Themen der Plenarwoche

Aus der Fraktion

Bodo Löttgen zu Bund-Länder-Beschlüssen

5-Schritte-Fahrplan für Öffnungen gerechtfertigt und verantwortbar

Ministerpräsident Armin Laschet hat die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalens über die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse zur Corona-Krise unterrichtet. Dazu der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Bodo Löttgen: 

„Die Ministerpräsidentenkonferenz gestern hat geliefert. Grundlage der Beschlüsse ist eine wichtige Erkenntnis: Die allermeisten Menschen haben ein gutes Gefühl dafür, wann Maßnahmen, die sie belasten und die von ihnen geduldig mitgetragen wurden, noch erträglich und hinnehmbar sind – und wann Grundrechtseinschränkungen nicht mehr verhältnismäßig sind. Das übergeordnete Ziel aller Maßnahmen der Pandemiebekämpfung – eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden – kann heute mit dem Dreiklang „Schnelles Impfen“, „Intelligentes Testen“ und „Digitale Kontaktnachverfolgung“ erreicht werden. Wir haben hier heute mehr und bessere Werkzeuge zur Verfügung als im ersten Lockdown. Folgerichtig ist gestern ein Fahrplan mit fünf Stationen entstanden, der klar sagt, was jede Bürgerin und jeder Bürger an der jeweiligen Station zu erwarten hat, welche Voraussetzungen er mitbringen muss und was erforderlich ist, damit die nächste Station erreicht werden kann. Diese jetzt festgelegte Schrittfolge für den nächsten Monat ist gerechtfertigt und verantwortbar.

Mit dem Wissen von heute Entscheidungen von gestern zu kritisieren, ist allerdings wohlfeil und hilft uns in der Krise nicht weiter. Die allerwenigsten derer, die nachher alles besser wissen, mussten Entscheidungen treffen. Diese Landesregierung hat, gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und FDP, gehandelt und Entscheidungen auch deshalb getroffen, weil feststand, dass Abwarten Stillstand und Stillstand wachsende Gesundheitsgefahr für viele bedeutet hätte. Ich bin dem Ministerpräsidenten, seinem Stellvertreter Joachim Stamp, unserem Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und dem gesamten Kabinett sehr dankbar, dass sie die Grundhaltung einer abwägenden und mehr als nur Inzidenzwerte berücksichtigenden Politik gegen alle Kritik durchgehalten und umgesetzt haben. Ich möchte zudem die SPD-Fraktion hier in Nordrhein-Westfalen daran erinnern, dass die Sozialdemokraten im Corona-Kabinett der Bundeskanzlerin und im Bundeskabinett mit am Tisch sitzen und über alles, was die SPD hier und an anderen Orten kritisiert, nicht nur informiert war, sondern in der großen Koalition mitgetragen hat.“

Peter Preuß zum Krankenhausgestaltungsgesetz 

Patienten sollen bekommen, was sie brauchen – immer und überall

Der Landtag hat das Krankenhausgestaltungsgesetz beschlossen. Damit steht die Grundlage einer modernen Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen. Dazu erklärt unser gesundheitspolitischer Sprecher Peter Preuß:

„Eine neue und moderne Krankenhausplanung für NRW ist überfällig. Der rot-grüne Plan von 2015 hat sich als unwirksam erwiesen: Zig Kliniken haben geschlossen, besonders freie und gemeinnützige Träger ziehen sich zurück, vor allem in ländlichen Gebieten herrscht oft Unter-, in anderen Regionen eine wirtschaftlich problematische Überversorgung. Das müssen wir beenden. 

Hauptproblem ist: Das Krankenhausbett als Planungsgröße ist völlig überholt. Den Menschen in Nordrhein-Westfalen bringt es nichts, ein freies Bett zu haben – sie brauchen vielmehr die passende Behandlung für ihre Verletzung oder Erkrankung. Deshalb müssen wir statt mit Betten mit Leistungen planen. Zudem wollen wir, dass jeder Mensch in unserem Land innerhalb von 20 Minuten ein Krankenhaus erreichen kann. 

Um zu erklären, was Patientinnen und Patienten von der Konzentration auf Leistungsbereiche statt auf die Bettenzahl haben, zeigt ein einfaches Beispiel: Im Jahr 2017 wurden 2700 Bauchspeicheldrüsen-Operationen – hochspezialisierte und schwerwiegende Eingriffe – in 165 NRW-Kliniken durchgeführt. 66 der Krankenhäuser kamen nicht einmal auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss geforderte Mindestmenge von jährlich zehn dieser Operationen. Das bedeutet: Eine hochkomplexe OP wird ohne die nötige Routine vorgenommen. Das ist nicht der Qualitätsstandard, den wir für die Menschen in diesem Land wollen. Sie erwarten von uns in der Landespolitik zu Recht mehr – und werden es mit Hilfe dieses Gesetzes bekommen.“  

Angela Erwin zum Neutralitätsgesetz 

Kreuz, Kopftuch oder Partei-Anstecker – nicht im Gerichtssaal!

Der Landtag hat das „Gesetz zur Stärkung religiöser, weltanschaulicher und politischer Neutralität der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen“ – das sogenannte Neutralitätsgesetz – beschlossen. Dazu erklärt unsere rechtspolitische Sprecherin Angela Erwin: 

„Neutralität ist eine innere Haltung, und für mich steht außer Frage, dass die Vertreterinnen und Vertreter unserer Justiz sie leben. Aber für das Vertrauen in eine neutrale Justiz ist eben entscheidend, dass diese Haltung auch nach außen sichtbar wird. Das schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf und den Änderungen der NRW-Koalition aus CDU und FDP. 

Wer dieses Gesetz als reines ,Kopftuchverbot‘ diskreditieren will, liegt falsch. Es war eben unser gemeinsames Ziel mit der FDP, uns aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und dafür Sorge zu tragen, dass Neutralität deutlich weiter gefasst wird. Deshalb haben wir den Entwurf um den Aspekt der politischen Neutralität erweitert. Im Klartext heißt das: Egal ob Halskette mit Kreuz, Kopftuch oder Partei-Anstecker – im Gerichtssaal und bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten haben all diese Symbole nichts zu suchen.

Wir haben uns für dieses Gesetz viel Zeit und Muße genommen und auch die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abgewartet, dass solche Regelungen zur Neutralität mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Wir greifen keineswegs in die Religionsfreiheit ein. Jede Richterin, jeder Staatsanwalt oder Rechtspfleger darf die Symbole für Weltanschauung, Glaube, politische Haltung wieder anlegen, wenn sie oder er am Schreibtisch sitzt. Bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben im Namen unseres Rechtsstaates hat ein solcher Ausdruck der Persönlichkeit keinen Platz.“   

Optendrenk (CDU) und Paul (FDP) zur Imamausbildung in Deutschland

Imame für NRW sollen auch in NRW ausgebildet werden

Die NRW-Koalition von CDU und FDP hat einen Antrag mit dem Titel „Die Imamausbildung in Nordrhein-Westfalen auf eine neue Grundlage stellen“ ins Plenum des Landtages eingebracht. 

Dr. Marcus Optendrenk, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion: „Wir beauftragen die Landesregierung mit unserer Initiative, eine auf dem Boden des Grundgesetzes stehende Aus- und Weiterbildung von islamischen Geistlichen auf den Weg zu bringen. Vielfalt braucht Toleranz und Miteinander von allen Seiten.  Genau deshalb wollen wir die Imamausbildung in Nordrhein-Westfalen auf neue und solide Füße stellen. Es geht im Interesse der hier lebenden Menschen nicht zuletzt darum, dass islamische Geistliche in deutscher Sprache ihre Religion vermitteln. Sie sollen möglichst in unserer Gesellschaft sozialisiert und aufgewachsen sein –  wie die Gläubigen, denen sie den Glauben vermitteln und erläutern. Hier ist die Ausbildung in Deutschland eine wichtige Hilfe. 1,3 Millionen Muslime leben in NRW – ihnen muss eine religionsfreundliche Politik gerecht werden.”

Stephen Paul, Sprecher für Religion der FDP-Fraktion NRW: „Mit dem Zentrum für Islamische Theologie der Universität Münster (ZIT) haben wir eine gute Basis geschaffen, um die Imamausbildung in NRW auf eine neue Grundlage zu stellen. Imame, die zusammen mit uns in Deutschland leben, werden auf der Basis des Grundgesetzes ausgebildet. Damit werden sie durch deutsche und europäische Werte geprägt. Um die Imamausbildung weiterzuentwickeln, setzen wir weiter auf intensive Gespräche mit den großen Dachverbänden, kleineren Verbänden sowie unabhängigen Moscheegemeinden. Dazu gehört auch, dass Imame mit ihrer Qualifikation die Chance auf ein auskömmliches Einkommen erhalten. Wir verstehen die Ausbildung von Imamen als einen wichtigen Beitrag für den interreligiösen Dialog und als einen Baustein für einen aufgeklärten Islam. Denn in Deutschland ausgebildete Imame können ein wichtiges Bindeglied zwischen den Gemeinden und im Dialog mit den Menschen sein. So kann auch extremistischen Tendenzen vor Ort qualifiziert entgegengetreten werden.“

Klaus Voussem zur Mobilität der dritten Dimension 

Eine Idee bekommt Flügel – Flugtaxis gehen an den Start 

Was noch vor Kurzem wie Zukunftsmusik klang, ist schon bald Realität. Der Landtag hat sich mit einem Antrag von CDU und FDP zur Mobilität der dritten Dimension befasst. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Klaus Voussem:

 „Hört sich spacig an, wird aber bald schon Realität in Nordrhein-Westfalen: Die Mobilität der dritten Dimension, Urban Mobility, Flugtaxis – dafür ist unser Land der ideale Knotenpunkt. Nordrhein-Westfalen bietet die besten Voraussetzungen für den Aufbruch in die digital vernetzte Mobilität der Zukunft. 

