Die Grünen werden, so viel ist klar, in der kommenden Ampel-Regierung den Landwirtschaftsminister stellen. Der designierte Kandidat Cem Özdemir hat bereits nebulöse Andeutungen dazu gemacht, wie er sich den Fleischkonsum der Zukunft vorstellt. Wer Fleisch essen oder produzieren wolle, könne das tun, aber nur unter Beachtung des Tierwohls sowie des Klima- und Umweltschutzes, verkündete er in Oberlehrerart.

Der moralisierende Ton ist zwar nicht zielführend, aber leider typisch für die Art des Diskurses, den die Grünen favorisieren. Es sollte in der Politik nicht darum gehen, Fleischesser oder -Produzenten als unverantwortliche Menschen darzustellen, sondern vielmehr darum, die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass ein guter, neuer Rahmen geschaffen werden kann, der die Anforderungen von Tierwohl, Klima- und Umweltfragen zusammenbringt.

Es ist wichtig, die Dinge klar und deutlich zu benennen, anstatt zu schwurbeln wie Özdemir. Ich unterstütze die Verpflichtung zu einer neuen, nachhaltigen, artgerechten Tierhaltung. Es bedeutet, dass es künftig keine Massenproduktion wie die bestehende mehr geben kann. Denn Tierwohl, das den Namen verdient, beinhaltet, dass die Nutztiere ein wirklich artgerechtes Leben führen können. Einerseits benötigen sie mehr Platz für eine Haltung mit Bewegung auch im Freien sowie natürliche Futtermittel. Andererseits ist mehr Zeit für die Aufzucht erforderlich. 

Es sind nur zwei Kriterien, die schon klar machen, dass höheres Tierwohl zwangsläufig zu höheren Produktionskosten und somit letztlich auch zu höheren Fleischpreisen führen wird. Das Gleiche gilt für die Milchpreise. Das zu bestreiten oder zu verschleiern, wäre ein großer Fehler, der nur ablehnende Reaktionen hervorrufen würde. Ein Paradigmenwechsel ist nötig, ein grundsätzliches Umdenken in Fragen einer guten und nachhaltigen Ernährung. Es muss uns wieder mehr wert sein, ein Stück Fleisch zu essen. Ein Menschenrecht auf Billigfleisch gibt es nicht. Man muss nicht gleich Veganer werden, sondern man kann sein Konsumverhalten insofern verändern, weniger, dafür aber besseres Fleisch zu essen. 

Dass es viele bereits tun, ist offensichtlich. Die Nachfrage nach Fleischersatz-Produkten ist in den vergangenen Jahren in Deutschland deutlich gestiegen. Gerade in der jüngeren Generation entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, kein oder weniger Fleisch zu essen, viele verzichten sogar ganz auf tierische Produkte. Den meisten von ihnen geht es Umfragen zufolge um das Wohl der Tiere und Nachhaltigkeit. Der Wunsch nach Veränderung ist da, um ihn umzusetzen, braucht es kluge Konzepte und keine Oberlehrer-Vorträge. Eine neue, verantwortlichere Art der Fleischproduktion ist nicht von heute auf morgen zu erreichen, sondern nur zusammen mit den Landwirten, in einem generellen Transformationsprozess der Landwirtschaft mit entsprechenden Übergangsfristen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die ohne einen offenen, ehrlichen Diskurs nicht zu bewältigen ist.

Im Rahmen eines hybriden Werkstattgesprächs der CDU-Landtagsfraktion zum Thema „Innenstädte der Zukunft“ kamen am Dienstag, den 23. November 2021, insgesamt 60 Teilnehmer zusammen, um über Impulse für eine zukunftszugewandte Innenstadtpolitik zu diskutieren. Unter der Moderation von Oliver Kehrl, Beauftragter der CDU-Landtagsfraktion für Handel und vitale Innenstädte, wurde die Debatte mit einem Impulsvortrag von Heimatministerin Ina Scharrenbach eröffnet. Ministerin Scharrenbach hob dabei die Stärke von Nordrhein-Westfalen als bedeutender Handelsstandort hervor. Die Corona-Pandemie hat jedoch zu weiteren Problemen in Innenstädten geführt, der Online-Handel hat den Strukturwandel nochmals verschärft. Deshalb unterstützt die Landesregierung  die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit dem dritten Aufruf für das landeseigene Sofortprogramm zur Belebung der Innenstädte und Zentren mit weiteren 30 Millionen Euro, so dass NRW nunmehr über 100 Millionen Euro Fördergeld zur Verfügung gestellt hat. Damit sollen Innenstädte die Stadt innovativ und nachhaltig umplanen und neue Geschäftsmodelle durch multifunktionale Verknüpfung von Arbeiten, Handel, Wohnen und Produktion erprobt werden. 

