Der Maler Gerhard Richter lebt bereits seit 1983 in Köln, schon lange ist der gebürtige Dresdner Ehrenbürger unserer Stadt. Das von ihm gestaltete, weltberühmte Dom-Fenster fasziniert seit 2007 Besucher aus allen Ländern. Da er kein Künstler ist, der die Öffentlichkeit sucht, sondern eher zurückgezogen lebt, ist vielleicht nicht allen Kölnern bekannt, welche globale Bedeutung ihm in der zeitgenössischen Kunst zukommt. Die New York Times nannte Gerhard Richter einst „Europas größten Maler“, der Guardian sprach vom „Picasso des 21. Jahrhunderts“. Richter ist ein Weltstar der Malerei. Und ich bin sehr froh, dass eine Idee, mit der ich schon seit Monaten liebäugele, nun auch bei Fritz Schramma, Ralph Elster und Lorenz Deutsch Anklang findet: Köln sollte ein Museum für den großen Gerhard Richter bauen; ein Haus, in dem sein Werk eine Heimat finden könnte. Und zwar mitten im Zentrum Kölns, an der Südseite der Domplatte. 

Geplant ist dort ein Museum historische Mitte, das den Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und eines Studiengebäudes für das Römisch-Germanische Museum beinhaltet sowie von kirchlicher Seite den Neubau eines Kurienhauses. Es wurde hier bereits viel über die äußere Architektur gesprochen und gestritten, aber nicht so sehr darüber, welche attraktiven Inhalte in ein solches Museum an so prominenter Stelle gut für unsere Stadt wären.

Warum nicht ganz anders denken? Warum nicht in der „Neuen Mitte“ ein Haus für das Oeuvre Gerhard Richters in Angriff nehmen? Was das Picasso-Museum für Málaga ist, könnte das Richter-Museum für Köln werden: Ein Magnet für ein kulturinteressiertes Publikum aus der ganzen Welt. Es würde unserer Stadt auch in anderer Hinsicht weiterhelfen. Es muss doch ein Ziel sein, den grassierenden Ballermann-Tourismus rund um den Dom zu reduzieren – und eine andere Art eines wert- und nachhaltigen Tourismus zu fördern.

Kurz: Ein Museum für Gerhard Richter ist eine einmalige Chance, die Köln nicht verschlafen darf. Denn auch andere Städte könnten Gefallen an einem solchem Projekt entwickeln und uns zuvorkommen. Wir sollten die Idee für ein solches Museum konkretisieren und damit an den Künstler herantreten. Und zwar so schnell wie möglich.

Task Force für schnelle Genehmigungen – Experimentierklausel für beschleunigte und offene Planung – Blühwiesen in Gewerbegebieten
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit:


Um die Tagebauplanungen und den notwendigen Strukturwandel im Rheinischen Revier zu beschleunigen, hat die Landesregierung das Entfesselungspaket IV beschlossen. Es schafft erste gesetzliche und administrative Rahmenbedingungen für den Umbau der Region auf der Grundlage des Abschlussberichts der Kommission „Wachstum, Struktur- wandel und Beschäftigung“.


„Um diese Jahrhundertaufgabe zu bewältigen, brauchen wir dringend schnellere, unkomplizierte und effiziente Planungs- und Genehmigungs- verfahren“, sagte Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart in Düsseldorf. „Was im Rheinischen Revier gelingt, kann dann Vorbild für alle Landesteile sein. Die dabei entwickelten Standards wol- len wir schrittweise auf alle Regionen übertragen und so noch attrakti- vere Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen in ganz Nordrhein-Westfalen schaffen.“


Kernelemente des Entfesselungspakets IV:
Landesplanungsgesetz: Mit der Änderung des Landesplanungsgeset- zes NRW sollen die Grundlagen zur zügigen Anpassung der Braunkoh- lenpläne und zur Belebung der Wirtschaft sowie zur Gestaltung des Strukturwandels im Rheinischen Revier, an den Standorten im der Steinkohlekraftwerke und im ganzen Land geschaffen werden. „Dabei wollen wir Neues ausprobieren, um die Verfahren und Genehmigungen zu beschleunigen“, sagte Pinkwart. „Hier setzen wir auf Initiativen aus

