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Bodo Löttgen zu falschen Statistiken der SPD-Fraktion 

SPD schürt mit Fake-News Ängste in der Bevölkerung

Die Landesregierung hat den nordrhein-westfälischen Landtag über die Beratungen der Länderchefs mit der Bundeskanzlerin unterrichtet. Dass die SPD-Fraktion im Landtag derzeit offenbar nicht gewillt scheint, an der gemeinsamen Bekämpfung der Corona-Pandemie mitzuwirken, belegte der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen im Plenum am Beispiel der SPD-Schulpolitik und ihrer bewusst verfälschenden Öffentlichkeitsarbeit:

„Die Bekämpfung der Corona-Pandemie wird weiterhin gemeinsame Disziplin erfordern. Herr Kutschaty sprach in seiner Rede heute von einem ‚neuen Geist der Kooperation‘. Wie der aussieht, sehen wir an der in jeglicher Hinsicht unseriösen Schulpolitik der SPD. Die Fraktion hat eine Grafik ins Internet gestellt, in der sie die absolute Zahl aller an diesem Tag als Corona-positiv gemeldeten Lehrerinnen und Lehrer mit dem Wochendurchschnitt der Neuinfektionen in der Bevölkerung verglichen hat. Eine Statistik, die sie selbst gefälscht hat, ins Internet zu stellen und zu behaupten, dies sei die Realität, wird in den Kommentaren unter besagtem Tweet zu Recht als ,Trump-Stil‘ kritisiert. Wer so etwas verbreitet, dem kann man nicht mehr trauen.

Die Wahrheit ist: Wir liegen in NRW bei Corona-Infektionen bei Schülern deutlich, bei Lehrern merklich unter dem Landesdurchschnitt. Die SPD-Landtagsfraktion verbreitet hier bewusst Fake News und will Unsicherheit und Ängste in Schulen schüren, weil ihr das politisch in den Kram passt und ihr Fraktionsvorsitzender nicht die Größe hat, diesen offensichtlichen Rechenfehler zu korrigieren. Wie die SPD-Fraktion mit derartigen Methoden Stimmungen in der Bevölkerung schürt, kann und darf nicht weiter toleriert werden.“

Gemeinsame Pressemitteilung CDU, FDP und SPD

Grenzenlos durch NRW

Die Mobilität der Zukunft beschäftigt das Parlament. In ihren Fraktionssitzungen in dieser Woche haben CDU, FDP und SPD einen gemeinsamen Antrag zu E-Tickets und E-Tarifen beschlossen. Dieser soll noch im Dezember ins Plenum eingebracht werden. Damit soll ein landesweit einheitliches und verständliches Tarifsystem geschaffen werden. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Klaus Voussem, der Sprecher für Schiene der FDP-Fraktion, Ulrich Reuter, und der Sprecher für Verkehr der SPD-Fraktion, Carsten Löcker: 

„Einfach einsteigen und durch ganz NRW fahren – mit einem festen Tarif, einem digitalen Ticket und ohne Stress. Das soll für alle, die Bus und Bahn im Land nutzen, funktionieren. Wir setzen mit unserem gemeinsamen Antrag ein wichtiges Zeichen aus Perspektive der vielen ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer in NRW.

Mit den Möglichkeiten der Digitalisierung sollen E-Tarif und E-Ticket flächendeckend in Nordrhein-Westfalen Wirklichkeit werden. Damit wird eine der größten Zugangsbarrieren im ÖPNV gerade für Gelegenheitsfahrern beseitigt. Nach jahrelanger Vorarbeit der zuständigen Aufgabenträger, Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften soll jetzt endlich der Knoten durchgeschlagen werden. 

Wir wollen das jetzige Ticket-System logischer, transparenter und kundenfreundlicher machen. Die so genannten Kragentarife, die für verbundraumübergreifende Fahrten bisher angewandt werden, führen heute zu Tarifchaos und ungerechten Preisunterschieden. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn es für identische Verbindungsstrecken unterschiedliche Ticketpreise gibt. 

Gemeinsam beauftragen wir daher die Landesregierung, in den Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften eine Bestpreisgarantie, Preisobergrenzen sowie Preisgleichheit für Hin- und Rückfahrt voranzutreiben. So kann uns bei der Gestaltung eines attraktiven Öffentlichen Personennahverkehrs ein zukunftsgerechter Durchbruch gelingen.“

Henning Rehbaum zur Aktuellen Stunde

Wirtschaftsstabilisierungsfond des Bundes für ThyssenKrupp prüfen

Thyssenkrupp ist für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Faktor. Im Landtag ist debattiert worden, wie dem Traditionskonzern zu helfen ist. Dazu unser Sprecher für Wirtschaft und Energie, Henning Rehbaum:

„Die Schieflage Thyssenkrupps ist nicht nur ein massives Thema im Ruhrgebiet. Bis nach Südwestfalen und ins Münsterland hinein stehen Niederlassungen von Thyssenkrupp, in denen mit Tausenden Fachkräften Industrieanlagen, Marinetechnik, Elektrolyseure für die Wasserstoffherstellung und viele andere Produkte für den Weltmarkt entworfen und hergestellt werden. Dass nicht nur wir, sondern auch zwei Oppositionsfraktionen eine Aktuelle Stunde zu ThyssenKrupp beantragt haben, zeigt die parteiübergreifende Einschätzung der Lage. NRW hat sich aktiv in die Konzeption des ,Handlungskonzepts Stahl‘ auf Bundesebene eingebracht und die Allianz für Stahl mitinitiiert. Die NRW-Landesregierung hat ein umfangreiches Paket vorgelegt, das zu einer Stärkung des Industrie- und Stahlstandorts NRW beiträgt. Genannt seien hier das industriepolitische Leitbild, die Energieversorgungsstrategie und die Wasserstoff-Roadmap.

Die Corona-Pandemie hat ThyssenKrupp hart getroffen. Vor allem die eingebrochene Nachfrage aus der Automobilindustrie hat die Stahlsparte weiter geschwächt. Die europäische und internationale Stahlindustrie hatte aber schon zuvor strukturelle Schwierigkeiten wie Überkapazitäten, Dumpingpreise und Handelshemmnisse, die durch Aktionen einzelner Bundesländer nicht gelöst werden können. Hier sind der Bund und die die EU gefragt. Ziel muss sein, das Stahlgeschäft des Unternehmens nachhaltig zukunftsfest zu machen. Hierfür braucht es gemeinsam mit dem Bund ein Maßnahmenpaket, um NRW-Stahlunternehmen in die Lage zu versetzen, sich eigenständig am Markt zu behaupten, und dies mit dem klimafreundlichsten Stahl weltweit. Ein Staatseinstieg erweckt Hoffnungen, ist aber kein Allheilmittel für strukturelle Probleme im globalen Stahlmarkt. Wir begrüßen, dass der Bund eine Stützung von ThyssenKrupp Steel mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfond prüft. 

Die NRW-Landesregierung hat unmittelbar nach Regierungsübernahme 2017 begonnen, den Industriestandort NRW wettbewerbsfähig zu machen, verbunden mit unumgänglichen Investitionen in die Umstellung der Hochöfen auf klimafreundliche Stahlproduktion. Bei der Umrüstung von Stahlwerken auf Wasserstoffbetrieb hat NRW industriepolitisch bundesweit die Pole-Position. Diese Herausforderung ist milliardenschwer, hat aber große Aussichten, eine NRW-Erfolgsgeschichte zu werden.“

Rainer Deppe zu Präventionsmaßnahmen 

Nordrhein-Westfalen hat Vorsorgemaßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest ergänzt

Die Afrikanische Schweinepest war Thema im Landtag Nordrhein-Westfalen. Wir sind vorbereitet und setzen auf Prävention, um die Seuche einzudämmen und alles Machbare zu unternehmen, dass sie nicht auf Hausschweinebestände übergreift. Dazu erklärt unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Rainer Deppe: 

„Wir wollen in Nordrhein-Westfalen alles dafür tun, damit die ASP in unserem Bundesland gar nicht erst ausbricht. Dazu wird die Landesregierung die Vorsorgemaßnahmen, die wir als erstes Bundesland ergriffen haben und die als Vorbild unter anderem für Brandenburg gedient haben, jetzt noch einmal ergänzen. Mit Unterstützung mit Zaunmaterial durch die Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft werden sogenannte weiße Zonen eingerichtet, die den Wildwechsel verhindern. 

Die einfache Wahrheit ist: je weniger Schweine desto weniger Möglichkeiten, die Seuche weiterzutragen. Wir sind den Jägern sehr dankbar für das, was sie in den vergangenen Jahren dahingehend schon geleistet haben. Mittlerweile haben sich die Tiere den Gegebenheiten angepasst und sind am Tage kaum noch zu sehen, auch in der Nacht meiden sie hellere Bereiche. Das erschwert die dringend notwendige Bejagung massiv. Daher wollen wir die Jäger jetzt auch, wie schon mehr als die Hälfte aller anderen Bundesländer, mit Nachtzieltechnik ausstatten. Außerdem setzen wir die Hilfe bei den Kosten für die Untersuchungen auf Trichinen fort. 

Das ist, was die Politik tun kann. Jeder Einzelne von uns kann und sollte achtsam sein, die ASP nicht versehentlich weiter auszubreiten. Wir appellieren an wirklich jeden Schweinehalter, die Biosicherheitsmaßnahmen für den eigenen Betrieb zu überprüfen und auf längere Zeit penibel einzuhalten.“

Aus der Landesregierung

Corona-Impfstrategie: Land und Kommunen verständigen sich über weiteres Vorgehen

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat sich heute mit den Landräten der Kreise und Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Impfstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen verständigt. In Telefonschaltkonferenzen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen informierte Minister Laumann über die Planungen des Gesundheitsministeriums zur Einrichtung der Impfzentren. Zudem wurde ausführlich über die Rolle der Kommunen beim Aufbau und Betrieb der notwendigen Impfstrukturen gesprochen.

„Mir ist es wichtig, frühzeitig mit allen Beteiligten über den weiteren Weg in Sachen Impfstrategie zu sprechen. Die Impfkampagne ist eine enorme Kraftanstrengung. Deshalb kommt es auf die Unterstützung und Zusammenarbeit aller relevanten Akteure an. Neben dem Land Nordrhein-Westfalen gehören selbstverständlich auch die Kreise und kreisfreien Städte und die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu“, erklärte Minister Laumann.

Nach dem heutigen Tag sei seine Zuversicht, dass die Impfstruktur bis Mitte Dezember stehe, noch einmal deutlich gewachsen. Laumann: „Ich danke allen Beteiligten, insbesondere den Kommunen und den Akteuren des Gesundheitswesens, dass sie mit uns an einem Strang ziehen, um diese Herkulesaufgabe zu bewältigen. Wir haben uns heute darauf verständigt, dass die Kommunen für die Einrichtung und Organisation der Impfzentren vor Ort zuständig sind. Und um das von vornherein deutlich zu machen: Bund und Land werden – jeweils zur Hälfte – die anfallenden Kosten übernehmen.”

Das Land trägt die Verantwortung für den Gesamtprozess des Verimpfens einschließlich der Logistik für die Impfstoffe und das Impfzubehör. Dazu gehört unter anderem die Verteilung der Impfstoffe bis hin zu den Impfzentren vor Ort. Der Bund ist für die Beschaffung des Impfstoffs verantwortlich. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen den medizinischen (inklusive IT) und die kommunale Ebene den nicht-medizinischen Teil der Impfumsetzung übernehmen. Mit Blick auf die kommunale Ebene bedeutet das, dass die Kreise und kreisfreien Städte für die Organisation geeigneter Standorte und Räumlichkeiten für die Impfzentren, die Ausstattung (zum Beispiel Mobiliar und Gebäudemanagement) und die Stellung des entsprechenden (nicht-medizinischen) Personals verantwortlich sein sollen. Personal wird etwa zur Durchführung der Anmeldung der zu Impfenden sowie für den Sicherheitsdienst benötigt.

Vorgesehen ist zumindest ein Impfzentrum pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt. Die Größe der Impfzentren richtet sich nach dem Bevölkerungsanteil in dem jeweiligen Kreis oder der Stadt. Teil der Impfzentren sollen zudem auch die mobilen Impfteams sein, die in prioritär aufzusuchenden Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Pflegeeinrichtungen) vor Ort Impfungen durchführen.

12 Millionen Euro für das Virtuelle Krankenhaus Nordrhein-Westfalen

Gesundheitsministerium fördert dreijährige Aufbauphase der gemeinnützigen Trägergesellschaft

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Virtuelle Krankenhaus mit 12 Millionen Euro. Mit der Übergabe des Förderbescheides durch den Arnsberger Regierungspräsidenten Hans-Josef Vogel kann die im September gegründete Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH ihre Arbeit aufnehmen. Mit dem Virtuellen Krankenhaus wird ein sektorenübergreifendes telemedizinisches Netzwerk als Bestandteil der Regelversorgung geschaffen. Ein Jahr, nachdem der Gründungsausschuss seine Arbeit aufgenommen hat, sind nun alle relevanten Prozesse und Rahmenbedingungen definiert, um den Pilotbetrieb zu starten.

„Mit der Finanzierung der Trägergesellschaft setzen wir bei der Schaffung des Virtuellen Krankenhauses eine neue Wegmarke. Nun gilt es, die geplanten telemedizinischen Dienstleistungen aufzubauen und schrittweise weiterzuentwickeln”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Damit verbessern wir durch die Digitalisierung das Gesundheitswesen insgesamt.” 

