KW 04: Aus der Fraktion

Peter Preuß zur Aktuellen Stunde zu Corona-Impfungen in NRW

Fast 400.000 Termine in gut zwei Tagen sind kein Chaos, sondern Erfolg

Der Landtag hat in einer Aktuellen Stunde über die Corona-Impfungen in Nordrhein-Westfalen diskutiert. Dazu erklärt unser gesundheitspolitischer Sprecher Peter Preuß: 

„Das Corona-Virus ist seit nunmehr fast einem Jahr bittere Realität für uns alle. Aber es ist nicht unbesiegbar. Wir können diese Pandemie überwinden. Wir brauchen dazu allerdings gesamtgesellschaftlich Durchhaltevermögen, Solidarität, Disziplin – und auch Geduld. 

Was nicht hilft, ist, wenn die Opposition im NRW-Landtag zum Start der Impftermin-Vergabe nur darauf wartet, schon nach wenigen Stunden ihre Pressemitteilungen zu Versagen und Chaos in die Welt zu blasen. Wenn nach gut zwei Tagen fast 400.000 Menschen konkrete Termine für Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, ist das kein Chaos, sondern ein großer Erfolg. Das Zeter und Mordio von den Bänken der Grünen und Sozialdemokraten trägt zu diesem Erfolg rein gar nichts bei, sondern zerstört unnötig Vertrauen in der Bevölkerung, das wir für die Bewältigung der Corona-Krise so dringend brauchen. 

Dass es haken würde, wenn eine Million Menschen zeitgleich einen Impftermin haben wollen und jeder einzelne gern der oder die Erste wäre, war von Beginn an klar. Die Terminvergabe ist ein Nadelöhr und wir danken den vielen Menschen, die bei dieser Mammutaufgabe mitarbeiten. Unser zentrales Problem ist aber nicht die Impfterminvergabe, sondern die Verfügbarkeit des Impfstoffes. Hier braucht es gesamtdeutsche und europäische Lösungsansätze.“

Claudia Schlottmann und Petra Vogt zu Schulpolitik

Opposition macht Pandemie zum Spielball ihrer Polemik

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstag über die Schulpolitik in der Corona-Krise debattiert. Dazu unsere bildungspolitische Sprecherin Claudia Schlottmann und die stv. Fraktionsvorsitzende Petra Vogt:

Claudia Schlottmann: „Diese Pandemie stellt uns vor Herausforderungen, wie sie bisher noch keine Regierung bewältigen musste. Ein gemeinsamer, demokratischer und diplomatischer Weg wäre der einzig richtige, doch anstatt mit konkreten Lösungsvorschlägen und konstruktiven Ideen die Arbeit der Landesregierung zu unterstützen, ist die Opposition aus Prinzip dagegen und macht die Pandemie zum Spielball ihrer Polemik. Vorschläge für einen Freischuss beim Abitur oder dezentrale Abschlussprüfungen sind wenig hilfreich. Wir müssen den Schülerinnen und Schülern die Chance geben, zu einem zentralen und wettbewerbsfähigen, anstatt zu einem bundesweit degradierten Abschluss zu kommen. Oberstes Gebot ist zudem, dass unsere Schülerschaft, Lehrkräfte und auch Eltern gesund bleiben. Dafür müssen wir uns an das dynamische Infektionsgeschehen anpassen,  in diesen Zeiten Schritt für Schritt agieren und dabei stehts die Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Bildungsauftrag im Blick behalten.“

Petra Vogt: „Dass der Präsenzunterricht die beste Form des Unterrichts darstellt, ist eine Tatsache, hier sind sich Politik und Wissenschaft einig. Sowohl die Lehrkräfte in unserem Land als auch die Schülerinnen und Schüler leisten seit Beginn der Pandemie Großartiges. Das Gleiche gilt für die Eltern, die ihre Kinder beim Homeschooling so hervorragend unterstützen. Natürlich würden wir den Präsenzunterricht gerne so schnell wie möglich wieder anbieten, die Infektionszahlen sind dafür aber weiterhin zu hoch. Die Pandemie ist weiterhin höchst dynamisch, aber es gibt die eindeutigen Beschlüsse der letzten Sitzung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen. Darin heißt es, dass der Präsenzunterricht bis zum 14. Februar 2021 ausgesetzt wird. Schulministerin Yvonne Gebauer hat am Dienstag nochmals betont, dass NRW sich konsequent an diese Beschlüsse hält. Damit leisten die Schulen weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung. Das ist das Gegenteil vom unterstellten Chaos, das ist ein behutsames Abwägen des Infektionsgeschehens. Genau deshalb war es richtig, dass die Landesregierung in NRW den Präsenzunterricht so lange ermöglicht hat.  Das hilft uns jetzt beim Distanzunterricht, bei den Halbjahreszeugnissen und bei den wichtigen Abschlüssen.“

