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Bodo Löttgen zu falschen Statistiken der SPD-Fraktion 

SPD schürt mit Fake-News Ängste in der Bevölkerung

Die Landesregierung hat den nordrhein-westfälischen Landtag über die Beratungen der Länderchefs mit der Bundeskanzlerin unterrichtet. Dass die SPD-Fraktion im Landtag derzeit offenbar nicht gewillt scheint, an der gemeinsamen Bekämpfung der Corona-Pandemie mitzuwirken, belegte der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen im Plenum am Beispiel der SPD-Schulpolitik und ihrer bewusst verfälschenden Öffentlichkeitsarbeit:

„Die Bekämpfung der Corona-Pandemie wird weiterhin gemeinsame Disziplin erfordern. Herr Kutschaty sprach in seiner Rede heute von einem ‚neuen Geist der Kooperation‘. Wie der aussieht, sehen wir an der in jeglicher Hinsicht unseriösen Schulpolitik der SPD. Die Fraktion hat eine Grafik ins Internet gestellt, in der sie die absolute Zahl aller an diesem Tag als Corona-positiv gemeldeten Lehrerinnen und Lehrer mit dem Wochendurchschnitt der Neuinfektionen in der Bevölkerung verglichen hat. Eine Statistik, die sie selbst gefälscht hat, ins Internet zu stellen und zu behaupten, dies sei die Realität, wird in den Kommentaren unter besagtem Tweet zu Recht als ,Trump-Stil‘ kritisiert. Wer so etwas verbreitet, dem kann man nicht mehr trauen.

Die Wahrheit ist: Wir liegen in NRW bei Corona-Infektionen bei Schülern deutlich, bei Lehrern merklich unter dem Landesdurchschnitt. Die SPD-Landtagsfraktion verbreitet hier bewusst Fake News und will Unsicherheit und Ängste in Schulen schüren, weil ihr das politisch in den Kram passt und ihr Fraktionsvorsitzender nicht die Größe hat, diesen offensichtlichen Rechenfehler zu korrigieren. Wie die SPD-Fraktion mit derartigen Methoden Stimmungen in der Bevölkerung schürt, kann und darf nicht weiter toleriert werden.“

Gemeinsame Pressemitteilung CDU, FDP und SPD

Grenzenlos durch NRW

Die Mobilität der Zukunft beschäftigt das Parlament. In ihren Fraktionssitzungen in dieser Woche haben CDU, FDP und SPD einen gemeinsamen Antrag zu E-Tickets und E-Tarifen beschlossen. Dieser soll noch im Dezember ins Plenum eingebracht werden. Damit soll ein landesweit einheitliches und verständliches Tarifsystem geschaffen werden. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Klaus Voussem, der Sprecher für Schiene der FDP-Fraktion, Ulrich Reuter, und der Sprecher für Verkehr der SPD-Fraktion, Carsten Löcker: 

„Einfach einsteigen und durch ganz NRW fahren – mit einem festen Tarif, einem digitalen Ticket und ohne Stress. Das soll für alle, die Bus und Bahn im Land nutzen, funktionieren. Wir setzen mit unserem gemeinsamen Antrag ein wichtiges Zeichen aus Perspektive der vielen ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer in NRW.

Mit den Möglichkeiten der Digitalisierung sollen E-Tarif und E-Ticket flächendeckend in Nordrhein-Westfalen Wirklichkeit werden. Damit wird eine der größten Zugangsbarrieren im ÖPNV gerade für Gelegenheitsfahrern beseitigt. Nach jahrelanger Vorarbeit der zuständigen Aufgabenträger, Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften soll jetzt endlich der Knoten durchgeschlagen werden. 

Wir wollen das jetzige Ticket-System logischer, transparenter und kundenfreundlicher machen. Die so genannten Kragentarife, die für verbundraumübergreifende Fahrten bisher angewandt werden, führen heute zu Tarifchaos und ungerechten Preisunterschieden. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn es für identische Verbindungsstrecken unterschiedliche Ticketpreise gibt. 

Gemeinsam beauftragen wir daher die Landesregierung, in den Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften eine Bestpreisgarantie, Preisobergrenzen sowie Preisgleichheit für Hin- und Rückfahrt voranzutreiben. So kann uns bei der Gestaltung eines attraktiven Öffentlichen Personennahverkehrs ein zukunftsgerechter Durchbruch gelingen.“

Henning Rehbaum zur Aktuellen Stunde

Wirtschaftsstabilisierungsfond des Bundes für ThyssenKrupp prüfen

Thyssenkrupp ist für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Faktor. Im Landtag ist debattiert worden, wie dem Traditionskonzern zu helfen ist. Dazu unser Sprecher für Wirtschaft und Energie, Henning Rehbaum:

„Die Schieflage Thyssenkrupps ist nicht nur ein massives Thema im Ruhrgebiet. Bis nach Südwestfalen und ins Münsterland hinein stehen Niederlassungen von Thyssenkrupp, in denen mit Tausenden Fachkräften Industrieanlagen, Marinetechnik, Elektrolyseure für die Wasserstoffherstellung und viele andere Produkte für den Weltmarkt entworfen und hergestellt werden. Dass nicht nur wir, sondern auch zwei Oppositionsfraktionen eine Aktuelle Stunde zu ThyssenKrupp beantragt haben, zeigt die parteiübergreifende Einschätzung der Lage. NRW hat sich aktiv in die Konzeption des ,Handlungskonzepts Stahl‘ auf Bundesebene eingebracht und die Allianz für Stahl mitinitiiert. Die NRW-Landesregierung hat ein umfangreiches Paket vorgelegt, das zu einer Stärkung des Industrie- und Stahlstandorts NRW beiträgt. Genannt seien hier das industriepolitische Leitbild, die Energieversorgungsstrategie und die Wasserstoff-Roadmap.

Die Corona-Pandemie hat ThyssenKrupp hart getroffen. Vor allem die eingebrochene Nachfrage aus der Automobilindustrie hat die Stahlsparte weiter geschwächt. Die europäische und internationale Stahlindustrie hatte aber schon zuvor strukturelle Schwierigkeiten wie Überkapazitäten, Dumpingpreise und Handelshemmnisse, die durch Aktionen einzelner Bundesländer nicht gelöst werden können. Hier sind der Bund und die die EU gefragt. Ziel muss sein, das Stahlgeschäft des Unternehmens nachhaltig zukunftsfest zu machen. Hierfür braucht es gemeinsam mit dem Bund ein Maßnahmenpaket, um NRW-Stahlunternehmen in die Lage zu versetzen, sich eigenständig am Markt zu behaupten, und dies mit dem klimafreundlichsten Stahl weltweit. Ein Staatseinstieg erweckt Hoffnungen, ist aber kein Allheilmittel für strukturelle Probleme im globalen Stahlmarkt. Wir begrüßen, dass der Bund eine Stützung von ThyssenKrupp Steel mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfond prüft. 

Die NRW-Landesregierung hat unmittelbar nach Regierungsübernahme 2017 begonnen, den Industriestandort NRW wettbewerbsfähig zu machen, verbunden mit unumgänglichen Investitionen in die Umstellung der Hochöfen auf klimafreundliche Stahlproduktion. Bei der Umrüstung von Stahlwerken auf Wasserstoffbetrieb hat NRW industriepolitisch bundesweit die Pole-Position. Diese Herausforderung ist milliardenschwer, hat aber große Aussichten, eine NRW-Erfolgsgeschichte zu werden.“

Rainer Deppe zu Präventionsmaßnahmen 

Nordrhein-Westfalen hat Vorsorgemaßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest ergänzt

Die Afrikanische Schweinepest war Thema im Landtag Nordrhein-Westfalen. Wir sind vorbereitet und setzen auf Prävention, um die Seuche einzudämmen und alles Machbare zu unternehmen, dass sie nicht auf Hausschweinebestände übergreift. Dazu erklärt unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Rainer Deppe: 

„Wir wollen in Nordrhein-Westfalen alles dafür tun, damit die ASP in unserem Bundesland gar nicht erst ausbricht. Dazu wird die Landesregierung die Vorsorgemaßnahmen, die wir als erstes Bundesland ergriffen haben und die als Vorbild unter anderem für Brandenburg gedient haben, jetzt noch einmal ergänzen. Mit Unterstützung mit Zaunmaterial durch die Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft werden sogenannte weiße Zonen eingerichtet, die den Wildwechsel verhindern. 

Die einfache Wahrheit ist: je weniger Schweine desto weniger Möglichkeiten, die Seuche weiterzutragen. Wir sind den Jägern sehr dankbar für das, was sie in den vergangenen Jahren dahingehend schon geleistet haben. Mittlerweile haben sich die Tiere den Gegebenheiten angepasst und sind am Tage kaum noch zu sehen, auch in der Nacht meiden sie hellere Bereiche. Das erschwert die dringend notwendige Bejagung massiv. Daher wollen wir die Jäger jetzt auch, wie schon mehr als die Hälfte aller anderen Bundesländer, mit Nachtzieltechnik ausstatten. Außerdem setzen wir die Hilfe bei den Kosten für die Untersuchungen auf Trichinen fort. 

Das ist, was die Politik tun kann. Jeder Einzelne von uns kann und sollte achtsam sein, die ASP nicht versehentlich weiter auszubreiten. Wir appellieren an wirklich jeden Schweinehalter, die Biosicherheitsmaßnahmen für den eigenen Betrieb zu überprüfen und auf längere Zeit penibel einzuhalten.“

Aus der Landesregierung

Corona-Impfstrategie: Land und Kommunen verständigen sich über weiteres Vorgehen

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat sich heute mit den Landräten der Kreise und Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Impfstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen verständigt. In Telefonschaltkonferenzen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen informierte Minister Laumann über die Planungen des Gesundheitsministeriums zur Einrichtung der Impfzentren. Zudem wurde ausführlich über die Rolle der Kommunen beim Aufbau und Betrieb der notwendigen Impfstrukturen gesprochen.

„Mir ist es wichtig, frühzeitig mit allen Beteiligten über den weiteren Weg in Sachen Impfstrategie zu sprechen. Die Impfkampagne ist eine enorme Kraftanstrengung. Deshalb kommt es auf die Unterstützung und Zusammenarbeit aller relevanten Akteure an. Neben dem Land Nordrhein-Westfalen gehören selbstverständlich auch die Kreise und kreisfreien Städte und die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu“, erklärte Minister Laumann.

Nach dem heutigen Tag sei seine Zuversicht, dass die Impfstruktur bis Mitte Dezember stehe, noch einmal deutlich gewachsen. Laumann: „Ich danke allen Beteiligten, insbesondere den Kommunen und den Akteuren des Gesundheitswesens, dass sie mit uns an einem Strang ziehen, um diese Herkulesaufgabe zu bewältigen. Wir haben uns heute darauf verständigt, dass die Kommunen für die Einrichtung und Organisation der Impfzentren vor Ort zuständig sind. Und um das von vornherein deutlich zu machen: Bund und Land werden – jeweils zur Hälfte – die anfallenden Kosten übernehmen.”

Das Land trägt die Verantwortung für den Gesamtprozess des Verimpfens einschließlich der Logistik für die Impfstoffe und das Impfzubehör. Dazu gehört unter anderem die Verteilung der Impfstoffe bis hin zu den Impfzentren vor Ort. Der Bund ist für die Beschaffung des Impfstoffs verantwortlich. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen den medizinischen (inklusive IT) und die kommunale Ebene den nicht-medizinischen Teil der Impfumsetzung übernehmen. Mit Blick auf die kommunale Ebene bedeutet das, dass die Kreise und kreisfreien Städte für die Organisation geeigneter Standorte und Räumlichkeiten für die Impfzentren, die Ausstattung (zum Beispiel Mobiliar und Gebäudemanagement) und die Stellung des entsprechenden (nicht-medizinischen) Personals verantwortlich sein sollen. Personal wird etwa zur Durchführung der Anmeldung der zu Impfenden sowie für den Sicherheitsdienst benötigt.

Vorgesehen ist zumindest ein Impfzentrum pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt. Die Größe der Impfzentren richtet sich nach dem Bevölkerungsanteil in dem jeweiligen Kreis oder der Stadt. Teil der Impfzentren sollen zudem auch die mobilen Impfteams sein, die in prioritär aufzusuchenden Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Pflegeeinrichtungen) vor Ort Impfungen durchführen.

12 Millionen Euro für das Virtuelle Krankenhaus Nordrhein-Westfalen

Gesundheitsministerium fördert dreijährige Aufbauphase der gemeinnützigen Trägergesellschaft

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Virtuelle Krankenhaus mit 12 Millionen Euro. Mit der Übergabe des Förderbescheides durch den Arnsberger Regierungspräsidenten Hans-Josef Vogel kann die im September gegründete Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH ihre Arbeit aufnehmen. Mit dem Virtuellen Krankenhaus wird ein sektorenübergreifendes telemedizinisches Netzwerk als Bestandteil der Regelversorgung geschaffen. Ein Jahr, nachdem der Gründungsausschuss seine Arbeit aufgenommen hat, sind nun alle relevanten Prozesse und Rahmenbedingungen definiert, um den Pilotbetrieb zu starten.

„Mit der Finanzierung der Trägergesellschaft setzen wir bei der Schaffung des Virtuellen Krankenhauses eine neue Wegmarke. Nun gilt es, die geplanten telemedizinischen Dienstleistungen aufzubauen und schrittweise weiterzuentwickeln”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Damit verbessern wir durch die Digitalisierung das Gesundheitswesen insgesamt.” 

„Das virtuelle Krankenhaus ist ein zentraler Baustein in der medizinischen Versorgung. Hohe fachlichärztliche Expertise, die nur an spezialisierten Kliniken oder medizinischen Spitzenzentren vorgehalten werden kann, wird digital zum Wohl der Patientinnen und Patienten im gesamten Land verfügbar gemacht. Das Land schafft durch das virtuelle Krankenhaus zukunftsfähige digitale Versorgungsstrukturen durch die Telekommunikation und die dazugehörige elektronische Ausstattung behandlungsrelevanter Patientendaten”, so Regierungspräsident Hans Josef Vogel.

Bereits einige Monate früher als geplant ist das Virtuelle Krankenhaus schon Ende März mit einer Vorstufe gestartet. Mithilfe von Telekonsilen werden dabei seither die infektiologische und intensivmedizinische Expertise der Universitätskliniken Aachen und Münster bei Bedarf allen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen für die Behandlung von schwer an COVID-19 Erkrankten zur Verfügung gestellt.

Nun werden sukzessive weitere Krankheitsbilder hinzukommen. Das Virtuelle Krankenhaus startet in der Pilotphase mit den Indikationen Intensivmedizin, Infektiologie, Herzinsuffizienz, seltene Erkrankungen und Lebermetastasen bei kolorektalem Karzinom. Die im Gründungsausschuss beteiligten Universitätskliniken werden diese Indikationen mit geeigneten Pilotanwendern in Betrieb nehmen. Der Regelbetrieb wird anschließend schrittweise ausgebaut. Die Übernahme des Virtuellen Krankenhauses in die Regelversorgung wird ebenfalls schrittweise erfolgen. Für die erforderlichen Investitionen im IT-Bereich der teilnehmenden Krankenhäuser und Expertenzentren stehen sowohl Landes- als auch Bundesprogramme bereit. 

Nordrhein-Westfalen bereitet digitalen Gang in das Rathaus vor

CIO Meyer-Falcke: Wir arbeiten engagiert an der Entwicklung digitaler Bürgerämter

Ob es um einen Antrag auf BAföG, Wohngeld oder Elterngeld geht, um Ummeldungen oder die Einbürgerung: Künftig sollen die Bürgerinnen und Bürger vom Sofa aus auf eine Vielzahl von digitalen Diensten zugreifen können, die derzeit entwickelt werden. Zentrale Plattform dafür ist das Serviceportal.NRW, das Anfang 2021 live gehen soll. Die dafür nötigen Verordnungen hat das Landeskabinett nun gebilligt. 

„Auf dem Weg zum digitalen Bürgeramt kommt Nordrhein-Westfalen weiter voran“, sagte Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke, Beauftragter der Landesregierung für die Digitalisierung der Informationstechnik (CIO). „Die Aufholjagd ist in vollem Gange. Wir arbeiten engagiert an der Entwicklung digitaler Bürgerämter, damit die Bürgerinnen und Bürger bequem von zu Hause aus die Services der Verwaltung nutzen können.“

Die nun beschlossene Serviceportal.NRW-Verordnung sowie die Änderung der Servicekonto.NRW-Verordnung bringen die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen voran und lassen die Möglichkeiten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für die Bürgerinnen und Bürger greifbar werden. Das OZG verpflichtet Bund und Länder, ihre Leistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsplattformen anzubieten, die zu einem Verbund verknüpft werden sollen. Dies stellt zukünftig sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger

  • digitale Verwaltungsleistungen schnell und einfach auffinden können und  
  • immer Zugang zu den gewünschten elektronischen Verwaltungsleistungen finden, egal von welcher Plattform aus sie starten. 

Das Serviceportal.NRW als zentrales Portal für die Landesverwaltungen soll Anfang des Jahres 2021 starten, damit Nutzer rund um die Uhr die Verwaltungsleistungen beantragen können. Das Servicekonto.NRW als zentrales Nutzer- und Bürgerkonto wird zukünftig um eine Postkorbfunktionalität erweitert. Der Postkorb ist ein „virtueller Briefkasten“ für die datenschutzwahrende Zustellung zum Beispiel von Bescheiden auf Grund eines gestellten Online-Antrages.

Da nicht alle Kommunen über einen eigenen Portalzugang verfügen, richtet die Landesregierung als weiteres Angebot ein zentrales Serviceportal für Kommunen (Kommunalportal.NRW) ein, das ebenso wie das Serviceportal.NRW Anfang 2021 starten wird.

Polizei bietet „Einbruchsradar“ per App für Nordrhein-Westfalen an 

Minister Reul: Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich über das Risiko in ihrer Nachbarschaft informieren können. Das schärft die Sinne und beugt vor

Von jetzt an informiert die nordrhein-westfälische Polizei die Bürgerinnen und Bürger per App über Einbruchsgeschehen in ihrer Nachbarschaft. Die Anwendung liefert Informationen zu früheren Taten sowie auf dieser Basis Prognosen zu Einbruchswahrscheinlichkeiten. Darüber hinaus beinhaltet die App wichtige Präventionshinweise. So können sich die Nutzerinnen und Nutzer darüber informieren, wie sie ihre Wohnungen besser vor Einbrechern sichern und werden an die regionalen Beratungsstellen der Polizei verwiesen.

„Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich über das Risiko in ihrer Nachbarschaft informieren können. Das schärft die Sinne und beugt vor. Nur wer sich einer Gefahr bewusst ist, kann sich davor schützen“, sagte Minister Herbert Reul.  

Das Angebot wurde gemeinsam mit der Provinzial-Versicherung und Fraunhofer FOKUS entwickelt und ist eine neue Funktion der bereits bestehenden „MehrWetter-App“, die von der Versicherung betrieben wird. Außerdem werden bestimmte Funktionen in die App „KATWARN“ eingebunden.

Auch wenn die Zahl der Wohnungseinbrüche in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren kontinuierlich sinkt – laut polizeilicher Kriminalstatistik 2019 auf zuletzt rund 27.000 – ist ihre Bekämpfung immer noch ein Schwerpunkt der Polizei. „Ein Einbruch ist für die Opfer oft ein sehr belastendes Erlebnis. Häufig ist ihr Sicherheitsgefühl erschüttert, mit gravierenden psychischen Folgen. Deshalb dürfen wir uns nicht auf den guten Zahlen ausruhen, sondern müssen weiter dranbleiben“, so Reul.

Die Prognose kommt in der Regel als Push-Mitteilung an jedem Montag für die vorab vom User in der App festgelegten Orte, sofern temporär und regional eine erhöhte Einbruchswahrscheinlichkeit prognostiziert wurde und hat eine Gültigkeit von einer Woche. Auf einer Stadtkarte erfolgt zudem die Darstellung der zurückliegenden Tatorte. Die Darstellung beinhaltet jedoch nur die grobe Verteilung der Tatorte, sodass keine Rückschlüsse auf konkrete Adressen möglich sind. Diese „Heatmap“ wird einmal im Monat aktualisiert.

Zunächst sind die Funktionen der App örtlich auf den Zuständigkeitsbereich der 16 Kriminalhauptstellen der nordrhein-westfälischen Polizei begrenzt. Dazu zählen die Polizeipräsidien Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal. 

Ziel der Software ist es, die Prävention weiter zu stärken und die Bevölkerung mit einem modernen Ansatz für das Thema Einbruchsdiebstahl zu sensibilisieren. Auf diese Weise wird das bereits bestehende Angebot der polizeilichen Kriminalprävention sinnvoll ergänzt.

Die Apps dazu gibt es kostenlos im App Store und im Google Play Store. Am 30. November 2020 werden erstmalig Prognosen veröffentlicht. 

Rege Nachfrage zum Konjunkturpaket „Grüne Infrastruktur“: Über 60 Maßnahmen werden jetzt umgesetzt 

Ministerin Heinen-Esser: Die große Resonanz zeigt, wie groß der Bedarf an grüner Infrastruktur ist. Sie sorgt für mehr Lebensqualität, erhöht unser Wohlbefinden und ist gut für die Artenvielfalt und ein intaktes Klima.

Der vom Umweltministerium aufgelegte Förderaufruf „Grüne Infrastruktur“ im Rahmen des Konjunkturpaket I des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer Ausstattung von fünf Millionen Euro ist auf reges Interesse gestoßen. Gut 60 Maßnahmen wie Baumpflanzungen, die Umwandlung von Schottergärten sowie die Anlage von Blühwiesen und -streifen werden bis Mitte nächsten Jahres umgesetzt. 

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser freut sich über diese große Nachfrage: „Ich bin absolut überwältigt und dankbar für die Resonanz auf den Aufruf. Das zeigt, wie groß der Bedarf zur Entwicklung grüner Infrastruktur für die Konjunktur und die Gesellschaft unseres Landes ist, und das gerade jetzt bei der Bewältigung der Corona-Krise. Grüne Infrastruktur sorgt für mehr Lebensqualität, erhöht unser Wohlbefinden und ist gut für die Artenvielfalt und ein intaktes Klima.“ 

Im Rahmen des Förderaufrufs Grüne Infrastruktur ist eine Förderung der beantragten Maßnahmen von bis zu 100 Prozent möglich. Bis zum 14. Oktober 2020 konnten Anträge bei den höheren Naturschutzbehörden in den Bezirksregierungen gestellt werden. Diesem Angebot sind sehr viele, hauptsächlich kommunale Antragsteller, gefolgt. Mit Ablauf der Frist wurden knapp über 200 Anträge eingereicht. 

Da diese überwältigende Nachfrage das zur Verfügung stehende Budget des Förderaufrufs deutlich überschreitet, wurden die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit im Detail geprüft und entsprechend der im Förderaufruf veröffentlichen Kriterien bewertet. Gefördert werden nun über 60 ausgewählte Maßnahmen aus allen Regierungsbezirken. „Viele unterstützenswerte Maßnahmen können wir leider nicht fördern, ich verspreche aber diese starke Botschaft mitzunehmen und mich umso mehr für die grüne Infrastruktur einzusetzen“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. 

Online-Fachtagung: „Grüne Infrastruktur in der Metropole Ruhr“

Die Zukunft der Grünen Infrastruktur steht am 26. und 27. November 2020 auch im Mittelpunkt einer Online-Fachtagung des Regionalverbands Ruhr (RVR) mit Unterstützung und Beteiligung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums. Die zentrale Fragestellung lautet: Wie können Städte und Regionen mit Hilfe Grüner Infrastruktur zukunftsfähig und lebenswert gemacht werden? Die zweitägige Fachtagung steht unter dem Titel „Die Zukunft der Grünen Infrastruktur in der Metropole Ruhr”. Sie ist Teil der „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ im Rahmen der Ruhr-Konferenz.

Abschlussbilanz Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht: 805 Verstöße

Bei gemeinsamen Schwerpunktkontrollen in Nordrhein-Westfalen haben Eisenbahnverkehrsunternehmen, Deutsche Bahn, Bundespolizei und Ordnungsämter 805 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Wer keine Maske getragen oder Mund und Nase nicht bedeckt hatte, muss jetzt mit einem Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt rechnen.

Auf zwölf ausgewählten Strecken und Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen hatten Eisenbahnverkehrsunternehmen, Deutsche Bahn, Bundespolizei und Ordnungsämter am Dienstag, 24. November, zwischen 7 und 15 Uhr die Einhaltung der Maskenpflicht in Bahnen sowie im Bahnhof und auf Bahnsteigen kontrolliert. Rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB, der Verkehrsunternehmen, der Aufgabenträger, der Ordnungsämter und der Bundespolizei waren bei den Schwerpunktkontrollen im Einsatz. 

Der Großteil der Menschen ohne Maske war am Vormittag bei hohem Verkehrsaufkommen im Berufs- und Schülerverkehr unterwegs. Bis 12 Uhr wurden 425 Verstöße festgestellt. In der Abschlussbilanz von Bundespolizei, Verkehrsbetrieben, DB und Ordnungsämtern kamen 805 Fälle zusammen. 

„Die Bahn ist auch in Corona-Zeiten ein sicheres Verkehrsmittel. Die allermeisten Menschen tragen ihre Maske, das haben die Schwerpunktkontrollen gezeigt. Gleichwohl werden wir auch weiter mit Kontrollen in Bus und Bahn, in Bahnhöfen, Bahnsteigen und Haltestellen auf die Maskenpflicht hinweisen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Mein Dank gilt allen, die bei den landesweiten Schwerpunktkontrollen mit Engagement und Fingerspitzengefühl ihre Arbeit gemacht haben.“

Bereits am 24. August 2020 wurden bei landesweiten Schwerpunktkontrollen 1.707 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Neben den regionalen und landesweiten Schwerpunktkontrollen laufen gerade die Abstimmungen zwischen der Verkehrsministerkonferenz, dem Bundesverkehrsministerium und der Bundespolizei für einen bundesweiten Kontrolltag noch in diesem Jahr.

Seit 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Personalgewinnung für die Justiz.NRW – Ausgezeichnete Kommunikation und neue Kampagnen

Das Personalmarketing der Justiz.NRW ist für seine Arbeit mehrfach ausgezeichnet worden. Am 16. November 2020 vergab das Trendence Institut zwei der begehrten Trendence Awards an die Justiz.NRW. Am 20. November 2020 folgte ein erster Platz bei den HR Excellence Awards. In dieser Woche geht das Ministerium der Justiz mit zwei neuen Kampagnen in die Schlussphase dieses Jahres.  

Trendence: 

Das Trendence Institut in Berlin ist ein unabhängiges Beratungs- und Marktforschungsunternehmen, das Arbeitgeber mit Insights bei anstehenden Entscheidungen im Personalbereich unterstützt. 

Gleich zwei der begehrten Trendence Awards gingen an das Projekt „Knast-O-Mat“. In der Kategorie „Innovation des Jahres“ setzten sich das Kampagnenkonzept und die Web-Anwendung gegen 62 Projekte namhafter Mitbewerber (zum Beispiel Telekom, Commerzbank, Rewe und Porsche) durch. Ebenso gewann die „Knast-O-Mat“-Kampagne den Preis für die beste Recruitingkampagne 2020 für nicht-akademische Fachkräfte. Die Jury lobte die mutige Idee, die effektive Umsetzung, die erzielten Erfolge und das hervorragende Preis-Leistungsverhältnis.  

HR Excellence Award: 

Wenige Tage später hat der Knast-O-Mat bei den begehrten HR Excellence Awards gewonnen, die von der Quadriga Hochschule Berlin veranstaltet werden. In der Kategorie „Recruitingkampagne des Jahres (Großunternehmen)“ konnte sich die Justiz.NRW bei einer überaus starken Konkurrenz durchsetzen und schließlich den mit der Deutschen Bahn geteilten ersten Platz erreichen. 

Neue Kampagne „Auf Nummer sicher“: 

Der aktuelle Corona-Monitor des Trendence Instituts zeigt, dass der öffentliche Dienst in der Bewerbergunst deutlich gestiegen ist. Demnach finden rund ein Viertel aller Arbeitnehmer in Deutschland (24%) den Öffentlichen Dienst als Arbeitgeber derzeit attraktiver als noch vor der Corona-Krise. 77% der Kandidatinnen und Kandidaten würden gerne mehr über den Öffentlichen Dienst als Arbeitgeber erfahren. Gründe dafür sind insbesondere die Sicherheit und Krisenfestigkeit der Arbeitsplätze.

Vor diesem Hintergrund startet heute unter dem Motto „Auf Nummer sicher“ eine landesweite Kampagne mit Online- und Außenwerbung. Kommuniziert werden Zahlen, die für eine Karriere bei der Justiz.NRW sprechen; hervorgehoben werden die Anzahl der verschiedenen Berufsbilder, die große Dichte der Gerichte und Behörden im ganzen Land oder auch die Vielzahl der zu besetzenden Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplätze. 

Neue Kampagne „Guck mal an“: 

Zusätzlich dazu wirbt die Justiz.NRW in einer rein online-basierten Kampagne unter dem Motto „Guck mal an“ auch für solche Berufe, die im ersten Moment nicht mit der Arbeit in Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten assoziiert werden, zum Beispiel Handwerker, Pflegekräfte, Lehrer/-innen und IT-Fachkräfte. Zu diesem Zweck machen nun Motive mit Justitia in Malerkluft oder mit Tablet und Mouse auf diese Tatsache aufmerksam und machen dort, wo Handwerker, Pflegekräfte & Co anzutreffen sind, auf die Justiz.NRW als Arbeitgeber aufmerksam. 

