euro aus der Landeskasse fließen mit dem ,Sofortprogramm Innenstädte‘ bis zum 30. April in unsere Cities. Die Landesregierung prüft bereits eine Verlängerung des Programms. Auch das Corona- Sonderprogramm ,Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken‘, das bereits 2000 Kleinunternehmerinnen und -unternehmer geholfen hat, soll in eine zweite Runde gehen. Damit legen wir den Grundstein für gesunde Innenstädte der Zukunft. Das Wichtigste aber wird sein, dem Einzelhandel sobald wie möglich verantwortbare und verlässliche Öffnungsperspektiven zu geben. Dafür setzen wir uns im Landtag unaufhörlich ein. Mit Öffnungsversuchen in Modellkreisen und -städten geht NRW nach Ostern einen wichtigen Schritt Richtung Normalität.“ 

Ein Dachfonds für junge Gründer
Was wir tun müssen, um vielversprechende Start Ups im Land zu halten

Neulich habe ich einen nachdenklich machenden Satz gelesen „In Berlin wäre Elon Musk längst pleite“. Was ist damit gemeint? Start Ups wie damals Tesla-Gründer Elon Musk brauchen Kapital. Man spricht von mehreren Finanzierungsrunden, je nachdem welchen Grad der Marktreife die neue Idee eines Start Ups hat – und damit, wie hoch der jeweilige Kapitalbedarf ist. Start Ups sind keine hippen Unternehmungen irgendwelcher Nerds. Sie sind inzwischen von zentraler Bedeutung dafür, ob wir in Zukunft in diesem Land noch Wohlstand und Arbeitsplätze haben werden. Wir als NRW-Koalition haben dieses Thema u.a. mit dem sehr erfolgreichen Gründerstipendium immer besonders im Fokus gehabt.

Die einzelnen Branchen, Märkte und Gewohnheiten der Kunden verändern sich in so rasend schneller Geschwindigkeit, dass es eminent wichtig ist, in Europa Ideen, Innovationen und Start-Ups auf die Straße bringen. Tesla oder auch Amazon haben in ihren ersten Jahren hohe Summen an Kapital verbrannt, bis sie Einhörner und später Marktführer wurden. Natürlich: Viele Start-Up-Unternehmer scheitern auch mit ihren Ideen, das Geld der Anleger ist im schlimmsten Falle verloren. Doch ohne ein Modell disruptiver Ideen und neuer Unternehmen wird es künftig in Europa keinen Wohlstand mehr geben.

Was finden Gründer in Asien oder im Silicon Valley?

Nun haben wir in Europa eine andere Investoren-Kultur, weshalb hier in Deutschland in den späteren Finanzierungsrunden, wenn es um zwei- oder dreistellige Millionenbeträge geht, eine gewaltige Lücke klafft. Das ist besonders ärgerlich, weil die ersten Runden zum Beispiel mit dem Hightech-Gründerfonds der Förderbank KfW erfolgsversprechende Start Ups gut finanziert werden, sie dann aber in der wichtigsten Wachstumsphase zu oft in die USA oder nach Asien abwandern müssen, da sie hier kein frisches Geld erhalten. 

Dagegen müssen wird angehen, und es bringt mich zu einer Idee, die zwei Probleme auf einmal lösen könnte. Der Nullzins ist für Anleger ein großes Problem und Ärgernis. Die Versicherer wissen nicht mehr, wie sie unter den weltweit schlechten Zinsbedingungen ihre Anlagen verteilen und Renditen aus bestehenden Verträgen für ihre Kundschaft erwirtschaften sollen. In meinen Augen ist es eine fortgesetzt gigantische Fehlallokation globalen Kapitals. Ergebnis sind stark steigende Aktienkurse und Blasen auf vielen Immobilienmärkten. Geld sucht sich einseitig seine Anlagen.

Neuer Dachfonds für Start Ups

Was hat das mit den Start Ups zu tun? Wir müssen das anlagesuchende Kapital und die kapitalhungrigen jungen Unternehmen zusammenbringen. Hierzu brauchen wir den Staat und die europäische Finanzaufsicht. Die Idee aus unserer Enquetekommission „Zukunft der Arbeit“ ist ein Dachfonds für die späteren Phasen von Start-Ups, der mit staatlichen Garantien Venture Capital von Pensionsfonds und Versicherungen einsammelt, dieses Kapital in Start-Ups investiert und höhere Anlagezinsen realisieren kann. In diesen Phasen sind die Wachstumsprognosen und Marktchancen schon sehr positiv und damit das Risiko der Anlage als gering einzuschätzen. 

Hinzukommen müssen steuerliche Erleichterungen, Abbau von gesetzgeberischer Bürokratie und neue Möglichkeiten der Finanzaufsicht für Versicherungen, um Wagniskapital in Deutschland interessant zu machen. “

Hierzu wurde letztes Jahr von der Bundesregierung mit großem Einsatz von Thomas Jarzombek, dem Beauftragten für Digitale Wirtschaft und Start-ups, ein wichtiges Fundament gelegt. Der Zukunftsfonds für die mittleren Finanzierungsphasen enthält 10 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt. Darauf aufbauend brauchen wir einen staatlich abgesicherten europäischen Dachfonds für junge Gründer, in den Privatpersonen, Versicherer und Pensionsfonds investieren können. Der kann schnell bis an die 200 Milliarden Euro anwachsen.

Hoher Kapitalbedarf für Investitionen in die Zukunft

Viele sind durch den neuen Markt Anfang der 2000er leider traumatisiert, damals wurden die Versicherungen in ihrer Anlagepolitik stark reguliert. Dies können wir ändern durch eine solche Fondslösung, hier gilt: Die Gewinne aus Exits von Start-Ups müssen die Verluste in Investitionen in diese Branchen natürlich übertreffen. Wir müssen sehen, dass bei Zukunftsinvestitionen wie Health, Halbleiter, KI, Raumfahrt, Quantencomputer, Autonomes Fahren oder Wasserstoff für Unternehmensgründer riesiger Kapitalbedarf besteht. 

Wir verbinden den Anlagebedarf der Menschen und der institutionellen Anleger mit dem Finanzbedarf der Start-Up-Szene. Gleichzeitig leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vermögensbildung und Altersvorsorge der Menschen. Man muss die Dramatik des Nullzinses betonen: Gerade die mittleren Einkommensschichten und künftige Rentner werden massiv enteignet. Der Nullzins ist die Ursache für eine Verteilung der Vermögen zu den höheren Einkommens- und Vermögensschichten, die Aktien und Immobilien kaufen können. Die Geldmengenvermehrung, die Aufkaufprogramme und der Nullzins der Notenbanken sollten ursprünglich einmal bonitätsschwache Staaten vor dem Konkurs retten. 

Heute, nach zehn Jahren dieser Geld- und Zinspolitik sind alle Anleihen in den staatlichen Haushalten umgeschuldet, die Staaten können sich weiter munter verschulden, nun will aber politisch niemand mehr herunter von diesem niedrigen Zins. Denn er garantiert Verteilungsspielräume für Politik und öffentliche Haushalte. Die schwarze Null wird zum Auslaufmodell, wenn weltweit alle Notenbanken Geld drucken, weil es nicht rational ist als einziges Land sich gegen eine weltweit expansive Geldmengenpolitik zu stellen.

Vermögensbildung für Alle!

Eigene Vermögensbildung als Säule der Altersvorsorge ist angesichts unserer Demografie in Europa alternativlos. Ebenso wichtig sind massive Investitionen in junge Unternehmen, die innovative Ideen auf den Markt bringen wollen. Lassen wir uns beides zusammenbringen, die Menschen und ihre Versicherer werden Anleger in einem staatlich abgesicherten Dachfonds, der in Start-Ups in ihrer späten Phase investiert. 

So bleiben die Gründer im Land, deren Patente und damit die Innovation in Europa und helfen, das Wachstum und den Wohlstand von morgen zu bauen. Gleichzeitig können wir den Anlegern vernünftige Verzinsungen für ihr Gespartes organisieren. Klar ist, ein wachsender Kapitalstock ist gerade für die mittleren Schichten, die den Karren ziehen, die gerechteste und beste (Sozial)-Politik für unser Land.

Oliver Kehrl zum PUA Kleve

Gutachter haben Hergang des Zellenbrands lückenlos ermittelt

In den Sitzungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Kleve“ (PUA III) stand am Dienstag und Mittwoch erneut der Zellenbrand in der Justizvollzugsanstalt Kleve im Mittelpunkt, bei dem Amad A. ums Leben kam. Gutachter bestätigten die bisherigen Ermittlungsergebnisse und haben lückenlos und zweifelsfrei belegt: Der inhaftierte Syrer legte das Feuer selbst. Dazu Oliver Kehrl, Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für den „PUA Kleve“:

„Der Brandhergang ist durch unabhängige Gutachten lückenlos beleuchtet worden. Die qualifizierten Brandsachverständigen und Gutachter, die am Dienstag vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt haben, bestätigen die bisherigen Ermittlungsergebnisse, dass das Feuer in der Gefängniszelle von Amad A. mit Vorsatz selbst gelegt worden ist. Mit einem Zeugen erlitt die Opposition Schiffbruch, denn der vermeintliche Sachverständige war nie vor Ort und verfügt als Fachmann für Feuerlöscher nur bedingt über die Expertise für seine Ferndiagnose. Ein dritter Gutachter beschrieb, wie verkürzt seine Aussagen in einem Fernsehbeitrag dargestellt worden waren und dass seine Ergebnisse in Wahrheit nicht nennenswert von den Gutachten seiner Kollegen abweichen. Für Verschwörungstheorien der Opposition ist nicht die Spur eines Belegs erkennbar.

Es gibt auch keinen Zweifel daran, dass die Beamten, die zuerst vor Ort waren, mutig, zügig und entschlossen die Rettungsmaßnahmen eingeleitet und durchgeführt haben. Brände in Gefängnissen sind in der Vergangenheit fast ausnahmslos von Inhaftierten verursacht worden, meistens wurde wie in diesem Fall in der JVA Kleve die Matratze angezündet. Bei all diesen Bränden riskieren die Beamten in den JVA immer wieder ihre Gesundheit und sogar ihr Leben.

Dass wiederum die SPD per Pressemitteilung den Minister auffordert, in unsere unabhängige Justiz einzugreifen und er noch ein weiteres Gutachten hätte beauftragen sollen, ist an Absurdität und Unverfrorenheit kaum zu überbieten und wirft ein bedenkliches Licht auf das juristische Verständnis der Fraktion. Genau solch eine politische Einflussnahme darf es eben niemals geben, die Staatsanwaltschaft Kleve hat sehr gut gearbeitet. Die SPD wäre gut beraten, die Arbeit im Untersuchungsausschuss nicht zum persönlichen Rachefeldzug ihres stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden werden zu lassen.“

Innenstädte veröden: Was ist zu tun?

In unseren Stadtzentren und Fußgängerzonen herrscht Tristesse. Aufgrund des zweiten Corona-Lockdowns sind die Geschäfte und Restaurants, Bars und Cafés geschlossen. Niemand flaniert gern durch Straßen, in denen sich ein leeres Geschäft ans nächste reiht. Leider wird es nicht bei temporären Schließungen bleiben, viele Betriebe werden die Krise nicht überleben werden. 

Der Strukturwandel im Handel, der viele Ursachen und Gründe hat, war schon vor Corona im vollen Gange, und er ist durch den Shutdown dramatisch beschleunigt worden. Der Handelsverband Deutschland sieht ein akutes Insolvenzrisiko für etwa 50.000 Geschäfte mit mehr als 250.000 Beschäftigten. Es droht nicht nur der Verlust vieler Arbeitsplätze, sondern auch die Verödung der Innenstädte und Zentren. 