allen Region. Jede Idee, die die Dinge einfacher macht, ist willkommen. Mit der geplanten Änderung des Landesplanungsgesetzes schaffen wir die Voraussetzungen, um diese schnell und unkompliziert umzusetzen.“ Die Änderungsziele im Einzelnen:
 Neu und bisher bundesweit einmalig ist die Einführung einer sog. Experimentierklausel im Planungsrecht. Diese ist als Einladung an die Regionen zu verstehen, Ideen zu entwickeln, um Vorha- ben der Energiewende, der Digitalisierung und der Anpassung an den Klima- und Strukturwandel planerisch zu beschleunigen und zu vereinfachen.
 Weiter werden Fristen angepasst, Beteiligungsformen verein- facht, auf Bundesstandards (Raumordnungsgesetz) zurückge- führt und – soweit möglich – digitalisiert.
 Das Verfahrensrecht der Braunkohlenplanung soll – wie das Re- gionalplanverfahren – beschleunigt und gestrafft werden, neu ein- geführt wird ein landesplanerisches Abweichungsverfahren auch für Braunkohlenpläne (Abweichungen des Betriebsplan von den Festlegungen des Braunkohlenplans).


Verfahrensbeschleunigung beim Artenschutz: Schon das Erreichen der Klimaziele wird erhebliche Verbesserungen beim Artenschutz zur Folge haben. Darüber hinaus erstellen das Umwelt- und das Heimat-Mi- nisterium eine gemeinsame Handreichung, um die Umsetzung der Ar- tenschutzregeln in der Bauleitplanung bzw. bei der baurechtlichen Zu- lassung von Vorhaben durch die zuständigen Gebietskörperschaften einfacher, schneller und rechtssicher zu gewährleisten. Dazu gibt es In- formations-, Qualifizierungs- und Beratungsangebote für die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter der Behörden, für Architekten und Planer.


Gewerbegebiete: Auch beim Artenschutz soll das Rheinische Revier seinem Anspruch als Innovationsregion gerecht werden. Umwelt- und Wirtschaftsministerium erarbeiten zeitnah Leitlinien für die Nutzung von Grünflächen auf und rund um die für den Strukturwandel erforderlichen Gewerbeflächen (z.B. Wasserflächen, Gehölzplanung). Damit wird nicht nur ein Beitrag zum Artenschutz durch zusätzliche, dringend hierfür er- forderliche Flächen geleistet. Die Leitlinien dienen auch und gerade der Attraktivitätssteigerung für wissens- und technologieorientierte Gründun- gen und Ansiedlungen.

Beschleunigte Genehmigungen durch Task Force und neue Standards:
Die Erfahrungen und Ergebnisse eines Modellversuchs zur Beschleuni- gung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sollen im Rheinischen Revier zum Standard weiterentwickelt werden. Erzielt werden konnte dabei eine Zeitersparnis von 40 Prozent (von sieben auf vier Monate) durch Parallelisierung, Digitalisierung und Straffung der Prozesse.


Um Genehmigungsbehörden bei hohem Geschäftsanfall zu entlasten, werden flexibel, schnell und bedarfsgerecht einzusetzende Teams aus pensionierten Beamtinnen und Beamten gebildet (Task Forces).


Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (§45 Abs. 2): Ziel ist eine Anpas- sung an die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der ande- ren Länder. Damit wird eine erhebliche verfahrensrechtliche Erleichte- rung in Verwaltungsgerichtsprozessen gegenüber der aktuellen Rechts- lage erreicht.

Die NRW-Koalition stärkt seit Regierungsantritt 2017 konsequent die Kitalandschaft in Nordrhein-Westfalen und damit die Familien in unserem Land. Wir haben sowohl ein Kita-Rettungspaket aufgelegt, als auch ein Übergangsgesetz beschlossen. Beides hilft, unsere Kindertagesstätten bis zur Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) finanziell abzusichern. Dazu gibt es jetzt die genauen Zahlen, welches Jugendamt wieviel Geld bekommen hat. Dazu erklären die Landtagsabgeordneten Florian Braun, Oliver Kehrl und Bernd Petelkau:

„Wir freuen uns, dass das Jugendamt in Köln 39,8 Millionen Euro aus dem Kita-Rettungspaket für 2017/2018 und 30 Millionen Euro aus dem Übergangsgesetz für 2019/2020 erhalten hat. Damit hat die NRW-Koalition direkt nach Regierungsantritt die Existenz vieler Kitas gesichertdie unter Rot-Grün kurz vor der Schließung standen. Zudem gewährleisten diese zusätzlichen Mittel die Qualität in unseren Kindertagesstätten, bis das neue KiBiz die Kitalandschaft finanziell zukunftssicher aufstellt.

