Entlastung bei Dichtigkeitsprüfung

Die NRW-Koalition wird ins nächste Plenum einen Antrag zum Kanal-TÜV in Wasserschutzgebieten einbringen. Die verpflichtende Dichtigkeitsprüfung soll dann nur noch bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen durchzuführen sein. Damit setzt die NRW-Koalition ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. „Dass diese wichtige Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag nun in die Tat umgesetzt wird, ist wichtig. Besonders, dass die neue Reglung bereits für 2020 gilt, ist positiv. Auch ich persönlich bin froh, dass unser Engagement gegen die unsinnige Regelung erfolgreich war. Denn gerade in meinem Wahlkreis wären viele Bürgerinnen und Bürger von der alten, starren und nicht zielführenden Regelung betroffen gewesen. Die neue Lösung ist sachgerecht und risikoorientiert. Sie lässt weder den Umweltschutz aus dem Auge noch ist sie ein unverhältnismäßige Belastung für Eigentümerinnern und Eigentümer,“ so Oliver Kehrl MdL, der dies bereits in einem Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger berichtet hatte.

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