„Das virtuelle Krankenhaus ist ein zentraler Baustein in der medizinischen Versorgung. Hohe fachlichärztliche Expertise, die nur an spezialisierten Kliniken oder medizinischen Spitzenzentren vorgehalten werden kann, wird digital zum Wohl der Patientinnen und Patienten im gesamten Land verfügbar gemacht. Das Land schafft durch das virtuelle Krankenhaus zukunftsfähige digitale Versorgungsstrukturen durch die Telekommunikation und die dazugehörige elektronische Ausstattung behandlungsrelevanter Patientendaten”, so Regierungspräsident Hans Josef Vogel.

Bereits einige Monate früher als geplant ist das Virtuelle Krankenhaus schon Ende März mit einer Vorstufe gestartet. Mithilfe von Telekonsilen werden dabei seither die infektiologische und intensivmedizinische Expertise der Universitätskliniken Aachen und Münster bei Bedarf allen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen für die Behandlung von schwer an COVID-19 Erkrankten zur Verfügung gestellt.

Nun werden sukzessive weitere Krankheitsbilder hinzukommen. Das Virtuelle Krankenhaus startet in der Pilotphase mit den Indikationen Intensivmedizin, Infektiologie, Herzinsuffizienz, seltene Erkrankungen und Lebermetastasen bei kolorektalem Karzinom. Die im Gründungsausschuss beteiligten Universitätskliniken werden diese Indikationen mit geeigneten Pilotanwendern in Betrieb nehmen. Der Regelbetrieb wird anschließend schrittweise ausgebaut. Die Übernahme des Virtuellen Krankenhauses in die Regelversorgung wird ebenfalls schrittweise erfolgen. Für die erforderlichen Investitionen im IT-Bereich der teilnehmenden Krankenhäuser und Expertenzentren stehen sowohl Landes- als auch Bundesprogramme bereit. 

Nordrhein-Westfalen bereitet digitalen Gang in das Rathaus vor

CIO Meyer-Falcke: Wir arbeiten engagiert an der Entwicklung digitaler Bürgerämter

Ob es um einen Antrag auf BAföG, Wohngeld oder Elterngeld geht, um Ummeldungen oder die Einbürgerung: Künftig sollen die Bürgerinnen und Bürger vom Sofa aus auf eine Vielzahl von digitalen Diensten zugreifen können, die derzeit entwickelt werden. Zentrale Plattform dafür ist das Serviceportal.NRW, das Anfang 2021 live gehen soll. Die dafür nötigen Verordnungen hat das Landeskabinett nun gebilligt. 

„Auf dem Weg zum digitalen Bürgeramt kommt Nordrhein-Westfalen weiter voran“, sagte Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke, Beauftragter der Landesregierung für die Digitalisierung der Informationstechnik (CIO). „Die Aufholjagd ist in vollem Gange. Wir arbeiten engagiert an der Entwicklung digitaler Bürgerämter, damit die Bürgerinnen und Bürger bequem von zu Hause aus die Services der Verwaltung nutzen können.“

Die nun beschlossene Serviceportal.NRW-Verordnung sowie die Änderung der Servicekonto.NRW-Verordnung bringen die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen voran und lassen die Möglichkeiten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für die Bürgerinnen und Bürger greifbar werden. Das OZG verpflichtet Bund und Länder, ihre Leistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsplattformen anzubieten, die zu einem Verbund verknüpft werden sollen. Dies stellt zukünftig sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger

  • digitale Verwaltungsleistungen schnell und einfach auffinden können und  
  • immer Zugang zu den gewünschten elektronischen Verwaltungsleistungen finden, egal von welcher Plattform aus sie starten. 

Das Serviceportal.NRW als zentrales Portal für die Landesverwaltungen soll Anfang des Jahres 2021 starten, damit Nutzer rund um die Uhr die Verwaltungsleistungen beantragen können. Das Servicekonto.NRW als zentrales Nutzer- und Bürgerkonto wird zukünftig um eine Postkorbfunktionalität erweitert. Der Postkorb ist ein „virtueller Briefkasten“ für die datenschutzwahrende Zustellung zum Beispiel von Bescheiden auf Grund eines gestellten Online-Antrages.

Da nicht alle Kommunen über einen eigenen Portalzugang verfügen, richtet die Landesregierung als weiteres Angebot ein zentrales Serviceportal für Kommunen (Kommunalportal.NRW) ein, das ebenso wie das Serviceportal.NRW Anfang 2021 starten wird.

Polizei bietet „Einbruchsradar“ per App für Nordrhein-Westfalen an 

Minister Reul: Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich über das Risiko in ihrer Nachbarschaft informieren können. Das schärft die Sinne und beugt vor

Von jetzt an informiert die nordrhein-westfälische Polizei die Bürgerinnen und Bürger per App über Einbruchsgeschehen in ihrer Nachbarschaft. Die Anwendung liefert Informationen zu früheren Taten sowie auf dieser Basis Prognosen zu Einbruchswahrscheinlichkeiten. Darüber hinaus beinhaltet die App wichtige Präventionshinweise. So können sich die Nutzerinnen und Nutzer darüber informieren, wie sie ihre Wohnungen besser vor Einbrechern sichern und werden an die regionalen Beratungsstellen der Polizei verwiesen.

„Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich über das Risiko in ihrer Nachbarschaft informieren können. Das schärft die Sinne und beugt vor. Nur wer sich einer Gefahr bewusst ist, kann sich davor schützen“, sagte Minister Herbert Reul.  

Das Angebot wurde gemeinsam mit der Provinzial-Versicherung und Fraunhofer FOKUS entwickelt und ist eine neue Funktion der bereits bestehenden „MehrWetter-App“, die von der Versicherung betrieben wird. Außerdem werden bestimmte Funktionen in die App „KATWARN“ eingebunden.

Auch wenn die Zahl der Wohnungseinbrüche in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren kontinuierlich sinkt – laut polizeilicher Kriminalstatistik 2019 auf zuletzt rund 27.000 – ist ihre Bekämpfung immer noch ein Schwerpunkt der Polizei. „Ein Einbruch ist für die Opfer oft ein sehr belastendes Erlebnis. Häufig ist ihr Sicherheitsgefühl erschüttert, mit gravierenden psychischen Folgen. Deshalb dürfen wir uns nicht auf den guten Zahlen ausruhen, sondern müssen weiter dranbleiben“, so Reul.

Die Prognose kommt in der Regel als Push-Mitteilung an jedem Montag für die vorab vom User in der App festgelegten Orte, sofern temporär und regional eine erhöhte Einbruchswahrscheinlichkeit prognostiziert wurde und hat eine Gültigkeit von einer Woche. Auf einer Stadtkarte erfolgt zudem die Darstellung der zurückliegenden Tatorte. Die Darstellung beinhaltet jedoch nur die grobe Verteilung der Tatorte, sodass keine Rückschlüsse auf konkrete Adressen möglich sind. Diese „Heatmap“ wird einmal im Monat aktualisiert.

Zunächst sind die Funktionen der App örtlich auf den Zuständigkeitsbereich der 16 Kriminalhauptstellen der nordrhein-westfälischen Polizei begrenzt. Dazu zählen die Polizeipräsidien Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal. 

Ziel der Software ist es, die Prävention weiter zu stärken und die Bevölkerung mit einem modernen Ansatz für das Thema Einbruchsdiebstahl zu sensibilisieren. Auf diese Weise wird das bereits bestehende Angebot der polizeilichen Kriminalprävention sinnvoll ergänzt.

Die Apps dazu gibt es kostenlos im App Store und im Google Play Store. Am 30. November 2020 werden erstmalig Prognosen veröffentlicht. 

Rege Nachfrage zum Konjunkturpaket „Grüne Infrastruktur“: Über 60 Maßnahmen werden jetzt umgesetzt 

Ministerin Heinen-Esser: Die große Resonanz zeigt, wie groß der Bedarf an grüner Infrastruktur ist. Sie sorgt für mehr Lebensqualität, erhöht unser Wohlbefinden und ist gut für die Artenvielfalt und ein intaktes Klima.

Der vom Umweltministerium aufgelegte Förderaufruf „Grüne Infrastruktur“ im Rahmen des Konjunkturpaket I des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer Ausstattung von fünf Millionen Euro ist auf reges Interesse gestoßen. Gut 60 Maßnahmen wie Baumpflanzungen, die Umwandlung von Schottergärten sowie die Anlage von Blühwiesen und -streifen werden bis Mitte nächsten Jahres umgesetzt. 

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser freut sich über diese große Nachfrage: „Ich bin absolut überwältigt und dankbar für die Resonanz auf den Aufruf. Das zeigt, wie groß der Bedarf zur Entwicklung grüner Infrastruktur für die Konjunktur und die Gesellschaft unseres Landes ist, und das gerade jetzt bei der Bewältigung der Corona-Krise. Grüne Infrastruktur sorgt für mehr Lebensqualität, erhöht unser Wohlbefinden und ist gut für die Artenvielfalt und ein intaktes Klima.“ 

Im Rahmen des Förderaufrufs Grüne Infrastruktur ist eine Förderung der beantragten Maßnahmen von bis zu 100 Prozent möglich. Bis zum 14. Oktober 2020 konnten Anträge bei den höheren Naturschutzbehörden in den Bezirksregierungen gestellt werden. Diesem Angebot sind sehr viele, hauptsächlich kommunale Antragsteller, gefolgt. Mit Ablauf der Frist wurden knapp über 200 Anträge eingereicht. 

Da diese überwältigende Nachfrage das zur Verfügung stehende Budget des Förderaufrufs deutlich überschreitet, wurden die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit im Detail geprüft und entsprechend der im Förderaufruf veröffentlichen Kriterien bewertet. Gefördert werden nun über 60 ausgewählte Maßnahmen aus allen Regierungsbezirken. „Viele unterstützenswerte Maßnahmen können wir leider nicht fördern, ich verspreche aber diese starke Botschaft mitzunehmen und mich umso mehr für die grüne Infrastruktur einzusetzen“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. 

Online-Fachtagung: „Grüne Infrastruktur in der Metropole Ruhr“

Die Zukunft der Grünen Infrastruktur steht am 26. und 27. November 2020 auch im Mittelpunkt einer Online-Fachtagung des Regionalverbands Ruhr (RVR) mit Unterstützung und Beteiligung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums. Die zentrale Fragestellung lautet: Wie können Städte und Regionen mit Hilfe Grüner Infrastruktur zukunftsfähig und lebenswert gemacht werden? Die zweitägige Fachtagung steht unter dem Titel „Die Zukunft der Grünen Infrastruktur in der Metropole Ruhr”. Sie ist Teil der „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ im Rahmen der Ruhr-Konferenz.

Abschlussbilanz Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht: 805 Verstöße

Bei gemeinsamen Schwerpunktkontrollen in Nordrhein-Westfalen haben Eisenbahnverkehrsunternehmen, Deutsche Bahn, Bundespolizei und Ordnungsämter 805 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Wer keine Maske getragen oder Mund und Nase nicht bedeckt hatte, muss jetzt mit einem Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt rechnen.

Auf zwölf ausgewählten Strecken und Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen hatten Eisenbahnverkehrsunternehmen, Deutsche Bahn, Bundespolizei und Ordnungsämter am Dienstag, 24. November, zwischen 7 und 15 Uhr die Einhaltung der Maskenpflicht in Bahnen sowie im Bahnhof und auf Bahnsteigen kontrolliert. Rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB, der Verkehrsunternehmen, der Aufgabenträger, der Ordnungsämter und der Bundespolizei waren bei den Schwerpunktkontrollen im Einsatz. 

Der Großteil der Menschen ohne Maske war am Vormittag bei hohem Verkehrsaufkommen im Berufs- und Schülerverkehr unterwegs. Bis 12 Uhr wurden 425 Verstöße festgestellt. In der Abschlussbilanz von Bundespolizei, Verkehrsbetrieben, DB und Ordnungsämtern kamen 805 Fälle zusammen. 

„Die Bahn ist auch in Corona-Zeiten ein sicheres Verkehrsmittel. Die allermeisten Menschen tragen ihre Maske, das haben die Schwerpunktkontrollen gezeigt. Gleichwohl werden wir auch weiter mit Kontrollen in Bus und Bahn, in Bahnhöfen, Bahnsteigen und Haltestellen auf die Maskenpflicht hinweisen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Mein Dank gilt allen, die bei den landesweiten Schwerpunktkontrollen mit Engagement und Fingerspitzengefühl ihre Arbeit gemacht haben.“

Bereits am 24. August 2020 wurden bei landesweiten Schwerpunktkontrollen 1.707 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Neben den regionalen und landesweiten Schwerpunktkontrollen laufen gerade die Abstimmungen zwischen der Verkehrsministerkonferenz, dem Bundesverkehrsministerium und der Bundespolizei für einen bundesweiten Kontrolltag noch in diesem Jahr.

Seit 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Personalgewinnung für die Justiz.NRW – Ausgezeichnete Kommunikation und neue Kampagnen

Das Personalmarketing der Justiz.NRW ist für seine Arbeit mehrfach ausgezeichnet worden. Am 16. November 2020 vergab das Trendence Institut zwei der begehrten Trendence Awards an die Justiz.NRW. Am 20. November 2020 folgte ein erster Platz bei den HR Excellence Awards. In dieser Woche geht das Ministerium der Justiz mit zwei neuen Kampagnen in die Schlussphase dieses Jahres.  

Trendence: 

Das Trendence Institut in Berlin ist ein unabhängiges Beratungs- und Marktforschungsunternehmen, das Arbeitgeber mit Insights bei anstehenden Entscheidungen im Personalbereich unterstützt. 

