KW 46 – Aus der Fraktion

Henning Rehbaum zur Unterrichtung über die Novemberhilfe

Eine starke Leistung aller Länderchefs

Die Landesregierung hat den Landtag über die geplante Ausgestaltung der Novemberhilfe für Unternehmen unterrichtet, die von den aktuellen Corona-Maßnahmen betroffen sind. Dazu erklärt unser wirtschaftspolitischer Sprecher Henning Rehbaum: 

„Die pandemische Lage war und bleibt ernst – dem haben die 16 Länderchefs und die Bundeskanzlerin mit einem klaren Votum für drastische Maßnahmen Rechnung getragen. Es war diesmal aber auch allen klar: Wenn ganze Branchen noch einmal heruntergefahren werden, muss es sofort ein Hilfsprogramm geben – unbürokratisch, schnell, mit großen Summen. Nordrhein-Westfalen hat sich dafür mit Nachdruck eingesetzt, die NRW-Koalition aus CDU und FDP war unermüdlich in Gesprächen mit Branchenvertretern und wir haben ständig über unsere Fraktionen sowie die Ministerien Vorschläge an Berlin weitergegeben. Und wir waren nicht allein: Diese Novemberhilfe ist eine starke Leistung aller Länderchefs für die heimische Wirtschaft. 

Eine flexible Vergleichsbasis für Solo-Selbstständige mit schwankendem Umsatz, Hilfe auch für Unternehmen, die mittelbar von den jetzt geschlossenen Branchen abhängen, keine Verrechnung mit Umsatz aus dem Außer-Haus-Verkauf von Gastronomen, unkomplizierte Beantragung ohne Steuerberater – das nimmt die Forderungen aus der Wirtschaft auf und ist ein großer politischer Wurf. Die Novemberhilfe zeigt: Politik hört zu, Politik kann schnell und wirksam helfen. Hoffen wir, dass dieses Signal heute aus dem Landtag in die Welt dringt – und nicht das unwürdige Schauspiel, das die Sozialdemokraten im Plenum geboten haben. 

Nun müssen wir auch den Blick nach vorn richten und den hart getroffenen Branchen beim Hochfahren helfen – zum Beispiel mit unserem millionenschweren NRW-Programm für die Digitalisierung des Einzelhandels. Und: Wir müssen noch weiter in die Zukunft schauen und uns fragen, was wir aus dieser Krise lernen und wie wir uns besser für künftige Wirtschaftskrisen dieser Art wappnen. 

Grundsicherung, Kurzarbeit, Insolvenzrecht – das Flickwerk für kleine Unternehmer und Start-ups genügt nicht unserem Anspruch an soziale Absicherung von Selbständigen und ihren Familien. Auch hier werden wir uns beim Bund für pragmatische Lösungen einsetzen. In der Krise müssen wir helfen, aber nach der Krise müssen wir Strukturen anpassen.“

Claudia Schlottmann und Petra Vogt

Soviel Normalität wie möglich für unsere Schülerinnen und Schüler

Über verlängerte Ferien, um Familien besser vor einer Corona-Infektion rund um Weihnachten zu schützen, hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen in einer Aktuellen Stunde debattiert. Dazu unsere bildungspolitische Sprecherin Claudia Schlottmann und unsere stv. Fraktionsvorsitzende Petra Vogt:  

Claudia Schlottmann: „Wir haben ganz klar ein Ziel: Soviel Normalität wie möglich für unsere Schülerinnen und Schüler. Präsenzunterricht ist unbestritten die beste Form der Beschulung, weil Schule mehr ist als nur ein Lernort. Wir haben durch die Schulschließungen im Sommer gelernt, wie kostbar unsere täglich gelebte Normalität ist, ganz besonders für unsere Kinder! Die gilt es, soweit es geht, zu bewahren. Jede einzelne Woche, jeder Tag und auch jede Stunde, die wir für unsere Kinder im Präsenzunterricht stattfinden lassen können, ist der Mühe wert. Wir müssen uns in dieser Phase der Pandemie die einzelnen Schulen konkret ansehen und individuell entscheiden, ob man den Präsenzunterricht für eine bestimmte Zeit zum Schutz der Kinder in ein Schichtmodell umwandeln oder gar aussetzen muss. Den Schulleitern vor Ort wird hier die größtmögliche Entscheidungskompetenz zugebilligt. Diese individuelle Betrachtung von Schule zu Schule ist für uns elementar wichtig.“

Petra Vogt: „Die Opposition möchte ein flächendeckendes Distanzmodell, das bedeuten würde, dass ein Teil der Schüler immer Zuhause ist. Wie Eltern diese Betreuung leisten sollen, dazu lassen SPD und Grüne jegliche Idee vermissen. Auch dazu, was das Lernen auf Distanz für die späteren Prüfungen der Schüler bedeuten würde. Stattdessen kritisiert die Opposition an der Idee von lediglich um zwei Tage verlängerten Weihnachtsferien, dies sei eine Belastung für Eltern. Eltern haben in dieser Krise Großartiges geleistet. Wer jetzt wie SPD und Grüne für die Teilschließung von Schulen votiert, entlarvt sich und die von der SPD beantragte Aktuelle Stunde als durchschaubares, unseriöses politisches Manöver.“

Claudia Schlottmann zu Bildungspolitik in Corona-Zeiten

Präsenzunterricht ist die beste Möglichkeit, Bildungsgerechtigkeit aufrecht zu erhalten

Der Landtag debattiert über die Situation an den nordrhein-westfälischen Schulen unter Corona-Bedingungen. Schulpolitik war auch bereits während der Unterrichtung der Landesregierung und in der Debatte zur Aktuellen Stunde Thema im Plenum. Dazu unsere schulpolitische Sprecherin Claudia Schlottmann: 

