Es gibt gute Nachrichten für den SC Rondorf 1912. e.V.: Der Traditionsverein im Kölner Süden kann den Bau seines neuen Vereinsheims und zwei neuer Sportplätze endlich in Auftrag geben. Nach herausfordernden Wochen steht die gesamte Finanzierung für das Projekt an der Kapellenstraße. Es gibt für die Plätze Zuschüsse seitens der Stadt Köln und vom Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Sportstätten-Förderprogramms einen Zuschuss von über 600.000 Euro für das neue Vereinsheim.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Oliver Kehrl spricht von „einem guten Tag für Rondorf“. Kehrl erläutert: „Die Fördermittel aus Stadt und Land werden einer besonders guten und sinnvollen Verwendung zugeführt, nämlich unseren Pänz- Jedes Kind im größer werdenden Rondorf wird in Zukunft auf einer modernen, neuen Anlage kicken können.“

Schon im vergangenen Jahr war der Startschuss zum Projekt anvisiert worden, es musste aufgrund der gestiegenen Baupreise jedoch neu kalkuliert werden. Der neue Bauzeitplan soll in Kürze veröffentlicht werden.

Hunderte Politiker:innen haben beim WDR-Kandidat:innen-Check 2022 mitgemacht. Sie alle haben sich als Direktkandidat:innen zur Landtagswahl 2022 in ihrem NRW-Wahlkreis aufstellen lassen. Hier finden Sie die Ausgabe mit meinem Check:

https://www1.wdr.de/kandidatencheck/2022/landtagswahl/video/video-oliver-kehrl-cdu-koeln-i-landtagswahl-100.html

Die NRW-Koalition modernisiert konsequent die Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Im Haushalt 2022 ist für den Erhalt unserer Landesstraßen eine Rekordsumme von insgesamt 213 Millionen Euro vorgesehehen. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Oliver Kehrl:

„Ein gut ausgebautes Straßennetz ist eine wichtige Grundbedingung für eine bessere Mobilität. Unsere Landesstraßen sind einerseits wichtig für Pendler und andererseits auch Standortfaktor für ansässige Unternehmen. Ich freue mich darüber, dass auch wir in Köln Rodenkirchen davon profitieren. So wird neben der L 150 / Kerkrader Straße auch die 2,1 km lange Fahrbahn der L 186 / Bonner Landstraße von der Friedrich-Ebert-Straße bis zum Kiesgrubenweg saniert. Dafür stehen in diesem Jahr 800.000 Euro zur Verfügung. 

Seit 2017 erhöht die NRW-Koalition von CDU und FDP stetig die Mittel für eine bessere, saubere und sichere Mobilität. Wir haben versprochen, bis zum Ende dieser Legislaturperiode über 200 Millionen Euro jährlich in den Erhalt unserer Landesstraßen zu investieren. Genau dieses Versprechen haben wir gehalten. Wir wollen eine dauerhafte Verbesserung des Landesstraßennetzes und seiner Brückenbauwerke.“

Hintergrund:

Das NRW-Verkehrsministerium hat das Landesstraßenerhaltungsprogramm veröffentlicht. Darin sind 213 Millionen Euro für den Landesstraßenerhalt vorgesehen. Das sind noch einmal acht Millionen Euro mehr als im vergangenen Haushalt und rund 70 Prozent mehr als unter Rot Grün. Die Sanierung von Rad- und Fußwegen ist erstmals in einem eigenen Haushaltstitel ausgewiesen (12,3 Millionen Euro).

Oliver Kehrl (CDU) vertritt als direkt gewählter Abgeordneter den Kölner Süden im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Er ist ordentliches Mitglied des Rechtsausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung, des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation sowie Sprecher im PUA III-Kleve.

Putins Angriffskrieg gegen das ukrainische Volk ist abscheulich und wir sind erschüttert von den Bildern aus Mariupol, Odessa, Charkow und Kiew. Das neuerliche Bombardement bei Lemberg zeigt uns, wie nah an der Europäischen Union der Krieg inzwischen angekommen ist.

Die Menschen, insbesondere Frauen und Kinder, fliehen vor diesem grausamen Krieg zu Hunderttausenden nach Westen. Aktuell sind bereits über 2 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen, Schätzungen gehen bei fortwährendem Angriffskrieg von bis zu 10 Millionen aus der Ukraine aus. Europa, Deutschland, NRW und auch Köln als Großstadt stehen vor immensen Herausforderungen. Sie sind aber nichts gegen das Unheil und Elend, das den Flüchtenden aus der Ukraine widerfahren ist.

Daher muss nun koordiniert geholfen werden: Diese historische Aufgabe des ukrainischen Flüchtlingszuzugs nach Europa muss europäisch gedacht und konzipiert werden. Wir brauchen einen stark ausgestatteten Sonderfonds der EU „Refugee-Fund“analog zum Recovery-Fund bei Corona. Hiervon müssen die Länder partizipieren, die im Besonderen die Last der Flüchtlingszahlen tragen werden. Gleichzeitig muss eine gemeinsame Lenkung und Koordination der geflüchteten Menschen stattfinden. Der Bund muss dringend mit allen Ressourcen die Ankommenden registrieren und nach Königsteiner Schlüssel verteilen, gerade auch vor dem Hintergrund, dass Menschen auch im ländlichen Raum besser und verstärkt verteilt werden müssen. Das hilft dann auch Städten mit großen Bahnhöfen, die sonst überproportional belastet werden und zu schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.

Für Köln sollte dringend geprüft werden, inwieweit städtische Gesellschaften wie z.B. die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln oder die GAG Wohnraum ganz kurzfristig für Geflüchtete anbieten kann. Es muss dringend geprüft werden, inwieweit Landes-Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünfte aus 2015 ff. sehr schnell reaktiviert werden können. Angesichts der dramatisch hohen Zahlen ist hier hohe Geschwindigkeit und geringstmögliche Bürokratie gefragt.

Minister Pinkwart: Stärkung des Innovationsstandorts Nordrhein-Westfalen – Kreatives Potenzial in Technologien umwandeln, die uns allen zugutekommen

Düsseldorf/Köln. Über Köln direkt zum Mond: Auf dem Gelände des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt entsteht in den kommenden Monaten die Test- und Trainingsanlage LUNA, in der sich Astronautinnen und Astronauten auf einen Einsatz auf dem Mond vorbereiten können. Zudem sollen dort Technologien, die für die Anwendung unter lunaren Bedingungen optimiert sind, erforscht und entwickelt werden. Die Landesregierung fördert das ehrgeizige Projekt mit bis zu 25 Millionen Euro. Wirtschafts- und Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart übergab den vorläufigen Bescheid am Mittwoch, 16. März 2022, an DLR-Vorstand Klaus Hamacher. LUNA ist ein Gemeinschaftsprojekt des DLR und der Europäischen Raumfahrtagentur ESA, die in Köln mit Partnern das Europäische Astronautenzentrum betreibt.

Minister Pinkwart: „Nordrhein-Westfalen ist hochinnovativ: LUNA leistet einen wichtigen Beitrag für künftige Raumfahrtmissionen und stärkt durch die Vernetzung vieler Akteure den Innovations- und Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen. Astronautinnen und Astronauten, universitäre oder außeruniversitäre Wissenschaftler, Industrie, KMUs und Start-ups werden hier neue Ideen, Verfahren und Technologien testen, validieren und zur Anwendung bringen. Durch ihre Zusammenarbeit können deutlich schneller Innovationen ermöglicht und umgesetzt werden. Damit wird kreatives Potenzial in Technologien umgewandelt, die uns allen zugutekommen.“

DLR-Vorstand Klaus Hamacher: „LUNA kann auch als Testumgebung für neue robuste und kompakte Energiesysteme genutzt werden, die für die Mondbedingungen mit ihren langen Nachtphasen ausgelegt sind und eine autarke Energieversorgung mit der entsprechenden Speicherung erfordern. Die gewonnenen Erfahrungen können dann in Technologien für die Energiewende einfließen.“

ESA-Astronaut Dr. Alexander Gerst: „Auf dem Mond zu landen ist wohl der Traum eines jeden aktiven Astronauten, und ist aktuell mit den weltweiten Entwicklungen für Mondfahrzeuge und Systeme in greifbare Nähe gerückt. LUNA ist hierfür ein erster kleiner Schritt, aber ein riesiger Sprung für den Standort Köln und die europäischen Mondaktivitäten: Unsere Erfahrungen auf der ISS werden gemeinsam von DLR und ESA mit innovativen neuen Ansätzen weiterentwickelt. LUNA wird unser Mond auf Erden werden, zur Vorbereitung und zur Begleitung der nachhaltigen Erforschung des Mondes durch Europäerinnen und Europäer, in Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern.“

LUNA-Projektleiterin Petra Mittler: „Ich freue mich, dass LUNA nicht nur ein wichtiger Baustein auf der Rückkehr des Menschen zum Mond wird, sondern insbesondere, dass wir den Menschen in Nordrhein-Westfalen durch die räumliche Nähe einer solchen Einrichtung ein spannendes Umfeld bieten und hoffentlich viele vor allem junge Menschen für das Thema begeistern können.“

Geforscht werden soll unter anderem in den Themenfeldern Umwelttechnologien, innovative Energiesysteme, neue Werkstoffen und Bauverfahren sowie Gesundheitswesen.