Matthias Goeken zum Antrag „Corona-Ausbildungsjahrgang verhindern“

Junge Menschen sollen optimistisch in die Zukunft gehen können

Die NRW-Koalition aus CDU und FDP hat einen Antrag ins Plenum des Landtages mit dem Ziel eingebracht, die praktische Berufsorientierung auch in Zeiten von Corona zu unterstützen. Dazu erklärt der Beauftragte unserer Fraktion für das Handwerk, Matthias Goeken: 

„In aller Munde ist derzeit die durch Corona bedingte Situation an den Schulen in Nordrhein-Westfalen und die Frage, wie wir eine Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler durch die Pandemie verhindern können. Doch wir müssen auch den logischen nächsten Schritt tun: Diese jungen Menschen dürfen auch bei ihrem anschließenden Eintritt ins Berufsleben keine Benachteiligung erfahren. Tatsächlich aber ist es für viele von ihnen schwierig, angesichts abgesagter Schnuppertage und gecancelter Betriebspraktika eine Wahl für die Zeit nach dem Abschluss zu treffen. Deshalb soll der Landtag die Landesregierung beauftragen, sich hier im Dialog mit Schulen und den Partnern im Ausbildungskonsens verstärkt einzubringen. Wir müssen einen ,Corona-Ausbildungsjahrgang‘ verhindern – auch in dieser Krise sollen junge Frauen und Männer selbstbewusst, optimistisch und orientiert den Schritt aus der Schule in ihre Zukunft gehen können. 

Das Handwerk ist größtenteils gut durch die Krise gekommen und bietet jungen Menschen Perspektiven. Schulen, Berufskollegs und Betriebe sind jetzt besonders gefordert, diese Perspektiven deutlich aufzuzeigen. Wir wollen die Digitalisierung auch in diesem Bereich voranbringen und neue Wege der Berufsorientierung sowie des Matching-Prozesses zwischen Lehrstätte und Lehrling erproben. Es muss aber auch Möglichkeiten geben, ausgefallene Praxisphasen nachzuholen. Zudem wollen wir Kampagnen der Kammern und anderer berufsständischer Organisationen für die duale Ausbildung unterstützen, um die Optionen, die hier gerade jetzt geboten werden, präsent zu machen. Der Fachkräftemangel ist nicht vorüber, nur weil wir uns in einer Pandemie befinden. Für unsere junge Generation in Nordrhein-Westfalen liegt in dieser Erkenntnis auch eine große Zukunftschance.“

Jens Kamieth zur Förderung von Familienerholung

Wir wollen eine Atempause für Familien

Die NRW-Koalition von CDU und FDP stellt eine Million Euro an Haushaltsmitteln bereit, um damit ein Sonderprogramm für Familienerholung zu finanzieren. Dazu erklärt unser familienpolitischer Sprecher Jens Kamieth: 

„Dieser Haushaltsposten für Familienerholung war ein Herzensanliegen für mich als Familienpolitiker und für die gesamte CDU-Fraktion. Ich bin stolz, dass es uns gelungen ist, diese Summe für eine Sache bereitzustellen, die aktuell so wichtig ist wie selten zuvor: Erholung für besonders belastete Familien. Unser Ziel: Mit einer Million Euro wollen wir insgesamt rund 1000 Wochen Urlaub für Familien mit beispielsweise mehreren Kindern und Alleinerziehende finanzieren, die sich sonst keine Auszeit von ihrem oft besonders stressigen Alltag leisten könnten. 

Unser Ziel ist es dabei, dass der geförderte Urlaub – sobald er wieder möglich sein wird – in Nordrhein-Westfalen stattfindet. So profitieren auch unsere hiesigen Familienerholungsstätten. Das Familienministerium hat dankenswerterweise umgehend gemeinsam mit der NRW-Koalition den Dialog mit Praktikerinnen und Praktikern aufgenommen, um die Förderbedingungen praxisorientiert zu erarbeiten und so einen unbürokratischen Zugang zum bereitstehenden Geld zu ermöglichen. Wir alle wollen keine Zeit verlieren, damit betroffene Familien nach dem Lockdown die Chance haben, rasch eine sicher bitternötige Atempause einzulegen. Ich hoffe, dass wir auf diese Weise vielen Kindern und ihren Eltern – vielleicht zum ersten Mal –  eine schöne, unbeschwerte Zeit miteinander bieten können, die sie sich sonst nicht hätten leisten können.“