Und dem muss die Politik entgegenwirken: Unser Ziel muss es sein, Zentren vital zu erhalten. Denn sie sind die Lebensadern unserer Städte und Viertel, Begegnungsforen und Aushängeschilder, die Wohnorte lebenswert und attraktiv machen. Bundesweit einzigartig ist das landeseigene 70-Millionen-Euro aus Nordrhein-Westfalen „Sofortprogramm Innenstadt“ zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren. Hier ermöglicht die NRW-Landesregierung den Städten und Gemeinden, rasch zu handeln, neue Wege zu beschreiten und Perspektiven zu entwickeln.

Die Dritte Welle ist angekommen

Doch damit ist es nicht getan. Wir benötigen dringend einen entsprechenden Aufbaufonds der Bundesregierung. Denn es brennt überall im Land, die dritte Welle ist in den Innenstädten bereits angekommen. Ich würde 20 Milliarden Euro als Sondervermögen „Innovationsraum Innenstadt“ über vier Jahre veranschlagen, denn es gibt sehr, sehr viel zu tun. Es geht nicht nur darum, bestehende Betriebe zu stärken. Wir müssen auch neue Wege gehen, unsere Innenstädte neu erfinden, um unsere sie fit für das digitale Zeitalter zu machen, angepasst an die neuen Ansprüche und Erwartungen der Menschen.

Der Plan hat vielen Facetten, hier sind einige Punkte:

Die conditio sine qua non ist ein digitales Leerstandskataster, das die Kommunen gemeinsam mit IT-NRW auf dem Weg zu einem Management der verfügbaren Immobilien aufbauen sollten. Ein Überblick mit einer Datenbank aller Handelsflächen versetzt Städte und Landkreise in die Lage, Konzepte für eine neue Nutzung zu entwickeln, alle Akteure digital zu vernetzen und somit den Leerständen und der Verödung entgegen zu wirken.

Nutzungsänderungen müssen viel schneller und ohne langwierige Bürokratie möglich gemacht werden. So könnten beispielsweis obere Geschosse leerstehender Immobilien in Parkraum, Wohnraum, Seniorenheime oder Logistik-Hubs umgewandelt werden. Hier plant NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach bereits mit einer Innovationsklausel substanzielle Änderungen in der Bauordnung, hierfür benötigen wir die Zustimmung des Bundesrats. Unabdingbar sind auch schnellere und digitale Prozesse in den Baubehörden der Kommunen.

Befreiung von Gewerbesteuern

Wir brauchen in jeder Stadt eine professionelle kommunale Wirtschaftsförderung, die alle relevanten Akteure, Handel, Immobilienwirtschaft, Logistik und Verwaltung miteinander vernetzt und gemeinsames Handeln ermöglicht. Innenstadt-Politik ist von zentraler Bedeutung für das Außenbild einer Stadt, sie muss wie Firmenansiedlung in Gewerbegebieten behandelt werden und mehr Ressourcen, Budget und Personal, bekommen. Um der enormen Krise gerecht zu werden, sollten für einen Zeitraum von drei Jahren Tax Free-Zonen ins Auge gefasst werden, also die Befreiung von Gewerbesteuern für alle Gewerbebetriebe in Innenstädten.

Um all dies zu koordinieren, ist es ist notwendig, das Berufsbild des Innenstadt-Managers zu etablieren, der wie bei der Standortpolitik in den Gewerbegebieten die Akteure zusammenbringt. So kann eine klare Vorstellung davon entwickelt werden, wie der Besatz eines Zentrum in der Zukunft aussehen könnte. Dieser City-Manager hat eine der wichtigsten Aufgaben in der Stadt, deshalb sollten wir gemeinsam mit der IHK dieses Berufsbild zertifizieren.

Flexibilität ist gefragt, temporäre Zwischennutzungen leerstehender Geschäftsräume mit kurzfristigen Verträgen sind eine Option: Mietverhältnisse für wechselnde Pop-Up-Stores und Showrooms außerstädtischer Anbieter – zum Beispiel aus dem Bereich der Auto- oder Möbelhäuser sowie Handwerksunternehmen sind genauso denkbar wie Vermietung an Start-up-Unternehmen. Temporär und hybrid.

Trend zu hybriden Online-Offline-Formaten

So kann neues Leben in die Einkaufsstraßen gebracht werden. Es lohnt sich ein Blick in andere Länder. In vielen Metropolen finden sich Beispiele neuer Store-Konzepte, die Kultur, Gastronomie und Einkaufen miteinander verbinden. In New York hat etwa ein angesagter Sneaker-Hersteller eine Geschäft eröffnet. Verkauft werden dort allerdings keine Schuhe, sondern Eiskrem. Der Store dient vor allem als Raum, in dem sich Fans der Marke treffen. Es zeigt sich überhaupt ein genereller Trend: In einem Geschäft suchen Kunden heute nicht erster Linie Waren, denn die gibt es auch im Online-Store. Beim Shopping in der analogen Welt geht es um soziale Kontakte und Erlebnisse, die Amazon und Co. nicht bieten können. Der Trend sind hybride Online-Offline-Formate, Events und Veranstaltungen werden immer wichtiger, um Kunden zu stationär zu begeistern und in allen Kanälen zu binden.

Ein Händler kann seine Events selbst organisieren – oder es besser in Werbe- und Interessengemeinschaften gemeinsam mit anderen koordinieren. Beispiel Köln: Diese wichtige Zusammenarbeit funktioniert bereits in professionellen Interessengemeinschaften in etwa 40 Veedeln, deren Aktivitäten inzwischen sogar durch einen gemeinsamen Dachverein für die ganze Stadt koordiniert werden könnten. Durch Skalierung und Kooperation entstehen Synergien und neue Kraft für die Geschäftsleute vor Ort. Sehr erfolgreich ist unser Projekt der Digital-Coaches in Nordrhein-Westfalen, sie unterstützen die Kaufleute bei der Digitalisierung, und dabei, ihre Angebote modern und online zu präsentieren.

Supermärkte zurück in die Zentren

Bemühen sollten wir uns zudem darum, Supermärkte von den Stadträndern zurück in die Zentren zu holen. Lebensmittel werden immer eingekauft, deshalb sind Supermärkte sichere Frequenzbringer, und davon profitieren auch die anderen Geschäfte. Wir brauchen in den Kreisen und Städten Innenstadt-Gipfel, um mit den betreffenden Konzernen Standorte gemeinsam zu erörtern und diesen Prozess zu fördern und möglich zu machen. 

Ein Problem vieler Geschäftsleute sind starre Mieten für Ladenlokale, die festgelegt wurden, als der Handel noch boomte, in Zeiten der Umsatzverluste aber nicht angepasst wurden. Faire Mieten sind somit das Gebot der Stunde. Auch hier können kommunale Wirtschaftsförderungen moderierend mithelfen, einen zeitgemäßen Besatz in den Innenstadtlagen zu organisieren.

Wir brauchen Mut und Ideen. Die Städte und Kommunen müssen Leitbilder entwickeln, Pläne, die beschreiben, wie sie in Zukunft aussehen wollen. Innenstädte müssen die Marktplätze unserer Gesellschaft, Begegnungs- und Kommunikationsforen bleiben. Ihre Entwicklung muss gemeinsam von allen Akteuren vorangetrieben und gefördert werden.

Aus der Fraktion

Bodo Löttgen zu Bund-Länder-Beschlüssen

5-Schritte-Fahrplan für Öffnungen gerechtfertigt und verantwortbar

Ministerpräsident Armin Laschet hat die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalens über die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse zur Corona-Krise unterrichtet. Dazu der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Bodo Löttgen: 

„Die Ministerpräsidentenkonferenz gestern hat geliefert. Grundlage der Beschlüsse ist eine wichtige Erkenntnis: Die allermeisten Menschen haben ein gutes Gefühl dafür, wann Maßnahmen, die sie belasten und die von ihnen geduldig mitgetragen wurden, noch erträglich und hinnehmbar sind – und wann Grundrechtseinschränkungen nicht mehr verhältnismäßig sind. Das übergeordnete Ziel aller Maßnahmen der Pandemiebekämpfung – eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden – kann heute mit dem Dreiklang „Schnelles Impfen“, „Intelligentes Testen“ und „Digitale Kontaktnachverfolgung“ erreicht werden. Wir haben hier heute mehr und bessere Werkzeuge zur Verfügung als im ersten Lockdown. Folgerichtig ist gestern ein Fahrplan mit fünf Stationen entstanden, der klar sagt, was jede Bürgerin und jeder Bürger an der jeweiligen Station zu erwarten hat, welche Voraussetzungen er mitbringen muss und was erforderlich ist, damit die nächste Station erreicht werden kann. Diese jetzt festgelegte Schrittfolge für den nächsten Monat ist gerechtfertigt und verantwortbar.

Mit dem Wissen von heute Entscheidungen von gestern zu kritisieren, ist allerdings wohlfeil und hilft uns in der Krise nicht weiter. Die allerwenigsten derer, die nachher alles besser wissen, mussten Entscheidungen treffen. Diese Landesregierung hat, gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und FDP, gehandelt und Entscheidungen auch deshalb getroffen, weil feststand, dass Abwarten Stillstand und Stillstand wachsende Gesundheitsgefahr für viele bedeutet hätte. Ich bin dem Ministerpräsidenten, seinem Stellvertreter Joachim Stamp, unserem Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und dem gesamten Kabinett sehr dankbar, dass sie die Grundhaltung einer abwägenden und mehr als nur Inzidenzwerte berücksichtigenden Politik gegen alle Kritik durchgehalten und umgesetzt haben. Ich möchte zudem die SPD-Fraktion hier in Nordrhein-Westfalen daran erinnern, dass die Sozialdemokraten im Corona-Kabinett der Bundeskanzlerin und im Bundeskabinett mit am Tisch sitzen und über alles, was die SPD hier und an anderen Orten kritisiert, nicht nur informiert war, sondern in der großen Koalition mitgetragen hat.“

Peter Preuß zum Krankenhausgestaltungsgesetz 

Patienten sollen bekommen, was sie brauchen – immer und überall

Der Landtag hat das Krankenhausgestaltungsgesetz beschlossen. Damit steht die Grundlage einer modernen Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen. Dazu erklärt unser gesundheitspolitischer Sprecher Peter Preuß:

„Eine neue und moderne Krankenhausplanung für NRW ist überfällig. Der rot-grüne Plan von 2015 hat sich als unwirksam erwiesen: Zig Kliniken haben geschlossen, besonders freie und gemeinnützige Träger ziehen sich zurück, vor allem in ländlichen Gebieten herrscht oft Unter-, in anderen Regionen eine wirtschaftlich problematische Überversorgung. Das müssen wir beenden. 

Hauptproblem ist: Das Krankenhausbett als Planungsgröße ist völlig überholt. Den Menschen in Nordrhein-Westfalen bringt es nichts, ein freies Bett zu haben – sie brauchen vielmehr die passende Behandlung für ihre Verletzung oder Erkrankung. Deshalb müssen wir statt mit Betten mit Leistungen planen. Zudem wollen wir, dass jeder Mensch in unserem Land innerhalb von 20 Minuten ein Krankenhaus erreichen kann. 