Ein Beispiel für solch einen Innovationsraum bietet beispielsweise die _blaenk GmbH aus Köln, dessen Geschäftsführer, Martin Bressem, ebenfalls an dem Werkstattgespräch teilnahm. Durch das Konzept von _blaenk als Pop-Up-Markplatz werden stationärer und digitaler Handel vernetzt werden. Dieser Trend zum Omni-Channel-Geschäft soll nicht nur in großen Städten, sondern auch in ländlichen Gegenden funktionieren. Diese hybriden Handelsformen reflektieren Trends von geändertem Verhalten der Kunden, die sich immer häufiger online informieren und stationär einkaufen, auf diesen Trend wies Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands NRW, in seinem Diskussionsbeitrag hin. 

Deshalb erleben Experimentierfelder in Innenstädten eine immer größere Relevanz, die laut der Center-Managerin Bettina Wisniewski auch in Shopping Centern Anwendung finden. Dafür bedarf es laut Boris Hedde, Geschäftsfüher des Instituts für Handelsforschung (IFH Köln), sowohl von den Kommunen als auch den Anbietern entsprechenden Mut für die Umsetzung. Hier können vor allem von der Stadt bezahlte CITY-Manager dabei helfen, die verscheidenen Akteure zusammenzubringen. Dringend muss die Belebung von Innenstädten und Fußgängerzonen von allen Kommunen als gesamtstädtische Aufgabe angesehen und bearbeitet werden.

Es bedarf aber auch eines vorausschauenden Leerstands- und Ansiedlungsmanagements, damit entsprechende Flächen für den Vitalisierungsprozess von Stadtzentren genutzt werden können. Deshalb beteiligt sich das IFH Köln am Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“. Dieses von Wirtschaftsminister Altmaier ins Leben gerufene Projekt erarbeitet bis Dezmeber 2022 mit 15 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe ein entsprechendes digitales Tool für eine nachhaltige Zukunftsplanung. ein digitales Leerstandskataster, das die Kommunen gemeinsam mit IT-NRW auf dem Weg zu einem Management der verfügbaren Immobilien aufbauen sollten. Weitere Konzepte im Sinne eines digitalen Leerstandskataster können laut Ministerin Scharrenbach dafür genutzt werden, die verscheindenen Innenstadtakteure zu vernetzen und somit den Leerständen und der Verödung entgegenzuwirken.

Ebenso wurde im Werkstattgespräch der Frage nachgegangen, welche Anpassungen es in der Bauordnung geben muss, um Innovationen und neue Nutzungen zuzulassen. Dazu der CDU-Landtagsabgeordnete Oliver Kehrl: „Zusätzliche Instrumente für die Vitalisierung von Innenstädten sind dringend notwendig, um Faktoren wie Einkaufen, Wohnen, Klima und Stadtentwicklung in Einklang zu bringen. Deshalb ist die Innovationsklausel für unbürokratische Nutzungsänderungen in den bauordnungsrechtliche Vorgaben ein wichtiges Thema, dem sich die NRW-Koalition weiter annehmen wird. Wir haben heute bereits das dritte Werkstattgespräch in der aktuellen Legislaturperiode zur Innenstadtweiterentwicklung geführt. Das zeigt, welche Bedeutung wir dem Thema zuschreiben. Denn die Transformation ist bereits in vollem Gang. Neben zentralen Aspekten wie Sicherheit, Sauberkeit und Erreichbarkeit müssen wir es schaffen, Supermärkte als Frequenzbringer zurückbringen in die Zentren. Hierzu müssen Einzelhandelserlass des Landes und Zentrenkonzepte der Städte innovativer und näher an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet werden“.