Pressekontakt:

Matthias.Kietzmann@mwide.nrw.de; Tel: 0211/61772-143

Ministerpräsident Wüst: Schutz und Stärkung jüdischen Lebens sind Teil der Staatsräson und persönliches Herzensanliegen

Die Landesregierung teilt mit: 

Das Kabinett hat am Montag, 14. März 2022, die weiterentwickelte Fassung des Staatsvertrags zwischen dem Land und den jüdischen Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Mit dem Sechsten Änderungsstaatsvertrag zwischen dem Land und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe, der Synagogen-Gemeinde Köln und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen festigt die Landesregierung die enge und vertrauensvolle Partnerschaft mit den Verbänden und verstärkt ihr Engagement für die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Dies beinhaltet unter anderem Unterstützung für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen wie auch für Angebote der kulturellen und religiösen Gemeindearbeit. Ministerpräsident Hendrik Wüst leitete die Kabinettsitzung am Montag per Videoschalte aus Israel, wo er sich derzeit auf Auslandreise befindet. 

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Der Schutz und die Stärkung jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen und die Vertiefung der Verbundenheit mit allen Menschen jüdischen Glaubens sind für die Landesregierung Teil der nordrhein-westfälischen Staatsräson und auch mir persönlich ein Herzensanliegen. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir das vielfältige jüdische Leben in Deutschland als integralen Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens fördern und unterstützen. Mit der Verstetigung und Erhöhung der Sicherheitskosten reagieren wir auf die Zunahme antisemitischer Tendenzen in der Gesellschaft und zeigen allen Jüdinnen und Juden unmissverständlich: Nordrhein-Westfalen steht fest an ihrer Seite.“ 

„Die jüdischen Gemeinden und Verbände sind wichtige Akteure im gesellschaftlichen Leben unseres Landes. Sie geben vielen Menschen Halt und Zuversicht und leisten bedeutende Arbeit im Bereich der Integration. Dass sich heute in Nordrhein-Westfalen die größte jüdische Gemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland etabliert hat, ist auch Ausdruck der langjährigen engen und vertrauensvollen Beziehungen und macht mich stolz und dankbar“, so Ministerpräsident Wüst weiter. 

Die derzeit 22 jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben rund 26.000 Mitglieder. Im Rahmen des sechsten Änderungsvertrages wird die Landesleistung ab 2022 auf insgesamt 23,5 Millionen Euro jährlich erhöht – von zuletzt rund 18 Millionen Euro pro Jahr. Damit beteiligt sich das Land an den laufenden Ausgaben der jüdischen Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen für ihre religiösen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse und ihre Verwaltung sowie für die Sicherheitsleistungen zum Schutz jüdischer Einrichtungen. An den Kosten dieser Sicherheitsleistungen hat sich das Land bislang schon mit drei Millionen Euro pro Jahr beteiligt. Nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 hatte das Land den jüdischen Landesverbänden im Jahr 2020 zudem einmalig 1,5 Millionen Euro zusätzlich für Sicherheitskosten im Zusammenhang mit Wachdiensten zur Verfügung gestellt. Der Sechste Änderungsvertrags sieht nun eine Erhöhung der Sicherheitsleistungen auf fünf Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2022 vor. 

Dr. Oded Horowitz, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein: „Die Verlängerung des Staatsvertrags ist ein wichtiges Zeichen der Politik zur Unterstützung jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen, Heimat der größten jüdischen Gemeinschaft in Deutschland. Wir danken dem Ministerpräsidenten und der Landesregierung für den wichtigen Beitrag zur Gewährleistung des notwendigen Schutzes, Modernisierung und einer nachhaltigen Weiterentwicklung unserer Jüdischen Gemeinden.“

Zwi Rappoport, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe: „Mit dem sechsten Änderungsstaatsvertrag werden die gewachsenen freundschaftlichen Beziehungen des Landes mit den Jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gefestigt und fortentwickelt. Unser Dank gilt Herrn Ministerpräsident Wüst und der gesamten Landesregierung, die gerade in Zeiten wachsender antisemitischer Bedrohungen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen geleistet haben.“

Abraham Lehrer, Vorstandsmitglied der Synagogen-Gemeinde Köln und Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland: „Das Land Nordrhein-Westfalen zeigt sich erneut als verlässlicher Partner der Jüdischen Gemeinschaft. Der Synagogen-Gemeinde Köln gibt der überarbeitete Staatsvertrag Planungssicherheit und eröffnet die Möglichkeit, das Angebot der Betreuung für die Mitglieder unabhängig vom Alter auszubauen und zu verstetigen. Der Landesregierung unter Ministerpräsident Wüst gebührt unser Dank für die zügige Verhandlung und rasche Umsetzung des Verhandlungsergebnisses. Die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen werden auch ihrerseits ein verlässlicher Akteur bei der weiteren Entwicklung unseres Landes sein. Der Ausbau jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen ist für die kommenden Jahre gesichert.“

Alexandra Khariakova, Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes progressiver jüdischer Gemeinde: „Mit diesem sechsten Änderungsvertrag zum Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den vier jüdischen Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen wird der progressiven jüdischen Stimme und damit den progressiven jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ermöglicht, liberales jüdisches Leben weiter auf- und auszubauen, welches vor 250 Jahren in Deutschland seinen Anfang hatte.“

Durch die Mittel soll auch ein breiteres Angebot im Gemeindeleben sowohl für Bedürftige und Senioren wie für junge Gemeindemitglieder ermöglicht werden, etwa der Ausbau der kultursensiblen Pflege in den Elternheimen und die Entwicklung altersgerechten Wohnens. Des Weiteren werden durch die Erhöhung Aufwendungen abgedeckt, die den jüdischen Gemeinden als Träger von Ersatzschulen entstehen. Dies gilt auch für die Kosten für gesicherte Schülertransporte. 

Der Änderungsvertrag sieht zudem eine Erhöhung der Mittel für den Synagogenneubau sowie für Umbau- und Renovierungsarbeiten vor. Dazu werden die seit 2018 bereitgestellten und jährlich um 200.000 Euro erhöhten Mittel ab 2023 um jährlich 350.000 Euro bis zur letztmaligen Bereitstellung der Mittel in Höhe von 5,9 Millionen Euro im Jahr 2028 erhöht. Statt der bisher vorgesehenen Gesamtsumme von 44 Millionen Euro über elf Jahre übernimmt das Land rund 47 Millionen Euro für Neubauten, Umbau- und Renovierungsarbeiten.

Grundlage für die Landesleistung ist ein Vertrag, der 1992 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Verbänden geschlossen wurde. Demnach verpflichtet sich das Land, die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, die ihnen nach der Tradition des Judentums obliegen. Der Staatsvertrag ist in den vergangenen zwanzig Jahren mehrfach geändert und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst worden, zuletzt mit dem Fünften Änderungsvertrag vom 21. März 2017.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an:  Telefon 0211 837-01.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

Allgemeiner Hinweis zum Datenschutz

Liebe Engagierte in den Vereinen im Kölner Süden, 

ich möchte Sie und Euch darüber informieren, dass das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung heute die Einzelheiten zu drei neuen bzw. überarbeiteten Landesförderprogrammen vorgestellt hat: Bis zu 50 Millionen Euro stehen aus Landesmitteln bereit, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für unsere Vereine abzufedern.

Wir haben uns in den vergangenen Wochen und Monaten dafür eingesetzt, dass insbesondere die Vereine aus dem Karnevals- und Schützenbereich durch die Absage ihrer Veranstaltungen nicht noch stärker finanziell belastet werden. Aus diesem Grund gibt es nun das neue Landesförderprogramm „Zukunft Brauchtum“.

Denn wir verfolgen das Ziel, dass die ehrenamtlichen Strukturen und die vielfältigen Angebote der Vereine erhalten bleiben. Mit den drei Förderprogrammen sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass unsere Vereine sich wieder ihrem Vereinswesen und den dazugehörenden Aktivitäten widmen können.

Die drei Förderrichtlinien verfolgen verschiedene Ansätze:

1. Landes-Förderrichtlinie „ZukunftBrauchtum“: 

• Ausfall- und Vorbereitungskosten für Brauchtumsveranstaltungen, die aufgrund des Infektionsgeschehens selbstständig abgesagt wurden, werden abgedeckt.

• Förderfähig sind Ausgaben wie zum Beispiel Mieten, Honorare oder Werbung.

• Es können Kosten mehrerer abgesagter Brauchtumsveranstaltungen gedeckt werden.

• Die abgesagten Veranstaltungen müssen im Zeitraum 01.11.2021 bis 31.05.2022 liegen. Die vertragliche Bindung für die Veranstaltung wurde vor dem 01.01.2022 eingegangen.

• Der Verein wurde vor dem 01.01.2020 gegründet. 

• Die Fördersumme liegt bei maximal 5.000 Euro pro Veranstaltung.

• Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2022.

2. Landes-Förderrichtlinie „NeustartMiteinander“: 

• Beitrag zur Deckung von Ausgaben eingetragener Vereine für bis zu zwei Veranstaltungen.