Um ein vielfältiges Mobilitätsangebot zu fördern, müssen und wollen wir innovative Wege gehen. Mit unserem Antrag zum Flugtaxi machen wir genau das. Dieses Verkehrsmittel bietet neue, effiziente Möglichkeiten, die ländlichen Räume, unsere Weltmarktführer in Ostwestfalen, das Ruhrgebiet als bedeutenden Industriestandort und unsere größten Städte wie Köln und Düsseldorf im Rheinland noch besser zu vernetzen. Zwar wird das Konzept gerade an großen Flughäfen getestet, bietet aber Zukunftsperspektiven  auch für die kleinen regionalen Flughäfen im Land. 

Wir wollen Nordrhein-Westfalen zu einer Modellregion innovativer Mobilitätslösungen machen.“ 

Hintergrund: Flugtaxis, die ihre Fahrgäste von einem Ende NRWs zum anderen fliegen, sollen an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn stationiert sein. Die Airports haben die passende Infrastruktur und ein Unternehmen aus Bayern hat die Technik, die es erstmals hier in Nordrhein-Westfalen einsetzt. Das Flugtaxi ist nach Angaben des Unternehmens ein komplett elektrisch betriebener Senkrechtstarter, der bis zu 300 km/h schnell werden soll. Es biete bis zu vier Personen plus Pilot Platz und fliege in einer Höhe von 3000 Metern. 

Gemeinsame Presseerklärung von CDU, SPD, FDP, B90/Grüne

Fraktionen im NRW-Landtag stärken gemeinsam die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen

Um die Herausforderungen in der heutigen Gesellschaft zu bewältigen, wird es immer wichtiger, sich weiterzubilden und Kenntnisse permanent anzupassen. Weiter- und Erwachsenenbildung und somit das lebensbegleitende Lernen gewinnen fortwährend an immenser Bedeutung. Deshalb haben die Fraktionen von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine parlamentarische Initiative auf den Weg gebracht und einen gemeinsamen Schulterschluss für die Weiterbildung erreicht. Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes werden wir die allgemeinwohlorientierte Weiterbildung zukunftsfähig aufstellen. Dazu Dr. Stefan Nacke (CDU), Gabriele Hammelrath (SPD), Lorenz Deutsch (FDP) und Sigrid Beer (B90/Grüne): 

„Die Fraktionen von CDU, FDP, SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen kommen mit ihrer gemeinsamen Initiative der großen Bedeutung nach, die die Weiterbildung für Nordrhein-Westfalen hat. Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf für eine Novellierung werden alle involvierten Bildungsbereiche benannt und damit förderfähig. Damit wird anerkannt, dass auch die Gesundheitsbildung, die kulturelle Bildung und die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung wichtige Bereiche der Weiterbildung darstellen. Das Weiterbildungsgesetz stärkt unter anderem die Chancen zur Teilhabe an Bildung, durch den Ausbau der Möglichkeiten zur Nachholung von Schulabschlüssen. Ein gutes Signal für alle Menschen, die eine zweite Chance für ihren Schulabschluss brauchen, sind die deutlich erhöhten Fördermittel und damit mehr und bessere Möglichkeiten für diesen zweiten Bildungsweg. Außerdem werden Anreize für Innovationen in Bildungsformaten geschaffen. Der vorliegende Entwurf setzt auf die Verringerung von Bürokratie durch vereinfachte Abrechnung, fördert die Hauptamtlichkeit und die Weiterbildungseinrichtungen in ihrer Vielfalt.. Eine zusätzliche Entwicklungspauschale stärkt zudem alle Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung bei der notwendigen Weiterentwicklung der Angebote.“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Klaus Kaiser, betont die Bedeutung der Weiterbildung und lobt das vorgelegte Gesetz: „Das novellierte Gesetz ist ein wichtiger Schritt dahin, die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen ihrem Stellenwert entsprechend sichtbarer zu machen. Lebensbegleitendes Lernen besitzt im Bildungssystem eine kaum zu unterschätzende gesellschaftliche Bedeutung. Das neue Gesetz wird dieser Bedeutung gerecht.“

Klaus Voussem zum Referentenentwurf des Fahrradgesetzes 

Wir bringen ein gutes Fahrradgesetz an den Start

Der NRW-Verkehrsminister hat über das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz eines deutschen Flächenlandes informiert, dessen Entwurf heute im Kabinett beschlossen wurde. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Klaus Voussem:

„Wir wollen Nordrhein-Westfalen zum Fahrradland machen. Radfahren steht für Lifestyle, Freiheit und Flexibilität, aber auch für klimafreundliche und moderne Mobilität. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir jetzt ein gutes Fahrradgesetz an den Start bringen können und mehr Geld in den Radverkehr investieren, als jede andere Landesregierung zuvor. 


