Direkt zu weiteren Informationen und zum Antrag: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander

Die Corona-Pandemie hat Sie, unsere ehrenamtlich geführten Vereine, vor große strukturelle wie auch finanzielle Herausforderungen gestellt: Sämtliche Vereinsaktivitäten mussten aufgrund der Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen eingestellt werden; deswegen sind viele Mitglieder ausgetreten und Einnahmen aus Veranstaltungen weggefallen. Diese Entwicklung hat bei Ihnen, unseren Vereinen, zu großer Unsicherheit und Sorgen um die Zukunft geführt. 

Um Ihnen wieder Planungssicherheit, Motivation und Grundlage zu geben, hat die NRW-Koalition im Juni 2021 beschlossen, dass eingetragene Vereine eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten können, um damit eine öffentlich zugängliche Veranstaltung – Nachbarschaftsfest, Dorfkirmes, Karnevalssitzung, Sportfest, etc. – auszurichten: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei 50 Prozent der Veranstaltungskosten; maximal 5.000 €. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Sie können alle Ausgaben geltend machen, die für Ihre Veranstaltung anfallen: Alle diesem Fest vorausgehenden Ausgaben und Aufträge (zum Beispiel Saalreservierungen) können rückwirkend bis zum 01. Januar 2021 anerkannt werden.  Zudem sind beispielsweise auch die Verpflegungskosten für ein Helferfest nach erfolgreich durchgeführter Veranstaltung förderfähig. Nach Prüfung Ihres Antrages werden 75 Prozent der Fördersumme direkt ausgezahlt; die restlichen 25 Prozent nach der Endabrechnung. Erwartete Einnahmen sind im Antrag anzugeben und in der Endabrechnung in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen. Erzielte Einnahmen reduzieren zunächst den Eigenanteil des Vereins. Erst wenn ein finanzieller Überschuss zu den Gesamtausgaben erzielt, wird die Zuwendung um die Höhe dieses Überschusses reduziert. 

Unsere Landesregierung hat jetzt die Förderrichtlinie veröffentlicht – sprich; ab dieser Woche soll das Online-Portal freigeschaltet und dann können Anträge online gestellt werden. Der Förderantrag muss zusammen mit einer Zustimmung der Gemeinde zur geplanten Veranstaltung auf einem Musterformular vor der Veranstaltung eingereicht werden. Muss die geplante Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt werden, sind Kosten, die der Verein dennoch zu tragen hat, förderfähig.

Die Förderrichtlinie können Sie unter dem folgenden Link einsehen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19644&ver=8&val=19644&sg=0&menu=0&vd_back=N

Weitere Informationen können Sie ab dieser Woche der Startseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (Homepage www.mhkbg.nrw.de) entnehmen.

Sollten Sie in diesem Zusammenhang Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Informationen auch an andere eingetragene Vereine weiterleiten, damit möglichst viele von den Landesmitteln profitieren können. 

Ich freue mich schon, Sie in den kommenden Wochen und Monaten auf Ihren Veranstaltungen wiederzusehen! Auf einen erfolgreichen Neustart miteinander.

Gut eine Woche nach Einsetzen der Unwetterkatastrophe rollt die erste Solidaritätswelle aus Bund und Ländern. Ministerpräsident Laschet erklärt den schnellsten Weg zum Hilfspaket in NRW.

Düsseldorf (dpa/lnw) – Mit einem Paket über 200 Millionen Euro Soforthilfe will Nordrhein-Westfalen Betroffenen der Hochwasserkatastrophe unter die Arme greifen. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) versicherte am Donnerstag nach einer Sondersitzung des Landeskabinetts in Düsseldorf: «Wir werden so viel Geld aufbringen, wie erforderlich ist.» Der Bund habe zugesagt, die jeweiligen Programme der Länder zu verdoppeln. Die Einzelheiten:

PRIVATLEUTE: Bürger, die in Existenznot stecken, können 1500 Euro pro Haushalt erhalten und zusätzlich 500 Euro für jede weitere Person.

Insgesamt werden maximal 3500 Euro pro Haushalt ausgezahlt. Das Geld solle beim akuten Bedarf helfen, etwa an Nahrungsmitteln und Kleidung.