Es ist uns ein Herzensanliegen, dass die Kleinsten bei uns in Köln gut versorgt sind. Das klappt aber nur, wenn die Rahmenbedingungen für qualitativ gute frühkindliche Bildung und Betreuung gesichert sind, bis das neue, überarbeitete KiBiz zum Ende dieses Jahres beschlossen wird. Mit den zusätzlichen Mitteln für die Träger sichern wir die Qualität in den Kitas. Die Erzieherinnen und Erzieher sind der wichtigste Faktor für gute Betreuung und frühkindliche Bildung. Mit dem Geld schaffen wir die Grundlage dafür, dass die qualifizierten Beschäftigten ihre Arbeit für die Kinder und Familien in Nordrhein-Westfalen verlässlich fortsetzen können.“ 

Hintergrund:

Ein wesentlicher Baustein im Koalitionsvertrag ist die Reformierung des Kinderbildungsgesetzes für unsere Kleinsten. Das KiBiz ist die Finanzierungsgrundlage der Kitas in Nordrhein-Westfalen. Der Gesetzesentwurf wurde im Juli von CDU und FDP ins Parlament eingebracht. Die Reform soll für das Kindergartenjahr 2020/21 in Kraft treten.

Unmittelbar nach Regierungsantritt im Jahr 2017 hat die NRW-Koalition mit dem Kita-Rettungspaket von einen halbe Milliarde Euro zusätzlich zur Regelförderung eine erste Unterstützung der Kindertagesstätten auf den Weg gebracht. In einem zweiten Schritt wurde das Übergangsgesetz beschlossen. Es bringt den Kita-Trägern nochmals zusätzliche Mittel in Höhe von 450 Millionen Euro für das aktuell laufende Kita-Jahr 2019/20. Mit dem neuen KiBiz werden ab dem kommenden Kita-Jahr jährlich und zusätzlich 1,3 Milliarden Euro in das System der Kindertagesbetreuung investiert werden. Davon rund eine Milliarde Euro in mehr Qualität.


Das NRW-Innenministerium hat in dieser Woche die Personalverteilung für die 50 Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Dazu erklären die Landtagsabgeordneten Florian Braun, Oliver Kehrl und Bernd Petelkau:
„Die Zahl der Straftaten in unserem Land ist auf dem niedrigsten Stand seit 30 Jahren. Dennoch ist die Gewaltbereitschaft hoch. Aus diesem Grund hält die NRW-Koalition weiter Kurs und erhöht auch in diesem Jahr die Stellen bei den Kreispolizeibehörden.


Es ist wichtig und gut, dass das Polizeipräsidium Köln in diesem Jahr insgesamt 51,56 Stellen mehr bekommt. Hierunter fallen sowohl Polizeivollzugsbeamte als auch Regierungsbeschäftigte.


2019 stellt das NRW-Innenministerium zudem 2.500 Polizeianwärter ein, die in drei Jahren ihren Dienst antreten werden. Das ist Rekord. Und damit setzen wir den Trend der Stellenerhöhung bei der Polizei konsequent fort.


Bei Regierungsantritt war es unser Versprechen, dieses Land sicherer zu machen. Das tun wir mit der Null-Toleranz-Politik der NRW-Koalition, einer besseren Ausstattung der Polizei und der massiven Stellenerhöhung bei den Kreispolizeibehörden. So können die Menschen sich in Nordrhein-Westfalen sicher fühlen.“


Hintergrund:
Bis zum Jahre 1996 gab es kein an objektivierten Maßstäben ausgerichtetes Verteilsystem der Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen. Die Verteilung erfolgte aufgrund politisch gesteuerter Parameter. Ab 1996 erfolgte die Verteilung aufgrund der sogenannten „Belastungsbezogenen

Kräfteverteilung (BKV)“. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass sich Polizei dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich, nach belastungsbezogenen Kriterien die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt.

In der Debatte um einen möglichen Verbund der städtischen Kliniken und der Universitätsklinik sprechen sich der Kölner Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte und Oliver Kehrl, Mitglied des Landtages, für eine Entscheidung noch in diesem Jahr aus.

