Neustart Ehrenamt: Bis zu 5000€ für unsere Vereine und Feste

Direkt zu weiteren Informationen und zum Antrag: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander

Die Corona-Pandemie hat Sie, unsere ehrenamtlich geführten Vereine, vor große strukturelle wie auch finanzielle Herausforderungen gestellt: Sämtliche Vereinsaktivitäten mussten aufgrund der Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen eingestellt werden; deswegen sind viele Mitglieder ausgetreten und Einnahmen aus Veranstaltungen weggefallen. Diese Entwicklung hat bei Ihnen, unseren Vereinen, zu großer Unsicherheit und Sorgen um die Zukunft geführt. 

Um Ihnen wieder Planungssicherheit, Motivation und Grundlage zu geben, hat die NRW-Koalition im Juni 2021 beschlossen, dass eingetragene Vereine eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten können, um damit eine öffentlich zugängliche Veranstaltung – Nachbarschaftsfest, Dorfkirmes, Karnevalssitzung, Sportfest, etc. – auszurichten: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei 50 Prozent der Veranstaltungskosten; maximal 5.000 €. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Sie können alle Ausgaben geltend machen, die für Ihre Veranstaltung anfallen: Alle diesem Fest vorausgehenden Ausgaben und Aufträge (zum Beispiel Saalreservierungen) können rückwirkend bis zum 01. Januar 2021 anerkannt werden.  Zudem sind beispielsweise auch die Verpflegungskosten für ein Helferfest nach erfolgreich durchgeführter Veranstaltung förderfähig. Nach Prüfung Ihres Antrages werden 75 Prozent der Fördersumme direkt ausgezahlt; die restlichen 25 Prozent nach der Endabrechnung. Erwartete Einnahmen sind im Antrag anzugeben und in der Endabrechnung in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen. Erzielte Einnahmen reduzieren zunächst den Eigenanteil des Vereins. Erst wenn ein finanzieller Überschuss zu den Gesamtausgaben erzielt, wird die Zuwendung um die Höhe dieses Überschusses reduziert. 

Unsere Landesregierung hat jetzt die Förderrichtlinie veröffentlicht – sprich; ab dieser Woche soll das Online-Portal freigeschaltet und dann können Anträge online gestellt werden. Der Förderantrag muss zusammen mit einer Zustimmung der Gemeinde zur geplanten Veranstaltung auf einem Musterformular vor der Veranstaltung eingereicht werden. Muss die geplante Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt werden, sind Kosten, die der Verein dennoch zu tragen hat, förderfähig.

Die Förderrichtlinie können Sie unter dem folgenden Link einsehen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19644&ver=8&val=19644&sg=0&menu=0&vd_back=N

Weitere Informationen können Sie ab dieser Woche der Startseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (Homepage www.mhkbg.nrw.de) entnehmen.

Sollten Sie in diesem Zusammenhang Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Informationen auch an andere eingetragene Vereine weiterleiten, damit möglichst viele von den Landesmitteln profitieren können. 

Ich freue mich schon, Sie in den kommenden Wochen und Monaten auf Ihren Veranstaltungen wiederzusehen! Auf einen erfolgreichen Neustart miteinander.

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