Aus der Fraktion – KW48
Aus der FraktionAus der Fraktion
Bodo Löttgen zu falschen Statistiken der SPD-Fraktion
SPD schürt mit Fake-News Ängste in der Bevölkerung
Die Landesregierung hat den nordrhein-westfälischen Landtag über die Beratungen der Länderchefs mit der Bundeskanzlerin unterrichtet. Dass die SPD-Fraktion im Landtag derzeit offenbar nicht gewillt scheint, an der gemeinsamen Bekämpfung der Corona-Pandemie mitzuwirken, belegte der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen im Plenum am Beispiel der SPD-Schulpolitik und ihrer bewusst verfälschenden Öffentlichkeitsarbeit:
„Die Bekämpfung der Corona-Pandemie wird weiterhin gemeinsame Disziplin erfordern. Herr Kutschaty sprach in seiner Rede heute von einem ‚neuen Geist der Kooperation‘. Wie der aussieht, sehen wir an der in jeglicher Hinsicht unseriösen Schulpolitik der SPD. Die Fraktion hat eine Grafik ins Internet gestellt, in der sie die absolute Zahl aller an diesem Tag als Corona-positiv gemeldeten Lehrerinnen und Lehrer mit dem Wochendurchschnitt der Neuinfektionen in der Bevölkerung verglichen hat. Eine Statistik, die sie selbst gefälscht hat, ins Internet zu stellen und zu behaupten, dies sei die Realität, wird in den Kommentaren unter besagtem Tweet zu Recht als ,Trump-Stil‘ kritisiert. Wer so etwas verbreitet, dem kann man nicht mehr trauen.
Die Wahrheit ist: Wir liegen in NRW bei Corona-Infektionen bei Schülern deutlich, bei Lehrern merklich unter dem Landesdurchschnitt. Die SPD-Landtagsfraktion verbreitet hier bewusst Fake News und will Unsicherheit und Ängste in Schulen schüren, weil ihr das politisch in den Kram passt und ihr Fraktionsvorsitzender nicht die Größe hat, diesen offensichtlichen Rechenfehler zu korrigieren. Wie die SPD-Fraktion mit derartigen Methoden Stimmungen in der Bevölkerung schürt, kann und darf nicht weiter toleriert werden.“
Gemeinsame Pressemitteilung CDU, FDP und SPD
Grenzenlos durch NRW
Die Mobilität der Zukunft beschäftigt das Parlament. In ihren Fraktionssitzungen in dieser Woche haben CDU, FDP und SPD einen gemeinsamen Antrag zu E-Tickets und E-Tarifen beschlossen. Dieser soll noch im Dezember ins Plenum eingebracht werden. Damit soll ein landesweit einheitliches und verständliches Tarifsystem geschaffen werden. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Klaus Voussem, der Sprecher für Schiene der FDP-Fraktion, Ulrich Reuter, und der Sprecher für Verkehr der SPD-Fraktion, Carsten Löcker:
„Einfach einsteigen und durch ganz NRW fahren – mit einem festen Tarif, einem digitalen Ticket und ohne Stress. Das soll für alle, die Bus und Bahn im Land nutzen, funktionieren. Wir setzen mit unserem gemeinsamen Antrag ein wichtiges Zeichen aus Perspektive der vielen ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer in NRW.
Mit den Möglichkeiten der Digitalisierung sollen E-Tarif und E-Ticket flächendeckend in Nordrhein-Westfalen Wirklichkeit werden. Damit wird eine der größten Zugangsbarrieren im ÖPNV gerade für Gelegenheitsfahrern beseitigt. Nach jahrelanger Vorarbeit der zuständigen Aufgabenträger, Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften soll jetzt endlich der Knoten durchgeschlagen werden.
Wir wollen das jetzige Ticket-System logischer, transparenter und kundenfreundlicher machen. Die so genannten Kragentarife, die für verbundraumübergreifende Fahrten bisher angewandt werden, führen heute zu Tarifchaos und ungerechten Preisunterschieden. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn es für identische Verbindungsstrecken unterschiedliche Ticketpreise gibt.
Gemeinsam beauftragen wir daher die Landesregierung, in den Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften eine Bestpreisgarantie, Preisobergrenzen sowie Preisgleichheit für Hin- und Rückfahrt voranzutreiben. So kann uns bei der Gestaltung eines attraktiven Öffentlichen Personennahverkehrs ein zukunftsgerechter Durchbruch gelingen.“
Henning Rehbaum zur Aktuellen Stunde
Wirtschaftsstabilisierungsfond des Bundes für ThyssenKrupp prüfen
Thyssenkrupp ist für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Faktor. Im Landtag ist debattiert worden, wie dem Traditionskonzern zu helfen ist. Dazu unser Sprecher für Wirtschaft und Energie, Henning Rehbaum:
„Die Schieflage Thyssenkrupps ist nicht nur ein massives Thema im Ruhrgebiet. Bis nach Südwestfalen und ins Münsterland hinein stehen Niederlassungen von Thyssenkrupp, in denen mit Tausenden Fachkräften Industrieanlagen, Marinetechnik, Elektrolyseure für die Wasserstoffherstellung und viele andere Produkte für den Weltmarkt entworfen und hergestellt werden. Dass nicht nur wir, sondern auch zwei Oppositionsfraktionen eine Aktuelle Stunde zu ThyssenKrupp beantragt haben, zeigt die parteiübergreifende Einschätzung der Lage. NRW hat sich aktiv in die Konzeption des ,Handlungskonzepts Stahl‘ auf Bundesebene eingebracht und die Allianz für Stahl mitinitiiert. Die NRW-Landesregierung hat ein umfangreiches Paket vorgelegt, das zu einer Stärkung des Industrie- und Stahlstandorts NRW beiträgt. Genannt seien hier das industriepolitische Leitbild, die Energieversorgungsstrategie und die Wasserstoff-Roadmap.
Die Corona-Pandemie hat ThyssenKrupp hart getroffen. Vor allem die eingebrochene Nachfrage aus der Automobilindustrie hat die Stahlsparte weiter geschwächt. Die europäische und internationale Stahlindustrie hatte aber schon zuvor strukturelle Schwierigkeiten wie Überkapazitäten, Dumpingpreise und Handelshemmnisse, die durch Aktionen einzelner Bundesländer nicht gelöst werden können. Hier sind der Bund und die die EU gefragt. Ziel muss sein, das Stahlgeschäft des Unternehmens nachhaltig zukunftsfest zu machen. Hierfür braucht es gemeinsam mit dem Bund ein Maßnahmenpaket, um NRW-Stahlunternehmen in die Lage zu versetzen, sich eigenständig am Markt zu behaupten, und dies mit dem klimafreundlichsten Stahl weltweit. Ein Staatseinstieg erweckt Hoffnungen, ist aber kein Allheilmittel für strukturelle Probleme im globalen Stahlmarkt. Wir begrüßen, dass der Bund eine Stützung von ThyssenKrupp Steel mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfond prüft.
Die NRW-Landesregierung hat unmittelbar nach Regierungsübernahme 2017 begonnen, den Industriestandort NRW wettbewerbsfähig zu machen, verbunden mit unumgänglichen Investitionen in die Umstellung der Hochöfen auf klimafreundliche Stahlproduktion. Bei der Umrüstung von Stahlwerken auf Wasserstoffbetrieb hat NRW industriepolitisch bundesweit die Pole-Position. Diese Herausforderung ist milliardenschwer, hat aber große Aussichten, eine NRW-Erfolgsgeschichte zu werden.“
Rainer Deppe zu Präventionsmaßnahmen
Nordrhein-Westfalen hat Vorsorgemaßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest ergänzt
Die Afrikanische Schweinepest war Thema im Landtag Nordrhein-Westfalen. Wir sind vorbereitet und setzen auf Prävention, um die Seuche einzudämmen und alles Machbare zu unternehmen, dass sie nicht auf Hausschweinebestände übergreift. Dazu erklärt unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Rainer Deppe:
„Wir wollen in Nordrhein-Westfalen alles dafür tun, damit die ASP in unserem Bundesland gar nicht erst ausbricht. Dazu wird die Landesregierung die Vorsorgemaßnahmen, die wir als erstes Bundesland ergriffen haben und die als Vorbild unter anderem für Brandenburg gedient haben, jetzt noch einmal ergänzen. Mit Unterstützung mit Zaunmaterial durch die Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft werden sogenannte weiße Zonen eingerichtet, die den Wildwechsel verhindern.