Bodo Löttgen (CDU) und Christof Rasche (FDP)

Pandemische Lage verlängern – Mitspracherecht des Landtags stärken

„Mit Sorge verfolgen wir die Meldungen über die auch in Deutschland bereits festgestellte Mutation des SARS-CoV2-Virus. Die am 19. Januar durch die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin beschlossenen Maßnahmen sind notwendig, um eine Verbreitung dieser Virusmutation mit möglicherweise höherem Ansteckungspotenzial zu verhindern. Es muss jetzt vordringliche Aufgabe sein, so schnell wie möglich wissenschaftliche Gewissheit zu den Eigenschaften dieser Mutation zu erlangen, um eine fundierte Grundlage für zukünftige politische Entscheidungen zur Verfügung stellen zu können. Dies gilt auch für die Frage, ob geimpfte Personen weiterhin als Träger des Virus andere infizieren können. Damit die Landesregierung weiterhin über wirksame Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie verfügen kann, werden wir unseren Fraktionen vorschlagen, für die kommende Plenarwoche den Antrag zu stellen, die „epidemische Lage von landesweiter Tragweite für das Land Nordrhein-Westfalen“ um weitere zwei Monate zu verlängern.  

Die Fraktionen von CDU und FDP sehen zudem die Beteiligung des Parlaments bei massiven Grundrechtseingriffen als geboten an. Um Mitwirkungsrechte des Parlamentes bei der Rechtssetzung während der Corona-Pandemie zu verbessern, wollen CDU- und FDP-Fraktionen den Entwurf des „Gesetz zur parlamentarischen Absicherung der Rechtsetzung in der COVID-19 Pandemie“ in die Beratungen der kommenden Woche einbringen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen haben wir zu einem Gespräch über den Entwurf für kommende Woche eingeladen.

Die Novelle des Pandemiegesetzes soll einen sachgerechten Ausgleich zwischen der gebotenen parlamentarischen Beteiligung und schneller Handlungsfähigkeit der Exekutive herstellen. Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP konkretisiert im Rahmen der Ermächtigung durch das Infektionsschutzgesetz den grundrechtlichen Korridor, in dem sich die Rechtsetzung bewegen darf. Zwischenzeitlich gemachte Erfahrungen und Weiterentwicklungspotentiale wollen wir mit diesem Gesetzentwurf nutzen.“

Bianca Winkelmann und Rainer Deppe zum Start des Förderprogramms zur Rehkitzrettung 

Förderung für Drohnen mit Wärmebildkameras startet

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz startet ab sofort mit der Ausschreibung für das Förderprogramm zur Beschaffung geeigneter Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Rehkitzrettung. Es setzt damit einen Antrag von CDU und FDP um, mit dem die NRW-Koalition junge Rehe besser schützen möchte. Unsere Sprecherin für Umwelt und Landwirtschaft, Bianca Winkelmann, und unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Rainer Deppe erklären dazu:

„Wir freuen uns, dass die von CDU und FDP über den Haushalt 2021 beantragte Förderung für die Wärmebilddrohnen nun beginnen kann. Damit ist ein weiterer Schritt zu mehr Tierschutz in Nordrhein-Westfalen getan. Frühzeitig können nun über die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften Anträge beim LANUV gestellt werden. Insgesamt stehen 200.000 Euro dafür zur Verfügung. Die Förderquote beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 

Das bereits im Vorfeld bei uns registrierte überaus große Interesse an unserem Förderprogramm zeigt einmal mehr, dass Jäger und Landwirte gemeinsam für den Artenschutz eintreten wollen. Es zeigt auch, dass die voranschreitende Technisierung die Landwirtschaft auch in anderen Bereichen effizienter und sicherer machen kann und wird.“

Hintergrund: 

Die besonders gefährdeten Rehkitze werden bei Mäharbeiten trotz einiger durch die Landwirtschaft getroffener Vorkehrungen hin und wieder übersehen. Deshalb kommt es regelmäßig zu Unfällen, bei denen die kleinen Rehe häufig schwer verletzt werden und sterben. Landwirte und Jäger arbeiten bereits Hand in Hand, um diese Gefahr zu minimieren. Ein erfolgreicher Trend ist die Unterstützung durch den Einsatz von Drohnen, die mit einer Wärmebildkamera ausgestattet sind. Mit diesen können die Flächen überflogen und abgesucht werden, bevor sie gemäht werden. Im Anschluss holen freiwillige Helfer der Hegeringe und Landwirtschaft die so aufgespürten Tiere aus den Wiesen. Das Förderprogramm ist abrufbar unter https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme 