Noch laufende Kampagne „HeimRecht“ 

Bereits seit dem Sommer 2020 läuft die virtuelle Kampagne „HeimRecht“, die in Folge ausgefallener Ausbildungs- und Berufsmessen rein online typische Berufe, Ausbildungen oder Duale Studiengänge bei der Justiz.NRW vorstellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Gerichten und Behörden stehen dafür live im Internet jeweils ca. 30 Minuten Rede und Antwort. Die Live-Streamings können auf den Plattformen Zoom, Instagram, Facebook und YouTube verfolgt werden. Zuschauer können sich in die Unterhaltung einklinken und Fragen stellen. Bisher wurden mithilfe dieses Formats mehr als eine Million Menschen erreicht. Bisherige und zukünftige Events aus dieser Serie finden sich unter: https://www.menschen-im-sinn.justiz.nrw/heimrecht 

Minister Peter Biesenbach: „Ich freue mich über die Auszeichnungen, die unsere engagierte Arbeit in der Personalgewinnung belohnen. Mit den modernen und innovativen Formaten, die wir vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie kurzfristig ins Leben gerufen haben, ist es uns gelungen, trotz aller Beschränkungen mit unseren Bewerberzielgruppen in Kontakt zu bleiben. Die jetzt startenden Kampagnen zeigen, dass wir alle Zielgruppen im Blick haben und diese auf allen Kanälen von der Justiz.NRW als Arbeitgeber überzeugen wollen.“

Landesehrenpreis für Lebensmittel 2020: 88 Unternehmen erhalten Auszeichnung

Ministerin Heinen-Esser: Die Ernährungswirtschaft zeigt auch in Krisenzeiten Engagement, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

88 Unternehmen aus verschiedenen Branchen der nordrhein-westfälischen Ernährungswirtschaft wurden heute von Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser mit dem Landesehrenpreis für Lebensmittel NRW 2020 gewürdigt. „Der Landesehrenpreis zeichnet Unternehmen aus, die durch die Herstellung von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln überzeugen und sich darüber hinaus nachhaltig engagieren. Unter erschwerten Corona-Bedingungen hat die Branche in diesem Jahr mit hoher Flexibilität und vielfältigen, organisatorischen Maßnahmen die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt“, dankte Ministerin Heinen-Esser den Preisträgern. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten auf die Vielfalt und Qualität der Ernährung vertrauen.

Der Landesehrenpreis für Lebensmittel wird jährlich durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz verliehen. Aufgrund der Corona-Pandemie kann der traditionelle Festakt zur Verleihung des Preises in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden. Die Ministerin gratulierte den Ausgezeichneten daher per Video-Botschaft unter #LandesehrenpreisNRW über Instagram (@umwelt_NRW) und Facebook (@UmweltministeriumNRW). 

Voraussetzung für die Verleihung des erstmals im Jahr 2009 vergebenen Landesehrenpreises ist, dass Unternehmen ihre Produkte in diesem Jahr einer Überprüfung durch die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) unterzogen und dafür eine Auszeichnung in Gold erhalten haben. Neben dieser Bewertung, in der vor allem die Qualität und der Geschmack der Lebensmittel beurteilt wird, werden mit dem Landesehrenpreis auch die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, tarifgerechte Bezahlung, Engagement für Nachhaltigkeit oder die Nutzung eines Umweltmanagementsystems honoriert. 

Die mit dem Landesehrenpreis für Lebensmittel ausgezeichneten Unternehmen sind berechtigt, die Landesehrenpreis-Medaille für zwei Jahre für ihre Kommunikation und auf ihren Produktausstattungen zu nutzen. Die Unternehmensstruktur der Preisträger reicht von global agierenden Unternehmen über einen breit aufgestellten Mittelstand bis zu Klein- und Kleinstbetrieben. Zu Ihnen gehören Herstellerinnen und Hersteller von Fleisch- und Wurstwaren, von Brot- und Backwaren, von Getränken, Süßwaren ebenso wie von Milchprodukten.  

Die Ernährungswirtschaft ist mit rund 400.000 Arbeitsplätzen eine der wichtigsten Wirtschaftszweige in Nordrhein-Westfalen. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie bringt für die Branche zahlreiche neue Herausforderungen. „Die Produzentinnen und Produzenten müssen sich notwendigen Forderungen nach mehr Umwelt- und Klimaschutz, Tierwohl, Nachhaltigkeit und Nutzung der natürlichen Ressourcen stellen. In Vertrieb und Verkauf werden neue Angebotsformen und -techniken gebraucht“, erklärte Ministerin Heinen-Esser. 

Eine Übersicht der Preisträger und weitere Informationen zum Landesehrenpreis sind abrufbar unter:

https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/ernaehrungswirtschaft/landesehrenpreis-nrw/

Landesregierung zeichnet Konzepte der kulturellen Bildung aus: Fünf Kommunen und zwei Landkreise überzeugen im Landeswettbewerb

Neuss und Minden erhalten langfristige Konzeptförderung in Höhe von insgesamt 60.000 Euro – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Konzepte sorgen für verlässliches kulturelles Bildungsangebot in den Kommunen

Im diesjährigen Wettbewerb „Kommunale Gesamtkonzepte für Kulturelle Bildung“ sind die Städte Ahlen, Gelsenkirchen und Ratingen sowie die Kreise Euskirchen und Lippe ausgezeichnet worden. Sie haben mit ihren umfassenden Konzepten zur kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen die Fachjury überzeugt und erhalten Preisgelder in Höhe von jeweils 15.000 Euro. Die Städte Neuss und Minden, die sich bereits mehrfach erfolgreich am Wettbewerb beteiligt haben, erhalten eine auf drei Jahre ausgelegte Konzeptförderung in Höhe von insgesamt je 60.000 Euro. Mit dieser zusätzlichen Förderung hat die Landesregierung eine Möglichkeit für engagierte Kommunen geschaffen, ihre Arbeit am kommunalen Gesamtkonzept ohne Wettbewerbsdruck für drei Jahre fortzusetzen. Die Konzeptförderung wird in diesem Jahr zum zweiten Mal vergeben.

„Die für ihre Gesamtkonzepte ausgezeichneten Kommunen leisten wichtige Arbeit im Bereich kulturelle Bildung. Durch die Vernetzung und Bündelung unterschiedlicher Akteure ermöglichen sie überall in Nordrhein-Westfalen verlässliche und leicht zugängliche Kulturangebote für Kinder und Jugendliche“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. „Die Konzepte gehen auf den großen persönlichen Einsatz vieler Engagierter vor Ort zurück, die mit Leidenschaft und Ausdauer dafür sorgen, dass kulturelle Bildung einen festen Platz in den Kommunen hat. Ihnen gilt mein besonderer Dank.“ 

Schon über 75 nordrhein-westfälische Städte, Gemeinden und kommunale Verbünde haben sich am Wettbewerb beteiligt, mit dem das Land seit 2007 besonderes kommunales Engagement in der kulturellen Bildung würdigt. Ausgezeichnet werden Konzepte, die etwa durch die Vernetzung von Ämtern, freien Künstlerinnen und Künstlern sowie Kultur-, Bildungseinrichtungen und Kulturinitiativen ressortübergreifend an der Qualität ihrer kulturellen Bildungslandschaft arbeiten und Kindern und Jugendlichen so dauerhaft Zugang zur kulturellen Bildung ermöglichen. Beispielhafte Maßnahmen der Kommunen sind etwa neue digitale Kulturplattformen, regelmäßig stattfindende Formate wie Konferenzen und Tagungen, das Einsetzen von Kulturbeiräten oder -beauftragten sowie langfristige Kooperationen beispielsweise von Theatern, Musikschulen und Volkshochschulen mit Kitas und Schulen.  

Kooperation aus Nordrhein-Westfalen startet Leuchtturmprojekt für KI-Zertifizierung „made in Germany“

Minister Pinkwart: Wir machen den Einsatz Künstlicher Intelligenz vertrauenswürdig und sicher, um eine führende Rolle bei der Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft zu spielen 

Sie hilft uns bei der Sprachassistenz, der medizinischen Diagnostik oder der Vorhersage von Wartungsfällen in der Produktion: Künstliche Intelligenz (KI) steckt hinter vielen innovativen Dienstleistungen, die Wirtschaft und Gesellschaft zunehmend unterstützen. Um das Vertrauen in diese Technik und die Akzeptanz zu stärken, entwickeln starke Akteure in Nordrhein-Westfalen eine KI-Zertifizierung „made in Germany“. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichneten Arne Schönbohm, Präsident das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Prof. Dr. Stefan Wrobel, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS im Beisein von Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart.

Das BSI und das Fraunhofer IAS entwickeln Prüfverfahren, die als Basis für technische Standards und Normen dienen. Dazu arbeiten beide mit Partnern aus Deutschland und Europa zusammen. Als erstes großes Vorhaben startet Anfang 2021 das Projekt „Zertifizierte KI“ der Kompetenzplattform Künstliche Intelligenz Nordrhein-Westfalen KI.NRW. In dem Projekt legen unter anderem Unternehmen die konkreten Bedarfe an Prüfverfahren fest und führen Pilotprüfungen durch.

Minister Pinkwart: „Mit unseren herausragenden Kompetenzen und dem starken Netzwerk KI.NRW kann Nordrhein-Westfalen eine führende Rolle bei der Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft spielen. Damit das gelingt, machen wir den Einsatz der Künstlichen Intelligenz vertrauenswürdig und sicher.Dabei hilft uns eine unabhängige Zertifizierung von KI-Systemen: Sie stärkt das Vertrauen in moderne IT-Technologie und wird auch international als wichtiger Wettbewerbsvorteil erkannt. Mit der Entwicklung marktfähiger Prüfverfahren nähern wir uns dem Ziel mit großen Schritten. Dieses wichtige Projekt mit starken Partnern aus Nordrhein-Westfalen zeigt die große Innovationskraft, die zur Etablierung der Marke ‚AI made in Germany‘ beiträgt.“ 

Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie der Gegenwart: Damit Unternehmen mit dem Einsatz von KI entscheidende Wettbewerbsvorteile erzielen können, sollen Systeme vertrauenswürdig sein und verlässlich funktionieren. Dazu braucht es prüfbare technische Standards und Normen, die eine neutrale Bewertung der Systeme ermöglichen und die auch Verbraucherinnen und Verbrauchern Auskunft über zugesicherte Eigenschaften von KI-Technologien geben.

Die Kooperation von BSI und Fraunhofer IAIS ermöglicht die intensive Zusammenarbeit von Expertinnen und Experten, um technische Produkt- und Prozessprüfungen von KI-Systemen in der Wirtschaft zu etablieren. 

BSI-Präsident Arne Schönbohm: „Künstliche Intelligenz ist eine zentrale Technologie der Digitalisierung. KI-Methoden werden im Zuge der Digitalisierung zunehmend und im großen Maßstab auch für sicherheitskritische Aufgaben eingesetzt. Als Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland befasst sich daher auch das BSI intensiv mit dem Thema und unterstützt die Bundesregierung dabei, den technologisch und wirtschaftlich erfolgreichen sowie gesellschaftlich akzeptierten Einsatz von KI-Lösungen in Deutschland voranzutreiben. Wichtig für die Akzeptanz neuer Technologien ist das Vertrauen der Anwendenden. Dies entsteht unter anderem durch transparente Prüfung, Bewertung und Zertifizierung von KI-Systemen. Grundlage für einheitliche Standards und Normen ist die Erarbeitung von Prüfverfahren, die wir nun mit unserem langjährigen Partner Fraunhofer IAIS angehen. Mit dem Wirtschaftsministerium NRW haben wir gleichzeitig einen verlässlichen Partner, der gute Rahmenbedingungen für Innovation schafft und fördert.“

Prof. Dr. Stefan Wrobel, Leiter des Fraunhofer IAIS: „Das Fraunhofer IAIS legt großen Wert auf die Entwicklung vertrauenswürdiger KI-Lösungen und hat über die letzten Jahre seinen Forschungsschwerpunkt zur KI-Absicherung kontinuierlich ausgebaut. Mit der Erarbeitung unserer Prüfverfahren im Hinblick auf eine KI-Zertifizierung schaffen wir verlässliche Standards für die Entwicklung und Bewertung von KI-Systemen. Bereits im kommenden Jahr werden wir erste Prüfungen mit Unternehmen durchführen. Ich freue mich, dass wir mit dem BSI einen starken Partner mit langjähriger Erfahrung in der Etablierung von Standards in der IT an unserer Seite haben. Jetzt gilt es, gemeinsam die Weichen Richtung Zertifizierung zu stellen und die wesentlichen Akteure zusammen zu bringen.“ 

Bei der Weiterentwicklung der Prüfverfahren sollen Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit in enger Abstimmung mit der Wirtschaft weiter verbessert werden. Dazu startet Anfang 2021 ein großes Projekt, das vom Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Kompetenzplattform KI.NRW gefördert wird. In dem Projekt arbeiten renommierte Partner aus Forschung und Anwendung zusammen, darunter die Universität Bonn, die Universität zu Köln, die RWTH Aachen, das Deutsche Institut für Normung DIN sowie zahlreiche DAX-30- und weitere Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen wie Telekommunikation, Banken, Versicherungen, Chemie, und Handel. In branchen- und technologiebezogenen Anwenderkreisen definieren die Beteiligten konkrete Bedarfe, legen Kriterien und Maßstäbe für eine Prüfung in der Praxis fest und führen Pilotprüfungen durch. Mit diesem breiten Beteiligungsprozess wird sichergestellt, dass sich die Verfahren zu allgemein akzeptierten Standards für KI-Systeme und deren Überprüfung entwickeln und gleichzeitig durch rechtliche, ethische und philosophische Betrachtungen begleitet werden. 

Minister Laumann: Mehr als 1.000 registrierte Freiwillige. Corona ist eine Gemeinschaftsaufgabe! 

Das „Freiwilligenregister des Landes NRW“ ist ein wichtiger Baustein zur personellen Bewältigung der anstehenden Aufgaben im Gesundheitswesen

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann würdigte die Leistung der Fachkräfte im Gesundheitswesen während der Corona-Pandemie und das „Freiwilligenregister des Landes NRW“. Gemeinsam mit dem Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Hans-Albert Gehle, und der Vorsitzenden des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW, Sandra Postel, betonte der Minister die Bedeutung von personeller Unterstützung bei den anstehenden Aufgaben, unter anderem im Rahmen der Impfstrategie. 

„Pflegekräfte und Ärzte, aber auch alle anderen Fachkräfte im Gesundheitswesen leisten in der Corona-Krise Außergewöhnliches. Sie sind die zentralen Stützen der medizinischen und pflegerischen Versorgung und verdienen unser aller Anerkennung“, machte Minister Laumann deutlich. 

Gleichzeitig betonten alle Beteiligten, wie wichtig es ist, im Bedarfsfall auf eine unterstützende und von allen gemeinsam getragene Struktur wie das Freiwilligenregister des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgreifen zu können.

„Wir stehen aktuell mit der Impfstrategie vor einer gewaltigen Herausforderung. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Wenn wir soweit sind, die Menschen in Nordrhein-Westfalen zu impfen, brauchen wir sicherlich auch zusätzliche personelle Unterstützung. Denn auch die anderen Strukturen im Gesundheitswesen müssen weiterlaufen. Daher freue ich mich über jeden, der sich vorstellen kann, zu unterstützen. Dafür ist das Freiwilligenregister ein hilfreiches Instrument.”

Nach Ansicht von ÄKWL-Präsident Gehle bietet das Freiwilligenregister eine schnelle und passgenaue Krisenhilfe. „Der Einsatz von Freiwilligen soll die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Infizierten und der Aufdeckung von Infektionsketten unterstützen, soll eine ärztliche Unterstützung der Gesundheitsämter etwa für die Klärung medizinischer Sachverhalte möglich machen sowie Mitarbeitende in Abstrichzentren, Impfzentren und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Pflegeheime und Kliniken zur unmittelbaren Patientenversorgung vermitteln. Der Weg von der Bedarfsmeldung zur Vermittlung durch das Freiwilligenregister NRW muss so kurz wie möglich sein. Gemeinsam sollten wir das Freiwilligenregister stetig weiterentwickeln“, so der Kammerpräsident. 

Die Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW Sandra Postel ergänzt: „Mit der Errichtung der Pflegekammer sind wir in Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg, der Pflege eine starke Stimme zu geben. Dass wir schon jetzt in die politischen Prozesse eingebunden werden, ist wichtig. Man wird die Pflegefachpersonen im Freiwilligenregister brauchen, um die Versorgung in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Das unterstützen wir umfassend und gestalten die weiteren Vorbereitungen, auch schon in der aktuellen Aufbauphase, gerne mit.” 

Über das Freiwilligenregister können medizinische und pflegerische Einrichtungen, aber auch die zukünftigen Impfzentren im Bedarfsfall personelle Unterstützung erhalten. Das Freiwilligenregister wird im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe geführt. Auf der Seite www.freiwilligenregister-nrw.de können sich ausgebildete Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich auf freiwilliger Basis registrieren. 

Gesucht werden Interessierte aus folgenden Berufsgruppen:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie alle weiteren Professionen, die zur Ausübung von Heilkunde berechtigt sind,
  • ausgebildete Pflegekräfte (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege),
  • ausgebildete Rettungskräfte (unter anderem Notfallsanitäter, Rettungssanitäter),
  • andere ausgebildete Gesundheitsberufe: unter anderem Medizinisch-technische Assistenten (MTA), pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Hebammen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäde sowie
  • ausgebildete Verwaltungskräfte aus dem Gesundheitswesen, wie zum Beispiel (zahn)medizinische Fachangestellte (MFA) oder Kauffrauen/-männer im Gesundheitswesen.

Einrichtungen, die Freiwillige anfordern wollen, können über die kommunalen Krisenstäbe an das Freiwilligenregister herantreten.

Mit der Registrierung bringen die Fachkräfte ihre Bereitschaft zum Ausdruck, in der kommenden Zeit überall dort zu helfen, wo aufgrund der Corona-Pandemie schnelle und kundige Hilfe gebraucht wird. Minister Laumann betont hierzu: „Wir haben viele Menschen in Nordrhein-Westfalen, die etwas gelernt haben, was sie in der aktuellen Situation einbringen können und wollen. Zum Beispiel Ärzte oder Pflegende im Ruhestand, die ihre Unterstützung in den demnächst zur Verfügung stehenden Impfzentren anbieten möchten. Über das Freiwilligenregister bringen wir diese Unterstützung dorthin, wo sie gebraucht wird.“

Flankierend arbeitet das Gesundheitsministerium an einer Verordnung, die unter anderem die Vergütung der Freiwilligen regelt. Derzeit sind drei Vergütungsmodelle geplant:

  1. Menschen, die in einem Arbeits-/Dienstverhältnis stehen werden für den Freiwilligendienst vom Arbeitgeber freigestellt und erhalten ihr normales Gehalt über den Arbeitgeber weiter. Der Arbeitgeber wiederum bekommt die Kosten vom Land erstattet.
  1. Menschen, die gegebenenfalls freie Zeitressourcen haben (unter anderem Rentner, Menschen in der Familienphase oder in Elternzeit, Teilzeitarbeitende) können für den Freiwilligendienst einen neuen Arbeitsvertrag abschließen beziehungsweise. ein neues Dienstverhältnis eingehen. Die Vergütung erfolgt dann mindestens nach branchenüblichen Tarif.
  1. Menschen, die den Freiwilligendienst im Ehrenamt erbringen wollen, erhalten eine Absicherung über die geltenden Regelungen für Ehrenamtliche (keine explizite Vergütung; gegebenenfalls Ehrenamtspauschale).

Die neue Verordnung regelt zudem, dass Arbeitgeber Freiwillige in der Regel freistellen beziehungsweise von ihren Aufgaben entbinden müssen. Die Teilnahme am Freiwilligendienst ist nur dann zustimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber weniger als zehn Beschäftigte hat oder selber eine Einrichtung aus dem Gesundheits- oder Pflegebereich betreibt. Darüber hinaus ist die Zustimmung notwendig, wenn die Aufrechterhaltung des Arbeits-/Dienstbetriebes für die Bekämpfung der epidemischen Lage notwendig ist und dies durch eine Freistellung des Freiwilligen unmittelbar gefährdet wäre.

Seit dem Start des Freiwilligenregisters Mitte Juli 2020 haben sich bereits rund 1.050 Ärzte und Ärztinnen, Arzthelferinnen und Arzthelfer, Pflegekräfte, Rettungssanitäter und Rettungssanitäterinnen und weitere Fachkräfte aus Pflege- und Gesundheitsberufen registriert. Bei der Registrierung wird neben den Daten zur Person auch angegeben, in welchen Einsatzbereichen und in welcher Region ein Freiwilligeneinsatz möglich ist, sodass passgenau die Einsatzstelle für den Freiwilligeneinsatz gefunden werden kann. Die Unterstützung durch Freiwillige wird im Bedarfsfall nicht nur in Krankenhäusern oder Altenhilfeeinrichtungen gebraucht, sondern auch in Gesundheitsämtern, in den Abstrichzentren und zukünftig verstärkt in den Impfzentren. 

„Die Registrierung im Freiwilligenregister ist ein erster wichtiger Schritt zur Unterstützung und ich hoffe, dass viele weitere Bürgerinnen und Bürger nun diesen Schritt tun, damit wir dieses Engagement für alle Beteiligten auch gut nutzen können. Ich appelliere auch an die Einrichtungen des Gesundheitswesens: Fragen Sie bei Bedarf über die örtlichen Krisenstäbe unterstützendes Personal aus dem Register an, dafür ist es da“ so Minister Laumann.

Deutsch-Französischer Kulturbevollmächtigter Ministerpräsident Armin Laschet: Künstliche Intelligenz muss an Werte gebunden sein 

Digitale KI-Konferenz des Kulturbevollmächtigten und der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin

Mit KI, kurz für Künstliche Intelligenz, stand ein zentrales digitales Zukunftsthema auf der Tagesordnung der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin. Dort debattierten auf Einladung des Deutsch-Französischen Kulturbevollmächtigten, Ministerpräsident Armin Laschet, Expertinnen und Experten bei der Online-Konferenz „Europa am digitalen Scheideweg – eine deutsch-französische Perspektive auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz“. 

Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Technologien Künstlicher Intelligenz können uns in Wirtschaft und Gesellschaft sehr großen Nutzen bringen – in Nordrhein-Westfalen haben wir bereits das erste Virtuelle Krankenhaus gestartet, in dem KI zum Einsatz kommt. Aber wir dürfen auch Risiken nicht ignorieren: Nach welchen ethischen Grundsätzen entscheidet etwa ein autonom fahrendes Fahrzeug in einer Dilemma-Situation? Unser europäischer Ansatz lautet: Künstliche Intelligenz muss an Werte gebunden sein – das darf niemals in Frage gestellt werden.“ 

Im weltweiten Wettbewerb dominieren Akteure, die die europäische Vorstellung von Privatsphäre und Datenschutz nicht in gleicher Weise teilen – private Konzerne aus den USA und staatlich gelenkte Konzerne aus China. Hier ist Philippe Oddo, Geschäftsführender Gesellschafter und Vorstandsvorsitzender der Oddo BHF Gruppe sowie Kooperationspartner der deutsch-französischen KI-Konferenz, überzeugt: „Eine solche Aufholjagd können wir nur gemeinsam meistern. Warum sollte uns das nicht gelingen?“ 

Auch Kulturbevollmächtigter Laschet appelliert an das deutsch-französische Moment: „Wir müssen in Deutschland und Frankreich, in Europa insgesamt, unsere Stärken gemeinsam in die Waagschale werfen, um mehr digitale Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen.“ 

Der Ministerpräsident und Kulturbevollmächtigte formuliert dazu sechs Aufgaben: 

  • Wir müssen die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz fördern, die den Menschen nützt. 
  • Wir müssen potentiell schädliche Auswirkungen durch Regulierung verhindern.
  • Wir müssen intensiv forschen – um die nützlichen Potenziale der Künstlichen Intelligenz zu entwickeln
  • Wir müssen die Gründung forschungsgetriebener erfolgreicher Unternehmen und damit neue wirtschaftliche Anwendungen ermöglichen.
  • Wir müssen in Schule, Studium, Aus- und Weiterbildung die Menschen im Umgang mit KI ertüchtigen und breites Verständnis für die Technologie schaffen. 
  • Und wir müssen offen und transparent kommunizieren, damit die Bürgerinnen und Bürger die Chance haben, sich selbst ein realistisches Bild von der voranschreitenden Digitalisierung zu machen.

Gerade auch im Bereich der Künstlichen Intelligenz heißt Deutschlands wichtigster Partner: Frankreich. Mit der Unterzeichnung des Vertrages von Aachen am 22. Januar 2019 haben beide Länder auch für diesen Bereich die Zusammenarbeit beschlossen, etwa bei der Vernetzung der deutschen KI-Kompetenzzentren und französischen KI-Instituten, unter anderem durch stärkeren Austausch von Forschungspersonal und der Entwicklung von Forschungskooperationen. 

Bei der deutsch-französischen KI-Konferenz „Europa am Scheideweg – eine deutsch-französische Perspektive auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz“ kamen Expertinnen aus Politik, Forschung und Wirtschaft digital zusammen. Mit dabei waren unter anderem die Soziologin Jutta Allmendinger, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Antoine Blondeau, Gründer und Managing Partner von Alpha Intelligence Capital, Thierry Breton, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Bruno Le Maire, Minister für Wirtschaft und Finanzen, Frankreich, Frédéric Mazzella, Vorsitzender und Gründer von BlaBlaCar, Co-Präsident von France Digitale, Henning Kagermann, Vorsitzender des acatech Kuratoriums und ehemaliger SAP-Vorstandssprecher, sowie die Philosophin Judith Simon. Gastgeber war der Deutsch-Französische Kulturbevollmächtigte, Ministerpräsident Armin Laschet; Kooperationspartner war Philippe Oddo, Geschäftsführender Gesellschafter und Vorstandsvorsitzender der Oddo BHF Gruppe. 

Minister Laumann: Rund 100 Millionen Euro für den Aufbau von mehr als 5.000 neuen Ausbildungsplätzen in den Gesundheitsfachberufen 

Schwerpunkt der Krankenhaus-Einzelförderung liegt in diesem Jahr auf Ausbildungskapazitäten / 2020: Höchststand an neuen Pflegeschülerinnen und -schülern

Um die Krankenhäuser finanziell zu entlasten, fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der diesjährigen Krankenhaus-Einzelförderung Investitionsmaßnahmen zum Aufbau von Ausbildungsplätzen. Insgesamt standen dafür rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Fördersumme belief sich auf maximal 20.400 Euro pro neu geschaffenem Ausbildungsplatz. Landesweit werden 50 Projekte und damit der Aufbau von insgesamt 5.112 Ausbildungsplätzen gefördert.

„Die Corona-Pandemie hat einmal mehr verdeutlicht: Das medizinische und pflegerische Personal ist der Kern eines stabilen Gesundheitswesens. Den Beschäftigten wird derzeit viel abverlangt und dafür haben sie meinen größten Respekt. Doch auch ohne Corona ist die personelle Lage angespannt. Um hier langfristig für Entspannung zur sorgen und uns zukunftsfähig aufzustellen, müssen wir mehr ausbilden. Daher bin ich sehr froh, dass wir über die Einzelförderung eine langfristige Perspektive schaffen, von der das gesamte Gesundheitswesen nachhaltig profitieren wird“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. 

Eine angemessene Personalausstattung im Krankenhaus sei für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar. Leider gebe es derzeit noch eine Vielzahl von

unbesetzten Stellen, insbesondere im pflegerischen Bereich. „Wir müssen es schaffen, diesen Umstand zu beheben“, erklärt Laumann. Bei der Erhöhung der Ausbildungsplatzkapazitäten komme den Krankenhäusern als Träger der Ausbildungsstätten eine zentrale Rolle zu. 

Minister Laumann freut sich zudem sehr über das große Interesse an der neuen generalistischen Pflegeausbildung. Mehr als 15.500 Frauen und Männer beginnen in diesem Jahr eine Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen. Das sind fast 1.000 mehr als im Jahr 2019. „Eine so hohe Zahl an neuen Schülerinnen und Schülern in der Pflege hat es in Nordrhein-Westfalen noch nie gegeben“, sagt Laumann. „Mit der generalistischen Pflegeausbildung haben wir deshalb den richtigen Weg für eine attraktive und zukunftsfähige Ausbildung eingeschlagen.“

Die neue generalistische Pflegeausbildung wurde zum Jahresbeginn 2020 eingeführt und befähigt die Absolventen zur Pflege von Menschen aller Altersstufen und in allen Versorgungsbereichen – von der Kinderkrankenpflege über die Krankenpflege bis hin zur Altenpflege. Damit stehen den Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Über die neuen 15.500 Frauen und Männer in der generalistischen Pflegeausbildung hinaus befinden sich in Nordrhein-Westfalen derzeit zudem noch rund 30.000 Personen in einer Ausbildung zur Pflegefachkraft, die nach den auslaufenden Berufsgesetzen entweder im Bereich der Altenpflege, der Krankenpflege sowie der Kinderkrankenpflege stattfindet. In der Altenpflegeausbildung sind es 16.301 Auszubildende, in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung 11.820 Auszubildende und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung 1.586 Auszubildende (Stand: Oktober 2019).

30 Jahre Staatsvertrag: Brandenburg und Nordrhein-Westfalen pflegen und bekräftigen Zusammenarbeit 

Ministerpräsident Laschet: Partnerschaft ist Pfeiler der Beziehungen zwischen Westen und Osten / Ministerpräsident Woidke: Historischen Vertrag weiter mit Leben erfüllen

30 Jahre Deutsche Einheit – 30 Jahre Partnerschaftsvertrag von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen: Die beiden Ministerpräsidenten Armin Laschet und Dietmar Woidke würdigen den am 27. November 1990 unterzeichneten Staatsvertrag als ausgezeichnete Grundlage für eine gute und intensive Zusammenarbeit über drei Jahrzehnte. Die enge Zusammenarbeit wollen beide Länder auch künftig fortsetzen. 