Um zu erklären, was Patientinnen und Patienten von der Konzentration auf Leistungsbereiche statt auf die Bettenzahl haben, zeigt ein einfaches Beispiel: Im Jahr 2017 wurden 2700 Bauchspeicheldrüsen-Operationen – hochspezialisierte und schwerwiegende Eingriffe – in 165 NRW-Kliniken durchgeführt. 66 der Krankenhäuser kamen nicht einmal auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss geforderte Mindestmenge von jährlich zehn dieser Operationen. Das bedeutet: Eine hochkomplexe OP wird ohne die nötige Routine vorgenommen. Das ist nicht der Qualitätsstandard, den wir für die Menschen in diesem Land wollen. Sie erwarten von uns in der Landespolitik zu Recht mehr – und werden es mit Hilfe dieses Gesetzes bekommen.“  

Angela Erwin zum Neutralitätsgesetz 

Kreuz, Kopftuch oder Partei-Anstecker – nicht im Gerichtssaal!

Der Landtag hat das „Gesetz zur Stärkung religiöser, weltanschaulicher und politischer Neutralität der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen“ – das sogenannte Neutralitätsgesetz – beschlossen. Dazu erklärt unsere rechtspolitische Sprecherin Angela Erwin: 

„Neutralität ist eine innere Haltung, und für mich steht außer Frage, dass die Vertreterinnen und Vertreter unserer Justiz sie leben. Aber für das Vertrauen in eine neutrale Justiz ist eben entscheidend, dass diese Haltung auch nach außen sichtbar wird. Das schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf und den Änderungen der NRW-Koalition aus CDU und FDP. 

Wer dieses Gesetz als reines ,Kopftuchverbot‘ diskreditieren will, liegt falsch. Es war eben unser gemeinsames Ziel mit der FDP, uns aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und dafür Sorge zu tragen, dass Neutralität deutlich weiter gefasst wird. Deshalb haben wir den Entwurf um den Aspekt der politischen Neutralität erweitert. Im Klartext heißt das: Egal ob Halskette mit Kreuz, Kopftuch oder Partei-Anstecker – im Gerichtssaal und bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten haben all diese Symbole nichts zu suchen.

Wir haben uns für dieses Gesetz viel Zeit und Muße genommen und auch die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abgewartet, dass solche Regelungen zur Neutralität mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Wir greifen keineswegs in die Religionsfreiheit ein. Jede Richterin, jeder Staatsanwalt oder Rechtspfleger darf die Symbole für Weltanschauung, Glaube, politische Haltung wieder anlegen, wenn sie oder er am Schreibtisch sitzt. Bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben im Namen unseres Rechtsstaates hat ein solcher Ausdruck der Persönlichkeit keinen Platz.“   

Optendrenk (CDU) und Paul (FDP) zur Imamausbildung in Deutschland

Imame für NRW sollen auch in NRW ausgebildet werden

Die NRW-Koalition von CDU und FDP hat einen Antrag mit dem Titel „Die Imamausbildung in Nordrhein-Westfalen auf eine neue Grundlage stellen“ ins Plenum des Landtages eingebracht. 

Dr. Marcus Optendrenk, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion: „Wir beauftragen die Landesregierung mit unserer Initiative, eine auf dem Boden des Grundgesetzes stehende Aus- und Weiterbildung von islamischen Geistlichen auf den Weg zu bringen. Vielfalt braucht Toleranz und Miteinander von allen Seiten.  Genau deshalb wollen wir die Imamausbildung in Nordrhein-Westfalen auf neue und solide Füße stellen. Es geht im Interesse der hier lebenden Menschen nicht zuletzt darum, dass islamische Geistliche in deutscher Sprache ihre Religion vermitteln. Sie sollen möglichst in unserer Gesellschaft sozialisiert und aufgewachsen sein –  wie die Gläubigen, denen sie den Glauben vermitteln und erläutern. Hier ist die Ausbildung in Deutschland eine wichtige Hilfe. 1,3 Millionen Muslime leben in NRW – ihnen muss eine religionsfreundliche Politik gerecht werden.”

Stephen Paul, Sprecher für Religion der FDP-Fraktion NRW: „Mit dem Zentrum für Islamische Theologie der Universität Münster (ZIT) haben wir eine gute Basis geschaffen, um die Imamausbildung in NRW auf eine neue Grundlage zu stellen. Imame, die zusammen mit uns in Deutschland leben, werden auf der Basis des Grundgesetzes ausgebildet. Damit werden sie durch deutsche und europäische Werte geprägt. Um die Imamausbildung weiterzuentwickeln, setzen wir weiter auf intensive Gespräche mit den großen Dachverbänden, kleineren Verbänden sowie unabhängigen Moscheegemeinden. Dazu gehört auch, dass Imame mit ihrer Qualifikation die Chance auf ein auskömmliches Einkommen erhalten. Wir verstehen die Ausbildung von Imamen als einen wichtigen Beitrag für den interreligiösen Dialog und als einen Baustein für einen aufgeklärten Islam. Denn in Deutschland ausgebildete Imame können ein wichtiges Bindeglied zwischen den Gemeinden und im Dialog mit den Menschen sein. So kann auch extremistischen Tendenzen vor Ort qualifiziert entgegengetreten werden.“

Klaus Voussem zur Mobilität der dritten Dimension 

Eine Idee bekommt Flügel – Flugtaxis gehen an den Start 

Was noch vor Kurzem wie Zukunftsmusik klang, ist schon bald Realität. Der Landtag hat sich mit einem Antrag von CDU und FDP zur Mobilität der dritten Dimension befasst. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Klaus Voussem:

 „Hört sich spacig an, wird aber bald schon Realität in Nordrhein-Westfalen: Die Mobilität der dritten Dimension, Urban Mobility, Flugtaxis – dafür ist unser Land der ideale Knotenpunkt. Nordrhein-Westfalen bietet die besten Voraussetzungen für den Aufbruch in die digital vernetzte Mobilität der Zukunft. 

Um ein vielfältiges Mobilitätsangebot zu fördern, müssen und wollen wir innovative Wege gehen. Mit unserem Antrag zum Flugtaxi machen wir genau das. Dieses Verkehrsmittel bietet neue, effiziente Möglichkeiten, die ländlichen Räume, unsere Weltmarktführer in Ostwestfalen, das Ruhrgebiet als bedeutenden Industriestandort und unsere größten Städte wie Köln und Düsseldorf im Rheinland noch besser zu vernetzen. Zwar wird das Konzept gerade an großen Flughäfen getestet, bietet aber Zukunftsperspektiven  auch für die kleinen regionalen Flughäfen im Land. 

Wir wollen Nordrhein-Westfalen zu einer Modellregion innovativer Mobilitätslösungen machen.“ 

Hintergrund: Flugtaxis, die ihre Fahrgäste von einem Ende NRWs zum anderen fliegen, sollen an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn stationiert sein. Die Airports haben die passende Infrastruktur und ein Unternehmen aus Bayern hat die Technik, die es erstmals hier in Nordrhein-Westfalen einsetzt. Das Flugtaxi ist nach Angaben des Unternehmens ein komplett elektrisch betriebener Senkrechtstarter, der bis zu 300 km/h schnell werden soll. Es biete bis zu vier Personen plus Pilot Platz und fliege in einer Höhe von 3000 Metern. 

Gemeinsame Presseerklärung von CDU, SPD, FDP, B90/Grüne

Fraktionen im NRW-Landtag stärken gemeinsam die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen

Um die Herausforderungen in der heutigen Gesellschaft zu bewältigen, wird es immer wichtiger, sich weiterzubilden und Kenntnisse permanent anzupassen. Weiter- und Erwachsenenbildung und somit das lebensbegleitende Lernen gewinnen fortwährend an immenser Bedeutung. Deshalb haben die Fraktionen von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine parlamentarische Initiative auf den Weg gebracht und einen gemeinsamen Schulterschluss für die Weiterbildung erreicht. Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes werden wir die allgemeinwohlorientierte Weiterbildung zukunftsfähig aufstellen. Dazu Dr. Stefan Nacke (CDU), Gabriele Hammelrath (SPD), Lorenz Deutsch (FDP) und Sigrid Beer (B90/Grüne): 

„Die Fraktionen von CDU, FDP, SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen kommen mit ihrer gemeinsamen Initiative der großen Bedeutung nach, die die Weiterbildung für Nordrhein-Westfalen hat. Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf für eine Novellierung werden alle involvierten Bildungsbereiche benannt und damit förderfähig. Damit wird anerkannt, dass auch die Gesundheitsbildung, die kulturelle Bildung und die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung wichtige Bereiche der Weiterbildung darstellen. Das Weiterbildungsgesetz stärkt unter anderem die Chancen zur Teilhabe an Bildung, durch den Ausbau der Möglichkeiten zur Nachholung von Schulabschlüssen. Ein gutes Signal für alle Menschen, die eine zweite Chance für ihren Schulabschluss brauchen, sind die deutlich erhöhten Fördermittel und damit mehr und bessere Möglichkeiten für diesen zweiten Bildungsweg. Außerdem werden Anreize für Innovationen in Bildungsformaten geschaffen. Der vorliegende Entwurf setzt auf die Verringerung von Bürokratie durch vereinfachte Abrechnung, fördert die Hauptamtlichkeit und die Weiterbildungseinrichtungen in ihrer Vielfalt.. Eine zusätzliche Entwicklungspauschale stärkt zudem alle Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung bei der notwendigen Weiterentwicklung der Angebote.“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Klaus Kaiser, betont die Bedeutung der Weiterbildung und lobt das vorgelegte Gesetz: „Das novellierte Gesetz ist ein wichtiger Schritt dahin, die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen ihrem Stellenwert entsprechend sichtbarer zu machen. Lebensbegleitendes Lernen besitzt im Bildungssystem eine kaum zu unterschätzende gesellschaftliche Bedeutung. Das neue Gesetz wird dieser Bedeutung gerecht.“

Klaus Voussem zum Referentenentwurf des Fahrradgesetzes 

Wir bringen ein gutes Fahrradgesetz an den Start

Der NRW-Verkehrsminister hat über das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz eines deutschen Flächenlandes informiert, dessen Entwurf heute im Kabinett beschlossen wurde. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Klaus Voussem:

„Wir wollen Nordrhein-Westfalen zum Fahrradland machen. Radfahren steht für Lifestyle, Freiheit und Flexibilität, aber auch für klimafreundliche und moderne Mobilität. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir jetzt ein gutes Fahrradgesetz an den Start bringen können und mehr Geld in den Radverkehr investieren, als jede andere Landesregierung zuvor. 


Die Stimmen der Initiative Aufbruch Fahrrad waren laut. Wir haben den Willen der Bevölkerung gehört und für uns als Arbeitsauftrag angenommen. In dem heute vorgestellten Referentenentwurf steckt viel Arbeit und Expertise aus Gesprächen mit den Beteiligten. Jetzt geht er in das gesetzgeberische Verfahren. 

Ich bin sehr froh, dass wir mit aller nötigen Sorgfalt und unter Einbeziehung aller wichtigen Details auf dem Weg sind, das Rad weiter zu drehen als jede Regierung vor uns, um das Fahrrad als Verkehrsmittel gleichwertig zu machen. Wir wollen die passende Infrastruktur aufbauen, die finanziellen Mittel bereitstellen und den Kommunen als verlässlicher Partner zur Seite stehen bei der Ausgestaltung und Umsetzung vieler guter Ideen. 

Am Ende soll ein Fahrradgesetz stehen, das sowohl für Freizeitradler als auch für Pendler in Nordrhein-Westfalen das Richtige ist. Dafür setzen wir uns ein und gehen motiviert und mit weiterhin offenem Ohr für die Belange der Beteiligten in den weiteren Prozess.“   

Aus der Landesregierung

Nordrhein-Westfalen stellt Impfplan für die Priorisierungsgruppe 2 vor

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat den weiteren Impfplan für das Land Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Demnach wird das Land nun beginnen, auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, sukzessive ein Impfangebot zu unterbreiten. 