„In der Krise entsteht Vertrauen nicht durch Inszenierung, sondern durch Substanz. Heute Morgen haben wir eine solche Inszenierung seitens der SPD erlebt: Sie beantragte eine Aktuelle Stunde zur Ansteckungsgefahr im ÖPNV und erwähnte dann mit keinem Wort dieses Thema in ihrer Rede. Außer Kritik habe ich von der Opposition bislang wenig konstruktive und konkrete Vorschläge gehört. Und unstrittig in der Sache ist doch: Präsenzunterricht ist die beste Möglichkeit, Bildungsgerechtigkeit für unsere Schülerinnen und Schülern aufrecht zu erhalten. Schule ist nicht nur der Ort der Lehre, sondern auch des sozialen Umgangs und schließlich auch der Betreuung. Gerade da würden Hybrid-Modelle oder ein komplettes Umschwenken auf Distanzunterricht nicht nur die Schüler und Lehrkräfte, sondern in besonderem Maße auch die Eltern treffen. 

Genau an diesem Punkt müssen wir abwägen und Modelle fahren, die für alle Beteiligten tragbar sind: Für Eltern, für Schüler und für Lehrer. Keine dieser Gruppen können wir isoliert betrachten. Pauschale städtische Lösungen helfen nicht, sie verschärfen die Lage nur. Sollte das pandemische Geschehen in Zukunft keine andere Lösung zulassen als Hybrid-Modelle oder Distanz-Unterricht, müssen wir zusehen, wie wir auch künftig Gerechtigkeit garantieren können. Viele Kommunen in NRW haben immer noch nicht die Mittel aus dem Digitalpakt abgerufen, dementsprechend sind nicht ausreichend digitale Endgeräte vor Ort. Es nutzt niemandem, wenn wir die Schulen schließen und Kinder zu Hause bleiben sollen, dort aber überhaupt nicht die probaten Mittel vorhanden sind.“

Gregor Golland und Heike Wermer zur Aktuellen Stunde

Islamistischen Terrorismus entschlossenen bekämpfen 

Islamistische Terroranschläge haben Europa in den vergangenen Wochen getroffen. Was bedeutet das für Nordrhein-Westfalen? Auf Antrag von CDU und FDP hat der Landtag in einer Aktuelle Stunde über die konsequente Rückführung islamistischer Gefährder und über Aussteiger- und Präventionsprogramme debattiert. Dazu unser stv. Fraktionsvorsitzender Gregor Golland und unsere integrationspolitische Sprecherin Heike Wermer:

Gregor Golland: „Die Todesopfer von Dresden, Paris, Nizza und Wien wurden ermordet für ihre Überzeugung und ihre Art zu leben von radikalisierten Islamisten, die ihren Hass in unsere Gesellschaft tragen. Es waren nicht nur Angriffe gegen einzelne Menschen, es sind Angriffe gegen unsere Lebensweise und unsere europäischen Traditionen und Grundüberzeugungen. Seit dem Regierungswechsel 2017 hat es einen Paradigmenwechsel in Nordrhein-Westfalen gegeben: Wir fahren als NRW-Koalition eine klare, transparente und faire Strategie: Integration der Willigen und Berechtigten, Ablehnung und Abschiebung der Intoleranten und Unberechtigten. Wer die Werte und Normen unseres Grundgesetzes und des friedlichen Miteinanders der Kulturen und Religionen mit Füßen tritt, hat keinen Platz in unserem Land.  Es gilt auch hier das Prinzip „Null-Toleranz“. Das ist der entscheidende Punkt in der gesamten Abschiebethematik: Der politische Wille zu handeln, den die vormalige rot-grüne Landesregierung in dieser Frage nicht hatte. Aus falsch verstandener Toleranz und politischer Korrektheit wurde hier jahrelang weggeschaut. Unser Land liegt jetzt bereits bundesweit an der Spitze bei der Abschiebung von Gefährdern. Gesetzesänderungen, Razzien, Abschiebungen usw. reichen jedoch nicht aus, um gegen den Terror zu gewinnen. Wir brauchen die Unterstützung der Muslime selber, ihrer Repräsentanten und Verbände, die sich eindeutig, unmissverständlich und radikal vom Islamismus distanzieren. Wir brauchen die entschlossene, mutige und bedingungslose Verteidigung unserer demokratischen Werte und der Würde jedes Einzelnen.“

Heike Wermer: „Der Rechtstaat gilt auch dort, wo jemand unsere offene Gesellschaft bekämpft. Recht und Gesetz geben uns aber auch Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten müssen wir ausschöpfen, wenn es darum geht, Feinde unserer Verfassung zu überwachen und sie auch aus unserem Land zu entfernen. Der extremistische Islamismus ist eine Ideologie, Empfänger sind Kinder, Jugendliche, junge Menschen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass sich niemand in Deutschland radikalisiert. Islamisten pervertieren Religion, um Hass zu verbreiten. Das hat nichts mehr mit Religionsfreiheit zu tun. Wir dürfen nicht dulden, dass es neben dem deutschen Rechtssystem eine religiöse Ordnung gibt, die unser Grundgesetz ablehnt. Es bedarf einer Präventionsarbeit, die in alle gesellschaftlichen Bereiche vordringt. In die Schulen, in die Elternhäuser, in die Moscheegemeinden.  Die Salafismus-Prävention „Wegweiser“ und das Aussteigerprogramm Islamismus setzen auf viele wichtige Werkzeuge: politische Bildung, Elternarbeit, Wertevermittlung, die Zusammenarbeit mit Experten. Dazu müssen wir auch islamische Organisationen in die Pflicht nehmen.“

Christos Katzidis zum Versammlungsrecht

NRW braucht ein modernes und klares Versammlungsgesetz

Im Plenum wurde ein SPD-Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht, dieser wird jetzt in den Fachausschüssen beraten. Dazu erklärt unser innenpolitischer Sprecher Christos Katzidis: 

„Die Versammlungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte in unserem demokratischen Rechtsstaat. Deshalb sollte ein Versammlungsgesetz auch nicht mit der heißen Nadel gestrickt sein. 