Die einfache Wahrheit ist: je weniger Schweine desto weniger Möglichkeiten, die Seuche weiterzutragen. Wir sind den Jägern sehr dankbar für das, was sie in den vergangenen Jahren dahingehend schon geleistet haben. Mittlerweile haben sich die Tiere den Gegebenheiten angepasst und sind am Tage kaum noch zu sehen, auch in der Nacht meiden sie hellere Bereiche. Das erschwert die dringend notwendige Bejagung massiv. Daher wollen wir die Jäger jetzt auch, wie schon mehr als die Hälfte aller anderen Bundesländer, mit Nachtzieltechnik ausstatten. Außerdem setzen wir die Hilfe bei den Kosten für die Untersuchungen auf Trichinen fort.
Das ist, was die Politik tun kann. Jeder Einzelne von uns kann und sollte achtsam sein, die ASP nicht versehentlich weiter auszubreiten. Wir appellieren an wirklich jeden Schweinehalter, die Biosicherheitsmaßnahmen für den eigenen Betrieb zu überprüfen und auf längere Zeit penibel einzuhalten.“
Aus der Landesregierung
Corona-Impfstrategie: Land und Kommunen verständigen sich über weiteres Vorgehen
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat sich heute mit den Landräten der Kreise und Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Impfstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen verständigt. In Telefonschaltkonferenzen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen informierte Minister Laumann über die Planungen des Gesundheitsministeriums zur Einrichtung der Impfzentren. Zudem wurde ausführlich über die Rolle der Kommunen beim Aufbau und Betrieb der notwendigen Impfstrukturen gesprochen.
„Mir ist es wichtig, frühzeitig mit allen Beteiligten über den weiteren Weg in Sachen Impfstrategie zu sprechen. Die Impfkampagne ist eine enorme Kraftanstrengung. Deshalb kommt es auf die Unterstützung und Zusammenarbeit aller relevanten Akteure an. Neben dem Land Nordrhein-Westfalen gehören selbstverständlich auch die Kreise und kreisfreien Städte und die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu“, erklärte Minister Laumann.
Nach dem heutigen Tag sei seine Zuversicht, dass die Impfstruktur bis Mitte Dezember stehe, noch einmal deutlich gewachsen. Laumann: „Ich danke allen Beteiligten, insbesondere den Kommunen und den Akteuren des Gesundheitswesens, dass sie mit uns an einem Strang ziehen, um diese Herkulesaufgabe zu bewältigen. Wir haben uns heute darauf verständigt, dass die Kommunen für die Einrichtung und Organisation der Impfzentren vor Ort zuständig sind. Und um das von vornherein deutlich zu machen: Bund und Land werden – jeweils zur Hälfte – die anfallenden Kosten übernehmen.”
Das Land trägt die Verantwortung für den Gesamtprozess des Verimpfens einschließlich der Logistik für die Impfstoffe und das Impfzubehör. Dazu gehört unter anderem die Verteilung der Impfstoffe bis hin zu den Impfzentren vor Ort. Der Bund ist für die Beschaffung des Impfstoffs verantwortlich. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen den medizinischen (inklusive IT) und die kommunale Ebene den nicht-medizinischen Teil der Impfumsetzung übernehmen. Mit Blick auf die kommunale Ebene bedeutet das, dass die Kreise und kreisfreien Städte für die Organisation geeigneter Standorte und Räumlichkeiten für die Impfzentren, die Ausstattung (zum Beispiel Mobiliar und Gebäudemanagement) und die Stellung des entsprechenden (nicht-medizinischen) Personals verantwortlich sein sollen. Personal wird etwa zur Durchführung der Anmeldung der zu Impfenden sowie für den Sicherheitsdienst benötigt.
Vorgesehen ist zumindest ein Impfzentrum pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt. Die Größe der Impfzentren richtet sich nach dem Bevölkerungsanteil in dem jeweiligen Kreis oder der Stadt. Teil der Impfzentren sollen zudem auch die mobilen Impfteams sein, die in prioritär aufzusuchenden Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Pflegeeinrichtungen) vor Ort Impfungen durchführen.
12 Millionen Euro für das Virtuelle Krankenhaus Nordrhein-Westfalen
Gesundheitsministerium fördert dreijährige Aufbauphase der gemeinnützigen Trägergesellschaft
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Virtuelle Krankenhaus mit 12 Millionen Euro. Mit der Übergabe des Förderbescheides durch den Arnsberger Regierungspräsidenten Hans-Josef Vogel kann die im September gegründete Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH ihre Arbeit aufnehmen. Mit dem Virtuellen Krankenhaus wird ein sektorenübergreifendes telemedizinisches Netzwerk als Bestandteil der Regelversorgung geschaffen. Ein Jahr, nachdem der Gründungsausschuss seine Arbeit aufgenommen hat, sind nun alle relevanten Prozesse und Rahmenbedingungen definiert, um den Pilotbetrieb zu starten.
„Mit der Finanzierung der Trägergesellschaft setzen wir bei der Schaffung des Virtuellen Krankenhauses eine neue Wegmarke. Nun gilt es, die geplanten telemedizinischen Dienstleistungen aufzubauen und schrittweise weiterzuentwickeln”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Damit verbessern wir durch die Digitalisierung das Gesundheitswesen insgesamt.”
„Das virtuelle Krankenhaus ist ein zentraler Baustein in der medizinischen Versorgung. Hohe fachlichärztliche Expertise, die nur an spezialisierten Kliniken oder medizinischen Spitzenzentren vorgehalten werden kann, wird digital zum Wohl der Patientinnen und Patienten im gesamten Land verfügbar gemacht. Das Land schafft durch das virtuelle Krankenhaus zukunftsfähige digitale Versorgungsstrukturen durch die Telekommunikation und die dazugehörige elektronische Ausstattung behandlungsrelevanter Patientendaten”, so Regierungspräsident Hans Josef Vogel.
Bereits einige Monate früher als geplant ist das Virtuelle Krankenhaus schon Ende März mit einer Vorstufe gestartet. Mithilfe von Telekonsilen werden dabei seither die infektiologische und intensivmedizinische Expertise der Universitätskliniken Aachen und Münster bei Bedarf allen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen für die Behandlung von schwer an COVID-19 Erkrankten zur Verfügung gestellt.
Nun werden sukzessive weitere Krankheitsbilder hinzukommen. Das Virtuelle Krankenhaus startet in der Pilotphase mit den Indikationen Intensivmedizin, Infektiologie, Herzinsuffizienz, seltene Erkrankungen und Lebermetastasen bei kolorektalem Karzinom. Die im Gründungsausschuss beteiligten Universitätskliniken werden diese Indikationen mit geeigneten Pilotanwendern in Betrieb nehmen. Der Regelbetrieb wird anschließend schrittweise ausgebaut. Die Übernahme des Virtuellen Krankenhauses in die Regelversorgung wird ebenfalls schrittweise erfolgen. Für die erforderlichen Investitionen im IT-Bereich der teilnehmenden Krankenhäuser und Expertenzentren stehen sowohl Landes- als auch Bundesprogramme bereit.
Nordrhein-Westfalen bereitet digitalen Gang in das Rathaus vor
CIO Meyer-Falcke: Wir arbeiten engagiert an der Entwicklung digitaler Bürgerämter
Ob es um einen Antrag auf BAföG, Wohngeld oder Elterngeld geht, um Ummeldungen oder die Einbürgerung: Künftig sollen die Bürgerinnen und Bürger vom Sofa aus auf eine Vielzahl von digitalen Diensten zugreifen können, die derzeit entwickelt werden. Zentrale Plattform dafür ist das Serviceportal.NRW, das Anfang 2021 live gehen soll. Die dafür nötigen Verordnungen hat das Landeskabinett nun gebilligt.
„Auf dem Weg zum digitalen Bürgeramt kommt Nordrhein-Westfalen weiter voran“, sagte Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke, Beauftragter der Landesregierung für die Digitalisierung der Informationstechnik (CIO). „Die Aufholjagd ist in vollem Gange. Wir arbeiten engagiert an der Entwicklung digitaler Bürgerämter, damit die Bürgerinnen und Bürger bequem von zu Hause aus die Services der Verwaltung nutzen können.“
Die nun beschlossene Serviceportal.NRW-Verordnung sowie die Änderung der Servicekonto.NRW-Verordnung bringen die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen voran und lassen die Möglichkeiten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für die Bürgerinnen und Bürger greifbar werden. Das OZG verpflichtet Bund und Länder, ihre Leistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsplattformen anzubieten, die zu einem Verbund verknüpft werden sollen. Dies stellt zukünftig sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger
- digitale Verwaltungsleistungen schnell und einfach auffinden können und
- immer Zugang zu den gewünschten elektronischen Verwaltungsleistungen finden, egal von welcher Plattform aus sie starten.
