Drei Landesförderprogramme für Vereine und Organisationen

Liebe Engagierte in den Vereinen im Kölner Süden, 

ich möchte Sie und Euch darüber informieren, dass das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung heute die Einzelheiten zu drei neuen bzw. überarbeiteten Landesförderprogrammen vorgestellt hat: Bis zu 50 Millionen Euro stehen aus Landesmitteln bereit, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für unsere Vereine abzufedern.

Wir haben uns in den vergangenen Wochen und Monaten dafür eingesetzt, dass insbesondere die Vereine aus dem Karnevals- und Schützenbereich durch die Absage ihrer Veranstaltungen nicht noch stärker finanziell belastet werden. Aus diesem Grund gibt es nun das neue Landesförderprogramm „Zukunft Brauchtum“.

Denn wir verfolgen das Ziel, dass die ehrenamtlichen Strukturen und die vielfältigen Angebote der Vereine erhalten bleiben. Mit den drei Förderprogrammen sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass unsere Vereine sich wieder ihrem Vereinswesen und den dazugehörenden Aktivitäten widmen können.

Die drei Förderrichtlinien verfolgen verschiedene Ansätze:

1. Landes-Förderrichtlinie „ZukunftBrauchtum“: 

• Ausfall- und Vorbereitungskosten für Brauchtumsveranstaltungen, die aufgrund des Infektionsgeschehens selbstständig abgesagt wurden, werden abgedeckt.

• Förderfähig sind Ausgaben wie zum Beispiel Mieten, Honorare oder Werbung.

• Es können Kosten mehrerer abgesagter Brauchtumsveranstaltungen gedeckt werden.

• Die abgesagten Veranstaltungen müssen im Zeitraum 01.11.2021 bis 31.05.2022 liegen. Die vertragliche Bindung für die Veranstaltung wurde vor dem 01.01.2022 eingegangen.

• Der Verein wurde vor dem 01.01.2020 gegründet. 

• Die Fördersumme liegt bei maximal 5.000 Euro pro Veranstaltung.

• Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2022.

2. Landes-Förderrichtlinie „NeustartMiteinander“: 

• Beitrag zur Deckung von Ausgaben eingetragener Vereine für bis zu zwei Veranstaltungen.

• Förderfähige Ausgaben sind zum Beispiel Mieten, Honorare oder Werbung.

• Förderfähig sind maximal zwei gemeinschaftsstiftenden, allgemeinwohlorientierten Veranstaltungen, die bis zum 15.11.2022 durchgeführt werden.

• Die Fördersumme liegt bei maximal 10.000 Euro pro Veranstaltung.

• Die Antragsfrist endet am 30.09.2022. 

3. Landes-Förderrichtlinie „SicherungVereine“: 

• Einmaliger Zuschuss für Vereine und Körperschaften zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses.

• Förderfähige Ausgaben, die zu einem Liquiditätsengpass, welcher eine Existenzgefährdung zur Folge hat, können zum Beispiel sein: Mieten, Energie- und Versicherungskosten.

• Fördervoraussetzung ist, dass der eingetragene Verein vor dem 01.01.2020 gegründet wurde, die existenzbedrohende Lage nicht vor dem 01.03.2020 bestanden hat und der Verein keine mittel- oder unmittelbare Mitgliedsorganisationen des 

Landessportbundes Nordrhein-Westfalen ist. 

• Bemessungsgrundlage      für      die     Billigkeitsleistung sind der Wegfall von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernde Ausgaben in dem Zeitraum 01.11.2021 bis 30.06.2022

• Die Fördersumme liegt bei einmalig maximal 15.000 Euro. 

• Die Antragsfrist endet am 31.07.2022 

Die detaillierten Einzelheiten zu den drei Förderprogrammen und insbesondere zum Antragsverfahren sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2022-03-03_mhkbg_final_vereinsforrderung_in_nordrhein-westfalen-ueberblick_0.pdf

Sollten Sie Rückfragen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten haben, können Sie sich sehr gerne jederzeit per Email (oliver.kehrl@landtag.nrw.de)  oder telefonisch unter 0211/8842723 oder 0178/8278076 an mich wenden. Wir unterstützen Sie gerne.

Ich würde mich freuen, wenn Sie die Informationen auch an andere eingetragene Vereine bei uns im Kölner Süden weiterleiten, damit möglichst viele von den Landesmitteln profitieren können.

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