„Das kürzlich vorgelegte Sanierungsgutachten prognostiziert der städtischen Klinik-Gesellschaft dauerhaft ein Minus von sechs Millionen Euro pro Jahr“, so Heribert Hirte. Darum sei schnelles Handeln geboten: „Von einem Verbund mit der Uniklinik würden alle profitieren – nicht zuletzt der Forschungsstandort Köln.“ Der Ausbau der Charité in Berlin habe gezeigt, dass die Bündelung medizinischer Institutionen Arbeitsplätze schaffe und Forschungsgelder anziehe. „In einer Stadt mit einem so guten medizinischen Versorgungsnetz dürfen wir diese Chance auf keinen Fall vergeben.“

Auch für Oliver Kehrl spricht alles für eine Fusion: „Gerade wenn wir Arbeitsplätze sichern wollen, gibt es keine Alternative zum Klinikverbund.“ Eine Schließung etwa des Standortes Holweide, wie im aktuellen Gutachten angeregt, könne so vermieden werden. Bedenken angesichts der Führungsrolle der Uniklinik seien grundlos. „Wir reden hier schließlich nicht von einer Übernahme durch einen privaten Investor, sondern durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Inhaber das Land ist.“

Für Heribert Hirte ist die geplante Zusammenarbeit vor allem auch im Sinne der Bürger: „Die gesundheitliche Maximalversorgung der Kölnerinnen und Kölner ist das wichtigste Ziel. Dafür ist der Klinikverbund der beste Weg.“

Minister Pinkwart: Nordrhein-Westfalen ist auf gutem Weg, europäische Modellregion für Energieversorgungs- und Ressourcensicherheit zu werden 

Düsseldorf. Beim bundesweiten Ideenwettbewerb „Reallabore der Energiewende“ haben sich vier wegweisende Projekte aus Nordrhein-Westfalen durchgesetzt: Neben SmartQuart (innogy SE) und H2Stahl (thyssenkrupp Steel Europe AG) werden mit StoreToPower (RWE) und TransUrbanNRW (E.ON Energy Solutions GmbH) zwei Projekte im Rheinischen Revier gefördert. Das eröffnet den vom Kohleausstieg besonders betroffenen Regionen wichtige Wachstumsimpulse. Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Das ist für Nordrhein-Westfalen ein ganz wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer europäischen Modellregion für Energieversorgungs- und Ressourcensicherheit und ein starkes Signal für das Rheinische Revier.“ 

Das Projekt „Reallabor Wärmespeicherkraftwerk StoreToPower“ ist Teil des Sofortprogramms für Braunkohlereviere. Das Ziel: An einem bisherigen Kohlekraftwerksstandort soll ein leistungsstarker Speicher für Strom aus Erneuerbaren Energien entstehen. Das Salz wird mit überschüssigem Strom aus dem Netz erhitzt und in einem Tank gespeichert. Bei Strombedarf wird die Wärme aus der heißen Salzschmelze genutzt, um Dampf zu erzeugen, der in die Turbine des Kraftwerksblocks eingespeist wird. An welchem Kraftwerksstandort das Reallabor entstehen soll, wird noch festgelegt. 

Das Vorhaben der RWE Power AG, des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt und der Fachhochschule Aachen ist eines der ersten Projekte in Nordrhein-Westfalen, das aus dem Sofortprogramm gefördert wird. Insgesamt beläuft sich das geplante Investitionsvolumen für das Reallabor auf bis zu 40 Millionen Euro. Um einen zügigen Beginn zu gewährleisten, hat das Land Nordrhein-Westfalen das Konsortium bereits in der ersten Projektphase unterstützt und die Machbarkeitsuntersuchung mit 2,9 Millionen Euro gefördert. 

Pinkwart: „Effektive Speichertechnologien werden bei einem steigenden Anteil Erneuerbarer Energien immer wichtiger, um Schwankungen abzufedern. Wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, kann ein solcher Speicher als Back-up-Kraftwerk dienen. Das Projekt leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Speicherung erneuerbarer Energien, zur Versorgungssicherheit und zur Nachnutzung vorhandener Energieinfrastrukturen in der Region.“ 

TransUrban (E.ON Energy Solutions) will an fünf Standorten die Wärmeversorgung transformieren: Die von Braunkohleabbau geprägten Quartiere werden bislang über Fernwärmenetze versorgt. Im Reallabor 2 

setzt das Konsortium auf Wärmenetze der 5. Generation, die erneuerbare Energien und Abwärme auf allen Temperaturniveaus einbinden. 