WIRTSCHAFT: Für jede beschädigte Betriebsstätte können Leistungen von

5000 Euro abgerufen werden. Das gilt auch für Land- und Forstwirtschaft sowie freie Berufe.

KOMMUNEN: Besonders betroffene Städte und Gemeinden erhalten insgesamt 65 Millionen Euro. Es müsse «ungeheuer viel kurzfristig in Stand gesetzt werden«, sagte Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU). Landräte und Bürgermeister, die Probleme mit zu langen Behördenwegen haben, sollen direkt im Innenministerium anrufen.

«Viele Probleme man sich theoretisch gar nicht erdenken», ermunterte Laschet die kommunalen Spitzen. «Wir tun alles, das zu lösen.»

VERTEILUNG: Das Geld für die Kommunen soll noch diese Woche ausgezahlt werden. Die Pauschalbeträge zur Wiederinstandsetzung ihrer Infrastruktur würden Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen, die das Geld dann nach Bedürftigkeit auf ihre Gemeinden verteilen könnten, erläuterte Laschet. «Über die Hälfte unserer Kreise und kreisfreien Städte sind in unterschiedlichem Ausmaß von den Folgen der Unwetterkatastrophe betroffen.» Mit 43 Millionen gehen zwei Drittel in den Regierungsbezirk Köln, in dem der schwer getroffene Kreis Euskirchen liegt. Der Regierungsbezirk Arnsberg erhält 14,5 Millionen, vor allem für die Stadt Hagen und den Märkischen Kreis. An Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf fließen 7,5 Millionen.

ANTRÄGE: Anträge können sofort gestellt werden. In dem Formular kann eine Kontoverbindung angegeben werden, auch Barauszahlungen sind möglich. Bedürftigkeits-, Vermögens- und Detailprüfungen werde es nicht geben. «Wir vertrauen hier den Bürgern, dass es keinen Missbrauch gibt», sagte Laschet. «Entscheidend ist, dass das Geld jetzt schnell bei den Menschen ankommt.»

BELEGE: Nachweise müssten nicht beigefügt werden, sagte Laschet. Man muss aber versichern, dass die Angaben stimmen und keine andere Hilfsleistung bezogen werden.

VERSICHERUNGEN: «Potenzielle Versicherungsleistungen werden zunächst nicht geprüft», erklärte der Ministerpräsident. Klar sei aber: «Wenn jemand von anderer Seite eine Erstattung bekommt, kann er nicht zusätzlich dieses Geld beantragen.» Ob es künftig bundesweit Pflichtversicherungen geben müsse, sei nicht jetzt zu klären, sagte der CDU-Chef und Kanzlerkandidat der Union. In einigen der jetzt gefluteten Gebiete könne man sich gar nicht gegen Unwetterschäden versichern. «Jetzt geht es um die Menschen, die jetzt in Not sind.»

BETRUG: «Falsche Angaben können am Ende zur Rückforderung des Geldes führen», warnte Laschet. Die genaue Adresse des betroffenen Hauses müsse im Antrag angegeben werden. «Die Straßen sind exakt erfassbar, so dass schon bei der ersten Evidenzprüfung auffallen wird: Ist das ein Betroffener oder nicht?»

ABFALL: Sperrmüll und andere Abfälle sollen auch in anderen Bundesländern entsorgt werden. «Die Abfallbeseitigung vor Ort ist an ihre Grenzen gekommen. Es braucht hier überregionale Hilfen», sagte Laschet. Mit dem Bundesverband der Entsorgungswirtschaft und dem Verband kommunalen Unternehmen sei das vereinbart worden.

FRAGEN: Unter der Rufnummer 0211/4684 4994 kann man beim «Bürgertelefon Fluthilfe» Fragen stellen und sich über Anlaufstellen für Anträge informieren.

PERSPEKTIVEN: «Dieses Unwetter hat unserer Heimat tiefe Wunden zugefügt», sagte Laschet. «Es liegen jetzt herausfordernde Wochen und Monate – wahrscheinlich Jahre – vor uns. Solidarität aus ganz Deutschland wird wichtig sein.»

