Zwischenfazit zum PUA Kleve

Unabhängige Expertenkommission legt Ergebnisse mit Verbesserungsvorschlägen vor 

Im Verlauf der bisher durchgeführten Beweisaufnahme im Parlamentarischen Untersuchungsausschusses III “Kleve” hat sich klar herausgestellt, dass die NRW Landesregierung nach dem Tod des Amad A. umgehend reagiert und die Versäumnisse der rot-grünen Vorgängerregierung beseitigt hat. Bereits kurz nach dem Haftraumbrand mit dem bedauerlichen Tod des zu Unrecht inhaftierten Syrers hat Justizminister Peter Biesenbach eine unabhängige Expertenkommission ins Leben gerufen, um Verbesserungsmöglichkeiten bei der Verhütung von Bränden in Hafträumen, der Kommunikation zwischen Gefangenen und dem diensthabenden Personal, für Maßnahmen zur Erkennung von psychischen Erkrankungen sowie dem Umgang damit zu schaffen. Mögliche strukturelle Probleme ist das Justizministerium durch zeitnahe Einsetzung der Expertenkommission angegangen. Die Ergebnisse wurden bereits im Juni 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Justizministerium reagiert sofort mit Erlass zur Identitätsfeststellung 

Zudem reagierte das Justizministerium umgehend mit zwei Erlassen zur „Identitätsfeststellung von Gefangenen in nordrhein-westfälischen Anstalten“ auf die Personenverwechselung. Mit Erlass vom 9. Oktober 2018, wurden die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten angehalten, Zweifeln hinsichtlich der Identität sofort nachzugehen und gerade bei Aliaspersonalien darauf zu achten, dass eindeutige Führungspersonalien vermerkt sind. Durch einen zweiten Erlass von 22. Oktober 2018 wurden die Justizvollzugsanstalten angewiesen, einen Abgleich aller auch bereits einsitzenden Gefangenen mit den zuständigen Vollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften) durchzuführen und zu dokumentieren.

Sachverständige klären Brand akribisch auf und bestätigen, dass das Feuer vom inhaftierten Syrer selbst gelegt wurde

Auch der Brand des Haftraums von Amad A. wurde akribisch aufgeklärt. Erfahrene Brandermittler der Staatsanwaltschaft Kleve und des Polizeipräsidiums Krefeld führten die Ermittlungen. Daneben wurden auch externe Brand- und gerichtsmedizinische Gutachten eingeholt. Alle Gutachten zum Brandhergang kommen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass das Feuer vom dem inhaftierten Syrer selbst gelegt worden ist. Die kritische mediale Begleitung der Verfahren ist stets in die Ermittlungen mit einbezogen worden. Die in den Beiträgen aufgeworfenen Zweifel an den bisherigen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft wurden durch ergänzende Ermittlungen und Ergänzungsgutachten ausgeräumt.

Richtiger Umgang mit psychischen Störungen und Suizidalität in der Justizvollzugsanstalten in Geldern und Kleve

Es ist ebenfalls deutlich geworden, dass die psychischen Störungen und Suizidalität des Amad A. in der Justizvollzugsanstalten in Geldern und Kleve nicht vernachlässigt worden sind. In beiden Fällen, wurden sie von den jeweiligen Ärzten und dem psychologischen Dienst sorgfältig geprüft. Bei der Verlegung des Amad A. von Geldern nach Kleve gab es einen Austausch der beiden zuständigen Psychologen über die Befunde und die Einschätzung der Suizidalität. Auch dieses Vorgehen bestätigt ein richtiges, sorgfältiges und umsichtige Vorgehen. 

Versäumnisse der rot-grünen Vorgängerregierung bei Einführung des Fahndungssystems Viva 2.0 

Bei den Befragungen der Polizeibeamten hat sich herausgestellt, dass diese von der rot-grünen Vorgängerregierung bei der Einführung des neuen Fahndungssystems Viva 2.0 im Februar 2017 nicht ausreichend geschult worden sind.

Innenministerium führt für Viva 2.0 mit vereinfachter Benutzeroberfläche ein und bildet Beamten umfassend an Viva 2.1 aus 

Nach Update von Viva 2.0 durch das NRW-Innenministerium, ist die Benutzeroberfläche des IT-Systems deutlich übersichtlicher und einfacher gestaltet worden. Anders als die Vorgängerregierung sind die Beamtinnen und Beamten bei der Einführung des VIVA 2.1 System intensiv ausgebildet worden. 

Ausgang der Personenverwechselung individueller Fehler von Bediensteten der Kreispolizeibehörde Siegen/ Wittgenstein 

Es ist davon auszugehen, dass die Personenverwechslung des Amad A. mit dem von der Staatsanwaltschaft Hamburg mit zwei Haftbefehlen gesuchten Straftäter seinen Ausgang in einem individuellen Fehler von Bediensteten der Kreispolizeibehörde Siegen/ Wittgenstein hatte. Dieser Fehler hat dann seinen Niederschlag in dem polizeilichen Fahndungssystem Viva gefunden, auf das die anderen Beamten zugegriffen haben. Diese haben sich auf den Eintrag verlassen und von einer weiteren eigenständigen Überprüfung, die möglicherweise geboten gewesen wäre, abgesehen. Eindeutig festgestellt worden ist aber, dass es keinerlei persönliche Kontakte zwischen der Kreispolizeibehörde Kleve und Kreispolizeibehörde Siegen Wittgenstein und dem LKA und der StA Hamburg gegeben hat. Das Innenministerium reagierte auf diesen individuellen Fehler. Die Zusammenführung von Personendaten kann heute nur noch von Fachkräften im LZPD vorgenommen werden.

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