Wir teilen mit der SPD-Fraktion ausdrücklich die Überzeugung, dass Nazi-Demonstrationen an Gedenktagen für die Opfer des Nazi-Regimes verboten werden sollten. Leider zeigt der vorliegende Gesetzentwurf einmal mehr: gut gemeint ist noch nicht gut gemacht. Der Entwurf ist oberflächlich, gespickt mit rechtlichen Fallstricken und neuen unbestimmten Rechtsbegriffen. Zudem liest sich die von der SPD gewünschte ,Entkriminalisierung des Versammlungsgeschehens‘, wonach viele Verstöße nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft sein sollen, wie eine Einladung an die Extremisten statt wie der Versuch einer Abschreckung. Uns ist deshalb wichtig, ein modernes, rechtssicheres und klares Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen zu verabschieden. 

Bereits seit 14 Jahren gibt es die rechtliche Grundlage für eigene Versammlungsgesetze der Länder. Bei der rot-grünen Vorgängerregierung allerdings hat es das wichtige Thema weder in den Koalitionsvertrag noch auf die politische Agenda geschafft. Das ist bei uns anders: Die NRW-Koalition hat sich das gemeinsame Ziel eines modernen Versammlungsrechts gesetzt, es im Koalitionsvertrag verankert – und wir werden das auch liefern. Wir laden die SPD herzlich ein, sich an einem rechtssicheren, klaren und zukunftsorientierten Gesetz zu beteiligen.“

100 Millionen aus Glücksspiel für öffentliche und gemeinnützige Zwecke

Ob Rubbellose, Oddset-Wetten, Fußball-Toto oder Spiel 77  – der Glücksspielstaatsvertrag regelt, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke verwendet wird. Seit 2014 wurde der bisherige Betrag von rund 87 Millionen Euro nicht erhöht. Auf Initiative der Regierungsfraktionen von CDU und FDP steigt der Betrag für gemeinnützige Institutionen, die sogenannten Destinatäre, nun um knapp 13 Mio. Euro auf insgesamt 100 Millionen Euro. Dies hat das Kabinett mit der Ergänzungsvorlage für den Haushalt 2021 beschlossen. Dazu die Fraktionsvorsitzenden Bodo Löttgen (CDU) und Christof Rasche (FDP):

„Von den Abgaben aus dem Glückspiel profitieren Sportverbände, die Kunststiftung des Landes, der Naturschutz, Stiftungen für Heimat- und Kulturpflege und die Wohlfahrtspflege. Die Bedeutung dieser sogenannten Destinatäre für ein lebenswertes Nordrhein-Westfalen ist außerordentlich hoch. Ab 2021 wird erwartet, dass die Konzessionseinnahmen, die das Land Nordrhein-Westfalen von WestLotto erhält, moderat steigen und dass mittelfristig nicht mit einem Rückgang zu rechnen ist. Dies ist im Haushaltsplanentwurf 2021 entsprechend berücksichtigt. 

Es ist daher folgerichtig, vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung der Einnahmen aus Glücksspiel den Fixbetrag für die Destinatäre zu erhöhen. Das heißt, dass die großen Sport-, Sozial- und Jugendverbände in Nordrhein-Westfalen im kommenden Jahr mit mehr Geld rechnen können. Seit dem Jahr 2014 hat es nämlich keine reale Erhöhung gegeben. Insgesamt wollen wir das Volumen von 87,3 auf 100 Millionen Euro erhöhen, also um gut 15 Prozent. Damit würdigen wir die gute und wichtige Arbeit, die die die Destinatäre leisteten, gerade im Bereich des Ehrenamts.“

Gleiche Bezahlung von Professorinnen ist überfällig

Der Wissenschaftsausschuss des Landtages hat Expertinnen und Experten gehört zum Antrag der NRW-Koalition „Nordrhein-Westfalens Potenziale nutzen. Frauen in der Wissenschaft stärken, Entgeltdifferenz abbauen, diskriminierungsfreie Beurteilung von Leistung in der Wissenschaft gewährleisten“. Dazu erklärt unser wissenschaftspolitischer Sprecher Dr. Stefan Nacke: 

„Die Anhörung hat bestätigt: Eine ungleiche Bezahlung von Professorinnen und Professoren ist ein reales Problem an den Hochschulen unseres Landes. Dabei gilt, dass die finanzielle Kluft zwischen Frauen und Männern an den Universitäten mit der Höhe der Leistungsbezüge steigt. Mit unserem Antrag haben wir gemeinsam mit der FDP klargestellt, dass dieses System ungleicher Entlohnung jetzt endlich auf den politischen Prüfstand gestellt wird.

Die Sachverständigen, die uns im Ausschuss von ihren Erfahrungen in der Praxis berichtet haben, stützen unsere Forderung an die Landesregierung, sich im Dialog mit den Hochschulen für ein geschlechterunabhängiges System von Leistungsanreizen stark zu machen. Wichtig ist zudem, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch in den Spitzenpositionen der Wissenschaft voranzutreiben – und zwar für Männer wie für Frauen. Wenn wir die besten Köpfe Nordrhein-Westfalens für unsere Forschung gewinnen wollen, so muss es eine faire und transparente Entlohnung ihrer Arbeit geben – und nicht das größte Salär für diejenigen, die sich in Verhandlungen am besten durchsetzen können.“

15 Millionen Euro für digitale Zukunft des Einzelhandels

Der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen kämpft mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Um wichtige Chancen jetzt zu nutzen, müssen die Händler zunehmend auf digitale Technologien setzen. Diese Digitalisierung unterstützt das Land jetzt mit zusätzlichen 15 Millionen Euro. Ein gutes Programm zur richtigen Zeit, meint unser Beauftragter für den Handel und vitale Innenstädte, Oliver Kehrl:

„Die Corona-Krise hat den Handel schwer getroffen. Herausfordernd waren die vergangenen Monate insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die bislang noch keine Internetpräsenz haben. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat jetzt 15 Millionen Euro für die Förderung der Digitalisierung des stationären Einzelhandels bewilligt. Mit dem Förderprogramm „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – Sonderprogramm 2020“ unterstützt das Land NRW Handelsunternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung.