Die Stimmen der Initiative Aufbruch Fahrrad waren laut. Wir haben den Willen der Bevölkerung gehört und für uns als Arbeitsauftrag angenommen. In dem heute vorgestellten Referentenentwurf steckt viel Arbeit und Expertise aus Gesprächen mit den Beteiligten. Jetzt geht er in das gesetzgeberische Verfahren. 

Ich bin sehr froh, dass wir mit aller nötigen Sorgfalt und unter Einbeziehung aller wichtigen Details auf dem Weg sind, das Rad weiter zu drehen als jede Regierung vor uns, um das Fahrrad als Verkehrsmittel gleichwertig zu machen. Wir wollen die passende Infrastruktur aufbauen, die finanziellen Mittel bereitstellen und den Kommunen als verlässlicher Partner zur Seite stehen bei der Ausgestaltung und Umsetzung vieler guter Ideen. 

Am Ende soll ein Fahrradgesetz stehen, das sowohl für Freizeitradler als auch für Pendler in Nordrhein-Westfalen das Richtige ist. Dafür setzen wir uns ein und gehen motiviert und mit weiterhin offenem Ohr für die Belange der Beteiligten in den weiteren Prozess.“   

Aus der Landesregierung

Nordrhein-Westfalen stellt Impfplan für die Priorisierungsgruppe 2 vor

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat den weiteren Impfplan für das Land Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Demnach wird das Land nun beginnen, auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, sukzessive ein Impfangebot zu unterbreiten. 

„Wir erreichen hiermit einen weiteren Meilenstein im Kampf gegen das Coronavirus: die breite Impfung der Menschen mit einer hohen Impfpriorisierung“, so Minister Laumann. „Wir setzen dabei unsere Strategie fort, insbesondere infektionsgefährdete und verletzliche Gruppen zu impfen. Unser Ziel – neben dem Schutz der Geimpften – ist es dabei, den uns zur Verfügung stehenden Impfstoff zügig zu verimpfen.“ 

Bereits seit letzter Woche können Krankenhäuser ihr nicht in Priorisierungsgruppe 1 genanntes Personal impfen lassen. Zudem hat das Gesundheitsministerium am Freitag die Kommunen gebeten, folgenden Personengruppen ein Impfangebot zu unterbreiten:

  • ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
  • Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
  • Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
  • Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren 

 
Ab 8. März erhalten folgende Gruppen ein Impfangebot:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen 
  • Lehrerinnen und -lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen 
  • Polizisten mit direkten Kontakt zu Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften 
  • Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen

Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass den genannten Personenkreisen insgesamt über 750.000 Menschen angehören, darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita, etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe. Personen unter 65 Jahren erhalten regelhaft AstraZeneca. Das Land setzt dabei die neuesten medizinischen Erkenntnisse um und verschiebt die Zweitimpfung von der neunten auf die zwölfte Woche. Die Impfangebote werden durch die koordinierenden Einheiten der Impfzentren mit den Arbeitgebern, Dienstherren bzw. Einrichtungsleitungen abgestimmt und erfolgen sowohl in Impfzentren als auch vor Ort.

Ende März erhalten Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung ein Impfangebot. 

Der Beginn der Impfungen der über 70-Jährigen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit von BioNTech-Impfstoff und dem Impffortschritt bei den über-80-jährigen Menschen ab. „Ich gehe davon aus, dass wir spätestens im Mai mit der Impfung der Über-70-Jährigen beginnen können“, so der Minister.

Minister Laumann: „Die Planungen für die zweite Priorisierungsgruppe sind damit noch längst nicht abgeschlossen. Wir werden in den nächsten Wochen sukzessive darlegen, wann und wie die weiteren Gruppen, die in der Impfverordnung des Bundes genannt werden, ihr Impfangebot erhalten.“

Darüber hinaus kündigte Gesundheitsminister Laumann an, dass so schnell wie möglich – also in den nächsten Wochen – die Impfungen von schwer pflegebedürftigen Personen in der eigenen Häuslichkeit beginnen werden. Dabei werden entweder Ärzte des Impfzentrums mehrere Impflinge abfahren und verimpfen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren eine Impfung über das Hausärztesystem. Zu Beginn werden in einem Modellprojekt zunächst 18.000 Menschen im Pflegegrad 5 geimpft.

Mehr als 50 Millionen Euro: Rekordförderung für Rad- und Fußverkehr in den Kommunen

Das Verkehrsministerium fördert in diesem Jahr im ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 156 neue Projekte für einen besseren Fuß- und Radverkehr in Nordrhein-Westfalen. Für die Förderung der Projekte steht die Rekordsumme von insgesamt 50,3 Millionen Euro aus dem Programm zur Förderung der Nahmobilität bereit.