• Förderfähige Ausgaben sind zum Beispiel Mieten, Honorare oder Werbung.

• Förderfähig sind maximal zwei gemeinschaftsstiftenden, allgemeinwohlorientierten Veranstaltungen, die bis zum 15.11.2022 durchgeführt werden.

• Die Fördersumme liegt bei maximal 10.000 Euro pro Veranstaltung.

• Die Antragsfrist endet am 30.09.2022. 

3. Landes-Förderrichtlinie „SicherungVereine“: 

• Einmaliger Zuschuss für Vereine und Körperschaften zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses.

• Förderfähige Ausgaben, die zu einem Liquiditätsengpass, welcher eine Existenzgefährdung zur Folge hat, können zum Beispiel sein: Mieten, Energie- und Versicherungskosten.

• Fördervoraussetzung ist, dass der eingetragene Verein vor dem 01.01.2020 gegründet wurde, die existenzbedrohende Lage nicht vor dem 01.03.2020 bestanden hat und der Verein keine mittel- oder unmittelbare Mitgliedsorganisationen des 

Landessportbundes Nordrhein-Westfalen ist. 

• Bemessungsgrundlage      für      die     Billigkeitsleistung sind der Wegfall von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernde Ausgaben in dem Zeitraum 01.11.2021 bis 30.06.2022

• Die Fördersumme liegt bei einmalig maximal 15.000 Euro. 

• Die Antragsfrist endet am 31.07.2022 

Die detaillierten Einzelheiten zu den drei Förderprogrammen und insbesondere zum Antragsverfahren sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2022-03-03_mhkbg_final_vereinsforrderung_in_nordrhein-westfalen-ueberblick_0.pdf

Sollten Sie Rückfragen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten haben, können Sie sich sehr gerne jederzeit per Email (oliver.kehrl@landtag.nrw.de)  oder telefonisch unter 0211/8842723 oder 0178/8278076 an mich wenden. Wir unterstützen Sie gerne.

Ich würde mich freuen, wenn Sie die Informationen auch an andere eingetragene Vereine bei uns im Kölner Süden weiterleiten, damit möglichst viele von den Landesmitteln profitieren können.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Tod des syrischen Häftlings Amad A. in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kleve nähert sich dem Ende und damit auch meine Rolle im selbigen. Mehr dazu im KSTA vom Montag 07.02.2022: https://www.ksta.de/politik/haeftling-in-jva-kleve-verbrannt-neues-gutachten-im-fall-amad-a–entlastet-justiz-39438450

Die jüngsten Morde an zwei Polizisten in Rheinland-Pfalz haben unser Land erschüttert und gleichzeitig in den Fokus gerückt, wie gefährlich die tägliche Arbeit der Beamtinnen und Beamten leider geworden ist. In ihrem Berufsalltag sind sie nicht nur zunehmend Respektlosigkeiten und Beschimpfungen ausgesetzt, laut einer Statistik des Bundeskriminalamtes gab es im Jahr 2020 auch fast 85000 Fälle von Gewalt gegen die Polizei. 

Mitgefühl mit den Polizisten ist wichtig, doch damit ist es nicht getan. Als Politiker sind wir in der Pflicht, die Polizei bestmöglich zu unterstützen und vor Schaden zu bewahren. Wie es die Landesregierung in NRW bereits seit 2017 tut. CDU-Innenminister Herbert Reul verfolgt eine kompromisslose Linie gegen Gewalt und Kriminalität. Dazu braucht es eine starke Polizei und eine klare Haltung: Wer die Beamten angreift, der greift uns alle an. Null Toleranz. 

Deshalb haben wir die Polizei in unserem Bundesland finanziell, personell und technisch besser und mit innovativen Mitteln ausgerüstet.  Nur ein paar Beispiele: Im Duisburger Hafen haben wir im Januar das „Innovation Lab“ der nordrhein-westfälischen Polizei eröffnet, um den Herausforderungen der Zukunft mit neuen Technologien zu begegnen. Getestet wird dort unter anderem ein hundeartiger Roboter aus den USA, der auch hierzulande in Gefahrensituationen, etwa bei Demonstrationen, zum Einsatz kommen könnte. 

Zudem haben wir in NRW deutlich mehr Polizeianwärter eingestellt. Waren es bei der Vorgängerregierung lediglich 7800, so haben wir diese Zahl in der laufenden Periode auf 12000 erhöht. Auf allen Ebenen haben wir Kriminalität erfolgreich bekämpfen können: Wir haben in NRW Clans in ihre Schranken gewiesen, wir haben die Zahl der Wohnungseinbrüche zuletzt halbiert – kurz: Herbert Reul hat Standards für das ganz Deutschland gesetzt.

Wichtig ist auch: Wir bekennen uns zu unseren Beamten, statt ihnen mit Misstrauen zu begegnen und sie dadurch in ihrer Arbeit einzuschränken. Das bedeutet nicht, eventuelle Probleme innerhalb der Polizei unter den Tisch zu kehren. Im Gegenteil: Wir setzen uns immer für Transparenz und Aufklärung ein. Uns moralisch über die Polizisten zu erheben, Verfehlungen einzelner Beamter gar als symptomatisch für einen ganzen Berufstand zu erklären, wie es Grüne und Linke gern tun, liegt uns jedoch sehr fern.

Für die Zukunft wollen wir die Rahmenbedingungen für unsere Polizei weiter verbessern – personell, technisch und auch rechtlich. Unsere Ordnungshüter sorgen für die Sicherheit von uns allen, sie haben den bestmöglichen Schutz verdient.

Aus der Fraktion

Thomas Schnelle zum Update für den Katastrophenschutz

„Wir ziehen Lehren aus der Flutkatastrophe und handeln für die Zukunft“

Der nordrhein-westfälische Landtag hat den Landeshaushalt für 2022 verabschiedet. Dazu erklärt unser Fraktionsvorsitzender Bodo Löttgen:

Der Landtag hat am heutigen Donnerstag einen Antrag der NRW-Koalition von CDU und FDP mit dem Titel „Update für den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen“ beschlossen. Dazu erklärt unser Beauftragter für den Katastrophenschutz, Thomas Schnelle:

„Im vergangenen Sommer ereilte Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die schwerste Naturkatastrophe, die wir alle jemals erlebt haben. Die Flutkatastrophe kostete 49 Menschen das Leben und verursachte Schäden in Milliardenhöhe. Dass es nicht noch mehr Tote und Verletzte gab, ist dem entschlossenen und professionellen Handeln unserer Einsatzkräfte und dem großen Engagement der freiwilligen Helferinnen und Helfer zu verdanken. Wir alle hätten nie für möglich gehalten, dass uns ein Naturereignis mit solcher Wucht trifft. Aber es hat uns gelehrt: Es ist möglich, und wir müssen in Zukunft noch besser als bisher darauf vorbereitet sein.

Die Landesregierung hat bereits gehandelt und eine Neustrukturierung des Katastrophenschutzes im Innenministerium vorgenommen. Das begrüßen wir ausdrücklich und unterstützen den Prozess politisch. Unsere Initiative bildet dazu einen Auftakt. Im Herbst hat die CDU-Landtagsfraktion sich bei einem Werkstattgespräch mit rund 200 Expertinnen und Experten aus der Praxis – viele von ihnen waren im Juli selbst im Einsatz – ausgetauscht und Anregungen für ein Update des Katastrophenschutzes mitgenommen. Fest steht für uns: Effektiver Schutz wird vor Ort gemacht, wo das Know-How für lokale Besonderheiten vorhanden ist. Als Land müssen wir aber so viel Unterstützung bieten – etwa durch übergeordnete Handlungsleitlinien und eine Überprüfung der Ausstattung von Katastrophenschutzeinheiten auf etwaige Lücken. Insbesondere müssen wir die Erkenntnisse, die wir zu einer besonderen Krisenlage haben, einheitlich so zusammenführen, dass wir lokale Lagebilder in Echtzeit erstellen können. Auch weitere Warnmöglichkeiten der Bevölkerung werden wir prüfen.

Vor allem ist es unsere politische Verantwortung, dass wir die Bedeutung des Katastrophenschutzes nicht mehr aus den Augen verlieren – auch wenn uns ein solches Extremereignis hoffentlich für sehr lange Zeit erspart bleibt. Dieser Verantwortung stellen wir uns, jetzt und in der Zukunft.“

Jochen Ritter zum Ausbau von Agri-Photovoltaik

„Wir erzeugen saubere Energie und sparen wertvolle Fläche“

Der Landtag hat am heutigen Freitag auf Antrag der NRW-Koalition von CDU und FDP beschlossen, die kurz als Agri-PV bezeichnete Kombination von landwirtschaftlicher und energetischer Nutzung von Flächen auszubauen („Landwirtschaftliche und energetische Nutzung mit Agri-Photovoltaik symbiotisch in Einklang bringen“, Drucksache 17/16282). Dazu erklärt unser Abgeordneter Jochen Ritter:

„Wir müssen den Anteil Erneuerbarer Energien an unserer Stromversorgung stark erhöhen – das ist unbestritten. Da Nordrhein-Westfalen nicht über große unbewohnte Flächen verfügt, müssen wir auf dem zur Verfügung stehenden Platz effizient verschiedene Bausteine zusammenfügen, um unsere Ziele zu erreichen. Einer dieser Bausteine kann Agri-Photovoltaik sein.