Gleich zwei der begehrten Trendence Awards gingen an das Projekt „Knast-O-Mat“. In der Kategorie „Innovation des Jahres“ setzten sich das Kampagnenkonzept und die Web-Anwendung gegen 62 Projekte namhafter Mitbewerber (zum Beispiel Telekom, Commerzbank, Rewe und Porsche) durch. Ebenso gewann die „Knast-O-Mat“-Kampagne den Preis für die beste Recruitingkampagne 2020 für nicht-akademische Fachkräfte. Die Jury lobte die mutige Idee, die effektive Umsetzung, die erzielten Erfolge und das hervorragende Preis-Leistungsverhältnis.  

HR Excellence Award: 

Wenige Tage später hat der Knast-O-Mat bei den begehrten HR Excellence Awards gewonnen, die von der Quadriga Hochschule Berlin veranstaltet werden. In der Kategorie „Recruitingkampagne des Jahres (Großunternehmen)“ konnte sich die Justiz.NRW bei einer überaus starken Konkurrenz durchsetzen und schließlich den mit der Deutschen Bahn geteilten ersten Platz erreichen. 

Neue Kampagne „Auf Nummer sicher“: 

Der aktuelle Corona-Monitor des Trendence Instituts zeigt, dass der öffentliche Dienst in der Bewerbergunst deutlich gestiegen ist. Demnach finden rund ein Viertel aller Arbeitnehmer in Deutschland (24%) den Öffentlichen Dienst als Arbeitgeber derzeit attraktiver als noch vor der Corona-Krise. 77% der Kandidatinnen und Kandidaten würden gerne mehr über den Öffentlichen Dienst als Arbeitgeber erfahren. Gründe dafür sind insbesondere die Sicherheit und Krisenfestigkeit der Arbeitsplätze.

Vor diesem Hintergrund startet heute unter dem Motto „Auf Nummer sicher“ eine landesweite Kampagne mit Online- und Außenwerbung. Kommuniziert werden Zahlen, die für eine Karriere bei der Justiz.NRW sprechen; hervorgehoben werden die Anzahl der verschiedenen Berufsbilder, die große Dichte der Gerichte und Behörden im ganzen Land oder auch die Vielzahl der zu besetzenden Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplätze. 

Neue Kampagne „Guck mal an“: 

Zusätzlich dazu wirbt die Justiz.NRW in einer rein online-basierten Kampagne unter dem Motto „Guck mal an“ auch für solche Berufe, die im ersten Moment nicht mit der Arbeit in Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten assoziiert werden, zum Beispiel Handwerker, Pflegekräfte, Lehrer/-innen und IT-Fachkräfte. Zu diesem Zweck machen nun Motive mit Justitia in Malerkluft oder mit Tablet und Mouse auf diese Tatsache aufmerksam und machen dort, wo Handwerker, Pflegekräfte & Co anzutreffen sind, auf die Justiz.NRW als Arbeitgeber aufmerksam. 

Noch laufende Kampagne „HeimRecht“ 

Bereits seit dem Sommer 2020 läuft die virtuelle Kampagne „HeimRecht“, die in Folge ausgefallener Ausbildungs- und Berufsmessen rein online typische Berufe, Ausbildungen oder Duale Studiengänge bei der Justiz.NRW vorstellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Gerichten und Behörden stehen dafür live im Internet jeweils ca. 30 Minuten Rede und Antwort. Die Live-Streamings können auf den Plattformen Zoom, Instagram, Facebook und YouTube verfolgt werden. Zuschauer können sich in die Unterhaltung einklinken und Fragen stellen. Bisher wurden mithilfe dieses Formats mehr als eine Million Menschen erreicht. Bisherige und zukünftige Events aus dieser Serie finden sich unter: https://www.menschen-im-sinn.justiz.nrw/heimrecht 

Minister Peter Biesenbach: „Ich freue mich über die Auszeichnungen, die unsere engagierte Arbeit in der Personalgewinnung belohnen. Mit den modernen und innovativen Formaten, die wir vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie kurzfristig ins Leben gerufen haben, ist es uns gelungen, trotz aller Beschränkungen mit unseren Bewerberzielgruppen in Kontakt zu bleiben. Die jetzt startenden Kampagnen zeigen, dass wir alle Zielgruppen im Blick haben und diese auf allen Kanälen von der Justiz.NRW als Arbeitgeber überzeugen wollen.“

Landesehrenpreis für Lebensmittel 2020: 88 Unternehmen erhalten Auszeichnung

Ministerin Heinen-Esser: Die Ernährungswirtschaft zeigt auch in Krisenzeiten Engagement, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

88 Unternehmen aus verschiedenen Branchen der nordrhein-westfälischen Ernährungswirtschaft wurden heute von Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser mit dem Landesehrenpreis für Lebensmittel NRW 2020 gewürdigt. „Der Landesehrenpreis zeichnet Unternehmen aus, die durch die Herstellung von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln überzeugen und sich darüber hinaus nachhaltig engagieren. Unter erschwerten Corona-Bedingungen hat die Branche in diesem Jahr mit hoher Flexibilität und vielfältigen, organisatorischen Maßnahmen die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt“, dankte Ministerin Heinen-Esser den Preisträgern. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten auf die Vielfalt und Qualität der Ernährung vertrauen.

Der Landesehrenpreis für Lebensmittel wird jährlich durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz verliehen. Aufgrund der Corona-Pandemie kann der traditionelle Festakt zur Verleihung des Preises in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden. Die Ministerin gratulierte den Ausgezeichneten daher per Video-Botschaft unter #LandesehrenpreisNRW über Instagram (@umwelt_NRW) und Facebook (@UmweltministeriumNRW). 

Voraussetzung für die Verleihung des erstmals im Jahr 2009 vergebenen Landesehrenpreises ist, dass Unternehmen ihre Produkte in diesem Jahr einer Überprüfung durch die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) unterzogen und dafür eine Auszeichnung in Gold erhalten haben. Neben dieser Bewertung, in der vor allem die Qualität und der Geschmack der Lebensmittel beurteilt wird, werden mit dem Landesehrenpreis auch die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, tarifgerechte Bezahlung, Engagement für Nachhaltigkeit oder die Nutzung eines Umweltmanagementsystems honoriert. 

Die mit dem Landesehrenpreis für Lebensmittel ausgezeichneten Unternehmen sind berechtigt, die Landesehrenpreis-Medaille für zwei Jahre für ihre Kommunikation und auf ihren Produktausstattungen zu nutzen. Die Unternehmensstruktur der Preisträger reicht von global agierenden Unternehmen über einen breit aufgestellten Mittelstand bis zu Klein- und Kleinstbetrieben. Zu Ihnen gehören Herstellerinnen und Hersteller von Fleisch- und Wurstwaren, von Brot- und Backwaren, von Getränken, Süßwaren ebenso wie von Milchprodukten.  

Die Ernährungswirtschaft ist mit rund 400.000 Arbeitsplätzen eine der wichtigsten Wirtschaftszweige in Nordrhein-Westfalen. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie bringt für die Branche zahlreiche neue Herausforderungen. „Die Produzentinnen und Produzenten müssen sich notwendigen Forderungen nach mehr Umwelt- und Klimaschutz, Tierwohl, Nachhaltigkeit und Nutzung der natürlichen Ressourcen stellen. In Vertrieb und Verkauf werden neue Angebotsformen und -techniken gebraucht“, erklärte Ministerin Heinen-Esser. 

Eine Übersicht der Preisträger und weitere Informationen zum Landesehrenpreis sind abrufbar unter:

https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/ernaehrungswirtschaft/landesehrenpreis-nrw/

Landesregierung zeichnet Konzepte der kulturellen Bildung aus: Fünf Kommunen und zwei Landkreise überzeugen im Landeswettbewerb

Neuss und Minden erhalten langfristige Konzeptförderung in Höhe von insgesamt 60.000 Euro – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Konzepte sorgen für verlässliches kulturelles Bildungsangebot in den Kommunen

Im diesjährigen Wettbewerb „Kommunale Gesamtkonzepte für Kulturelle Bildung“ sind die Städte Ahlen, Gelsenkirchen und Ratingen sowie die Kreise Euskirchen und Lippe ausgezeichnet worden. Sie haben mit ihren umfassenden Konzepten zur kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen die Fachjury überzeugt und erhalten Preisgelder in Höhe von jeweils 15.000 Euro. Die Städte Neuss und Minden, die sich bereits mehrfach erfolgreich am Wettbewerb beteiligt haben, erhalten eine auf drei Jahre ausgelegte Konzeptförderung in Höhe von insgesamt je 60.000 Euro. Mit dieser zusätzlichen Förderung hat die Landesregierung eine Möglichkeit für engagierte Kommunen geschaffen, ihre Arbeit am kommunalen Gesamtkonzept ohne Wettbewerbsdruck für drei Jahre fortzusetzen. Die Konzeptförderung wird in diesem Jahr zum zweiten Mal vergeben.

„Die für ihre Gesamtkonzepte ausgezeichneten Kommunen leisten wichtige Arbeit im Bereich kulturelle Bildung. Durch die Vernetzung und Bündelung unterschiedlicher Akteure ermöglichen sie überall in Nordrhein-Westfalen verlässliche und leicht zugängliche Kulturangebote für Kinder und Jugendliche“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. „Die Konzepte gehen auf den großen persönlichen Einsatz vieler Engagierter vor Ort zurück, die mit Leidenschaft und Ausdauer dafür sorgen, dass kulturelle Bildung einen festen Platz in den Kommunen hat. Ihnen gilt mein besonderer Dank.“ 

Schon über 75 nordrhein-westfälische Städte, Gemeinden und kommunale Verbünde haben sich am Wettbewerb beteiligt, mit dem das Land seit 2007 besonderes kommunales Engagement in der kulturellen Bildung würdigt. Ausgezeichnet werden Konzepte, die etwa durch die Vernetzung von Ämtern, freien Künstlerinnen und Künstlern sowie Kultur-, Bildungseinrichtungen und Kulturinitiativen ressortübergreifend an der Qualität ihrer kulturellen Bildungslandschaft arbeiten und Kindern und Jugendlichen so dauerhaft Zugang zur kulturellen Bildung ermöglichen. Beispielhafte Maßnahmen der Kommunen sind etwa neue digitale Kulturplattformen, regelmäßig stattfindende Formate wie Konferenzen und Tagungen, das Einsetzen von Kulturbeiräten oder -beauftragten sowie langfristige Kooperationen beispielsweise von Theatern, Musikschulen und Volkshochschulen mit Kitas und Schulen.  

Kooperation aus Nordrhein-Westfalen startet Leuchtturmprojekt für KI-Zertifizierung „made in Germany“

Minister Pinkwart: Wir machen den Einsatz Künstlicher Intelligenz vertrauenswürdig und sicher, um eine führende Rolle bei der Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft zu spielen 

Sie hilft uns bei der Sprachassistenz, der medizinischen Diagnostik oder der Vorhersage von Wartungsfällen in der Produktion: Künstliche Intelligenz (KI) steckt hinter vielen innovativen Dienstleistungen, die Wirtschaft und Gesellschaft zunehmend unterstützen. Um das Vertrauen in diese Technik und die Akzeptanz zu stärken, entwickeln starke Akteure in Nordrhein-Westfalen eine KI-Zertifizierung „made in Germany“. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichneten Arne Schönbohm, Präsident das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Prof. Dr. Stefan Wrobel, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS im Beisein von Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart.

Das BSI und das Fraunhofer IAS entwickeln Prüfverfahren, die als Basis für technische Standards und Normen dienen. Dazu arbeiten beide mit Partnern aus Deutschland und Europa zusammen. Als erstes großes Vorhaben startet Anfang 2021 das Projekt „Zertifizierte KI“ der Kompetenzplattform Künstliche Intelligenz Nordrhein-Westfalen KI.NRW. In dem Projekt legen unter anderem Unternehmen die konkreten Bedarfe an Prüfverfahren fest und führen Pilotprüfungen durch.

Minister Pinkwart: „Mit unseren herausragenden Kompetenzen und dem starken Netzwerk KI.NRW kann Nordrhein-Westfalen eine führende Rolle bei der Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft spielen. Damit das gelingt, machen wir den Einsatz der Künstlichen Intelligenz vertrauenswürdig und sicher.Dabei hilft uns eine unabhängige Zertifizierung von KI-Systemen: Sie stärkt das Vertrauen in moderne IT-Technologie und wird auch international als wichtiger Wettbewerbsvorteil erkannt. Mit der Entwicklung marktfähiger Prüfverfahren nähern wir uns dem Ziel mit großen Schritten. Dieses wichtige Projekt mit starken Partnern aus Nordrhein-Westfalen zeigt die große Innovationskraft, die zur Etablierung der Marke ‚AI made in Germany‘ beiträgt.“ 

Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie der Gegenwart: Damit Unternehmen mit dem Einsatz von KI entscheidende Wettbewerbsvorteile erzielen können, sollen Systeme vertrauenswürdig sein und verlässlich funktionieren. Dazu braucht es prüfbare technische Standards und Normen, die eine neutrale Bewertung der Systeme ermöglichen und die auch Verbraucherinnen und Verbrauchern Auskunft über zugesicherte Eigenschaften von KI-Technologien geben.

Die Kooperation von BSI und Fraunhofer IAIS ermöglicht die intensive Zusammenarbeit von Expertinnen und Experten, um technische Produkt- und Prozessprüfungen von KI-Systemen in der Wirtschaft zu etablieren. 

BSI-Präsident Arne Schönbohm: „Künstliche Intelligenz ist eine zentrale Technologie der Digitalisierung. KI-Methoden werden im Zuge der Digitalisierung zunehmend und im großen Maßstab auch für sicherheitskritische Aufgaben eingesetzt. Als Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland befasst sich daher auch das BSI intensiv mit dem Thema und unterstützt die Bundesregierung dabei, den technologisch und wirtschaftlich erfolgreichen sowie gesellschaftlich akzeptierten Einsatz von KI-Lösungen in Deutschland voranzutreiben. Wichtig für die Akzeptanz neuer Technologien ist das Vertrauen der Anwendenden. Dies entsteht unter anderem durch transparente Prüfung, Bewertung und Zertifizierung von KI-Systemen. Grundlage für einheitliche Standards und Normen ist die Erarbeitung von Prüfverfahren, die wir nun mit unserem langjährigen Partner Fraunhofer IAIS angehen. Mit dem Wirtschaftsministerium NRW haben wir gleichzeitig einen verlässlichen Partner, der gute Rahmenbedingungen für Innovation schafft und fördert.“

Prof. Dr. Stefan Wrobel, Leiter des Fraunhofer IAIS: „Das Fraunhofer IAIS legt großen Wert auf die Entwicklung vertrauenswürdiger KI-Lösungen und hat über die letzten Jahre seinen Forschungsschwerpunkt zur KI-Absicherung kontinuierlich ausgebaut. Mit der Erarbeitung unserer Prüfverfahren im Hinblick auf eine KI-Zertifizierung schaffen wir verlässliche Standards für die Entwicklung und Bewertung von KI-Systemen. Bereits im kommenden Jahr werden wir erste Prüfungen mit Unternehmen durchführen. Ich freue mich, dass wir mit dem BSI einen starken Partner mit langjähriger Erfahrung in der Etablierung von Standards in der IT an unserer Seite haben. Jetzt gilt es, gemeinsam die Weichen Richtung Zertifizierung zu stellen und die wesentlichen Akteure zusammen zu bringen.“ 

Bei der Weiterentwicklung der Prüfverfahren sollen Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit in enger Abstimmung mit der Wirtschaft weiter verbessert werden. Dazu startet Anfang 2021 ein großes Projekt, das vom Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Kompetenzplattform KI.NRW gefördert wird. In dem Projekt arbeiten renommierte Partner aus Forschung und Anwendung zusammen, darunter die Universität Bonn, die Universität zu Köln, die RWTH Aachen, das Deutsche Institut für Normung DIN sowie zahlreiche DAX-30- und weitere Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen wie Telekommunikation, Banken, Versicherungen, Chemie, und Handel. In branchen- und technologiebezogenen Anwenderkreisen definieren die Beteiligten konkrete Bedarfe, legen Kriterien und Maßstäbe für eine Prüfung in der Praxis fest und führen Pilotprüfungen durch. Mit diesem breiten Beteiligungsprozess wird sichergestellt, dass sich die Verfahren zu allgemein akzeptierten Standards für KI-Systeme und deren Überprüfung entwickeln und gleichzeitig durch rechtliche, ethische und philosophische Betrachtungen begleitet werden. 

Minister Laumann: Mehr als 1.000 registrierte Freiwillige. Corona ist eine Gemeinschaftsaufgabe! 

Das „Freiwilligenregister des Landes NRW“ ist ein wichtiger Baustein zur personellen Bewältigung der anstehenden Aufgaben im Gesundheitswesen

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann würdigte die Leistung der Fachkräfte im Gesundheitswesen während der Corona-Pandemie und das „Freiwilligenregister des Landes NRW“. Gemeinsam mit dem Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Hans-Albert Gehle, und der Vorsitzenden des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW, Sandra Postel, betonte der Minister die Bedeutung von personeller Unterstützung bei den anstehenden Aufgaben, unter anderem im Rahmen der Impfstrategie. 

„Pflegekräfte und Ärzte, aber auch alle anderen Fachkräfte im Gesundheitswesen leisten in der Corona-Krise Außergewöhnliches. Sie sind die zentralen Stützen der medizinischen und pflegerischen Versorgung und verdienen unser aller Anerkennung“, machte Minister Laumann deutlich. 

Gleichzeitig betonten alle Beteiligten, wie wichtig es ist, im Bedarfsfall auf eine unterstützende und von allen gemeinsam getragene Struktur wie das Freiwilligenregister des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgreifen zu können.

„Wir stehen aktuell mit der Impfstrategie vor einer gewaltigen Herausforderung. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Wenn wir soweit sind, die Menschen in Nordrhein-Westfalen zu impfen, brauchen wir sicherlich auch zusätzliche personelle Unterstützung. Denn auch die anderen Strukturen im Gesundheitswesen müssen weiterlaufen. Daher freue ich mich über jeden, der sich vorstellen kann, zu unterstützen. Dafür ist das Freiwilligenregister ein hilfreiches Instrument.”

Nach Ansicht von ÄKWL-Präsident Gehle bietet das Freiwilligenregister eine schnelle und passgenaue Krisenhilfe. „Der Einsatz von Freiwilligen soll die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Infizierten und der Aufdeckung von Infektionsketten unterstützen, soll eine ärztliche Unterstützung der Gesundheitsämter etwa für die Klärung medizinischer Sachverhalte möglich machen sowie Mitarbeitende in Abstrichzentren, Impfzentren und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Pflegeheime und Kliniken zur unmittelbaren Patientenversorgung vermitteln. Der Weg von der Bedarfsmeldung zur Vermittlung durch das Freiwilligenregister NRW muss so kurz wie möglich sein. Gemeinsam sollten wir das Freiwilligenregister stetig weiterentwickeln“, so der Kammerpräsident. 

Die Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW Sandra Postel ergänzt: „Mit der Errichtung der Pflegekammer sind wir in Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg, der Pflege eine starke Stimme zu geben. Dass wir schon jetzt in die politischen Prozesse eingebunden werden, ist wichtig. Man wird die Pflegefachpersonen im Freiwilligenregister brauchen, um die Versorgung in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Das unterstützen wir umfassend und gestalten die weiteren Vorbereitungen, auch schon in der aktuellen Aufbauphase, gerne mit.” 

Über das Freiwilligenregister können medizinische und pflegerische Einrichtungen, aber auch die zukünftigen Impfzentren im Bedarfsfall personelle Unterstützung erhalten. Das Freiwilligenregister wird im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe geführt. Auf der Seite www.freiwilligenregister-nrw.de können sich ausgebildete Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich auf freiwilliger Basis registrieren. 

Gesucht werden Interessierte aus folgenden Berufsgruppen:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie alle weiteren Professionen, die zur Ausübung von Heilkunde berechtigt sind,
  • ausgebildete Pflegekräfte (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege),
  • ausgebildete Rettungskräfte (unter anderem Notfallsanitäter, Rettungssanitäter),
  • andere ausgebildete Gesundheitsberufe: unter anderem Medizinisch-technische Assistenten (MTA), pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Hebammen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäde sowie
  • ausgebildete Verwaltungskräfte aus dem Gesundheitswesen, wie zum Beispiel (zahn)medizinische Fachangestellte (MFA) oder Kauffrauen/-männer im Gesundheitswesen.

Einrichtungen, die Freiwillige anfordern wollen, können über die kommunalen Krisenstäbe an das Freiwilligenregister herantreten.

Mit der Registrierung bringen die Fachkräfte ihre Bereitschaft zum Ausdruck, in der kommenden Zeit überall dort zu helfen, wo aufgrund der Corona-Pandemie schnelle und kundige Hilfe gebraucht wird. Minister Laumann betont hierzu: „Wir haben viele Menschen in Nordrhein-Westfalen, die etwas gelernt haben, was sie in der aktuellen Situation einbringen können und wollen. Zum Beispiel Ärzte oder Pflegende im Ruhestand, die ihre Unterstützung in den demnächst zur Verfügung stehenden Impfzentren anbieten möchten. Über das Freiwilligenregister bringen wir diese Unterstützung dorthin, wo sie gebraucht wird.“

Flankierend arbeitet das Gesundheitsministerium an einer Verordnung, die unter anderem die Vergütung der Freiwilligen regelt. Derzeit sind drei Vergütungsmodelle geplant:

  1. Menschen, die in einem Arbeits-/Dienstverhältnis stehen werden für den Freiwilligendienst vom Arbeitgeber freigestellt und erhalten ihr normales Gehalt über den Arbeitgeber weiter. Der Arbeitgeber wiederum bekommt die Kosten vom Land erstattet.
  1. Menschen, die gegebenenfalls freie Zeitressourcen haben (unter anderem Rentner, Menschen in der Familienphase oder in Elternzeit, Teilzeitarbeitende) können für den Freiwilligendienst einen neuen Arbeitsvertrag abschließen beziehungsweise. ein neues Dienstverhältnis eingehen. Die Vergütung erfolgt dann mindestens nach branchenüblichen Tarif.
  1. Menschen, die den Freiwilligendienst im Ehrenamt erbringen wollen, erhalten eine Absicherung über die geltenden Regelungen für Ehrenamtliche (keine explizite Vergütung; gegebenenfalls Ehrenamtspauschale).

Die neue Verordnung regelt zudem, dass Arbeitgeber Freiwillige in der Regel freistellen beziehungsweise von ihren Aufgaben entbinden müssen. Die Teilnahme am Freiwilligendienst ist nur dann zustimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber weniger als zehn Beschäftigte hat oder selber eine Einrichtung aus dem Gesundheits- oder Pflegebereich betreibt. Darüber hinaus ist die Zustimmung notwendig, wenn die Aufrechterhaltung des Arbeits-/Dienstbetriebes für die Bekämpfung der epidemischen Lage notwendig ist und dies durch eine Freistellung des Freiwilligen unmittelbar gefährdet wäre.

Seit dem Start des Freiwilligenregisters Mitte Juli 2020 haben sich bereits rund 1.050 Ärzte und Ärztinnen, Arzthelferinnen und Arzthelfer, Pflegekräfte, Rettungssanitäter und Rettungssanitäterinnen und weitere Fachkräfte aus Pflege- und Gesundheitsberufen registriert. Bei der Registrierung wird neben den Daten zur Person auch angegeben, in welchen Einsatzbereichen und in welcher Region ein Freiwilligeneinsatz möglich ist, sodass passgenau die Einsatzstelle für den Freiwilligeneinsatz gefunden werden kann. Die Unterstützung durch Freiwillige wird im Bedarfsfall nicht nur in Krankenhäusern oder Altenhilfeeinrichtungen gebraucht, sondern auch in Gesundheitsämtern, in den Abstrichzentren und zukünftig verstärkt in den Impfzentren. 

„Die Registrierung im Freiwilligenregister ist ein erster wichtiger Schritt zur Unterstützung und ich hoffe, dass viele weitere Bürgerinnen und Bürger nun diesen Schritt tun, damit wir dieses Engagement für alle Beteiligten auch gut nutzen können. Ich appelliere auch an die Einrichtungen des Gesundheitswesens: Fragen Sie bei Bedarf über die örtlichen Krisenstäbe unterstützendes Personal aus dem Register an, dafür ist es da“ so Minister Laumann.

Deutsch-Französischer Kulturbevollmächtigter Ministerpräsident Armin Laschet: Künstliche Intelligenz muss an Werte gebunden sein 

Digitale KI-Konferenz des Kulturbevollmächtigten und der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin

Mit KI, kurz für Künstliche Intelligenz, stand ein zentrales digitales Zukunftsthema auf der Tagesordnung der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin. Dort debattierten auf Einladung des Deutsch-Französischen Kulturbevollmächtigten, Ministerpräsident Armin Laschet, Expertinnen und Experten bei der Online-Konferenz „Europa am digitalen Scheideweg – eine deutsch-französische Perspektive auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz“. 

Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Technologien Künstlicher Intelligenz können uns in Wirtschaft und Gesellschaft sehr großen Nutzen bringen – in Nordrhein-Westfalen haben wir bereits das erste Virtuelle Krankenhaus gestartet, in dem KI zum Einsatz kommt. Aber wir dürfen auch Risiken nicht ignorieren: Nach welchen ethischen Grundsätzen entscheidet etwa ein autonom fahrendes Fahrzeug in einer Dilemma-Situation? Unser europäischer Ansatz lautet: Künstliche Intelligenz muss an Werte gebunden sein – das darf niemals in Frage gestellt werden.“ 

Im weltweiten Wettbewerb dominieren Akteure, die die europäische Vorstellung von Privatsphäre und Datenschutz nicht in gleicher Weise teilen – private Konzerne aus den USA und staatlich gelenkte Konzerne aus China. Hier ist Philippe Oddo, Geschäftsführender Gesellschafter und Vorstandsvorsitzender der Oddo BHF Gruppe sowie Kooperationspartner der deutsch-französischen KI-Konferenz, überzeugt: „Eine solche Aufholjagd können wir nur gemeinsam meistern. Warum sollte uns das nicht gelingen?“ 

Auch Kulturbevollmächtigter Laschet appelliert an das deutsch-französische Moment: „Wir müssen in Deutschland und Frankreich, in Europa insgesamt, unsere Stärken gemeinsam in die Waagschale werfen, um mehr digitale Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen.“ 

Der Ministerpräsident und Kulturbevollmächtigte formuliert dazu sechs Aufgaben: 

  • Wir müssen die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz fördern, die den Menschen nützt. 
  • Wir müssen potentiell schädliche Auswirkungen durch Regulierung verhindern.
  • Wir müssen intensiv forschen – um die nützlichen Potenziale der Künstlichen Intelligenz zu entwickeln
  • Wir müssen die Gründung forschungsgetriebener erfolgreicher Unternehmen und damit neue wirtschaftliche Anwendungen ermöglichen.
  • Wir müssen in Schule, Studium, Aus- und Weiterbildung die Menschen im Umgang mit KI ertüchtigen und breites Verständnis für die Technologie schaffen. 
  • Und wir müssen offen und transparent kommunizieren, damit die Bürgerinnen und Bürger die Chance haben, sich selbst ein realistisches Bild von der voranschreitenden Digitalisierung zu machen.

Gerade auch im Bereich der Künstlichen Intelligenz heißt Deutschlands wichtigster Partner: Frankreich. Mit der Unterzeichnung des Vertrages von Aachen am 22. Januar 2019 haben beide Länder auch für diesen Bereich die Zusammenarbeit beschlossen, etwa bei der Vernetzung der deutschen KI-Kompetenzzentren und französischen KI-Instituten, unter anderem durch stärkeren Austausch von Forschungspersonal und der Entwicklung von Forschungskooperationen. 

Bei der deutsch-französischen KI-Konferenz „Europa am Scheideweg – eine deutsch-französische Perspektive auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz“ kamen Expertinnen aus Politik, Forschung und Wirtschaft digital zusammen. Mit dabei waren unter anderem die Soziologin Jutta Allmendinger, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Antoine Blondeau, Gründer und Managing Partner von Alpha Intelligence Capital, Thierry Breton, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Bruno Le Maire, Minister für Wirtschaft und Finanzen, Frankreich, Frédéric Mazzella, Vorsitzender und Gründer von BlaBlaCar, Co-Präsident von France Digitale, Henning Kagermann, Vorsitzender des acatech Kuratoriums und ehemaliger SAP-Vorstandssprecher, sowie die Philosophin Judith Simon. Gastgeber war der Deutsch-Französische Kulturbevollmächtigte, Ministerpräsident Armin Laschet; Kooperationspartner war Philippe Oddo, Geschäftsführender Gesellschafter und Vorstandsvorsitzender der Oddo BHF Gruppe. 

Minister Laumann: Rund 100 Millionen Euro für den Aufbau von mehr als 5.000 neuen Ausbildungsplätzen in den Gesundheitsfachberufen 

Schwerpunkt der Krankenhaus-Einzelförderung liegt in diesem Jahr auf Ausbildungskapazitäten / 2020: Höchststand an neuen Pflegeschülerinnen und -schülern

Um die Krankenhäuser finanziell zu entlasten, fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der diesjährigen Krankenhaus-Einzelförderung Investitionsmaßnahmen zum Aufbau von Ausbildungsplätzen. Insgesamt standen dafür rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Fördersumme belief sich auf maximal 20.400 Euro pro neu geschaffenem Ausbildungsplatz. Landesweit werden 50 Projekte und damit der Aufbau von insgesamt 5.112 Ausbildungsplätzen gefördert.

„Die Corona-Pandemie hat einmal mehr verdeutlicht: Das medizinische und pflegerische Personal ist der Kern eines stabilen Gesundheitswesens. Den Beschäftigten wird derzeit viel abverlangt und dafür haben sie meinen größten Respekt. Doch auch ohne Corona ist die personelle Lage angespannt. Um hier langfristig für Entspannung zur sorgen und uns zukunftsfähig aufzustellen, müssen wir mehr ausbilden. Daher bin ich sehr froh, dass wir über die Einzelförderung eine langfristige Perspektive schaffen, von der das gesamte Gesundheitswesen nachhaltig profitieren wird“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. 

Eine angemessene Personalausstattung im Krankenhaus sei für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar. Leider gebe es derzeit noch eine Vielzahl von

unbesetzten Stellen, insbesondere im pflegerischen Bereich. „Wir müssen es schaffen, diesen Umstand zu beheben“, erklärt Laumann. Bei der Erhöhung der Ausbildungsplatzkapazitäten komme den Krankenhäusern als Träger der Ausbildungsstätten eine zentrale Rolle zu. 

Minister Laumann freut sich zudem sehr über das große Interesse an der neuen generalistischen Pflegeausbildung. Mehr als 15.500 Frauen und Männer beginnen in diesem Jahr eine Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen. Das sind fast 1.000 mehr als im Jahr 2019. „Eine so hohe Zahl an neuen Schülerinnen und Schülern in der Pflege hat es in Nordrhein-Westfalen noch nie gegeben“, sagt Laumann. „Mit der generalistischen Pflegeausbildung haben wir deshalb den richtigen Weg für eine attraktive und zukunftsfähige Ausbildung eingeschlagen.“

Die neue generalistische Pflegeausbildung wurde zum Jahresbeginn 2020 eingeführt und befähigt die Absolventen zur Pflege von Menschen aller Altersstufen und in allen Versorgungsbereichen – von der Kinderkrankenpflege über die Krankenpflege bis hin zur Altenpflege. Damit stehen den Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Über die neuen 15.500 Frauen und Männer in der generalistischen Pflegeausbildung hinaus befinden sich in Nordrhein-Westfalen derzeit zudem noch rund 30.000 Personen in einer Ausbildung zur Pflegefachkraft, die nach den auslaufenden Berufsgesetzen entweder im Bereich der Altenpflege, der Krankenpflege sowie der Kinderkrankenpflege stattfindet. In der Altenpflegeausbildung sind es 16.301 Auszubildende, in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung 11.820 Auszubildende und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung 1.586 Auszubildende (Stand: Oktober 2019).

30 Jahre Staatsvertrag: Brandenburg und Nordrhein-Westfalen pflegen und bekräftigen Zusammenarbeit 

Ministerpräsident Laschet: Partnerschaft ist Pfeiler der Beziehungen zwischen Westen und Osten / Ministerpräsident Woidke: Historischen Vertrag weiter mit Leben erfüllen

30 Jahre Deutsche Einheit – 30 Jahre Partnerschaftsvertrag von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen: Die beiden Ministerpräsidenten Armin Laschet und Dietmar Woidke würdigen den am 27. November 1990 unterzeichneten Staatsvertrag als ausgezeichnete Grundlage für eine gute und intensive Zusammenarbeit über drei Jahrzehnte. Die enge Zusammenarbeit wollen beide Länder auch künftig fortsetzen. 

Armin Laschet, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen: „Nordrhein-Westfalen und Brandenburg verbindet bis heute ein enges Band der Freundschaft. Die Wiedervereinigung war ein Geschenk für ganz Deutschland, die Partnerschaft unserer beiden Länder bleibt ein steter Pfeiler der Beziehungen im Westen und Osten der Bundesrepublik. Dieser Jahrestag fällt in eine Zeit, in der die Solidarität und Zusammenarbeit aller Länder im Kampf gegen die Corona-Pandemie große Bedeutung haben. Auch bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen wir mit Brandenburg in stetigem Austausch. Wir wollen den Dialog unserer Länder in Zukunft intensivieren und die Zusammenarbeit weiter ausbauen. Dazu gehört neben der gemeinsamen Gestaltung des Kohleausstiegs auch, etwa im Bereich Innovationen noch stärker voneinander zu lernen und zu profitieren und die vielen Städtepartnerschaften neu zu beleben. Denn was unsere Verbindung besonders stark macht, sind die persönlichen Kontakte und Freundschaften, die viele Menschen aus beiden Ländern in den vergangenen drei Jahrzehnten geknüpft haben.“

Dietmar Woidke, Ministerpräsident des Landes Brandenburg, unterstreicht: „Der Staatsvertrag zwischen Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wurde nur wenige Tage nach dem Start der gerade ins Amt gewählten Potsdamer Landesregierung unterzeichnet. Die damaligen Regierungschefs Manfred Stolpe und Johannes Rau wollten keinen Tag verlieren, um den Aufbau Brandenburgs voranzubringen. Viele engagierte Frauen und Männer aus Nordrhein-Westfalen haben sich beim Aufbau der Verwaltungsstrukturen und einer unabhängigen Justiz große Verdienste erworben. Den Westfalen und Rheinländern, die in den 1990er Jahren das moderne Brandenburg mitgeschaffen haben, gilt Brandenburgs Dank. Die dem Vertrag zugrundeliegenden Prämissen dienen bis heute als Richtschnur für unser gemeinsames Handeln. Das gilt für den Einsatz für Demokratie und Weltoffenheit, die Steuerung des gewaltigen Strukturwandels in der Energieindustrie beider Länder oder die Stärkung der Industriekultur und heute für die Eindämmung der Corona-Pandemie.“ 

Ministerpräsident Woidke weiter: „Gerade in diesen Zeiten bewährt sich in Deutschland ein lebendiger Föderalismus. Er ist in der Lage, die verschiedenen Stärken der Regionen in Ost und West, Nord und Süd immer wieder in einem Interessenausgleich auszutarieren, um die besten Lösungen für ganz Deutschland zu finden. Der gemeinsame Kampf der Braunkohleländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt für einen sozialverträglichen und zukunftsfesten Kohleausstieg und notwendige Schritte zum Klimaschutz war dafür ein beeindruckender Beweis. Brandenburg und Nordrhein-Westfalen werden auch künftig den Vertrag von 1990 mit Leben erfüllen und damit auch die Aufbaugeneration – egal ob aus West oder Ost kommend –  in Ehren halten. Und was mich freut: Viele sind gekommen, um zu bleiben. Sie leben und wirken in Brandenburgs Städten und Dörfern und tragen damit auch ganz persönlich zur Entwicklung Brandenburgs bei.“

In dem Staatsvertrag verpflichteten sich beide Länder 1990, den kooperativen Föderalismus in Deutschland und Europa gemeinsam zu leben und das Vertrauen in die Demokratie zu stärken. Ziel der Zusammenarbeit war und ist es, das gegenseitige Verständnis für die historischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Besonderheiten beider Seiten zu vertiefen und im Interesse der Menschen den Strukturwandel sozialverträglich voranzutreiben. 

Corona-bedingt finden die geplanten Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag des Staatsvertrages zwischen Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ausschließlich in digitaler Form statt. Einen besonderen nordrhein-westfälischen Besuch in der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam gab es in diesem 30. Jahr der Partnerschaft bereits von Anfang September bis Anfang Oktober: Aus Anlass der EinheitsEXPO zu 30 Jahren Deutscher Einheit präsentierten sich 30 Tage lang die Länder, Verfassungsorgane und weitere Partner in Potsdam. Nordrhein-Westfalen stellte einen Kubus, der den Gästen unter anderem mit multimedialen Informationen und einer interaktiven Beethoven-Installation das bevölkerungsreichste deutsche Land näherbrachte.

Weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Waldschäden: Initiative im Bundesrat erfolgreich 

Ministerin Heinen-Esser: Bund jetzt gefordert, diesen weiteren Beitrag zur akuten Schadensbewältigung rasch umzusetzen. Derweil sollten Waldbesitzer die zusätzlichen Fördermittel des Bundes abrufen 

Der Einschlag von gesunden Fichten soll nach dem Willen des Bundesrates beschränkt werden. Damit unterstützen die Länder eine Initiative Nordrhein-Westfalens zur Aktivierung des sogenannten Forstschäden-Ausgleichsgesetzes. „Dies wäre ein weiterer wichtiger Beitrag zur akuten Schadensbewältigung. Durch die Beschränkung des Einschlags von gesunden Fichten entstehen zusätzliche Kapazitäten, um den Absatz geschädigter Bäume zu stärken. Zugleich sind damit Erleichterungen bei der Einkommenssteuer verbunden. Jetzt ist der Bund gefordert, das Votum der Länderkammer rasch umzusetzen und eine entsprechende Verordnung zu erlassen“, kommentierte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Die Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes und damit eine Beschränkung des Einschlags auf 85 Prozent, wie der Bundesratsbeschluss es vorsieht, wäre eine wichtige zusätzliche Unterstützung von Bund und Ländern für die Waldbäuerinnen und Waldbauern in der aktuell prekären Lage. Wie das Umweltministerium vergangene Woche im Zuge der Vorstellung des Waldzustandsberichtes erläutert hat, steht die Schadensbewältigung weiterhin im Fokus der aktuellen Forstförderung. 

Wie groß der Bedarf ist, zeigt sich auch darin, dass die 36 Millionen Euro, die in Nordrhein-Westfalen alleine in diesem Jahr als Fördermittel im Rahmen der Extremwetter-Richtlinie zur Verfügung stehen, bereits weitestgehend ausgeschöpft sind. Insgesamt wurden Anträge von rund 58 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2020 im Rahmen der Extremwetter-Richtlinie gestellt. Bewilligt wurden bis Anfang dieser Woche rund 39 Millionen Euro, davon ein Teil im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2021. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 3.375 Anträge gestellt und rund 22 Millionen Euro ausgezahlt (Stand: 24.11.). 

„Durch zahlreiche Vereinfachungen im Förderverfahren haben wir es erreicht, dass derzeit in der Extremwetter-Förderung wöchentlich über drei Millionen Euro ausgezahlt werden können. Parallel dazu prüfen wir derzeit, ob weitere Mittel im Zuge von Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden können. Klar ist aber schon jetzt: 2021 werden neue Haushaltsmittel zur Verfügung stehen“, sagte Heinen-Esser. 

Erfreulicherweise habe der Bund in der vergangenen Woche zusätzliche Fördermittel bereitgestellt. Am 20. November ist eine entsprechende Förderrichtlinie des Bundes in Kraft getreten. Aus einem 700 Millionen Euro-Förderprogramm werden 500 Millionen Euro in eine nachhaltige Waldbewirtschaftung fließen. „Von dieser neuen Nachhaltigkeitsprämie des Bundes sollten jetzt alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer möglichst zeitnah Gebrauch machen“, appelliert Heinen-Esser an alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Interessierte können unter  www.bundeswaldpraemie.de online einen Antrag stellen. Es handelt es sich hier um eine einmalige Zahlung einer „Nachhaltigkeitsprämie“.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt sich weiterhin für eine bundessweite Baumprämie ein, mit der die Ökosystemleistungen des Waldes als Klimaschützer und CO2-Speicher, aber auch als Hort von Tieren und Pflanzen stärker als bisher honoriert werden sollen. Sie wäre ein nachhaltiges und wirksames Instrument, um die Zukunft des Waldes zu gestalten und die Waldbäuerinnen und Waldbauern für die Leistungen ihrer Wälder dauerhaft zu entlohnen.

Henning Rehbaum zur Unterrichtung über die Novemberhilfe

Eine starke Leistung aller Länderchefs

Die Landesregierung hat den Landtag über die geplante Ausgestaltung der Novemberhilfe für Unternehmen unterrichtet, die von den aktuellen Corona-Maßnahmen betroffen sind. Dazu erklärt unser wirtschaftspolitischer Sprecher Henning Rehbaum: 

„Die pandemische Lage war und bleibt ernst – dem haben die 16 Länderchefs und die Bundeskanzlerin mit einem klaren Votum für drastische Maßnahmen Rechnung getragen. Es war diesmal aber auch allen klar: Wenn ganze Branchen noch einmal heruntergefahren werden, muss es sofort ein Hilfsprogramm geben – unbürokratisch, schnell, mit großen Summen. Nordrhein-Westfalen hat sich dafür mit Nachdruck eingesetzt, die NRW-Koalition aus CDU und FDP war unermüdlich in Gesprächen mit Branchenvertretern und wir haben ständig über unsere Fraktionen sowie die Ministerien Vorschläge an Berlin weitergegeben. Und wir waren nicht allein: Diese Novemberhilfe ist eine starke Leistung aller Länderchefs für die heimische Wirtschaft. 

Eine flexible Vergleichsbasis für Solo-Selbstständige mit schwankendem Umsatz, Hilfe auch für Unternehmen, die mittelbar von den jetzt geschlossenen Branchen abhängen, keine Verrechnung mit Umsatz aus dem Außer-Haus-Verkauf von Gastronomen, unkomplizierte Beantragung ohne Steuerberater – das nimmt die Forderungen aus der Wirtschaft auf und ist ein großer politischer Wurf. Die Novemberhilfe zeigt: Politik hört zu, Politik kann schnell und wirksam helfen. Hoffen wir, dass dieses Signal heute aus dem Landtag in die Welt dringt – und nicht das unwürdige Schauspiel, das die Sozialdemokraten im Plenum geboten haben. 

Nun müssen wir auch den Blick nach vorn richten und den hart getroffenen Branchen beim Hochfahren helfen – zum Beispiel mit unserem millionenschweren NRW-Programm für die Digitalisierung des Einzelhandels. Und: Wir müssen noch weiter in die Zukunft schauen und uns fragen, was wir aus dieser Krise lernen und wie wir uns besser für künftige Wirtschaftskrisen dieser Art wappnen. 

Grundsicherung, Kurzarbeit, Insolvenzrecht – das Flickwerk für kleine Unternehmer und Start-ups genügt nicht unserem Anspruch an soziale Absicherung von Selbständigen und ihren Familien. Auch hier werden wir uns beim Bund für pragmatische Lösungen einsetzen. In der Krise müssen wir helfen, aber nach der Krise müssen wir Strukturen anpassen.“

Claudia Schlottmann und Petra Vogt

Soviel Normalität wie möglich für unsere Schülerinnen und Schüler

Über verlängerte Ferien, um Familien besser vor einer Corona-Infektion rund um Weihnachten zu schützen, hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen in einer Aktuellen Stunde debattiert. Dazu unsere bildungspolitische Sprecherin Claudia Schlottmann und unsere stv. Fraktionsvorsitzende Petra Vogt:  

Claudia Schlottmann: „Wir haben ganz klar ein Ziel: Soviel Normalität wie möglich für unsere Schülerinnen und Schüler. Präsenzunterricht ist unbestritten die beste Form der Beschulung, weil Schule mehr ist als nur ein Lernort. Wir haben durch die Schulschließungen im Sommer gelernt, wie kostbar unsere täglich gelebte Normalität ist, ganz besonders für unsere Kinder! Die gilt es, soweit es geht, zu bewahren. Jede einzelne Woche, jeder Tag und auch jede Stunde, die wir für unsere Kinder im Präsenzunterricht stattfinden lassen können, ist der Mühe wert. Wir müssen uns in dieser Phase der Pandemie die einzelnen Schulen konkret ansehen und individuell entscheiden, ob man den Präsenzunterricht für eine bestimmte Zeit zum Schutz der Kinder in ein Schichtmodell umwandeln oder gar aussetzen muss. Den Schulleitern vor Ort wird hier die größtmögliche Entscheidungskompetenz zugebilligt. Diese individuelle Betrachtung von Schule zu Schule ist für uns elementar wichtig.“

Petra Vogt: „Die Opposition möchte ein flächendeckendes Distanzmodell, das bedeuten würde, dass ein Teil der Schüler immer Zuhause ist. Wie Eltern diese Betreuung leisten sollen, dazu lassen SPD und Grüne jegliche Idee vermissen. Auch dazu, was das Lernen auf Distanz für die späteren Prüfungen der Schüler bedeuten würde. Stattdessen kritisiert die Opposition an der Idee von lediglich um zwei Tage verlängerten Weihnachtsferien, dies sei eine Belastung für Eltern. Eltern haben in dieser Krise Großartiges geleistet. Wer jetzt wie SPD und Grüne für die Teilschließung von Schulen votiert, entlarvt sich und die von der SPD beantragte Aktuelle Stunde als durchschaubares, unseriöses politisches Manöver.“

Claudia Schlottmann zu Bildungspolitik in Corona-Zeiten

Präsenzunterricht ist die beste Möglichkeit, Bildungsgerechtigkeit aufrecht zu erhalten

Der Landtag debattiert über die Situation an den nordrhein-westfälischen Schulen unter Corona-Bedingungen. Schulpolitik war auch bereits während der Unterrichtung der Landesregierung und in der Debatte zur Aktuellen Stunde Thema im Plenum. Dazu unsere schulpolitische Sprecherin Claudia Schlottmann: 

„In der Krise entsteht Vertrauen nicht durch Inszenierung, sondern durch Substanz. Heute Morgen haben wir eine solche Inszenierung seitens der SPD erlebt: Sie beantragte eine Aktuelle Stunde zur Ansteckungsgefahr im ÖPNV und erwähnte dann mit keinem Wort dieses Thema in ihrer Rede. Außer Kritik habe ich von der Opposition bislang wenig konstruktive und konkrete Vorschläge gehört. Und unstrittig in der Sache ist doch: Präsenzunterricht ist die beste Möglichkeit, Bildungsgerechtigkeit für unsere Schülerinnen und Schülern aufrecht zu erhalten. Schule ist nicht nur der Ort der Lehre, sondern auch des sozialen Umgangs und schließlich auch der Betreuung. Gerade da würden Hybrid-Modelle oder ein komplettes Umschwenken auf Distanzunterricht nicht nur die Schüler und Lehrkräfte, sondern in besonderem Maße auch die Eltern treffen. 

Genau an diesem Punkt müssen wir abwägen und Modelle fahren, die für alle Beteiligten tragbar sind: Für Eltern, für Schüler und für Lehrer. Keine dieser Gruppen können wir isoliert betrachten. Pauschale städtische Lösungen helfen nicht, sie verschärfen die Lage nur. Sollte das pandemische Geschehen in Zukunft keine andere Lösung zulassen als Hybrid-Modelle oder Distanz-Unterricht, müssen wir zusehen, wie wir auch künftig Gerechtigkeit garantieren können. Viele Kommunen in NRW haben immer noch nicht die Mittel aus dem Digitalpakt abgerufen, dementsprechend sind nicht ausreichend digitale Endgeräte vor Ort. Es nutzt niemandem, wenn wir die Schulen schließen und Kinder zu Hause bleiben sollen, dort aber überhaupt nicht die probaten Mittel vorhanden sind.“

Gregor Golland und Heike Wermer zur Aktuellen Stunde

Islamistischen Terrorismus entschlossenen bekämpfen 

Islamistische Terroranschläge haben Europa in den vergangenen Wochen getroffen. Was bedeutet das für Nordrhein-Westfalen? Auf Antrag von CDU und FDP hat der Landtag in einer Aktuelle Stunde über die konsequente Rückführung islamistischer Gefährder und über Aussteiger- und Präventionsprogramme debattiert. Dazu unser stv. Fraktionsvorsitzender Gregor Golland und unsere integrationspolitische Sprecherin Heike Wermer:

Gregor Golland: „Die Todesopfer von Dresden, Paris, Nizza und Wien wurden ermordet für ihre Überzeugung und ihre Art zu leben von radikalisierten Islamisten, die ihren Hass in unsere Gesellschaft tragen. Es waren nicht nur Angriffe gegen einzelne Menschen, es sind Angriffe gegen unsere Lebensweise und unsere europäischen Traditionen und Grundüberzeugungen. Seit dem Regierungswechsel 2017 hat es einen Paradigmenwechsel in Nordrhein-Westfalen gegeben: Wir fahren als NRW-Koalition eine klare, transparente und faire Strategie: Integration der Willigen und Berechtigten, Ablehnung und Abschiebung der Intoleranten und Unberechtigten. Wer die Werte und Normen unseres Grundgesetzes und des friedlichen Miteinanders der Kulturen und Religionen mit Füßen tritt, hat keinen Platz in unserem Land.  Es gilt auch hier das Prinzip „Null-Toleranz“. Das ist der entscheidende Punkt in der gesamten Abschiebethematik: Der politische Wille zu handeln, den die vormalige rot-grüne Landesregierung in dieser Frage nicht hatte. Aus falsch verstandener Toleranz und politischer Korrektheit wurde hier jahrelang weggeschaut. Unser Land liegt jetzt bereits bundesweit an der Spitze bei der Abschiebung von Gefährdern. Gesetzesänderungen, Razzien, Abschiebungen usw. reichen jedoch nicht aus, um gegen den Terror zu gewinnen. Wir brauchen die Unterstützung der Muslime selber, ihrer Repräsentanten und Verbände, die sich eindeutig, unmissverständlich und radikal vom Islamismus distanzieren. Wir brauchen die entschlossene, mutige und bedingungslose Verteidigung unserer demokratischen Werte und der Würde jedes Einzelnen.“

Heike Wermer: „Der Rechtstaat gilt auch dort, wo jemand unsere offene Gesellschaft bekämpft. Recht und Gesetz geben uns aber auch Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten müssen wir ausschöpfen, wenn es darum geht, Feinde unserer Verfassung zu überwachen und sie auch aus unserem Land zu entfernen. Der extremistische Islamismus ist eine Ideologie, Empfänger sind Kinder, Jugendliche, junge Menschen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass sich niemand in Deutschland radikalisiert. Islamisten pervertieren Religion, um Hass zu verbreiten. Das hat nichts mehr mit Religionsfreiheit zu tun. Wir dürfen nicht dulden, dass es neben dem deutschen Rechtssystem eine religiöse Ordnung gibt, die unser Grundgesetz ablehnt. Es bedarf einer Präventionsarbeit, die in alle gesellschaftlichen Bereiche vordringt. In die Schulen, in die Elternhäuser, in die Moscheegemeinden.  Die Salafismus-Prävention „Wegweiser“ und das Aussteigerprogramm Islamismus setzen auf viele wichtige Werkzeuge: politische Bildung, Elternarbeit, Wertevermittlung, die Zusammenarbeit mit Experten. Dazu müssen wir auch islamische Organisationen in die Pflicht nehmen.“

Christos Katzidis zum Versammlungsrecht

NRW braucht ein modernes und klares Versammlungsgesetz

Im Plenum wurde ein SPD-Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht, dieser wird jetzt in den Fachausschüssen beraten. Dazu erklärt unser innenpolitischer Sprecher Christos Katzidis: 

„Die Versammlungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte in unserem demokratischen Rechtsstaat. Deshalb sollte ein Versammlungsgesetz auch nicht mit der heißen Nadel gestrickt sein. 

Wir teilen mit der SPD-Fraktion ausdrücklich die Überzeugung, dass Nazi-Demonstrationen an Gedenktagen für die Opfer des Nazi-Regimes verboten werden sollten. Leider zeigt der vorliegende Gesetzentwurf einmal mehr: gut gemeint ist noch nicht gut gemacht. Der Entwurf ist oberflächlich, gespickt mit rechtlichen Fallstricken und neuen unbestimmten Rechtsbegriffen. Zudem liest sich die von der SPD gewünschte ,Entkriminalisierung des Versammlungsgeschehens‘, wonach viele Verstöße nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft sein sollen, wie eine Einladung an die Extremisten statt wie der Versuch einer Abschreckung. Uns ist deshalb wichtig, ein modernes, rechtssicheres und klares Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen zu verabschieden. 

Bereits seit 14 Jahren gibt es die rechtliche Grundlage für eigene Versammlungsgesetze der Länder. Bei der rot-grünen Vorgängerregierung allerdings hat es das wichtige Thema weder in den Koalitionsvertrag noch auf die politische Agenda geschafft. Das ist bei uns anders: Die NRW-Koalition hat sich das gemeinsame Ziel eines modernen Versammlungsrechts gesetzt, es im Koalitionsvertrag verankert – und wir werden das auch liefern. Wir laden die SPD herzlich ein, sich an einem rechtssicheren, klaren und zukunftsorientierten Gesetz zu beteiligen.“

100 Millionen aus Glücksspiel für öffentliche und gemeinnützige Zwecke

Ob Rubbellose, Oddset-Wetten, Fußball-Toto oder Spiel 77  – der Glücksspielstaatsvertrag regelt, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke verwendet wird. Seit 2014 wurde der bisherige Betrag von rund 87 Millionen Euro nicht erhöht. Auf Initiative der Regierungsfraktionen von CDU und FDP steigt der Betrag für gemeinnützige Institutionen, die sogenannten Destinatäre, nun um knapp 13 Mio. Euro auf insgesamt 100 Millionen Euro. Dies hat das Kabinett mit der Ergänzungsvorlage für den Haushalt 2021 beschlossen. Dazu die Fraktionsvorsitzenden Bodo Löttgen (CDU) und Christof Rasche (FDP):

„Von den Abgaben aus dem Glückspiel profitieren Sportverbände, die Kunststiftung des Landes, der Naturschutz, Stiftungen für Heimat- und Kulturpflege und die Wohlfahrtspflege. Die Bedeutung dieser sogenannten Destinatäre für ein lebenswertes Nordrhein-Westfalen ist außerordentlich hoch. Ab 2021 wird erwartet, dass die Konzessionseinnahmen, die das Land Nordrhein-Westfalen von WestLotto erhält, moderat steigen und dass mittelfristig nicht mit einem Rückgang zu rechnen ist. Dies ist im Haushaltsplanentwurf 2021 entsprechend berücksichtigt. 

Es ist daher folgerichtig, vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung der Einnahmen aus Glücksspiel den Fixbetrag für die Destinatäre zu erhöhen. Das heißt, dass die großen Sport-, Sozial- und Jugendverbände in Nordrhein-Westfalen im kommenden Jahr mit mehr Geld rechnen können. Seit dem Jahr 2014 hat es nämlich keine reale Erhöhung gegeben. Insgesamt wollen wir das Volumen von 87,3 auf 100 Millionen Euro erhöhen, also um gut 15 Prozent. Damit würdigen wir die gute und wichtige Arbeit, die die die Destinatäre leisteten, gerade im Bereich des Ehrenamts.“

Gleiche Bezahlung von Professorinnen ist überfällig

Der Wissenschaftsausschuss des Landtages hat Expertinnen und Experten gehört zum Antrag der NRW-Koalition „Nordrhein-Westfalens Potenziale nutzen. Frauen in der Wissenschaft stärken, Entgeltdifferenz abbauen, diskriminierungsfreie Beurteilung von Leistung in der Wissenschaft gewährleisten“. Dazu erklärt unser wissenschaftspolitischer Sprecher Dr. Stefan Nacke: 

„Die Anhörung hat bestätigt: Eine ungleiche Bezahlung von Professorinnen und Professoren ist ein reales Problem an den Hochschulen unseres Landes. Dabei gilt, dass die finanzielle Kluft zwischen Frauen und Männern an den Universitäten mit der Höhe der Leistungsbezüge steigt. Mit unserem Antrag haben wir gemeinsam mit der FDP klargestellt, dass dieses System ungleicher Entlohnung jetzt endlich auf den politischen Prüfstand gestellt wird.

Die Sachverständigen, die uns im Ausschuss von ihren Erfahrungen in der Praxis berichtet haben, stützen unsere Forderung an die Landesregierung, sich im Dialog mit den Hochschulen für ein geschlechterunabhängiges System von Leistungsanreizen stark zu machen. Wichtig ist zudem, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch in den Spitzenpositionen der Wissenschaft voranzutreiben – und zwar für Männer wie für Frauen. Wenn wir die besten Köpfe Nordrhein-Westfalens für unsere Forschung gewinnen wollen, so muss es eine faire und transparente Entlohnung ihrer Arbeit geben – und nicht das größte Salär für diejenigen, die sich in Verhandlungen am besten durchsetzen können.“

15 Millionen Euro für digitale Zukunft des Einzelhandels

Der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen kämpft mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Um wichtige Chancen jetzt zu nutzen, müssen die Händler zunehmend auf digitale Technologien setzen. Diese Digitalisierung unterstützt das Land jetzt mit zusätzlichen 15 Millionen Euro. Ein gutes Programm zur richtigen Zeit, meint unser Beauftragter für den Handel und vitale Innenstädte, Oliver Kehrl:

„Die Corona-Krise hat den Handel schwer getroffen. Herausfordernd waren die vergangenen Monate insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die bislang noch keine Internetpräsenz haben. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat jetzt 15 Millionen Euro für die Förderung der Digitalisierung des stationären Einzelhandels bewilligt. Mit dem Förderprogramm „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – Sonderprogramm 2020“ unterstützt das Land NRW Handelsunternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung.

Ohne größere Flexibilität und Innovation wird der Einzelhandel in den Innenstädten das Rennen gegen Amazon und Co. nicht gewinnen. Die Krise beschleunigt die Digitalisierung der Wirtschaft. Das Programm des Landes kommt daher zur rechten Zeit. Die Unterstützung bei konkreten Digitalvorhaben mit schlanken Antrags- und zügigen Bewilligungsverfahren haben die Händler nötiger denn je. Um jetzt schnell wieder Kunden gewinnen zu können und sich für die Zukunft aufzustellen, müssen Händler ihre digitale Präsenz, Online-Verkaufsmöglichkeiten und digitale Prozessunterstützung weiterentwickeln. Es ist deshalb ein tolles Signal, dass das Land 15 Millionen Euro für die Digitalisierung des stationären Einzelhandels bereitstellt. So konnte mehr als 1500 Einzelhändlern ihr Antrag auf Förderung bewilligt werden. Die zahlreichen innovativen Ideen der Einzelhändler bei uns in Nordrhein-Westfalen machen deutlich, welche Innovationskraft im Handel liegt. Dies bedeutet einen wichtigen Digitalisierungsschub für den Handel und die Städte in Nordrhein-Westfalen.“

Aus der Landesregierung

Antragsverfahren für außerordentliche Wirtschaftshilfe startet in Kürze 

Minister Pinkwart: Schnelle Hilfen für Unternehmen und Solo-Selbstständige, die von Schließungen betroffenen sind – Mehr Spielraum bei Abrechnung der Soforthilfe

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit:

Um die von Schließung Betroffenen zügig zu unterstützen, starten Bund und Länder bis Monatsende das Antragsverfahren für die dringend benötigten Hilfen: Unternehmen, Selbstständige und alle anderen Anspruchsberechtigten sollen noch in diesem Monat erste Abschlagszahlungen erhalten. Gleichzeitig gibt das Land den Soforthilfe-Empfängern einen deutlich größeren Spielraum bei der Rückzahlung eventuell über den Bedarf hinaus erhaltener Mittel. 

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Für die Gastronomie, die Veranstaltungsbranche und sämtliche Freizeiteinrichtungen führt der gegenwärtige Teil-Lockdown zu massiven Einbußen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Solo-Selbstständige sind weitere finanzielle Hilfen jetzt überlebenswichtig. Dafür hat sich die Landesregierung in intensiven Gesprächen mit dem Bund ebenso erfolgreich eingesetzt, wie für ein unbürokratisches, rein digitales Verfahren, das sich bei der Soforthilfe und der Überbrückungshilfe bewährt hat. In Nordrhein-Westfalen übernehmen – wie bei Soforthilfe, Überbrückungshilfe und NRW Überbrückungshilfe Plus – die fünf Bezirksregierungen die Bewilligung. Für ihre hervorragende Arbeit und das außerordentliche Engagement möchte ich mich herzlich bedanken.“ 

Minister Pinkwart weiter: „Eine gute Nachricht gibt es auch für die Soforthilfe-Empfänger: Aufgrund der aktuellen Lage haben wir uns entschieden, ihnen mehr Zeit zur Abrechnung und Rückzahlung eventuell über den Bedarf hinaus erhaltener Mittel einzuräumen. Das gibt kleinen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, diese Liquidität weiterhin für betriebliche Zwecke bis zum Herbst 2021 zu nutzen. Wer will, kann freiwillig auch noch in diesem Jahr die Soforthilfe abrechnen. So wollen wir passgenau helfen und entlasten, damit die Betroffenen nach der Corona-Krise an der Aufwärtsentwicklung teilhaben können.“ 

Außerordentliche Wirtschaftshilfe: Neben den direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen sollen auch alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen, die Wirtschaftshilfe des Bundes beantragen können.

Folgende Punkte umfasst das vom Bundeswirtschaftsministerium in Abstimmung mit den Ländern festgelegte Verfahren der Abschlagszahlung:

  1. Soloselbstständige erhalten einen vereinfachten direkten Zugangsweg für die Förderung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten eine Abschlagszahlung bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 
  4. Erste Auszahlungen erfolgen ebenfalls ab Ende November 
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Soforthilfe: Da sich die wirtschaftliche Lage vieler Soforthilfe-Empfänger erneut eingetrübt hat, wird das Land die Betroffenen entlasten und sie erst im kommenden Jahr zur Abrechnung und eventuell erforderlichen Rückzahlung auffordern. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst. Zuvor genannte Fristen sind damit hinfällig. Viele Soforthilfe-Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.

Ende November erhalten alle rund 430.000 Soforthilfeempfänger eine Mail, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmeldeformular. Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen.

Ministerin Ina Scharrenbach: 50-Millionen- Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen geht an den Start 

Das 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen ist startklar: Nachdem die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 27. Oktober 2020 den Beschluss gefasst hat, hat der Landtag am 5. November 2020 die Finanzmittel freigegeben.

Ministerin Ina Scharrenbach: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen steht seit dem Sommer mit den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –trägern sowie den Schulleitungen in einem Austausch, um den Schulbetrieb und damit auch die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen im Herbst/Winter 2020 zu sichern: Nach Auskunft der Städte und Gemeinden können sämtliche Unterrichtsräume in 315 Kommunen intensiv gelüftet werden. 73 Städte melden bei einzelnen Unterrichtsräumen, dass diese nicht ausreichend belüftbar sind. Diese Unterrichtsräume werden aktuell in den Schulen nicht genutzt. Mit dem Erwerb von mobilen Luftfiltergeräten können diese Unterrichtsräume für den Schulbetrieb wieder nutzbar gemacht werden.“

Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird. Damit schließt das Land Nordrhein-Westfalen eine Lücke zum Bundesförderprogramm. Zuwendungsfähig sind auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen. 

Luftfiltergeräte ersetzen aber – wo sie gelten – nicht die AHA-L-Maßnahmen (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken/Atemschutz, Lüften).

Ministerin Ina Scharrenbach: „Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Maßnahme bis höchstens 4.000 Euro je Gerät. Auch Sporthallen können mithilfe des Programms ertüchtigt werden. Es ist uns gelungen, dass auch Vorhaben, die bereits seit dem 16. März 2020 begonnen worden sind, gefördert werden können. Mit der Förderung nehmen wir gezielt Räumlichkeiten in den Fokus, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine Raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können.“ 

Um das Antragsverfahren bürokratiearm zu gestalten, wird derzeit ein Online-Antrag erarbeitet, der an die Bezirksregierung gestellt werden kann und noch in diesem Monat freigeschaltet werden soll.

Hinweis: Die im ersten Zitat verwandten Zahlen haben den Stand 9. November 2020.

Ministerin Scharrenbach: Sofortprogramm Innenstadt – 40 Millionen Euro für die Stabilisierung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ kann starten: „129 Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten noch in diesem Jahr rund 40 Millionen Euro. Das ist für die Städte, für den Handel und für die Bürgerinnen und Bürger ein echter Lichtblick. Jetzt gilt es: Gemeinsam anpacken, um die Marktplätze des 21. Jahrhunderts zu gestalten“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 9. Juli 2020 aufgelegt. 70 Millionen Euro stehen bereit, um den Wandel im Handel aktiv zu begleiten. Nahezu alle eingereichten Anträge können bei der Bewilligung berücksichtigt werden. 

Ministerin Ina Scharrenbach: „Innenstädte und Zentren sind das Gesicht, sind das Herz unserer Städte und Gemeinden. Für die Landesregierung war früh klar: Während des COVID-19-Lockdowns haben insbesondere der (Einzel-)Handel sowie die Gastronomie erhebliche Umsatzeinbußen erlitten und dies wird nachhaltige Veränderungen mit sich bringen. Das ganz bittere dabei: Ganz häufig sind es äußere Umstände, die die Händlerinnen und Händler selbst nicht beeinflussen können und ihre Existenzen, die ihrer Beschäftigten und damit das „Gesicht“ unserer Innenstädte bedrohen. Mit dem Sofortprogramm ermöglicht die Landesregierung den Städten und Gemeinden, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und Perspektiven zu entwickeln.“

Die höchste Förderung wird für die Bochumer Innenstadt mit rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt: Die Finanzmittel sollen für die Aktivierung eines Zentrenmanagements, für Anmietungen leerstehender Ladenlokale sowie für Nachnutzungskonzepte großer Einzelhandelsimmobilien verwendet werden. Jeweils rund 1,3 Millionen Euro werden für die Solinger Innenstadt und für die Altstadt in Warendorf bereitgestellt: Hier sollen leerstehende Ladenlokale angemietet werden, ein Zentrenmanagement eingerichtet und Immobilien zwischenerworben werden. 

Ministerin Ina Scharrenbach: „Für Mönchengladbach-Rheydt stehen rund 1 Million Euro zur Verfügung: In Rheydt drängt es besonders, davon habe ich mich vor Ort überzeugen können. Viel zu viel Leerstand und dennoch wirklich schöne Plätze. Eine Bürgerin sagte: ‚Für Rheydt macht keiner was!‘ Doch – machen wir jetzt. Landesregierung und Kommune Hand in Hand.“

Aus dem Sofortprogramm stehen weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung: Die Frist für die Vorlage der Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt“ wird nun auf den 30. April 2021 verlängert, um der guten Resonanz Rechnung zu tragen. Damit können Städte und Gemeinden auf Entwicklungen reagieren, die sich aktuell ergeben.

Hintergrund:

Städte und Gemeinden werden mit diesem bundesweit einmaligen Landesprogramm in der Lage versetzt, den Corona-bedingten Folgen in unseren Innenstädten und Zentren aktives Handeln entgegen zu setzen. 