Ohne größere Flexibilität und Innovation wird der Einzelhandel in den Innenstädten das Rennen gegen Amazon und Co. nicht gewinnen. Die Krise beschleunigt die Digitalisierung der Wirtschaft. Das Programm des Landes kommt daher zur rechten Zeit. Die Unterstützung bei konkreten Digitalvorhaben mit schlanken Antrags- und zügigen Bewilligungsverfahren haben die Händler nötiger denn je. Um jetzt schnell wieder Kunden gewinnen zu können und sich für die Zukunft aufzustellen, müssen Händler ihre digitale Präsenz, Online-Verkaufsmöglichkeiten und digitale Prozessunterstützung weiterentwickeln. Es ist deshalb ein tolles Signal, dass das Land 15 Millionen Euro für die Digitalisierung des stationären Einzelhandels bereitstellt. So konnte mehr als 1500 Einzelhändlern ihr Antrag auf Förderung bewilligt werden. Die zahlreichen innovativen Ideen der Einzelhändler bei uns in Nordrhein-Westfalen machen deutlich, welche Innovationskraft im Handel liegt. Dies bedeutet einen wichtigen Digitalisierungsschub für den Handel und die Städte in Nordrhein-Westfalen.“

Aus der Landesregierung

Antragsverfahren für außerordentliche Wirtschaftshilfe startet in Kürze 

Minister Pinkwart: Schnelle Hilfen für Unternehmen und Solo-Selbstständige, die von Schließungen betroffenen sind – Mehr Spielraum bei Abrechnung der Soforthilfe

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit:

Um die von Schließung Betroffenen zügig zu unterstützen, starten Bund und Länder bis Monatsende das Antragsverfahren für die dringend benötigten Hilfen: Unternehmen, Selbstständige und alle anderen Anspruchsberechtigten sollen noch in diesem Monat erste Abschlagszahlungen erhalten. Gleichzeitig gibt das Land den Soforthilfe-Empfängern einen deutlich größeren Spielraum bei der Rückzahlung eventuell über den Bedarf hinaus erhaltener Mittel. 

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Für die Gastronomie, die Veranstaltungsbranche und sämtliche Freizeiteinrichtungen führt der gegenwärtige Teil-Lockdown zu massiven Einbußen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Solo-Selbstständige sind weitere finanzielle Hilfen jetzt überlebenswichtig. Dafür hat sich die Landesregierung in intensiven Gesprächen mit dem Bund ebenso erfolgreich eingesetzt, wie für ein unbürokratisches, rein digitales Verfahren, das sich bei der Soforthilfe und der Überbrückungshilfe bewährt hat. In Nordrhein-Westfalen übernehmen – wie bei Soforthilfe, Überbrückungshilfe und NRW Überbrückungshilfe Plus – die fünf Bezirksregierungen die Bewilligung. Für ihre hervorragende Arbeit und das außerordentliche Engagement möchte ich mich herzlich bedanken.“ 

Minister Pinkwart weiter: „Eine gute Nachricht gibt es auch für die Soforthilfe-Empfänger: Aufgrund der aktuellen Lage haben wir uns entschieden, ihnen mehr Zeit zur Abrechnung und Rückzahlung eventuell über den Bedarf hinaus erhaltener Mittel einzuräumen. Das gibt kleinen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, diese Liquidität weiterhin für betriebliche Zwecke bis zum Herbst 2021 zu nutzen. Wer will, kann freiwillig auch noch in diesem Jahr die Soforthilfe abrechnen. So wollen wir passgenau helfen und entlasten, damit die Betroffenen nach der Corona-Krise an der Aufwärtsentwicklung teilhaben können.“ 

Außerordentliche Wirtschaftshilfe: Neben den direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen sollen auch alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen, die Wirtschaftshilfe des Bundes beantragen können.

Folgende Punkte umfasst das vom Bundeswirtschaftsministerium in Abstimmung mit den Ländern festgelegte Verfahren der Abschlagszahlung:

  1. Soloselbstständige erhalten einen vereinfachten direkten Zugangsweg für die Förderung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten eine Abschlagszahlung bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 
  4. Erste Auszahlungen erfolgen ebenfalls ab Ende November 
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Soforthilfe: Da sich die wirtschaftliche Lage vieler Soforthilfe-Empfänger erneut eingetrübt hat, wird das Land die Betroffenen entlasten und sie erst im kommenden Jahr zur Abrechnung und eventuell erforderlichen Rückzahlung auffordern. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst. Zuvor genannte Fristen sind damit hinfällig. Viele Soforthilfe-Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.

Ende November erhalten alle rund 430.000 Soforthilfeempfänger eine Mail, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmeldeformular. Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen.

Ministerin Ina Scharrenbach: 50-Millionen- Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen geht an den Start 

Das 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen ist startklar: Nachdem die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 27. Oktober 2020 den Beschluss gefasst hat, hat der Landtag am 5. November 2020 die Finanzmittel freigegeben.