Zu den weiteren Gewinnern des Ideenwettbewerbs des Bundeswirtschaftsministeriums gehört H2Stahl: Das Reallabor stellt einen ganzheitlichen Ansatz zur Erprobung der Wasserstofftechnologien für die Stahlerzeugung im industriellen Maßstab dar. Ein Konsortium um thyssenkrupp Steel (Duisburg) und Air Liquide Deutschland GmbH (Düsseldorf) will am Standort Duisburg einen Hochofen teilweise auf Wasserstoff-Injektion umrüsten. Nordrhein-Westfalen hat in einer ersten Projektphase Vorversuche bereits mit 1,6 Millionen Euro gefördert. 

SmartQuart (innogy) soll die Sektoren Energie, Wärme und Mobilität im Zusammenspiel in Quartieren stärker verknüpfen. Ziel ist eine klimaneutrale Energieversorgung. 

Außerdem ist Nordrhein-Westfalen in einem Konsortium vertreten, das den Einsatz von Großwärmepumpen in Fernwärmenetzen plant. In der ersten Ausschreibungsrunde des Ideenwettbewerbs „Reallabore der Energiewende“ hatten 90 Konsortien Projektskizzen beim zuständigen Projektträger Jülich eingereicht. Der Schwerpunkt liegt auf den Bereichen Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien, Energiespeicher im Stromsektor und energieoptimierte Quartiere. 

Mit dem Sofortprogramm werden erste Impulse für den Strukturwandel im Rheinischen Revier hin zu einer Modellregion für Energieversorgungs- und Ressourcensicherheit gesetzt. Bund und Länder hatten sich Anfang April auf ein Volumen von insgesamt 260 Millionen Euro geeinigt. 240 Millionen Euro stellt der Bund zur Verfügung. Auf das Rheinische Revier entfallen davon mit 88,8 Millionen Euro 37 Prozent der Bundesmittel. Nordrhein-Westfalen wird das Sofortprogramm ergänzen und die Kofinanzierung übernehmen. 

Pressekontakt: evelyn.binder@mwide.nrw.de, 0211/61772-615 

„Mit dem Fördergeld aus der Städtebauförderung kann Köln Ideen und Maßnahmen zur zukunftsfesten Gestaltung unserer Heimat umsetzen. So wird Zukunft gebaut. Die Insgesamt 14,4 Millionen Euro fließen in die Umsetzung mehrere toller Projekte in Köln. Hervorheben möchte ich besonders das Projekt „Soziale Stadt, Starke Veedel – Starkes Köln, Meschenich und Rondorf“, bei dem die Spiel- und Bewegungsräume Fläche Alte Kölnstraße mit 149.000 Euro gefördert wird. Ich freue mich sehr, dass mit den zur Verfügung gestellten Mittel, die Umsetzung der Projekte nun erfolgen kann.“

Hintergrund:

An der Finanzierung der Städtebauförderung und des Investitionspaktes „Soziale Integration im Quartier“ beteiligen sich die Europäische Union mit rund 78,7 Millionen Euro, der Bund mit rund 191 Millionen Euro, das Land Nordrhein-Westfalen mit 196,8 Millionen Euro; die kommunalen Eigenanteile belaufen sich insgesamt auf rund 140 Millionen Euro. Damit können 302 Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 606,5 Millionen Euro umgesetzt werden.

Der Landtag hat heute die Änderungen des Hochschulgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Nacke:

“Die NRW-Koalition befreit die Hochschulen von unnötiger Bevormundung durch das Land. Damit stellen wir die Hochschulfreiheit wieder her. In dem vorgelegten Gesetzentwurf wird deutlich: Wir haben Vertrauen in die Hochschulen unseres Landes. Durch den Wegfall der Rahmenvorgaben und der Rückkehr zu strategischen Zielen anstelle eines Landesentwicklungsplans werden den Hochschulen Freiräume eröffnet, durch die sie ihre eigene Gestaltungskraft voll entfalten können. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung der neuen „Urlaubssemester für Gründerinnen und Gründer“ mit denen wir das große Innovationspotenzial der Hochschulen in den Blick nehmen und die Gründerszene stärken. Damit machen wir den Wissenschaftsstandort NRW noch attraktiver.“

Hochschulen und Land sind wieder Partner