Das Serviceportal.NRW als zentrales Portal für die Landesverwaltungen soll Anfang des Jahres 2021 starten, damit Nutzer rund um die Uhr die Verwaltungsleistungen beantragen können. Das Servicekonto.NRW als zentrales Nutzer- und Bürgerkonto wird zukünftig um eine Postkorbfunktionalität erweitert. Der Postkorb ist ein „virtueller Briefkasten“ für die datenschutzwahrende Zustellung zum Beispiel von Bescheiden auf Grund eines gestellten Online-Antrages.
Da nicht alle Kommunen über einen eigenen Portalzugang verfügen, richtet die Landesregierung als weiteres Angebot ein zentrales Serviceportal für Kommunen (Kommunalportal.NRW) ein, das ebenso wie das Serviceportal.NRW Anfang 2021 starten wird.
Polizei bietet „Einbruchsradar“ per App für Nordrhein-Westfalen an
Minister Reul: Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich über das Risiko in ihrer Nachbarschaft informieren können. Das schärft die Sinne und beugt vor
Von jetzt an informiert die nordrhein-westfälische Polizei die Bürgerinnen und Bürger per App über Einbruchsgeschehen in ihrer Nachbarschaft. Die Anwendung liefert Informationen zu früheren Taten sowie auf dieser Basis Prognosen zu Einbruchswahrscheinlichkeiten. Darüber hinaus beinhaltet die App wichtige Präventionshinweise. So können sich die Nutzerinnen und Nutzer darüber informieren, wie sie ihre Wohnungen besser vor Einbrechern sichern und werden an die regionalen Beratungsstellen der Polizei verwiesen.
„Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich über das Risiko in ihrer Nachbarschaft informieren können. Das schärft die Sinne und beugt vor. Nur wer sich einer Gefahr bewusst ist, kann sich davor schützen“, sagte Minister Herbert Reul.
Das Angebot wurde gemeinsam mit der Provinzial-Versicherung und Fraunhofer FOKUS entwickelt und ist eine neue Funktion der bereits bestehenden „MehrWetter-App“, die von der Versicherung betrieben wird. Außerdem werden bestimmte Funktionen in die App „KATWARN“ eingebunden.
Auch wenn die Zahl der Wohnungseinbrüche in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren kontinuierlich sinkt – laut polizeilicher Kriminalstatistik 2019 auf zuletzt rund 27.000 – ist ihre Bekämpfung immer noch ein Schwerpunkt der Polizei. „Ein Einbruch ist für die Opfer oft ein sehr belastendes Erlebnis. Häufig ist ihr Sicherheitsgefühl erschüttert, mit gravierenden psychischen Folgen. Deshalb dürfen wir uns nicht auf den guten Zahlen ausruhen, sondern müssen weiter dranbleiben“, so Reul.
Die Prognose kommt in der Regel als Push-Mitteilung an jedem Montag für die vorab vom User in der App festgelegten Orte, sofern temporär und regional eine erhöhte Einbruchswahrscheinlichkeit prognostiziert wurde und hat eine Gültigkeit von einer Woche. Auf einer Stadtkarte erfolgt zudem die Darstellung der zurückliegenden Tatorte. Die Darstellung beinhaltet jedoch nur die grobe Verteilung der Tatorte, sodass keine Rückschlüsse auf konkrete Adressen möglich sind. Diese „Heatmap“ wird einmal im Monat aktualisiert.
Zunächst sind die Funktionen der App örtlich auf den Zuständigkeitsbereich der 16 Kriminalhauptstellen der nordrhein-westfälischen Polizei begrenzt. Dazu zählen die Polizeipräsidien Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal.
Ziel der Software ist es, die Prävention weiter zu stärken und die Bevölkerung mit einem modernen Ansatz für das Thema Einbruchsdiebstahl zu sensibilisieren. Auf diese Weise wird das bereits bestehende Angebot der polizeilichen Kriminalprävention sinnvoll ergänzt.
Die Apps dazu gibt es kostenlos im App Store und im Google Play Store. Am 30. November 2020 werden erstmalig Prognosen veröffentlicht.
Rege Nachfrage zum Konjunkturpaket „Grüne Infrastruktur“: Über 60 Maßnahmen werden jetzt umgesetzt
Ministerin Heinen-Esser: Die große Resonanz zeigt, wie groß der Bedarf an grüner Infrastruktur ist. Sie sorgt für mehr Lebensqualität, erhöht unser Wohlbefinden und ist gut für die Artenvielfalt und ein intaktes Klima.
Der vom Umweltministerium aufgelegte Förderaufruf „Grüne Infrastruktur“ im Rahmen des Konjunkturpaket I des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer Ausstattung von fünf Millionen Euro ist auf reges Interesse gestoßen. Gut 60 Maßnahmen wie Baumpflanzungen, die Umwandlung von Schottergärten sowie die Anlage von Blühwiesen und -streifen werden bis Mitte nächsten Jahres umgesetzt.
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser freut sich über diese große Nachfrage: „Ich bin absolut überwältigt und dankbar für die Resonanz auf den Aufruf. Das zeigt, wie groß der Bedarf zur Entwicklung grüner Infrastruktur für die Konjunktur und die Gesellschaft unseres Landes ist, und das gerade jetzt bei der Bewältigung der Corona-Krise. Grüne Infrastruktur sorgt für mehr Lebensqualität, erhöht unser Wohlbefinden und ist gut für die Artenvielfalt und ein intaktes Klima.“
Im Rahmen des Förderaufrufs Grüne Infrastruktur ist eine Förderung der beantragten Maßnahmen von bis zu 100 Prozent möglich. Bis zum 14. Oktober 2020 konnten Anträge bei den höheren Naturschutzbehörden in den Bezirksregierungen gestellt werden. Diesem Angebot sind sehr viele, hauptsächlich kommunale Antragsteller, gefolgt. Mit Ablauf der Frist wurden knapp über 200 Anträge eingereicht.
Da diese überwältigende Nachfrage das zur Verfügung stehende Budget des Förderaufrufs deutlich überschreitet, wurden die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit im Detail geprüft und entsprechend der im Förderaufruf veröffentlichen Kriterien bewertet. Gefördert werden nun über 60 ausgewählte Maßnahmen aus allen Regierungsbezirken. „Viele unterstützenswerte Maßnahmen können wir leider nicht fördern, ich verspreche aber diese starke Botschaft mitzunehmen und mich umso mehr für die grüne Infrastruktur einzusetzen“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Online-Fachtagung: „Grüne Infrastruktur in der Metropole Ruhr“
Die Zukunft der Grünen Infrastruktur steht am 26. und 27. November 2020 auch im Mittelpunkt einer Online-Fachtagung des Regionalverbands Ruhr (RVR) mit Unterstützung und Beteiligung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums. Die zentrale Fragestellung lautet: Wie können Städte und Regionen mit Hilfe Grüner Infrastruktur zukunftsfähig und lebenswert gemacht werden? Die zweitägige Fachtagung steht unter dem Titel „Die Zukunft der Grünen Infrastruktur in der Metropole Ruhr”. Sie ist Teil der „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ im Rahmen der Ruhr-Konferenz.
Abschlussbilanz Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht: 805 Verstöße
Bei gemeinsamen Schwerpunktkontrollen in Nordrhein-Westfalen haben Eisenbahnverkehrsunternehmen, Deutsche Bahn, Bundespolizei und Ordnungsämter 805 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Wer keine Maske getragen oder Mund und Nase nicht bedeckt hatte, muss jetzt mit einem Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt rechnen.
Auf zwölf ausgewählten Strecken und Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen hatten Eisenbahnverkehrsunternehmen, Deutsche Bahn, Bundespolizei und Ordnungsämter am Dienstag, 24. November, zwischen 7 und 15 Uhr die Einhaltung der Maskenpflicht in Bahnen sowie im Bahnhof und auf Bahnsteigen kontrolliert. Rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB, der Verkehrsunternehmen, der Aufgabenträger, der Ordnungsämter und der Bundespolizei waren bei den Schwerpunktkontrollen im Einsatz.
Der Großteil der Menschen ohne Maske war am Vormittag bei hohem Verkehrsaufkommen im Berufs- und Schülerverkehr unterwegs. Bis 12 Uhr wurden 425 Verstöße festgestellt. In der Abschlussbilanz von Bundespolizei, Verkehrsbetrieben, DB und Ordnungsämtern kamen 805 Fälle zusammen.