Ministerin Ina Scharrenbach: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen steht seit dem Sommer mit den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –trägern sowie den Schulleitungen in einem Austausch, um den Schulbetrieb und damit auch die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen im Herbst/Winter 2020 zu sichern: Nach Auskunft der Städte und Gemeinden können sämtliche Unterrichtsräume in 315 Kommunen intensiv gelüftet werden. 73 Städte melden bei einzelnen Unterrichtsräumen, dass diese nicht ausreichend belüftbar sind. Diese Unterrichtsräume werden aktuell in den Schulen nicht genutzt. Mit dem Erwerb von mobilen Luftfiltergeräten können diese Unterrichtsräume für den Schulbetrieb wieder nutzbar gemacht werden.“

Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird. Damit schließt das Land Nordrhein-Westfalen eine Lücke zum Bundesförderprogramm. Zuwendungsfähig sind auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen. 

Luftfiltergeräte ersetzen aber – wo sie gelten – nicht die AHA-L-Maßnahmen (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken/Atemschutz, Lüften).

Ministerin Ina Scharrenbach: „Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Maßnahme bis höchstens 4.000 Euro je Gerät. Auch Sporthallen können mithilfe des Programms ertüchtigt werden. Es ist uns gelungen, dass auch Vorhaben, die bereits seit dem 16. März 2020 begonnen worden sind, gefördert werden können. Mit der Förderung nehmen wir gezielt Räumlichkeiten in den Fokus, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine Raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können.“ 

Um das Antragsverfahren bürokratiearm zu gestalten, wird derzeit ein Online-Antrag erarbeitet, der an die Bezirksregierung gestellt werden kann und noch in diesem Monat freigeschaltet werden soll.

Hinweis: Die im ersten Zitat verwandten Zahlen haben den Stand 9. November 2020.

Ministerin Scharrenbach: Sofortprogramm Innenstadt – 40 Millionen Euro für die Stabilisierung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ kann starten: „129 Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten noch in diesem Jahr rund 40 Millionen Euro. Das ist für die Städte, für den Handel und für die Bürgerinnen und Bürger ein echter Lichtblick. Jetzt gilt es: Gemeinsam anpacken, um die Marktplätze des 21. Jahrhunderts zu gestalten“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 9. Juli 2020 aufgelegt. 70 Millionen Euro stehen bereit, um den Wandel im Handel aktiv zu begleiten. Nahezu alle eingereichten Anträge können bei der Bewilligung berücksichtigt werden. 

Ministerin Ina Scharrenbach: „Innenstädte und Zentren sind das Gesicht, sind das Herz unserer Städte und Gemeinden. Für die Landesregierung war früh klar: Während des COVID-19-Lockdowns haben insbesondere der (Einzel-)Handel sowie die Gastronomie erhebliche Umsatzeinbußen erlitten und dies wird nachhaltige Veränderungen mit sich bringen. Das ganz bittere dabei: Ganz häufig sind es äußere Umstände, die die Händlerinnen und Händler selbst nicht beeinflussen können und ihre Existenzen, die ihrer Beschäftigten und damit das „Gesicht“ unserer Innenstädte bedrohen. Mit dem Sofortprogramm ermöglicht die Landesregierung den Städten und Gemeinden, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und Perspektiven zu entwickeln.“

Die höchste Förderung wird für die Bochumer Innenstadt mit rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt: Die Finanzmittel sollen für die Aktivierung eines Zentrenmanagements, für Anmietungen leerstehender Ladenlokale sowie für Nachnutzungskonzepte großer Einzelhandelsimmobilien verwendet werden. Jeweils rund 1,3 Millionen Euro werden für die Solinger Innenstadt und für die Altstadt in Warendorf bereitgestellt: Hier sollen leerstehende Ladenlokale angemietet werden, ein Zentrenmanagement eingerichtet und Immobilien zwischenerworben werden. 

Ministerin Ina Scharrenbach: „Für Mönchengladbach-Rheydt stehen rund 1 Million Euro zur Verfügung: In Rheydt drängt es besonders, davon habe ich mich vor Ort überzeugen können. Viel zu viel Leerstand und dennoch wirklich schöne Plätze. Eine Bürgerin sagte: ‚Für Rheydt macht keiner was!‘ Doch – machen wir jetzt. Landesregierung und Kommune Hand in Hand.“

Aus dem Sofortprogramm stehen weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung: Die Frist für die Vorlage der Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt“ wird nun auf den 30. April 2021 verlängert, um der guten Resonanz Rechnung zu tragen. Damit können Städte und Gemeinden auf Entwicklungen reagieren, die sich aktuell ergeben.

Hintergrund:

Städte und Gemeinden werden mit diesem bundesweit einmaligen Landesprogramm in der Lage versetzt, den Corona-bedingten Folgen in unseren Innenstädten und Zentren aktives Handeln entgegen zu setzen. 

Der sichtbaren Schließung von Kaufhäusern und dem zunehmenden Leerstand von Ladenlokalen, Gastronomieflächen und ganzen Immobilien kann mit neuen Instrumenten begegnet werden, die von Seiten des Landes mit 90 Prozent gefördert werden. 

Hierbei geht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen neue Wege und geben den Städten und Gemeinden viel Spielraum, das Richtige für das Herz ihrer Städte und Gemeinden zu tun. Ob die Anmietung von Ladenlokalen, der Erwerb von Gebäuden, die Verhandlung mit den Grundstückseigentümern von Einzelhandelsgroßimmobilien oder die Erarbeitung von gemeinsamen Perspektiven mit Handel, Eigentümern und Politik: Jede Kommune kann hier ihrer individuellen Herausforderung gerecht werden.

Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:

  1. Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen.
  1. Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
  1. Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen wird der Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
  1. In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

Soforthilfe Sport: Antragsfrist erneut verlängert

Die Soforthilfe Sport der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird weiter fortgesetzt. Sportvereine in Nordrhein-Westfalen können bis zum 15. März 2021 Anträge stellen.

„Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat die Sportvereine als Orte sozialer Kontakte und sportlichen Miteinanders in ihrem Kern getroffen“, sagte Staatsekretärin Andrea Milz. „Daher werden wir auch weiterhin notleidenden Vereinen dabei helfen, ihre Existenz zu sichern.“

Bisher wurden über die Soforthilfe rund 870 Sportvereine mit Billigkeitsleistungen in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro unterstützt. Insgesamt stehen zehn Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung, um die ehrenamtlichen Strukturen im Sport zu bewahren.

Notleidende Vereine können die Soforthilfe weiterhin über das Online-Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen beantragen.

Studierendenzahl in Nordrhein-Westfalen bleibt trotz Corona auf hohem Niveau

Rund 767.000 Studierende im Wintersemester 2020/2021 – nur geringe Veränderung im Vergleich zum Vorjahr

An den 69 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ist im Oktober beziehungsweise November das Wintersemester (WS) gestartet. Nach ersten Schätzungen der Hochschulen liegt die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger mit rund 98.000 nur leicht unter dem Niveau der amtlichen Daten des vergangenen Wintersemesters. Das bedeutet einen leichten Rückgang um rund 1,8 Prozent. Die Gesamtzahl der Studierenden in Nordrhein-Westfalen liegt bei rund 767.000. Im Vergleich zum Vorjahr (WS 2019/2020: circa 768.000) hat sich die Zahl der Studierenden somit ebenso nur geringfügig verändert. An den Hochschulen in Trägerschaft des Landes ist die Gesamtzahl der Studierenden ebenfalls tendenziell gleichbleibend (WS 2020/2021: circa 685.000, WS 2019/2020: 689.000). Auch wenn offizielle Daten aus der amtlichen Hochschulstatistik erst im Laufe des Dezembers vorliegen werden, deuten die vorliegenden Zahlen darauf hin, dass drastische Veränderungen der Studierendenzahlen durch die Corona-Pandemie bislang ausgeblieben sind.

Die auffälligste Veränderung, die sicherlich auf die Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen ist, betrifft die Zahl der sogenannten „Bildungsausländer“: So ist die Zahl der ausländischen Studierenden, die sich zum aktuellen Wintersemester zum ersten Mal an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben haben, deutlich zurückgegangen – nämlich um rund 28 Prozent. Die Gesamtzahl der Bildungsausländer an den Studierenden in Nordrhein-Westfalen geht aber nur leicht zurück (-1,3 Prozent). 


WS 2019/2020 WS 2020/2021 Veränderungen  (von WS 2019/2020 zu  WS 2020/2021)
Studienanfänger  (1. Hochschulsemester) 99.600 98.000 -1,8 Prozent
Studierende (gesamt) 768.000 767.000 -0,1 Prozent

Hinweis: Die genannten Studienanfänger- und Studierendenzahlen basieren auf Schätzzahlen der Hochschulen, die dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft bis Ende Oktober gemeldet wurden. Aktuelle hochschulscharfe IST-Zahlen können bei den Hochschulen erfragt werden. Voraussichtlich Mitte Dezember 2020 werden erste vorläufige Zahlen aus der amtlichen Hochschulstatistik veröffentlicht.

Wasserstoff-Roadmap für NRW vorgestellt

Das Land Nordrhein-Westfalen will den Aufbau einer zukunftsweisenden Wasserstoffwirtschaft beschleunigen: Bis 2025 sollen erste Großanlagen in Betrieb gehen, die ersten gut 100 Kilometer eines Pipeline-Netzes installiert und 400 Brennstoffzellen-Lkw unterwegs sein. Wie diese Ziele erreicht werden können und wie der Markthochlauf gelingen soll, zeigt die neue Wasserstoff-Roadmap Nordrhein-Westfalen, die Energie- und Klimaschutzminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart heute vorgestellt hat. Wichtige Weichen hat Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Monaten bereits gestellt und im Rahmen der Initiative IN4climate.NRW zahlreiche Projekte auf den Weg gebracht. Nun müsse die Bundesregierung die regulatorischen Voraussetzungen schaffen und durch die zügige Abschaffung der EEG-Umlage stärkere Anreize bieten.

Minister Pinkwart: „Das Ziel, die industriellen Prozesse in Nordrhein-Westfalen bis 2050 annähernd klimaneutral zu gestalten, kann nur durch den Einsatz von Wasserstoff erreicht werden. Wasserstoff bietet uns riesige Chancen auf dem Weg zu einer grünen und modernen Industrie: Konsequent eingesetzt, können wir damit in Zukunft ein Viertel unserer heutigen CO2-Emissionen einsparen. Auch wirtschaftlich erwarten wir einen Schub: Bis zu 130.000 zusätzliche Arbeitsplätze können in Nordrhein-Westfalen entstehen. Dazu müssen wir jetzt die Voraussetzungen schaffen: Der Aufbau eines Wasserstofftransportnetzes muss zügig in den Regulierungsbereich des Energiewirtschaftsgesetzes aufgenommen werden. Dazu haben wir am vergangenen Freitag einen Bundesratsbeschluss herbeigeführt, der notwendige gesetzliche Änderungen enthält. Der Bund muss jetzt liefern.“

Den Grundstein für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft hat Nordrhein-Westfalen mit einer Reihe von Pilotprojekten gelegt. Jetzt müssen die Voraussetzungen für einen breiten Roll-Out geschaffen werden. Laut Forschungszentrum Jülich wird der Wasserstoffbedarf in Nordrhein-Westfalen bis 2050 auf 104 Terawattstunden pro Jahr steigen. 18 Terawattstunden davon können hier erzeugt werden. Die Landesregierung strebt daher zur Deckung des Bedarfs weitere internationale Partnerschaften an.