An der polnisch-weißrussischen Grenze verharren seit Wochen tausende Migranten, in großer Mehrheit junge Männer, die vor allem aus dem Irak, Syrien und Afghanistan stammen. Mit Schleuser-Unterstützung und Hilfe des weißrussischen Autokraten Lukaschenko flogen und fliegen sie nach Minsk, von dort machen sie sich auf Richtung Grenze. Ihr Ziel ist es, illegal nach Polen zu gelangen. Und von dort in der Regel weiter nach Deutschland. Korrespondenten-Berichten ist zu entnehmen, dass diese Menschen die Route über Polen momentan als den kürzesten Weg nach Deutschland betrachten, weniger beschwerlich als den Weg über Griechenland.

Klar ist: Es handelt sich hier keinesfalls um arme Flüchtlinge – wie etwa die Grünen und die mit ihnen verbundenen NGOs suggerieren wollen. Um nach Minsk zu gelangen, müssen diese Leute bis zu 10.000 Dollar für Flüge, Visa und Schleuserbezahlung ausgeben. Es ist richtig, dass Polen seine Grenzen entschieden gegen die illegale Einwanderung verteidigt. Genauso wie es Griechenland tat, als der Autokrat Erdogan im Frühjahr 2020 Migranten vorschickte, um die Europäische Union unter Druck zu setzen. 

Deutschland darf diese illegalen Migranten auf keinen Fall aufnehmen. Denn das würde bedeuten, den Polen in den Rücken zu fallen und sich von Lukaschenkos Schleusermodell erpressen zu lassen. EU-Ratspräsident Charles Michel hat unlängst eine Finanzierung von Grenzbefestigungen ins Spiel gebracht, eine neue Wendung und sehr gute Anregung.

Denn sollte die EU nachgeben, würden künftig nicht tausende, sondern zehntausende junger Männer versuchen, über Minsk illegal in EU-Länder und vor allem nach Deutschland zu reisen. Wir müssen diesen Menschen klar machen, dass der Versuch zwecklos und das Geld rausgeworfen ist – und so auch ein deutliches Zeichen an Lukaschenko senden, der diese Menschen auf schäbige Art für seine Zwecke instrumentalisiert. Sollten an der Grenze unschöne Bilder entstehen, so müssen wir es diesmal leider aushalten.

Offensichtlich ist allerdings auch, dass die EU mehr Klarheit in ihrer Einwanderungspolitik braucht. Wir benötigen einen deutlich verbesserten Schutz der Außengrenzen gegen illegale Migration. Und Ankerzentren außerhalb der EU, in denen Asylanträge gestellt und geprüft werden könnten. Wir dürfen keine „No-Border“-Signale senden, wie es die Grünen gern hätten, vielmehr müssen wir Einwanderungswilligen klar machen, dass sie nur legal kommen können. Entweder als anerkannte Asylbewerber oder auf regulärem Weg als Fachkräfte, die unser Arbeitsmarkt benötigt. 

Persönliches Erscheinen auf dem Amt, Formulare mit persönlicher Unterschrift – es sind Erfordernisse wie diese, die dem bequemen, digitalen Behördengang vom Sofa aus mitunter im Wege stehen. Deshalb legt die Landesregierung nun einen Gesetzentwurf vor, der Schriftform-Erfordernisse in rund 100 Fachgesetzen und –verordnungen auf einen Schlag abbaut. Zudem werden mit Hilfe der neuen Experimentierklausel im E-Government-Gesetz weitere Bereiche identifiziert, in denen Ausnahmen von Formvorschriften möglich sind, um noch mehr digitale Services bereitzustellen.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Landesregierung meint es ernst mit dem Abbau komplizierter Bürokratie und will Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen eine moderne digitale Servicekultur bieten. Auf diesem Weg kommen wir voran: Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW bietet mehr als 70 Dienstleistungen digital an, bald werden es hunderte sein. Nun schaffen wir die Schriftform-Erfordernis in rund 100 Fachgesetzen und Verordnungen abDas ist nur der erste Schritt: Probeweise wollen wir Ausnahmen von Zuständigkeits- und Formvorschriften auch in vielen anderen Bereichen zulassen, um noch mehr durchgängig digitale Services anzubieten und die Arbeit der Verwaltung zu vereinfachen. Das Ziel ist klar: Ende 2022 soll der digitale Gang ins Rathaus die Regel und nicht mehr die Ausnahme sein.“ 

Eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen kann künftig bequem auf rein digitalem Weg per E-Mail beantragt werden. Dies betrifft viele Lebensbereiche: Von der Beantragung der Fischereierlaubnis über die Inanspruchnahme von Pflegezeit für Beamtinnen und Beamten bis hin zur Zulassung zum Notenverbesserungsversuch für Juristinnen und Juristen im zweiten Staatsexamen.