Armin Laschet, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen: „Nordrhein-Westfalen und Brandenburg verbindet bis heute ein enges Band der Freundschaft. Die Wiedervereinigung war ein Geschenk für ganz Deutschland, die Partnerschaft unserer beiden Länder bleibt ein steter Pfeiler der Beziehungen im Westen und Osten der Bundesrepublik. Dieser Jahrestag fällt in eine Zeit, in der die Solidarität und Zusammenarbeit aller Länder im Kampf gegen die Corona-Pandemie große Bedeutung haben. Auch bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen wir mit Brandenburg in stetigem Austausch. Wir wollen den Dialog unserer Länder in Zukunft intensivieren und die Zusammenarbeit weiter ausbauen. Dazu gehört neben der gemeinsamen Gestaltung des Kohleausstiegs auch, etwa im Bereich Innovationen noch stärker voneinander zu lernen und zu profitieren und die vielen Städtepartnerschaften neu zu beleben. Denn was unsere Verbindung besonders stark macht, sind die persönlichen Kontakte und Freundschaften, die viele Menschen aus beiden Ländern in den vergangenen drei Jahrzehnten geknüpft haben.“

Dietmar Woidke, Ministerpräsident des Landes Brandenburg, unterstreicht: „Der Staatsvertrag zwischen Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wurde nur wenige Tage nach dem Start der gerade ins Amt gewählten Potsdamer Landesregierung unterzeichnet. Die damaligen Regierungschefs Manfred Stolpe und Johannes Rau wollten keinen Tag verlieren, um den Aufbau Brandenburgs voranzubringen. Viele engagierte Frauen und Männer aus Nordrhein-Westfalen haben sich beim Aufbau der Verwaltungsstrukturen und einer unabhängigen Justiz große Verdienste erworben. Den Westfalen und Rheinländern, die in den 1990er Jahren das moderne Brandenburg mitgeschaffen haben, gilt Brandenburgs Dank. Die dem Vertrag zugrundeliegenden Prämissen dienen bis heute als Richtschnur für unser gemeinsames Handeln. Das gilt für den Einsatz für Demokratie und Weltoffenheit, die Steuerung des gewaltigen Strukturwandels in der Energieindustrie beider Länder oder die Stärkung der Industriekultur und heute für die Eindämmung der Corona-Pandemie.“ 

Ministerpräsident Woidke weiter: „Gerade in diesen Zeiten bewährt sich in Deutschland ein lebendiger Föderalismus. Er ist in der Lage, die verschiedenen Stärken der Regionen in Ost und West, Nord und Süd immer wieder in einem Interessenausgleich auszutarieren, um die besten Lösungen für ganz Deutschland zu finden. Der gemeinsame Kampf der Braunkohleländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt für einen sozialverträglichen und zukunftsfesten Kohleausstieg und notwendige Schritte zum Klimaschutz war dafür ein beeindruckender Beweis. Brandenburg und Nordrhein-Westfalen werden auch künftig den Vertrag von 1990 mit Leben erfüllen und damit auch die Aufbaugeneration – egal ob aus West oder Ost kommend –  in Ehren halten. Und was mich freut: Viele sind gekommen, um zu bleiben. Sie leben und wirken in Brandenburgs Städten und Dörfern und tragen damit auch ganz persönlich zur Entwicklung Brandenburgs bei.“

In dem Staatsvertrag verpflichteten sich beide Länder 1990, den kooperativen Föderalismus in Deutschland und Europa gemeinsam zu leben und das Vertrauen in die Demokratie zu stärken. Ziel der Zusammenarbeit war und ist es, das gegenseitige Verständnis für die historischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Besonderheiten beider Seiten zu vertiefen und im Interesse der Menschen den Strukturwandel sozialverträglich voranzutreiben. 

Corona-bedingt finden die geplanten Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag des Staatsvertrages zwischen Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ausschließlich in digitaler Form statt. Einen besonderen nordrhein-westfälischen Besuch in der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam gab es in diesem 30. Jahr der Partnerschaft bereits von Anfang September bis Anfang Oktober: Aus Anlass der EinheitsEXPO zu 30 Jahren Deutscher Einheit präsentierten sich 30 Tage lang die Länder, Verfassungsorgane und weitere Partner in Potsdam. Nordrhein-Westfalen stellte einen Kubus, der den Gästen unter anderem mit multimedialen Informationen und einer interaktiven Beethoven-Installation das bevölkerungsreichste deutsche Land näherbrachte.

Weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Waldschäden: Initiative im Bundesrat erfolgreich 

Ministerin Heinen-Esser: Bund jetzt gefordert, diesen weiteren Beitrag zur akuten Schadensbewältigung rasch umzusetzen. Derweil sollten Waldbesitzer die zusätzlichen Fördermittel des Bundes abrufen 

Der Einschlag von gesunden Fichten soll nach dem Willen des Bundesrates beschränkt werden. Damit unterstützen die Länder eine Initiative Nordrhein-Westfalens zur Aktivierung des sogenannten Forstschäden-Ausgleichsgesetzes. „Dies wäre ein weiterer wichtiger Beitrag zur akuten Schadensbewältigung. Durch die Beschränkung des Einschlags von gesunden Fichten entstehen zusätzliche Kapazitäten, um den Absatz geschädigter Bäume zu stärken. Zugleich sind damit Erleichterungen bei der Einkommenssteuer verbunden. Jetzt ist der Bund gefordert, das Votum der Länderkammer rasch umzusetzen und eine entsprechende Verordnung zu erlassen“, kommentierte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Die Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes und damit eine Beschränkung des Einschlags auf 85 Prozent, wie der Bundesratsbeschluss es vorsieht, wäre eine wichtige zusätzliche Unterstützung von Bund und Ländern für die Waldbäuerinnen und Waldbauern in der aktuell prekären Lage. Wie das Umweltministerium vergangene Woche im Zuge der Vorstellung des Waldzustandsberichtes erläutert hat, steht die Schadensbewältigung weiterhin im Fokus der aktuellen Forstförderung. 

Wie groß der Bedarf ist, zeigt sich auch darin, dass die 36 Millionen Euro, die in Nordrhein-Westfalen alleine in diesem Jahr als Fördermittel im Rahmen der Extremwetter-Richtlinie zur Verfügung stehen, bereits weitestgehend ausgeschöpft sind. Insgesamt wurden Anträge von rund 58 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2020 im Rahmen der Extremwetter-Richtlinie gestellt. Bewilligt wurden bis Anfang dieser Woche rund 39 Millionen Euro, davon ein Teil im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2021. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 3.375 Anträge gestellt und rund 22 Millionen Euro ausgezahlt (Stand: 24.11.). 

„Durch zahlreiche Vereinfachungen im Förderverfahren haben wir es erreicht, dass derzeit in der Extremwetter-Förderung wöchentlich über drei Millionen Euro ausgezahlt werden können. Parallel dazu prüfen wir derzeit, ob weitere Mittel im Zuge von Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden können. Klar ist aber schon jetzt: 2021 werden neue Haushaltsmittel zur Verfügung stehen“, sagte Heinen-Esser. 

Erfreulicherweise habe der Bund in der vergangenen Woche zusätzliche Fördermittel bereitgestellt. Am 20. November ist eine entsprechende Förderrichtlinie des Bundes in Kraft getreten. Aus einem 700 Millionen Euro-Förderprogramm werden 500 Millionen Euro in eine nachhaltige Waldbewirtschaftung fließen. „Von dieser neuen Nachhaltigkeitsprämie des Bundes sollten jetzt alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer möglichst zeitnah Gebrauch machen“, appelliert Heinen-Esser an alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Interessierte können unter  www.bundeswaldpraemie.de online einen Antrag stellen. Es handelt es sich hier um eine einmalige Zahlung einer „Nachhaltigkeitsprämie“.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt sich weiterhin für eine bundessweite Baumprämie ein, mit der die Ökosystemleistungen des Waldes als Klimaschützer und CO2-Speicher, aber auch als Hort von Tieren und Pflanzen stärker als bisher honoriert werden sollen. Sie wäre ein nachhaltiges und wirksames Instrument, um die Zukunft des Waldes zu gestalten und die Waldbäuerinnen und Waldbauern für die Leistungen ihrer Wälder dauerhaft zu entlohnen.

Henning Rehbaum zur Unterrichtung über die Novemberhilfe

Eine starke Leistung aller Länderchefs

Die Landesregierung hat den Landtag über die geplante Ausgestaltung der Novemberhilfe für Unternehmen unterrichtet, die von den aktuellen Corona-Maßnahmen betroffen sind. Dazu erklärt unser wirtschaftspolitischer Sprecher Henning Rehbaum: 

„Die pandemische Lage war und bleibt ernst – dem haben die 16 Länderchefs und die Bundeskanzlerin mit einem klaren Votum für drastische Maßnahmen Rechnung getragen. Es war diesmal aber auch allen klar: Wenn ganze Branchen noch einmal heruntergefahren werden, muss es sofort ein Hilfsprogramm geben – unbürokratisch, schnell, mit großen Summen. Nordrhein-Westfalen hat sich dafür mit Nachdruck eingesetzt, die NRW-Koalition aus CDU und FDP war unermüdlich in Gesprächen mit Branchenvertretern und wir haben ständig über unsere Fraktionen sowie die Ministerien Vorschläge an Berlin weitergegeben. Und wir waren nicht allein: Diese Novemberhilfe ist eine starke Leistung aller Länderchefs für die heimische Wirtschaft. 

Eine flexible Vergleichsbasis für Solo-Selbstständige mit schwankendem Umsatz, Hilfe auch für Unternehmen, die mittelbar von den jetzt geschlossenen Branchen abhängen, keine Verrechnung mit Umsatz aus dem Außer-Haus-Verkauf von Gastronomen, unkomplizierte Beantragung ohne Steuerberater – das nimmt die Forderungen aus der Wirtschaft auf und ist ein großer politischer Wurf. Die Novemberhilfe zeigt: Politik hört zu, Politik kann schnell und wirksam helfen. Hoffen wir, dass dieses Signal heute aus dem Landtag in die Welt dringt – und nicht das unwürdige Schauspiel, das die Sozialdemokraten im Plenum geboten haben. 

Nun müssen wir auch den Blick nach vorn richten und den hart getroffenen Branchen beim Hochfahren helfen – zum Beispiel mit unserem millionenschweren NRW-Programm für die Digitalisierung des Einzelhandels. Und: Wir müssen noch weiter in die Zukunft schauen und uns fragen, was wir aus dieser Krise lernen und wie wir uns besser für künftige Wirtschaftskrisen dieser Art wappnen. 

Grundsicherung, Kurzarbeit, Insolvenzrecht – das Flickwerk für kleine Unternehmer und Start-ups genügt nicht unserem Anspruch an soziale Absicherung von Selbständigen und ihren Familien. Auch hier werden wir uns beim Bund für pragmatische Lösungen einsetzen. In der Krise müssen wir helfen, aber nach der Krise müssen wir Strukturen anpassen.“

Claudia Schlottmann und Petra Vogt

Soviel Normalität wie möglich für unsere Schülerinnen und Schüler

Über verlängerte Ferien, um Familien besser vor einer Corona-Infektion rund um Weihnachten zu schützen, hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen in einer Aktuellen Stunde debattiert. Dazu unsere bildungspolitische Sprecherin Claudia Schlottmann und unsere stv. Fraktionsvorsitzende Petra Vogt:  

Claudia Schlottmann: „Wir haben ganz klar ein Ziel: Soviel Normalität wie möglich für unsere Schülerinnen und Schüler. Präsenzunterricht ist unbestritten die beste Form der Beschulung, weil Schule mehr ist als nur ein Lernort. Wir haben durch die Schulschließungen im Sommer gelernt, wie kostbar unsere täglich gelebte Normalität ist, ganz besonders für unsere Kinder! Die gilt es, soweit es geht, zu bewahren. Jede einzelne Woche, jeder Tag und auch jede Stunde, die wir für unsere Kinder im Präsenzunterricht stattfinden lassen können, ist der Mühe wert. Wir müssen uns in dieser Phase der Pandemie die einzelnen Schulen konkret ansehen und individuell entscheiden, ob man den Präsenzunterricht für eine bestimmte Zeit zum Schutz der Kinder in ein Schichtmodell umwandeln oder gar aussetzen muss. Den Schulleitern vor Ort wird hier die größtmögliche Entscheidungskompetenz zugebilligt. Diese individuelle Betrachtung von Schule zu Schule ist für uns elementar wichtig.“

Petra Vogt: „Die Opposition möchte ein flächendeckendes Distanzmodell, das bedeuten würde, dass ein Teil der Schüler immer Zuhause ist. Wie Eltern diese Betreuung leisten sollen, dazu lassen SPD und Grüne jegliche Idee vermissen. Auch dazu, was das Lernen auf Distanz für die späteren Prüfungen der Schüler bedeuten würde. Stattdessen kritisiert die Opposition an der Idee von lediglich um zwei Tage verlängerten Weihnachtsferien, dies sei eine Belastung für Eltern. Eltern haben in dieser Krise Großartiges geleistet. Wer jetzt wie SPD und Grüne für die Teilschließung von Schulen votiert, entlarvt sich und die von der SPD beantragte Aktuelle Stunde als durchschaubares, unseriöses politisches Manöver.“

Claudia Schlottmann zu Bildungspolitik in Corona-Zeiten

Präsenzunterricht ist die beste Möglichkeit, Bildungsgerechtigkeit aufrecht zu erhalten

Der Landtag debattiert über die Situation an den nordrhein-westfälischen Schulen unter Corona-Bedingungen. Schulpolitik war auch bereits während der Unterrichtung der Landesregierung und in der Debatte zur Aktuellen Stunde Thema im Plenum. Dazu unsere schulpolitische Sprecherin Claudia Schlottmann: 

„In der Krise entsteht Vertrauen nicht durch Inszenierung, sondern durch Substanz. Heute Morgen haben wir eine solche Inszenierung seitens der SPD erlebt: Sie beantragte eine Aktuelle Stunde zur Ansteckungsgefahr im ÖPNV und erwähnte dann mit keinem Wort dieses Thema in ihrer Rede. Außer Kritik habe ich von der Opposition bislang wenig konstruktive und konkrete Vorschläge gehört. Und unstrittig in der Sache ist doch: Präsenzunterricht ist die beste Möglichkeit, Bildungsgerechtigkeit für unsere Schülerinnen und Schülern aufrecht zu erhalten. Schule ist nicht nur der Ort der Lehre, sondern auch des sozialen Umgangs und schließlich auch der Betreuung. Gerade da würden Hybrid-Modelle oder ein komplettes Umschwenken auf Distanzunterricht nicht nur die Schüler und Lehrkräfte, sondern in besonderem Maße auch die Eltern treffen. 

Genau an diesem Punkt müssen wir abwägen und Modelle fahren, die für alle Beteiligten tragbar sind: Für Eltern, für Schüler und für Lehrer. Keine dieser Gruppen können wir isoliert betrachten. Pauschale städtische Lösungen helfen nicht, sie verschärfen die Lage nur. Sollte das pandemische Geschehen in Zukunft keine andere Lösung zulassen als Hybrid-Modelle oder Distanz-Unterricht, müssen wir zusehen, wie wir auch künftig Gerechtigkeit garantieren können. Viele Kommunen in NRW haben immer noch nicht die Mittel aus dem Digitalpakt abgerufen, dementsprechend sind nicht ausreichend digitale Endgeräte vor Ort. Es nutzt niemandem, wenn wir die Schulen schließen und Kinder zu Hause bleiben sollen, dort aber überhaupt nicht die probaten Mittel vorhanden sind.“

Gregor Golland und Heike Wermer zur Aktuellen Stunde

Islamistischen Terrorismus entschlossenen bekämpfen 

Islamistische Terroranschläge haben Europa in den vergangenen Wochen getroffen. Was bedeutet das für Nordrhein-Westfalen? Auf Antrag von CDU und FDP hat der Landtag in einer Aktuelle Stunde über die konsequente Rückführung islamistischer Gefährder und über Aussteiger- und Präventionsprogramme debattiert. Dazu unser stv. Fraktionsvorsitzender Gregor Golland und unsere integrationspolitische Sprecherin Heike Wermer:

Gregor Golland: „Die Todesopfer von Dresden, Paris, Nizza und Wien wurden ermordet für ihre Überzeugung und ihre Art zu leben von radikalisierten Islamisten, die ihren Hass in unsere Gesellschaft tragen. Es waren nicht nur Angriffe gegen einzelne Menschen, es sind Angriffe gegen unsere Lebensweise und unsere europäischen Traditionen und Grundüberzeugungen. Seit dem Regierungswechsel 2017 hat es einen Paradigmenwechsel in Nordrhein-Westfalen gegeben: Wir fahren als NRW-Koalition eine klare, transparente und faire Strategie: Integration der Willigen und Berechtigten, Ablehnung und Abschiebung der Intoleranten und Unberechtigten. Wer die Werte und Normen unseres Grundgesetzes und des friedlichen Miteinanders der Kulturen und Religionen mit Füßen tritt, hat keinen Platz in unserem Land.  Es gilt auch hier das Prinzip „Null-Toleranz“. Das ist der entscheidende Punkt in der gesamten Abschiebethematik: Der politische Wille zu handeln, den die vormalige rot-grüne Landesregierung in dieser Frage nicht hatte. Aus falsch verstandener Toleranz und politischer Korrektheit wurde hier jahrelang weggeschaut. Unser Land liegt jetzt bereits bundesweit an der Spitze bei der Abschiebung von Gefährdern. Gesetzesänderungen, Razzien, Abschiebungen usw. reichen jedoch nicht aus, um gegen den Terror zu gewinnen. Wir brauchen die Unterstützung der Muslime selber, ihrer Repräsentanten und Verbände, die sich eindeutig, unmissverständlich und radikal vom Islamismus distanzieren. Wir brauchen die entschlossene, mutige und bedingungslose Verteidigung unserer demokratischen Werte und der Würde jedes Einzelnen.“

Heike Wermer: „Der Rechtstaat gilt auch dort, wo jemand unsere offene Gesellschaft bekämpft. Recht und Gesetz geben uns aber auch Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten müssen wir ausschöpfen, wenn es darum geht, Feinde unserer Verfassung zu überwachen und sie auch aus unserem Land zu entfernen. Der extremistische Islamismus ist eine Ideologie, Empfänger sind Kinder, Jugendliche, junge Menschen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass sich niemand in Deutschland radikalisiert. Islamisten pervertieren Religion, um Hass zu verbreiten. Das hat nichts mehr mit Religionsfreiheit zu tun. Wir dürfen nicht dulden, dass es neben dem deutschen Rechtssystem eine religiöse Ordnung gibt, die unser Grundgesetz ablehnt. Es bedarf einer Präventionsarbeit, die in alle gesellschaftlichen Bereiche vordringt. In die Schulen, in die Elternhäuser, in die Moscheegemeinden.  Die Salafismus-Prävention „Wegweiser“ und das Aussteigerprogramm Islamismus setzen auf viele wichtige Werkzeuge: politische Bildung, Elternarbeit, Wertevermittlung, die Zusammenarbeit mit Experten. Dazu müssen wir auch islamische Organisationen in die Pflicht nehmen.“

Christos Katzidis zum Versammlungsrecht

NRW braucht ein modernes und klares Versammlungsgesetz

Im Plenum wurde ein SPD-Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht, dieser wird jetzt in den Fachausschüssen beraten. Dazu erklärt unser innenpolitischer Sprecher Christos Katzidis: 

„Die Versammlungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte in unserem demokratischen Rechtsstaat. Deshalb sollte ein Versammlungsgesetz auch nicht mit der heißen Nadel gestrickt sein. 

Wir teilen mit der SPD-Fraktion ausdrücklich die Überzeugung, dass Nazi-Demonstrationen an Gedenktagen für die Opfer des Nazi-Regimes verboten werden sollten. Leider zeigt der vorliegende Gesetzentwurf einmal mehr: gut gemeint ist noch nicht gut gemacht. Der Entwurf ist oberflächlich, gespickt mit rechtlichen Fallstricken und neuen unbestimmten Rechtsbegriffen. Zudem liest sich die von der SPD gewünschte ,Entkriminalisierung des Versammlungsgeschehens‘, wonach viele Verstöße nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft sein sollen, wie eine Einladung an die Extremisten statt wie der Versuch einer Abschreckung. Uns ist deshalb wichtig, ein modernes, rechtssicheres und klares Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen zu verabschieden. 

Bereits seit 14 Jahren gibt es die rechtliche Grundlage für eigene Versammlungsgesetze der Länder. Bei der rot-grünen Vorgängerregierung allerdings hat es das wichtige Thema weder in den Koalitionsvertrag noch auf die politische Agenda geschafft. Das ist bei uns anders: Die NRW-Koalition hat sich das gemeinsame Ziel eines modernen Versammlungsrechts gesetzt, es im Koalitionsvertrag verankert – und wir werden das auch liefern. Wir laden die SPD herzlich ein, sich an einem rechtssicheren, klaren und zukunftsorientierten Gesetz zu beteiligen.“

100 Millionen aus Glücksspiel für öffentliche und gemeinnützige Zwecke

Ob Rubbellose, Oddset-Wetten, Fußball-Toto oder Spiel 77  – der Glücksspielstaatsvertrag regelt, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke verwendet wird. Seit 2014 wurde der bisherige Betrag von rund 87 Millionen Euro nicht erhöht. Auf Initiative der Regierungsfraktionen von CDU und FDP steigt der Betrag für gemeinnützige Institutionen, die sogenannten Destinatäre, nun um knapp 13 Mio. Euro auf insgesamt 100 Millionen Euro. Dies hat das Kabinett mit der Ergänzungsvorlage für den Haushalt 2021 beschlossen. Dazu die Fraktionsvorsitzenden Bodo Löttgen (CDU) und Christof Rasche (FDP):

„Von den Abgaben aus dem Glückspiel profitieren Sportverbände, die Kunststiftung des Landes, der Naturschutz, Stiftungen für Heimat- und Kulturpflege und die Wohlfahrtspflege. Die Bedeutung dieser sogenannten Destinatäre für ein lebenswertes Nordrhein-Westfalen ist außerordentlich hoch. Ab 2021 wird erwartet, dass die Konzessionseinnahmen, die das Land Nordrhein-Westfalen von WestLotto erhält, moderat steigen und dass mittelfristig nicht mit einem Rückgang zu rechnen ist. Dies ist im Haushaltsplanentwurf 2021 entsprechend berücksichtigt. 

Es ist daher folgerichtig, vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung der Einnahmen aus Glücksspiel den Fixbetrag für die Destinatäre zu erhöhen. Das heißt, dass die großen Sport-, Sozial- und Jugendverbände in Nordrhein-Westfalen im kommenden Jahr mit mehr Geld rechnen können. Seit dem Jahr 2014 hat es nämlich keine reale Erhöhung gegeben. Insgesamt wollen wir das Volumen von 87,3 auf 100 Millionen Euro erhöhen, also um gut 15 Prozent. Damit würdigen wir die gute und wichtige Arbeit, die die die Destinatäre leisteten, gerade im Bereich des Ehrenamts.“

Gleiche Bezahlung von Professorinnen ist überfällig

Der Wissenschaftsausschuss des Landtages hat Expertinnen und Experten gehört zum Antrag der NRW-Koalition „Nordrhein-Westfalens Potenziale nutzen. Frauen in der Wissenschaft stärken, Entgeltdifferenz abbauen, diskriminierungsfreie Beurteilung von Leistung in der Wissenschaft gewährleisten“. Dazu erklärt unser wissenschaftspolitischer Sprecher Dr. Stefan Nacke: 

„Die Anhörung hat bestätigt: Eine ungleiche Bezahlung von Professorinnen und Professoren ist ein reales Problem an den Hochschulen unseres Landes. Dabei gilt, dass die finanzielle Kluft zwischen Frauen und Männern an den Universitäten mit der Höhe der Leistungsbezüge steigt. Mit unserem Antrag haben wir gemeinsam mit der FDP klargestellt, dass dieses System ungleicher Entlohnung jetzt endlich auf den politischen Prüfstand gestellt wird.

Die Sachverständigen, die uns im Ausschuss von ihren Erfahrungen in der Praxis berichtet haben, stützen unsere Forderung an die Landesregierung, sich im Dialog mit den Hochschulen für ein geschlechterunabhängiges System von Leistungsanreizen stark zu machen. Wichtig ist zudem, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch in den Spitzenpositionen der Wissenschaft voranzutreiben – und zwar für Männer wie für Frauen. Wenn wir die besten Köpfe Nordrhein-Westfalens für unsere Forschung gewinnen wollen, so muss es eine faire und transparente Entlohnung ihrer Arbeit geben – und nicht das größte Salär für diejenigen, die sich in Verhandlungen am besten durchsetzen können.“

15 Millionen Euro für digitale Zukunft des Einzelhandels

Der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen kämpft mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Um wichtige Chancen jetzt zu nutzen, müssen die Händler zunehmend auf digitale Technologien setzen. Diese Digitalisierung unterstützt das Land jetzt mit zusätzlichen 15 Millionen Euro. Ein gutes Programm zur richtigen Zeit, meint unser Beauftragter für den Handel und vitale Innenstädte, Oliver Kehrl:

„Die Corona-Krise hat den Handel schwer getroffen. Herausfordernd waren die vergangenen Monate insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die bislang noch keine Internetpräsenz haben. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat jetzt 15 Millionen Euro für die Förderung der Digitalisierung des stationären Einzelhandels bewilligt. Mit dem Förderprogramm „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – Sonderprogramm 2020“ unterstützt das Land NRW Handelsunternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung.

Ohne größere Flexibilität und Innovation wird der Einzelhandel in den Innenstädten das Rennen gegen Amazon und Co. nicht gewinnen. Die Krise beschleunigt die Digitalisierung der Wirtschaft. Das Programm des Landes kommt daher zur rechten Zeit. Die Unterstützung bei konkreten Digitalvorhaben mit schlanken Antrags- und zügigen Bewilligungsverfahren haben die Händler nötiger denn je. Um jetzt schnell wieder Kunden gewinnen zu können und sich für die Zukunft aufzustellen, müssen Händler ihre digitale Präsenz, Online-Verkaufsmöglichkeiten und digitale Prozessunterstützung weiterentwickeln. Es ist deshalb ein tolles Signal, dass das Land 15 Millionen Euro für die Digitalisierung des stationären Einzelhandels bereitstellt. So konnte mehr als 1500 Einzelhändlern ihr Antrag auf Förderung bewilligt werden. Die zahlreichen innovativen Ideen der Einzelhändler bei uns in Nordrhein-Westfalen machen deutlich, welche Innovationskraft im Handel liegt. Dies bedeutet einen wichtigen Digitalisierungsschub für den Handel und die Städte in Nordrhein-Westfalen.“

Aus der Landesregierung

Antragsverfahren für außerordentliche Wirtschaftshilfe startet in Kürze 

Minister Pinkwart: Schnelle Hilfen für Unternehmen und Solo-Selbstständige, die von Schließungen betroffenen sind – Mehr Spielraum bei Abrechnung der Soforthilfe

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit:

Um die von Schließung Betroffenen zügig zu unterstützen, starten Bund und Länder bis Monatsende das Antragsverfahren für die dringend benötigten Hilfen: Unternehmen, Selbstständige und alle anderen Anspruchsberechtigten sollen noch in diesem Monat erste Abschlagszahlungen erhalten. Gleichzeitig gibt das Land den Soforthilfe-Empfängern einen deutlich größeren Spielraum bei der Rückzahlung eventuell über den Bedarf hinaus erhaltener Mittel. 

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Für die Gastronomie, die Veranstaltungsbranche und sämtliche Freizeiteinrichtungen führt der gegenwärtige Teil-Lockdown zu massiven Einbußen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Solo-Selbstständige sind weitere finanzielle Hilfen jetzt überlebenswichtig. Dafür hat sich die Landesregierung in intensiven Gesprächen mit dem Bund ebenso erfolgreich eingesetzt, wie für ein unbürokratisches, rein digitales Verfahren, das sich bei der Soforthilfe und der Überbrückungshilfe bewährt hat. In Nordrhein-Westfalen übernehmen – wie bei Soforthilfe, Überbrückungshilfe und NRW Überbrückungshilfe Plus – die fünf Bezirksregierungen die Bewilligung. Für ihre hervorragende Arbeit und das außerordentliche Engagement möchte ich mich herzlich bedanken.“ 

Minister Pinkwart weiter: „Eine gute Nachricht gibt es auch für die Soforthilfe-Empfänger: Aufgrund der aktuellen Lage haben wir uns entschieden, ihnen mehr Zeit zur Abrechnung und Rückzahlung eventuell über den Bedarf hinaus erhaltener Mittel einzuräumen. Das gibt kleinen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, diese Liquidität weiterhin für betriebliche Zwecke bis zum Herbst 2021 zu nutzen. Wer will, kann freiwillig auch noch in diesem Jahr die Soforthilfe abrechnen. So wollen wir passgenau helfen und entlasten, damit die Betroffenen nach der Corona-Krise an der Aufwärtsentwicklung teilhaben können.“ 

Außerordentliche Wirtschaftshilfe: Neben den direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen sollen auch alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen, die Wirtschaftshilfe des Bundes beantragen können.

Folgende Punkte umfasst das vom Bundeswirtschaftsministerium in Abstimmung mit den Ländern festgelegte Verfahren der Abschlagszahlung:

  1. Soloselbstständige erhalten einen vereinfachten direkten Zugangsweg für die Förderung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten eine Abschlagszahlung bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 
  4. Erste Auszahlungen erfolgen ebenfalls ab Ende November 
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Soforthilfe: Da sich die wirtschaftliche Lage vieler Soforthilfe-Empfänger erneut eingetrübt hat, wird das Land die Betroffenen entlasten und sie erst im kommenden Jahr zur Abrechnung und eventuell erforderlichen Rückzahlung auffordern. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst. Zuvor genannte Fristen sind damit hinfällig. Viele Soforthilfe-Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.