Landwirtinnen und Landwirte versorgen unsere Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln. Mit Agri-PV wird als Nebeneffekt gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geliefert. Die Solarzellen bilden dann sozusagen das Dach für die Nutzpflanzen. Besonders bei Kulturen, die besonderen Schutz vor der Witterung brauchen wie Beerenfrüchte, Stein- und Kernobst oder Tomaten, bietet sich das geradezu an. Wir schlagen hier zwei Fliegen mit einer Klappe: Wir erzeugen wertvolle Energie aus Sonnenlicht und sparen dabei ebenso wertvolle Fläche.

Wir werden den Bau dieser Agri-PV-Anlagen in NRW mehr als bisher unterstützen, indem wir über die Vorteile und Möglichkeiten der Umsetzung informieren und Genehmigungsverfahren vereinfachen. Zudem setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, die Anlagen als im Außenbereich privilegierte Vorhaben im Baugesetzbuch aufzunehmen.“

Dr. Marcus Optendrenk zu aktuellen Änderungen im Beamtenrecht

„SPD wollte Beamtentum schleifen – wir stärken es“

Die Landesregierung hat am heutigen Mittwoch mehrere Gesetze zur Anpassung der Beamtenbesoldung, -versorgung sowie der Alimentation von Familien in den Landtag eingebracht. Die Entwürfe werden nun in den Ausschüssen beraten. Dazu erklärt unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Dr. Marcus Optendrenk:

„Der heutige Plenartag hat gezeigt: Die NRW-Koalition hält Wort und macht den öffentlichen Dienst attraktiver. Wir wertschätzen die wichtige Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten und wollen ihnen das klare Signal geben: Auf uns können sie sich verlassen. Erneut übertragen wir den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst 1:1 auf die Beamtenschaft. Noch wichtiger: Die 2003 unter SPD-Ministerpräsident Steinbrück eingeführte Kostendämpfungspauschale, die inzwischen nur noch Dauerbelastung und Negativsymbol ist, schaffen wir ersatzlos ab. Mit diesen Maßnahmen sowie der angepassten Alimentation für Beamtenfamilien ab dem ersten Kind sorgen wir dafür, dass unsere Staatsbediensteten mehr Geld im Portemonnaie haben.

Die NRW-Koalition hat in dieser Legislaturperiode ein klares Bekenntnis zum Beamtentum in Nordrhein-Westfalen abgelegt. Das war von Anfang an richtig, wurde aber noch untermauert durch die Erfahrungen der Corona-Pandemie, bei deren Bewältigung wir ohne diesen funktionierenden Apparat mit hochengagierten Menschen aufgeschmissen gewesen wären. Wir haben die ständigen sozialdemokratischen Versuche, das Berufsbeamtentum durch Nullrunden oder Ideen für eine Einheitsversicherung zu schleifen – oder sogar abzuschaffen, wie vor fast 20 Jahren durch die von der SPD-geführten Landesregierung eingesetzten ,Bull-Kommission‘ vorgeschlagen. Nicht mit uns! Wir stärken unseren Beamtinnen und Beamten den Rücken – heute und in Zukunft.“

Claudia Schlottmann zur Teststrategie an Schulen

Sicherheit für alle, schnelle Gewissheit für Einzelne

Das Schulministerium hat am (heutigen) Dienstag angekündigt, die Teststrategie an den Schulen in Nordrhein-Westfalen anpassen zu müssen. Aufgrund der knapper werdenden PCR-Testkapazitäten in ganz Deutschland werden die Einzeltestungen nach einem positiven Befund im Pooltest daher künftig mit Antigen-Schnelltests vorgenommen. Dieses Vorgehen kombiniert Sicherheit mit Schnelligkeit. Dazu erklärt unsere schulpolitische Sprecherin Claudia Schlottmann:

„Eines unserer wichtigsten Ziele in der Corona-Pandemie ist und bleibt, unsere Schulen offen zu halten und damit gerechte Bildung für unsere Schülerinnen und Schüler zu sichern. Leider sind Schulen und Kitas in der neuen nationalen Teststrategie von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) keine systemrelevante Gruppe, die künftig priorisiert mit PCR-Tests getestet werden sollen. Hier muss der Bund umgehend nachbessern!

Daher ist es gut, dass Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Wochen und Monaten seine Laborkapazitäten bereits fast verdoppelt hat. Doch bei mehr als 800.000 Tests alleine in der vergangenen Woche (darunter rund 400.000 Pool- und Einzeltests an Schulen) sind die Ressourcen endlich. Nordrhein-Westfalen wird dennoch auch künftig die PCR-Pooltestungen in den Grund- und Förderschulen beibehalten. Rund 80 Prozent dieser Tests sind trotz derzeit steigender Zahlen negativ. Hier haben Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte Klarheit und Sicherheit durch PCR-Tests.

Fällt der Pooltest positiv aus, werden alle Schüler vor Ort mit Antigen-Schnelltests getestet oder können alternativ einen negativen Bürgertest vorlegen. Das heute von den Grünen skizzierte Szenario eines ‚faktischen Lockdowns für Tausende‘ ist blanker Unsinn. Nach 15 Minuten besteht Klarheit. Es schockiert mich, wie eine erfahrene Schulpolitikerin wie Sigrid Beer (Grüne) in offensichtlicher Unkenntnis der Fakten losprescht und Falschmeldungen in die Welt setzt.

Schulministerin Yvonne Gebauer bestätigte heute noch einmal, dass die Grundschulen mit 2,5 Millionen Tests (mehr als vier Tests pro Schüler) aktuell und für die kommende Woche ausreichend versorgt sind. Die Schulen werden zudem ab sofort vollumfänglich in das Bestellmanagement von Antigen-Schnelltests eingebunden. Die Anwendung dieser Schnelltests löst zudem ein Problem, das sich in den vergangenen Tagen gezeigt hatte: Verzögerungen bei der Auswertung der Nachtests hatte zuletzt Auswirkungen für zahlreiche Familien, die einen Tag oder länger auf das Ergebnis warten mussten. Diese Situation lösen wir auf, indem die Einzeltestung künftig mit Antigen-Schnelltests erfolgt. Diese Anwendung bringt schnelle Gewissheit und Planungssicherheit, die Familien jetzt brauchen.“

Bodo Löttgen zu Priorisierungsentscheidung bei Tests

Lauterbach muss PCR-Testkapazitäten schnell erhöhen

Der Scheitel der Omikron-Welle ist nach Expertenmeinung in Deutschland noch nicht erreicht. Langsam werden die PCR-Tests knapp, und die Kapazitäten der Labore stoßen an ihre Grenzen. Deshalb will Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) jetzt eine Priorisierung vornehmen. Dies führt zwangsläufig zu Einschränkungen für die bundesweit vorbildlichen Kita- und Schultests mittels PCR-Pool- und Einzeltests in NRW. Der Bund muss umgehend die Rahmenbedingungen schaffen, dass die Laborkapazitäten ausgebaut werden, fordert CDU-Fraktionschef Bodo Löttgen:

„Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat eine neue nationale Teststrategie ersonnen, die vorsieht, PCR-Tests künftig zu priorisieren. Dass Krankenhausbeschäftigte, Pflegebeschäftigte und die Menschen in der Eingliederungshilfe und der Behindertenpflege bevorzugt berücksichtigt werden, ist richtig. Wir sind enttäuscht, dass PCR-Tests an Schulen und Kitas nicht auf der Prioritätenliste der Bundesregierung stehen. Sollte es bei der Entscheidung bleiben, müssen zumindest die Förderschulen davon ausgenommen werden. Außerdem sollten alle Bürgerinnen und Bürger bei Corona-Verdacht oder Infektion, aber auch nach überstandener Corona-Infektion die Möglichkeit haben, durch einen PCR-Test Gewissheit zu bekommen.

Der Bund muss schnell Maßnahmen ergreifen und Gelder bereitstellen. Vor allem muss Gesundheitsminister Lauterbach aus seinem Modus der vergangenen 20 Monate herauskommen, alles fordern zu können, ohne seine Ideen in der Realität umsetzen zu müssen. Er  muss jetzt handeln. Nordrhein-Westfalen wird den verlangten Wechsel der Teststrategie gut vorbereiten. Gut heißen wir diese Maßnahme ausdrücklich nicht. Die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach gefährden die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräften und Eltern.