NRW wird Weg für Warnung per SMS auf Handy ebnen

Düsseldorf (dpa) – Nach der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands hat Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die Warnung der Bevölkerung vor Gefahren auch per SMS gefordert. Die Information «hinein in eine Funkzelle direkt im Katastrophengebiet» müsse jetzt ermöglicht werden, sagte Laschet am Donnerstag nach einer Sitzung des Landeskabinetts in Düsseldorf.

Das so genannte Cell Broadcasting sollte am besten deutschlandweit eingeführt werden. «Wenn es bundesweit nicht geht, wird Nordrhein-Westfalen den Weg dafür ebnen», kündigte Laschet an. Daneben seien aber auch weiterhin Sirenen nötig. Nach der Unwetterkatastrophe hatte es Vorwürfe gegeben, die Menschen in den betroffenen Gebieten seien nicht schnell genug gewarnt worden.

Abkochgebot vorsichtshalber jetzt auch in Ortsteilen von Erftstadt

Erftstadt (dpa/lnw) – Auch in mehreren Ortsteilen von Erftstadt gilt ab sofort ein Abkochgebot für das Trinkwasser. Grund sei die teilweise Wiederinbetriebnahme des überschwemmten Wasserwerks Weilerswist-Lommersum, teilte die Stadt Erftstadt am Donnerstag mit. Es handele sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme, betonte die Kommune. Grundsätzlich gelange dieses Wasser nicht in diese Ortsteile, es sei jedoch nicht völlig auszuschließen. Das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises habe daher in Absprache mit dem Verbandswasserwerk Erftstadt ein Abkochgebot verfügt. Es gilt für die Erftstädter Ortsteile Erp, Borr, Niederberg, Scheuren, Bliesheim und Friesheim. Nach der Hochwasserkatastrophe soll auch das Trinkwasser in Euskirchen und Swisttal-Odendorf nur abgekocht verwendet werden.

Landtag beruft Innenausschuss-Sondersitzung zu Flutkatastrophe ein

Düsseldorf (dpa/lnw) – Wegen der Flutkatastrophe kommt der Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Parlaments am 28. Juli zu einer Sondersitzung zusammen. Das teilte der Landtag am Donnerstag in Düsseldorf mit. Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen hatten die Sondersitzung in der Sommerpause des Parlaments beantragt, weil sie eine erste Zwischenbilanz der Landesregierung zu den Auswirkungen der Katastrophe hören wollen.

Die Grünen wollen vor allem wissen, «warum die sehr eindeutigen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes offenbar nicht zu entsprechenden Maßnahmen geführt haben». Die SPD fragt nach unbürokratischen Hilfen. Der Landtag müsse dazu beitragen, «dass die Menschen nicht das Vertrauen in die Landespolitik verlieren», sagte der SPD-Innenexperte Hartmut Ganzke. «Sie müssen die Gewissheit haben, dass alles Menschenmögliche unternommen wird, um ihnen in ihrer Notlage zu helfen. Sie dürfen jetzt nicht im Stich gelassen werden.»

Tief betroffen von den Ereignissen aus dem Umland haben sich am Wochenende zahlreiche Vereine der Gemeinschaft #NurZesamme, Politik, Interessen/Aktions-Gemeinschaften und Firmen mobilisiert und innerhalb von nur 2 Tagen über EUR 25.000,00 gesammelt. 

Das Geld soll nun schnellstmöglich dahin, wo es dringend gebraucht wird, um zumindest erste materielle Schäden annähernd abzufangen. 

Durch die direkten Kontakte des Landtagsabgeordneten Oliver Kehrl zur Stadt Erftstadt können die Gelder nun gezielt eingesetzt werden. 

Aber auch die Gebiete im Ahrtal und in der Eifel sollen begünstigt werden. „Viele Freunde, Bekannte und teilweise Familien unserer Mitglieder sind dort direkt betroffen“, so der Präsident der KG Köln-Rodenkirchen, Marcus Becker, deren Mitglieder über EUR 16.000,00 in kürzester Zeit spendeten. 