Ihre Daten können Bürgerinnen und Bürger dazu auf www.servicekonto.nrw hinterlegen. Mit dem Smartphone und dem neuen Personalausweis können sie sich so über eine zertifizierte App des BSI sicher digital authentifizieren. Die Anmeldung ersetzt die Unterschrift auf Papier und ermöglicht eine vollständig digitale Antragstellung.

Viele Behördengänge werden so überflüssig, weil Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die Angelegenheiten mit ihrer Verwaltung online regeln können. Zudem betont das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW nunmehr, dass in allen Verwaltungsverfahren statt der Papierform möglichst elektronische Verfahren angeboten werden sollen.

Die Ministerien und der Ministerpräsident des Landes können aufgrund einer neuen Experimentierklausel im E-Government-Gesetz NRW weitere Bereiche in ihrer Zuständigkeit identifizieren, in denen zur Erprobung digitaler Arbeitsweisen in der Verwaltung Ausnahmen von Zuständigkeits- und Formvorschriften zulassen wollen. Die Landesregierung sieht dabei auch ein gesetzlich verankertes Antragsrecht der Kommunen vor, damit gerade die Behörden vor Ort aus ihren konkreten Erfahrungen mit den Bürgerinnen und Bürgern heraus, Bereiche vorschlagen können, in denen eine Erprobung digitaler Arbeitsweisen sinnvoll ist.

Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke, CIO der Landesregierung Nordrhein-Westfalen: „Wir benötigen solche Freiräume, um neue Ideen auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln. Der Gesetzentwurf hilft uns hierbei und schafft damit gute Voraussetzungen für eine bessere und innovativere Digitalisierung der Landesverwaltung.“

Düsseldorf (dpa/lnw) – Immer neue Razzien in Shisha-Bars und Wettbüros: Die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen gehen weiter mit hohem Druck gegen Clan-Kriminalität arabischstämmiger Familien vor. Seit Juli 2018 gab es landesweit insgesamt 1886 Kontrollaktionen der Polizei in dem Milieu, bei denen 4796 Objekte von den Ermittlern durchsucht worden sind, wie aus einer Auswertung des NRW-Innenministeriums für die «Rheinische Post» (Mittwoch) hervorgeht.

In diesem Zeitraum stellten die Fahnder demnach bei Maßnahmen gegen kriminelle Clan-Mitglieder 2600 Strafanzeigen. Es seien 5176 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und 12 536 Verwarngelder ausgesprochen worden, wie es hieß. Außerdem habe es 754 sogenannte freiheitsentziehende Maßnahmen gegeben. Hinzu kämen Maßnahmen anderer Behörden wie des Zolls und der Ordnungsämter.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte dem Blatt: «Vor vier Jahren haben wir ein ziemlich heißes Eisen angepackt, aber wir haben uns nicht die Finger verbrannt.» Der Minister lobte die eigenen Behörden: «Wir sind in unserem Kampf gegen die kriminellen Clans in der ersten Liga angekommen: bei den großen Namen, bei umfangreichen Verfahren gegen die Organisierte Kriminalität und bei illegalen Vermögen in Millionenhöhe.»

Ende August hatte die Landesregierung in Essen ihr Lagebild zur Clankriminalität 2020 vorgestellt. Dabei hieß es, dass die Behörden im Land im Kampf gegen die Familienbanden binnen vier Jahren 116 Haftbefehle erlassen hätten. Bei 1820 Kontrollaktionen seien 4500 Objekte kontrolliert worden. Das Ruhrgebiet sei von der Clankriminalität besonders betroffen.