Kontraproduktiv und politisch gefährlich sind in einer solchen Situation politische Falschmeldungen des SPD-Bewerbers Kutschaty, der wiederholt die Sicherheit der Schnelltests an Schulen infrage stellt. Alle eingesetzten Tests erkennen Corona zuverlässig und führen dazu, dass Schülerinnen und Schüler in der Pandemie zu einer der bestgeschützten und -getesteten Gruppe gehören. Hier Zweifel und Ängste zu schüren, ist inhaltlich, politisch und moralisch grundfalsch.“

Fabian Schrumpf zum Stopp des KfW-Förderprogramms

Bauen wird durch die Ampel im Bund auch in NRW teurer

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck (Bündnis90/Grüne) hat am Montag für viele überraschend das Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestoppt. Damit können ab sofort keine neuen Anträge für die Bundesförderung gestellt werden und es betrifft auch bereits eingereichte Anträge! Das Programm fördert die energetische Sanierung und den Neubau von Effizienzhäusern. Diese Entscheidung der Ampel-Koalition in Berlin torpediert bezahlbares Wohnen in ganz Deutschland, auch bei uns in Nordrhein-Westfalen. Zudem zeigt es den ideologischen Kampf der Grünen gegen das Eigenheim, kritisiert unser baupolitischer Sprecher Fabian Schrumpf.

„Ein plötzlicher, handstreichartiger Förderstopp, quasi über Nacht, entzieht Tausenden Bauherren und Häuslebauern in Nordrhein-Westfalen und auch Banken, Energieberatern und Baufirmen die Planungssicherheit. Die Entscheidung torpediert Ziele wie bezahlbares Wohnen und Energieeffizienz gleichermaßen. Insbesondere aufgrund der Kurzfristigkeit werden bei potenziellen Fördernehmerinnen und Fördernehmern, die bei ihren Vorhaben dieser Fördermitteln eingeplant haben, Finanzierungslücken entstehen. Diese werden im frei-finanzierten Wohnraum durch Mieterhöhungen ausgeglichen werden müssen. Faktisch wird Bauen und Wohnen durch diese Entscheidung der Ampel in Berlin teurer oder die Bundesregierung macht wichtigen neuen Bauvorhaben sogar komplett einen Strich durch die Rechnung. Vor allem die Grünen sind bereits mehrfach mit Maßnahmen aufgefallen, die den Bau von Wohneigentum gerade für Einfamilienhausbesitzer erschweren.

Die Entscheidung der neuen Bundesregierung muss umgehend zurückgenommen werden. Bereits im Dezember-Plenum hat der Landtag einen Antrag der NRW-Koalition beschlossen, eine Fehlentscheidung der alten Bundesregierung zu korrigieren. Sie hatte eine Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angekündigt, wodurch ab Februar 2022 bestimmte Neubauten (Effizienzhaus-Stufe 55) keine Förderung mehr bekommen werden. Hinzu kommen neue Effizienzstandard für Gebäude, die im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP im Bund festgeschrieben sind. Künftig werden technische Anforderungen noch einmal deutlich größer. Weil gleichzeitig die Materialkosten steigen, dürften Zusatzkosten von vielen Tausend Euro auf Bauherren zukommen, und auch für Eigentümer im Bestand wird es teurer. All diese Maßnahmen der Ampel-Regierung gehen zu Lasten von Mieterinnen und Mietern, Eigentümerinnen und Eigentümern und dem Wohnungsmarkt insgesamt und gehören umgehend korrigiert.“

Aus der Landesregierung:

Ministerin Gebauer: Knappe Testkapazitäten und Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz erfordern Anpassung des „Lolli“-Verfahrens

„Lolli“-PCR-Testverfahren an Grundschulen wird verändert

Die „Omikron-Welle“ hat das Land Nordrhein-Westfalen und in Teilen auch die Schulen erreicht. Die landesweit hohen Inzidenzzahlen sowie hohen Positivraten bei den „Lolli“-PCR-Testungen von aktuell über 20 Prozent spiegeln dies wider. Aufgrund des deutschlandweit stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und angesichts begrenzter PCR-Testkapazitäten haben am gestrigen Montag die Regierungschefinnen und -chefs der Länder zusammen mit dem Bundeskanzler die Entscheidung der Gesundheitsminister für eine Priorisierung von PCR-Testungen, eine Konzentration von PCR-Tests vor allem auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, bestätigt. Im Hinblick auf diese Priorisierungsentscheidung von Bund und Ländern ist somit eine kurzfristige Anpassung des „Lolli“-PCR-Testregimes erforderlich, da dies erhebliche Testkapazitäten von mehr als 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie Einzeltestungen) pro Woche bindet.

„Das bisherige „Lolli“-PCR-Verfahren an unseren Grund- und Förderschulen ist nahezu einzigartig in der Bundesrepublik, kein anderes Land hat es geschafft, ein solch komplexes und hochsensitives System in seinen Schulen zu etablieren. Es hat uns in den ersten Wellen der Pandemie sehr gute Dienste erwiesen, ist anerkannt und hat den für die Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht seit dem 10. Mai 2021 flächendeckend gesichert. Aufgrund der fehlenden PCR-Kapazitäten muss die Landesregierung in der „Omikron“-Welle nun Anpassungen dieses Verfahrens vornehmen, um entsprechend der heutigen Problemanzeige der Labore die PCR-Laborkapazitäten für vulnerable Gruppen freizugeben. Es bleibt weiterhin das oberste Ziel, auch unter diesen schwierigen Bedingungen gerade unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht zu halten – und gleichzeitig bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Kurzfristig werden folgende Anpassungen im „Lolli“-PCR-Testregime vorgenommen:

  • Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
  • Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
  • Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
    Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
  • Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
  • Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.

Die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Corona-Test/Quarantäneverordnung werden kurzfristig durch die Landesregierung vorgenommen.

Die Grundschulen werden ab sofort vollumfänglich in das Bestellmanagement von Antigen-Schnelltests eingebunden, so dass sich die Schulen mit den notwendigen Bedarfen weiterhin eindecken können. Schon jetzt mit dem Stichtag 19. Januar 2022 haben die Grundschulen einen durchschnittlichen Bestand von insgesamt rund 2,5 Millionen Schnelltests (4,1 Tests pro Schüler) im Rahmen der wöchentlichen Cosmo-Abfrage gemeldet, eine Bevorratung für über eine Kalenderwoche ist also bereits wie vom Schulministerium in der Vergangenheit bei den Schulen angefordert, gegeben.

Minister Pinkwart: Wir setzen Kurs der maximal möglichen Bereitstellung der Bundesmittel fort / Minister Lienenkämper: Schnell, unbürokratisch und zielgerichtet den Menschen und Unternehmen helfen, die dringend unserer Liquiditätshilfe bedürfen

Land verlängert die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023

Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger weiter. Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Mit schnellen und umfassenden Wirtschaftshilfen konnten wir Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen wirksam unterstützen und so hunderttausende Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen sichern. Die finanzielle Situation zahlreicher Kleinbetriebe ist jedoch nach wie vor angespannt. Nach zwei Jahren eines zum Teil sehr weitreichenden Lockdowns brauchen die Betriebe und ihre Beschäftigten eine faire Chance, ihrer Arbeit so bald wie möglich wieder vollumfänglich nachgehen und Geld verdienen zu können. Mit den nochmals verbesserten Rückzahlungsfristen geben wir ihnen weiteren Spielraum, um zuversichtlich nach vorne zu schauen und sich auf die Wiederbelebung des Geschäfts im Frühjahr vorzubereiten. Wir setzen damit den Kurs der maximal möglichen Bereitstellung der Bundesmittel fort. Wir wollen alles tun, um ihnen einen schnellen Hochlauf zu ermöglichen und krisenbedingte Folgelasten abzumildern.“

Finanzminister Lutz Lienenkämper: „Ziel des Soforthilfeprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen war es von Anfang an: schnell, unbürokratisch und zielgerichtet den Menschen und Unternehmen zu helfen, die dringend unserer Liquiditätshilfe bedürfen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist es notwendig, die Unternehmen weiterhin zielgerichtet zu unterstützen. Dies ist ein wichtiger Baustein, damit unser Land und unsere Wirtschaft die Krise meistern und gestärkt aus ihr hervorgehen können.“

Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31.10.2021 in einem rein digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

Die hohe Rückmeldequote von derzeit über 85 Prozent zeigt den verantwortungsvollen Umgang der nordrhein-westfälischen Unternehmerinnen und Unternehmern mit den Corona-Wirtschaftshilfen. Dies unterstreichen auch die freiwilligen, vorzeitigen Rückzahlungen von rund 119.000 Antragstellerinnen und Antragstellern in Höhe von mehr als 879 Mio. Euro.

Minister Pinkwart: „Im Schulterschluss mit dem Bund und den anderen Ländern werden wir auch weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die nordrhein-westfälischen Solo-Selbstständigen und Unternehmen in der Pandemie bestmöglich zu unterstützen.“

Ministerpräsident Wüst: Ein starkes Signal für den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen und ein ebenso starkes Signal für die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum

Ministerpräsident Wüst und Wissenschaftsministerin Pfeiffer-Poensgen besuchen Medizinische Fakultät OWL der Universität Bielefeld

Ministerpräsident Hendrik Wüst und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen haben am Dienstag, 25. Januar 2022, die neue Medizinische Fakultät OWL der Universität Bielefeld besucht. Zu Beginn des Wintersemesters 2021/2022 haben hier die ersten 60 Studierenden das Studium der Humanmedizin aufgenommen.

