Keine Gebühren für die Außengastronomie – Wirte brauchen weiter Unterstützung

Wenige Branchen haben in den vergangenen zwei Jahren so sehr unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie gelitten wie die Gastronomie. Viele Wirte haben dennoch durchgehalten, auch dank staatlicher Hilfsprogramme. Es ist nun von essenzieller Bedeutung, den Gastwirten weiterhin unter die Arme zu greifen, damit ihre Lokale auch nach dem Ende der Coronakrise noch da sind. Nicht nur wegen der vielen Arbeitsplätze, sondern auch aufgrund ihrer Bedeutung als Stabilisator des sozialen Lebens. Zu vitalen Stadtzentren und Veedeln, in denen man gern lebt, gehört nicht nur aus stadt-, sondern auch landespolitischer Sicht eine lebendige Gastronomie. 

Ich setze mich deshalb dafür ein, die die knapp 2.000 Kölner Gastronomen auch im neuen Jahr von den Nutzungsgebühren für die Außengastronomie zu befreien. Auch die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU – Ratsfraktion, Monika Roß-Belkner, ist der Meinung, dass sich die Stadt hier großzügig zeigen sollte!

Als der Stadtrat im vergangenen Juni beschloss, sie wieder zu erheben, ging man davon aus, dass die Pandemie bis 2022 überwunden sein würde. Doch das ist bekanntlich leider nicht der Fall. Vielmehr hat es die Wirte gerade wieder hart getroffen. Die 2-G-Plus-Regel ist für die Branche ein weiteres großes Problem, nachdem bereits das Weihnachtsgeschäft ausgefallen und auch in der Karnevalsession erneut keine Umsätze gemacht werden können.

Wir sollten den Gastronomen deshalb hier entgegenkommen, auch im Hinblick auf die Anzahl der genehmigten Sitzplätze sollten wir kulant sein. Richtig ist es, dass die Erweiterung der Außengastronomie in Köln bestehen bleibt, dass also genehmigte Flächen, etwa auf Parkplätzen, von den Gastronomen weiter genutzt werden können. Das sollte auch so bleiben, bis wir, hoffentlich bald, zum normalen Leben zurückkehren und die Zugangsbeschränkungen für die Lokale komplett aufheben können. 

Sobald es den Wirten wieder möglich ist, frei und ohne Beschränkungen zu planen, sollten die Gebühren erhoben und gegebenenfalls auch der Wildwuchs in der Außengastronomie begrenzt werden, der an manchen Stellen im öffentlichen Raum während der Ausnahmesituation der Corona-Pandemie entstanden ist. 

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