„Wir erreichen hiermit einen weiteren Meilenstein im Kampf gegen das Coronavirus: die breite Impfung der Menschen mit einer hohen Impfpriorisierung“, so Minister Laumann. „Wir setzen dabei unsere Strategie fort, insbesondere infektionsgefährdete und verletzliche Gruppen zu impfen. Unser Ziel – neben dem Schutz der Geimpften – ist es dabei, den uns zur Verfügung stehenden Impfstoff zügig zu verimpfen.“ 

Bereits seit letzter Woche können Krankenhäuser ihr nicht in Priorisierungsgruppe 1 genanntes Personal impfen lassen. Zudem hat das Gesundheitsministerium am Freitag die Kommunen gebeten, folgenden Personengruppen ein Impfangebot zu unterbreiten:

  • ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
  • Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
  • Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
  • Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren 

 
Ab 8. März erhalten folgende Gruppen ein Impfangebot:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen 
  • Lehrerinnen und -lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen 
  • Polizisten mit direkten Kontakt zu Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften 
  • Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen

Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass den genannten Personenkreisen insgesamt über 750.000 Menschen angehören, darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita, etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe. Personen unter 65 Jahren erhalten regelhaft AstraZeneca. Das Land setzt dabei die neuesten medizinischen Erkenntnisse um und verschiebt die Zweitimpfung von der neunten auf die zwölfte Woche. Die Impfangebote werden durch die koordinierenden Einheiten der Impfzentren mit den Arbeitgebern, Dienstherren bzw. Einrichtungsleitungen abgestimmt und erfolgen sowohl in Impfzentren als auch vor Ort.

Ende März erhalten Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung ein Impfangebot. 

Der Beginn der Impfungen der über 70-Jährigen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit von BioNTech-Impfstoff und dem Impffortschritt bei den über-80-jährigen Menschen ab. „Ich gehe davon aus, dass wir spätestens im Mai mit der Impfung der Über-70-Jährigen beginnen können“, so der Minister.

Minister Laumann: „Die Planungen für die zweite Priorisierungsgruppe sind damit noch längst nicht abgeschlossen. Wir werden in den nächsten Wochen sukzessive darlegen, wann und wie die weiteren Gruppen, die in der Impfverordnung des Bundes genannt werden, ihr Impfangebot erhalten.“

Darüber hinaus kündigte Gesundheitsminister Laumann an, dass so schnell wie möglich – also in den nächsten Wochen – die Impfungen von schwer pflegebedürftigen Personen in der eigenen Häuslichkeit beginnen werden. Dabei werden entweder Ärzte des Impfzentrums mehrere Impflinge abfahren und verimpfen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren eine Impfung über das Hausärztesystem. Zu Beginn werden in einem Modellprojekt zunächst 18.000 Menschen im Pflegegrad 5 geimpft.

Mehr als 50 Millionen Euro: Rekordförderung für Rad- und Fußverkehr in den Kommunen

Das Verkehrsministerium fördert in diesem Jahr im ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 156 neue Projekte für einen besseren Fuß- und Radverkehr in Nordrhein-Westfalen. Für die Förderung der Projekte steht die Rekordsumme von insgesamt 50,3 Millionen Euro aus dem Programm zur Förderung der Nahmobilität bereit.

Darin enthalten sind erstmalig 40,2 Millionen Euro vom Bund für die Förderung kommunaler Fahrradinfrastrukturprojekte. Zu den Mitteln aus dem Landesprogramm kommen weitere kommunale Investitionsmittel hinzu. Insgesamt stehen damit rund 59,9 Millionen Euro für eine bessere Nahmobilität zur Verfügung.

„Wir machen Mobilität besser, sicherer und sauberer. Gut ausgebaute, sichere Rad- und Fußwege bedeuten mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität in unseren Kommunen. Ich freue mich, dass auch der Bund mithilft, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, den Rad- und Fußgängerverkehr zu verbessern“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Gefördert werden neben Radwegen, Fahrradabstellanlagen und Gehwegen auch Fußgängerüberwege, die den Verkehr sicherer machen. Außerdem ist die Förderung von Wegweisern, Ladestationen für Pedelecs, Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen Bestandteil des Programms im Jahr 2021.

Hintergrund:

Die Finanzhilfen des Bundes kommen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land, das wiederum Bestandteil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ist. Der Bund unterstützt dabei Investitionen der Länder, Städte, Gemeinden und Kreise in den Radverkehr. Aus dem Sonderprogramm stehen rund 97 Millionen Euro für Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen bis 2023 bereit. Damit unterstützt der Bund das Ziel der Landesregierung, ein landesweites Netz hochwertiger Radwege zu schaffen.

Im Nahmobilitätsprogramm 2021 beteiligt sich der Bund an 76 Maßnahmen mit einem Fördersatz von in der Regel 80 Prozent. Das Land stockt diese Förderung jeweils um zehn Prozent auf. Strukturschwache Kommunen erhalten darüber hinaus einen Zuschlag von fünf Prozent und erreichen damit eine Förderquote von insgesamt 95 Prozent. Der zweite Teil des Nahmobilitätsprogrammes 2021 wird voraussichtlich nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2022 in den Landtag veröffentlicht. 

Expertenrat Corona legt fünfte Stellungnahme vor

Mit Blick auf die Bund-Länder-Gespräche hat der Expertenrat Corona der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in seiner fünften Stellungnahme drei konkrete Empfehlungen für die weitere Strategie im Kampf gegen das Coronavirus und den vorsichtigen Weg aus dem Lockdown unterbreitet. So sollen Öffnungsschritte aus dem Lockdown an individuell angepasste Schutz- und Hygienekonzepte geknüpft sein, zur Einordnung der pandemischen Lage auf lokaler Ebene soll eine Kombination an Indikatoren eingeführt werden und das Impfangebot sollte über priorisierte Gruppen hinaus von Bund und Ländern erweitert werden. Die empfohlenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Öffnungsschritte zu evaluieren und kurzfristig gezielt auf die Infektionsdynamik reagieren zu können.  

Die zentrale Empfehlung des Expertenrats Corona ist, die Öffnungsschritte aus dem Lockdown nicht durch zeitliche Vorgaben und eine Abgrenzung nach Branchen, sondern vielmehr an den verfügbaren Schutzkonzepten zu orientieren. Hierfür sei eine Ausweitung der Testkapazitäten, eine technologische Plattform, die unter Einbeziehung der Gesundheitsämter eine umfassende und tagesgleiche Nachverfolgung der Infektionsketten gewährleiste sowie eine digitale Technologie zur Nachverfolgung von Clusterinfektionsherden erforderlich. Letzteres könne durch eine Weiterentwicklung der Corona-Warn-App erfolgen.  

Zur Einordnung der epidemischen Lage auf lokaler Ebene empfiehlt der Expertenrat, mehrere Indikatoren in den Blick zu nehmen, da das Infektionsgeschehen durch die nach wie vor hohe Unsicherheit keine Abbildung durch einen einzelnen Faktor erlaube. Insbesondere müssten neben der 7-Tages-Inzidenz auch der Anteil intensivmedizinisch behandelter Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der betreibbaren Bettenkapazitäten oder die wöchentlich hospitalisierten Fälle unter den über 60-Jährigen in den Blick genommen werden. 

Bund und Länder fordert das zwölfköpfige Gremium auf, das Impfangebot über die priorisierten Gruppen hinaus rasch zu erweitern. 

Zu dem zwölfköpfigen Gremium gehören:

  • Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn und früherer langjähriger Richter am Bundesverfassungsgericht 
  • Stephan Grünewald, Diplom-Psychologe und Gründer des Markt- und Medienforschungsinstituts „rheingold“ 
  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Otfried Höffe, emeritierter Philosophie-Professor an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen 
  • Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln 
  • Monika Kleine, Geschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen in Köln 
  • Prof. Dr. Renate Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach 
  • Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Vorsitzende der Geschäftsführung beim Maschinenbauer Trumpf 
  • Prof. Dr. Armin Nassehi, Professor für Allgemeine Soziologie und Gesellschaftstheorie an der Ludwig-Maximilians-Universität München 
  • Claudia Nemat, Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG 
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt, Präsident des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung 
  • Prof. Dr. Hendrik Streeck, Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn 
  • Prof. Dr. Christiane Woopen, Humanmedizinerin und Vorsitzende des Europäischen Ethikrates 

Weitere Informationen zu der Arbeit sind abrufbar unter www.land.nrw/de/expertenrat-corona

Landesregierung fördert Aufbau einer weltweit einzigartigen Speicher- und Transporttechnologie für Wasserstoff mit neun Millionen Euro

Nordrhein-Westfalen will den Aufbau einer zukunftsweisenden Wasserstoffwirtschaft beschleunigen. Mit der Wasserstoff Roadmap NRW hat Energie- und Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart die strategischen Eckpunkte bereits Ende vergangenen Jahres vorgestellt. Jetzt startet eines der zentralen Projekte zur Umsetzung der Roadmap: Im Chempark Dormagen entsteht die weltgrößte Anlage zur Speicherung von grünem Wasserstoff in flüssigen organischen Trägerölen (Liquid Organic Hydrogen Carrier, LOHC) im industriellen Maßstab. Die Technologie ermöglicht es, Wasserstoff noch sicherer und effizienter zu transportieren und zu speichern. Die Landesregierung unterstützt das Projekt Hector mit neun Millionen Euro aus dem Programm „progres.nrw Innovation“. Insgesamt hat das Projekt ein Volumen von 20 Millionen Euro.

Minister Pinkwart: „Das Projekt Hector in Dormagen ist ein weiterer, wichtiger Schritt bei der Umsetzung unserer Wasserstoff Roadmap. Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir künftig unseren Wirtschafts- und Industriestandort mit grünem Wasserstoff versorgen können. Außerdem bildet es den Nukleus für die Schaffung zukunftsgerichteter Arbeitsplätze und unterstützt das Rheinische Revier dabei, zum führenden Wasserstoffstandort zu werden. Die LOHC-Technologie bietet eine vielversprechende Perspektive, um Wasserstoff weltweit in großen Mengen zu transportieren und zu handeln. Nordrhein-Westfalen wird für die Transformation zu einem modernen, klimaneutralen Standort große Mengen an Wasserstoff benötigen. Daher sind innovative Technologien für den Transport und die Speicherung enorm wichtig.“

Die neu gegründete Tochter von Hydrogenious LOHC Technologies, die LOHC Industrial Solutions NRW GmbH mit Sitz in Krefeld, übernimmt die Projektsteuerung und den Betrieb der Anlage. Die Muttergesellschaft aus Erlangen liefert dazu ihre patentierte und hochinnovative LOHC-Technologie. Die Covestro Deutschland AG stellt in Dormagen die Standortfläche zur Verfügung und liefert künftig grünen Wasserstoff. Wissenschaftlicher Partner ist das Forschungszentrum Jülich mit seinem Institut für Energie- und Klimaforschung. Mit dem niederländischen Co-Investor Royal Vopak wird außerdem eine Verbindung zum Hafen Rotterdam vorbereitet.

Wasserstoff ist für die Landesregierung ein zentrales Element zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Modernisierung des Wirtschafts- und Energiestandorts Nordrhein-Westfalen. Wasserstoff kann in der Industrie eingesetzt werden, um Stahl, Glas oder Dünger klimaneutral herzustellen. Im Verkehrssektor werden bereits erste Busflotten mit Wasserstoff betrieben. Die Landesregierung arbeitet intensiv am Markthochlauf von Tankstellen und Lastwagen mit Wasserstoff und fördert Kommunen und Regionen beim Aufbau ihrer Wasserstoffinfrastruktur.

Studie zur Zukunft der Automobilwirtschaft: Technologischer Wandel mischt Karten neu, Startposition des Landes gut

Nordrhein-Westfalens Automobilwirtschaft befindet sich in einer guten Startposition, um von Zukunftsthemen wie Elektrifizierung, Automatisierung und Vernetzung der Fahrzeuge zu profitieren. Das zeigt die aktuelle Studie „Zukunft der Automobilwirtschaft in Nordrhein-Westfalen Status quo, Trends, Szenarien“, die IW Consult für das Wirtschaftsministerium erstellt hat. 

Die Automobilbranche steht einschließlich Zulieferern und verbundener Branchen wie Kfz-Handel und -Leasing für knapp zehn Prozent der landesweiten Produktion und mehr als 600.000 Arbeitsplätze. Vor allem die dynamisch wachsende Fertigung von Elektroantrieben hat in Nordrhein-Westfalen eine höhere Bedeutung, konventionelle Antriebstechnik dagegen einen geringeren Anteil. Allein durch diese günstigere Wirtschaftsstruktur kann das Land bis zum Jahr 2040 ein um 207 Milliarden Euro höheres Marktvolumen erreichen, als wenn die Struktur dem weltweiten Durchschnitt entspräche. 

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wenn die Unternehmen ihren Internationalisierungskurs fortsetzen und in die technologische Transformation investieren, dann können sie mit digitalen Geschäftsmodellen, der Automatisierung und der Vernetzung der Fahrzeuge ihre Marktanteile sogar ausbauen. Die Landesregierung leistet dazu einen Beitrag, indem wir unsere guten Rahmenbedingungen weiter verbessern. Dazu zählen die hervorragend ausgebildeten Fachkräfte und die exzellenten Hochschulen ebenso wie die Vernetzung der Branche und die Förderung gezielter Chancenfelder. Im Rahmen unseres Automotivedialogs mit führenden Zulieferbetrieben und Herstellern haben wir für Nordrhein-Westfalen als innovative Kompetenzfelder die Leistungselektronik, die Brennstoffzelle sowie Leichtbau und Interieur identifiziert, die wir in den kommenden Jahren weiter stärken und ausbauen wollen. 

Das Land unterstützt das Forschungsengagement auch beim Antrieb und setzt dabei auf alle Technologiefelder, denn die Fahrzeuge der Zukunft werden auf unterschiedlichen Energiequellen basieren. Daher bauen wir auch die Infrastruktur für Fahrzeuge mit Elektro- und Wasserstoffantrieb konsequent aus.“

Die Studie „Zukunft der Automobilwirtschaft in Nordrhein-Westfalen Status quo, Trends, Szenarien“ finden Sie hier: www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/studie-automobilwirtschaft

Erstellt wurde sie von IW Consult (Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH) in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) und dem Mobilitäts-Cluster automotiveland.nrw.

Geflügelpest: Verdachtsfälle im Kreis Gütersloh und Kreis Paderborn amtlich bestätigt

Weitere Verdachtsmeldung im Kreis Minden-Lübbecke / Staatssekretär Bottermann: Neben dem Aufstallungsgebot sind alle Geflügelhalter zur höchsten Achtsamkeit aufgerufen

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als zuständige Bundesoberbehörde hat die Ausbrüche der Geflügelpest in einem Entenmastbestand im Kreis Gütersloh und einer Hobbyhaltung im Kreis Paderborn bestätigt. Wie auch in anderen Bundesländern wurde ebenfalls das für Geflügel hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 festgestellt. Vor allem im norddeutschen Raum sind zwischenzeitlich tausende Wildvögel an dieser Virusvariante verendet.

Am Mittwoch gab es eine weitere Verdachtsmeldung aus dem Kreis Minden-Lübbecke. Nach amtlicher Bestätigung werden die 7000 Puten einer Elterntierherde am Donnerstag (4. März) getötet. Der benachbarte Landkreis Osnabrück in Niedersachsen wurde bereits informiert. Das Beobachtungsgebiet wird zusätzlich voraussichtlich in den Landkreis Herford hineinreichen.

„Die Ausbrüche der Geflügelpest treffen die hiesige Geflügelwirtschaft schwer. Wir tun unser Möglichstes, das Seuchengeschehen einzudämmen. Neben dem Aufstallungsgebot in den betroffenen Gebieten sind alle Geflügelhalter zur höchsten Achtsamkeit aufgerufen. Das derzeitige Influenza-A-Virus ist sehr aggressiv. Erkrankte Tiere zeigen schwere Symptome und verenden zahlreich“, erläutert Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. „In Anbetracht des Seuchengeschehens habe ich einen Koordinierungsstab im Ministerium unter meiner Leitung eingerichtet.“ Bereits Anfang der Woche hatte das Ministerium die Einrichtung des Landestierseuchenkontrollzentrums beim LANUV (LaTiKo) aktiviert. 

In Nordrhein-Westfalen wurde das Virus zuvor nur vereinzelt und mit größeren zeitlichen Abständen in Wildvögeln nachgewiesen. Aktuell gibt es einen weiteren positiven Befund bei einer verendeten Graugans, die in Münster aufgefunden wurde, so dass davon ausgegangen werden muss, dass das Virus in den Wildvögeln (vor allem bei Gänsen und Enten) weiterhin kursiert. Eine weitere Ausbreitung des Seuchengeschehens kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher ausgeschlossen werden.

Regierungsbezirk Detmold hauptsächlich betroffen

Um einer Weiterverbreitung der Tierseuche und einer Übertragung von Wildvögeln auf gehaltene Vögel entgegenzuwirken, hat das Land im gesamten Regierungsbezirk Detmold die Aufstallung von Geflügel verfügt. Tierhalter sind ab sofort verpflichtet, ihr Geflügel, unabhängig davon, ob es sich um Hobby-Haltungen oder gewerbsmäßige Haltungen handelt, in geschlossenen Ställen zu halten.

Von den aktuellen Ausbrüchen der Geflügelpest in Nutztierbeständen ist derzeit in erster Linie der Regierungsbezirk Detmold betroffen. In dem betroffenen Betrieb im Kreis Gütersloh wurden bereits am 2. März über 20.000 Enten getötet. Die eingerichtete Überwachungszone, mit einem Radius von 3 km, ist mittlerweile in einen Sperrbezirk übergegangen, nachdem der Ausbruch offiziell bestätigt wurde. Um den Sperrbezirk wurde zudem ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km eingerichtet. 

In diesen Restriktionszonen wird gehaltenes Geflügel entsprechend untersucht und darf bis zur Aufhebung der Zonen nicht aus den Betrieben verbracht werden. Die Einrichtung des Beobachtungsgebietes erstreckt sich bis in den Kreis Warendorf und in den niedersächsischen Landkreis Osnabrück. Nachdem sich auch in einer Hobbygeflügelhaltung im Kreis Paderborn der klinische Verdacht bestätigt hat, wurden auch hier Restriktionszonen eingerichtet. Diese reichen bis in den Hochsauerlandkreis. Auch hier wurden die Tiere bereits getötet. 

Ohne intensiven Tierkontakt keine Gefahr für Menschen

Theoretisch können alle Influenza-A-Viren, die beim Menschen auch für die Auslösung der saisonalen Grippe verantwortlich sind, auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden. In Deutschland ist es jedoch bisher nicht zu einer Übertragung des aktuellen Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5N8 auf den Menschen gekommen. Es handelt sich um einen Virustyp, der bereits seit Monaten in der Wildvogelpopulation kursiert und über den Vogelzug bereits zu Beginn des Winters nach Deutschland eingetragen wurde.

Für Personen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, ist das Geflügelpest-Virus keine Gefahr. Geflügelfleisch wird vor dem Verzehr erhitzt, so dass auch hier kein Übertragungsrisiko besteht. Eine Übertragung des aktuellen Virus auf den Menschen wurde bisher weltweit nur aus Russland bekannt. Dort sind Mitarbeiter einer Geflügelfarm mit dem Virus infiziert worden und auch an leichten Grippesymptomen erkrankt.

Voraussetzung für eine Infektion am Tier ist der unmittelbare intensive Kontakt zum Geflügel. Alle Mitarbeiter, die in Ausbruchsbetrieben tätig waren, sollten mindestens 10 Tage nach Ausbruch der Erkrankung beobachten, ob bei ihnen eine Atemwegserkrankung auftritt. Auf Bundesebene wird derzeit ein Monitoring initiiert, um gezielt bei Menschen zu überprüfen, ob es auch in Deutschland entsprechende Virusfunde beim Menschen gibt.

Tierseuchenkasse und Tierseuchenbekämpfung

Da es sich bei der Geflügelpest um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt und es keine Behandlungsmöglichkeiten gegen das Virus gibt, müssen die betroffenen Tiere schnellstmöglich getötet werden, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Um eine den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechende Tötung des Geflügels vornehmen zu können, werden über bestehende Standby-Verträge mit der Tierseuchenkasse NRW zur Verfügung stehende Firmen mit der Durchführung der Tötung beauftragt. 

Auch die Tierseuchenvorsorgegesellschaft unterstützt die erforderlichen Maßnahmen und stellt u. a. eine Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebe sicher. Die Tierseuchenbekämpfung liegt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Veterinärämter. Die Tötung von Tieren auch im Tierseuchenkrisenfall erfolgt unter der Aufsicht von Amtsveterinären, um sicherzustellen, dass tierseuchen- und tierschutzrechtliche Vorgaben vollumfänglich beachtet werden.

Hinweis für Geflügelhalter

Aufgrund der derzeitigen Seuchenlage ist auch bei Hobbyhaltern eine tägliche Kontrolle der Todesraten sowie der Produktionsdaten im Tierbestand erforderlich. Erhöhte Sterblichkeitsraten (mehr als 2 Prozent des Bestandes innerhalb von 24 Stunden) sowie rückläufige Legeleistungen sind unverzüglich bei dem vor Ort zuständigen Veterinäramt zu melden. Das Veterinäramt leitet dann eine amtliche Probenuntersuchung und alle weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ein.

Der betroffene Geflügelbestand wird zunächst gesperrt. Bei positivem Nachweis der Geflügelpest wird die Tötung des Tierbestandes angeordnet. Eine Aufhebung der eingerichteten Restriktionszonen erfolgt erst, wenn alle Tiere negativ untersucht sind. 

Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz unserer Hausgeflügelbestände sind weiterhin zwingend zu beachten. Auch in Gebieten, in denen Geflügel derzeit noch im Freien gehalten werden darf, ist sicherzustellen, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter- oder Wasserquellen des Hausgeflügels bekommen können, um Kontakte zu Wildvögeln so weit wie möglich zu verhindern.

Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden. 

Weitere Informationen: 

Pressemitteilung MULNV vom 02. März 2021: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/gefluegelpest-erste-amtliche-verdachtsfaelle-in-zwei-gefluegelhaltungen-im-kreis-guetersloh-und-kreis-paderborn-1614700981

Informationen des FLI zur Aviären Influenza (AI) / Geflügelpest, inklusive einer Übersichtskarte der bisher in Deutschland festgestellten HPAI-Infektionsfälle:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Kölns OB Henriette Reker hat für Aufsehen gesorgt, da sie in der Corona-Pandemie eine sogenannte No-Covid-Strategie favorisiert. Sie setzt auf Abschottung und hält unter anderem eine Sieben-Tage-Tage-Inzidenz von weniger als zehn für erstrebenswert. Erst wenn dieser Wert erreicht sei, könne gelockert werden, meint sie. Das ist meines Erachtens ein falscher Ansatz. 