Ende November erhalten alle rund 430.000 Soforthilfeempfänger eine Mail, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmeldeformular. Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen.

Ministerin Ina Scharrenbach: 50-Millionen- Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen geht an den Start 

Das 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen ist startklar: Nachdem die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 27. Oktober 2020 den Beschluss gefasst hat, hat der Landtag am 5. November 2020 die Finanzmittel freigegeben.

Ministerin Ina Scharrenbach: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen steht seit dem Sommer mit den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –trägern sowie den Schulleitungen in einem Austausch, um den Schulbetrieb und damit auch die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen im Herbst/Winter 2020 zu sichern: Nach Auskunft der Städte und Gemeinden können sämtliche Unterrichtsräume in 315 Kommunen intensiv gelüftet werden. 73 Städte melden bei einzelnen Unterrichtsräumen, dass diese nicht ausreichend belüftbar sind. Diese Unterrichtsräume werden aktuell in den Schulen nicht genutzt. Mit dem Erwerb von mobilen Luftfiltergeräten können diese Unterrichtsräume für den Schulbetrieb wieder nutzbar gemacht werden.“

Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird. Damit schließt das Land Nordrhein-Westfalen eine Lücke zum Bundesförderprogramm. Zuwendungsfähig sind auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen. 

Luftfiltergeräte ersetzen aber – wo sie gelten – nicht die AHA-L-Maßnahmen (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken/Atemschutz, Lüften).

Ministerin Ina Scharrenbach: „Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Maßnahme bis höchstens 4.000 Euro je Gerät. Auch Sporthallen können mithilfe des Programms ertüchtigt werden. Es ist uns gelungen, dass auch Vorhaben, die bereits seit dem 16. März 2020 begonnen worden sind, gefördert werden können. Mit der Förderung nehmen wir gezielt Räumlichkeiten in den Fokus, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine Raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können.“ 

Um das Antragsverfahren bürokratiearm zu gestalten, wird derzeit ein Online-Antrag erarbeitet, der an die Bezirksregierung gestellt werden kann und noch in diesem Monat freigeschaltet werden soll.

Hinweis: Die im ersten Zitat verwandten Zahlen haben den Stand 9. November 2020.

Ministerin Scharrenbach: Sofortprogramm Innenstadt – 40 Millionen Euro für die Stabilisierung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ kann starten: „129 Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten noch in diesem Jahr rund 40 Millionen Euro. Das ist für die Städte, für den Handel und für die Bürgerinnen und Bürger ein echter Lichtblick. Jetzt gilt es: Gemeinsam anpacken, um die Marktplätze des 21. Jahrhunderts zu gestalten“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 9. Juli 2020 aufgelegt. 70 Millionen Euro stehen bereit, um den Wandel im Handel aktiv zu begleiten. Nahezu alle eingereichten Anträge können bei der Bewilligung berücksichtigt werden. 

Ministerin Ina Scharrenbach: „Innenstädte und Zentren sind das Gesicht, sind das Herz unserer Städte und Gemeinden. Für die Landesregierung war früh klar: Während des COVID-19-Lockdowns haben insbesondere der (Einzel-)Handel sowie die Gastronomie erhebliche Umsatzeinbußen erlitten und dies wird nachhaltige Veränderungen mit sich bringen. Das ganz bittere dabei: Ganz häufig sind es äußere Umstände, die die Händlerinnen und Händler selbst nicht beeinflussen können und ihre Existenzen, die ihrer Beschäftigten und damit das „Gesicht“ unserer Innenstädte bedrohen. Mit dem Sofortprogramm ermöglicht die Landesregierung den Städten und Gemeinden, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und Perspektiven zu entwickeln.“

Die höchste Förderung wird für die Bochumer Innenstadt mit rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt: Die Finanzmittel sollen für die Aktivierung eines Zentrenmanagements, für Anmietungen leerstehender Ladenlokale sowie für Nachnutzungskonzepte großer Einzelhandelsimmobilien verwendet werden. Jeweils rund 1,3 Millionen Euro werden für die Solinger Innenstadt und für die Altstadt in Warendorf bereitgestellt: Hier sollen leerstehende Ladenlokale angemietet werden, ein Zentrenmanagement eingerichtet und Immobilien zwischenerworben werden. 

Ministerin Ina Scharrenbach: „Für Mönchengladbach-Rheydt stehen rund 1 Million Euro zur Verfügung: In Rheydt drängt es besonders, davon habe ich mich vor Ort überzeugen können. Viel zu viel Leerstand und dennoch wirklich schöne Plätze. Eine Bürgerin sagte: ‚Für Rheydt macht keiner was!‘ Doch – machen wir jetzt. Landesregierung und Kommune Hand in Hand.“

Aus dem Sofortprogramm stehen weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung: Die Frist für die Vorlage der Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt“ wird nun auf den 30. April 2021 verlängert, um der guten Resonanz Rechnung zu tragen. Damit können Städte und Gemeinden auf Entwicklungen reagieren, die sich aktuell ergeben.

Hintergrund:

Städte und Gemeinden werden mit diesem bundesweit einmaligen Landesprogramm in der Lage versetzt, den Corona-bedingten Folgen in unseren Innenstädten und Zentren aktives Handeln entgegen zu setzen. 

Der sichtbaren Schließung von Kaufhäusern und dem zunehmenden Leerstand von Ladenlokalen, Gastronomieflächen und ganzen Immobilien kann mit neuen Instrumenten begegnet werden, die von Seiten des Landes mit 90 Prozent gefördert werden. 

Hierbei geht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen neue Wege und geben den Städten und Gemeinden viel Spielraum, das Richtige für das Herz ihrer Städte und Gemeinden zu tun. Ob die Anmietung von Ladenlokalen, der Erwerb von Gebäuden, die Verhandlung mit den Grundstückseigentümern von Einzelhandelsgroßimmobilien oder die Erarbeitung von gemeinsamen Perspektiven mit Handel, Eigentümern und Politik: Jede Kommune kann hier ihrer individuellen Herausforderung gerecht werden.

Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:

  1. Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen.
  1. Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
  1. Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen wird der Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
  1. In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

Soforthilfe Sport: Antragsfrist erneut verlängert

Die Soforthilfe Sport der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird weiter fortgesetzt. Sportvereine in Nordrhein-Westfalen können bis zum 15. März 2021 Anträge stellen.

„Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat die Sportvereine als Orte sozialer Kontakte und sportlichen Miteinanders in ihrem Kern getroffen“, sagte Staatsekretärin Andrea Milz. „Daher werden wir auch weiterhin notleidenden Vereinen dabei helfen, ihre Existenz zu sichern.“

Bisher wurden über die Soforthilfe rund 870 Sportvereine mit Billigkeitsleistungen in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro unterstützt. Insgesamt stehen zehn Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung, um die ehrenamtlichen Strukturen im Sport zu bewahren.

Notleidende Vereine können die Soforthilfe weiterhin über das Online-Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen beantragen.

Studierendenzahl in Nordrhein-Westfalen bleibt trotz Corona auf hohem Niveau

Rund 767.000 Studierende im Wintersemester 2020/2021 – nur geringe Veränderung im Vergleich zum Vorjahr

An den 69 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ist im Oktober beziehungsweise November das Wintersemester (WS) gestartet. Nach ersten Schätzungen der Hochschulen liegt die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger mit rund 98.000 nur leicht unter dem Niveau der amtlichen Daten des vergangenen Wintersemesters. Das bedeutet einen leichten Rückgang um rund 1,8 Prozent. Die Gesamtzahl der Studierenden in Nordrhein-Westfalen liegt bei rund 767.000. Im Vergleich zum Vorjahr (WS 2019/2020: circa 768.000) hat sich die Zahl der Studierenden somit ebenso nur geringfügig verändert. An den Hochschulen in Trägerschaft des Landes ist die Gesamtzahl der Studierenden ebenfalls tendenziell gleichbleibend (WS 2020/2021: circa 685.000, WS 2019/2020: 689.000). Auch wenn offizielle Daten aus der amtlichen Hochschulstatistik erst im Laufe des Dezembers vorliegen werden, deuten die vorliegenden Zahlen darauf hin, dass drastische Veränderungen der Studierendenzahlen durch die Corona-Pandemie bislang ausgeblieben sind.

Die auffälligste Veränderung, die sicherlich auf die Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen ist, betrifft die Zahl der sogenannten „Bildungsausländer“: So ist die Zahl der ausländischen Studierenden, die sich zum aktuellen Wintersemester zum ersten Mal an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben haben, deutlich zurückgegangen – nämlich um rund 28 Prozent. Die Gesamtzahl der Bildungsausländer an den Studierenden in Nordrhein-Westfalen geht aber nur leicht zurück (-1,3 Prozent). 


WS 2019/2020 WS 2020/2021 Veränderungen  (von WS 2019/2020 zu  WS 2020/2021)
Studienanfänger  (1. Hochschulsemester) 99.600 98.000 -1,8 Prozent
Studierende (gesamt) 768.000 767.000 -0,1 Prozent

Hinweis: Die genannten Studienanfänger- und Studierendenzahlen basieren auf Schätzzahlen der Hochschulen, die dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft bis Ende Oktober gemeldet wurden. Aktuelle hochschulscharfe IST-Zahlen können bei den Hochschulen erfragt werden. Voraussichtlich Mitte Dezember 2020 werden erste vorläufige Zahlen aus der amtlichen Hochschulstatistik veröffentlicht.

Wasserstoff-Roadmap für NRW vorgestellt

Das Land Nordrhein-Westfalen will den Aufbau einer zukunftsweisenden Wasserstoffwirtschaft beschleunigen: Bis 2025 sollen erste Großanlagen in Betrieb gehen, die ersten gut 100 Kilometer eines Pipeline-Netzes installiert und 400 Brennstoffzellen-Lkw unterwegs sein. Wie diese Ziele erreicht werden können und wie der Markthochlauf gelingen soll, zeigt die neue Wasserstoff-Roadmap Nordrhein-Westfalen, die Energie- und Klimaschutzminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart heute vorgestellt hat. Wichtige Weichen hat Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Monaten bereits gestellt und im Rahmen der Initiative IN4climate.NRW zahlreiche Projekte auf den Weg gebracht. Nun müsse die Bundesregierung die regulatorischen Voraussetzungen schaffen und durch die zügige Abschaffung der EEG-Umlage stärkere Anreize bieten.

Minister Pinkwart: „Das Ziel, die industriellen Prozesse in Nordrhein-Westfalen bis 2050 annähernd klimaneutral zu gestalten, kann nur durch den Einsatz von Wasserstoff erreicht werden. Wasserstoff bietet uns riesige Chancen auf dem Weg zu einer grünen und modernen Industrie: Konsequent eingesetzt, können wir damit in Zukunft ein Viertel unserer heutigen CO2-Emissionen einsparen. Auch wirtschaftlich erwarten wir einen Schub: Bis zu 130.000 zusätzliche Arbeitsplätze können in Nordrhein-Westfalen entstehen. Dazu müssen wir jetzt die Voraussetzungen schaffen: Der Aufbau eines Wasserstofftransportnetzes muss zügig in den Regulierungsbereich des Energiewirtschaftsgesetzes aufgenommen werden. Dazu haben wir am vergangenen Freitag einen Bundesratsbeschluss herbeigeführt, der notwendige gesetzliche Änderungen enthält. Der Bund muss jetzt liefern.“

Den Grundstein für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft hat Nordrhein-Westfalen mit einer Reihe von Pilotprojekten gelegt. Jetzt müssen die Voraussetzungen für einen breiten Roll-Out geschaffen werden. Laut Forschungszentrum Jülich wird der Wasserstoffbedarf in Nordrhein-Westfalen bis 2050 auf 104 Terawattstunden pro Jahr steigen. 18 Terawattstunden davon können hier erzeugt werden. Die Landesregierung strebt daher zur Deckung des Bedarfs weitere internationale Partnerschaften an.

Ambitionierte Ziele

Die Landesregierung hat sich ehrgeizige Ziele für die kommenden zehn Jahre gesetzt. Dies wurde auch im jüngsten Spitzengespräch mit Ministerpräsident Armin Laschet und unternehmer nrw-Präsident Arndt Kirchhoff deutlich. Mit einem Dutzend Projekte und einem dahinterstehenden Projektvolumen von vier Milliarden Euro setzen die nordrhein-westfälischen Unternehmen ganz klar auf Wasserstoff. 

Die Ziele der Roadmap bis 2025 im Einzelnen:

Industrie: 

  • In Duisburg soll die erste große Anlage zur Erzeugung von Stahl auf Basis von Wasserstoff entstehen
  • Im Raum Köln/Wesseling könnte eine erste Demonstrationsanlage zur Herstellung synthetischer Kraft- und Rohstoffe, zum Beispiel für Fahrzeuge oder die Chemieindustrie errichtet werden

Mobilität:

  • Mehr als 400 Brennstoffzellen-Lkw, mindestens 20 Lkw-Wasserstoff-Tankstellen und 60 Wasserstoff-Tankstellen für Pkw sind geplant
  • 500 Wasserstoff-Busse für den ÖPNV und erste wasserstoffbetriebene Binnenschiffe sollen unterwegs sein

Energie & Infrastruktur:

  • 500 Kilometer neue Wasserstoffleitungen in Deutschland sollen entstehen, davon 120 in Nordrhein-Westfalen mit Anbindung an überregionale Wasserstoffleitungen
  • Mehr als 100 Megawatt Elektrolyseanlagen für die industrielle Wasserstoffproduktion sollen entstehen
  • Erdgasbasierte Strom- und Wärmeerzeuger sollen in Richtung Wasserstoff weiterentwickelt werden

Langfristige Ziele bis 2030: 

Industrie:

  • Einführung von wasserstoffbasierten Anlagen in weiteren Branchen: Glas-, Fliesen- und Ziegelindustrie, Gießereien
  • Entwicklung und Pilotierung von Verfahren für die Zementindustrie 
  • Ausbau der wasserstoffbasierten Stahlherstellung

Mobilität:

  • 11.000 Brennstoffzellen-Lkw über 20 Tonnen, 200 Wasserstoff-Tankstellen für Lkw und Pkw, 1.000 Brennstoffzellen-Abfallsammler und 3.800 Brennstoffzellen-Busse für den ÖPNV

Energie & Infrastruktur:

  • 1.300 Kilometer Wasserstoffleitungen in Deutschland, hiervon 240 Kilometer in Nordrhein-Westfalen
  • Erste Investitionen in Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen 
  • 1 bis 3 Gigawatt Elektrolyseleistung in Nordrhein-Westfalen

Sonderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital Plus: Land fördert Digitalisierung von Beratungs- und Kursangeboten

Minister Pinkwart: Wir helfen den Unternehmen, gestärkt aus der Krise hervorzugehen 

Viele Dienstleister können durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie Kurse oder Beratungen nicht oder nur erschwert vor Ort anbieten. Umso wichtiger sind digitale Angebote. Um die Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angebote zu unterstützen, erweitert das Land das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital: Über MID-Plus können Unternehmen den Gutschein MID-Digitalisierung beantragen, um bereits bestehende Beratungsleistungen, Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Weiterbildungen erstmalig online anzubieten. Das Zusatzprogramm läuft bis zum 30. Juni 2021. 

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Corona-Krise hat die Digitalisierung in vielen Bereichen der Wirtschaft enorm beschleunigt. Viele Dienstleistungen wie Innovationsveranstaltungen und Weiterbildungen werden aber weiterhin überwiegend analog angeboten. Mit der Erweiterung unserer beliebten Digitalisierungs-Gutscheine knüpfen wir hier an und möchten Dienstleister dabei unterstützen, bestehende Angebote zu digitalisieren. Denn nur so können die Unternehmen trotz der coronabedingten Einschränkungen weiter am Markt aktiv sein und gestärkt aus der Krise hervorgehen.“

MID-Plus hilft kleinen und mittleren Unternehmen dabei, digitale Werkzeuge wie Chat- oder Videotools einzuführen und so Beratungen und Kurse online anzubieten. Damit reagiert die Landesregierung auf die aktuellen Herausforderungen der Corona-Krise: Gesundheitsrisiken werden durch digitale Formate minimiert und die Dienstleistungsunternehmen können auch in der Krise ihr Geschäft weiterführen. Um die Unternehmen zusätzlich zu entlasten, verlängert das Land die erhöhten Förderquoten für die Gutscheine MID-Digitalisierung und MID-Innovation bis zum 30. Juni 2021: Kleine Unternehmen erhalten eine Förderquote von 80 Prozent, mittlere Unternehmen eine Förderquote von 60 Prozent.

Weitere Informationen zum Sonderprogramm MID-Plus erhalten Sie unter www.mittelstand-innovativ-digital.nrw

Umweltministerkonferenz zu wichtigen Weichenstellungen in der Umwelt- und Klimapolitik

Neues NRW-Sonderprogramm stellt zehn Millionen Euro für ressourceneffizientes Wirtschaften bereit. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Vermeiden und Wiederverwerten sind die Grundlagen einer zukunftsweisenden Wirtschaft.“

Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser setzt auf die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, ein Ende der Corona-bedingten Renaissance von Einwegmüll und gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern zur Klima-Krisenvorsorge. Dies sind zentrale Themen, die am Freitag bei der Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern beraten werden, per Videokonferenz. 

„Der Coffee to Go-Becher muss zu einem Relikt der Vergangenheit werden. Hier müssen wir mit funktionierenden Mehrwegsystemen gegensteuern. Einweg ist kein Weg“, so Heinen-Esser und weiter: „Vermeiden und Wiederverwerten sind die Grundlagen einer ressourcenschonenden und zukunftsfähigen Wirtschaftsweise. Plastik im Überfluss ist kein Zeichen einer modernen Gesellschaft. Wichtig ist unter anderem, dass wir den Anteil an recyclingfähigen Materialien in unseren Produkten erhöhen und klare Standards für Rezyklate definieren.“ 

10 Millionen-Sonderprogramm für Ressourceneffizienz 

In Nordrhein-Westfalen stellt das Land in einem neuen Sonderprogramm bis zu zehn Millionen Euro zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft bereit. Ursula Heinen-Esser: „Mit dem neuen Sonderprogramm stützen wir in der aktuellen Corona-Lage unsere Wirtschaft, damit sie sich schnellstmöglich erholen kann und ressourceneffizienter aus der Krise hervorkommt. Höhere Ressourceneffizienz ist klimaschonend und umweltgerechter, dadurch entstehen Wettbewerbsvorteile und Arbeitsplätze.“ 

Bund, Länder, Wirtschaft sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher seien gefordert, ein breites Bündnis zu schmieden, um den Plastikverbrauch spürbar zu senken. Von der Umweltministerkonferenz müsse ein klares Signal zur ehrgeizigen Minderung von Einwegbechern und Take-Away-Lebensmittelverpackungen ausgehen.

Der Klimakrise die Stirn bieten

Ein Schulterschluss von Bund und Ländern ist auch bei der Anpassung an den Klimawandel alternativlos. „Auch wenn die Luftqualität sich mancherorts verbessert hat, hat Corona ja den Klimawandel nicht gestoppt. Umso wichtiger ist es, sich gemeinsam und abgestimmt auf die nicht mehr abzuwendenden Folgen des Klimawandels einzustellen. Wenn uns Corona eines gelehrt hat, dann wie wichtig Krisenvorsorge ist“, so Heinen-Esser. 

Die zurückliegenden Jahre haben vor Augen geführt, wie der Klimawandel auch in unseren Breiten fortschreitet und wirkt. Sommerliche Dürren, Stürme und Starkregen nehmen zu. „Massiv betroffen und zugleich als Klimaschützer gefordert sind unsere Wälder. Sie müssen wir wieder aufbauen und schützen und mit Mischwäldern weniger klimaanfällig gestalten, damit sich die Klimaspirale langsamer dreht“, so die Ministerin. 

Heinen-Esser begrüßte das 700 Millionen Euro schwere Förderprogramm des Bundes, wovon 500 Millionen Euro in eine nachhaltige Waldbewirtschaftung fließen sollen. Damit unterstützt der Bund die Anstrengungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die zur Schadensbewältigung und um die Klimastabilität der Wälder Nordrhein-Westfalens zu steigern, im laufenden Jahr 2020 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 57 Millionen Euro bereitstellt. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene weiterhin für eine Baumprämie ein, damit die Ökosystemleistungen der Wälder angemessen honoriert werden.

Ruhr-Konferenz: Landesregierung stellt bis zu 75 Millionen Euro für die Universitätsallianz Ruhr bereit

Aufbau von gemeinsamen Forschungszentren soll internationale Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten Bochum, Dortmund und Duisburg-Essen stärken

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt mit:

Die Landesregierung treibt ein wissenschaftliches Projekt im Rahmen der Ruhr-Konferenz voran und fördert den strukturellen und dauerhaften Aufbau neuer und innovativer Forschungszentren der Universitätsallianz Ruhr. Bei seiner Sitzung am Dienstag (10. November) hat das Landekabinett den Beschluss gefasst, zu diesem Zweck in der aktuellen Finanzplanung bis 2024 einen Finanzrahmen von bis zu 75 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Der Vollausbau soll mit dem Jahr 2025 erreicht werden. 

In der Universitätsallianz Ruhr arbeiten die Ruhr-Universität Bochum, die Technische Universität Dortmund und die Universität Duisburg-Essen seit dem Jahr 2007 eng zusammen. Ziel der neuen Forschungszentren ist die Bündelung von Forschungsaktivitäten in den Bereichen, in denen die beteiligten Universitäten bereits jetzt eine wissenschaftliche Spitzenposition innehaben. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der drei Universitäten sollen dort zu unterschiedlichen Schwerpunkten interdisziplinär zusammenarbeiten und forschen. Die Forschungszentren sollen als Schnittstelle zu Instituten, Hochschulen und Wirtschaft fungieren. 

„Die Universitätsallianz Ruhr blickt auf zwölf erfolgreiche Jahre der Zusammenarbeit zurück. Die Landesregierung will diese interdisziplinäre Zusammenarbeit und den deutschlandweit einzigartigen Verbund der Universitäten Bochum, Dortmund und Duisburg-Essen im Rahmen der Ruhr-Konferenz durch den Aufbau von gemeinsamen Forschungszentren ausbauen. Wir verfolgen damit das Ziel, die starke Stellung der Metropolregion Ruhr in der Wissenschaft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der drei beteiligten Hochschulen in der Spitzenforschung weiter zu stärken“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Die Universitäten Bochum, Dortmund und Duisburg-Essen haben für die gemeinsame Zusammenarbeit in den geplanten Forschungszentren eine erste ausführliche Projektskizze vorgelegt, die gegenwärtig auf Wunsch der Landesregierung vom Wissenschaftsrat konzeptionell sowie mit Blick auf die praktische Umsetzbarkeit begutachtet wird. Das Ergebnis der Begutachtung wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 feststehen. 

Um die Entwicklung und den Wandel der Metropolregion Ruhr voranzutreiben, hat die Landesregierung die Ruhr-Konferenz gestartet. Sie ist als Prozess angelegt und setzt auf Engagement und Teilhabe von Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Kultur, Gesellschaft und Kommunen. Mit dem Kabinettbeschluss der Landesregierung wird ein wichtiges wissenschaftliches Projekt, das im Rahmen der Ruhr-Konferenz entstanden ist, vorangetrieben.

Die NRW-Koalition setzt sich seit Beginn der Corona-Pandemie auf Bundesebene für bessere Überbrückungshilfen ein – auch für den sogenannten fiktiven Unternehmerlohn. Dieses Instrument könnte vielen Solo-Selbstständigen durch die Krise helfen, für die der Schritt in die Grundsicherung nicht infrage kommt. In Nordrhein-Westfalen
springt seit Juli das Land selbst ein und zahlt den Betroffenen einen Ausgleich. Im kommenden Plenum beantragen CDU und FDP nun einen neuen Vorstoß aus NRW,
um einen bundeseinheitlichen Unternehmerlohn durchzusetzen.

Die NRW-Koalition macht sich seit Beginn der Pandemie für einen bundesweiten fiktiven Unternehmerlohn stark, der Solo-Selbstständige durch die Krise bringt. Viele von ihnen arbeiten in Bereichen, die durch Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen besonders betroffen sind, wie die Veranstaltungs- und Schaustellerbranche. Nordrhein-Westfalen springt mit der ÜberbrückungshilfePLUS seit Juli mit eigenen Mitteln für die Solo-Selbstständigen ein, für die die Grundsicherung keine hilfreiche Option ist.

Es ist jetzt endlich an der Zeit für einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Unterstützung Solo-Selbstständiger. Der Unternehmerlohn ist nicht nur wirtschaftliche Hilfe,
sondern auch gesellschaftliche Wertschätzung für zigtausend Solo-Selbstständige.“

Der Bund wird für die denkmalpflegerische Umgestaltung der Synagoge an der Roonstraße 42 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Der Kölner Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte und Oliver Kehrl, Mitglied des Landtages begrüßen die Förderung als wichtige Anerkennung der Bedeutung des jüdischen Glaubens für das kulturelle Erbe der Stadt.


„Die Kölner Synagogengemeinde ist ein fest integrierter und zentraler Bestandteil unserer Bürgerschaft“, so Hirte. Gerade der Sakralbau an der Roonstraße sei durch seinen Wiederaufbau nach den Zerstörungen der Reichspogromnacht und des Zweiten Weltkriegs ein wichtiges Symbol für das Wiederaufblühen des jüdischen Lebens in der Stadt. „Deshalb freue ich mich sehr, dass der Bund die Instandsetzungsarbeiten maßgeblich unterstützt.“


Oliver Kehrl bekräftigt: „Die Synagoge im Herzen von Köln zeigt, wie stark die jüdische Gemeinde in unserer Stadt verankert ist. Darum hat das Land bereits im vergangenen Jahr zusätzliche denkmalpflegerische Mittel für den Erhalt des Gebäudes bereitgestellt.“ Gerade in Zeiten, in denen auch in Köln jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger wieder häufiger antisemitische Anfeindungen erfahren würden, brauche es klare Bekenntnisse der Politik und der Zivilgesellschaft: „Wir wollen solche Herzstücke der jüdischen Kultur in Köln für kommende Generationen sichern!“

Der Tennisclub Rondorf 73 e.V. hat die Förderzusage über 57.528 Euro für die Errichtung einer LED-Flutlichtanlage erhalten.

„Diese Förderung ist nicht nur eine Unterstützung des Tennisclubs Rondorf 73 e.V., sondern auch ein effektiver Beitrag zum Umweltschutz. Mit der neuen LED-Flutlichtanlage können sowohl Energiebedarf als auch Energiekosten gesenkt werden. Eine gute Investition in die Zukunft. Ich freue mich sehr, dass die tolle Arbeit des Vereins belohnt wird. Die Mitglieder leisten ein großes ehrenamtliches Engagement und sind so eine feste Größe in Rondorf. Für mich ist es wichtig zu betonen, dass die Förderung ein Zeichen der Wertschätzung unsere Sportvereine in der Region und ihrer guten Arbeit ist.“

Landeshaushalt 2021 bietet Corona die Stirn

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021 in den Landtag eingebracht. NRW hält auch in Corona-Zeiten Kurs und plant weiter ohne Schulden für den normalen Haushalt. Dazu Bodo Löttgen, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion: 

 „Keine Regierung und kein Parlament konnten zu Beginn dieses Jahres vorhersehen, in welcher dramatischen gesundheitspolitischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lage wir uns heute befinden. Aber jede Regierung und jedes Parlament sind aufgerufen, angesichts der gewaltigen Dimension dieser Krise das Bestmögliche zu tun, um sie zu bewältigen. Die OECD bezeichnete die Corona-Pandemie als die schlimmste Rezession zu Friedenszeiten seit 100 Jahren und sprach von der schwersten Gesundheits- und Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Der Haushalt 2021 ist ein Garant für stabile Verhältnisse in unserem Land und gewährleistet auch in außergewöhnlichen Zeiten die notwendige Sicherheit. Der NRW-Rettungsschirm bleibt aufgrund der anzunehmenden andauernden Notsituation bis 2022 aufgespannt.