Aus der Landesregierung

SARS-CoV-2: Modellprojekt zur Erfassung der britischen Virusmutation in Nordrhein-Westfalen gestartet

In den letzten Wochen mehrten sich die weltweiten Berichte zu weiteren Varianten von SARS-CoV-2. Dazu zählen insbesondere die neue sogenannten britische SARS-CoV-2 Variante (B.1.1.7), die zunächst in Großbritannien beobachtet wurde und sich dort rasch verbreitet hat, und die südafrikanische Variante (B.1.351). Aufgrund der bislang weitgehend Unklarheit über die Verbreitung der verschiedenen Virusmutationen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Modellprojekt „Molekulare Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten in NRW“ gestartet, das deren Verbreitung möglichst schnell und umfassend erfassen soll. Leiter des mit rund 200.000 Euro geförderten Projekts ist Professor Alexander Mellmann vom Institut für Hygiene des Universitätsklinikums Münster. Universitäre Projektpartner sind zudem Professor Alexander Dilthey vom Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene und Professor Jörg Timm vom Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Mir ist es ein besonderes Anliegen zu untersuchen, ob sich die Varianten in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich verbreitet haben, beispielsweise in den Grenzregionen zu den Niederlanden. Noch diese Woche wird damit begonnen, rund 1.000 positive SARS-CoV-2 Proben insbesondere aus dieser Region zu sammeln und auszuwerten.“ In den Niederlanden gilt die Variante B.1.1.7 bereits als verbreitet und dies mit steigender Tendenz. Es wird davon ausgegangen, dass die Virusmutation ansteckender ist als die ursprüngliche SARS-CoV-2 Variante. 

„Ich freue mich über diese kurzfristige Zusammenarbeit von universitärer Medizin in Kooperation mit einigen großen Laboren. Das Modellprojekt wird ein gemeinsamer Kraftakt, der aber notwendig ist, um über die gegenwärtige Verbreitung der SARS-CoV-2-Mutationen näheren Aufschluss zu bekommen. Glücklicherweise können wir aber auf bereits bestehenden Strukturen und Kooperationen zurückgreifen“, so Professor Alexander Mellmann.

Das Projekt ist eine Punktprävalenzstudie. Das heißt, es soll vor allem die Frage beantwortet werden, in welchem Umfang in Nordrhein-Westfalen bereits SARS-CoV-2-Varianten wie beispielsweise die Variante B.1.1.7 oder B.1.351 zu einem bestimmten Zeitpunkt vorkommen. Zudem soll geklärt werden, ob es neben den bekannten noch weitere Virusvarianten gibt.

Bisher sind in Nordrhein-Westfalen elf Fälle einer SARS-CoV-2 Infektion mit der B.1.1.7 Variante sowie drei Fälle einer Infektion mit der B.1.351 Variante bekannt, die anhand einer Gesamtgenomsequenzierung nachgewiesen wurden. Weitere Verdachtsfälle liegen aufgrund spezifischer PCR-Untersuchungen vor bzw. werden derzeit sequenziert. Gemäß Infektionsschutzgesetz ist ergänzend zum Untersuchungsbefund das Typisierungsergebnis ein übermittlungspflichtiger Bestandteil der SARS-CoV-2 Meldung, somit wird das Typisierungsergebnis auch dem RKI bekannt.

Ministerin Gebauer: Der Ausbau des Offenen Ganztags in Nordrhein-Westfalen erhält einen zusätzlichen Impuls

Bundesmittel für den Ganztagsausbau in Nordrhein-Westfalen

Für den Ausbau des Offenen Ganztags erhält das Land Nordrhein-Westfalen vom Bund zusätzliche Mittel in Höhe von rund 158 Millionen Euro. Die Verwaltungsvereinbarung zu den „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ war zum 28. Dezember 2020 in Kraft getreten. Dazu kommen rund 67,8 Millionen Euro als Eigenanteil, der hälftig jeweils mit rund 33,9 Millionen Euro vom Land und den Kommunen geleistet wird. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat zugestimmt, sodass die entsprechende Förderrichtlinie zur Umsetzung des Pakets ab sofort gültig ist. Damit können die Mittel nun für Investitionen in den qualitativen und quantitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder eingesetzt werden. 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen stärkt weiter konsequent die schulischen Ganztagsangebote und legt den Fokus neben dem Ausbau der Plätze auch auf die Qualität. Allein in dieser Legislaturperiode haben wir die Mittel für den Offenen Ganztag an Grundschulen bis jetzt um 110 Millionen Euro erhöht. Die nun zur Verfügung stehenden Bundesmittel sind ein zusätzlicher finanzieller Impuls, sodass auch die Kommunen weiter in erheblichem Maße in den Ganztag investieren können. Die Offene Ganztagsschule leistet sowohl ein wichtiges Bildungs- und Betreuungsangebot als auch einen unverzichtbaren Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Die Verwaltungsvereinbarung sieht einen Eigenanteil von 30 Prozent der Fördersumme vor, den Land und Kommunen hälftig übernehmen. Zuwendungsempfänger sind die Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Träger von genehmigten Ersatzschulen. Die Bundesregierung hatte im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie bis zu 1,5 Milliarden Euro zum Ausbau der Ganztagsangebote in Aussicht gestellt, die zusätzlich zu den im Koalitionsvertrag des Bundes angekündigten 2 Milliarden Euro fließen. 