Hier sind vier Gründe, warum Reker auf das falsche Pferd setzt:

Realitätsfern: In Simulationsmodellen am Computer mag die No-Covid-Strategie aufgehen, nicht aber im wirklichen Leben. Selbst durch Isolation ließe sich eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter zehn in einem Land in der Mitte Europas nicht erreichen. Denn Viren halten sich nicht an Modellrechnungen, sie verbreiten sich über alle Grenzen hinweg. Wir brauchen keine theoretischen, sondern pragmatische Lösungen. Ansätze, wie sie der Epidemiologe Klaus Stöhr, früherer Leiter des globalen Influenza-Programms der WHO, liefert. Er hat zusammen mit einer Gruppe anderer Wissenschaftler lebensnahe Strategien für den Weg aus der Pandemie erarbeitet. Es gibt demnach Licht am Horizont. „Die Pandemie wird enden, wenn die meisten Menschen immun geworden sind. Die meisten sicher durch eine Infektion, weil der Impfstoff gar nicht ausreichen wird für alle in der Welt. Wenn alle immun sind, werden die Reinfektionen mit dem Corona-Virus sehr mild verlaufen“, sagt Stöhr. In Deutschland sei Anfang 2022 damit zu rechnen, dann werde aus der Pandemie eine Endemie. Das Virus zirkuliere weiter auf niedrigem Niveau, in milderer, also wenig gefährlicher Form. 

Schädlich für die Gesellschaft: Anstatt über völlige Abschottung nachzudenken, müssen wir uns damit befassen, wie wir den Lockdown schnellstmöglich beenden können. Die wirtschaftlichen, sozialen und psychologischen Schäden, die er angerichtet hat, sind bereits immens. Sie reichen von Firmenpleiten, Vereinsamung und Depressionen bis hin zu Suiziden und Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen. All dies würde durch die No-Covid-Strategie mit ihren illusorischen Zielen noch verstärkt. Die Menschen brauchen Perspektiven, deshalb müssen wir verantwortungsvolle Öffnungspläne entwickeln und dabei moderne Mittel einsetzen. Wie zum Beispiel Apps zur digitalen Kontaktverfolgung verpflichtend machen, die Infektionsketten effektiv nachverfolgen.

Gegen die Grundrechte: No Covid passt nicht in die demokratische und offene Gesellschaft, in der wir leben. Es muss unser Ziel sein, die durch die Pandemie begründeten Grundrechtseinschränkungen so bald wie möglich zurückzunehmen, anstatt Gründe zu finden, den Lockdown zu verlängern. Grundrechte müssen gerade auch in Krisenzeiten gelten, denn das unterscheidet unsere freie Gesellschaft von einem autoritären Regime wie China, das seine Bürger einfach wegsperrt und diszipliniert. Es ist gut, dass NRW-Vizeministerpräsident Joachim Stamp letzteren Punkt in einem Beitrag für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ betont hat. Der frühere Leiter des SZ-Innenresorts Heribert Prantl hat mehrfach zurecht darauf hingewiesen, dass Demokratie in pandemischen Zeiten nicht zu einer „Virolokratie“ werden dürfe. Corona dürfe nicht unsere demokratische Substanz infizieren. Hierzu passt die berühmte These Benjamin Franklins, der sagte: „Wer wesentliche Freiheit aufgibt, um ein wenig vorübergehende Sicherheit zu kaufen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“

Schädlich für das Vertrauen: Wir können die Pandemie nicht nur an Inzidenzen messen und dabei ständig neue Grenzwerte in die Welt setzen, darauf hat NRW-Ministerpräsident Armin Laschet zurecht hingewiesen. Es ist nicht nur frustrierend, sondern auch schädlich für das Vertrauen in die Politik. Wir brauchen vielmehr einen transparenten Exit-Plan, in den nicht nur Inzidenzen einfließen, sondern auch andere Parameter, zum Beispiel: Risiko- und Altersgruppen spezifische Inzidenzen, der R-Wert in seinem Trend, Impfquoten, Krankenhausbelegungen und Belastungen der Intensivstationen. Die Menschen brauchen eine positive Agenda, keine No-Covid-Abschottung. 

Kurz: Henriette Reker liegt falsch, die Pandemiebekämpfung und der Infektionsschutz sind auch nicht Sache der Städte, sondern Hoheitsrecht der Bundesländer.

Covid-19 verändert unser Leben in allen Bereichen. Die Gastronomie und den Einzelhandel in Deutschlands Innenstädten trifft es besonders hart. Oliver Kehrl, Mitglied des Landtags NRW und selbstständiger Geschäftsführer der AIDA Textilvertriebs GmbH in Köln, gibt in diesem Beitrag einen Eindruck zur Innenstadtentwicklung in Zeiten der Corona-Pandemie und erläutert mögliche Konzepte für die Zukunft.

Existenzen durch Covid-19-Lockdown in Gefahr

Für uns als Politiker in Nordrhein-Westfalen war früh klar: Während des Covid-19-Lockdowns erleiden insbesondere der Einzelhandel sowie die Gastronomie erhebliche Umsatzeinbußen, und das wird nachhaltige Veränderungen mit sich bringen. Besonders bitter ist: Es sind meist äußere Umstände, welche die Existenzen der Händlerinnen und Händler sowie die ihrer Mitarbeiter bedrohen. Darunter leiden auch die Innenstädte und Zentren und damit die Gesichter unserer Städte und Viertel. 

Der Wandel war schon vor Corona im vollen Gange, und er wird durch den Shutdown beschleunigt. Politik muss dagegen steuern und die Betroffenen unterstützen, mit akuten Hilfen, Förderung zur Digitalisierung des Handels und echter Unterstützung für die Kommunen. Bundesweit einzigartig ist das landeseigene 70-Millionen-Euro „Sofortprogramm Innenstadt“ zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren. Hier ermöglicht die NRW-Landesregierung den Städten und Gemeinden, rasch zu handeln, neue Wege zu beschreiten und Perspektiven zu entwickeln, zum Beispiel in Form von eigenen Anmietungen von leerstehenden Ladenlokalen.

Pandemie verändert Stadtentwicklung der Zukunft

Gleichzeitig müssen wir auch ein Bild entwerfen, wie die Stadt der Zukunft aussehen soll. Die Entwicklung wird durch den Wunsch nach einer neuen Art der Mobilität, der Konkurrenz um die Flächen in unseren Innenstädten, aber auch durch den Klimawandel und den Trend zum Homeoffice stark geprägt. 

Wir benötigen ein Leitbild, einen Plan, wo wir hinmöchten. Sicher ist: Innenstädte werden auch in Zukunft die Marktplätze unserer Gesellschaft sein. Handel, Kommunikation, Kunst und Kultur, Aufenthaltsqualitäten, Sicherheit, Sauberkeit, Ordnung und vieles mehr prägen diese Foren der Begegnung. Ihre Entwicklung muss gemeinsam von allen Akteuren vorangetrieben werden. 

Digitales Leerstands- und Ansiedlungsmanagement gefragter denn je

Von zentraler Bedeutung wird die kommunale Wirtschaftsförderung sein. Jede Stadt muss ihr eigenes Leitbild, eine DNA und damit eine Markenbildung formulieren. Eine langfristige Aufwertung der lokalen Händlerstruktur hat hierbei häufig keine Priorität. Oftmals wird sogar, in der Hoffnung auf bessere Zeiten, spekulativer Leerstand in Kauf genommen. Die Folge sind minderwertige Handelsstrukturen (Trading-Down-Effekt) und ein sichtbarer Leerstand, der die umliegenden Mietpreise reduziert und gefragte Nachmieter wie frequenzbringende Ankermieter, innovative Retail- und Gastrokonzepte, szenige Händler abschreckt. 

Die Corona bedingte Leerstands-Welle verschärft diese Problematik dramatisch. Ein entsprechendes digitales Kataster, das viele Kommunen auf dem Weg zu einem Leerstandsmanagement aufbauen wollen, ist ein erster Schritt. Die Kommunen brauchen zudem ein digitales Ansiedlungsmanagement, das sie in die Steuerungsfunktion ihrer Innenstadt versetzt, um den Downtrading-Effekten zu begegnen und die Innenstädte fit für die Zukunft zu machen.

Neues Berufsbild für Innenstadt-Manager

Wir wünschen uns außerdem ein neues Berufsbild des Innenstadt-Managers, der wie bei der Standortpolitik in den Gewerbegebieten die Akteure zusammenbringt. So kann eine klare Vorstellung davon entwickelt werden, wie der Besatz der Zukunft in der Innenstadt aussehen kann. Mit Hilfe einer Datenbank über Leerstände können in Echtzeit alle Marktteilnehmer für einen Standort und damit für die jeweilige Stadt schneller und passgenauer Flächen neu besetzen.

Spannende Neu-Konzepte für Flächennutzung und -bewertung

Die künftige Nutzung der Flächen wird in großen Teilen neu und anders sein. Aus Handelsflächen können beispielsweise Wohnungen, Seniorenheime oder Logistikhubs werden. In den Innenstädten kann Raum für Handwerker, 3D-Druckereien, Showrooms für Möbel- und Autohäuser oder Galerien für Kunst und Kultur entstehen. 

Damit werden sich auch die Werte der Flächen verändern. Ihre neue Bewertung wird die größte Herausforderung für gewerbliche Mieter und Vermieter. Die Kapitalmärkte suchen stabile und rentable Anlageklassen, die dem Null-Zins trotzen und die dennoch Sicherheit geben. Temporäre kommunale Bürgschaften für spannende Konzepte sind ordnungspolitisch keine flächendeckende Lösung. Hier werden sich regional sehr unterschiedlich die Marktpreise komplett neu einspielen, das gilt für Retail-Flächen, Shopping-Malls sowie für Büro- und Hotelimmobilien insgesamt. Wir stehen vor spannenden Zeiten.

Peter Preuß zur Aktuellen Stunde zu Corona-Impfungen in NRW

Fast 400.000 Termine in gut zwei Tagen sind kein Chaos, sondern Erfolg

Der Landtag hat in einer Aktuellen Stunde über die Corona-Impfungen in Nordrhein-Westfalen diskutiert. Dazu erklärt unser gesundheitspolitischer Sprecher Peter Preuß: 

„Das Corona-Virus ist seit nunmehr fast einem Jahr bittere Realität für uns alle. Aber es ist nicht unbesiegbar. Wir können diese Pandemie überwinden. Wir brauchen dazu allerdings gesamtgesellschaftlich Durchhaltevermögen, Solidarität, Disziplin – und auch Geduld. 

Was nicht hilft, ist, wenn die Opposition im NRW-Landtag zum Start der Impftermin-Vergabe nur darauf wartet, schon nach wenigen Stunden ihre Pressemitteilungen zu Versagen und Chaos in die Welt zu blasen. Wenn nach gut zwei Tagen fast 400.000 Menschen konkrete Termine für Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, ist das kein Chaos, sondern ein großer Erfolg. Das Zeter und Mordio von den Bänken der Grünen und Sozialdemokraten trägt zu diesem Erfolg rein gar nichts bei, sondern zerstört unnötig Vertrauen in der Bevölkerung, das wir für die Bewältigung der Corona-Krise so dringend brauchen. 