Nachdem im vergangenen Jahr mit dem ersten Corona-Sonderprogramm „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ bereits rund 1900 Händlerinnen und Händler aus Nordrhein-Westfalen mit knapp 21 Millionen Euro unterstützt werden konnten, knüpft die Landesregierung mit dem NRW-Digitalzuschuss an diesen Erfolg an. Mit dem „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ können weitere Betriebe ab sofort eine wichtige Unterstützung bei ihren Digitalisierungsmaßnahmen erhalten. Dazu der CDU-Landtagsabgeordnete Oliver Kehrl:

„Das sind großartige Neuigkeiten für den Handel, Gastronomie, Hotellerie und Tourismus. Denn diese Branchen waren von der Pandemie besonders betroffenen. Digitale Lösungen eröffnen Chancen, von denen diese Branchen profitieren können. Ich freue mich daher sehr, dass mit den Fördermitteln die digitale Transformation kleiner Unternehmen beschleunigt wird. So erhalten Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 2.000 Euro – beispielsweise für digitale Kundenservice-Tools, die Weiterentwicklung der Internetpräsenz oder bargeldlose Bezahlmöglichkeiten.“  

Der Zuschuss kann von Einzelhändlern digital unter www.digihandel.nrw beantragt werden. Online-Anträge aus dem Bereich Gastronomie, Tourismus und Hotellerie können unter www.tour-hotel-gastro.nrw beantragt werden. Bei der Auswahl geeigneter Projekte sowie bei der Antragstellung unterstützen die Digitalcoaches des Einzelhandelsverbandes und der vom Wirtschaftsministerium beauftragte Projektträger Jülich. Informationen bieten auch die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. Die Landesmittel von insgesamt zehn Millionen Euro werden gewährt, bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist.

Eines der Themen, das unser NRW-Innenminister Herbert Reul ganz oben auf seiner Agenda stehen hat, war und ist die innere Sicherheit. Einerseits hat die Landesregierung deshalb die Polizei personell aufgestockt, so wurden mehr als 2000 neue Kommissar-Anwärter eingestellt. Anderseits ist in die Ausrüstung investiert worden, und hier gehen wir in NRW nun einen weiteren Schritt. 

In fünf großen Städten, Düsseldorf, Köln, Essen, Duisburg und Dortmund, gehören künftig sogenannte Taser, auch Distanzelektroimpulsgeräte oder Elektroschock-Pistolen genannt, zur Grundausstattung der Beamten. Ein Pilotversuch, der Anfang des Jahres begann, hat gezeigt, dass der Einsatz eines Tasers insofern deeskalierend wirkt, dass häufig bereits durch die Androhung seiner Nutzung gefährliche Situationen entschärft werden. Und in solche geraten die Beamtinnen und Beamten speziell in den Hotspots leider oft.

Deshalb ist es wichtig, zunächst die NRW-Großstädte mit ihren vielen Brennpunkten in den Fokus zu nehmen, denn dort kommt es besonders häufig zu Übergriffen auf staatliche Sicherheitskräfte. Investiert werden vier Millionen Euro für 620 Taser. Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Mertens, ist angetan von dem Projekt und spricht von „einen Meilenstein“, denn: „Es geht um die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen. Und hier haben die Geräte vor allem ihre präventive Wirkung bewiesen.“

Die Grünen haben dagegen (erwartungsgemäß) etwas zu mäkeln.  Ein Parteisprecher in Dortmund monierte, der Taser-Einsatz sei zu martialisch. Realistische und verantwortungsvolle Sicherheitspolitik war schließlich noch nie Sache der Grünen.  Genauso weltfremd und verzerrt sind die Ansichten der Linken zum Thema Sicherheit. In Berlin äußerten linke Politiker gerade die Ansicht, die dort erfolgten Razzien gegen Clan-Kriminalität seien diskriminierend. Dabei geht es, unabhängig von der Herkunft der Täter, allein um Aufdeckung von Verbrechen.

Die NRW-Koalition fährt seit mehr als vier Jahren mit großem Erfolg eine konsequente Null-Toleranz-Linie gegen Kriminalität. So ist Spezialeinheiten der Polizei jüngst in neun Städten in NRW ein harter Schlag gegen Drogenkriminalität gelungen, zuvor gab es in unserem Bundesland ebenso effektive Razzien gegen ein Geldwäsche-Netzwerk zur Terrorfinanzierung. Auch in Sachen Kinderpornographie hat NRW eine hohe Aufklärungsrate erreicht. Unter anderem durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Suche nach verdächtigem Fotomaterial.

Woche für Woche liefert die Polizei in NRW allerbeste Arbeit ab. Die Beamtinnen und Beamten haben es verdient, dass wir ihnen auch die allerbeste Ausrüstung zur Verfügung stellen.