Der vorgelegte Landeshaushalt 2021 bietet Corona die Stirn, er steht für Transparenz, Verlässlichkeit und Vorsorge. Transparenz, weil wir Rettungsschirm und allgemeinen Haushalt klar erkennbar voneinander abgrenzen. Verlässlichkeit, weil das, was war, bleibt. Keine Einschränkung der Nachfrage des Landes gegenüber dem, was wir uns für normale Zeiten vorgenommen haben. Zudem Vorsorge, weil wir in Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen Brandmauern eingezogen haben, die uns die notwendige Rückkehr zur haushaltspolitischen Normalität ermöglichen. Die erwartbare Kritik von SPD und Grünen gehört zum parlamentarischen Diskurs, inhaltlich verfängt sie nicht. Die Kommunen verfügen über weit mehr als acht Milliarden Euro zusätzliche Mittel gegenüber dem Bilanzstrich zu rot-grüner Regierungszeit. Mehr als die Hälfte davon strukturell und dauerhaft! Diese NRW-Koalition ist die kommunalfreundlichste Landesregierung, die dieses Land je gesehen hat.“

Leitentscheidung für das Rheinische Revier

Planungssicherheit für Kommunen, Unternehmen und Anwohner

Die Landesregierung hat am Donnerstag den Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Revier dem Landtag vorgestellt. Für die CDU-Landtagsfraktion sprachen im Plenum die Abgeordneten Romina Plonsker, Dr. Patricia Peill und Thomas Schnelle:

Romina Plonsker: „Endlich ist geschafft, was viele Gruppierungen und Personen seit Jahren zu verhindern und zu konterkarieren versuchten: Planungssicherheit für Kommunen, Unternehmen, Beschäftigte und Anwohnerinnen und Anwohner. Die Leitentscheidung ist ein weiterer Schritt in eine erfolgreiche Zukunft des Rheinischen Reviers, der Kohleausstieg eine Jahrhundert-Entscheidung für NRW und ein absoluter Meilenstein zur Erreichung der Klimaziele von Paris. Die rational-sachliche Entscheidung beim Strukturwandel ist uns als NRW-Koalition lieber als purer Aktionismus und bisweilen Populismus. Denn trotz Versicherungen und sogar Verpflichtungen von RWE haben Umwelt-Initiativen und auch die Grüne-Fraktion im NRW-Landtag beständig Öl ins Feuer gegossen, statt die Situation zu befrieden. SPD und Grüne haben 2016 gegen den Erhalt des Hambacher Forstes agiert, der noch immer von krawallbereiten Aktivisten besetzt ist. Diese Situation muss jetzt endlich befriedet werden.“

Dr. Patricia Peill: „Die Braunkohle-Abbaupläne aus der rot-grünen Leitentscheidung von 2016 reichten damals weit über das Jahr 2045 hinaus. Nun kann diese Zeitspanne deutlich früher enden, die CO2-Emissionen können um bis zu 70 Prozent reduziert werden und der Hambacher Forst kann erhalten bleiben. Ein Erfolg, den wir in einem gesellschaftspolitischen Kompromiss herbeiführen konnten, an dem in der berühmten Kohle-Kommission 28 Vertreter von Ministerpräsidenten und Bürgermeistern, über Greenpeace und den BUND, Wissenschaftlern bis hin zu Arbeitgebern und Gewerkschaften beteiligt waren. Heute setzt die NRW-Landesregierung mit dieser Leitentscheidung Bundesgesetze in Handlungsfähigkeit um! Die Leitentscheidung gibt den Kommunen nun Planungssicherheit, damit können sie in ihre vielfältigen Entwicklungsperspektiven einsteigen und Spielräume nutzen.“

Thomas Schnelle: „Die Leitentscheidung bringt erhebliche Verbesserungen für die Menschen vor Ort. Die Abstände für die Tagebauranddörfer auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz werden auf mindestens 400 Meter festgelegt. Bei einem vorgezogenem Ausstieg 2035 werden die Abstände mindestens auf einen halben Kilometer vergrößert. Mit ihrer Leitentscheidung hatte Rot-Grün den Menschen Abstände von teils weniger als 100 Metern zugemutet. Gerade auch die neuen Festlegungen zur Tagebauführung sind für die Menschen dort ein wichtiger Punkt. Hier wird festgehalten, dass der Abbau so zu gestalten ist, dass er zunächst auf die bereits unbewohnten Ortschaften ausgerichtet wird. Das bedeutet, dass die Tagebauführung so lange wie möglich von den Umsiedlungsdörfern ferngehalten wird. Dies wurde von den Menschen dort massiv gefordert, auch von denen, die um die Heimat kämpfen wollen. Bereits für die Erstellung des Entwurfes sind von der Landesregierung viele Gespräche mit dem Betroffenen und den Kommunen vor Ort geführt worden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird nun mit diesem Entwurf weiter fortgeführt.“

Mehr Kinderkrankentage für Beamte in NRW

Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP im NRW-Landtag werden Verbesserungen für Beamte bei der Betreuung ihrer kranken Kinder durchsetzen. Mitte August ist auf Initiative Nordrhein-Westfalens die Ausweitung der Kinderkrankentage für Angestellte um jeweils fünf Tage pro Kind und Elternteil vom Bundestag beschlossen worden. Bisher ausgenommen von der Regelung waren Beamtinnen und Beamten. Dies ändert sich jetzt, der Antrag der NRW-Koalition ist heute einstimmig im Landtag von Nordrhein-Westfalen beschlossen worden. Dazu die beiden Sprecher im Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses, Jörg Blöming (CDU) und Ralf Witzel (FDP):

Jörg Blöming: „Durch Corona haben viele Eltern und Alleinerziehende bereits Urlaub und einen Großteil ihrer Kinderkranktage einsetzen müssen, um ihre Kinder Zuhause zu betreuen. NRW hat sich dafür stark gemacht, dass diese Tage bundesweit aufgestockt werden. Diese Regelung für Arbeitnehmer wollen wir auch auf Beamte erweitern, um auch verbeamtete Eltern zu entlasten. Das ist zum einen fair, zum anderen unterstreicht das Land NRW damit seine Stellung als attraktiver Arbeitgeber.“

Ralf Witzel: „Beamtinnen und Beamte bilden das Rückgrat des Staates. Mit der einmaligen Ausweitung der Kinderkrankentage in 2020 wollen wir die Eltern unter ihnen in der Corona-Pandemie entlasten. Die fünf zusätzlichen Kinderkrankentage sind ein wichtiges Instrument für mehr berufliche Flexibilität. Damit ermöglichen wir eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf während der Pandemie und können einem möglichen Infektionsgeschehen gezielt entgegenwirken.“

Aktuelle Stunde Rechtsextremismus

Wir schauen hin – das ist der Unterschied zu Rot-Grün

Der Landtag hat auf Antrag von CDU und FDP sowie Bündnis 90/Grüne an diesem Donnerstag über Fälle von Rassismus und Rechtsextremismus in der nordrhein-westfälischen Polizei debattiert. Die NRW-Koalition hat zudem in einem Antrag konkrete Vorschläge eingebracht, um rechtsextremen Tendenzen innerhalb der Sicherheitsbehörden entgegenzuwirken. 

Daniel Sieveke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Ein strukturelles Problem mit Rechtsextremismus und eine großangelegte, langwierige Studie – so lauten dem Presseecho zufolge Problembeschreibung und Lösungsansatz der Grünen zu den Enthüllungen um Verdachtsfälle bei der NRW-Polizei. Eine holzschnittartige Problembeschreibung und ein wenig zielführender Lösungsansatz. Ein Bauwerk, das strukturell beschädigt ist, taugt nur noch für den Abriss. Unsere Polizei hat keinesfalls ein in ihrer Struktur verankertes Problem mit Rassismus oder Extremismus – wir Demokraten sollten hier sauber und vor allem fair bleiben unseren zigtausend verfassungstreuen Polizistinnen und Polizisten gegenüber.“

Christos Katzidis, innenpolitischer Sprecher: „Unserem Innenminister Nichtstun vorzuwerfen, ist unlauter. Rot-Grün hat bis 2017 nahezu alle innenpolitischen Probleme totgeschwiegen. Zahlen für rechtsextremistische und rassistische Fälle innerhalb unserer Sicherheitsbehörden für die Zeit vor 2017 sind nicht bekannt. Wer nicht hinguckt, erkennt auch kein Problem. Wir haben immer offen und ehrlich gesagt: Wenn wir hinschauen, werden Fallzahlen steigen. Das passiert jetzt gerade und ist das deutlichste Zeichen, dass unsere Polizei eben kein strukturelles Problem hat. Sie ist wachsam nach innen wie nach außen. Statt unsere Beamtinnen und Beamten, die nicht nur systemrelevant, sondern Systemgarant sind, unter einen Generalverdacht zu stellen, wollen wir die verantwortungsvolle Fehler- und Führungskultur weiter stärken. Deshalb haben wir auch konkrete Vorschläge gemacht wie beispielsweise verpflichtende Fortbildungsangebote für alle Bediensteten, aber auch Begleitung durch Supervision und Wertediskussionen. Und wir stehen zu dem, was Innenminister Reul von Anfang an zugesichert hat: Wir binden wissenschaftliche Expertise ein, wo sie bei konkreten Fragestellungen hilft. Wir wollen als NRW-Koalition anhand der Fälle, die jetzt bekannt geworden sind, wissen, welche Umstände, Erfahrungen, Belastungen bei Polizistinnen und Polizisten zu einer Radikalisierung führen. Das sind Erkenntnisse, die uns in der Praxis helfen – und zwar kurzfristig und nicht erst in ein paar Jahren.“

Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen

Es geht um Menschen, nicht um Betten

Die NRW-Koalition aus CDU und FDP hat an diesem Donnerstag den Entwurf für ein neues Krankenhausgestaltungsgesetz im Plenum des Landtages eingebracht. Das Gesetz ist die Grundlage für eine Neuausrichtung der Krankenhausplanung im Land. Dazu unser gesundheitspolitischer Sprecher Peter Preuß: 

„Nordrhein-Westfalen braucht dringend eine neue Krankenhausplanung. Denn die bisherige Planung orientiert sich allein an Betten, nicht an medizinischen Leistungen. Das bietet nicht ausreichend Spielraum für eine Steuerung von Kapazitäten – für uns muss der Mensch im Vordergrund stehen, nicht ein belegtes Krankenhausbett. 

Operationen rund um Knieprothesen etwa werden an mehr als 230 Standorten in Nordrhein-Westfalen angeboten, pro Krankenhaus sind das im Schnitt nicht einmal zwei Eingriffe pro Woche. Das bedeutet: Der Patient muss für seine OP zwar nicht weit fahren, dafür hat er aber auch nicht den erfahrensten Operateur. Unser Anspruch als NRW-Koalition ist: Die Menschen im Land sollen immer durch Spezialisten behandelt werden können und die bestmögliche Versorgung erhalten. 

Nicht jedes Krankenhaus muss auch jede Leistung anbieten, aber jeder Mensch in NRW muss im Notfall schnell in einem Krankenhaus sein. Das ist unser Ziel: eine flächendeckende Basisversorgung und eine Spezialisierung für die einzelnen Leistungsbereiche. Um Missverständnissen gleich vorzubeugen: Wir wollen die Zahl der Kliniken in Nordrhein-Westfalen nicht reduzieren!“

Schluss mit der Blockade der Baumprämie

Dürre, Stürme und Schädlinge haben dem Wald in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren enorm zugesetzt – weit mehr als in anderen Teilen Deutschlands. Deshalb müssen jetzt Weichen gestellt werden, den Wald fit für die Zukunft zu machen. Die NRW-Koalition aus CDU und FDP bringt an diesem Mittwoch einen Antrag unter dem Titel „Klimastabile Wälder für Nordrhein-Westfalen – zielgerichtete Förderung zur Schadensbehebung und Wiederaufforstung“ ins Plenum des Landtages ein. Dazu unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Rainer Deppe: 

„Niemand tut so viel für unser Klima wie der Wald – allerdings bislang zum Nulltarif. Die Kosten für die Erhaltung und Wiederaufforstung von Wäldern deckten deren Besitzer bisher über den Holzverkauf. Allerdings: Aufgrund von Schäden durch Klimafolgen oder den Borkenkäfer müssen die Waldbauern jetzt in kürzester Zeit so viel Holz aus dem Wald holen wie noch nie und es zu Dumpingpreisen abstoßen. Danach blicken sie auf eine bis zu 40 Jahre dauernde Durststrecke ohne Einnahmen, während der sie massiv in die Erneuerung des Waldes investieren müssten. 

Wir unterstützen die Landesregierung deshalb bei ihrem Einsatz für die Baumprämie. Mein Appell geht an die SPD-Bundesumweltministerin Svenja Schulze, endlich ihre Blockade der wichtigen Prämie aufzugeben. Zweifellos hilft es auch der Akzeptanz der CO2-Abgabe, wenn das Geld in neue Bäume fließt. 

Wir haben ein waches Auge auf unseren Wald. Angesichts des Klimawandels müssen wir die Förderrichtlinie Extremwetter und das Waldschutzmonitoring kontinuierlich weiterentwickeln. Ziel der NRW-Koalition ist es aber vor allem, mit den Betroffenen gemeinsam einen Wald der Zukunft zu entwerfen, der für die Klimafolgen besser gewappnet ist.“

Gemeinsame Presseerklärung von CDU, FDP, SPD und Grünen

Parlament würdigt 30 Jahre Deutsche Einheit 

Im Oktober-Plenum des Landtags von Nordrhein-Westfalen ist am Donnerstag die Deutsche Einheit gewürdigt worden, obgleich das exakte 30. Jubiläum bereits vergangene Woche gefeiert wurde. Einigkeit angesichts des Einheitsjubiläums zeigen die Abgeordneten der vier demokratischen Fraktionen im NRW-Landtag in einem 13 Punkte umfassenden gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Dazu Dr. Günther Bergmann (CDU), Angela Freimuth (FDP), Carina Gödecke (SPD) und Josefine Paul (Grüne):

„Mit Freude, Stolz und Dankbarkeit blicken wir auf den 30. Jahrestag der Wiedervereinigung und das seitdem Erreichte. Seit genau 30 Jahren sind wir wieder ein geeintes Deutschland. Die friedliche Revolution ist dem Mut und dem Freiheitswillen der unzähligen Männer und Frauen zu verdanken, die selbstbewusst gegen das DDR-Regime aufbegehrten. Denn ohne ihr Streben nach Freiheit wäre die Einheit nicht möglich gewesen. Die deutsche Einheit ist für die Menschen in Ost und West aber auch eine Herausforderung gewesen und ist es bis heute.. 30 Jahre nach der Deutschen Einheit sollten wir innehalten und gerade den Menschen mit DDR-Biografie Danke sagen – für ihren Mut zur Freiheit, für das Rückgrat, für ihre Entschlossenheit und Standhaftigkeit. Aber auch die Menschen im Westen haben mit gewaltigen Transferleistungen dafür gesorgt, die Lebensverhältnisse in den neuen Ländern nach und nach anzupassen. Ebenso gilt unser Dank unseren Freunden in Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn.

Wir haben die Verantwortung, die innere Einheit und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland voranzutreiben. Die Einheit ist ein Gewinn für Europa und für jeden von uns. Viel zu oft nehmen wir diese historische Leistung als gegeben hin. Für uns ist die Deutsche Einheit eine gemeinsame Aufbauleistung. Der Landtag Nordrhein-Westfalen verwahrt sich daher gegen die Vereinnahmung des Geistes der Friedlichen Revolution und ihren Forderungen durch nationalistische und antidemokratische Kräfte und Parteien. Wir alle können stolz auf unser Land und das in den vergangenen 30 Jahren Erreichte sein, denn – ungeachtet von Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, politischen Anschauungen – gilt: Wir sind das Volk, und wir sind ein Volk.“

Sommer-Universiade Rhein-Ruhr 2025 nach NRW holen

Der Landtag begrüßt und unterstützt mit einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen die  Bewerbung um die Sommer-Universiade „Rhein-Ruhr 2025“. Dazu unser Abgeordneter Marco Voge: 

„Zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 war die Welt zu Gast bei Freunden. Genau das ist auch die Chance für NRW für die Universiade 2025. Wir werden zeigen, dass wir ein weltoffenes und tolerantes Land sind. 10.000 Teilnehmer aus 150 Nationen werden sich in fairen Wettbewerben sportlich messen. Und wir können beweisen, dass NRW Sportland Nummer 1 ist. Die Universiade wird ein wichtiger Baustein im Hinblick auf mögliche Olympische und Paralympische Spiele 2032 an Rhein-Ruhr sein. Wir wollen uns als Sportland weltweit präsentieren und etablieren. Mit der nachhaltigen Nutzung der vorhandenen Sportstätten setzen wir auch für 2025 ein wichtiges Zeichen.

Die Sommer-Universiade ist nach den Olympischen Spielen die zweitgrößte Multisportveranstaltung der Welt. Wir können uns zudem als Spitzenstandort für Bildung, Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft mit der großen Dichte und Qualität unserer Hochschullandschaft weltweit einen Namen machen. Die geplante Jobbörse und die Wirtschaftskongresse sowie das kulturelle Rahmenprogramm werden einen entsprechenden Beitrag leisten. Wir werden nicht nur die Bewerbung unterstützen, sondern auch den gesamten Sport in NRW weiterhin im Blick haben: Mit dem Programm „Moderne Sportstätten 2022“ zur Unterstützung für rund 20.000 Sportvereine, der Fußball-EM 2024 in Deutschland, den Invictus-Games und der Unterstützung des International Paralympic Committee (IPC) in Bonn zeigen wir seit 2017, dass NRW das Sportland Nummer 1 ist und weiter bleiben soll.“

Aus der Landesregierung

Stabile Finanzen und Transparenz auch in der Krise: Landesregierung bringt Haushaltsentwurf 2021 ein

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021 am heutigen Mittwoch in den Landtag eingebracht. Trotz der erheblichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie stehen die Finanzen des Landes auf einer sicheren Grundlage. Der Etat bleibt mit einem Volumen von 81,923 Milliarden Euro zuzüglich durchlaufenden bzw. haushaltsneutralen Posten von insgesamt 2,116 Milliarden Euro genau im Rahmen der vorherigen Finanzplanung 2019 bis 2023. Zwischen dem Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte und dem Rettungsschirm, aus dem alle direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise finanziert und weiterhin notwendige konjunkturelle Maßnahmen ermöglicht werden, wird getrennt. Für den Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte sind keine Schulden eingeplant. 

„Damit bleibt der reguläre Landeshaushalt auch in unruhigen Zeiten stabil. Sämtliche coronabedingten Ausgaben werden transparent abgebildet und über das eigens dafür eingerichtete Sondervermögen des NRW-Rettungsschirms abgewickelt“, betont Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Unsere Haushaltsdisziplin und Vorsorge seit dem Regierungswechsel zeigen ihre Wirkung und eröffnen uns jetzt die nötigen Handlungsspielräume für flexible Hilfen bei der Bewältigung der pandemie-bedingten Herausforderungen.“ 

Steuerschätzung


Der Etatentwurf für das Jahr 2021 sowie die weitere Finanzplanung bis 2024 berücksichtigt die jüngsten vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ angenommenen Steuermindereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie. Danach werden sich für das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der vorherigen Finanzplanung bis 2023 Steuermindereinnahmen von insgesamt rund 14,5 Milliarden Euro ergeben.

Die von den Steuerschätzern prognostizierten hohen Steuermindereinnahmen für die Jahre 2021 und 2022 resultieren sowohl aus Beschlüssen des Bundes zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen als auch aus dem wirtschaftlichen Einbruch in der Krise. Für das Jahr 2023 wird davon ausgegangen, dass die negativen fiskalischen Folgen der Corona-Krise deutlich zurückgehen und eine außergewöhnliche Notsituation nicht mehr angenommen werden kann.

Um auch künftig flexibel und zeitnah auf die sich ergebenden Herausforderungen reagieren zu können schlägt die Landesregierung dem Parlament vor, den NRW-Rettungsschirm in den kommenden beiden Jahren fortzuführen. So stünde das Sondervermögen von bis zu 25 Milliarden Euro auch weiterhin zur Verfügung. Das Nebeneinander von Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte und Rettungsschirm trägt damit auch den unterschiedlichen Herausforderungen Rechnung. „Wir sollten zwei Dinge unterscheiden“, erläuterte Minister Lienenkämper. „Einerseits die langfristige Entwicklung unseres Landes. Hier gilt es, unseren Weg zum Aufsteigerland unbeirrt weiterzugehen und Verlässlichkeit zu beweisen. Gleichzeitig war und bleibt in der Krise Zupacken das Gebot der Stunde. Die dafür erforderliche Neuverschuldung ist – anders als im Bund – geringer als die für 2021 prognostizierten Steuermindereinnahmen. Damit sind wir stark aufgestellt, um flexibel und kurzfristig auf die Pandemie reagieren zu können. Denn diese Krise darf kein Dauerzustand werden.“ 

Ausblick – Finanzplanung bleibt bestehen

In der bestehenden Krise wird die Landesregierung den Rettungsschirm und den allgemeinen Haushalt voneinander abgrenzen. „Die Ausgaben des Haushalts ohne coronabedingte Sondereffekte und durchlaufende Posten erhöhen wir in diesen schwierigen Zeiten nicht über das Volumen, das die letzte Finanzplanung für das Jahr 2021 vorgesehen hat. Wir begrenzen sie demgegenüber aber auch nicht. Die Nachfrage des Landes gegenüber dem einzuschränken, was wir uns für normale Zeiten vorgenommen haben, wäre mit Blick auf die konjunkturpolitischen Wirkungen kontraproduktiv. Eine Erhöhung wäre schädlich mit Blick auf die politisch und verfassungsrechtlich notwendige Rückkehr zur haushaltspolitischen Normalität. Die Mittel aus dem Rettungsschirm helfen in der Krise und wirken gleichzeitig nachfrageerhöhend“, so Lutz Lienenkämper.

Die sich in den kommenden beiden Jahren nach der September-Steuerschätzung gegenüber der bisherigen Finanzplanung ergebenen Steuermindereinnahmen werden nicht nur durch Mittel aus dem NRW-Rettungsschirm, sondern auch durch Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage kompensiert. Die allgemeine Rücklage wird bis zum Jahr 2023 vollständig aufgelöst werden. 

Für das Jahr 2023 sieht die neue Finanzplanung dann wieder einen Haushalt ohne Entnahmen aus dem Rettungsschirm vor.

Für das Jahr 2024 plant die Landesregierung einen Haushalt mit einem Überschuss von 200 Millionen Euro, der vollständig zum Einstieg in die konjunkturgerechte Tilgung der für den NRW-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite verwendet werden soll.

„Wir halten Kurs“, fasste Minister Lienenkämper die Kernpunkte seiner Haushaltspolitik noch einmal zusammen. „Unsere neue Haushaltsarchitektur hat ihren Krisentest als stabiles Grundgerüst bestanden. Nordrhein-Westfalen blieb und bleibt jederzeit finanziell handlungsfähig. Und zwar ohne den Sinn für Maß und Mitte zu verlieren und ohne das Ziel aufzugeben, wieder ein Aufsteigerland für alle zu werden. Denn beides sind Markenzeichen unserer erfolgreichen Haushaltspolitik – und sie sind in der Krise wichtiger denn je“.

Weiter im Fokus: mittel- und langfristige Zukunftsinvestitionen 

Mit ihrem Haushaltsplanentwurf 2021 setzt die Landesregierung erneut klare Schwerpunkte. Im Fokus stehen weiterhin auch mittel- und langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes, insbesondere in den Bereichen Kinder und Familie, Innere Sicherheit, Schule und Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur sowie das Rheinische Revier oder Wissenschaft und Forschung betreffend.

Kommunen

Auch bei den Zuweisungen und Zuschüssen für die Kommunen, die gemeinsam mit dem Haushalt verabschiedet werden, behält die Landesregierung die Belastungen für die Kommunen im Blick. Trotz der Berechnung dieser Zuflüsse auf Basis der – deutlich gesunkenen – Steuereinnahmen des Landes, soll die Liquidität der Kommunen nicht beeinträchtigt und sollen negative Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung vermieden werden. Daher sieht der Entwurf eine Zuweisung auf Basis der bisherigen Finanzplanung vor. Die Kommunen erhalten so insgesamt rund 927 Millionen Euro mehr überwiesen, als ihnen nach der regulären Berechnung zugestanden hätte. Dieser Betrag wird ihnen über den NRW-Rettungsschirm kreditiert und soll aus den Steigerungssummen beim Gemeindefinanzierungsgesetz zurückgezahlt werden, die sich ergeben, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Kommunen wieder gebessert hat. Die Rückzahlungen werden für Tilgungen der über den NRW-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite verwendet.

„Wir nutzen die Möglichkeiten der Schuldenbremse, um auf die Corona-Krise zu reagieren. Gleichzeitig führen wir unsere solide Haushaltspolitik fort“, betont Minister Lienenkämper. „Das zahlt sich aus und überzeugt auch an den Finanzmärkten. Die Ratingagentur Standard & Poor‘s hat erst kürzlich unser gutes AA-Rating erneut bestätigt.“

Für Ihren Hintergrund: 

Wesentliche mittel- und langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes: 

Familie

  • Für die weitere Qualitätssteigerung der Kinderbetreuung und zur Finanzierung der Kinderbetreuungsplätze stellt die Landesregierung zusätzlich rund 437 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben werden zusätzliche Landesmittel in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro jährlich zur Schaffung weiterer Betreuungskapazitäten im Zuge der Platzausbaugarantie bereitgestellt.

Innere Sicherheit

  • Der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cyberkriminalität kommt eine besondere Bedeutung zu. Hierfür werden 105 Spezialistinnen und Spezialisten eingestellt. Zur Entlastung und Unterstützung des operativen Dienstes werden 500 zusätzliche Stellen für Tarifbeschäftigte im polizeilichen Verwaltungsdienst geschaffen. Zur besseren Bekämpfung von Terror und Extremismus erhält der Staatsschutz 80 neue Stellen. Es werden 2760 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter eingestellt.

Schule und Bildung

  • Im Jahr 2021 richtet die Landesregierung rund 2750 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer ein, darin enthalten sind rund 1.200 Lehrerstellen zur Stärkung der Grundschulen. Im Bereich der schulischen Inklusion werden rund 750 zusätzliche Stellen geschaffen. Das Angebot des Offenen Ganztags im Primarbereich wird um 25.000 Plätze ausgebaut auf nunmehr 354.670 Plätze. Zudem werden 400 zusätzliche Stellen für Schulverwaltungsassistenz an Grundschulen sowie 169 Stellen für Schulverwaltungsassistenz an Berufskollegs eingerichtet. Darüber hinaus werden die Stellen für Schulpsychologen um 50 erhöht.

Digitalisierung und Infrastruktur

  • Im Rahmen der Landeskofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes zahlt das Land 191 Millionen Euro mehr. Zur Beschleunigung der Digitalisierung der Landesverwaltung fließen 117,9 Millionen Euro zusätzlich. 

Wissenschaft und Forschung

  • Die Universitätsmedizin wird deutlich gestärkt: Im Haushalt 2021 werden zusätzlich rund 94 Millionen Euro für die Universitätskliniken bereitgestellt. Davon entfallen rund 22 Millionen Euro auf den Aufbau der Hochschulmedizin in Ostwestfalen-Lippe. 

Daneben unterstützt die Landesregierung die Bewerbung des Forschungszentrums Jülich als Standort für einen geplanten EU-Höchstleistungsrechner:  Zum einen durch eine anteilige Aufstockung der Grundfinanzierung als Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur, zum anderen durch die finanzielle Vorsorge in Höhe von 125 Millionen Euro für den Landesanteil am Aufbau und Betrieb des geplanten Rechnersystems.

Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

  • Rund 22 Millionen Euro mehr fließen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in die Unterstützung unserer heimischen Landwirtschaft. Für die Arbeit der Landwirtschaftskammer werden zusätzlich acht Millionen Euro bereitgestellt. Ebenfalls verstärkt wird die Förderung des Ökolandbaus. Um die unabhängige Verbraucherarbeit weiter zu stärken, stellt das Land zusätzlich vier Millionen Euro für die Verbraucherzentrale zur Verfügung. 

Verkehr

  • Für Projekte des Rad- und Fußverkehrs sind gut 54 Millionen Euro vorgesehen; das sind 15 Millionen Euro mehr als im Haushalt 2020. Das Land stellt zusätzlich rund 35 Millionen Euro für Investitionen in Landesstraßen und Radwege an Landesstraßen zur Verfügung.

Sportförderung

  • Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Haushalt 2021 für die Sportförderung rund 12 Millionen Euro mehr zur Verfügung als in 2020, insbesondere zur Durchführung sportlicher Großveranstaltungen. 

Rheinisches Revier

  • Für die Kofinanzierung zusätzlicher Bundesmittel für das Rheinische Revier stellt die Landesregierung in 2021 zunächst 30 Millionen Euro zur Verfügung, in 2022 werden es 160 Millionen Euro sein. 

Denkmalschutz und Dorferneuerung

  • Zur Unterstützung des Landesprogramms Dorferneuerung werden zusätzliche Investitionen von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung des Denkmalschutzes unterstützt das Land mit einem zusätzlichen Betrag im Haushalt 2021 von 12 Millionen Euro. 

Kabinett beschließt den Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier

Minister Pinkwart: Morschenich und Hambacher Forst werden erhalten, Tagebauranddörfer von Garzweiler II erhalten größere Abstände und die von Umsiedlung betroffenen Orte mehr Zeit

Den Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier hat Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart am Donnerstag, 8. Oktober 2020, dem Landtag vorgestellt. Damit übersetzt die Landesregierung nach intensiven Gesprächen mit den Beteiligten das Kohleausstiegsgesetz des Bundes in die räumliche Planung des Landes und schafft den Rahmen für die bevorstehenden Veränderungen in den rheinischen Tagebauen. Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden sowie die vielen anderen Interessierten im Revier können den Entwurf bis Anfang Dezember in einer digitalen Beteiligung kommentieren.

Wirtschafts- und Energieminister Pinkwart: „In den vergangenen Monaten haben wir intensiv am Entwurf der neuen Leitentscheidung gearbeitet. Die Landesregierung hat sich klar positioniert: Der Erhalt des Hambacher Forstes und der Ortschaft Morschenich finden sich in der Leitentscheidung ebenso wieder wie die angekündigten Verbesserungen für die Tagebauranddörfer von Garzweiler II durch größere Abstände zum Tagebaurand. Für eine gesicherte Energieversorgung bleiben Abbau und Verstromung von Braunkohle in Nordrhein-Westfalen bis zum gesetzlichen Abschlussdatum 2038 – möglichst schon 2035 – erforderlich. Der Bund hat dazu insbesondere die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II im Kohleausstiegsgesetz festgestellt. Die Umsiedlungen in Erkelenz müssen deshalb fortgeführt werden. Um den Belangen der Menschen wo immer möglich Rechnung zu tragen, geben wir mit der Leitentscheidung vor, dass für den Abbau zunächst die bereits weitgehend unbewohnten Ortschaften im Süden des Tagebaus in Anspruch genommen werden. So gewinnen wir einige Jahre Zeit, um auch für das letzte Umsiedlungsverfahren sozialverträgliche Lösungen zu finden.“

Die neue Leitentscheidung ist die Grundlage für die nun anstehenden Plan- und Fachverfahren. Erst durch diese wird sie dann unmittelbar auch für die bergbautreibende RWE Power AG verbindlich. 

Mit der Unterrichtung des Landtags startet die Beteiligung der Öffentlichkeit. Minister Pinkwart: „Wir setzen alles daran, dass mit der Unterstützung aller Beteiligten der Wandel im Rheinischen Revier gelingt und die sich daraus ergebenden Chancen für die Region genutzt werden.“

Den Entwurf der Leitentscheidung finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/leitentscheidung2020 

Hintergrund und weiterer Fahrplan:

  • Das Wirtschafts- und Energieministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf der neuen Leitentscheidung auf Basis der Regelungen im Kohleausstiegsgesetz des Bundes entwickelt. Die Landesregierung hat sich dazu von Februar bis Juni 2020 intensiv mit zahlreichen Akteuren im Rheinischen Revier ausgetauscht. 
  • Über ein öffentliches Online-Beteiligungsverfahren können sich Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, Kreise und alle Interessierten nun bis zum 1. Dezember 2020 zu der neuen Leitentscheidung äußern und den Entwurf im Internet kommentieren. Link: www.leitentscheidung-perspektiven-nrw.de 
  • Die Leitentscheidung ist auch Thema zweier Dialogveranstaltungen im Revier, die live im Internet übertragen werden. Sie finden statt in Erkelenz (15. Oktober 2020) und Kerpen (29. Oktober 2020). 
  • Die abschließende Entscheidung wird 2021 gefasst. Danach muss auf Grundlage der Leitentscheidung insbesondere der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln die Braunkohlenpläne anpassen und dabei die Vorgaben der Leitentscheidung umsetzen. Auch die konkreten neuen Abbaugrenzen und die Rekultivierungsziele werden hier festgelegt. Auch dazu wird die Öffentlichkeit beteiligt werden. 

Link zum Online-Beteiligungsverfahren: www.leitentscheidung-perspektiven-nrw.de

Beschäftigte in Schulen und der Kindertagesbetreuung: weitere drei kostenlose COVID-19-Testungen zwischen Herbst- und Weihnachtsferien

Die Landesregierung bietet Beschäftigten an Schulen und in der Kindertagesbetreuung zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien die Möglichkeit, sich bis zu dreimal kostenlos auf COVID-19 testen zu lassen. Der Zeitpunkt ist frei wählbar. Damit wird die bisherige Teststrategie im Schul- und Kitabereich mit einem angepassten, und zielgerichteten Angebot fortgesetzt, das dem derzeitigen Infektionsgeschehen Rechnung trägt und für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag der Beschäftigten sorgt.

Minister Laumann erklärt: „Insgesamt haben sich bisher 241.326 Beschäftigte freiwillig auf das Coronavirus testen lassen, davon 153.771 Beschäftigte in Schulen sowie 87.555 Kitabeschäftigte. Die Positivrate von 0,2 Prozent ist äußerst niedrig. Das heißt: Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind keine Hot Spots.“ Mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen und den beginnenden Herbst müssten die Testkapazitäten allerdings ressourcenschonend zum Einsatz kommen. „Wir dürfen nicht vergessen, dass für die Testungen immer auch medizinisches Personal gebraucht wird, das uns in dieser Zeit in der Regelversorgung fehlt. Gerade mit Blick auf die anstehende Grippesaison und die steigenden Infektionszahlen ist das besonders wichtig.“

„Die Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung leisten auch während der Corona-Pandemie hervorragende Arbeit. Mit diesem Angebot wollen wir sie weiterhin unterstützen“, erklärt Familienminister Joachim Stamp.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer ergänzte: Ich freue mich darüber, dass wir auch weiterhin den Lehrkräften in den Schulen dieses Angebot unterbreiten können. Die Fortsetzung der Testmöglichkeit für alle in den Schulen Beschäftigten schafft angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens gerade jetzt Zutrauen in unseren angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten, mit dem die Landesregierung bzw. die Schulen den Unterrichts- und Schulbetrieb in Präsenzform seit dem Ende der Sommerferien umfassend sicherstellen konnten.“

Zum Hintergrund: Das Konzept des Landes Nordrhein-Westfalen zur Testung der Beschäftigten an den öffentlichen und privaten Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung sah für den Zeitraum vom 3. August bis zum 9. Oktober 2020 vor, dass die Beschäftigten sich alle 14 Tage freiwillig kostenlos auf das Coronavirus testen lassen konnten. Das betrifft rund 153.000 Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen) und über 210.000 Beschäftigte an den Schulen (Lehrpersonal, Beschäftigte des Offenen Ganztags, sonstiges sozial-/pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal). Die Kosten für die Testungen übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen.

Eine Übersicht der Praxen, die die Testungen durchführen, sind auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe zu finden:

www.kvwl.de/coronavirus 

https://coronavirus.nrw/patienteninformationen/

Zukunft Landwirtschaft: Fünf Millionen Euro für Tierwohl

Die Zukunft der Landwirtschaft stand im Zentrum der Fachtagung „Landwirtschaft 2030 in NRW: Zukunftsfest – Nachhaltig – Tierwohlorientiert“ des Landwirtschaftsministeriums in Düsseldorf. „Fast die Hälfte der Fläche unseres Bundeslandes wird landwirtschaftlich genutzt: Nordrhein-Westfalen ist damit das drittgrößte Agrarland in Deutschland. Mehr als 100.000 Beschäftigte erwirtschaften in 30.000 Betrieben pro Jahr einen Produktionswert von mehr als sieben Milliarden Euro. Mein Ziel ist es, dass die Landwirtschaft in und für Nordrhein-Westfalen weiterhin einen so hohen Stellenwert hat“, sagte Landwirtschaftsministerin Heinen-Esser.

Klimawandel, gestiegene Verbrauchererwartungen, Anforderungen an Umwelt- und Tierschutz, Corona, die Afrikanische Schweinepest und ungeklärte Finanzfragen stellen die Landwirtschaft gegenwärtig vor große Herausforderungen. Ministerin Heinen-Esser: „Das Bewusstsein für Lebensmittel und die Art und Weise der Herstellung ist in der Corona-Zeit weiter gestiegen. Regional erzeugte Lebensmittel sowie die artgerechte Haltung von Tieren werden zunehmend zum Kaufkriterium. Insbesondere auf die Tierhaltung schaut unsere Gesellschaft heute mit anderen Augen.“

Tierwohlgerechte Ställe und mobiles Schlachten 

Ein zentraler Baustein der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftspolitik ist die Nutztierhaltungsstrategie. Mir ihr verändern sich, im Dialog mit allen Beteiligten, Schritt für Schritt die Rahmenbedingungen hin zu mehr Nachhaltigkeit vom Stall bis zum Teller. „Mit dem Corona-Konjunkturprogramm wird das Tierwohl zusätzlich gestärkt. Mit insgesamt fünf Millionen Euro wollen wir unter anderem Investitionen in tierwohlgerechte Ställe unterstützen sowie Beratung und Forschung fördern“, erklärte die Ministerin. Die Agrarmärkte wurden durch die Corona-Pandemie zum Teil erheblich negativ beeinflusst. Insbesondere beim Schweinefleisch ist es zu einer drastischen Preissenkung gekommen. Von den Fördermaßnahmen gehen schnelle konjunkturelle Impulse für die Branche aus.

Konkrete Fördermaßnahmen, die über den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW umgesetzt werden, sind:

  • Förderung für die Verbesserung des Tierwohls in Schweine- und Rinderhaltung: Kleine bauliche Maßnahmen wie z.B. Vorrichtungen für Beschäftigungsmaterial oder Kühlsysteme in den Ställen tragen zu mehr Tierwohl bei. 
  • Für Sauenhalter werden durch das Programm Beratungsdienstleistungen zur Erfüllung der neuen baulichen Anforderungen an eine tiergerechte Haltung unterstützt: Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit bis zu 2.000 Euro an den zuwendungsfähigen Nettoausgaben pro durchgeführter Beratung. Förderfähig sind Beratungskonzepte zur Umstellung der Sauenhaltung im Deckzentrum auf Gruppenhaltung, zur Neugestaltung der Abferkelbuchten, zur Erhöhung des Platzangebotes oder zur Ermöglichung von Außenklimareizen. 
  • Förderung von mobilen Legehennenställen: Nordrhein-Westfalen hat im Bereich der Ei-Erzeugung einen Selbstversorgungsgrad von rund 30 Prozent. Die Förderung stärkt die regionale Erzeugung unter artgerechten Haltungsbedingungen. 

Darüber hinaus wird auch das (teil)mobile Schlachten gefördert. Durch diese Maßnahme soll in Pilotprojekten ein größtmögliches Maß an Tierwohl bis zur Schlachtung des Tieres erprobt werden. Der Vorteil: Das Tier kann bis zum Schluss in der Herde verbleiben und muss nicht zum Schlachtbetrieb transportiert werden. Dies stärkt zudem regionale Kreisläufe. Gegenstand dieser Fördermaßnahme sind Anschaffungen, die im Zusammenhang mit (teil-)mobiler Schlachtung stehen. Sie wird beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz durchgeführt. 

Abgerundet wird das NRW-Konjunkturprogramm mit der Unterstützung von Forschungsvorhaben, die Grundlagen für eine Verbesserung des Tierwohls legen. Geplant sind derzeit zwei Arbeiten zur Lage in Kälberbetrieben sowie zum Abbau von Antibiotika in Wirtschaftsdüngern. Die Forschungsvorhaben sind wichtige Bausteine, um die im Rahmen der Nutztierstrategie verfolgten Zielsetzungen zu erfüllen. Sie sollen das Verständnis der Zusammenhänge zwischen Nutztierhaltung, Tierwohl und Tiergesundheit verbessern. 

Zusätzlicher Schub für bessere Mobilität in Nordrhein-Westfalen

Stärkung des Radverkehrs, Verbesserung des ÖPNV, Sanierung unserer Straßen und Investitionen in die Mobilität der Zukunft: Das sind die Schwerpunkte der geplanten Ausgaben des Verkehrsministeriums im kommenden Haushalt 2021.

Verkehrsminister Wüst sagte bei der Vorstellung der Haushaltseckdaten: „Mobilität gehört zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Deshalb arbeiten wir mit den zusätzlichen Mitteln im Haushalt 2021 an besseren Angeboten, investieren in alle Verkehrsträger und stärken ihre jeweiligen Stärken!“

Pendlerverkehr wird Radverkehr

Immer mehr Menschen entdecken das Fahrrad als Allround-Verkehrsmittel für sich. E-Bikes und Pedelecs machen das Rad auch für längere Pendler-Strecken zu einer Alternative zum Auto. Das Verkehrsministerium treibt diese Entwicklung voran und stellt im Haushalt 2021 rund 54 Millionen Euro für Investitionen in ein gutes ausgebautes, flächendeckendes Netz von Radwegen bereit. Das sind 15 Millionen Euro mehr als im Haushalt 2020: 

> zehn Millionen Euro mehr stehen für Radschnellwege zur Verfügung.

> fünf Millionen Euro mehr für den Radwegebau an Landesstraßen und auf stillgelegten Bahntrassen.

Nachdem im Jahr 2020 zehn zusätzliche Planerstellen geschaffen wurden, die sich ausschließlich um den Ausbau des Radwegenetzes kümmern, werden in den Bezirksregierungen zusätzlich fünf Stellen geschaffen, um die Genehmigung neu geplanter Radwege zu beschleunigen.

Deutschland muss wieder Bahnland werden!

In Nordrhein-Westfalen werden Rekord-Summen in den Bahnverkehr investiert – damit Pendler ein besseres Bahnangebot gemacht werden kann und mehr Güter auf der Schiene transportiert werden.

Völlig neu im Haushalt 2021: 7,5 Millionen Euro für die Schaffung eines Planungsvorrats für Schienenprojekte. Damit beschleunigt das Land die Planung großer Bauvorhaben.

Sieben Millionen Euro sind auch im Jahr 2021 für nicht bundeseigene Bahnen vorgesehen. Sie fahren auf der letzten Meile zwischen Gewerbe- und Industriegebieten und Logistikstandorten. Hunderttausende Lkw-Fahrten können damit Jahr für Jahr vermieden werden.

Rund zwei Milliarden Euro sind insgesamt für den ÖPNV im Haushalt 2021 vorgesehen, davon gut 1,6 Milliarden aus Bundesmitteln. 22,8 Millionen Euro (zehn Millionen Euro mehr als im Haushalt 2020) sind für die Digitalisierung und Vernetzung des ÖPNV veranschlagt. Damit werden zum Beispiel digitale Reise-Planung, Buchung, Bezahlung vorangetrieben.

Nordrhein-Westfalen schafft Mobilität 4.0

Die Mobilität der Zukunft soll in Nordrhein-Westfalen nicht nur erforscht, entwickelt und getestet, sondern auch hier produziert und frühzeitig erlebbar werden.

2018 wurden zum ersten Mal Mittel im Haushalt für die Mobilität der Zukunft bereitgestellt. Inzwischen treibt eine eigene Fachabteilung im Ministerium die Digitalisierung und Vernetzung der Mobilität voran. Im kommenden Jahr werden 20,5 Millionen (Neun Millionen mehr als im Haushalt 2020) bereitgestellt.

Sichtbare Ergebnisse der Investitionen sind zum Beispiel autonom fahrende Linienbusse in Monheim und automatisierte Pkw im Testbetrieb auf Straßen in Düsseldorf. Und die Entwicklung geht weiter:

> Eine Million Euro stellt das Land für die Entwicklung der automatisierten Binnenschifffahrt zur Verfügung.

> 2,5 Millionen Euro sind für den autonom fahrenden Zug „Brain Train“ vorgesehen. 

Investitionshochlauf in unsere Straßen

Um den langjährigen Investitionsstau zu beheben, wird auch in den Erhalt unserer Landesstraßen so viel wie nie zuvor investiert. Waren 2016 noch 115,5 Millionen Euro angesetzt, so ist dieser Betrag über 127,5 Millionen Euro (2017), 160,9 Millionen Euro (2018), 175,0 Millionen Euro (2019) und 185,0 Millionen Euro im laufenden Jahr angestiegen. Im Haushalt 2021 sind 205 Millionen Euro vorgesehen.

Außerdem werden die Kommunen mit 135,9 Millionen Euro unterstützt, ihre Straßen in Schuss zu halten.

Tempo bei Planung, Genehmigung und Bau

Der Investitionsbedarf in unsere Infrastrukturen ist hoch, deshalb forciert das Verkehrsministerium weiter das Tempo bei Planung, Genehmigung und Bau. 50 zusätzliche Stellen werden dafür beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen geschaffen. Techniker, Planer und Ingenieure werden eingestellt, um Bauvorhaben schneller zu realisieren.

Wüst: „Wir nutzen alle Potenziale: Nie waren unsere Chancen besser, mit Rekordinvestitionen bessere, sichere und saubere Mobilität in Nordrhein-Westfalen zu schaffen.“

Das Modellprojekt Familienlotsinnen ist ein voller Erfolg!

Zwei Familienlotsinnen unterstützten in Duisburg und Gelsenkirchen im Rahmen eines von der RAG-Stiftung geförderten Modellprojektes zwei Jahre lang die Integration von geflüchteten Frauen mit kleinen Kindern. Der erfolgreiche Ansatz wird nun in die Regelförderung der beiden Jobcenter übernommen. 

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit dem Projekt ist uns der Zugang zu geflüchteten Frauen gelungen, die wir sonst nur sehr schwer erreichen“, so Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann. „Die Familienlotsinnen haben einen wertvollen Beitrag zur Integration der Frauen und damit der ganzen Familie in die Gesellschaft geleistet. Aus meiner Sicht ist das ein Ansatz, der die Integration geflüchteter Frauen oder anderer schwer erreichbarer Zielgruppen auch in anderen Kommunen gut unterstützen kann.“

Die Integration geflüchteter Menschen in Ausbildung und Arbeit gelingt immer besser. Für Frauen mit kleinen Kindern ist der Einstieg in den Arbeitsmarkt aber weiterhin schwierig. 

Genau hier setzt das Modellprojekt „Familienlotsinnen“ an, das auf eine gemeinsame Initiative der Landesregierung, der Bundesagentur für Arbeit und der RAG-Stiftung zurückgeht. Geflüchtete Frauen mit kleinen Kindern werden durch Familienlotsinnen unterstützt, die ihre Sprache sprechen und sie bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen im Alltag konkret unterstützen. Oft geht es dabei um die Beratung bei behördlichen Themen, die Suche nach Kinderbetreuungsplätzen oder den Zugang zu Sprachkursen. Die Familienlotsinnen kennen die kulturellen Hintergründe der geflüchteten Frauen und setzen an den ganz unterschiedlichen Bedarfen, Lebenssituationen und Potenzialen an. Die enge Zusammenarbeit mit dem Jobcenter auf der einen Seite und das Vertrauensverhältnis zu den geflüchteten Frauen auf der anderen Seite sind ebenfalls wichtige Erfolgsfaktoren.

Was im Herbst 2018 als Modell begann, wird nun nach Auslaufen der Förder-Phase weiter fortgesetzt. Das Modellprojekt wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Duisburg und dem Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen umgesetzt. Aufgrund des Erfolgs werden beide Organisationen den erprobten Ansatz nun im Rahmen der SGB II-Regelförderung der Jobcenter fortführen.

Bärbel Bergerhoff-Wodopia, Mitglied des Vorstands der RAG-Stiftung, zieht ein erfreuliches Resümee: „Ich begrüße die Übernahme des Modellansatzes in die Regelförderung ausdrücklich und bin stolz, dass die RAG-Stiftung den Anstoß für eine verbesserte Integration geflüchteter Frauen in den Arbeitsmarkt geben konnte. Als RAG-Stiftung ist es uns ein besonderes Anliegen, insbesondere die Menschen zu unterstützen, die sonst wenig Hilfe erhalten. Das ist den Familienlotsinnen in herausragender Weise gelungen.“

Torsten Withake, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit, ergänzt: „Durch die intensive Unterstützung der Familienlotsinnen haben in den vergangenen zwei Jahren geflüchtete Frauen und ihre Kinder beachtliche Integrationsfortschritte erzielen können. Zudem haben wir in den Arbeitsagenturen und Jobcentern durch die Lotsinnen viele Hinweise erhalten, wie wir geflüchtete Frauen noch besser unterstützen können. Mit den Familienlotsinnen können wir nun ein erfolgreiches erprobtes Angebot fest in den Jobcentern Duisburg und Gelsenkirchen verankern. Das freut mich sehr. Denn für die geflüchteten Frauen und ihre Kinder bedeutet eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration die Möglichkeit, für sich auch eine tragfähige berufliche Zukunft aufzubauen.“

Landesregierung legt Entfesselungspaket zum Abbau von Bürokratie auf Bundesebene vor 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen treibt die Entbürokratisierung auch auf Bundesebene voran. Mit dem Dienstag, (6. Oktober) vorgelegten Antrag auf Entschließung des Bundesrats bringt die Landesregierung 48 Maßnahmen zur Reduzierung bundesgesetzlicher Bürokratie und zur Erleichterung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren sowie eine Initiative für ein Belastungsmoratorium auf den Weg. Ministerpräsident Armin Laschet und Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart stellten die Maßnahmen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin vor.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Europäische Union, Bund und die Länder haben umfangreiche Konjunkturprogramme zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufgelegt. Nun gilt es, die Unternehmen und Bürger von unnötiger Bürokratie zu entlasten und unkomplizierte Regelungen zu bieten. Dazu müssen auch auf Bundesebene Maßnahmen zum Bürokratieabbau entwickelt und umgesetzt werden.” Laschet weiter: „Mehr Tempo bei Planungsverfahren, mehr Freiraum für wirtschaftliche Entfaltung, einen optimalen Rahmen für Gründer und deutlich mehr Mut und Tempo bei der Digitalisierung: So schaffen wir Chancen für mehr dynamische wirtschaftliche Entwicklung, die wir jetzt in Deutschland dringend brauchen. Nordrhein-Westfalen ist Vorreiterland beim Bürokratieabbau. Seit Amtsantritt in 2017 haben wir mit unseren Entfesselungspaketen fast 60 unnötige Regelungen vereinfacht und gestrichen, um der Wirtschaft in unserem Land neue Impulse zu verleihen. Eine solche Entfesselung brauchen wir auch im Bund.”

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Fast 90 Prozent aller Investitionen kommen von privaten Unternehmen. Wenn wir das unternehmerische Potenzial auch in der Krise freisetzen wollen, brauchen wir neben Konjunkturprogrammen unkomplizierte Regelungen und die Entlastung von unnötiger Bürokratie. Durch die Vorschläge der Landesregierung setzen wir die Reihe der Entfesselungspakete fort und konzentrieren uns dabei auf Bundesregelungen. Mit schlanken Verfahren schaffen wir damit ein starkes Konjunkturprogramm zum Nulltarif.“

Der Entschließungsantrag enthält 48 Maßnahmenvorschläge. Diese konzentrieren sich auf und umfassen exemplarisch:

  • Belastungsmoratorium (5 Vorschläge)
  • Vereinfachungen im Arbeitsrecht (5)
  • Schnellere Verfahren für öffentliche Aufträge (3)
  • Entrümpelung des Beihilfeverfahrens (9)
  • Erleichterung datenbasierter Geschäftsmodelle unter Wahrung des Datenschutzes (3)
  • Digitalisierte Verwaltungsprozesse (7)
  • Klarstellungen und Standards im Umweltrecht (5)
  • Schnellere Planungsverfahren (6)
  • Vermeidung von Doppelstrukturen in der Raumordnung (1)
  • Einfachere Abwicklungen im Außenwirtschaftsrecht (2)
  • Meldeerleichterungen im Energierecht (2)

Die Forderungen Nordrhein-Westfalens im Einzelnen:

Belastungsmoratorium für Spielräume kleiner und mittlerer Unternehmen

  • Neue Lasten, Abgaben und Meldepflichten wie etwa das Lieferkettengesetz müssen auf den Prüfstand, um die Unternehmen in der Corona-Krise nicht zusätzlich zu belasten. Ein einfaches Herrenoberhemd durchläuft etwa 140 Schritte vom Baumwollfeld bis zum Bügel. Durch das Lieferkettengesetz würde ein deutscher Mittelständler nun für jeden dieser Schritte haften.
  • Auf neue Steuern wie etwa eine Vermögenssteuer oder eine Finanztransaktionssteuer verzichten. Steuererhöhungen etwa bei der Körperschaftssteuer sollen unterbleiben.

Anpassungen im Arbeitsrecht für sichere Arbeitsplätze in der Krise

  • Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei geringfügigen Beschäftigten von 450 Euro auf 530 Euro sorgt dafür, dass bei steigenden Mindestlöhnen nicht immer weniger Stunden gearbeitet werden dürfen.
  • Flexible Arbeitsmodelle dürfen nicht durch eine bürokratische Überregulierung der Arbeitszeiterfassung gefährdet werden. Digitale, manipulationssichere Lösungen zur Arbeitszeiterfassung bieten sich an, um den administrativen Aufwand niedrig zu halten.
  • Mehr Möglichkeiten bei den sachgrundlosen Befristungen erleichtern Unternehmen bei Unsicherheiten zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung Neueinstellungen und schaffen damit Arbeitsplätze.

Digitale Verwaltung schafft Voraussetzungen für Bürokratieabbau

  • Doppelte und dreifache Datenabfragen durch verschiedene Stellen sollen durch die Digitalisierung und Modernisierung von Registern entfallen. Auch Statistikpflichten sollen reduziert werden.
  • Möglichst alle wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen sollen über die Länderportale wie etwa das Wirtschafts-Service-Portal.NRW abgewickelt werden können.

Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen

  • Durch verkürzte Instanzenzüge und Klagebegründungsfristen, Reduzierungen von missbräuchlichen Verbandsklagen und Umweltverträglichkeitsprüfungen bei kleineren Vorhaben können Planungs- und Genehmigungsprozesse optimiert werden.
  • Corona-bedingte Erleichterungen bei Erörterungsterminen und öffentlichen Auslegungspflichten in Planfeststellungsverfahren sollen bis 2022 verlängert werden.

Kleiner Aufwand, großer Nutzen: Gesundheitsministerium ruft zur jährlichen Grippeschutzimpfung auf 

Der Herbst ist da und mit ihm nicht nur die üblichen Erkältungskrankheiten, sondern auch die weitaus gefährlichere echte Grippe (Influenza). Auf einer Pressekonferenz am Dienstag in Düsseldorf hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann daher gemeinsam mit den Ärztekammern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen die Wichtigkeit der Grippeschutzimpfung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nochmals betont. 

„Die Grippeschutzimpfung ist eine einfache Möglichkeit, eine schwere Krankheit zu verhindern. Für den Einzelnen bedeutet es nur einen sehr geringen Aufwand, ohne ein wesentliches Risiko. Der Nutzen nicht nur für sich selbst, sondern auch für unsere Mitmenschen, sei es die Familie oder die Arbeitskollegen, ist hoch“, erläutert Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der gemeinsam mit den Ärztekammern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen in Nordrhein-Westfalen zur Grippeimpfung aufruft. 

In Deutschland treten saisonale Grippewellen im Winterhalbjahr meist nach dem Jahreswechsel auf. Dabei kann die Belastung des Gesundheitssystems durch die jährliche Grippewelle hoch werden: Je nach Schwere der Grippewelle werden schätzungsweise jedes Jahr 5 bis 20 Prozent der Bevölkerung infiziert, und es gibt bis zu sieben Millionen Influenza-bedingte Arztbesuche und rund 3.000 bis 30.000 Influenza-bedingte Krankenhauseinweisungen.

Grundsätzlich empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung gegen die saisonale Grippe für Bevölkerungsgruppen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren Verlauf einer Influenza haben. Dies sind Menschen über 60 Jahren, Menschen mit einem chronischen Grundleiden und Menschen, die beruflich besonders exponiert und epidemiologisch bedeutsam sind, weil es durch sie zu Übertragungen kommen könnte. Beispiele hierfür sind Beschäftigte von Krankenhäusern oder Pflege- und Senioreneinrichtungen. Zudem sollten auch Schwangere und Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen möglichst gegen Influenza geimpft werden. 

Laumann machte zudem auf bestehenden Handlungsbedarf in der Bevölkerung aufmerksam: „Bedauerlicherweise sind die Impfquoten in den besonders gefährdeten Personengruppen in den letzten Jahren nicht ausreichend gewesen.“ Sie lagen zum Beispiel bei circa 35 Prozent in der Altersgruppe der über 60-Jährigen und bei nur circa 20 bis 50 Prozent bei Personen mit chronischen Grundleiden. Der Minister appellierte deshalb: „Nutzen Sie bei erhöhtem Risiko für eine schwere Erkrankung oder als möglicher Überträger die Impfangebote in Betrieben, gehen Sie zu Ihrem Hausarzt – lassen Sie sich impfen! Sprechen Sie Personen mit erhöhtem Risiko in Ihrem Umfeld an und tragen Sie durch Aufklärung zu einer Steigerung der Quote bei.“

Gerade vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine hohe Influenza-Impfquote bei Risikogruppen und exponierten Berufsgruppen essenziell, um in der Grippewelle schwere Krankheitsverläufe zu verhindern und Engpässe in Krankenhäusern (unter anderem bei Intensivbetten, Beatmungsplätzen) zu vermeiden. Dabei ist in der kommenden Influenzasaison 2020/21 mit den verfügbaren Impfstoffmengen der größte Effekt erzielbar, wenn die Influenza-Impfquoten in den empfohlenen Gruppen erheblich gesteigert werden. 

„Auch für die Krankenhäuser als Arbeitgeber ist der Impfschutz für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter am Arbeitsplatz von überaus großer Bedeutung. Durch einen entsprechenden Impfschutz – wie im Präventionsgesetz aus dem Jahr 2015 verankert – soll nicht nur der Schutz der Beschäftigten insbesondere bei impfpräventablen Erkrankungen in Bereichen mit einer erhöhten Infektionsgefährdung verbessert werden“, so Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen: „Wir müssen darüber hinaus auch den Schutz vor Infektionen der von den Beschäftigten betreuten Personen, die durch diese infiziert werden können, immer im Blick haben. Wir als Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen unterstützen die Durchführung der Grippeschutzimpfung für unser Krankenhauspersonal ausdrücklich.“

„Der richtige Zeitpunkt für die Grippeschutzimpfung ist im Oktober und November, denn so stellt man sicher, dass der Körper ausreichend Zeit hatte, einen Impfschutz aufzubauen, der auch über den Höhepunkt der Grippewelle anhält. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Grippeschutzimpfung für die genannten Personengruppen in diesem Jahr besonders wichtig, um eine mögliche Doppelbelastung durch die Influenza und das Coronavirus zu vermeiden. Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt, informieren Sie sich und lassen Sie sich beraten – Impfen schützt Leben, sowohl das eigene als auch das der Mitmenschen!“, betont Dr. Volker Schrage, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und Allgemeinmediziner. 

„Wir müssen uns auf einen doppelten Virus-Herbst mit Grippe- und Corona-Infektionen einstellen und dafür eine Priorisierung der Impfungen vornehmen“, fordert der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans-Albert Gehle. Es gelte, vorrangig diejenigen Gruppen zu impfen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe einer Influenza
oder von Covid19 haben – also etwa Bewohner von Senioren, Alters- und Pflegeheimen, chronisch Kranke, Schwangere oder Personen aus den Gesundheitsberufen, die direkten Patientenkontakt haben. Gehle will dadurch eine Unterversorgung der Risikopatienten durch eine falsche Verteilung des Impfstoffes unbedingt vermeiden. 

Mit einem gemeinsamen Schreiben wenden sich die Ärztekammern, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen und der Gesundheitsminister zusätzlich direkt an die Krankenhäuser und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Land. In dem Schreiben bitten sie um Unterstützung, durch ihre wesentliche Rolle in der Gesundheitsversorgung zu einer Steigerung der Impfquoten in den Risikogruppen sowie dem pflegerischen und medizinischen Personal beizutragen.

Ein Jahr Flugärger-App: bereits 70.000 Downloads

Ein Jahr nach dem Start wurde die Flugärger-App der Verbraucherzentrale bereits mehr als 70.000 Mal aus den Stores heruntergeladen. Ob zum Urlaub auf die Kanaren oder zum Städte-Kurztrip nach New York – der Traum vom Fliegen ist ein Massenphänomen. Nicht erst seit Corona kommt es häufig zu Flugausfällen und Verspätungen – zum Ärger der Passagierinnen und Passagiere.

Seit einem Jahr hilft hier die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW. Das mit Mitteln des nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministeriums nach Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen entwickelte Tool unterstützt Betroffene dabei, zustehende Entschädigungen zu berechnen und Ansprüche bei der Airline geltend zu machen. Über die App ist das mit nur wenigen Klicks bequem und schnell möglich. 

„Die Download-Zahlen bestätigen eindrucksvoll, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die Flugärger-App als Hilfsmittel schätzen und nutzen, um ihre Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften geltend zu machen. Jede Flugreisende und jeder Flugreisende sollte diese App im digitalen Gepäck haben“, appellierte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser zum Jubiläum. Damit sei es nicht nur mit ein paar Klicks einfacher, Ansprüche geltend zu machen. Auch werde für die Betroffenen klarer, welche Entschädigungen ihnen zustehen.

Dass der Covid-19-Erreger für eine längere Zeit fast den gesamten Flugverkehr zum Erliegen bringen würde, war bei der Planung der App nicht absehbar. „Zwar können wir mit der App nicht alle Flug-Probleme rund um Corona auffangen. Trotzdem sind seit Ausbruch der Pandemie die Nutzerzahlen noch einmal deutlich nach oben gegangen“, berichtet Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. 

In der App gibt es hilfreiche Informationen der Verbraucherzentrale NRW rund um Reisebeschränkungen und daraus resultierender Ansprüche. „Die Kontaktadresse der App wird außerdem als Kanal für Verbraucheranfragen und Beschwerden über Airlines bei uns genutzt. Trotz geltender Ansprüche haben viele Betroffene ihr Geld noch nicht zurückerhalten. Die Fluggesellschaften tauchen größtenteils ab, Erstattungen fließen nur spärlich“, erläutert Schuldzinski. Man gehe auf der Grundlage dieser konkreten Fälle rechtlich gegen verschiedene Airlines vor. 

Auch Heinen-Esser sieht die Fluggesellschaften hier in der Pflicht: „Es ist auch in Corona-Zeiten nicht akzeptabel, wenn Airlines die Verbraucherrechte aus der europäischen Fluggastrechte-Verordnung ignorieren und die Betroffenen ihren Ansprüchen hinterherrennen müssen. Ich appelliere mit Nachdruck an die Fluggesellschaften, aktiv über die bestehenden Rechte und die möglichen Entschädigungszahlungen zu informieren. Automatisierte Entschädigungszahlungen in unstrittigen Fällen und lediglich eine Anzahlung bei der Buchung von Flugtickets können für Verbraucherinnen und Verbraucher die finanziellen Risiken in Zeiten der Covid-19-Pandemie abmildern.“

Noch ist nicht absehbar, welche Langzeitfolgen die Corona-Krise für den Flugverkehr haben wird. Doch der Traum vom Fliegen geht sicher in eine Fortsetzung. Und somit auch die Flugärger-App. Das Tool wird in den kommenden Monaten von der Verbraucherzentrale NRW weiterentwickelt und an die aktuellen Anforderungen angepasst.

So funktioniert die Flugärger-App:
Die Flugärger-App berechnet mit Hilfe von Datenbanken und Abfragen rückwirkend die Ansprüche von Passagierinnen und Passagieren auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die Datenbank enthält alle weltweiten Flugverbindungen ab dem 1. Mai 2019, so dass die Flugdaten auf Basis der Flugnummer und des Datums automatisch ergänzt werden. Natürlich ist auch eine manuelle Eingabe der erforderlichen Flugdaten möglich.

Die App erzeugt ein Anschreiben, das die Nutzerinnen und Nutzer per Mail oder Post versenden können. Automatisch öffnet sich das Mailprogramm des Nutzers mit dem Forderungstext und allen persönlichen Angaben. Er ist bereits an die richtige Airline adressiert und muss nur noch abgeschickt werden. Alternativ lässt sich ein PDF erzeugen, um einen Brief an die Airline zu senden. Wenn die Airline die Forderungen aus dem Anschreiben ablehnt, kann der Nutzer sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Mit Hilfe eines Fristenweckers und einer Historien-Ansicht lässt sich dieser Prozess in der App organisieren.

Es ist derzeit eine Prüfung der Fälle „Direktflug verspätet“, „Anschlussflug durch Verspätung verpasst“ sowie „Flug wurde annulliert“ möglich. Für weiteren Flugärger wie zum Beispiel Nichtbeförderung oder Probleme mit dem Gepäck hält die App umfangreiche Informationen der Verbraucherzentrale NRW bereit.

Weiterer Baustein vervollständigt beste Bildung mit digitalen Medien

Die nordrhein-westfälische Landesregierung begrüßt ausdrücklich die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum „DigitalPakt Schule“ und wird diese schnellstmöglich umsetzen. Mit dieser Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern zusätzliche 500 Millionen Euro zur Verfügung, um die Schulen bei der Administration der IT-Infrastruktur zu unterstützen, die durch den „DigitalPakt Schule“ gefördert wird. Dem Land Nordrhein-Westfalen stehen nach dem Königsteiner Schlüssel rund 105 Millionen Euro zur Verfügung.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit den zusätzlichen Mitteln für die Administration und den IT-Support fügen sich die verschiedenen Programme und Maßnahmen für das Lehren und Lernen mit Unterstützung durch digitale Medien zu einem Ganzen. Ein leistungsfähiges Breitbandnetz, digitale Infrastruktur in Schule, Ausstattung mit Endgeräten und Fortbildung werden nun um einen weiteren Baustein, nämlich die Förderung des Supports, vervollständigt. Unser Ziel ist, dass unsere Schulen die neue digitale Infrastruktur auch so gut wie möglich einsetzen können.“ 

Die Fördermittel sollen die Schulträger dabei unterstützen, den Ausbau von professionellen Administrations- und Supportstrukturen zu finanzieren (Personal- und Sachkosten). Sie können außerdem die Qualifizierung und Weiterbildung von IT-Administratorinnen und -Administratoren in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Fachkraft bezahlen. Das Ministerium für Schule und Bildung erarbeitet zurzeit eine Förderrichtlinie, sodass die Mittel so rasch wie möglich noch in diesem Jahr beantragt werden können. Zuwendungsempfänger sind die Träger von öffentlichen Schulen, von Ersatzschulen und von staatlich genehmigten Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Länder verpflichten sich mit der Inanspruchnahme der Mittel zur Verstärkung der Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich der digitalen Bildung. 

Ministerin Gebauer: „Diese Landesregierung hat umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Schuldigitalisierung entschieden zu beschleunigen. Jetzt brauchen wir weiterhin Entschlossenheit und Tatkraft der Schulträger für zusätzliche Investitionen in die Digitalisierung der Schulen. 


Der Bereich Digitalisierung wird derzeit mit einer Geschwindigkeit bearbeitet und ausgeweitet, wie noch nie zuvor. Einige Maßnahmen wie die Ausstattung der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf sind bereits umgesetzt und die Beschaffung der Endgeräte läuft aktuell auf Hochtouren. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es richtig war, dass die Landesregierung das Thema Digitalisierung von Anfang an ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt und mit Nachdruck vorangetrieben hat. Beste Bildung soll es auch in Zeiten der Pandemie geben.“

Neuauflage des Programms „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“

Mit einer Neuauflage des Programms zur „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ stärkt das Umweltministerium das Ehrenamt und unterstützt Projektideen von Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen rund um die Themenfelder ländliche Räume, Naturschutz, Umwelt, Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit. 

Etwa sechs Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich. „Mit dem Programm unterstützen wir ehrenamtliche Initiativen, Vereine und Privatpersonen in ihrem Einsatz für die Umwelt, die Natur und den Verbraucherschutz“, erläutert Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann den dritten Programmaufruf. Dieser steht unter dem Motto „Wir bewegen was – engagiert in NRW“.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen können sich bis Ende Januar 2021 bewerben. Dabei müssen sie ihre Ideen in einer Projektskizze beschreiben und deutlich machen, wo sie fachliche Beratung wünschen. Das Ministerium wählt aus den eingereichten Vorschlägen nach fachlichen Gesichtspunkten aus. 

Den ausgewählten Initiativen bietet das Programm kostenlos qualifizierte Beratung an. Das Spektrum reicht von der Unterstützung bei der Vereinsgründung bis zur Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern. Pro Initiative können Beratungskosten von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden; insgesamt sind im Rahmen des Programms für die Jahre 2020 und 2021 Mittel für die Beratungen von bis zu 140.000 Euro vorgesehen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen treibt die Entbürokratisierung auch auf Bundesebene voran. Mit dem Dienstag, (6. Oktober) vorgelegten Antrag auf Entschließung des Bundesrats bringt die Landesregierung 48 Maßnahmen zur Reduzierung bundesgesetzlicher Bürokratie und zur Erleichterung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren sowie eine Initiative für ein Belastungsmoratorium auf den Weg. Ministerpräsident Armin Laschet und Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart stellten die Maßnahmen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin vor.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Europäische Union, Bund und die Länder haben umfangreiche Konjunkturprogramme zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufgelegt. Nun gilt es, die Unternehmen und Bürger von unnötiger Bürokratie zu entlasten und unkomplizierte Regelungen zu bieten. Dazu müssen auch auf Bundesebene Maßnahmen zum Bürokratieabbau entwickelt und umgesetzt werden.” Laschet weiter: „Mehr Tempo bei Planungsverfahren, mehr Freiraum für wirtschaftliche Entfaltung, einen optimalen Rahmen für Gründer und deutlich mehr Mut und Tempo bei der Digitalisierung: So schaffen wir Chancen für mehr dynamische wirtschaftliche Entwicklung, die wir jetzt in Deutschland dringend brauchen. Nordrhein-Westfalen ist Vorreiterland beim Bürokratieabbau. Seit Amtsantritt in 2017 haben wir mit unseren Entfesselungspaketen fast 60 unnötige Regelungen vereinfacht und gestrichen, um der Wirtschaft in unserem Land neue Impulse zu verleihen. Eine solche Entfesselung brauchen wir auch im Bund.”

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Fast 90 Prozent aller Investitionen kommen von privaten Unternehmen. Wenn wir das unternehmerische Potenzial auch in der Krise freisetzen wollen, brauchen wir neben Konjunkturprogrammen unkomplizierte Regelungen und die Entlastung von unnötiger Bürokratie. Durch die Vorschläge der Landesregierung setzen wir die Reihe der Entfesselungspakete fort und konzentrieren uns dabei auf Bundesregelungen. Mit schlanken Verfahren schaffen wir damit ein starkes Konjunkturprogramm zum Nulltarif.“

Der Entschließungsantrag enthält 48 Maßnahmenvorschläge. Diese konzentrieren sich auf und umfassen exemplarisch:

  • Belastungsmoratorium (5 Vorschläge)
  • Vereinfachungen im Arbeitsrecht (5)
  • Schnellere Verfahren für öffentliche Aufträge (3)
  • Entrümpelung des Beihilfeverfahrens (9)
  • Erleichterung datenbasierter Geschäftsmodelle unter Wahrung des Datenschutzes (3)
  • Digitalisierte Verwaltungsprozesse (7)
  • Klarstellungen und Standards im Umweltrecht (5)
  • Schnellere Planungsverfahren (6)
  • Vermeidung von Doppelstrukturen in der Raumordnung (1)
  • Einfachere Abwicklungen im Außenwirtschaftsrecht (2)
  • Meldeerleichterungen im Energierecht (2)

Die Forderungen Nordrhein-Westfalens im Einzelnen:

Belastungsmoratorium für Spielräume kleiner und mittlerer Unternehmen

  • Neue Lasten, Abgaben und Meldepflichten wie etwa das Lieferkettengesetz müssen auf den Prüfstand, um die Unternehmen in der Corona-Krise nicht zusätzlich zu belasten. Ein einfaches Herrenoberhemd durchläuft etwa 140 Schritte vom Baumwollfeld bis zum Bügel. Durch das Lieferkettengesetz würde ein deutscher Mittelständler nun für jeden dieser Schritte haften.
  • Auf neue Steuern wie etwa eine Vermögenssteuer oder eine Finanztransaktionssteuer verzichten. Steuererhöhungen etwa bei der Körperschaftssteuer sollen unterbleiben.

Anpassungen im Arbeitsrecht für sichere Arbeitsplätze in der Krise

  • Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei geringfügigen Beschäftigten von 450 Euro auf 530 Euro sorgt dafür, dass bei steigenden Mindestlöhnen nicht immer weniger Stunden gearbeitet werden dürfen.
  • Flexible Arbeitsmodelle dürfen nicht durch eine bürokratische Überregulierung der Arbeitszeiterfassung gefährdet werden. Digitale, manipulationssichere Lösungen zur Arbeitszeiterfassung bieten sich an, um den administrativen Aufwand niedrig zu halten.
  • Mehr Möglichkeiten bei den sachgrundlosen Befristungen erleichtern Unternehmen bei Unsicherheiten zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung Neueinstellungen und schaffen damit Arbeitsplätze.

Digitale Verwaltung schafft Voraussetzungen für Bürokratieabbau

  • Doppelte und dreifache Datenabfragen durch verschiedene Stellen sollen durch die Digitalisierung und Modernisierung von Registern entfallen. Auch Statistikpflichten sollen reduziert werden.
  • Möglichst alle wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen sollen über die Länderportale wie etwa das Wirtschafts-Service-Portal.NRW abgewickelt werden können.

Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen

  • Durch verkürzte Instanzenzüge und Klagebegründungsfristen, Reduzierungen von missbräuchlichen Verbandsklagen und Umweltverträglichkeitsprüfungen bei kleineren Vorhaben können Planungs- und Genehmigungsprozesse optimiert werden.
  • Corona-bedingte Erleichterungen bei Erörterungsterminen und öffentlichen Auslegungspflichten in Planfeststellungsverfahren sollen bis 2022 verlängert werden.

Corona hat in Nordrhein-Westfalen einen dicken Strich durch viele verkaufsoffene Sonntage gemacht. In der Adventszeit dürfen Geschäfte in NRW aber sonntags öffnen, teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute mit. Dazu der Beauftragte der CDULandtagsfraktion für Handel und vitale Innenstädte, Oliver Kehrl: „Wie weit sich die SPD inzwischen von den Nöten der Beschäftigten und des Mittelstands und von der Entwicklung unserer Städte entfernt hat, war heute im Wirtschaftsausschuss zu erleben. Die SPD drückt sich vor einer Antwort, ob sie nun für oder gegen verkaufsoffene Sonntage ist sind und versteckt sich hauptsächlich hinter der Gewerkschaft Verdi. Wegen Corona sind Feste, Märkte oder Messen in NRW, die den Anlass für sonntags geöffnete Läden bieten, reihenweise abgesagt worden. Etwa jeder zweite für 2020 vorgesehene verkaufsoffene Sonntag ist ausgefallen, den Händlern ist dadurch ein Umsatz von geschätzt 1,8 Milliarden Euro entgangen. Deswegen braucht der Einzelhandel, der unsere Innenstädte lebendig hält, die verkaufsoffenen Adventssonntage, die Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute in Aussicht gestellt hat. Mit ihnen wird das Gedränge in Fußgängerzonen an den Adventssamstagen entzerrt. Es handelt sich um eine einmalige Maßnahme in der Corona-Pandemie und nicht – wie unterstellt – um eine Aushöhlung des Sonntagsschutzes.“

Auf Antrag von CDU und FDP hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am Freitag über die Situation der Gastronomie unter Corona-Bedingungen debattiert. Dazu sprach für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Oliver Kehrl als Beauftragter für Handel und vitale Innenstädte:

„Zu den von der Corona-Pandemie am stärksten betroffenen Branchen zählen Gastronomie, Hotellerie und die Veranstaltungsbranche. Daran hängen in Nordrhein-Westfalen zehntausende Existenzen, angefangen beim Wirt über die Köche und Kellner, Caterer bis hin zu den Licht- und Tontechnikern sowie Künstlern. Die Situation wird sich in den kommenden Herbst- und Wintermonaten absehbar verschärfen. Es braucht jetzt Konzepte für geschlossene Räume.Innovationen und technische Lösungen sind der Schlüssel, damit Menschen auch in der Gastronomiesicher zusammenkommen können. Vergangene Woche haben der TÜV Rheinland und DEHOGA Nordrhein ein breit angelegtes Programm zur Qualitätssicherung für zusätzliche Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im Hotel- und Gaststättengewerbe angekündigt. Mit dieser freiwilligen Zertifizierung unterziehen sich Gastronomen einer scharfen Kontrolle des TÜV und geben den Gästen und Kunden damit Sicherheit. 

An innovativen Ideen ist in Nordrhein-Westfalen kein Mangel, ganz im Gegenteil. Es ist ein starkes Signal, dass viele Unternehmen und Wissenschaftler gerade aus NRW die betroffenen Branchen unterstützen und Lösungskonzepte entwickeln. Sollten beispielsweise neue mobile oder fest in den Lüftungssystemen installierte Filteranlagen den gewünschten Erfolg erzielen, könnten davon auch Schulen, Kitas, Behörden, der stationäre Einzelhandel und Veranstaltungshallen profitieren. Das würde den Menschen wieder ein Stück mehr Normalität geben. Wir als Politik müssen diese neuen Ideen begleiten, fördern und sie in den Bestimmungen unbürokratisch, rechtssicher und flexibel umsetzen. Deshalb ist die Einführung der Innovationsklausel in die Coronaschutzverordnung ein wichtiges Signal, das deutlich macht, wie sehr sich dieseLandesregierung und die NRW-Koalition aus CDU und FDP dafür einsetzen, die betroffenen Branchen zu stärken und zu unterstützen.“

Christos Katzidis zur Landtagsdebatte um Extremismus in der Polizei

Politischer Aktionismus hilft jetzt nicht

Die Landesregierung hat den Landtag NRW an diesem Donnerstag über die Rechtsextremismus-Vorwürfe gegen nunmehr 30 Beamtinnen und Beamten der Polizei unterrichtet. Zu der Debatte sagt unser innenpolitischer Sprecher Christos Katzidis: 

„Der Extremismusfall innerhalb des Polizeipräsidiums Essen ist beschämend für die nordrhein-westfälische Polizei. Es ist unerträglich, dass Beamtinnen und Beamten rassistische, menschenverachtende und gewaltverherrlichende Bilder digital über so lange Zeit ausgetauscht haben sollen. Wie die Akteure ideologisch derart abdriften konnten, muss jetzt lücken- und schonungslos aufgedeckt werden. Zudem muss alles getan werden, damit sie mit so einem Gedankengut nicht im Dienst bleiben. 

Was uns nicht hilft, ist aber politischer Aktionismus, der heute wieder SPD und Grüne ergreift. Gut 24 Stunden nach der Pressekonferenz im Innenministerium werfen sie mit Forderungen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus in der Polizei nur so um sich. Zielführend sind die Vorschläge nicht, wie beispielsweise die Forderung nach anonymen Meldestellen. Wir dürfen doch gerade von Polizistinnen und Polizisten, die täglich Recht und Gesetz verteidigen, den Mut erwarten, dass auch in den eigenen Reihen zu tun. Wer, wenn nicht sie, sollte aufstehen gegen Menschenverachtung und Diskriminierung? Diese Kultur des Mutes und der Verantwortung müssen wir in Nordrhein-Westfalen stärken und erwarten das auch von jeder einzelnen Führungskraft in allen Polizeibehörden. 

Die NRW-Koalition und die Landesregierung sind sich bewusst, dass es Fälle von Rechtsextremismus in der Polizei gibt und dass sie dort besonders fatal sind. Deshalb haben wir einen Polizeibeauftragten und Extremismusbeauftragte eingesetzt und einen Wertediskurs angestoßen. Dazu kommt jetzt noch ein Rassismus-Sonderbeauftragter, der zukünftig ein Lagebild für rechtsextreme Tendenzen in der Polizei erstellen soll. 

Aber: Hinzuschauen, wenn es Fälle von Extremismus auch in der Polizei gibt, und strikt dagegen vorzugehen, ist eine Frage der Ehrlichkeit und geboten in einem Rechtsstaat.  Dass die Grünen aber wieder behaupten, dieser Rassismus sei strukturell in der Polizei verwurzelt, gehört sich in einem Rechtsstaat absolut nicht.“

Christos Katzidis zum Rechtsextremismus-Verdacht gegen Polizisten

Kein Platz für Extremisten in der NRW-Polizei

NRW-Innenminister Herbert Reul hat an diesem Mittwoch über Rechtsextremismus-Vorwürfe gegen Beamte der Polizei berichtet. Dazu unser innenpolitischer Sprecher Christos Katzidis:

„Ich bin als Mensch, Politiker und Polizist zutiefst erschüttert. Dass diejenigen, die unsere Werte schützen und verteidigen sollten, sie stattdessen wohl mit Füßen getreten haben, ist skandalös. Wenn sich der Verdacht gegen die Beamten erhärtet, gibt es für sie in der nordrhein-westfälischen Polizei keinen Platz mehr – und das gilt auch für alle, die womöglich geschwiegen und die Täter gedeckt haben. Korpsgeist dürfen und werden wir hier nicht dulden. 

Ich bin froh und dankbar, dass die Polizei auch in den eigenen Reihen wachsam ist und so diese schrecklichen Vorfälle selbst ans Licht gebracht hat. Wichtig und richtig ist auch, dass Innenminister Herbert Reul schnell und aktiv Transparenz herstellt und Konsequenzen zieht – etwa mit einem neuen Sonderbeauftragten für rechtsextreme Tendenzen in der Polizei. Unsere Politik der Null-Toleranz gilt für alle. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass dieser Fall rasch und umfassend aufgeklärt wird. Das werden wir im Innenausschuss des Landtages begleiten.“

Oliver Kehrl zur Aktuellen Stunde

Hotel und Gastronomie mit innovativen Ideen unterstützen

Auf Antrag von CDU und FDP hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am Freitag über die Situation der Gastronomie unter Corona-Bedingungen debattiert. Dazu sprach für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Oliver Kehrl als Beauftragter für Handel und vitale Innenstädte:

„Zu den von der Corona-Pandemie am stärksten betroffenen Branchen zählen Gastronomie, Hotellerie und die Veranstaltungsbranche. Daran hängen in Nordrhein-Westfalen zehntausende Existenzen, angefangen beim Wirt über die Köche und Kellner, Caterer bis hin zu den Licht- und Tontechnikern sowie Künstlern. Die Situation wird sich in den kommenden Herbst- und Wintermonaten absehbar verschärfen. Es braucht jetzt Konzepte für geschlossene Räume.Innovationen und technische Lösungen sind der Schlüssel, damit Menschen auch in der Gastronomiesicher zusammenkommen können. Vergangene Woche haben der TÜV Rheinland und DEHOGA Nordrhein ein breit angelegtes Programm zur Qualitätssicherung für zusätzliche Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im Hotel- und Gaststättengewerbe angekündigt. Mit dieser freiwilligen Zertifizierung unterziehen sich Gastronomen einer scharfen Kontrolle des TÜV und geben den Gästen und Kunden damit Sicherheit. 

An innovativen Ideen ist in Nordrhein-Westfalen kein Mangel, ganz im Gegenteil. Es ist ein starkes Signal, dass viele Unternehmen und Wissenschaftler gerade aus NRW die betroffenen Branchen unterstützen und Lösungskonzepte entwickeln. Sollten beispielsweise neue mobile oder fest in den Lüftungssystemen installierte Filteranlagen den gewünschten Erfolg erzielen, könnten davon auch Schulen, Kitas, Behörden, der stationäre Einzelhandel und Veranstaltungshallen profitieren. Das würde den Menschen wieder ein Stück mehr Normalität geben. Wir als Politik müssen diese neuen Ideen begleiten, fördern und sie in den Bestimmungen unbürokratisch, rechtssicher und flexibel umsetzen. Deshalb ist die Einführung der Innovationsklausel in die Coronaschutzverordnung ein wichtiges Signal, das deutlich macht, wie sehr sich dieseLandesregierung und die NRW-Koalition aus CDU und FDP dafür einsetzen, die betroffenen Branchen zu stärken und zu unterstützen.“

Heike Wermer und Björn Franken zur Aktuellen Stunde über Moria

Wir brauchen eine europäische Lösung, keine nationalen Alleingänge

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in einer Aktuellen Stunde über die Situation im Flüchtlingslager Moria debattiert. Für die CDU-Landtagsfraktion sprachen die Abgeordneten Heike Wermer und Björn Franken:

Heike Wermer, integrationspolitische Sprecherin:„Wir als NRW-Koalition unterstützen den Kurs von Humanität und Ordnung. Deshalb ist die schnelle humanitäre Versorgung und Hilfe absolut richtig. Ich möchte Ministerpräsident Armin Laschet und Integrationsminister Dr. Joachim Stamp meinen Dank aussprechen: Dass sie sich in den vergangenen Wochen und Monaten beherzt für eine Verbesserung vor Ort, für einen stärken Beitrag Deutschlands hinsichtlich einer europäischen Lösung ausgesprochen haben. Dass sie in Berlin Druck ausgeübt und den griechischen Behörden und Hilfsorganisationen Unterstützung zugesagt haben. Das zeigt eindeutig: Nordrhein-Westfalen will helfen. Moria aber ist ein europäisches Problem und kann nur auf europäischer Ebene gelöst werden. Deshalb war der erste Schritt – auf Initiative Deutschlands und Frankreichs gemeinsam mit zehn EU-Mitgliedstaaten 400 Kinder und Jugendliche zu holen – konsequent und richtig. Hinzu kommt, dass sich Bundeskanzlerin Angela Merkel, Innenminister Horst Seehofer und Vizekanzler Olaf Scholz auf die Aufnahme von 1500 weiteren Flüchtlingen geeinigt haben. Der Bund handelt und übernimmt seine Verantwortung. Aber er nimmt auch die europäischen Partner mit in die Pflicht. Alleingänge lösen das Problem nicht, im Zweifel verschärft es die Lage noch.“

Björn Franken: „Der Auftritt der Grünen heute hier im Landtag suggeriert, dass es weniger um Humanität geht als vielmehr um politische Geländegewinne. Wir alle haben die Bilder vor Augen, unter welchen Umständen die Menschen in Moria hausen. Diese Bilder gehen an keinem spurlos vorbei. Eine dauerhafte Lösung werden wir aber nur finden, wenn wir nicht emotional, sondern rational handeln. Die Grünen aber stellen sich hin, als hätten sie die Moral gepachtet. Plakativ wird von der SPD die vollständige Räumung und Evakuierung des Lagers auf das Festland gefordert. Und was dann? Diese Frage bleibt offen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum SPD und Grüne so vehement auf einen nationalen Alleingang drängen. Wir brauchen einen gesamteuropäischen Ansatz, haltlose Schuldzuweisungen und der moralische Zeigefinger helfen hier nicht weiter. Es darf keinen Wettbewerb um Moral und keinen Wettbewerb um Zahlen geben. Wir haben zudem nicht nur den Asylsuchenden gegenüber eine Verantwortung: Auch die griechische Regierung, die Bewohner der Ägäis-Inseln und insbesondere die Polizei vor Ort benötigen jetzt unsere Unterstützung. NRW ist bereit, seinen Beitrag zu leisten. Wichtig ist aber, dass dies nicht unabgestimmt passiert. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stehen in der Verantwortung und sind jetzt gefordert! Dies muss koordiniert werden, aber nicht aus Düsseldorf, sondern von Berlin und Brüssel.“

Verschärfung Strafprozessrecht und Verbot Kindersexpuppen

„Kinderseelen schützen mit allen Mitteln“

Die NRW-Koalition setzt ihr Vorhaben fort, den Schutz von Kindern vor Missbrauch in Nordrhein-Westfalen, aber auch im Bund weiter auszubauen. Im Landtag wurden an diesem Mittwoch mit breiter Mehrheit zwei weitere Anträge von CDU und FDP beschlossen: Wir wollen die Möglichkeiten, Täter beim Anbieten eines Kindes für den Missbrauch oder bei Besitz und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen in U-Haft zu bringen, ausweiten. Außerdem streben wir ein Verbot von Sexpuppen in Deutschland an, die Kindern nachempfunden sind. Dazu unsere Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Angela Erwin:

Christina Schulze Föcking, CDU-Sprecherin in der Kinderschutzkommission: „Als mir ein Polizist zum ersten Mal Sexpuppen gezeigt hat, die kleinen Kindern nachempfunden sind, wurde mir übel. Diese Puppen wirken nicht nur sehr realistisch, Käufer können auch die Größe der Körperöffnungen bestimmen oder ein Heizsystem für das Gefühl echter Körperwärme ordern. Ärzte, die Pädophile therapieren, haben mir bestätigt, dass solche Sexpuppen die Gefahr von Übergriffen auf Kinder erhöhen. Für mich ist das ein klarer Auftrag an die Politik: Wir müssen solche Puppen, mit denen der Missbrauch von Kindern regelrecht eingeübt werden kann, vom deutschen Markt verbannen.“

Angela Erwin, rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Die NRW-Koalition hat sich bundespolitisch Gehör verschafft mit einer Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Strafrechts im Bereich Missbrauch und dessen Darstellung. Aber: Auch die Strafverfolgung muss konsequenter werden. Deshalb wollen wir das Strafprozessrecht nachschärfen: Wer ein Kind zum Missbrauch anbietet oder Bilder von der Qual der Kinder verbreitet, der gehört bis zum Prozess in Untersuchungshaft. Nur so verhindern wir wirkungsvoll, dass die Ausbeutung der kleinen Opfer weitergeht. Aber auch neue Phänomene wie der Erwerb, Besitz oder die Einfuhr von Kinder-Sexpuppen wollen wir im Strafgesetzbuch als Straftatbestand verankert wissen. Wir werden nicht nachlassen und jede Stellschraube aufspüren, mit der wir den Druck auf die Täter erhöhen können. Sie begehen Mord an Kinderseelen – und diese Seelen wollen wir mit allen Mitteln schützen.“

Rüdiger Scholz zu einem CDU/FDP-Antrag, der Leben retten kann

Erste Hilfe und Wiederbelebung durch Laien stärken

Beim plötzlichen Herzstillstand ist die Chance zu überleben sehr gering. Laien können mit schneller Erster Hilfe die Überlebenschancen entscheidend verbessern. Die NRW-Koalition von CDU und FDP setzt sich deshalb dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrkräfte, Eltern und andere am Schulleben Beteiligte wieder verstärkt Erste Hilfe und Reanimation lernen. Den Antrag der NRW-Koalition begründet der CDU-Abgeordnete Rüdiger Scholz:

„Zehntausende Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland durch plötzlichen Herztod. Es ist die dritthäufigste Todesursache in unserem Land. Viele Opfer könnten noch leben, wenn schnelle Hilfe zur Stelle wäre. Hier kommt dem Einsatz von Laien eine besondere Bedeutung zu, denn schon nach drei bis fünf Minuten ohne Sauerstoff wird das Gehirn irreversibel geschädigt. Umso wichtiger ist der Einsatz von Laien, die mit einer Herzdruckmassage die Überlebenschance deutlich erhöhen können. Viele Menschen sind aber leider zu unsicher und trauen sich die Wiederbelebung eines Menschen nicht zu. Deshalb ist es wichtig, das möglichst schon junge Menschen die Bedeutung der Ersten Hilfe erkennen und die wichtigsten Schritte zur Hilfe erlernen.