Dass es haken würde, wenn eine Million Menschen zeitgleich einen Impftermin haben wollen und jeder einzelne gern der oder die Erste wäre, war von Beginn an klar. Die Terminvergabe ist ein Nadelöhr und wir danken den vielen Menschen, die bei dieser Mammutaufgabe mitarbeiten. Unser zentrales Problem ist aber nicht die Impfterminvergabe, sondern die Verfügbarkeit des Impfstoffes. Hier braucht es gesamtdeutsche und europäische Lösungsansätze.“

Claudia Schlottmann und Petra Vogt zu Schulpolitik

Opposition macht Pandemie zum Spielball ihrer Polemik

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstag über die Schulpolitik in der Corona-Krise debattiert. Dazu unsere bildungspolitische Sprecherin Claudia Schlottmann und die stv. Fraktionsvorsitzende Petra Vogt:

Claudia Schlottmann: „Diese Pandemie stellt uns vor Herausforderungen, wie sie bisher noch keine Regierung bewältigen musste. Ein gemeinsamer, demokratischer und diplomatischer Weg wäre der einzig richtige, doch anstatt mit konkreten Lösungsvorschlägen und konstruktiven Ideen die Arbeit der Landesregierung zu unterstützen, ist die Opposition aus Prinzip dagegen und macht die Pandemie zum Spielball ihrer Polemik. Vorschläge für einen Freischuss beim Abitur oder dezentrale Abschlussprüfungen sind wenig hilfreich. Wir müssen den Schülerinnen und Schülern die Chance geben, zu einem zentralen und wettbewerbsfähigen, anstatt zu einem bundesweit degradierten Abschluss zu kommen. Oberstes Gebot ist zudem, dass unsere Schülerschaft, Lehrkräfte und auch Eltern gesund bleiben. Dafür müssen wir uns an das dynamische Infektionsgeschehen anpassen,  in diesen Zeiten Schritt für Schritt agieren und dabei stehts die Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Bildungsauftrag im Blick behalten.“

Petra Vogt: „Dass der Präsenzunterricht die beste Form des Unterrichts darstellt, ist eine Tatsache, hier sind sich Politik und Wissenschaft einig. Sowohl die Lehrkräfte in unserem Land als auch die Schülerinnen und Schüler leisten seit Beginn der Pandemie Großartiges. Das Gleiche gilt für die Eltern, die ihre Kinder beim Homeschooling so hervorragend unterstützen. Natürlich würden wir den Präsenzunterricht gerne so schnell wie möglich wieder anbieten, die Infektionszahlen sind dafür aber weiterhin zu hoch. Die Pandemie ist weiterhin höchst dynamisch, aber es gibt die eindeutigen Beschlüsse der letzten Sitzung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen. Darin heißt es, dass der Präsenzunterricht bis zum 14. Februar 2021 ausgesetzt wird. Schulministerin Yvonne Gebauer hat am Dienstag nochmals betont, dass NRW sich konsequent an diese Beschlüsse hält. Damit leisten die Schulen weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung. Das ist das Gegenteil vom unterstellten Chaos, das ist ein behutsames Abwägen des Infektionsgeschehens. Genau deshalb war es richtig, dass die Landesregierung in NRW den Präsenzunterricht so lange ermöglicht hat.  Das hilft uns jetzt beim Distanzunterricht, bei den Halbjahreszeugnissen und bei den wichtigen Abschlüssen.“

Matthias Goeken zum Antrag „Corona-Ausbildungsjahrgang verhindern“

Junge Menschen sollen optimistisch in die Zukunft gehen können

Die NRW-Koalition aus CDU und FDP hat einen Antrag ins Plenum des Landtages mit dem Ziel eingebracht, die praktische Berufsorientierung auch in Zeiten von Corona zu unterstützen. Dazu erklärt der Beauftragte unserer Fraktion für das Handwerk, Matthias Goeken: 

„In aller Munde ist derzeit die durch Corona bedingte Situation an den Schulen in Nordrhein-Westfalen und die Frage, wie wir eine Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler durch die Pandemie verhindern können. Doch wir müssen auch den logischen nächsten Schritt tun: Diese jungen Menschen dürfen auch bei ihrem anschließenden Eintritt ins Berufsleben keine Benachteiligung erfahren. Tatsächlich aber ist es für viele von ihnen schwierig, angesichts abgesagter Schnuppertage und gecancelter Betriebspraktika eine Wahl für die Zeit nach dem Abschluss zu treffen. Deshalb soll der Landtag die Landesregierung beauftragen, sich hier im Dialog mit Schulen und den Partnern im Ausbildungskonsens verstärkt einzubringen. Wir müssen einen ,Corona-Ausbildungsjahrgang‘ verhindern – auch in dieser Krise sollen junge Frauen und Männer selbstbewusst, optimistisch und orientiert den Schritt aus der Schule in ihre Zukunft gehen können. 

Das Handwerk ist größtenteils gut durch die Krise gekommen und bietet jungen Menschen Perspektiven. Schulen, Berufskollegs und Betriebe sind jetzt besonders gefordert, diese Perspektiven deutlich aufzuzeigen. Wir wollen die Digitalisierung auch in diesem Bereich voranbringen und neue Wege der Berufsorientierung sowie des Matching-Prozesses zwischen Lehrstätte und Lehrling erproben. Es muss aber auch Möglichkeiten geben, ausgefallene Praxisphasen nachzuholen. Zudem wollen wir Kampagnen der Kammern und anderer berufsständischer Organisationen für die duale Ausbildung unterstützen, um die Optionen, die hier gerade jetzt geboten werden, präsent zu machen. Der Fachkräftemangel ist nicht vorüber, nur weil wir uns in einer Pandemie befinden. Für unsere junge Generation in Nordrhein-Westfalen liegt in dieser Erkenntnis auch eine große Zukunftschance.“

Jens Kamieth zur Förderung von Familienerholung

Wir wollen eine Atempause für Familien

Die NRW-Koalition von CDU und FDP stellt eine Million Euro an Haushaltsmitteln bereit, um damit ein Sonderprogramm für Familienerholung zu finanzieren. Dazu erklärt unser familienpolitischer Sprecher Jens Kamieth: 

„Dieser Haushaltsposten für Familienerholung war ein Herzensanliegen für mich als Familienpolitiker und für die gesamte CDU-Fraktion. Ich bin stolz, dass es uns gelungen ist, diese Summe für eine Sache bereitzustellen, die aktuell so wichtig ist wie selten zuvor: Erholung für besonders belastete Familien. Unser Ziel: Mit einer Million Euro wollen wir insgesamt rund 1000 Wochen Urlaub für Familien mit beispielsweise mehreren Kindern und Alleinerziehende finanzieren, die sich sonst keine Auszeit von ihrem oft besonders stressigen Alltag leisten könnten. 

Unser Ziel ist es dabei, dass der geförderte Urlaub – sobald er wieder möglich sein wird – in Nordrhein-Westfalen stattfindet. So profitieren auch unsere hiesigen Familienerholungsstätten. Das Familienministerium hat dankenswerterweise umgehend gemeinsam mit der NRW-Koalition den Dialog mit Praktikerinnen und Praktikern aufgenommen, um die Förderbedingungen praxisorientiert zu erarbeiten und so einen unbürokratischen Zugang zum bereitstehenden Geld zu ermöglichen. Wir alle wollen keine Zeit verlieren, damit betroffene Familien nach dem Lockdown die Chance haben, rasch eine sicher bitternötige Atempause einzulegen. Ich hoffe, dass wir auf diese Weise vielen Kindern und ihren Eltern – vielleicht zum ersten Mal –  eine schöne, unbeschwerte Zeit miteinander bieten können, die sie sich sonst nicht hätten leisten können.“

Bodo Löttgen (CDU) und Christof Rasche (FDP)

Pandemische Lage verlängern – Mitspracherecht des Landtags stärken

„Mit Sorge verfolgen wir die Meldungen über die auch in Deutschland bereits festgestellte Mutation des SARS-CoV2-Virus. Die am 19. Januar durch die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin beschlossenen Maßnahmen sind notwendig, um eine Verbreitung dieser Virusmutation mit möglicherweise höherem Ansteckungspotenzial zu verhindern. Es muss jetzt vordringliche Aufgabe sein, so schnell wie möglich wissenschaftliche Gewissheit zu den Eigenschaften dieser Mutation zu erlangen, um eine fundierte Grundlage für zukünftige politische Entscheidungen zur Verfügung stellen zu können. Dies gilt auch für die Frage, ob geimpfte Personen weiterhin als Träger des Virus andere infizieren können. Damit die Landesregierung weiterhin über wirksame Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie verfügen kann, werden wir unseren Fraktionen vorschlagen, für die kommende Plenarwoche den Antrag zu stellen, die „epidemische Lage von landesweiter Tragweite für das Land Nordrhein-Westfalen“ um weitere zwei Monate zu verlängern.  

Die Fraktionen von CDU und FDP sehen zudem die Beteiligung des Parlaments bei massiven Grundrechtseingriffen als geboten an. Um Mitwirkungsrechte des Parlamentes bei der Rechtssetzung während der Corona-Pandemie zu verbessern, wollen CDU- und FDP-Fraktionen den Entwurf des „Gesetz zur parlamentarischen Absicherung der Rechtsetzung in der COVID-19 Pandemie“ in die Beratungen der kommenden Woche einbringen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen haben wir zu einem Gespräch über den Entwurf für kommende Woche eingeladen.

Die Novelle des Pandemiegesetzes soll einen sachgerechten Ausgleich zwischen der gebotenen parlamentarischen Beteiligung und schneller Handlungsfähigkeit der Exekutive herstellen. Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP konkretisiert im Rahmen der Ermächtigung durch das Infektionsschutzgesetz den grundrechtlichen Korridor, in dem sich die Rechtsetzung bewegen darf. Zwischenzeitlich gemachte Erfahrungen und Weiterentwicklungspotentiale wollen wir mit diesem Gesetzentwurf nutzen.“

Bianca Winkelmann und Rainer Deppe zum Start des Förderprogramms zur Rehkitzrettung 

Förderung für Drohnen mit Wärmebildkameras startet

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz startet ab sofort mit der Ausschreibung für das Förderprogramm zur Beschaffung geeigneter Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Rehkitzrettung. Es setzt damit einen Antrag von CDU und FDP um, mit dem die NRW-Koalition junge Rehe besser schützen möchte. Unsere Sprecherin für Umwelt und Landwirtschaft, Bianca Winkelmann, und unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Rainer Deppe erklären dazu:

„Wir freuen uns, dass die von CDU und FDP über den Haushalt 2021 beantragte Förderung für die Wärmebilddrohnen nun beginnen kann. Damit ist ein weiterer Schritt zu mehr Tierschutz in Nordrhein-Westfalen getan. Frühzeitig können nun über die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften Anträge beim LANUV gestellt werden. Insgesamt stehen 200.000 Euro dafür zur Verfügung. Die Förderquote beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 

Das bereits im Vorfeld bei uns registrierte überaus große Interesse an unserem Förderprogramm zeigt einmal mehr, dass Jäger und Landwirte gemeinsam für den Artenschutz eintreten wollen. Es zeigt auch, dass die voranschreitende Technisierung die Landwirtschaft auch in anderen Bereichen effizienter und sicherer machen kann und wird.“

Hintergrund: 

Die besonders gefährdeten Rehkitze werden bei Mäharbeiten trotz einiger durch die Landwirtschaft getroffener Vorkehrungen hin und wieder übersehen. Deshalb kommt es regelmäßig zu Unfällen, bei denen die kleinen Rehe häufig schwer verletzt werden und sterben. Landwirte und Jäger arbeiten bereits Hand in Hand, um diese Gefahr zu minimieren. Ein erfolgreicher Trend ist die Unterstützung durch den Einsatz von Drohnen, die mit einer Wärmebildkamera ausgestattet sind. Mit diesen können die Flächen überflogen und abgesucht werden, bevor sie gemäht werden. Im Anschluss holen freiwillige Helfer der Hegeringe und Landwirtschaft die so aufgespürten Tiere aus den Wiesen. Das Förderprogramm ist abrufbar unter https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme 

Aus der Landesregierung

SARS-CoV-2: Modellprojekt zur Erfassung der britischen Virusmutation in Nordrhein-Westfalen gestartet

In den letzten Wochen mehrten sich die weltweiten Berichte zu weiteren Varianten von SARS-CoV-2. Dazu zählen insbesondere die neue sogenannten britische SARS-CoV-2 Variante (B.1.1.7), die zunächst in Großbritannien beobachtet wurde und sich dort rasch verbreitet hat, und die südafrikanische Variante (B.1.351). Aufgrund der bislang weitgehend Unklarheit über die Verbreitung der verschiedenen Virusmutationen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Modellprojekt „Molekulare Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten in NRW“ gestartet, das deren Verbreitung möglichst schnell und umfassend erfassen soll. Leiter des mit rund 200.000 Euro geförderten Projekts ist Professor Alexander Mellmann vom Institut für Hygiene des Universitätsklinikums Münster. Universitäre Projektpartner sind zudem Professor Alexander Dilthey vom Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene und Professor Jörg Timm vom Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Mir ist es ein besonderes Anliegen zu untersuchen, ob sich die Varianten in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich verbreitet haben, beispielsweise in den Grenzregionen zu den Niederlanden. Noch diese Woche wird damit begonnen, rund 1.000 positive SARS-CoV-2 Proben insbesondere aus dieser Region zu sammeln und auszuwerten.“ In den Niederlanden gilt die Variante B.1.1.7 bereits als verbreitet und dies mit steigender Tendenz. Es wird davon ausgegangen, dass die Virusmutation ansteckender ist als die ursprüngliche SARS-CoV-2 Variante. 