„Dank des großen Einsatzes der Universität Bielefeld, der beteiligten Praxen und Kliniken und der Landesregierung ist innerhalb von nur vier Jahren ein zentrales Projekt der Landesregierung Realität geworden. Das ist ein starkes Signal für den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen – und ein ebenso starkes Signal für die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum“, so Ministerpräsident Hendrik Wüst. „Mit der Aufnahme des Lehrbetriebs an der Medizinischen Fakultät OWL erreichen wir einen weiteren Meilenstein in der Strategie der Landesregierung, um dem hausärztlichen Mangel auf dem Land entschlossen zu begegnen. In Verbindung mit der erfolgreichen Einführung der Landarztquote senden wir hier ein deutliches Signal: wir wollen erstklassige Medizinerinnen und Mediziner ausbilden und dass sich die Menschen heute wie auch in Zukunft auf eine gute hausärztliche Versorgung verlassen können, egal ob sie in der Großstadt oder auf dem Land leben.“

Allianz für mehr Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen fordert sofortige Rücknahme der Entscheidung der Bundesregierung

Fatales Signal: Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt

Die Bundesregierung hat das Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem heutigen Tag, 24. Januar 2022, gestoppt. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz heute mitgeteilt. Ab sofort können damit keine neuen Anträge für die Bundesförderung gestellt werden. Bis zuletzt wurde über das Förderprogramm der Neubau von Effizienzhäusern und die energetische Sanierung unterstützt. Die Allianz für mehr Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen lehnt das Vorhaben der Bundesregierung ab.

„Diese Entscheidung der Bundesregierung torpediert die Bezahlbarkeit des Wohnens, die Maßnahmen beim öffentlichen Wohnungsraum und den freifinanzierten Wohnungsraum in der gesamten Bundesrepublik inklusive Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung macht hier wichtigen neuen Bauvorhaben im ganzen Land einen Strich durch die Rechnung. Die Entscheidung sollte deshalb schleunigst zurückgenommen werden – zum Wohle von Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümer“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen: „Projektstopps, Umplanungen und Finanzierungslücken, das sind die Folgen der heutigen Entscheidung. Sie verhindert aktiv bezahlbaren und zukunftsfähigen Wohnungsbau zu bezahlbaren Mieten. Vor allem die sozial verantwortlich handelnden Wohnungsunternehmen und -genossenschaften brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit für ihr Handeln.“

„Mit einem Federstrich wird dem kompletten Wohnungsbau die Rechts- und Finanzierungsgrundlage entzogen. KfW-Standards sind vielfach Vertragsbestandteil oder als Vorgaben in Bebauungsplänen verbindlich vorgegeben.“ Das angedachte Angebot, Liquiditätslücken für baureife Projekte durch eventuell zinsverbilligte Kredite zu vermeiden, bezeichnet Elisabeth Gendziorra, Geschäftsführerin des BFW NRW, als völlig unzureichend. „Damit darf die Bundesregierung bereits jetzt ihr Ziel, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu schaffen, als völlig unrealistisch ad acta legen“, so Gendziorra.

„Die übereilte Entscheidung der Bundesregierung ist alles andere als nachhaltig. Gerade Hauseigentümer stehen beim klimaneutralen Umbau ihrer Immobilien besonders im Fokus. Der sofortige Stopp der Förderung ist weder ein Beitrag für den Klimaschutz, noch für bezahlbares Wohnen“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Die „Allianz für mehr Wohnungsbau“ ist der Zusammenschluss aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den wohnungswirtschaftlichen Verbänden (Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW), BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen – Verband der mittelständischen Immobilienwirtschaft, Haus & Grund Nordrhein-Westfalen).

Minister Reul: Der öffentliche Dienst muss auch ein sicherer Dienst sein

„Sicher im Dienst“: Präventionsnetzwerk für mehr Schutz im öffentlichen Dienst

Ein landesweites und ressortübergreifendes Präventionsnetzwerk in Nordrhein-Westfalen macht sich stark für mehr Schutz im öffentlichen Dienst. Am Montag haben Mitglieder des Netzwerks „Sicher im Dienst“ gemeinsam mit Innenminister Herbert Reul über Gewalt am Arbeitsplatz gesprochen und erste Maßnahmen präsentiert. In einer Pressekonferenz berichteten eine Verwaltungsbeamtin, ein Ordnungsdienstmitarbeiter, ein Rettungssanitäter und ein Polizist von ihren Erfahrungen, von Übergriffen und von der Gewalt gegen sie – aber auch, was man dagegen tun kann.

Innenminister Herbert Reul: „Es gehört zum bitteren Alltag, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes angepöbelt, beschimpft und angegriffen werden. Wir beobachten, dass sowohl die Häufigkeit als auch die Qualität der Übergriffe zugenommen haben. Dem stellen wir uns entschieden entgegen: Der öffentliche Dienst muss auch ein sicherer Dienst sein – und dazu leistet das Netzwerk einen starken, schützenden Beitrag.“

450 Menschen aus mehr als 200 Behörden, Institutionen, Verbänden und Organisationen haben sich dem bundesweit einzigartigen Netzwerk bereits angeschlossen. Um Menschen im öffentlichen Dienst zu schützen, wurde unter Federführung des Innenministeriums unter anderem ein Präventionsleitfaden erstellt. Er enthält zielgruppenspezifische Handlungsempfehlungen, wie Beschäftigte mit Angriffen, Gewalt und Beleidigungen umgehen können. Außerdem listet er Ansprechpartner auf und erklärt bestehende Rechtsgrundlagen – beispielsweise für etwaige Strafverfahren oder Entschädigungsansprüche. Speziell für Führungskräfte werden zusätzlich Informationen bereitgestellt, um der Verantwortung gegenüber den Beschäftigten in der Gewaltprävention gerecht zu werden.

Auch eine neue Internetseite, die unter www.sicherimdienst.nrw ab sofort online ist, informiert über Gewalt im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus haben alle Netzwerkpartner die Möglichkeit, sich über ein Onlinetool in Sachen Gewaltprävention auszutauschen.

„Der öffentliche Dienst verdient unseren Schutz“, sagte Reul. „Schließlich sorgt er dafür, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen gut leben können; er ist eine Stütze unseres Gemeinwesens.“

In Nordrhein-Westfalen arbeiten fast eine Million Menschen im öffentlichen Dienst. Dazu zählen unter anderem Einsatz- und Rettungskräfte, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Polizistinnen und Polizisten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ordnungsbehörden sowie Beschäftige im öffentlichen Nahverkehr.

Das Präventionsnetzwerk ist eine von mehreren Initiativen der Landesregierung zum Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Am 10. Januar war bereits das „innovative Melde- und Erfassungssystem Gewaltübergriffe (IMEG)“ für Einsatz- und Rettungskräfte an den Start gegangen. Über das Portal können Einsatzkräfte körperliche Angriffe und verbale Übergriffe sowie Sachbeschädigungen melden.

Die Erfahrungsberichte der Betroffenen sowie weitere Informationen finden Sie unter www.im.nrw.de, auf Twitter und unter www.sicherimdienst.nrw.

Minister Pinkwart: Technologien, die kurz vor der industriellen Reife stehen, zügig in die Anwendung bringen – Wichtiger Beitrag zur schnellen Umsetzung der Klima und Entwicklungsziele

Nordrhein-Westfalen fördert die Geschäftsstelle des Spitzenclusters Industrielle Innovationen mit 465.000 Euro­­

Zukunftstechnologien in Pilotprojekten voranzutreiben und zügig in die Anwendung zu bringen – das ist das Ziel des von der Landesregierung unterstützten „Spitzencluster Industrielle Innovationen“ (SPIN).  Es vernetzt Konzerne, mittelständische Unternehmen, Start-ups und Forschungspartner zwischen Rhein und Ruhr unter dem Motto „Zukunft gemeinsam denken“. Den Aufbau der SPIN-Geschäftsstelle mit fünf Mitarbeitern im Co-Working-Space des Essener ruhrHUB fördert die Landesregierung nun mit 465.000 Euro. Sie soll neue Partner gewinnen, neue Projektansätze identifizieren, Innovationen vorantreiben und die Mitglieder vernetzen. Das Spitzencluster hat aktuell 13 Mitglieder, die an bewilligten Projekten mit einem Volumen von knapp zehn Millionen Euro arbeiten.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wir möchten die Metropolregion Ruhr als Standort für moderne, international wettbewerbsfähige und klimafreundliche Technologien und Lösungen weiter stärken. Mit dem Aufbau der Geschäftsstelle wird ein noch besserer Wissenstransfer zwischen den unterschiedlichen Akteuren möglich. So wollen wir Technologien, die kurz vor der industriellen Reife stehen, zügig in die Anwendung bringen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die ambitionierten Klimaziele zu erreichen.“

Dr. Tycho Weißgerber, Geschäftsführer der Weissgerber engineering GmbH: „Das Cluster ist ein hervorragendes Umfeld für die Entwicklung von Partnerschaften zwischen Unternehmen und Forschung. Durch die SPIN-Plattform sind wir Teil des Innovationsprojekts KV-BATT-Tech. Im Zuge der Geschäftsstellengründung setzen wir darauf, dass die Expertise der im Ruhrgebiet ansässigen Industrie- und Energieunternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen gebündelt wird.“