Ganztags- und Betreuungsangebote werden in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich ausgebaut. Rund 94 Prozent der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sind offene Ganztagsschulen. Die Landesregierung hat die Mittel für den Offenen Ganztag von 2017 bis 2021 von 454 Millionen Euro deutlich auf 602 Millionen Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung um 32,5 Prozent. Mit diesem zusätzlichen Geld können in Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2021/2022 insgesamt 354.670 Plätze im Offenen Ganztag finanziert werden und damit rund 47.000 mehr als im Jahr 2017.

Keine Ausweisung von Radonvorsorgegebieten in Nordrhein-Westfalen 

Das Ministerium bietet den Bürgern in Gebieten mit erhöhtem Radonvorkommen kostenlose Radon-Raumluftmessungen an

Über das Vorkommen von Radon im Boden findet heute ein Gespräch zwischen Pressevertretern und den Bürgermeistern von Arnsberg, Balve und Sundern, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und der Zentralen Radonstelle NRW am Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA.nrw) statt.

Radon ist ein radioaktives Edelgas, es entsteht auf natürliche Weise im Boden und kommt in der Umgebungsluft vor. Sammelt sich das Gas in Räumen an, kann das zu einem Gesundheitsrisiko werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat in einem sogenannten Radonmaßnahmenplan den Bundesländern die zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz vor Radon vorgeschrieben. In Nordrhein-Westfalen liegt die Federführung für die Umsetzung dieser Maßnahmen beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), welches durch die Zentrale Radonstelle NRW am Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA.nrw) unterstützt wird. 

Wieviel Radon im Boden und in der Luft vorhanden ist, ist in Nordrhein-Westfalen regional sehr unterschiedlich. Nordrhein-Westfalen hat sogenannte Radonvorsorgegebiete auszuweisen, wenn der gesetzliche Referenzwert von 300 Becquerel/m³ auf mindestens 75 Prozent der Gemeindefläche und zusätzlich in mindestens zehn Prozent der Gebäude überschritten wird. Dieses Kriterium ist in Nordrhein-Westfalen an keinem Ort erfüllt, so dass es zu keiner Gebietsausweisung kommt. 

Die Ergebnisse zahlreicher Radonmessungen und geologischer Untersuchungen wurden durch das Bundesamt für Strahlenschutz in einem Rechenmodell zusammengefasst, der Radon-Prognose. Im Ergebnis zeigt die Radonprognosekarte für Nordrhein-Westfalen, dass die Wahrscheinlichkeit für Referenzwertüberschreitungen in Gebäuden überwiegend im mittleren Bereich liegt. Nur für drei Städte Arnsberg, Balve und Sundern im Sauerland besteht laut Prognose die Möglichkeit der Referenzwertüberschreitungen in mehr als zehn Prozent der Gebäude. In dieser Region ist das Vorkommen von hohen Radonwerten auf ein bestimmtes Gestein zurückzuführen, das nur stellenweise an der Erdoberfläche auftritt. Daher sind die Gemeinden mit weit weniger als 75 Prozent ihrer Fläche betroffen, sodass sie nicht als Radonvorsorgegebiete festzulegen sind.

Zur weiteren Präzisierung der Beurteilung der Radon-Situation vor Ort werden Innenraummessungen benötigt. Das Ministerium möchte daher den Bürgerinnen und Bürgern in den Gebieten mit erhöhten Radonvorkommen die Möglichkeit anbieten, Radonmessungen in Wohnräumen kostenfrei durchführen zu lassen. Ihr Ansprechpartner ist die Zentrale Radonstelle NRW. Das weitere Vorgehen wird auf der Webseite www.radon.nrw.de/messprogramme veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen auch schriftlich oder telefonisch melden: Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes NRW – Zentrale Radonstelle NRW, Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf; E-Mail-Adresse: radon@lia.nrw.de, Telefon: 0211 3101 1222.

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