M.Becker: „Das sind gerade erste kurzfristige Sofort-Maßnahmen, die wir mittelfristig fortführen werden. So planen wir noch im August ein Benefiz-Konzert auf dem Maternusplatz in Rodenkirchen. Der Reinerlös dieser Veranstaltung wird gespendet“ 

Düsseldorf. Um Unternehmen in ihrer Innovations- und Investitionstätigkeit zu stärken und weitere bürokratische Hürden abzubauen, hat das Landeskabinett das siebte und achte Entfesselungspaket beschlossen. Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart hat die 38 neuen Maßnahmen heute in Düsseldorf vorgestellt. 

Minister Pinkwart: „Die Corona-Krise hat viele Unternehmen unter Druck gesetzt und in ihren Aktivitäten stark eingeschränkt. Damit gerade kleine und mittlere Unternehmen nach der Krise richtig durchstarten und nachhaltig erfolgreich sein können, räumen wir mit neuen Entfesselungspaketen bürokratische Hürden beiseite und stärken die Innovations- und Investitionsfähigkeit. Dabei helfen den Unternehmerinnen und Unternehmern das novellierte Mittelstandsförderungsgesetz, die Stärkung der Clearingstelle Mittelstand und Maßnahmen, um Betriebe bei der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle zu unterstützen.“ 

Die Vorhaben der Entfesselungspakete VII und VIII im Einzelnen: 

Das Land strebt einen echten Bürokratiedeckel an, der die Menschen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen dauerhaft entlastet: 

 One-in-One-out: Jede neue Belastung für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung muss an anderer Stelle kompensiert werden. 

 Umsetzung von Bundes- und EU-Regeln: Die Landesregierung setzt Regelungen so eng wie möglich um, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Mit dem Entfesselungspaket verankert das Land eine solche 1:1-Umsetzung fest in der Praxis. 

 Best Practice: Bei eigenen Gesetzen und Verordnungen orientiert sich Nordrhein-Westfalen an der deutschlandweit einfachsten und unkompliziertesten Lösung. 

Das Land gibt den Belangen des Mittelstandes ein noch größeres Gewicht: 

 Mittelstands-Check: Die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes und die entsprechende Verordnung stärken den Mittelstand und seine Interessenvertretungen in Kammern, Verbänden und Organisationen. In Zukunft kann die Clearingstelle Mittelstand neben künftigen auch bei bestehenden Gesetzen und Verordnungen im Auftrag des Ministeriums Clearingverfahren durchführen. 

 Förderung: Das bereits erfolgreich laufende Programm Mittelstand Innovativ & Digital wird erweitert. Der neue Programmbaustein „MID-Invest“ soll spezifische, technologiebasierte Hard- und Software in kleinen und mittleren Unternehmen fördern. Hierfür stellt die Landesregierung 30 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm bis Ende 2022 zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier: wirtschaft.nrw/pressemitteilung/mittelstand-innovativ-digital-erweiterung 

Die Landesregierung treibt die Digitalisierung weiter voran: 

 Digitales Gewerbeamt: 35 Verwaltungsleistungen können die Unternehmen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW komplett digital abwickeln. Weitere Dienste folgen. Bis Ende 2022 sollen in dem Portal 350 sog. „Einer-für-Alle“-Dienste bundesweit zur Mitnutzung bereitstehen. 

 Start-ups und Mittelstand: Das Land vereinfacht die Kontaktanbahnung mit dem landesweiten Portal www.startups.nrw. 

 Digital- und Innovationskredit. Um die Förderung digitaler und innovativer Vorhaben in einem Produkt zu bündeln, legt das Land den NRW.BANK.Digitalisierungskredit und den NRW.BANK.Innovationskredit zusammen. 

Das Land vereinfacht rechtliche Vorgaben: 

 Statistikpflichten: Um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von unnötigen Erhebungen zu entlasten, strebt das Land eine einfache, bürokratiearme und digitale amtliche Statistik an und reduziert Statistikpflichten. 