Darin enthalten sind erstmalig 40,2 Millionen Euro vom Bund für die Förderung kommunaler Fahrradinfrastrukturprojekte. Zu den Mitteln aus dem Landesprogramm kommen weitere kommunale Investitionsmittel hinzu. Insgesamt stehen damit rund 59,9 Millionen Euro für eine bessere Nahmobilität zur Verfügung.

„Wir machen Mobilität besser, sicherer und sauberer. Gut ausgebaute, sichere Rad- und Fußwege bedeuten mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität in unseren Kommunen. Ich freue mich, dass auch der Bund mithilft, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, den Rad- und Fußgängerverkehr zu verbessern“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Gefördert werden neben Radwegen, Fahrradabstellanlagen und Gehwegen auch Fußgängerüberwege, die den Verkehr sicherer machen. Außerdem ist die Förderung von Wegweisern, Ladestationen für Pedelecs, Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen Bestandteil des Programms im Jahr 2021.

Hintergrund:

Die Finanzhilfen des Bundes kommen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land, das wiederum Bestandteil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ist. Der Bund unterstützt dabei Investitionen der Länder, Städte, Gemeinden und Kreise in den Radverkehr. Aus dem Sonderprogramm stehen rund 97 Millionen Euro für Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen bis 2023 bereit. Damit unterstützt der Bund das Ziel der Landesregierung, ein landesweites Netz hochwertiger Radwege zu schaffen.

Im Nahmobilitätsprogramm 2021 beteiligt sich der Bund an 76 Maßnahmen mit einem Fördersatz von in der Regel 80 Prozent. Das Land stockt diese Förderung jeweils um zehn Prozent auf. Strukturschwache Kommunen erhalten darüber hinaus einen Zuschlag von fünf Prozent und erreichen damit eine Förderquote von insgesamt 95 Prozent. Der zweite Teil des Nahmobilitätsprogrammes 2021 wird voraussichtlich nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2022 in den Landtag veröffentlicht. 

Expertenrat Corona legt fünfte Stellungnahme vor

Mit Blick auf die Bund-Länder-Gespräche hat der Expertenrat Corona der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in seiner fünften Stellungnahme drei konkrete Empfehlungen für die weitere Strategie im Kampf gegen das Coronavirus und den vorsichtigen Weg aus dem Lockdown unterbreitet. So sollen Öffnungsschritte aus dem Lockdown an individuell angepasste Schutz- und Hygienekonzepte geknüpft sein, zur Einordnung der pandemischen Lage auf lokaler Ebene soll eine Kombination an Indikatoren eingeführt werden und das Impfangebot sollte über priorisierte Gruppen hinaus von Bund und Ländern erweitert werden. Die empfohlenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Öffnungsschritte zu evaluieren und kurzfristig gezielt auf die Infektionsdynamik reagieren zu können.  

Die zentrale Empfehlung des Expertenrats Corona ist, die Öffnungsschritte aus dem Lockdown nicht durch zeitliche Vorgaben und eine Abgrenzung nach Branchen, sondern vielmehr an den verfügbaren Schutzkonzepten zu orientieren. Hierfür sei eine Ausweitung der Testkapazitäten, eine technologische Plattform, die unter Einbeziehung der Gesundheitsämter eine umfassende und tagesgleiche Nachverfolgung der Infektionsketten gewährleiste sowie eine digitale Technologie zur Nachverfolgung von Clusterinfektionsherden erforderlich. Letzteres könne durch eine Weiterentwicklung der Corona-Warn-App erfolgen.  

Zur Einordnung der epidemischen Lage auf lokaler Ebene empfiehlt der Expertenrat, mehrere Indikatoren in den Blick zu nehmen, da das Infektionsgeschehen durch die nach wie vor hohe Unsicherheit keine Abbildung durch einen einzelnen Faktor erlaube. Insbesondere müssten neben der 7-Tages-Inzidenz auch der Anteil intensivmedizinisch behandelter Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der betreibbaren Bettenkapazitäten oder die wöchentlich hospitalisierten Fälle unter den über 60-Jährigen in den Blick genommen werden. 

Bund und Länder fordert das zwölfköpfige Gremium auf, das Impfangebot über die priorisierten Gruppen hinaus rasch zu erweitern. 

Zu dem zwölfköpfigen Gremium gehören:

  • Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn und früherer langjähriger Richter am Bundesverfassungsgericht 
  • Stephan Grünewald, Diplom-Psychologe und Gründer des Markt- und Medienforschungsinstituts „rheingold“ 
  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Otfried Höffe, emeritierter Philosophie-Professor an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen 
  • Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln 
  • Monika Kleine, Geschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen in Köln 
  • Prof. Dr. Renate Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach 
  • Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Vorsitzende der Geschäftsführung beim Maschinenbauer Trumpf 
  • Prof. Dr. Armin Nassehi, Professor für Allgemeine Soziologie und Gesellschaftstheorie an der Ludwig-Maximilians-Universität München 
  • Claudia Nemat, Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG 
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt, Präsident des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung 
  • Prof. Dr. Hendrik Streeck, Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn 
  • Prof. Dr. Christiane Woopen, Humanmedizinerin und Vorsitzende des Europäischen Ethikrates 