„Ich freue mich über diese kurzfristige Zusammenarbeit von universitärer Medizin in Kooperation mit einigen großen Laboren. Das Modellprojekt wird ein gemeinsamer Kraftakt, der aber notwendig ist, um über die gegenwärtige Verbreitung der SARS-CoV-2-Mutationen näheren Aufschluss zu bekommen. Glücklicherweise können wir aber auf bereits bestehenden Strukturen und Kooperationen zurückgreifen“, so Professor Alexander Mellmann.

Das Projekt ist eine Punktprävalenzstudie. Das heißt, es soll vor allem die Frage beantwortet werden, in welchem Umfang in Nordrhein-Westfalen bereits SARS-CoV-2-Varianten wie beispielsweise die Variante B.1.1.7 oder B.1.351 zu einem bestimmten Zeitpunkt vorkommen. Zudem soll geklärt werden, ob es neben den bekannten noch weitere Virusvarianten gibt.

Bisher sind in Nordrhein-Westfalen elf Fälle einer SARS-CoV-2 Infektion mit der B.1.1.7 Variante sowie drei Fälle einer Infektion mit der B.1.351 Variante bekannt, die anhand einer Gesamtgenomsequenzierung nachgewiesen wurden. Weitere Verdachtsfälle liegen aufgrund spezifischer PCR-Untersuchungen vor bzw. werden derzeit sequenziert. Gemäß Infektionsschutzgesetz ist ergänzend zum Untersuchungsbefund das Typisierungsergebnis ein übermittlungspflichtiger Bestandteil der SARS-CoV-2 Meldung, somit wird das Typisierungsergebnis auch dem RKI bekannt.

Ministerin Gebauer: Der Ausbau des Offenen Ganztags in Nordrhein-Westfalen erhält einen zusätzlichen Impuls

Bundesmittel für den Ganztagsausbau in Nordrhein-Westfalen

Für den Ausbau des Offenen Ganztags erhält das Land Nordrhein-Westfalen vom Bund zusätzliche Mittel in Höhe von rund 158 Millionen Euro. Die Verwaltungsvereinbarung zu den „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ war zum 28. Dezember 2020 in Kraft getreten. Dazu kommen rund 67,8 Millionen Euro als Eigenanteil, der hälftig jeweils mit rund 33,9 Millionen Euro vom Land und den Kommunen geleistet wird. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat zugestimmt, sodass die entsprechende Förderrichtlinie zur Umsetzung des Pakets ab sofort gültig ist. Damit können die Mittel nun für Investitionen in den qualitativen und quantitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder eingesetzt werden. 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen stärkt weiter konsequent die schulischen Ganztagsangebote und legt den Fokus neben dem Ausbau der Plätze auch auf die Qualität. Allein in dieser Legislaturperiode haben wir die Mittel für den Offenen Ganztag an Grundschulen bis jetzt um 110 Millionen Euro erhöht. Die nun zur Verfügung stehenden Bundesmittel sind ein zusätzlicher finanzieller Impuls, sodass auch die Kommunen weiter in erheblichem Maße in den Ganztag investieren können. Die Offene Ganztagsschule leistet sowohl ein wichtiges Bildungs- und Betreuungsangebot als auch einen unverzichtbaren Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Die Verwaltungsvereinbarung sieht einen Eigenanteil von 30 Prozent der Fördersumme vor, den Land und Kommunen hälftig übernehmen. Zuwendungsempfänger sind die Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Träger von genehmigten Ersatzschulen. Die Bundesregierung hatte im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie bis zu 1,5 Milliarden Euro zum Ausbau der Ganztagsangebote in Aussicht gestellt, die zusätzlich zu den im Koalitionsvertrag des Bundes angekündigten 2 Milliarden Euro fließen. 

Ganztags- und Betreuungsangebote werden in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich ausgebaut. Rund 94 Prozent der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sind offene Ganztagsschulen. Die Landesregierung hat die Mittel für den Offenen Ganztag von 2017 bis 2021 von 454 Millionen Euro deutlich auf 602 Millionen Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung um 32,5 Prozent. Mit diesem zusätzlichen Geld können in Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2021/2022 insgesamt 354.670 Plätze im Offenen Ganztag finanziert werden und damit rund 47.000 mehr als im Jahr 2017.

Keine Ausweisung von Radonvorsorgegebieten in Nordrhein-Westfalen 

Das Ministerium bietet den Bürgern in Gebieten mit erhöhtem Radonvorkommen kostenlose Radon-Raumluftmessungen an

Über das Vorkommen von Radon im Boden findet heute ein Gespräch zwischen Pressevertretern und den Bürgermeistern von Arnsberg, Balve und Sundern, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und der Zentralen Radonstelle NRW am Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA.nrw) statt.

Radon ist ein radioaktives Edelgas, es entsteht auf natürliche Weise im Boden und kommt in der Umgebungsluft vor. Sammelt sich das Gas in Räumen an, kann das zu einem Gesundheitsrisiko werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat in einem sogenannten Radonmaßnahmenplan den Bundesländern die zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz vor Radon vorgeschrieben. In Nordrhein-Westfalen liegt die Federführung für die Umsetzung dieser Maßnahmen beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), welches durch die Zentrale Radonstelle NRW am Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA.nrw) unterstützt wird. 

Wieviel Radon im Boden und in der Luft vorhanden ist, ist in Nordrhein-Westfalen regional sehr unterschiedlich. Nordrhein-Westfalen hat sogenannte Radonvorsorgegebiete auszuweisen, wenn der gesetzliche Referenzwert von 300 Becquerel/m³ auf mindestens 75 Prozent der Gemeindefläche und zusätzlich in mindestens zehn Prozent der Gebäude überschritten wird. Dieses Kriterium ist in Nordrhein-Westfalen an keinem Ort erfüllt, so dass es zu keiner Gebietsausweisung kommt. 

Die Ergebnisse zahlreicher Radonmessungen und geologischer Untersuchungen wurden durch das Bundesamt für Strahlenschutz in einem Rechenmodell zusammengefasst, der Radon-Prognose. Im Ergebnis zeigt die Radonprognosekarte für Nordrhein-Westfalen, dass die Wahrscheinlichkeit für Referenzwertüberschreitungen in Gebäuden überwiegend im mittleren Bereich liegt. Nur für drei Städte Arnsberg, Balve und Sundern im Sauerland besteht laut Prognose die Möglichkeit der Referenzwertüberschreitungen in mehr als zehn Prozent der Gebäude. In dieser Region ist das Vorkommen von hohen Radonwerten auf ein bestimmtes Gestein zurückzuführen, das nur stellenweise an der Erdoberfläche auftritt. Daher sind die Gemeinden mit weit weniger als 75 Prozent ihrer Fläche betroffen, sodass sie nicht als Radonvorsorgegebiete festzulegen sind.

Zur weiteren Präzisierung der Beurteilung der Radon-Situation vor Ort werden Innenraummessungen benötigt. Das Ministerium möchte daher den Bürgerinnen und Bürgern in den Gebieten mit erhöhten Radonvorkommen die Möglichkeit anbieten, Radonmessungen in Wohnräumen kostenfrei durchführen zu lassen. Ihr Ansprechpartner ist die Zentrale Radonstelle NRW. Das weitere Vorgehen wird auf der Webseite www.radon.nrw.de/messprogramme veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen auch schriftlich oder telefonisch melden: Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes NRW – Zentrale Radonstelle NRW, Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf; E-Mail-Adresse: radon@lia.nrw.de, Telefon: 0211 3101 1222.


Ganztägige Betreuungsangebote an den Schulen in Nordrhein-Westfalen fördern nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern, sondern sind ein wichtiger Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit in unserem Land. Deshalb ist es besonders für die Zeit nach der Corona-Krise mit ihren vielen Herausforderungen für Schülerinnen und Schüler wichtig, die Infrastruktur in der Ganztagsbetreuung noch schneller als bisher auszubauen. Zu diesem Zweck haben sich Bund und Länder auf ein Investitionsprogramm geeinigt, mit dem insgesamt 750 Millionen Euro in die deutschen Grundschulen fließen sollen. Jetzt steht fest: Für die Schulen in Köln stehen aus diesem Programm insgesamt 10.888.300 Euro für den Ausbau der Kapazitäten und der Qualität in der Ganztagsbetreuung zur Verfügung. Dazu erklären die CDU-Landtagsabgeordneten Florian Braun, Oliver Kehrl und Bernd Petelkau:

„Die Anfragen an uns als Landespolitiker in der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt: Die Kommunen als Schulträger sind bereit und warten auf diese Investitionsmittel für die Ganztagsbetreuung. Die Förderrichtlinie schafft jetzt Planungssicherheit. Köln stehen fast 11 Millionen Euro zur Verfügung, um neue ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote an den Grundschulen aufzubauen oder die Qualität bei bestehenden Ganztagskonzepten zu stärken. Darüber hinaus erhalten private Träger aus Köln gut 300.000 Euro aus dem Investitionsprogramm.

Viele Schülerinnen und Schüler sind während der Pandemie ins Hintertreffen geraten, weil sie unter erschwerten Bedingungen zu Hause statt im Klassenverband und mit ihrer Lehrerin oder ihrem Lehrer in der Schule lernen mussten oder müssen. Insbesondere an den Grundschulen, wo der direkte Kontakt, persönliche Beziehungen und Geborgenheit noch sehr wichtig sind, wiegen solche Einschnitte schwer. Deshalb ist es goldrichtig, jetzt hier zu investieren und den Grundstein dafür zu legen, dass es nach der Corona-Krise nicht nur bergauf geht für die Bildung unserer Jüngsten, sondern steil bergauf.“

Hintergrund:

Bund und Länder haben zur Abmilderung der Corona-Folgen eine Verwaltungsvereinbarung für das Investitionsprogramm in den Ganztagsausbau geschlossen. Von den insgesamt 750 Millionen Euro stehen Nordrhein-Westfalen nach dem Königsteiner Schlüssel gut 158 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, die durch das Land sowie die Kommunen vor Ort jeweils um knapp 34 Millionen Euro ergänzt werden. Förderanträge der Schulträger sind bis zum 28. Februar bei den Bezirksregierungen einzureichen.