„Die Bahn ist auch in Corona-Zeiten ein sicheres Verkehrsmittel. Die allermeisten Menschen tragen ihre Maske, das haben die Schwerpunktkontrollen gezeigt. Gleichwohl werden wir auch weiter mit Kontrollen in Bus und Bahn, in Bahnhöfen, Bahnsteigen und Haltestellen auf die Maskenpflicht hinweisen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Mein Dank gilt allen, die bei den landesweiten Schwerpunktkontrollen mit Engagement und Fingerspitzengefühl ihre Arbeit gemacht haben.“
Bereits am 24. August 2020 wurden bei landesweiten Schwerpunktkontrollen 1.707 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Neben den regionalen und landesweiten Schwerpunktkontrollen laufen gerade die Abstimmungen zwischen der Verkehrsministerkonferenz, dem Bundesverkehrsministerium und der Bundespolizei für einen bundesweiten Kontrolltag noch in diesem Jahr.
Seit 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
Personalgewinnung für die Justiz.NRW – Ausgezeichnete Kommunikation und neue Kampagnen
Das Personalmarketing der Justiz.NRW ist für seine Arbeit mehrfach ausgezeichnet worden. Am 16. November 2020 vergab das Trendence Institut zwei der begehrten Trendence Awards an die Justiz.NRW. Am 20. November 2020 folgte ein erster Platz bei den HR Excellence Awards. In dieser Woche geht das Ministerium der Justiz mit zwei neuen Kampagnen in die Schlussphase dieses Jahres.
Trendence:
Das Trendence Institut in Berlin ist ein unabhängiges Beratungs- und Marktforschungsunternehmen, das Arbeitgeber mit Insights bei anstehenden Entscheidungen im Personalbereich unterstützt.
Gleich zwei der begehrten Trendence Awards gingen an das Projekt „Knast-O-Mat“. In der Kategorie „Innovation des Jahres“ setzten sich das Kampagnenkonzept und die Web-Anwendung gegen 62 Projekte namhafter Mitbewerber (zum Beispiel Telekom, Commerzbank, Rewe und Porsche) durch. Ebenso gewann die „Knast-O-Mat“-Kampagne den Preis für die beste Recruitingkampagne 2020 für nicht-akademische Fachkräfte. Die Jury lobte die mutige Idee, die effektive Umsetzung, die erzielten Erfolge und das hervorragende Preis-Leistungsverhältnis.
HR Excellence Award:
Wenige Tage später hat der Knast-O-Mat bei den begehrten HR Excellence Awards gewonnen, die von der Quadriga Hochschule Berlin veranstaltet werden. In der Kategorie „Recruitingkampagne des Jahres (Großunternehmen)“ konnte sich die Justiz.NRW bei einer überaus starken Konkurrenz durchsetzen und schließlich den mit der Deutschen Bahn geteilten ersten Platz erreichen.
Neue Kampagne „Auf Nummer sicher“:
Der aktuelle Corona-Monitor des Trendence Instituts zeigt, dass der öffentliche Dienst in der Bewerbergunst deutlich gestiegen ist. Demnach finden rund ein Viertel aller Arbeitnehmer in Deutschland (24%) den Öffentlichen Dienst als Arbeitgeber derzeit attraktiver als noch vor der Corona-Krise. 77% der Kandidatinnen und Kandidaten würden gerne mehr über den Öffentlichen Dienst als Arbeitgeber erfahren. Gründe dafür sind insbesondere die Sicherheit und Krisenfestigkeit der Arbeitsplätze.
Vor diesem Hintergrund startet heute unter dem Motto „Auf Nummer sicher“ eine landesweite Kampagne mit Online- und Außenwerbung. Kommuniziert werden Zahlen, die für eine Karriere bei der Justiz.NRW sprechen; hervorgehoben werden die Anzahl der verschiedenen Berufsbilder, die große Dichte der Gerichte und Behörden im ganzen Land oder auch die Vielzahl der zu besetzenden Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplätze.
Neue Kampagne „Guck mal an“:
Zusätzlich dazu wirbt die Justiz.NRW in einer rein online-basierten Kampagne unter dem Motto „Guck mal an“ auch für solche Berufe, die im ersten Moment nicht mit der Arbeit in Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten assoziiert werden, zum Beispiel Handwerker, Pflegekräfte, Lehrer/-innen und IT-Fachkräfte. Zu diesem Zweck machen nun Motive mit Justitia in Malerkluft oder mit Tablet und Mouse auf diese Tatsache aufmerksam und machen dort, wo Handwerker, Pflegekräfte & Co anzutreffen sind, auf die Justiz.NRW als Arbeitgeber aufmerksam.
Noch laufende Kampagne „HeimRecht“
Bereits seit dem Sommer 2020 läuft die virtuelle Kampagne „HeimRecht“, die in Folge ausgefallener Ausbildungs- und Berufsmessen rein online typische Berufe, Ausbildungen oder Duale Studiengänge bei der Justiz.NRW vorstellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Gerichten und Behörden stehen dafür live im Internet jeweils ca. 30 Minuten Rede und Antwort. Die Live-Streamings können auf den Plattformen Zoom, Instagram, Facebook und YouTube verfolgt werden. Zuschauer können sich in die Unterhaltung einklinken und Fragen stellen. Bisher wurden mithilfe dieses Formats mehr als eine Million Menschen erreicht. Bisherige und zukünftige Events aus dieser Serie finden sich unter: https://www.menschen-im-sinn.justiz.nrw/heimrecht
Minister Peter Biesenbach: „Ich freue mich über die Auszeichnungen, die unsere engagierte Arbeit in der Personalgewinnung belohnen. Mit den modernen und innovativen Formaten, die wir vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie kurzfristig ins Leben gerufen haben, ist es uns gelungen, trotz aller Beschränkungen mit unseren Bewerberzielgruppen in Kontakt zu bleiben. Die jetzt startenden Kampagnen zeigen, dass wir alle Zielgruppen im Blick haben und diese auf allen Kanälen von der Justiz.NRW als Arbeitgeber überzeugen wollen.“
Landesehrenpreis für Lebensmittel 2020: 88 Unternehmen erhalten Auszeichnung
Ministerin Heinen-Esser: Die Ernährungswirtschaft zeigt auch in Krisenzeiten Engagement, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
88 Unternehmen aus verschiedenen Branchen der nordrhein-westfälischen Ernährungswirtschaft wurden heute von Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser mit dem Landesehrenpreis für Lebensmittel NRW 2020 gewürdigt. „Der Landesehrenpreis zeichnet Unternehmen aus, die durch die Herstellung von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln überzeugen und sich darüber hinaus nachhaltig engagieren. Unter erschwerten Corona-Bedingungen hat die Branche in diesem Jahr mit hoher Flexibilität und vielfältigen, organisatorischen Maßnahmen die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt“, dankte Ministerin Heinen-Esser den Preisträgern. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten auf die Vielfalt und Qualität der Ernährung vertrauen.
Der Landesehrenpreis für Lebensmittel wird jährlich durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz verliehen. Aufgrund der Corona-Pandemie kann der traditionelle Festakt zur Verleihung des Preises in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden. Die Ministerin gratulierte den Ausgezeichneten daher per Video-Botschaft unter #LandesehrenpreisNRW über Instagram (@umwelt_NRW) und Facebook (@UmweltministeriumNRW).
Voraussetzung für die Verleihung des erstmals im Jahr 2009 vergebenen Landesehrenpreises ist, dass Unternehmen ihre Produkte in diesem Jahr einer Überprüfung durch die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) unterzogen und dafür eine Auszeichnung in Gold erhalten haben. Neben dieser Bewertung, in der vor allem die Qualität und der Geschmack der Lebensmittel beurteilt wird, werden mit dem Landesehrenpreis auch die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, tarifgerechte Bezahlung, Engagement für Nachhaltigkeit oder die Nutzung eines Umweltmanagementsystems honoriert.
Die mit dem Landesehrenpreis für Lebensmittel ausgezeichneten Unternehmen sind berechtigt, die Landesehrenpreis-Medaille für zwei Jahre für ihre Kommunikation und auf ihren Produktausstattungen zu nutzen. Die Unternehmensstruktur der Preisträger reicht von global agierenden Unternehmen über einen breit aufgestellten Mittelstand bis zu Klein- und Kleinstbetrieben. Zu Ihnen gehören Herstellerinnen und Hersteller von Fleisch- und Wurstwaren, von Brot- und Backwaren, von Getränken, Süßwaren ebenso wie von Milchprodukten.
Die Ernährungswirtschaft ist mit rund 400.000 Arbeitsplätzen eine der wichtigsten Wirtschaftszweige in Nordrhein-Westfalen. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie bringt für die Branche zahlreiche neue Herausforderungen. „Die Produzentinnen und Produzenten müssen sich notwendigen Forderungen nach mehr Umwelt- und Klimaschutz, Tierwohl, Nachhaltigkeit und Nutzung der natürlichen Ressourcen stellen. In Vertrieb und Verkauf werden neue Angebotsformen und -techniken gebraucht“, erklärte Ministerin Heinen-Esser.
Eine Übersicht der Preisträger und weitere Informationen zum Landesehrenpreis sind abrufbar unter:
Landesregierung zeichnet Konzepte der kulturellen Bildung aus: Fünf Kommunen und zwei Landkreise überzeugen im Landeswettbewerb
Neuss und Minden erhalten langfristige Konzeptförderung in Höhe von insgesamt 60.000 Euro – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Konzepte sorgen für verlässliches kulturelles Bildungsangebot in den Kommunen
Im diesjährigen Wettbewerb „Kommunale Gesamtkonzepte für Kulturelle Bildung“ sind die Städte Ahlen, Gelsenkirchen und Ratingen sowie die Kreise Euskirchen und Lippe ausgezeichnet worden. Sie haben mit ihren umfassenden Konzepten zur kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen die Fachjury überzeugt und erhalten Preisgelder in Höhe von jeweils 15.000 Euro. Die Städte Neuss und Minden, die sich bereits mehrfach erfolgreich am Wettbewerb beteiligt haben, erhalten eine auf drei Jahre ausgelegte Konzeptförderung in Höhe von insgesamt je 60.000 Euro. Mit dieser zusätzlichen Förderung hat die Landesregierung eine Möglichkeit für engagierte Kommunen geschaffen, ihre Arbeit am kommunalen Gesamtkonzept ohne Wettbewerbsdruck für drei Jahre fortzusetzen. Die Konzeptförderung wird in diesem Jahr zum zweiten Mal vergeben.
„Die für ihre Gesamtkonzepte ausgezeichneten Kommunen leisten wichtige Arbeit im Bereich kulturelle Bildung. Durch die Vernetzung und Bündelung unterschiedlicher Akteure ermöglichen sie überall in Nordrhein-Westfalen verlässliche und leicht zugängliche Kulturangebote für Kinder und Jugendliche“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. „Die Konzepte gehen auf den großen persönlichen Einsatz vieler Engagierter vor Ort zurück, die mit Leidenschaft und Ausdauer dafür sorgen, dass kulturelle Bildung einen festen Platz in den Kommunen hat. Ihnen gilt mein besonderer Dank.“
Schon über 75 nordrhein-westfälische Städte, Gemeinden und kommunale Verbünde haben sich am Wettbewerb beteiligt, mit dem das Land seit 2007 besonderes kommunales Engagement in der kulturellen Bildung würdigt. Ausgezeichnet werden Konzepte, die etwa durch die Vernetzung von Ämtern, freien Künstlerinnen und Künstlern sowie Kultur-, Bildungseinrichtungen und Kulturinitiativen ressortübergreifend an der Qualität ihrer kulturellen Bildungslandschaft arbeiten und Kindern und Jugendlichen so dauerhaft Zugang zur kulturellen Bildung ermöglichen. Beispielhafte Maßnahmen der Kommunen sind etwa neue digitale Kulturplattformen, regelmäßig stattfindende Formate wie Konferenzen und Tagungen, das Einsetzen von Kulturbeiräten oder -beauftragten sowie langfristige Kooperationen beispielsweise von Theatern, Musikschulen und Volkshochschulen mit Kitas und Schulen.
Kooperation aus Nordrhein-Westfalen startet Leuchtturmprojekt für KI-Zertifizierung „made in Germany“
Minister Pinkwart: Wir machen den Einsatz Künstlicher Intelligenz vertrauenswürdig und sicher, um eine führende Rolle bei der Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft zu spielen
Sie hilft uns bei der Sprachassistenz, der medizinischen Diagnostik oder der Vorhersage von Wartungsfällen in der Produktion: Künstliche Intelligenz (KI) steckt hinter vielen innovativen Dienstleistungen, die Wirtschaft und Gesellschaft zunehmend unterstützen. Um das Vertrauen in diese Technik und die Akzeptanz zu stärken, entwickeln starke Akteure in Nordrhein-Westfalen eine KI-Zertifizierung „made in Germany“. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichneten Arne Schönbohm, Präsident das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Prof. Dr. Stefan Wrobel, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS im Beisein von Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart.
Das BSI und das Fraunhofer IAS entwickeln Prüfverfahren, die als Basis für technische Standards und Normen dienen. Dazu arbeiten beide mit Partnern aus Deutschland und Europa zusammen. Als erstes großes Vorhaben startet Anfang 2021 das Projekt „Zertifizierte KI“ der Kompetenzplattform Künstliche Intelligenz Nordrhein-Westfalen KI.NRW. In dem Projekt legen unter anderem Unternehmen die konkreten Bedarfe an Prüfverfahren fest und führen Pilotprüfungen durch.
Minister Pinkwart: „Mit unseren herausragenden Kompetenzen und dem starken Netzwerk KI.NRW kann Nordrhein-Westfalen eine führende Rolle bei der Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft spielen. Damit das gelingt, machen wir den Einsatz der Künstlichen Intelligenz vertrauenswürdig und sicher.Dabei hilft uns eine unabhängige Zertifizierung von KI-Systemen: Sie stärkt das Vertrauen in moderne IT-Technologie und wird auch international als wichtiger Wettbewerbsvorteil erkannt. Mit der Entwicklung marktfähiger Prüfverfahren nähern wir uns dem Ziel mit großen Schritten. Dieses wichtige Projekt mit starken Partnern aus Nordrhein-Westfalen zeigt die große Innovationskraft, die zur Etablierung der Marke ‚AI made in Germany‘ beiträgt.“
Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie der Gegenwart: Damit Unternehmen mit dem Einsatz von KI entscheidende Wettbewerbsvorteile erzielen können, sollen Systeme vertrauenswürdig sein und verlässlich funktionieren. Dazu braucht es prüfbare technische Standards und Normen, die eine neutrale Bewertung der Systeme ermöglichen und die auch Verbraucherinnen und Verbrauchern Auskunft über zugesicherte Eigenschaften von KI-Technologien geben.
Die Kooperation von BSI und Fraunhofer IAIS ermöglicht die intensive Zusammenarbeit von Expertinnen und Experten, um technische Produkt- und Prozessprüfungen von KI-Systemen in der Wirtschaft zu etablieren.
BSI-Präsident Arne Schönbohm: „Künstliche Intelligenz ist eine zentrale Technologie der Digitalisierung. KI-Methoden werden im Zuge der Digitalisierung zunehmend und im großen Maßstab auch für sicherheitskritische Aufgaben eingesetzt. Als Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland befasst sich daher auch das BSI intensiv mit dem Thema und unterstützt die Bundesregierung dabei, den technologisch und wirtschaftlich erfolgreichen sowie gesellschaftlich akzeptierten Einsatz von KI-Lösungen in Deutschland voranzutreiben. Wichtig für die Akzeptanz neuer Technologien ist das Vertrauen der Anwendenden. Dies entsteht unter anderem durch transparente Prüfung, Bewertung und Zertifizierung von KI-Systemen. Grundlage für einheitliche Standards und Normen ist die Erarbeitung von Prüfverfahren, die wir nun mit unserem langjährigen Partner Fraunhofer IAIS angehen. Mit dem Wirtschaftsministerium NRW haben wir gleichzeitig einen verlässlichen Partner, der gute Rahmenbedingungen für Innovation schafft und fördert.“
Prof. Dr. Stefan Wrobel, Leiter des Fraunhofer IAIS: „Das Fraunhofer IAIS legt großen Wert auf die Entwicklung vertrauenswürdiger KI-Lösungen und hat über die letzten Jahre seinen Forschungsschwerpunkt zur KI-Absicherung kontinuierlich ausgebaut. Mit der Erarbeitung unserer Prüfverfahren im Hinblick auf eine KI-Zertifizierung schaffen wir verlässliche Standards für die Entwicklung und Bewertung von KI-Systemen. Bereits im kommenden Jahr werden wir erste Prüfungen mit Unternehmen durchführen. Ich freue mich, dass wir mit dem BSI einen starken Partner mit langjähriger Erfahrung in der Etablierung von Standards in der IT an unserer Seite haben. Jetzt gilt es, gemeinsam die Weichen Richtung Zertifizierung zu stellen und die wesentlichen Akteure zusammen zu bringen.“
Bei der Weiterentwicklung der Prüfverfahren sollen Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit in enger Abstimmung mit der Wirtschaft weiter verbessert werden. Dazu startet Anfang 2021 ein großes Projekt, das vom Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Kompetenzplattform KI.NRW gefördert wird. In dem Projekt arbeiten renommierte Partner aus Forschung und Anwendung zusammen, darunter die Universität Bonn, die Universität zu Köln, die RWTH Aachen, das Deutsche Institut für Normung DIN sowie zahlreiche DAX-30- und weitere Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen wie Telekommunikation, Banken, Versicherungen, Chemie, und Handel. In branchen- und technologiebezogenen Anwenderkreisen definieren die Beteiligten konkrete Bedarfe, legen Kriterien und Maßstäbe für eine Prüfung in der Praxis fest und führen Pilotprüfungen durch. Mit diesem breiten Beteiligungsprozess wird sichergestellt, dass sich die Verfahren zu allgemein akzeptierten Standards für KI-Systeme und deren Überprüfung entwickeln und gleichzeitig durch rechtliche, ethische und philosophische Betrachtungen begleitet werden.
Minister Laumann: Mehr als 1.000 registrierte Freiwillige. Corona ist eine Gemeinschaftsaufgabe!
Das „Freiwilligenregister des Landes NRW“ ist ein wichtiger Baustein zur personellen Bewältigung der anstehenden Aufgaben im Gesundheitswesen
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann würdigte die Leistung der Fachkräfte im Gesundheitswesen während der Corona-Pandemie und das „Freiwilligenregister des Landes NRW“. Gemeinsam mit dem Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Hans-Albert Gehle, und der Vorsitzenden des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW, Sandra Postel, betonte der Minister die Bedeutung von personeller Unterstützung bei den anstehenden Aufgaben, unter anderem im Rahmen der Impfstrategie.
„Pflegekräfte und Ärzte, aber auch alle anderen Fachkräfte im Gesundheitswesen leisten in der Corona-Krise Außergewöhnliches. Sie sind die zentralen Stützen der medizinischen und pflegerischen Versorgung und verdienen unser aller Anerkennung“, machte Minister Laumann deutlich.
Gleichzeitig betonten alle Beteiligten, wie wichtig es ist, im Bedarfsfall auf eine unterstützende und von allen gemeinsam getragene Struktur wie das Freiwilligenregister des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgreifen zu können.
„Wir stehen aktuell mit der Impfstrategie vor einer gewaltigen Herausforderung. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Wenn wir soweit sind, die Menschen in Nordrhein-Westfalen zu impfen, brauchen wir sicherlich auch zusätzliche personelle Unterstützung. Denn auch die anderen Strukturen im Gesundheitswesen müssen weiterlaufen. Daher freue ich mich über jeden, der sich vorstellen kann, zu unterstützen. Dafür ist das Freiwilligenregister ein hilfreiches Instrument.”
Nach Ansicht von ÄKWL-Präsident Gehle bietet das Freiwilligenregister eine schnelle und passgenaue Krisenhilfe. „Der Einsatz von Freiwilligen soll die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Infizierten und der Aufdeckung von Infektionsketten unterstützen, soll eine ärztliche Unterstützung der Gesundheitsämter etwa für die Klärung medizinischer Sachverhalte möglich machen sowie Mitarbeitende in Abstrichzentren, Impfzentren und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Pflegeheime und Kliniken zur unmittelbaren Patientenversorgung vermitteln. Der Weg von der Bedarfsmeldung zur Vermittlung durch das Freiwilligenregister NRW muss so kurz wie möglich sein. Gemeinsam sollten wir das Freiwilligenregister stetig weiterentwickeln“, so der Kammerpräsident.
Die Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW Sandra Postel ergänzt: „Mit der Errichtung der Pflegekammer sind wir in Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg, der Pflege eine starke Stimme zu geben. Dass wir schon jetzt in die politischen Prozesse eingebunden werden, ist wichtig. Man wird die Pflegefachpersonen im Freiwilligenregister brauchen, um die Versorgung in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Das unterstützen wir umfassend und gestalten die weiteren Vorbereitungen, auch schon in der aktuellen Aufbauphase, gerne mit.”
Über das Freiwilligenregister können medizinische und pflegerische Einrichtungen, aber auch die zukünftigen Impfzentren im Bedarfsfall personelle Unterstützung erhalten. Das Freiwilligenregister wird im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe geführt. Auf der Seite www.freiwilligenregister-nrw.de können sich ausgebildete Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich auf freiwilliger Basis registrieren.
Gesucht werden Interessierte aus folgenden Berufsgruppen:
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie alle weiteren Professionen, die zur Ausübung von Heilkunde berechtigt sind,
- ausgebildete Pflegekräfte (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege),
- ausgebildete Rettungskräfte (unter anderem Notfallsanitäter, Rettungssanitäter),
- andere ausgebildete Gesundheitsberufe: unter anderem Medizinisch-technische Assistenten (MTA), pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Hebammen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäde sowie
- ausgebildete Verwaltungskräfte aus dem Gesundheitswesen, wie zum Beispiel (zahn)medizinische Fachangestellte (MFA) oder Kauffrauen/-männer im Gesundheitswesen.
Einrichtungen, die Freiwillige anfordern wollen, können über die kommunalen Krisenstäbe an das Freiwilligenregister herantreten.
Mit der Registrierung bringen die Fachkräfte ihre Bereitschaft zum Ausdruck, in der kommenden Zeit überall dort zu helfen, wo aufgrund der Corona-Pandemie schnelle und kundige Hilfe gebraucht wird. Minister Laumann betont hierzu: „Wir haben viele Menschen in Nordrhein-Westfalen, die etwas gelernt haben, was sie in der aktuellen Situation einbringen können und wollen. Zum Beispiel Ärzte oder Pflegende im Ruhestand, die ihre Unterstützung in den demnächst zur Verfügung stehenden Impfzentren anbieten möchten. Über das Freiwilligenregister bringen wir diese Unterstützung dorthin, wo sie gebraucht wird.“
Flankierend arbeitet das Gesundheitsministerium an einer Verordnung, die unter anderem die Vergütung der Freiwilligen regelt. Derzeit sind drei Vergütungsmodelle geplant:
- Menschen, die in einem Arbeits-/Dienstverhältnis stehen werden für den Freiwilligendienst vom Arbeitgeber freigestellt und erhalten ihr normales Gehalt über den Arbeitgeber weiter. Der Arbeitgeber wiederum bekommt die Kosten vom Land erstattet.
- Menschen, die gegebenenfalls freie Zeitressourcen haben (unter anderem Rentner, Menschen in der Familienphase oder in Elternzeit, Teilzeitarbeitende) können für den Freiwilligendienst einen neuen Arbeitsvertrag abschließen beziehungsweise. ein neues Dienstverhältnis eingehen. Die Vergütung erfolgt dann mindestens nach branchenüblichen Tarif.
- Menschen, die den Freiwilligendienst im Ehrenamt erbringen wollen, erhalten eine Absicherung über die geltenden Regelungen für Ehrenamtliche (keine explizite Vergütung; gegebenenfalls Ehrenamtspauschale).
Die neue Verordnung regelt zudem, dass Arbeitgeber Freiwillige in der Regel freistellen beziehungsweise von ihren Aufgaben entbinden müssen. Die Teilnahme am Freiwilligendienst ist nur dann zustimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber weniger als zehn Beschäftigte hat oder selber eine Einrichtung aus dem Gesundheits- oder Pflegebereich betreibt. Darüber hinaus ist die Zustimmung notwendig, wenn die Aufrechterhaltung des Arbeits-/Dienstbetriebes für die Bekämpfung der epidemischen Lage notwendig ist und dies durch eine Freistellung des Freiwilligen unmittelbar gefährdet wäre.
Seit dem Start des Freiwilligenregisters Mitte Juli 2020 haben sich bereits rund 1.050 Ärzte und Ärztinnen, Arzthelferinnen und Arzthelfer, Pflegekräfte, Rettungssanitäter und Rettungssanitäterinnen und weitere Fachkräfte aus Pflege- und Gesundheitsberufen registriert. Bei der Registrierung wird neben den Daten zur Person auch angegeben, in welchen Einsatzbereichen und in welcher Region ein Freiwilligeneinsatz möglich ist, sodass passgenau die Einsatzstelle für den Freiwilligeneinsatz gefunden werden kann. Die Unterstützung durch Freiwillige wird im Bedarfsfall nicht nur in Krankenhäusern oder Altenhilfeeinrichtungen gebraucht, sondern auch in Gesundheitsämtern, in den Abstrichzentren und zukünftig verstärkt in den Impfzentren.
„Die Registrierung im Freiwilligenregister ist ein erster wichtiger Schritt zur Unterstützung und ich hoffe, dass viele weitere Bürgerinnen und Bürger nun diesen Schritt tun, damit wir dieses Engagement für alle Beteiligten auch gut nutzen können. Ich appelliere auch an die Einrichtungen des Gesundheitswesens: Fragen Sie bei Bedarf über die örtlichen Krisenstäbe unterstützendes Personal aus dem Register an, dafür ist es da“ so Minister Laumann.
Deutsch-Französischer Kulturbevollmächtigter Ministerpräsident Armin Laschet: Künstliche Intelligenz muss an Werte gebunden sein
Digitale KI-Konferenz des Kulturbevollmächtigten und der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin
Mit KI, kurz für Künstliche Intelligenz, stand ein zentrales digitales Zukunftsthema auf der Tagesordnung der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin. Dort debattierten auf Einladung des Deutsch-Französischen Kulturbevollmächtigten, Ministerpräsident Armin Laschet, Expertinnen und Experten bei der Online-Konferenz „Europa am digitalen Scheideweg – eine deutsch-französische Perspektive auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz“.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Technologien Künstlicher Intelligenz können uns in Wirtschaft und Gesellschaft sehr großen Nutzen bringen – in Nordrhein-Westfalen haben wir bereits das erste Virtuelle Krankenhaus gestartet, in dem KI zum Einsatz kommt. Aber wir dürfen auch Risiken nicht ignorieren: Nach welchen ethischen Grundsätzen entscheidet etwa ein autonom fahrendes Fahrzeug in einer Dilemma-Situation? Unser europäischer Ansatz lautet: Künstliche Intelligenz muss an Werte gebunden sein – das darf niemals in Frage gestellt werden.“
Im weltweiten Wettbewerb dominieren Akteure, die die europäische Vorstellung von Privatsphäre und Datenschutz nicht in gleicher Weise teilen – private Konzerne aus den USA und staatlich gelenkte Konzerne aus China. Hier ist Philippe Oddo, Geschäftsführender Gesellschafter und Vorstandsvorsitzender der Oddo BHF Gruppe sowie Kooperationspartner der deutsch-französischen KI-Konferenz, überzeugt: „Eine solche Aufholjagd können wir nur gemeinsam meistern. Warum sollte uns das nicht gelingen?“
Auch Kulturbevollmächtigter Laschet appelliert an das deutsch-französische Moment: „Wir müssen in Deutschland und Frankreich, in Europa insgesamt, unsere Stärken gemeinsam in die Waagschale werfen, um mehr digitale Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen.“
Der Ministerpräsident und Kulturbevollmächtigte formuliert dazu sechs Aufgaben:
- Wir müssen die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz fördern, die den Menschen nützt.
- Wir müssen potentiell schädliche Auswirkungen durch Regulierung verhindern.
- Wir müssen intensiv forschen – um die nützlichen Potenziale der Künstlichen Intelligenz zu entwickeln
- Wir müssen die Gründung forschungsgetriebener erfolgreicher Unternehmen und damit neue wirtschaftliche Anwendungen ermöglichen.
- Wir müssen in Schule, Studium, Aus- und Weiterbildung die Menschen im Umgang mit KI ertüchtigen und breites Verständnis für die Technologie schaffen.
- Und wir müssen offen und transparent kommunizieren, damit die Bürgerinnen und Bürger die Chance haben, sich selbst ein realistisches Bild von der voranschreitenden Digitalisierung zu machen.
Gerade auch im Bereich der Künstlichen Intelligenz heißt Deutschlands wichtigster Partner: Frankreich. Mit der Unterzeichnung des Vertrages von Aachen am 22. Januar 2019 haben beide Länder auch für diesen Bereich die Zusammenarbeit beschlossen, etwa bei der Vernetzung der deutschen KI-Kompetenzzentren und französischen KI-Instituten, unter anderem durch stärkeren Austausch von Forschungspersonal und der Entwicklung von Forschungskooperationen.
Bei der deutsch-französischen KI-Konferenz „Europa am Scheideweg – eine deutsch-französische Perspektive auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz“ kamen Expertinnen aus Politik, Forschung und Wirtschaft digital zusammen. Mit dabei waren unter anderem die Soziologin Jutta Allmendinger, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Antoine Blondeau, Gründer und Managing Partner von Alpha Intelligence Capital, Thierry Breton, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Bruno Le Maire, Minister für Wirtschaft und Finanzen, Frankreich, Frédéric Mazzella, Vorsitzender und Gründer von BlaBlaCar, Co-Präsident von France Digitale, Henning Kagermann, Vorsitzender des acatech Kuratoriums und ehemaliger SAP-Vorstandssprecher, sowie die Philosophin Judith Simon. Gastgeber war der Deutsch-Französische Kulturbevollmächtigte, Ministerpräsident Armin Laschet; Kooperationspartner war Philippe Oddo, Geschäftsführender Gesellschafter und Vorstandsvorsitzender der Oddo BHF Gruppe.
Minister Laumann: Rund 100 Millionen Euro für den Aufbau von mehr als 5.000 neuen Ausbildungsplätzen in den Gesundheitsfachberufen
Schwerpunkt der Krankenhaus-Einzelförderung liegt in diesem Jahr auf Ausbildungskapazitäten / 2020: Höchststand an neuen Pflegeschülerinnen und -schülern
Um die Krankenhäuser finanziell zu entlasten, fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der diesjährigen Krankenhaus-Einzelförderung Investitionsmaßnahmen zum Aufbau von Ausbildungsplätzen. Insgesamt standen dafür rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Fördersumme belief sich auf maximal 20.400 Euro pro neu geschaffenem Ausbildungsplatz. Landesweit werden 50 Projekte und damit der Aufbau von insgesamt 5.112 Ausbildungsplätzen gefördert.
„Die Corona-Pandemie hat einmal mehr verdeutlicht: Das medizinische und pflegerische Personal ist der Kern eines stabilen Gesundheitswesens. Den Beschäftigten wird derzeit viel abverlangt und dafür haben sie meinen größten Respekt. Doch auch ohne Corona ist die personelle Lage angespannt. Um hier langfristig für Entspannung zur sorgen und uns zukunftsfähig aufzustellen, müssen wir mehr ausbilden. Daher bin ich sehr froh, dass wir über die Einzelförderung eine langfristige Perspektive schaffen, von der das gesamte Gesundheitswesen nachhaltig profitieren wird“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Eine angemessene Personalausstattung im Krankenhaus sei für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar. Leider gebe es derzeit noch eine Vielzahl von
unbesetzten Stellen, insbesondere im pflegerischen Bereich. „Wir müssen es schaffen, diesen Umstand zu beheben“, erklärt Laumann. Bei der Erhöhung der Ausbildungsplatzkapazitäten komme den Krankenhäusern als Träger der Ausbildungsstätten eine zentrale Rolle zu.
Minister Laumann freut sich zudem sehr über das große Interesse an der neuen generalistischen Pflegeausbildung. Mehr als 15.500 Frauen und Männer beginnen in diesem Jahr eine Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen. Das sind fast 1.000 mehr als im Jahr 2019. „Eine so hohe Zahl an neuen Schülerinnen und Schülern in der Pflege hat es in Nordrhein-Westfalen noch nie gegeben“, sagt Laumann. „Mit der generalistischen Pflegeausbildung haben wir deshalb den richtigen Weg für eine attraktive und zukunftsfähige Ausbildung eingeschlagen.“
Die neue generalistische Pflegeausbildung wurde zum Jahresbeginn 2020 eingeführt und befähigt die Absolventen zur Pflege von Menschen aller Altersstufen und in allen Versorgungsbereichen – von der Kinderkrankenpflege über die Krankenpflege bis hin zur Altenpflege. Damit stehen den Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Über die neuen 15.500 Frauen und Männer in der generalistischen Pflegeausbildung hinaus befinden sich in Nordrhein-Westfalen derzeit zudem noch rund 30.000 Personen in einer Ausbildung zur Pflegefachkraft, die nach den auslaufenden Berufsgesetzen entweder im Bereich der Altenpflege, der Krankenpflege sowie der Kinderkrankenpflege stattfindet. In der Altenpflegeausbildung sind es 16.301 Auszubildende, in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung 11.820 Auszubildende und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung 1.586 Auszubildende (Stand: Oktober 2019).
30 Jahre Staatsvertrag: Brandenburg und Nordrhein-Westfalen pflegen und bekräftigen Zusammenarbeit
Ministerpräsident Laschet: Partnerschaft ist Pfeiler der Beziehungen zwischen Westen und Osten / Ministerpräsident Woidke: Historischen Vertrag weiter mit Leben erfüllen
30 Jahre Deutsche Einheit – 30 Jahre Partnerschaftsvertrag von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen: Die beiden Ministerpräsidenten Armin Laschet und Dietmar Woidke würdigen den am 27. November 1990 unterzeichneten Staatsvertrag als ausgezeichnete Grundlage für eine gute und intensive Zusammenarbeit über drei Jahrzehnte. Die enge Zusammenarbeit wollen beide Länder auch künftig fortsetzen.
Armin Laschet, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen: „Nordrhein-Westfalen und Brandenburg verbindet bis heute ein enges Band der Freundschaft. Die Wiedervereinigung war ein Geschenk für ganz Deutschland, die Partnerschaft unserer beiden Länder bleibt ein steter Pfeiler der Beziehungen im Westen und Osten der Bundesrepublik. Dieser Jahrestag fällt in eine Zeit, in der die Solidarität und Zusammenarbeit aller Länder im Kampf gegen die Corona-Pandemie große Bedeutung haben. Auch bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen wir mit Brandenburg in stetigem Austausch. Wir wollen den Dialog unserer Länder in Zukunft intensivieren und die Zusammenarbeit weiter ausbauen. Dazu gehört neben der gemeinsamen Gestaltung des Kohleausstiegs auch, etwa im Bereich Innovationen noch stärker voneinander zu lernen und zu profitieren und die vielen Städtepartnerschaften neu zu beleben. Denn was unsere Verbindung besonders stark macht, sind die persönlichen Kontakte und Freundschaften, die viele Menschen aus beiden Ländern in den vergangenen drei Jahrzehnten geknüpft haben.“
Dietmar Woidke, Ministerpräsident des Landes Brandenburg, unterstreicht: „Der Staatsvertrag zwischen Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wurde nur wenige Tage nach dem Start der gerade ins Amt gewählten Potsdamer Landesregierung unterzeichnet. Die damaligen Regierungschefs Manfred Stolpe und Johannes Rau wollten keinen Tag verlieren, um den Aufbau Brandenburgs voranzubringen. Viele engagierte Frauen und Männer aus Nordrhein-Westfalen haben sich beim Aufbau der Verwaltungsstrukturen und einer unabhängigen Justiz große Verdienste erworben. Den Westfalen und Rheinländern, die in den 1990er Jahren das moderne Brandenburg mitgeschaffen haben, gilt Brandenburgs Dank. Die dem Vertrag zugrundeliegenden Prämissen dienen bis heute als Richtschnur für unser gemeinsames Handeln. Das gilt für den Einsatz für Demokratie und Weltoffenheit, die Steuerung des gewaltigen Strukturwandels in der Energieindustrie beider Länder oder die Stärkung der Industriekultur und heute für die Eindämmung der Corona-Pandemie.“
Ministerpräsident Woidke weiter: „Gerade in diesen Zeiten bewährt sich in Deutschland ein lebendiger Föderalismus. Er ist in der Lage, die verschiedenen Stärken der Regionen in Ost und West, Nord und Süd immer wieder in einem Interessenausgleich auszutarieren, um die besten Lösungen für ganz Deutschland zu finden. Der gemeinsame Kampf der Braunkohleländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt für einen sozialverträglichen und zukunftsfesten Kohleausstieg und notwendige Schritte zum Klimaschutz war dafür ein beeindruckender Beweis. Brandenburg und Nordrhein-Westfalen werden auch künftig den Vertrag von 1990 mit Leben erfüllen und damit auch die Aufbaugeneration – egal ob aus West oder Ost kommend – in Ehren halten. Und was mich freut: Viele sind gekommen, um zu bleiben. Sie leben und wirken in Brandenburgs Städten und Dörfern und tragen damit auch ganz persönlich zur Entwicklung Brandenburgs bei.“
In dem Staatsvertrag verpflichteten sich beide Länder 1990, den kooperativen Föderalismus in Deutschland und Europa gemeinsam zu leben und das Vertrauen in die Demokratie zu stärken. Ziel der Zusammenarbeit war und ist es, das gegenseitige Verständnis für die historischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Besonderheiten beider Seiten zu vertiefen und im Interesse der Menschen den Strukturwandel sozialverträglich voranzutreiben.
Corona-bedingt finden die geplanten Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag des Staatsvertrages zwischen Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ausschließlich in digitaler Form statt. Einen besonderen nordrhein-westfälischen Besuch in der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam gab es in diesem 30. Jahr der Partnerschaft bereits von Anfang September bis Anfang Oktober: Aus Anlass der EinheitsEXPO zu 30 Jahren Deutscher Einheit präsentierten sich 30 Tage lang die Länder, Verfassungsorgane und weitere Partner in Potsdam. Nordrhein-Westfalen stellte einen Kubus, der den Gästen unter anderem mit multimedialen Informationen und einer interaktiven Beethoven-Installation das bevölkerungsreichste deutsche Land näherbrachte.
Weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Waldschäden: Initiative im Bundesrat erfolgreich
Ministerin Heinen-Esser: Bund jetzt gefordert, diesen weiteren Beitrag zur akuten Schadensbewältigung rasch umzusetzen. Derweil sollten Waldbesitzer die zusätzlichen Fördermittel des Bundes abrufen
Der Einschlag von gesunden Fichten soll nach dem Willen des Bundesrates beschränkt werden. Damit unterstützen die Länder eine Initiative Nordrhein-Westfalens zur Aktivierung des sogenannten Forstschäden-Ausgleichsgesetzes. „Dies wäre ein weiterer wichtiger Beitrag zur akuten Schadensbewältigung. Durch die Beschränkung des Einschlags von gesunden Fichten entstehen zusätzliche Kapazitäten, um den Absatz geschädigter Bäume zu stärken. Zugleich sind damit Erleichterungen bei der Einkommenssteuer verbunden. Jetzt ist der Bund gefordert, das Votum der Länderkammer rasch umzusetzen und eine entsprechende Verordnung zu erlassen“, kommentierte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Die Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes und damit eine Beschränkung des Einschlags auf 85 Prozent, wie der Bundesratsbeschluss es vorsieht, wäre eine wichtige zusätzliche Unterstützung von Bund und Ländern für die Waldbäuerinnen und Waldbauern in der aktuell prekären Lage. Wie das Umweltministerium vergangene Woche im Zuge der Vorstellung des Waldzustandsberichtes erläutert hat, steht die Schadensbewältigung weiterhin im Fokus der aktuellen Forstförderung.
Wie groß der Bedarf ist, zeigt sich auch darin, dass die 36 Millionen Euro, die in Nordrhein-Westfalen alleine in diesem Jahr als Fördermittel im Rahmen der Extremwetter-Richtlinie zur Verfügung stehen, bereits weitestgehend ausgeschöpft sind. Insgesamt wurden Anträge von rund 58 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2020 im Rahmen der Extremwetter-Richtlinie gestellt. Bewilligt wurden bis Anfang dieser Woche rund 39 Millionen Euro, davon ein Teil im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2021. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 3.375 Anträge gestellt und rund 22 Millionen Euro ausgezahlt (Stand: 24.11.).
„Durch zahlreiche Vereinfachungen im Förderverfahren haben wir es erreicht, dass derzeit in der Extremwetter-Förderung wöchentlich über drei Millionen Euro ausgezahlt werden können. Parallel dazu prüfen wir derzeit, ob weitere Mittel im Zuge von Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden können. Klar ist aber schon jetzt: 2021 werden neue Haushaltsmittel zur Verfügung stehen“, sagte Heinen-Esser.
Erfreulicherweise habe der Bund in der vergangenen Woche zusätzliche Fördermittel bereitgestellt. Am 20. November ist eine entsprechende Förderrichtlinie des Bundes in Kraft getreten. Aus einem 700 Millionen Euro-Förderprogramm werden 500 Millionen Euro in eine nachhaltige Waldbewirtschaftung fließen. „Von dieser neuen Nachhaltigkeitsprämie des Bundes sollten jetzt alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer möglichst zeitnah Gebrauch machen“, appelliert Heinen-Esser an alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Interessierte können unter www.bundeswaldpraemie.de online einen Antrag stellen. Es handelt es sich hier um eine einmalige Zahlung einer „Nachhaltigkeitsprämie“.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt sich weiterhin für eine bundessweite Baumprämie ein, mit der die Ökosystemleistungen des Waldes als Klimaschützer und CO2-Speicher, aber auch als Hort von Tieren und Pflanzen stärker als bisher honoriert werden sollen. Sie wäre ein nachhaltiges und wirksames Instrument, um die Zukunft des Waldes zu gestalten und die Waldbäuerinnen und Waldbauern für die Leistungen ihrer Wälder dauerhaft zu entlohnen.
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