Thomas Bagus,Vorstandsvorsitzender SPIN e.V: „Mit der nun erhaltenen finanziellen Unterstützung des Landes ist es uns möglich, unser Netzwerk deutlich zu erweitern und unsere Mitglieder noch besser zu unterstützen.“

Minister Pinkwart: Mit der voranschreitenden Digitalisierung schaffen wir die Basis für eine moderne Servicekultur zum Nutzen der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen

Meilenstein auf dem Weg zur papierlosen Verwaltung: 10.000 Beschäftigte der Landesverwaltung nutzen elektronische Akten

Aktenordner und Umlaufmappen gehören beim Geologischen Dienst seit Jahresbeginn der Vergangenheit an. Die 216 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten Vorgänge nun vollständig digital in elektronischen Akten und Laufmappen. Damit nutzen mittlerweile insgesamt mehr als 10.000 Beschäftigte der Landesverwaltung diese digitalen Komponenten der elektronischen Verwaltungsarbeit und sparen dadurch viel Zeit, Platz und Papier. Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart überreichte dem Direktor des Geologischen Dienstes, Dr. Ulrich Pahlke, heute (21. Januar 2022) eine Auszeichnung für den 10.000. Nutzenden der elektronischen Verwaltungsarbeit. Die Auszeichnung in Form einer Glas-Trophäe würdigt stellvertretend das besondere Engagement aller Behördenleitungen und Beschäftigten, die an der Einführung der E-Verwaltungsarbeit mitwirken.

Minister Pinkwart: „Die Digitalisierung der Landesverwaltung ist eines der größten Reformprojekte in Nordrhein-Westfalen. Die Fortschritte bei der Einführung der E-Verwaltungsarbeit zeigen die enorme Bereitschaft in den Behörden, eine zukunftsgerichtete und ressourcenschonende Verwaltung zu gestalten, die den Anforderungen der digitalen Transformation gerecht wird. Mit der papierlosen Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen schaffen wir die Basis für eine moderne digitale Servicekultur zum Nutzen der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen.“

Ulrich Pahlke: „Die elektronische Verwaltungsarbeit ist ein ganz wesentlicher Baustein für die Transformation der öffentlichen Verwaltung in eine digitale Zukunft. Auch wenn beim Geologischen Dienst NRW erste digitale Prozesse bereits vor Jahrzehnten eingeführt worden sind, gelten die E-Akte und die E-Laufmappe als wesentliche neue Meilensteine für eine flexiblere und effizientere Aufgabenerledigung. Ich freue mich sehr darüber.“

Ausgezeichnet wurden auch der Direktor der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, Werner Brommund, und die Leiterin der dortigen Zentralabteilung, Marion Michaelis: In ihren Zuständigkeitsbereich fällt der 40.000. Arbeitsplatz, der für die künftige Nutzung elektronischer Akten und Laufmappen vorbereitet wird. Somit ist mehr als ein Drittel der Zielmarke von rund 111.000 Nutzerinnen und Nutzern in der Landesverwaltung auf dem Weg in die elektronische Verwaltungsarbeit oder nutzt diese bereits. Die flächendeckende Umsetzung der digitalen Landesverwaltung soll nach dem neuen E-Government-Gesetz (EGovG NRW) bis 2025 abgeschlossen sein, sechs Jahre früher als es von der Vorgängerregierung gesetzlich vorgesehen war.

Die Einführung der E-Verwaltungsarbeit ist eines der umfassendsten Modernisierungsvorhaben der Landesverwaltung. Verantwortet wird es vom Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnik (CIO), Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke. Erst im Jahr 2017 wurde der Zuschlag für den Rahmenvertrag zur Einführung der landesweiten E-Akte in NRW erteilt und die erste Version der E-Laufmappe entwickelt. Nach umfangreichen Tests und Pilotierungen im MWIDE als digitalem Modellministerium wird die E-Verwaltungsarbeit seit April 2020 in insgesamt 258 Behörden der Landesverwaltung eingeführt. E-Akte und E-Laufmappe bilden dabei die Grundlage für eine weitergehende Digitalisierung der Verwaltungsabläufe. Sie sorgen dafür, dass vollständig digital, medienbruchfrei und ortsunabhängig gearbeitet werden kann.

Eigene Wolfs-Verordnung in Vorbereitung. Ministerin Heinen-Esser: Ziel unserer Wolfspolitik ist es, die Herdenschutzförderung auszuweiten und zu vereinfachen

Wolfsgebiet Schermbeck: Online-Anträge und Service-Hotline zur Förderung von Schutzmaßnahmen auch für Kleinpferde

Zu Erweiterung und Vereinfachung der Förderung von Maßnahmen zum Schutz gegen Wolfsübergriffe bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen neue umfangreiche Service-Angebote. Darauf weisen das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sowie die Landwirtschaftskammer erneut hin.

So werden unter dem Titel „Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz in NRW“ auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer alle relevanten Ansprechpartner, Antragsformulare, die Förderkulisse sowie ein Merkblatt zum Schutz von Pferdehaltungen vor Wolfsübergriffen zur Verfügung gestellt.

Die Seite ist zu erreichen unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/herdenschutz-nrw.htm   

Die Service-Hotline der Herdenschutzberatung ist zu erreichen unter: 02945 / 98 98 98.

Hintergrund ist unter anderem auch eine Erweiterung der Förderung ab dem 1. Januar 2022: Nach Wolfsübergriffen auf unzureichend geschützte Ponys im niederrheinischen „Wolfsgebiet Schermbeck“ im engeren Streifgebiet des dortigen Wolfsrudels werden nunmehr auch Schutzmaßnahmen für Kleinpferde (Ponys), Fohlen und Jungpferde finanziell gefördert. Zudem hat die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel die Prüfung und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen vollständig übernommen. Bisher waren jeweils die Bezirksregierungen mit eingebunden.

Ministerin Heinen-Esser: „Mit den Neuerungen wollen wir zum einen auch die Halter von Kleinpferden in den am stärksten gefährdeten Bereichen zusätzlich unterstützen und motivieren, ihre Tiere besser vor Wolfsübergriffen zu schützen. Zum anderen führen wir die Herdenschutzberatung und -Förderung zusammen. Bevor ein Förderantrag gestellt wird, sollte zunächst ein klärendes Beratungsgespräch stattfinden. Ziel unserer Wolfspolitik ist es, die Herdenschutzförderung auszuweiten und zu vereinfachen.“

Nordrhein-Westfalen bereitet eigene Wolfs-Verordnung vor

Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird mit einer neuen Verordnung zum Beispiel die Grundlagen für das Vergrämen und im äußersten Fall auch die Entnahme auffälliger oder problematischer Wölfe verbessern.

Dazu werden in der Verordnung die Begrifflichkeiten zu Ausnahmen von den Schutzvorschriften klarer definiert werden. Laut dem Entwurf sollen Wölfe zum Beispiel „vergrämt” werden dürfen, wenn sie sich Menschen oder bewohnten Gebäuden auf unter 30 Metern Entfernung nähern.

In dem Verordnungsentwurf sind auch Inhalte des „Praxisleitfadens zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf“ von Bund und Ländern sowie die Erfahrungen und Regelungen anderer Bundesländern eingeflossen. Drei weitere Bundesländer verfügen ebenfalls über Wolfsverordnungen: Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg. Ministerin Heinen-Esser hat den Verordnungsentwurf in dieser Woche im Landeskabinett vorgestellt. Im Zuge der Verbändeanhörung werden die relevanten Interessengruppen nun um Stellungnahme gebeten.

Wölfe sind EU- und bundesweit naturschutzrechtlich streng geschützt. Ihre Entnahme ist etwa im Wolfsgebiet Schermbeck trotz zahlreicher Risse von Nutztieren wie Schafen, Ziegen und neuerdings auch Ponys nach bisheriger Rechtslage nicht möglich, da hierfür die mehrfache Überwindung eines ausreichenden Herdenschutzes in räumlich-zeitlich engem Zusammenhang erforderlich ist.

Wölfe in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über vier Wolfgebiete mit Pufferzonen (Senne, Schermbeck, Oberbergisches Land und Eifel) und über eine Pufferzone an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Damit erfolgt auf einem Drittel der Landesfläche die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen. Nachgewiesen sind aktuell sieben erwachsene Wölfe mit Welpen aus drei Rudeln, verteilt auf drei Rudel und ein Einzeltier. Damit ist die Zahl der erwachsenen, ortstreuen Wölfe im Vergleich zum Vorjahr nicht angestiegen.

Zwei der drei Rudel leben auf den Landesgrenzen und halten sich nur teilweise in Nordrhein-Westfalen auf. Hinzu kommt eine unbestimmte Zahl von durchwandernden Einzeltieren, die sich teils Tage, teils Wochen in Nordrhein-Westfalen aufhalten und danach Nordrhein-Westfalen wieder verlassen. Zum Vergleich: In Deutschland wurden für die aktuellen Zählperiode 2020/2021 insgesamt 157 Rudel, 27 Paare und neun ortstreue Einzeltiere angegeben.

In den Jahren 2020 und 2021 unterstützte das Land die Weidetierhaltungen landesweit mit je rund 1,5 Millionen Euro für Maßnahmen der Wolfsprävention und für Entschädigungen. Für das Jahr 2022 sind zusätzliche Fördermittel eingeplant.