Die NRW-Koalition von CDU und FDP setzt sich deshalb dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrkräfte, Eltern und andere am Schulleben Beteiligte wieder verstärkt Erste Hilfe und Reanimation lernen. Die Wiederbelebungskompetenz muss deutlich erhöht werden. Die NRW-Koalition hat bereits 2017 das erfolgreiche Modellprojekt „Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ gestartet. In einer gemeinsamen Initiative setzt sich die NRW-Koalition dafür ein, das Projekt als Regelangebot zu etablieren, damit alle Schulen eine entsprechende Ausbildung anbieten können. Wir wollen die Versorgung aller Schulen mit geeigneten Übungspuppen. Und wir wollen möglichst in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden die Einführung einer landesweiten App zur Ersthelferalarmierung.“

Jens Nettekoven zur Bundes- und Regionalliga-Einigung

Fan-Rückkehr bringt Normalität in die Stadien

Es ist das Signal, auf das Vereine, Klubs und Fans seit Monaten gewartet haben: Künftig sind wieder deutlich mehr Zuschauer in Stadien und Sporthallen zugelassen. In der Regionalliga können zukünftig ein Drittel der Fans wieder unmittelbar dabei sein, in der Bundesliga zunächst 20 Prozent. Ein wichtiges Zeichen für den Sport, findet der sportpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jens Nettekoven: 

„Es ist gut, dass Sport nicht länger vor leeren Rängen stattfindet, denn Fans machen Sport erst zum Erlebnis. Die Rückkehr ist neben strengen Hygieneauflagen mit Verantwortung für uns alle verbunden, aber die vollkommen richtige Entscheidung. Die Bundesliga ebnete mit den Geisterspielen den Weg zurück zum Sport, wurde sogar zur Blaupause für Profi-Sport in der ganzen Welt. Die Rückkehr der Fans in die Stadien bedeutet einen weiteren Schritt zurück in Richtung verantwortungsvolle Normalität. Sie ist das wichtige und positive Zeichen, dass sich tausende Menschen sehr wohl an Hygieneregeln halten wollen und halten können. Wenn die Bundesliga es in Absprache mit den Gesundheitsämtern schafft, ein sicheres Stadionerlebnis zu garantieren, können diese Erfahrungen wieder als Vorlage für andere Lebensbereiche oder andere Wirtschaftszweige dienen.

Sport ist aber mehr als nur die Bundesliga. Anders als den großen Klubs fehlen dem Amateur- und Breitensport nicht nur die Eintrittsgelder, sie haben keine oder kaum Einnahmen durch Sponsorengelder und TV-Übertragungen. Die Landesregierung hat vergangene Woche ein weiteres Hilfsprogramm über 15 Millionen Euro auf den Weg gebracht, um unsere Sportvereine in NRW gut durch die Corona-Krise zu bringen. Wenngleich Fußballfans der Bundesliga lange auf die Rückkehr in ihre Stadien warten mussten, war es richtig, den Vereinen vor Ort zuerst zu helfen.“

Jens Nettekoven zur Bundes– und Regionalliga-Einigung

Fan-Rückkehr bringt Normalität in die Stadien

Es ist das Signal, auf das Vereine, Klubs und Fans seit Monaten gewartet haben: Künftig sind wieder deutlich mehr Zuschauer in Stadien und Sporthallen zugelassen. In der Regionalliga können zukünftig ein Drittel der Fans wieder unmittelbar dabei sein, in der Bundesliga zunächst 20 Prozent. Ein wichtiges Zeichen für den Sport, findet der sportpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jens Nettekoven: 

„Es ist gut, dass Sport nicht länger vor leeren Rängen stattfindet, denn Fans machen Sport erst zum Erlebnis. Die Rückkehr ist neben strengen Hygieneauflagen mit Verantwortung für uns alle verbunden, aber die vollkommen richtige Entscheidung. Die Bundesliga ebnete mit den Geisterspielen den Weg zurück zum Sport, wurde sogar zur Blaupause für Profi-Sport in der ganzen Welt. Die Rückkehr der Fans in die Stadien bedeutet einen weiteren Schritt zurück in Richtung verantwortungsvolle Normalität. Sie ist das wichtige und positive Zeichen, dass sich tausende Menschen sehr wohl an Hygieneregeln halten wollen und halten können. Wenn die Bundesliga es in Absprache mit den Gesundheitsämtern schafft, ein sicheres Stadionerlebnis zu garantieren, können diese Erfahrungen wieder als Vorlage für andere Lebensbereiche oder andere Wirtschaftszweige dienen.

Sport ist aber mehr als nur die Bundesliga. Anders als den großen Klubs fehlen dem Amateur- und Breitensport nicht nur die Eintrittsgelder, sie haben keine oder kaum Einnahmen durch Sponsorengelder und TV-Übertragungen. Die Landesregierung hat vergangene Woche ein weiteres Hilfsprogramm über 15 Millionen Euro auf den Weg gebracht, um unsere Sportvereine in NRW gut durch die Corona-Krise zu bringen. Wenngleich Fußballfans der Bundesliga lange auf die Rückkehr in ihre Stadien warten mussten, war es richtig, den Vereinen vor Ort zuerst zu helfen.“

Bianca Winkelmann zum Flächensparprogramm der Landesregierung

Innovative und gerechte Flächennutzung

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung einem neuen Flächensparprogramm zugestimmt. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Bianca Winkelmann:

„Fläche ist ein begrenztes Gut, das im gerechten Interessensausgleich für Landwirtschaft, Naturschutz, Infrastruktur und Entwicklung von Kommunen zur Verfügung stehen muss. Beim Umgang mit Flächen werden wir mit Bedacht vorgehen. Mit diesem Kabinettsbeschluss wird eine zentrale Forderung unseres Koalitionsvertrages umgesetzt.

Es ist gut, dass wir den Ursachen für den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen auf den Grund gehen. Dazu wird auch eine bessere Datengrundlage beitragen. Der Umnutzung landwirtschaftlicher Nutzfläche wollen wir entgegensteuern. Dabei können uns verschiedene Punkte des Flächensparprogramms weiterhelfen: das Pilotprojekt zum Flächenzertifikatehandel, mehr Brachflächenreaktivierungen, ein Flächenpool sowie das flächensparende Bauen in der Logistik.

Uns ist eine Balance zwischen dem Flächenverbrauch für kommunales Wachstum und der Risikovorsorge für Böden und Grundwasser wichtig – ein geordneter ökologischer Ausgleich ist das Ziel. Der rechtliche Rahmen, der jetzt erarbeitet wird, gibt den zuständigen Behörden und Kommunen dahingehend Orientierung.“  

Aus der Landesregierung

Ministerpräsident Laschet: Wir verschaffen den Kommunen neue Handlungsspielräume

Bundesrat macht Weg für die dauerhafte und strukturelle finanzielle Entlastung der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen frei / 2,72 Milliarden einmalig in diesem Jahr sowie 1 Milliarde Euro dauerhafte Entlastung 

Die Landesregierung begrüßt die am Freitag (18. September 2020) im Bundesrat und tags zuvor im Bundestag beschlossene strukturelle und dauerhafte finanzielle Entlastung der Kommunen. Die Länder und der Bund beteiligen sich jeweils zur Hälfte an einer pauschalierten Kompensation der Corona-bedingten Gewerbesteuerausfälle der Kommunen in diesem Jahr. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden erhalten dadurch nach derzeitigem Stand 2,72 Milliarden Euro. Zudem stärkt der Bund die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dauerhaft mit rund einer Milliarde Euro pro Jahr, indem er weitere 25 Prozent und insgesamt bis zu 74 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernimmt. 

Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Entscheidung des Bundesrates ist der Abschluss eines historischen Investitionspakets zugunsten der Kommunen. Mit der Entscheidung, einen erheblich größeren Anteil der Kosten der Unterkunft zu übernehmen, ist der Bund einer Forderung der Landesregierung gefolgt, für die wir in Berlin hart und lange gekämpft haben: Die kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen wird strukturell und dauerhaft um rund eine Milliarde Euro pro Jahr entlastet. Außerdem werden die infolge der Corona-Pandemie zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle pauschaliert aus diesem Jahr übernommen. Wir verschaffen den Kommunen durch diese Entlastungen neue Handlungsspielräume.“

Der Bundesrat hat am Freitag – ebenso wie der Bundestag am Donnerstag – das „Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder“ verabschiedet, um die Städte und Gemeinden und ihre infolge der Corona-Pandemie belasteten Haushalte zu stärken. Um die Voraussetzungen für die höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft zu schaffen, wurde zudem ein Gesetz zur Änderung der Artikel 104a und 143h des Grundgesetzes verabschiedet. 

Kommunalministerin Ina Scharrenbach: „Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Entscheidungen: Mit dem Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen und weiterer Finanzentlastungen durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen werden die Kommunen in diesem Jahr in Summe mehr als vier Milliarden Euro zusätzlich erhalten. Mit diesen Entscheidungen gehen wir mit Mut in die Zukunft: Für die Bürgerinnen und Bürger und unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen.“

Vorbehaltlich der Beratungen und der Entscheidung des Landtags beabsichtigt die Landesregierung die Auszahlung des Geldes an die Kommunen noch in diesem Jahr. 

Platzsparend: Intelligente und effiziente Flächenentwicklung

Ministerin Heinen-Esser: Das Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung wird dazu beitragen, den Flächenverbrauch weiter zu senken

Mit einem Maßnahmenpaket zur intelligenten und effizienten Flächenentwicklung will die Landesregierung den Flächenverbrauch weiter eindämmen. Bausteine sind unter anderem die Entwicklung eines Brachflächenkatasters oder eines Flächenzertifikathandels unter Kommunen. „Fläche ist endlich. Unterschiedliche Ansprüche führen zu Nutzungskonflikten und lassen die natürliche Ressource Boden immer knapper werden. Das Maßnahmenpaket zur intelligenten und effizienten Flächennutzung wird dazu beitragen, den Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen weiter zu senken“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zu dem in dieser Woche vom Kabinett beschlossenen Maßnahmenpaket.

Sieben Millionen Euro zusätzlich für Flächenrecycling 

Ein konkretes Ziel ist die verstärkte Aufbereitung von Brachflächen für die Ansiedlung von Unternehmen oder neuer Wohngebiete. Aus dem Konjunkturprogramm zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit Nordrhein-Westfalens wurden dem AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung zusätzlich sieben Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zum Flächenrecycling informierte sich Ministerin Heinen-Esser am Mittwoch in Solingen am Beispiel der Aufbereitung und Sanierung des Geländes der ehemaligen Schneidwarenfabrik Rasspe. 

Bis Anfang 2021 soll die Fläche aufbereitet, rund 150.000 Quadratmeter umbauter Raum zurückgebaut und der Boden saniert werden. „Hier entsteht eine attraktive neue Gewerbefläche. Bevor wir neue Flächen erschließen, müssen wir erst einmal die Optionen im Bestand identifizieren und ausschöpfen. Von gestern sind große eingeschossige Hallen auf der grünen Wiese mit riesigen Parkplätzen davor. Zukunft ist, wer das Parkhaus darunter baut, Dächer und Fassaden begrünt oder sie zusätzlich mit Photovoltaik nutzt“, so die Umweltministerin. 

Fünf Millionen Euro für Grüne Infrastruktur

Zum Ausbau der Grünen Infrastruktur hat die Landesregierung im November 2019 die Umsetzung der Projekte „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ und „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft” im Rahmen der Ruhr-Konferenz beschlossen. Um die Bedeutung natürlicher und naturnaher Flächen herauszustellen, zu schützen und zu entwickeln, soll ein Gesamtkonzept zur Grünen Infrastruktur erarbeitet werden. Zudem sollen zusätzlich fünf Millionen Euro aus Mitteln des Konjunkturprogramms in die Förderung von Projekten der grünen Infrastruktur fließen. Ziel ist es, landesweit ein durchgängiges Netz aus Grün- und Freiräumen zu schaffen. 

Schutz der Natur und der Landwirtschaft 

Unbebaute, unbesiedelte und unzerschnittene Flächen sind wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Auch für die Landwirtschaft ist der Boden der zentrale Produktionsfaktor. „Allerdings treiben die Konkurrenzen auf dem Grundstücksmarkt die Preise für landwirtschaftlich genutzte Flächen in einigen Regionen Nordrhein-Westfalens in unverschämte Höhen. Hier müssen wir gegensteuern, um dem Flächenverbrauch zum Schutz der Natur und im Interesse der Landwirtschaft entgegen zu wirken“, so die Umweltministerin. 

Ressortübergreifendes Maßnahmenpaket

Das neue Maßnahmenpaket wurde unter Federführung des Umweltministeriums ressortübergreifend erarbeitet. Es baut auf bereits bestehenden Programmen wie etwa der Landesinitiative „Bau.Land.Leben“, flächensparenden Kompensationskonzepten im Straßenbau oder Programmen zur Aufwertung von Dorfkernen auf. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe wird die Umsetzung der Maßnahmen in jeweiliger Ressorthoheit begleiten und evaluieren. Außerdem sollen betroffene Verbände (Kommunale Spitzenverbände, Landwirtschaft, Wirtschaft und Naturschutz etc.) sowie der Landtag einbezogen werden. 

Zwei Handballfelder pro Einwohner 

Auch wenn im bundesweiten Vergleich die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) in der Pro-Kopf-Betrachtung gering ist: Als großes Industrieland und als bevölkerungsreichstes Bundesland ist der Druck auf die Fläche in Nordrhein-Westfalen besonders groß. Nutzungsansprüche gehen überwiegend zu Lasten landwirtschaftlicher Fläche. Aktuell bestehen 74,6 Prozent der Landesfläche aus Vegetationsflächen und 23,6 Prozent aus Siedlungs- und Verkehrsflächen (die übrigen 1,8 Prozent beinhalten Gewässer). Die landwirtschaftlichen Flächen sind statistisch der Vegetation zugeordnet und nehmen 47 Prozent der Gesamtfläche ein. Würde man die Fläche Nordrhein-Westfalens auf seine Einwohnerinnen und Einwohner verteilen, bliebe pro Kopf eine Fläche von rund 1900 Quadratmetern, rund ein Fünftel Hektar oder zwei Handballfelder.

Gemeinsam gegen Gewalt – Vereine und Polizei vereinbaren Stadionallianzen

Minister Reul: Wir gehen damit ein seit Jahrzehnten bestehendes Problem an / Enger Austausch und Kooperation sind die Schlüssel für weniger Gewalt im Fußball

Die nordrhein-westfälische Polizei und die neun Vereine der Bundesliga und zweiten Liga im Land haben die Bildung von Stadionallianzen gegen Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen vereinbart. Die Allianzen zwischen der örtlichen Polizeibehörde und dem jeweiligen Verein beinhalten neben landesweit einheitlichen Standards Austausch und Abstimmung von individuellen Sicherheitsmaßnahmen an jedem der neun Spielorte in Nordrhein-Westfalen, sowie Beratung und Prävention von Gewalt. 

„Wir gehen damit ein seit Jahrzehnten bestehendes Problem an. Enger Austausch und Kooperation sind die Schlüssel für weniger Gewalt im Fußball. Ich hoffe, dass wir hier und heute den Anfang vom Ende dieser Auswüchse rund um Fußballspiele in Nordrhein-Westfalen erleben“, sagte Minister Herbert Reul heute im Deutschen Fußballmuseum in Dortmund bei der Unterzeichnung der Vereinbarung. Für die Vereine Borussia Dortmund, Borussia Mönchengladbach, FC Schalke 04, 1. FC Köln, Bayer 04 Leverkusen, Arminia Bielefeld, SC Paderborn 07, VfL Bochum und Fortuna Düsseldorf unterzeichneten jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes die Kooperationsvereinbarung. „Wir akzeptieren es nicht, dass uns der Fußball, diese schönste Nebensache der Welt, von Hooligans, Rassisten und Chaoten kaputtgemacht wird“, so der Minister.

Die Allianzen sollen an den jeweiligen Spielorten zwischen dem Verein und der örtlichen Kreispolizeibehörde nach einheitlichen Standards eingerichtet und individuell ausgestaltet werden. Regelmäßiger Austausch, gemeinsame Übungen, Abstimmungen und klare Ansprechpartner sind dabei Teile aller Allianzen.  

Hintergrund für die Vereinbarung ist die stetig wachsende Gewaltbereitschaft im Zusammenhang mit Fußball. So wurden während der Saison 2018/2019 am Rande von Fußballspielen in Nordrhein-Westfalen 276 Menschen verletzt und 1.615 Strafverfahren eingeleitet. Immer wieder kommt es zu offenen Hass-Bekundungen und Rassismus in den Stadien. Menschen werden durch Transparente und Sprechgesänge beleidigt, erniedrigt und diffamiert. Ein großes Problem ist auch die Verwendung von Pyrotechnik, die im vollbesetzten Stadion Menschenleben in Gefahr bringt. Auch vor den Stadien und auf dem Weg zum Spiel kommt es häufig zu Ausschreitungen und Gewaltexzessen. 530.000 Stunden wurden 2018/2019 von der nordrhein-westfälischen Polizei geleistet, um noch Schlimmeres am Rande von Fußballspielen zu verhindern. Reul sprach sich in diesem Zusammenhang dagegen aus, den Vereinen Polizeieinsätze in Rechnung zu stellen. „Man löst nämlich kein Problem, indem man die Verantwortung dafür verschiebt. Lösen können wir das Gewalt-Problem im Fußball nur gemeinsam, mit abgestimmten Maßnahmen der Polizei, der Vereine und allen weiteren Netzwerkpartnern, im regelmäßigen Austausch auch mit den Fans, die ich ausdrücklich mit einbeziehe“, so der Minister. 

Start der neuen Förderphase: Landesregierung unterstützt Migrantenselbstorganisationen in den nächsten zwei Jahren mit rund 4,7 Millionen Euro

Schwerpunkte liegen auf den Themen Gesundheitsprävention, Förderung der Mehrsprachigkeit und Einbürgerung

Die Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Von zentraler Bedeutung sind dabei die rund 2.000 Migrantenselbstorganisationen (MSO) in Nordrhein-Westfalen, in denen sich sowohl Neuzugewanderte als auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die schon lange hier leben, zu einer Interessensvertretung zusammenschließen. Die Landesregierung fördert die MSO und stärkt dadurch den Zusammenhalt in unserer vielfältigen Gesellschaft. Heute startet die neue Förderphase 2021/2022 unter dem Titel „Integration leben – bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund entwickeln“. In den kommenden zwei Jahren werden Fördergelder in Höhe von insgesamt rund 4,7 Millionen Euro bereitgestellt. Alle MSO können sich ab sofort darauf bewerben.

„Die Migrantenselbstorganisationen engagieren sich in vielfältiger Weise für unsere Gesellschaft: Von Sport über Religion und Frauenförderung bis hin zur Entwicklungszusammenarbeit spiegeln sie die ganze Breite unseres Zusammenlebens wider. Wir sind dankbar für den großen Einsatz, den die vielen Ehrenamtlichen dabei jeden Tag leisten. Damit das auch weiterhin möglich ist, wollen wir in Nordrhein-Westfalen auch mit der neuen Förderphase wieder bundesweit Vorreiter bei der Unterstützung von Migrantenselbstorganisationen sein“, erklärte Serap Güler, Staatssekretärin für Integration. 

Die Förderung besteht dabei aus drei Säulen, die sich eng an den jeweiligen Bedürfnissen orientieren: die Anschubfinanzierung für neu gegründete Vereine, die Einzelprojektförderung für etablierte MSO sowie die Partnerförderung für fortgeschrittene, große Vereine. Aufgrund der Corona-Pandemie wird ein Schwerpunkt auf die Gesundheitsprävention gelegt. Daneben stehen Einzelprojektförderungen bei Maßnahmen zur Förderung von Mehrsprachigkeit und Einbürgerung im Mittelpunkt. 

In der Förderphase 2019/2020 wurden insgesamt 170 Organisationen mit rund 4,7 Millionen Euro unterstützt. 

Alle wichtigen Informationen zum aktuellen Bewerbungsverfahren gibt es online: http://www.kfi.nrw.de/Foerderprogramme/MSO/Foerderphase-2021_2022/index.php.

Ideen für ein gutes Klima: Minister Holthoff-Pförtner ruft Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Film- und Fotowettbewerb EuroVisions2020 auf 

Europaminister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner hat den Schülerfoto- und Kurzfilmwettbewerb „EuroVisions 2020“ gestartet. Unter dem Jahresmotto „Gutes Klima für Europa!“ sind Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen eingeladen, Fotos oder Kurzfilme einzureichen, die sich mit Klimaschutz oder Zusammenhalt in Europa befassen.

Der Minister: „Klimaschutz und eine wettbewerbsfähige europäische Wirtschaft sind zentrale Herausforderungen unserer gemeinsamen europäischen Zukunft. Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn Europa an einem Strang zieht. Ein gutes Klima im gegenseitigen Umgang ist daher ebenso wichtig. Europa ist dafür auf die Unterstützung und die Ideen aller Europäerinnen und Europäer angewiesen. Mit dem Wettbewerb werben wir für diese Gestaltungsmöglichkeit und fordern Schülerinnen und Schüler auf, ihre Ideen für die Europäische Union zu präsentieren. Ich freue mich auf viele kreative Beiträge!“

Teilnehmen können Jugendliche (Einzelpersonen, Arbeitsgruppen oder ganze Klassen) aller Schulformen der Sekundarstufen I und II aus Nordrhein-Westfalen. Die Aufgabe für die Schülerinnen und Schüler: Was treibt Dich um – was möchtest Du verändern? Was sollen die gemeinsamen europäischen Schwerpunkte sein? Hast Du Vorschläge oder gute Ideen, wie wir das Klima in Europa verbessern können? Die besten drei Fotos und der beste Kurzfilmbeitrag jeweils in der Sekundarstufe I und II werden ausgezeichnet und erhalten ein Preisgeld. Einsendeschluss ist der 27. November 2020. 

Der Wettbewerb ist angelehnt an die „Konferenz zur Zukunft Europas“. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat dazu eingeladen, sich im Rahmen der Konferenz an der Weiterentwicklung der EU zu beteiligen. Sie soll ein öffentliches Forum für eine transparente Debatte sein. In den nächsten zwei Jahren finden dazu Bürgerdialoge, Jugendforen, eine digitale Plattform, Veranstaltungen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, Sportevents, Festivals und Hackathons statt.

Die Wettbewerbsbedingungen und das Teilnahmeformular zum Wettbewerb EuroVisions gibt es auf www.eurovisions.nrw. Dort können auch die Foto- und Filmbeiträge der letzten Jahre abgerufen werden. Das Land Nordrhein-Westfalen richtet den Schülerfoto- und Kurzfilmwettbewerb „EuroVisions“ seit 2006 aus.

Corona-Pandemie: Land stärkt erneut die häusliche Pflege 

Pflegebedürftige können Leistungen zur hauswirtschaftlichen Unterstützung sowie für individuelle Hilfen im Alltag weiterhin abrechnen

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat die zweite Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen. Damit können Pflegebedürftige in häuslicher Versorgung während der Corona-Pandemie auch weiterhin Ausnahmeregelungen für sich in Anspruch nehmen. Bereits im März 2020 hatte die Landesregierung diese Ausnahmeregelungen mit Befristung bis zum 30. September 2020 beschlossen. Mit der heutigen Entscheidung werden sie nun solange verlängert, wie die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite auf Bundesebene fortbesteht.

Anbieter können über ihre bereits anerkannten Unterstützungsangebote hinaus auch sogenannte „Dienstleistungen bis zur Haustür“ erbringen, für deren Inanspruchnahme pflegebedürftige Personen den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von 125 Euro monatlich einsetzen können. Pflegebedürftigen Personen stehen damit also weiterhin zusätzliche Leistungen zur Verfügung, die der Aufrechterhaltung der häuslichen Versorgung dienen und ohne unmittelbaren Kontakt mit der anspruchsberechtigten Person und damit ohne gesundheitliche Gefahren für leistungserbringende sowie hilfebedürftige Personen erbracht werden können. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Erledigung von Einkäufen oder Botengängen – zur Post oder von der Apotheke nach Hause-, die Organisation von Arztbesuchen oder das Holen der Wäsche aus der Reinigung. Darüber hinaus wird auch weiterhin auf den ansonsten erforderlichen Nachweis einer geeigneten Qualifizierung von Nachbarschaftshelferinnen und –helfern bei der Abrechnung mit der zuständigen Pflegekasse verzichtet. 

Minister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die Pandemie wird uns auch die nächsten Monate weiterhin begleiten. Das bedeutet auch: Vor allem pflegebedürftige Personen haben weiterhin ein erhöhtes Risiko, am Coronavirus zu erkranken. Viele Kontakte sollen daher auch in der häuslichen Versorgung so gut es eben geht vermieden werden. Die bisherigen Maßnahmen werden von den Betroffenen als sehr positiv wahrgenommen. Daher verlängern wir den Anspruch auf Dienstleistungen bis zur Haustür und reduzieren bürokratische Hürden.“

Zum Hintergrund:

Die AnFöVO regelt die Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag. Dies sind Betreuungsangebote sowie beispielsweise Hilfen im Haushalt, bei der Wäschepflege, beim Putzen, beim Einkaufen oder eine Begleitung zu Behörden, zu Freunden oder Ärzten. Diese Angebote können pflegebedürftigen Menschen das Leben zu Hause erleichtern und dazu beitragen, die Anforderungen des Alltags besser bewältigen zu können. Auch für pflegende Angehörige stellen sie oft eine wesentliche Entlastung dar. 

Wenn diese Dienstleistungen landesrechtlich anerkannt sind, können die Kosten für ihre Inanspruchnahme von der Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 125 Euro im Monat erstattet werden. Ungefähr 3.500 anerkannte Angebote gibt es in Nordrhein-Westfalen bereits. Im öffentlich zugänglichen Angebotsfinder kann nach einem passenden Angebot gesucht werden (www.angebotsfinder.nrw.de).

Konjunkturpaket: Nordrhein-Westfalen startet zusätzlichen Förderaufruf „Grüne Infrastruktur“ 

Ministerin Heinen-Esser: Zur Stärkung der Grünen Infrastruktur stellen wir im Rahmen des Konjunkturprogramms zusätzlich fünf Millionen Euro zur Verfügung

Ab sofort nehmen die Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens Anträge im Rahmen eines zusätzlichen Förderaufrufs „Grüne Infrastruktur“ entgegen. Dabei geht es um Maßnahmen, die Grüne Infrastruktur erhalten, entwickeln und aufwerten. Heinen-Esser: „Grüne Infrastruktur sorgt für mehr Lebensqualität in Städten und Ballungsräumen, erhöht unser Wohlbefinden und ist gut für die urbane Artenvielfalt. Gerade zu Corona-Zeiten sind die Leistungen der Natur umso wichtiger für uns. Für den Förderaufruf zur Stärkung der Konjunktur durch Investitionen in grüne Infrastruktur stehen fünf Millionen Euro zur Verfügung. Um die Maßnahmen kurzfristig umzusetzen, gewähren wir eine Förderung von bis zu 100 Prozent.“

Die Förderung orientiert sich weitestgehend an den Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ des Umweltministeriums und legt den Schwerpunkt auf urbane Biodiversität und Naturerleben. Das Förderspektrum und der Kreis der möglichen Antragsteller sind dabei sehr breit. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind die Entsiegelung von Flächen zur ökologischen Aufwertung, das Anlegen naturnaher Wasserflächen und Feuchtbereiche und größerer Blühflächen aber auch „kleinere“ Einzelmaßnahmen wie das Anpflanzen von Bäumen. „Lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen, der grünen Infrastruktur und gleichzeitig der Konjunktur einen Schub zu geben“, sagt die Umweltministerin.

Bereits im November 2019 hatte die Landesregierung im Rahmen der Ruhr-Konferenz die Umsetzung der Projekte „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ und „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft” zur Förderung der Grünen Infrastruktur beschlossen. Ziel ist es, landesweit ein durchgängiges Netz aus Grün- und Freiräumen zu schaffen. 

Anträge können bis zum 14. Oktober 2020 gestellt und zusammen mit dem Förderaufruf und den Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ auf www.umwelt.nrwheruntergeladen werden.