 Harmonisierung: Die Landesregierung harmonisiert das Vergaberecht und strebt gleiche Regelungen und Wertgrenzen für Kommunen und Landesstellen an. Gestützt wird dieses Vorhaben auf eine wissenschaftliche Analyse der Vergabedaten in Nordrhein-Westfalen. Durch eine konsequente Digitalisierung und strategische Ausrichtung stärkt das Land das Vergaberecht weiter. 

 Einfache Abwicklung: Nach ersten Vereinfachungen im Zuwendungsrecht folgen weitere im Bereich der Nutzung von Pauschalen oder von Prüfaufwänden bei Verwendungsnachweisen. Außerdem harmonisiert das Land die Förderrichtlinien. 

Der Kölner Club für Wassersport e.V. erhält aus dem Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ 25.000 Euro für die Modernisierung des Stegbelags. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Oliver Kehrl:

„Das ist eine tolle Nachricht für den Kölner Club für Wassersport e.V.. Die Förderung macht deutlich, dass uns die Vereine am Herzen liegen. In den Vereinen wird eine hervorragende Arbeit geleistet und es steht ein großes Angebot für Jung und Alt zur Verfügung. Die Vereine sind ein wichtiger Anlaufpunkt in unseren Vierteln und eine wichtige Stütze unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Es ist mir daher wichtig, dass die Sportlerinnen und Sportler eine gute Trainingsinfrastruktur haben. Denn nur wenn Sportstätten auf dem neuesten Stand sind, können die Vereine ihre wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft wahrnehmen. Mit der Förderung wird klar, dass die Vereine mit ihren vielen Ehrenamtlichen der NRW-Koalition am Herzen liegen.“

Bei den Grünen, deren Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock sich derzeit mehr Fragen zu ihrem aufgehübschten Lebenslauf und ihrem zusammengeschusterten Buch gefallen lassen muss, als sie Antworten geben kann, liegen die Nerven blank. Knapp drei Monate vor der Bundestagswahl fallen ihre Umfrageergebnisse von Woche zu Woche schwächer aus. In dieser angespannten Lage scheint mancher Vertreter die Grünen die Kontrolle zu verlieren. Zum Beispiel der Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, Oliver Krischer, der in dieser Woche einen rhetorischen Amoklauf hingelegt hat. 

Er warf dem NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet allen Ernstes bei Twitter vor, seine Politik koste Menschenleben – überall auf der Welt und speziell in Kanada, wo es momentan sehr heiß ist. Anlass für die Hetztirade des Bundestagsabgeordneten war ein Gesetz unserer NRW-Koalition aus CDU und FDP, das einen Mindestabstand von 1000 Metern von Windrädern zu Wohnbebauung festlegt. Krischer meint, dadurch werde die Energiewende torpediert und das Weltklima angeheizt – eine Argumentation, die an sich schon hanebüchener Unfug ist. 

Krischer hat zudem übersehen, dass NRW beim Zubau von Windenergie bundesweit auf Platz eins liegt. Im Gegensatz zu vielen grünen Weltverbesserern, die sich für die höchste moralische Instanz in allen Fragen des Klimas halten, machen wir aber Energiepolitik für die Bürger und nicht gegen sie. Wir suchen nach Lösungen, mit denen alle leben können. Dazu gehört, dass man den Leuten keine Windräder direkt vor die Haustür stellen kann. Wie es die Grünen gerne täten, nach dem Motto: Akzeptiert das, denn sonst geht die Welt unter. Die Nervosität der Grünen zeigt: Man muss die Menschen beim Weg in die Klimaneutralität mitnehmen, es darf nicht sein, dass einige urbane Eliten diesen Weg mit der Planwirtschaft gegen die Menschen durchsetzen.

Wir als CDU stehen für moderne Klimapolitik, die die sozialen Aspekte im Auge hat und die Gesellschaft nicht spaltet. Wir brauchen technische Innovationen sowie gesellschaftliche Akzeptanz und haben auf diesem Feld schon einiges erreicht. So haben wir in Deutschland den C02-Ausstoß in den vergangenen Jahren deutlich reduziert. Insgesamt haben der Energiesektor und die Industrie, wie die Zahlen des Umweltbundesamtes zeigen, seit 2013 bei parallel stark gestiegener Wirtschaftsleistung den CO2-Ausstoß um 33 Prozent verringert. Die deutschen Kraftwerke haben im vorigen Jahr 15 Prozent weniger Kohlendioxid abgesondert als 2019, besonders die Emissionen der Kohlekraftwerke sind gesunken. 