Weitere Informationen:

www.wolf.nrw

Informationen zum Herdenschutz der Landwirtschaftskammer: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/herdenschutz-nrw.htm.

Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom 6. Mai 2021 https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/verwaltungsgericht-weist-klage-auf-entnahme-der-woelfin-gw954f-gloria-im-wolfsgebiet-schermbeck-ab-1620314698 

Information zur bundesweiten Schadenstatistik:https://www.dbb-wolf.de/wolfsmanagement/herdenschutz/schadensstatistik

Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf,

insbesondere bei Nutztierrissen: https://www.kommunen.nrw/mitgliederbereich/fachinfoservice/fachgebiete/umwelt-abfall-und-abwasser/kategorie/natur-und-landschaftsschutz.html 

Ende 2022 können Forschungsarbeiten am endgültigen Standort Hansa-Business-Park ausgedehnt werden

Startschuss für den ersten Bauabschnitt der Forschungsfertig Batteriezelle in Münster

In wenigen Wochen beginnen im Hansa-Business-Park im Süden von Münster die Bauarbeiten für den ersten Bauabschnitt der Fraunhofer Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB PreFab). Ab April 2022 werden dort die Bagger rollen.

Die Landesentwicklungsgesellschaft NRW.URBAN konnte jetzt die entsprechenden Verträge mit der Bielefelder Depenbrock Systembau GmbH & Co KG abschließen. Das Unternehmen wird Planung, Genehmigung und Bau des 1. Bauabschnitts verwirklichen. Grundlage hierfür ist die in enger Abstimmung mit der zukünftigen Nutzerin entwickelte Planung. Das Vorhaben liegt damit in dem mit allen Beteiligten vereinbarten Rahmenterminplan für das Gesamtprojekt FFB.

Schon Ende des Jahres 2022 können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraunhofer FFB mit dem Bezug des 1. Bauabschnitts am endgültigen Standort die industrienahen Forschungsarbeiten deutlich ausdehnen.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Ich freue mich sehr, dass mittlerweile mehr als 60 junge Forscherinnen und Forscher in Münster an der Zukunft der Batteriezelle arbeiten. Und auch das große Interesse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Unternehmen aus aller Welt an diesem ambitionierten Vorhaben zeigt, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Die FFB ist bereits jetzt ein attraktives Ziel für Besucher aus Wirtschaft und Wissenschaft, zum Beispiel aus Singapur, den USA und der Republik Korea. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit der Industrie eine von Anbietern aus Fernost zunehmend unabhängige, ökologische Batteriezellproduktion in Deutschland und Europa aufzubauen.“

Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen: „Die FFB ist auch deshalb ein so besonderes Vorhaben, weil hier nicht nur in der Fabrik geforscht werden soll, sondern die ganze Fabrik selbst Forschungsgegenstand ist. Dies spiegelt sich selbstverständlich auch in der konsequenten Verzahnung von Forschungsarbeiten und Bauvorhaben wider. Durch den schrittweisen Aufbau der FFB können sich Forschungsaktivitäten kontinuierlich weiter entfalten, neueste Erkenntnisse unmittelbar in den Planungsprozess einfließen und Gebäude bestmöglich am Bedarf der Wissenschaft und Wirtschaft ausgerichtet werden. Ziel ist eine FFB am Puls der Zeit, die Erkenntnisse und Kooperationsmöglichkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette einer nachhaltigen Zellfertigung bietet.“

Depenbrock Systembau Geschäftsführer Jörn Henrik Depenbrock: „Der Auftrag für den Neubau des 1. Bauabschnitts der FFB ist für Depenbrock nicht nur aus baulichen Gründen eine Besonderheit, sondern vor allem auch deshalb, weil wir die Substitution von fossilen Brennstoffen zur Förderung der Energiewende für immanent wichtig halten und dazu selber unternehmensstrategisch mit beitragen wollen. Deshalb freuen sich die Gesellschafter von Depenbrock besonders darüber, bei der Erhöhung der deutschen Forschungsaktivitäten für Batterien mitwirken zu können.“

Aktuell arbeiten bereits rund 60 Beschäftigte an verschiedenen Interimsstandorten im Stadtgebiet von Münster an der Zukunft der Batteriezellproduktion. Vor einigen Monaten hat im sogenannten FFB Workspace die Forschung zur Anodenfertigung begonnen.

Parallel zur Errichtung des 1. Bauabschnitts laufen Planung und Bau des 2. Bauabschnitts mit Hochdruck weiter. Ab 2025 soll die Produktionsforschung mit Anlagentechnik im großindustriellen Maßstab in der FFB Fab möglich sein.

Mit der Realisierung des 2. Bauabschnitts wird Wirtschaft und Wissenschaft in Deutschland und Europa eine anspruchsvolle Großforschungsanlage für die Entwicklung industrienaher Verfahren und Produkte im Bereich der Speichertechnologien zur Verfügung gestellt. Durch das Vorziehen der ursprünglich für 2026 geplanten Erweiterungsoption in den 2. Bauabschnitt wird das Gesamtvorhaben deutlich schneller fertiggestellt als zunächst vorgesehen.

Mehr als 150 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden sich in Zukunft auf mehr als 55.000 m² Gesamtfläche mit Produkten und Produktionsverfahren rund um die Batteriezelle beschäftigen. Relevante Branchen sind u. a. E-Mobilität, Chemie, Energiewirtschaft, Medizin, Robotik, Maschinen- und Anlagenbau, Luft- und Schifffahrt.

Unter dem Link: www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/startschuss-1-bauabschnitt-ffb-muenster finden Sie ein Video, das zeigt, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraunhofer Forschungsfertigung Batteriezelle im FFB Workspace bereits jetzt an der Zukunft der Batteriezelle arbeiten.

Verkehrsministerin Ina Brandes übergibt rund 1,2 Millionen Euro für ein Forschungsschiff für bessere Binnenschifffahrt

Emissionsfrei und automatisiert: Land fördert Projekt „Smart & Green Ship“ für nachhaltige und innovative Binnenschifffahrt

Nachhaltig, emissionsfrei und hochautomatisiert sollen die Binnenschiffe in Zukunft fahren. Deshalb entwickelt die Universität Duisburg-Essen das Projekt „Forschungsschiff für die Entwicklung hochautomatisierter und emissionsfreier Schiffssysteme – Smart & Green Ship“. Das Forschungsschiff soll als Versuchsplattform und als Forschungsfahrzeug dienen, um die Binnenschifffahrt umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten.

Die Verkehrsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Brandes, überreichte deshalb heute, 21. Januar 2022, einen Zuwendungsbescheid über 1.170.500 Euro an die Universität Duisburg-Essen.

Verkehrsministerin Ina Brandes: „Binnenschiffe, die voll automatisiert und mit sauberer Antriebstechnik auf unseren Kanälen fahren: Das ist keine Zukunftsvision, sondern ein reales Projekt der Universität Duisburg-Essen. Mit dem Forschungsschiff ‚Smart & Green Ship‘ wollen wir einen Beitrag dazu leisten, wie mehr Güter klimafreundlich auf dem Wasser von A nach B transportiert werden können. Gerade am Logistikstandort Nordrhein-Westfalen, dem wichtigsten Binnenschifffahrtsland in Deutschland, müssen wir stärker die freien Kapazitäten auf unseren Wasserwegen nutzen.“

Das Forschungsschiff soll technisch so ausgestattet sein, dass es ferngesteuert und vollständig automatisiert fahren kann. Mit 15 Metern Länge wird das Schiff allerdings kleiner als seine Vorbilder. „Das hat einen großen Vorteil“, sagte der Leiter des Instituts für Schiffstechnik, Meerestechnik und Transportsysteme, Professor Bettar el Moctar: „Durch die kleineren Abmessungen sind wir flexibler und können die Entwicklungszyklen deutlich verkürzen. Gleichzeitig werden wir es so gestalten, dass sich die Fahrdynamik von größeren Schiffen abbilden lässt.“

Wegen des gravierenden Fachkräftemangels soll es in Zukunft mehr automatisiert fahrende Schiffe geben. Zudem soll das energieeffiziente Schiff als Technologieträger nicht nur für die Entwicklung und Erprobung von Automatisierungssystemen, sondern auch für innovative klimaschonende Antriebskonzepte für Binnenschiffe dienen. Das Schiff hat einen elektrischen Hauptantrieb. So können unterschiedliche Energieträger und -wandler wie zunächst Akkumulatoren, Brennstoffzellen und Solarzellen für den Schiffsbetrieb erprobt werden.

Die Erforschung sauberer Antriebsarten auf dem Binnenschiff hilft auch beim Erreichen der ehrgeizigen Klimaschutzziele. Die EU will bis zum Jahr 2050 die Netto-Treibhausgasemissionen auf null reduzieren. Zur Erprobung der Technologien sind Fahrten im Duisburger Hafen, auf dem Rhein und in Kanälen im Ruhrgebiet geplant. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Duisburg-Essen rechnen damit, dass ein vollautomatisiertes Binnenschiff schon in rund acht bis zehn Jahren in den regulären Betrieb gehen kann.