Ambitionierte Ziele

Die Landesregierung hat sich ehrgeizige Ziele für die kommenden zehn Jahre gesetzt. Dies wurde auch im jüngsten Spitzengespräch mit Ministerpräsident Armin Laschet und unternehmer nrw-Präsident Arndt Kirchhoff deutlich. Mit einem Dutzend Projekte und einem dahinterstehenden Projektvolumen von vier Milliarden Euro setzen die nordrhein-westfälischen Unternehmen ganz klar auf Wasserstoff. 

Die Ziele der Roadmap bis 2025 im Einzelnen:

Industrie: 

  • In Duisburg soll die erste große Anlage zur Erzeugung von Stahl auf Basis von Wasserstoff entstehen
  • Im Raum Köln/Wesseling könnte eine erste Demonstrationsanlage zur Herstellung synthetischer Kraft- und Rohstoffe, zum Beispiel für Fahrzeuge oder die Chemieindustrie errichtet werden

Mobilität:

  • Mehr als 400 Brennstoffzellen-Lkw, mindestens 20 Lkw-Wasserstoff-Tankstellen und 60 Wasserstoff-Tankstellen für Pkw sind geplant
  • 500 Wasserstoff-Busse für den ÖPNV und erste wasserstoffbetriebene Binnenschiffe sollen unterwegs sein

Energie & Infrastruktur:

  • 500 Kilometer neue Wasserstoffleitungen in Deutschland sollen entstehen, davon 120 in Nordrhein-Westfalen mit Anbindung an überregionale Wasserstoffleitungen
  • Mehr als 100 Megawatt Elektrolyseanlagen für die industrielle Wasserstoffproduktion sollen entstehen
  • Erdgasbasierte Strom- und Wärmeerzeuger sollen in Richtung Wasserstoff weiterentwickelt werden

Langfristige Ziele bis 2030: 

Industrie:

  • Einführung von wasserstoffbasierten Anlagen in weiteren Branchen: Glas-, Fliesen- und Ziegelindustrie, Gießereien
  • Entwicklung und Pilotierung von Verfahren für die Zementindustrie 
  • Ausbau der wasserstoffbasierten Stahlherstellung

Mobilität:

  • 11.000 Brennstoffzellen-Lkw über 20 Tonnen, 200 Wasserstoff-Tankstellen für Lkw und Pkw, 1.000 Brennstoffzellen-Abfallsammler und 3.800 Brennstoffzellen-Busse für den ÖPNV

Energie & Infrastruktur:

  • 1.300 Kilometer Wasserstoffleitungen in Deutschland, hiervon 240 Kilometer in Nordrhein-Westfalen
  • Erste Investitionen in Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen 
  • 1 bis 3 Gigawatt Elektrolyseleistung in Nordrhein-Westfalen

Sonderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital Plus: Land fördert Digitalisierung von Beratungs- und Kursangeboten

Minister Pinkwart: Wir helfen den Unternehmen, gestärkt aus der Krise hervorzugehen 

Viele Dienstleister können durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie Kurse oder Beratungen nicht oder nur erschwert vor Ort anbieten. Umso wichtiger sind digitale Angebote. Um die Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angebote zu unterstützen, erweitert das Land das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital: Über MID-Plus können Unternehmen den Gutschein MID-Digitalisierung beantragen, um bereits bestehende Beratungsleistungen, Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Weiterbildungen erstmalig online anzubieten. Das Zusatzprogramm läuft bis zum 30. Juni 2021. 

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Corona-Krise hat die Digitalisierung in vielen Bereichen der Wirtschaft enorm beschleunigt. Viele Dienstleistungen wie Innovationsveranstaltungen und Weiterbildungen werden aber weiterhin überwiegend analog angeboten. Mit der Erweiterung unserer beliebten Digitalisierungs-Gutscheine knüpfen wir hier an und möchten Dienstleister dabei unterstützen, bestehende Angebote zu digitalisieren. Denn nur so können die Unternehmen trotz der coronabedingten Einschränkungen weiter am Markt aktiv sein und gestärkt aus der Krise hervorgehen.“

MID-Plus hilft kleinen und mittleren Unternehmen dabei, digitale Werkzeuge wie Chat- oder Videotools einzuführen und so Beratungen und Kurse online anzubieten. Damit reagiert die Landesregierung auf die aktuellen Herausforderungen der Corona-Krise: Gesundheitsrisiken werden durch digitale Formate minimiert und die Dienstleistungsunternehmen können auch in der Krise ihr Geschäft weiterführen. Um die Unternehmen zusätzlich zu entlasten, verlängert das Land die erhöhten Förderquoten für die Gutscheine MID-Digitalisierung und MID-Innovation bis zum 30. Juni 2021: Kleine Unternehmen erhalten eine Förderquote von 80 Prozent, mittlere Unternehmen eine Förderquote von 60 Prozent.

Weitere Informationen zum Sonderprogramm MID-Plus erhalten Sie unter www.mittelstand-innovativ-digital.nrw

Umweltministerkonferenz zu wichtigen Weichenstellungen in der Umwelt- und Klimapolitik

Neues NRW-Sonderprogramm stellt zehn Millionen Euro für ressourceneffizientes Wirtschaften bereit. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Vermeiden und Wiederverwerten sind die Grundlagen einer zukunftsweisenden Wirtschaft.“

Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser setzt auf die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, ein Ende der Corona-bedingten Renaissance von Einwegmüll und gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern zur Klima-Krisenvorsorge. Dies sind zentrale Themen, die am Freitag bei der Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern beraten werden, per Videokonferenz. 

„Der Coffee to Go-Becher muss zu einem Relikt der Vergangenheit werden. Hier müssen wir mit funktionierenden Mehrwegsystemen gegensteuern. Einweg ist kein Weg“, so Heinen-Esser und weiter: „Vermeiden und Wiederverwerten sind die Grundlagen einer ressourcenschonenden und zukunftsfähigen Wirtschaftsweise. Plastik im Überfluss ist kein Zeichen einer modernen Gesellschaft. Wichtig ist unter anderem, dass wir den Anteil an recyclingfähigen Materialien in unseren Produkten erhöhen und klare Standards für Rezyklate definieren.“ 

10 Millionen-Sonderprogramm für Ressourceneffizienz 

In Nordrhein-Westfalen stellt das Land in einem neuen Sonderprogramm bis zu zehn Millionen Euro zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft bereit. Ursula Heinen-Esser: „Mit dem neuen Sonderprogramm stützen wir in der aktuellen Corona-Lage unsere Wirtschaft, damit sie sich schnellstmöglich erholen kann und ressourceneffizienter aus der Krise hervorkommt. Höhere Ressourceneffizienz ist klimaschonend und umweltgerechter, dadurch entstehen Wettbewerbsvorteile und Arbeitsplätze.“ 

Bund, Länder, Wirtschaft sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher seien gefordert, ein breites Bündnis zu schmieden, um den Plastikverbrauch spürbar zu senken. Von der Umweltministerkonferenz müsse ein klares Signal zur ehrgeizigen Minderung von Einwegbechern und Take-Away-Lebensmittelverpackungen ausgehen.

Der Klimakrise die Stirn bieten

Ein Schulterschluss von Bund und Ländern ist auch bei der Anpassung an den Klimawandel alternativlos. „Auch wenn die Luftqualität sich mancherorts verbessert hat, hat Corona ja den Klimawandel nicht gestoppt. Umso wichtiger ist es, sich gemeinsam und abgestimmt auf die nicht mehr abzuwendenden Folgen des Klimawandels einzustellen. Wenn uns Corona eines gelehrt hat, dann wie wichtig Krisenvorsorge ist“, so Heinen-Esser. 

Die zurückliegenden Jahre haben vor Augen geführt, wie der Klimawandel auch in unseren Breiten fortschreitet und wirkt. Sommerliche Dürren, Stürme und Starkregen nehmen zu. „Massiv betroffen und zugleich als Klimaschützer gefordert sind unsere Wälder. Sie müssen wir wieder aufbauen und schützen und mit Mischwäldern weniger klimaanfällig gestalten, damit sich die Klimaspirale langsamer dreht“, so die Ministerin. 

Heinen-Esser begrüßte das 700 Millionen Euro schwere Förderprogramm des Bundes, wovon 500 Millionen Euro in eine nachhaltige Waldbewirtschaftung fließen sollen. Damit unterstützt der Bund die Anstrengungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die zur Schadensbewältigung und um die Klimastabilität der Wälder Nordrhein-Westfalens zu steigern, im laufenden Jahr 2020 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 57 Millionen Euro bereitstellt. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene weiterhin für eine Baumprämie ein, damit die Ökosystemleistungen der Wälder angemessen honoriert werden.

Ruhr-Konferenz: Landesregierung stellt bis zu 75 Millionen Euro für die Universitätsallianz Ruhr bereit

Aufbau von gemeinsamen Forschungszentren soll internationale Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten Bochum, Dortmund und Duisburg-Essen stärken

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt mit:

Die Landesregierung treibt ein wissenschaftliches Projekt im Rahmen der Ruhr-Konferenz voran und fördert den strukturellen und dauerhaften Aufbau neuer und innovativer Forschungszentren der Universitätsallianz Ruhr. Bei seiner Sitzung am Dienstag (10. November) hat das Landekabinett den Beschluss gefasst, zu diesem Zweck in der aktuellen Finanzplanung bis 2024 einen Finanzrahmen von bis zu 75 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Der Vollausbau soll mit dem Jahr 2025 erreicht werden. 

In der Universitätsallianz Ruhr arbeiten die Ruhr-Universität Bochum, die Technische Universität Dortmund und die Universität Duisburg-Essen seit dem Jahr 2007 eng zusammen. Ziel der neuen Forschungszentren ist die Bündelung von Forschungsaktivitäten in den Bereichen, in denen die beteiligten Universitäten bereits jetzt eine wissenschaftliche Spitzenposition innehaben. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der drei Universitäten sollen dort zu unterschiedlichen Schwerpunkten interdisziplinär zusammenarbeiten und forschen. Die Forschungszentren sollen als Schnittstelle zu Instituten, Hochschulen und Wirtschaft fungieren. 

„Die Universitätsallianz Ruhr blickt auf zwölf erfolgreiche Jahre der Zusammenarbeit zurück. Die Landesregierung will diese interdisziplinäre Zusammenarbeit und den deutschlandweit einzigartigen Verbund der Universitäten Bochum, Dortmund und Duisburg-Essen im Rahmen der Ruhr-Konferenz durch den Aufbau von gemeinsamen Forschungszentren ausbauen. Wir verfolgen damit das Ziel, die starke Stellung der Metropolregion Ruhr in der Wissenschaft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der drei beteiligten Hochschulen in der Spitzenforschung weiter zu stärken“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Die Universitäten Bochum, Dortmund und Duisburg-Essen haben für die gemeinsame Zusammenarbeit in den geplanten Forschungszentren eine erste ausführliche Projektskizze vorgelegt, die gegenwärtig auf Wunsch der Landesregierung vom Wissenschaftsrat konzeptionell sowie mit Blick auf die praktische Umsetzbarkeit begutachtet wird. Das Ergebnis der Begutachtung wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 feststehen. 

Um die Entwicklung und den Wandel der Metropolregion Ruhr voranzutreiben, hat die Landesregierung die Ruhr-Konferenz gestartet. Sie ist als Prozess angelegt und setzt auf Engagement und Teilhabe von Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Kultur, Gesellschaft und Kommunen. Mit dem Kabinettbeschluss der Landesregierung wird ein wichtiges wissenschaftliches Projekt, das im Rahmen der Ruhr-Konferenz entstanden ist, vorangetrieben.

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