In NRW haben wir das Glück einer Koalition mit der FDP, mit der wir seit mehr als vier Jahren sachorientiert und erfolgreich dafür arbeiten, unser Bundesland voranzubringen. Wir ziehen den Kohleausstieg bei uns im Industrieland NRW vor und werden viel früher klimaneutral sein als dass die alte Rotgrüne Regierung je geplant hatte. Der Ausstieg wird begleitet von Strukturförderung und einem Green Deal für das Rheinische Revier, durch den nachhaltige Arbeitsplätze von morgen entstehen werden. Unsere Landesregierung ist eine Blaupause für erfolgreiches Regieren in Deutschland. Im Idealfall wird Armin Laschet als Bundeskanzler im Herbst ebenfalls eine Koalition mit der FDP bilden können. 

Im Jahr 2045, in weniger als 25 Jahren, möchte Nordrhein-Westfalen klimaneutral werden. So hat es der Landtag gestern beschlossen und im neuen Klimaschutzgesetz festgehalten. Ein ganz wichtiger Baustein zum Erreichen dieses Ziels ist Wasserstoff. Daher freuen wir uns sehr, dass heute im Shell Energy and Chemicals Park Rheinland eine der weltweit ersten Anlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff in Betrieb geht: Die Wasserstoff-Elektrolyse REFHYNE.

Zur Inbetriebnahme, an der wir per Live Stream teilnehmen, spricht auch unser Ministerpräsident Armin Laschet. Als Landtagsabgeordnete für Köln-Godorf und Wesseling sind wir stolz, dass hier bei uns künftig das industrielle Herz der deutschen Wasserstoffherstellung schlägt.

Elektronische Gewerbemeldung

Mit dem vollelektronischen Meldeverfahren wird der Gründungsprozess vereinfacht und beschleunigt. Bisher müssen Jungunternehmer rund 450 Fragen in bis zu 20 verschiedenen Formularen beantworten. In Zukunft können die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern neben den Gewerbeämtern mit E-Gewerbe die elektronische Gewerbemeldung annehmen und an die zuständigen Stellen weiterleiten.

Änderungen und Erläuterungen des LEP

  • Mehr Flexibilität bei der Flächenausweisung
  • Streichung des 5 ha-Grundsatzes
  • Entwicklung des newParks in der Emscher-Lippe Region zu einem Top-Standort für Gewerbe und Industrie,
  • Änderung der Festlegungen zur Windkraftnutzung,
  • Aufhebung der Unterscheidung von landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen
  • Schutz weiterer Häfen (über die im LEP genannten hinaus) vor heranrückenden Nutzungen,
  • Die Versorgungszeiträume für die Sicherung oberflächennahen, nichtenergetischer Rohstoffe (z.B. Kies und Sand) werden wieder auf 25 Jahre verlängert. 

Vereinfachungen für Gründer

  • Schnelle Erteilung der Steuernummer
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligung bei jungen Unternehmen
  • Maßnahmen der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit im Gründungsbereich

Wirksamer Staat

  • Unkomplizierte Bekämpfung der Schwarzarbeit durch Digitalisierung: Ziel ist eine landesweite Datenbank, durch die die Zusammenarbeit der ermittelnden Beamten gestärkt, Synergieeffekte erzielt, Verfahren aus mehreren Kommunen gebündelt und so auch Vollzugsdefizite abgebaut werden können. 
  • Entbürokratisierung im Sport: Die Landesregierung prüft verschiedene Maßnahmen zur Entbürokratisierung auch im Bereich des Sports, um die gesellschaftlichen Kräfte des Landes auch durch den Abbau bürokratischer Hürden zu entfesseln und die zivilgesellschaftliche Selbstorganisation zu befördern.

Digitale Verwaltung schafft Voraussetzungen für Bürokratieabbau

Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen