Entfesselungspaket IV

Task Force für schnelle Genehmigungen – Experimentierklausel für beschleunigte und offene Planung – Blühwiesen in Gewerbegebieten
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit:


Um die Tagebauplanungen und den notwendigen Strukturwandel im Rheinischen Revier zu beschleunigen, hat die Landesregierung das Entfesselungspaket IV beschlossen. Es schafft erste gesetzliche und administrative Rahmenbedingungen für den Umbau der Region auf der Grundlage des Abschlussberichts der Kommission „Wachstum, Struktur- wandel und Beschäftigung“.


„Um diese Jahrhundertaufgabe zu bewältigen, brauchen wir dringend schnellere, unkomplizierte und effiziente Planungs- und Genehmigungs- verfahren“, sagte Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart in Düsseldorf. „Was im Rheinischen Revier gelingt, kann dann Vorbild für alle Landesteile sein. Die dabei entwickelten Standards wol- len wir schrittweise auf alle Regionen übertragen und so noch attrakti- vere Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen in ganz Nordrhein-Westfalen schaffen.“


Kernelemente des Entfesselungspakets IV:
Landesplanungsgesetz: Mit der Änderung des Landesplanungsgeset- zes NRW sollen die Grundlagen zur zügigen Anpassung der Braunkoh- lenpläne und zur Belebung der Wirtschaft sowie zur Gestaltung des Strukturwandels im Rheinischen Revier, an den Standorten im der Steinkohlekraftwerke und im ganzen Land geschaffen werden. „Dabei wollen wir Neues ausprobieren, um die Verfahren und Genehmigungen zu beschleunigen“, sagte Pinkwart. „Hier setzen wir auf Initiativen aus

allen Region. Jede Idee, die die Dinge einfacher macht, ist willkommen. Mit der geplanten Änderung des Landesplanungsgesetzes schaffen wir die Voraussetzungen, um diese schnell und unkompliziert umzusetzen.“ Die Änderungsziele im Einzelnen:
 Neu und bisher bundesweit einmalig ist die Einführung einer sog. Experimentierklausel im Planungsrecht. Diese ist als Einladung an die Regionen zu verstehen, Ideen zu entwickeln, um Vorha- ben der Energiewende, der Digitalisierung und der Anpassung an den Klima- und Strukturwandel planerisch zu beschleunigen und zu vereinfachen.
 Weiter werden Fristen angepasst, Beteiligungsformen verein- facht, auf Bundesstandards (Raumordnungsgesetz) zurückge- führt und – soweit möglich – digitalisiert.
 Das Verfahrensrecht der Braunkohlenplanung soll – wie das Re- gionalplanverfahren – beschleunigt und gestrafft werden, neu ein- geführt wird ein landesplanerisches Abweichungsverfahren auch für Braunkohlenpläne (Abweichungen des Betriebsplan von den Festlegungen des Braunkohlenplans).


Verfahrensbeschleunigung beim Artenschutz: Schon das Erreichen der Klimaziele wird erhebliche Verbesserungen beim Artenschutz zur Folge haben. Darüber hinaus erstellen das Umwelt- und das Heimat-Mi- nisterium eine gemeinsame Handreichung, um die Umsetzung der Ar- tenschutzregeln in der Bauleitplanung bzw. bei der baurechtlichen Zu- lassung von Vorhaben durch die zuständigen Gebietskörperschaften einfacher, schneller und rechtssicher zu gewährleisten. Dazu gibt es In- formations-, Qualifizierungs- und Beratungsangebote für die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter der Behörden, für Architekten und Planer.


Gewerbegebiete: Auch beim Artenschutz soll das Rheinische Revier seinem Anspruch als Innovationsregion gerecht werden. Umwelt- und Wirtschaftsministerium erarbeiten zeitnah Leitlinien für die Nutzung von Grünflächen auf und rund um die für den Strukturwandel erforderlichen Gewerbeflächen (z.B. Wasserflächen, Gehölzplanung). Damit wird nicht nur ein Beitrag zum Artenschutz durch zusätzliche, dringend hierfür er- forderliche Flächen geleistet. Die Leitlinien dienen auch und gerade der Attraktivitätssteigerung für wissens- und technologieorientierte Gründun- gen und Ansiedlungen.

Beschleunigte Genehmigungen durch Task Force und neue Standards:
Die Erfahrungen und Ergebnisse eines Modellversuchs zur Beschleuni- gung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sollen im Rheinischen Revier zum Standard weiterentwickelt werden. Erzielt werden konnte dabei eine Zeitersparnis von 40 Prozent (von sieben auf vier Monate) durch Parallelisierung, Digitalisierung und Straffung der Prozesse.


Um Genehmigungsbehörden bei hohem Geschäftsanfall zu entlasten, werden flexibel, schnell und bedarfsgerecht einzusetzende Teams aus pensionierten Beamtinnen und Beamten gebildet (Task Forces).


Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (§45 Abs. 2): Ziel ist eine Anpas- sung an die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der ande- ren Länder. Damit wird eine erhebliche verfahrensrechtliche Erleichte- rung in Verwaltungsgerichtsprozessen gegenüber der aktuellen Rechts- lage erreicht.

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