Weitere Informationen zu der Arbeit sind abrufbar unter www.land.nrw/de/expertenrat-corona

Landesregierung fördert Aufbau einer weltweit einzigartigen Speicher- und Transporttechnologie für Wasserstoff mit neun Millionen Euro

Nordrhein-Westfalen will den Aufbau einer zukunftsweisenden Wasserstoffwirtschaft beschleunigen. Mit der Wasserstoff Roadmap NRW hat Energie- und Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart die strategischen Eckpunkte bereits Ende vergangenen Jahres vorgestellt. Jetzt startet eines der zentralen Projekte zur Umsetzung der Roadmap: Im Chempark Dormagen entsteht die weltgrößte Anlage zur Speicherung von grünem Wasserstoff in flüssigen organischen Trägerölen (Liquid Organic Hydrogen Carrier, LOHC) im industriellen Maßstab. Die Technologie ermöglicht es, Wasserstoff noch sicherer und effizienter zu transportieren und zu speichern. Die Landesregierung unterstützt das Projekt Hector mit neun Millionen Euro aus dem Programm „progres.nrw Innovation“. Insgesamt hat das Projekt ein Volumen von 20 Millionen Euro.

Minister Pinkwart: „Das Projekt Hector in Dormagen ist ein weiterer, wichtiger Schritt bei der Umsetzung unserer Wasserstoff Roadmap. Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir künftig unseren Wirtschafts- und Industriestandort mit grünem Wasserstoff versorgen können. Außerdem bildet es den Nukleus für die Schaffung zukunftsgerichteter Arbeitsplätze und unterstützt das Rheinische Revier dabei, zum führenden Wasserstoffstandort zu werden. Die LOHC-Technologie bietet eine vielversprechende Perspektive, um Wasserstoff weltweit in großen Mengen zu transportieren und zu handeln. Nordrhein-Westfalen wird für die Transformation zu einem modernen, klimaneutralen Standort große Mengen an Wasserstoff benötigen. Daher sind innovative Technologien für den Transport und die Speicherung enorm wichtig.“

Die neu gegründete Tochter von Hydrogenious LOHC Technologies, die LOHC Industrial Solutions NRW GmbH mit Sitz in Krefeld, übernimmt die Projektsteuerung und den Betrieb der Anlage. Die Muttergesellschaft aus Erlangen liefert dazu ihre patentierte und hochinnovative LOHC-Technologie. Die Covestro Deutschland AG stellt in Dormagen die Standortfläche zur Verfügung und liefert künftig grünen Wasserstoff. Wissenschaftlicher Partner ist das Forschungszentrum Jülich mit seinem Institut für Energie- und Klimaforschung. Mit dem niederländischen Co-Investor Royal Vopak wird außerdem eine Verbindung zum Hafen Rotterdam vorbereitet.

Wasserstoff ist für die Landesregierung ein zentrales Element zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Modernisierung des Wirtschafts- und Energiestandorts Nordrhein-Westfalen. Wasserstoff kann in der Industrie eingesetzt werden, um Stahl, Glas oder Dünger klimaneutral herzustellen. Im Verkehrssektor werden bereits erste Busflotten mit Wasserstoff betrieben. Die Landesregierung arbeitet intensiv am Markthochlauf von Tankstellen und Lastwagen mit Wasserstoff und fördert Kommunen und Regionen beim Aufbau ihrer Wasserstoffinfrastruktur.

Studie zur Zukunft der Automobilwirtschaft: Technologischer Wandel mischt Karten neu, Startposition des Landes gut

Nordrhein-Westfalens Automobilwirtschaft befindet sich in einer guten Startposition, um von Zukunftsthemen wie Elektrifizierung, Automatisierung und Vernetzung der Fahrzeuge zu profitieren. Das zeigt die aktuelle Studie „Zukunft der Automobilwirtschaft in Nordrhein-Westfalen Status quo, Trends, Szenarien“, die IW Consult für das Wirtschaftsministerium erstellt hat. 

Die Automobilbranche steht einschließlich Zulieferern und verbundener Branchen wie Kfz-Handel und -Leasing für knapp zehn Prozent der landesweiten Produktion und mehr als 600.000 Arbeitsplätze. Vor allem die dynamisch wachsende Fertigung von Elektroantrieben hat in Nordrhein-Westfalen eine höhere Bedeutung, konventionelle Antriebstechnik dagegen einen geringeren Anteil. Allein durch diese günstigere Wirtschaftsstruktur kann das Land bis zum Jahr 2040 ein um 207 Milliarden Euro höheres Marktvolumen erreichen, als wenn die Struktur dem weltweiten Durchschnitt entspräche. 

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wenn die Unternehmen ihren Internationalisierungskurs fortsetzen und in die technologische Transformation investieren, dann können sie mit digitalen Geschäftsmodellen, der Automatisierung und der Vernetzung der Fahrzeuge ihre Marktanteile sogar ausbauen. Die Landesregierung leistet dazu einen Beitrag, indem wir unsere guten Rahmenbedingungen weiter verbessern. Dazu zählen die hervorragend ausgebildeten Fachkräfte und die exzellenten Hochschulen ebenso wie die Vernetzung der Branche und die Förderung gezielter Chancenfelder. Im Rahmen unseres Automotivedialogs mit führenden Zulieferbetrieben und Herstellern haben wir für Nordrhein-Westfalen als innovative Kompetenzfelder die Leistungselektronik, die Brennstoffzelle sowie Leichtbau und Interieur identifiziert, die wir in den kommenden Jahren weiter stärken und ausbauen wollen. 

Das Land unterstützt das Forschungsengagement auch beim Antrieb und setzt dabei auf alle Technologiefelder, denn die Fahrzeuge der Zukunft werden auf unterschiedlichen Energiequellen basieren. Daher bauen wir auch die Infrastruktur für Fahrzeuge mit Elektro- und Wasserstoffantrieb konsequent aus.“

Die Studie „Zukunft der Automobilwirtschaft in Nordrhein-Westfalen Status quo, Trends, Szenarien“ finden Sie hier: www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/studie-automobilwirtschaft

Erstellt wurde sie von IW Consult (Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH) in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) und dem Mobilitäts-Cluster automotiveland.nrw.

Geflügelpest: Verdachtsfälle im Kreis Gütersloh und Kreis Paderborn amtlich bestätigt

Weitere Verdachtsmeldung im Kreis Minden-Lübbecke / Staatssekretär Bottermann: Neben dem Aufstallungsgebot sind alle Geflügelhalter zur höchsten Achtsamkeit aufgerufen

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als zuständige Bundesoberbehörde hat die Ausbrüche der Geflügelpest in einem Entenmastbestand im Kreis Gütersloh und einer Hobbyhaltung im Kreis Paderborn bestätigt. Wie auch in anderen Bundesländern wurde ebenfalls das für Geflügel hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 festgestellt. Vor allem im norddeutschen Raum sind zwischenzeitlich tausende Wildvögel an dieser Virusvariante verendet.

Am Mittwoch gab es eine weitere Verdachtsmeldung aus dem Kreis Minden-Lübbecke. Nach amtlicher Bestätigung werden die 7000 Puten einer Elterntierherde am Donnerstag (4. März) getötet. Der benachbarte Landkreis Osnabrück in Niedersachsen wurde bereits informiert. Das Beobachtungsgebiet wird zusätzlich voraussichtlich in den Landkreis Herford hineinreichen.

„Die Ausbrüche der Geflügelpest treffen die hiesige Geflügelwirtschaft schwer. Wir tun unser Möglichstes, das Seuchengeschehen einzudämmen. Neben dem Aufstallungsgebot in den betroffenen Gebieten sind alle Geflügelhalter zur höchsten Achtsamkeit aufgerufen. Das derzeitige Influenza-A-Virus ist sehr aggressiv. Erkrankte Tiere zeigen schwere Symptome und verenden zahlreich“, erläutert Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. „In Anbetracht des Seuchengeschehens habe ich einen Koordinierungsstab im Ministerium unter meiner Leitung eingerichtet.“ Bereits Anfang der Woche hatte das Ministerium die Einrichtung des Landestierseuchenkontrollzentrums beim LANUV (LaTiKo) aktiviert. 

In Nordrhein-Westfalen wurde das Virus zuvor nur vereinzelt und mit größeren zeitlichen Abständen in Wildvögeln nachgewiesen. Aktuell gibt es einen weiteren positiven Befund bei einer verendeten Graugans, die in Münster aufgefunden wurde, so dass davon ausgegangen werden muss, dass das Virus in den Wildvögeln (vor allem bei Gänsen und Enten) weiterhin kursiert. Eine weitere Ausbreitung des Seuchengeschehens kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher ausgeschlossen werden.

Regierungsbezirk Detmold hauptsächlich betroffen

Um einer Weiterverbreitung der Tierseuche und einer Übertragung von Wildvögeln auf gehaltene Vögel entgegenzuwirken, hat das Land im gesamten Regierungsbezirk Detmold die Aufstallung von Geflügel verfügt. Tierhalter sind ab sofort verpflichtet, ihr Geflügel, unabhängig davon, ob es sich um Hobby-Haltungen oder gewerbsmäßige Haltungen handelt, in geschlossenen Ställen zu halten.

Von den aktuellen Ausbrüchen der Geflügelpest in Nutztierbeständen ist derzeit in erster Linie der Regierungsbezirk Detmold betroffen. In dem betroffenen Betrieb im Kreis Gütersloh wurden bereits am 2. März über 20.000 Enten getötet. Die eingerichtete Überwachungszone, mit einem Radius von 3 km, ist mittlerweile in einen Sperrbezirk übergegangen, nachdem der Ausbruch offiziell bestätigt wurde. Um den Sperrbezirk wurde zudem ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km eingerichtet. 

In diesen Restriktionszonen wird gehaltenes Geflügel entsprechend untersucht und darf bis zur Aufhebung der Zonen nicht aus den Betrieben verbracht werden. Die Einrichtung des Beobachtungsgebietes erstreckt sich bis in den Kreis Warendorf und in den niedersächsischen Landkreis Osnabrück. Nachdem sich auch in einer Hobbygeflügelhaltung im Kreis Paderborn der klinische Verdacht bestätigt hat, wurden auch hier Restriktionszonen eingerichtet. Diese reichen bis in den Hochsauerlandkreis. Auch hier wurden die Tiere bereits getötet. 

Ohne intensiven Tierkontakt keine Gefahr für Menschen

Theoretisch können alle Influenza-A-Viren, die beim Menschen auch für die Auslösung der saisonalen Grippe verantwortlich sind, auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden. In Deutschland ist es jedoch bisher nicht zu einer Übertragung des aktuellen Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5N8 auf den Menschen gekommen. Es handelt sich um einen Virustyp, der bereits seit Monaten in der Wildvogelpopulation kursiert und über den Vogelzug bereits zu Beginn des Winters nach Deutschland eingetragen wurde.

Für Personen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, ist das Geflügelpest-Virus keine Gefahr. Geflügelfleisch wird vor dem Verzehr erhitzt, so dass auch hier kein Übertragungsrisiko besteht. Eine Übertragung des aktuellen Virus auf den Menschen wurde bisher weltweit nur aus Russland bekannt. Dort sind Mitarbeiter einer Geflügelfarm mit dem Virus infiziert worden und auch an leichten Grippesymptomen erkrankt.

Voraussetzung für eine Infektion am Tier ist der unmittelbare intensive Kontakt zum Geflügel. Alle Mitarbeiter, die in Ausbruchsbetrieben tätig waren, sollten mindestens 10 Tage nach Ausbruch der Erkrankung beobachten, ob bei ihnen eine Atemwegserkrankung auftritt. Auf Bundesebene wird derzeit ein Monitoring initiiert, um gezielt bei Menschen zu überprüfen, ob es auch in Deutschland entsprechende Virusfunde beim Menschen gibt.

Tierseuchenkasse und Tierseuchenbekämpfung

Da es sich bei der Geflügelpest um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt und es keine Behandlungsmöglichkeiten gegen das Virus gibt, müssen die betroffenen Tiere schnellstmöglich getötet werden, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Um eine den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechende Tötung des Geflügels vornehmen zu können, werden über bestehende Standby-Verträge mit der Tierseuchenkasse NRW zur Verfügung stehende Firmen mit der Durchführung der Tötung beauftragt. 

Auch die Tierseuchenvorsorgegesellschaft unterstützt die erforderlichen Maßnahmen und stellt u. a. eine Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebe sicher. Die Tierseuchenbekämpfung liegt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Veterinärämter. Die Tötung von Tieren auch im Tierseuchenkrisenfall erfolgt unter der Aufsicht von Amtsveterinären, um sicherzustellen, dass tierseuchen- und tierschutzrechtliche Vorgaben vollumfänglich beachtet werden.

Hinweis für Geflügelhalter

Aufgrund der derzeitigen Seuchenlage ist auch bei Hobbyhaltern eine tägliche Kontrolle der Todesraten sowie der Produktionsdaten im Tierbestand erforderlich. Erhöhte Sterblichkeitsraten (mehr als 2 Prozent des Bestandes innerhalb von 24 Stunden) sowie rückläufige Legeleistungen sind unverzüglich bei dem vor Ort zuständigen Veterinäramt zu melden. Das Veterinäramt leitet dann eine amtliche Probenuntersuchung und alle weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ein.

Der betroffene Geflügelbestand wird zunächst gesperrt. Bei positivem Nachweis der Geflügelpest wird die Tötung des Tierbestandes angeordnet. Eine Aufhebung der eingerichteten Restriktionszonen erfolgt erst, wenn alle Tiere negativ untersucht sind. 

Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz unserer Hausgeflügelbestände sind weiterhin zwingend zu beachten. Auch in Gebieten, in denen Geflügel derzeit noch im Freien gehalten werden darf, ist sicherzustellen, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter- oder Wasserquellen des Hausgeflügels bekommen können, um Kontakte zu Wildvögeln so weit wie möglich zu verhindern.

Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden. 

Weitere Informationen: 

Pressemitteilung MULNV vom 02. März 2021: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/gefluegelpest-erste-amtliche-verdachtsfaelle-in-zwei-gefluegelhaltungen-im-kreis-guetersloh-und-kreis-paderborn-1614700981

Informationen des FLI zur Aviären Influenza (AI) / Geflügelpest, inklusive einer Übersichtskarte der bisher in Deutschland festgestellten HPAI-Infektionsfälle:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
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