Der sichtbaren Schließung von Kaufhäusern und dem zunehmenden Leerstand von Ladenlokalen, Gastronomieflächen und ganzen Immobilien kann mit neuen Instrumenten begegnet werden, die von Seiten des Landes mit 90 Prozent gefördert werden. 

Hierbei geht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen neue Wege und geben den Städten und Gemeinden viel Spielraum, das Richtige für das Herz ihrer Städte und Gemeinden zu tun. Ob die Anmietung von Ladenlokalen, der Erwerb von Gebäuden, die Verhandlung mit den Grundstückseigentümern von Einzelhandelsgroßimmobilien oder die Erarbeitung von gemeinsamen Perspektiven mit Handel, Eigentümern und Politik: Jede Kommune kann hier ihrer individuellen Herausforderung gerecht werden.

Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:

  1. Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen.
  1. Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
  1. Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen wird der Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
  1. In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

Soforthilfe Sport: Antragsfrist erneut verlängert

Die Soforthilfe Sport der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird weiter fortgesetzt. Sportvereine in Nordrhein-Westfalen können bis zum 15. März 2021 Anträge stellen.

„Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat die Sportvereine als Orte sozialer Kontakte und sportlichen Miteinanders in ihrem Kern getroffen“, sagte Staatsekretärin Andrea Milz. „Daher werden wir auch weiterhin notleidenden Vereinen dabei helfen, ihre Existenz zu sichern.“

Bisher wurden über die Soforthilfe rund 870 Sportvereine mit Billigkeitsleistungen in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro unterstützt. Insgesamt stehen zehn Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung, um die ehrenamtlichen Strukturen im Sport zu bewahren.

Notleidende Vereine können die Soforthilfe weiterhin über das Online-Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen beantragen.

Studierendenzahl in Nordrhein-Westfalen bleibt trotz Corona auf hohem Niveau

Rund 767.000 Studierende im Wintersemester 2020/2021 – nur geringe Veränderung im Vergleich zum Vorjahr

An den 69 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ist im Oktober beziehungsweise November das Wintersemester (WS) gestartet. Nach ersten Schätzungen der Hochschulen liegt die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger mit rund 98.000 nur leicht unter dem Niveau der amtlichen Daten des vergangenen Wintersemesters. Das bedeutet einen leichten Rückgang um rund 1,8 Prozent. Die Gesamtzahl der Studierenden in Nordrhein-Westfalen liegt bei rund 767.000. Im Vergleich zum Vorjahr (WS 2019/2020: circa 768.000) hat sich die Zahl der Studierenden somit ebenso nur geringfügig verändert. An den Hochschulen in Trägerschaft des Landes ist die Gesamtzahl der Studierenden ebenfalls tendenziell gleichbleibend (WS 2020/2021: circa 685.000, WS 2019/2020: 689.000). Auch wenn offizielle Daten aus der amtlichen Hochschulstatistik erst im Laufe des Dezembers vorliegen werden, deuten die vorliegenden Zahlen darauf hin, dass drastische Veränderungen der Studierendenzahlen durch die Corona-Pandemie bislang ausgeblieben sind.

Die auffälligste Veränderung, die sicherlich auf die Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen ist, betrifft die Zahl der sogenannten „Bildungsausländer“: So ist die Zahl der ausländischen Studierenden, die sich zum aktuellen Wintersemester zum ersten Mal an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben haben, deutlich zurückgegangen – nämlich um rund 28 Prozent. Die Gesamtzahl der Bildungsausländer an den Studierenden in Nordrhein-Westfalen geht aber nur leicht zurück (-1,3 Prozent). 


WS 2019/2020 WS 2020/2021 Veränderungen  (von WS 2019/2020 zu  WS 2020/2021)
Studienanfänger  (1. Hochschulsemester) 99.600 98.000 -1,8 Prozent
Studierende (gesamt) 768.000 767.000 -0,1 Prozent

Hinweis: Die genannten Studienanfänger- und Studierendenzahlen basieren auf Schätzzahlen der Hochschulen, die dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft bis Ende Oktober gemeldet wurden. Aktuelle hochschulscharfe IST-Zahlen können bei den Hochschulen erfragt werden. Voraussichtlich Mitte Dezember 2020 werden erste vorläufige Zahlen aus der amtlichen Hochschulstatistik veröffentlicht.

Wasserstoff-Roadmap für NRW vorgestellt

Das Land Nordrhein-Westfalen will den Aufbau einer zukunftsweisenden Wasserstoffwirtschaft beschleunigen: Bis 2025 sollen erste Großanlagen in Betrieb gehen, die ersten gut 100 Kilometer eines Pipeline-Netzes installiert und 400 Brennstoffzellen-Lkw unterwegs sein. Wie diese Ziele erreicht werden können und wie der Markthochlauf gelingen soll, zeigt die neue Wasserstoff-Roadmap Nordrhein-Westfalen, die Energie- und Klimaschutzminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart heute vorgestellt hat. Wichtige Weichen hat Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Monaten bereits gestellt und im Rahmen der Initiative IN4climate.NRW zahlreiche Projekte auf den Weg gebracht. Nun müsse die Bundesregierung die regulatorischen Voraussetzungen schaffen und durch die zügige Abschaffung der EEG-Umlage stärkere Anreize bieten.

Minister Pinkwart: „Das Ziel, die industriellen Prozesse in Nordrhein-Westfalen bis 2050 annähernd klimaneutral zu gestalten, kann nur durch den Einsatz von Wasserstoff erreicht werden. Wasserstoff bietet uns riesige Chancen auf dem Weg zu einer grünen und modernen Industrie: Konsequent eingesetzt, können wir damit in Zukunft ein Viertel unserer heutigen CO2-Emissionen einsparen. Auch wirtschaftlich erwarten wir einen Schub: Bis zu 130.000 zusätzliche Arbeitsplätze können in Nordrhein-Westfalen entstehen. Dazu müssen wir jetzt die Voraussetzungen schaffen: Der Aufbau eines Wasserstofftransportnetzes muss zügig in den Regulierungsbereich des Energiewirtschaftsgesetzes aufgenommen werden. Dazu haben wir am vergangenen Freitag einen Bundesratsbeschluss herbeigeführt, der notwendige gesetzliche Änderungen enthält. Der Bund muss jetzt liefern.“

Den Grundstein für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft hat Nordrhein-Westfalen mit einer Reihe von Pilotprojekten gelegt. Jetzt müssen die Voraussetzungen für einen breiten Roll-Out geschaffen werden. Laut Forschungszentrum Jülich wird der Wasserstoffbedarf in Nordrhein-Westfalen bis 2050 auf 104 Terawattstunden pro Jahr steigen. 18 Terawattstunden davon können hier erzeugt werden. Die Landesregierung strebt daher zur Deckung des Bedarfs weitere internationale Partnerschaften an.

Ambitionierte Ziele

Die Landesregierung hat sich ehrgeizige Ziele für die kommenden zehn Jahre gesetzt. Dies wurde auch im jüngsten Spitzengespräch mit Ministerpräsident Armin Laschet und unternehmer nrw-Präsident Arndt Kirchhoff deutlich. Mit einem Dutzend Projekte und einem dahinterstehenden Projektvolumen von vier Milliarden Euro setzen die nordrhein-westfälischen Unternehmen ganz klar auf Wasserstoff. 

Die Ziele der Roadmap bis 2025 im Einzelnen:

Industrie: 

  • In Duisburg soll die erste große Anlage zur Erzeugung von Stahl auf Basis von Wasserstoff entstehen
  • Im Raum Köln/Wesseling könnte eine erste Demonstrationsanlage zur Herstellung synthetischer Kraft- und Rohstoffe, zum Beispiel für Fahrzeuge oder die Chemieindustrie errichtet werden

Mobilität:

  • Mehr als 400 Brennstoffzellen-Lkw, mindestens 20 Lkw-Wasserstoff-Tankstellen und 60 Wasserstoff-Tankstellen für Pkw sind geplant
  • 500 Wasserstoff-Busse für den ÖPNV und erste wasserstoffbetriebene Binnenschiffe sollen unterwegs sein

Energie & Infrastruktur:

  • 500 Kilometer neue Wasserstoffleitungen in Deutschland sollen entstehen, davon 120 in Nordrhein-Westfalen mit Anbindung an überregionale Wasserstoffleitungen
  • Mehr als 100 Megawatt Elektrolyseanlagen für die industrielle Wasserstoffproduktion sollen entstehen
  • Erdgasbasierte Strom- und Wärmeerzeuger sollen in Richtung Wasserstoff weiterentwickelt werden

Langfristige Ziele bis 2030: 

Industrie:

  • Einführung von wasserstoffbasierten Anlagen in weiteren Branchen: Glas-, Fliesen- und Ziegelindustrie, Gießereien
  • Entwicklung und Pilotierung von Verfahren für die Zementindustrie 
  • Ausbau der wasserstoffbasierten Stahlherstellung

Mobilität:

  • 11.000 Brennstoffzellen-Lkw über 20 Tonnen, 200 Wasserstoff-Tankstellen für Lkw und Pkw, 1.000 Brennstoffzellen-Abfallsammler und 3.800 Brennstoffzellen-Busse für den ÖPNV

Energie & Infrastruktur:

  • 1.300 Kilometer Wasserstoffleitungen in Deutschland, hiervon 240 Kilometer in Nordrhein-Westfalen
  • Erste Investitionen in Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen 
  • 1 bis 3 Gigawatt Elektrolyseleistung in Nordrhein-Westfalen

Sonderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital Plus: Land fördert Digitalisierung von Beratungs- und Kursangeboten

Minister Pinkwart: Wir helfen den Unternehmen, gestärkt aus der Krise hervorzugehen 

Viele Dienstleister können durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie Kurse oder Beratungen nicht oder nur erschwert vor Ort anbieten. Umso wichtiger sind digitale Angebote. Um die Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angebote zu unterstützen, erweitert das Land das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital: Über MID-Plus können Unternehmen den Gutschein MID-Digitalisierung beantragen, um bereits bestehende Beratungsleistungen, Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Weiterbildungen erstmalig online anzubieten. Das Zusatzprogramm läuft bis zum 30. Juni 2021. 

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Corona-Krise hat die Digitalisierung in vielen Bereichen der Wirtschaft enorm beschleunigt. Viele Dienstleistungen wie Innovationsveranstaltungen und Weiterbildungen werden aber weiterhin überwiegend analog angeboten. Mit der Erweiterung unserer beliebten Digitalisierungs-Gutscheine knüpfen wir hier an und möchten Dienstleister dabei unterstützen, bestehende Angebote zu digitalisieren. Denn nur so können die Unternehmen trotz der coronabedingten Einschränkungen weiter am Markt aktiv sein und gestärkt aus der Krise hervorgehen.“

MID-Plus hilft kleinen und mittleren Unternehmen dabei, digitale Werkzeuge wie Chat- oder Videotools einzuführen und so Beratungen und Kurse online anzubieten. Damit reagiert die Landesregierung auf die aktuellen Herausforderungen der Corona-Krise: Gesundheitsrisiken werden durch digitale Formate minimiert und die Dienstleistungsunternehmen können auch in der Krise ihr Geschäft weiterführen. Um die Unternehmen zusätzlich zu entlasten, verlängert das Land die erhöhten Förderquoten für die Gutscheine MID-Digitalisierung und MID-Innovation bis zum 30. Juni 2021: Kleine Unternehmen erhalten eine Förderquote von 80 Prozent, mittlere Unternehmen eine Förderquote von 60 Prozent.

Weitere Informationen zum Sonderprogramm MID-Plus erhalten Sie unter www.mittelstand-innovativ-digital.nrw

Umweltministerkonferenz zu wichtigen Weichenstellungen in der Umwelt- und Klimapolitik

Neues NRW-Sonderprogramm stellt zehn Millionen Euro für ressourceneffizientes Wirtschaften bereit. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Vermeiden und Wiederverwerten sind die Grundlagen einer zukunftsweisenden Wirtschaft.“

Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser setzt auf die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, ein Ende der Corona-bedingten Renaissance von Einwegmüll und gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern zur Klima-Krisenvorsorge. Dies sind zentrale Themen, die am Freitag bei der Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern beraten werden, per Videokonferenz. 

„Der Coffee to Go-Becher muss zu einem Relikt der Vergangenheit werden. Hier müssen wir mit funktionierenden Mehrwegsystemen gegensteuern. Einweg ist kein Weg“, so Heinen-Esser und weiter: „Vermeiden und Wiederverwerten sind die Grundlagen einer ressourcenschonenden und zukunftsfähigen Wirtschaftsweise. Plastik im Überfluss ist kein Zeichen einer modernen Gesellschaft. Wichtig ist unter anderem, dass wir den Anteil an recyclingfähigen Materialien in unseren Produkten erhöhen und klare Standards für Rezyklate definieren.“ 

10 Millionen-Sonderprogramm für Ressourceneffizienz 

In Nordrhein-Westfalen stellt das Land in einem neuen Sonderprogramm bis zu zehn Millionen Euro zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft bereit. Ursula Heinen-Esser: „Mit dem neuen Sonderprogramm stützen wir in der aktuellen Corona-Lage unsere Wirtschaft, damit sie sich schnellstmöglich erholen kann und ressourceneffizienter aus der Krise hervorkommt. Höhere Ressourceneffizienz ist klimaschonend und umweltgerechter, dadurch entstehen Wettbewerbsvorteile und Arbeitsplätze.“ 

Bund, Länder, Wirtschaft sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher seien gefordert, ein breites Bündnis zu schmieden, um den Plastikverbrauch spürbar zu senken. Von der Umweltministerkonferenz müsse ein klares Signal zur ehrgeizigen Minderung von Einwegbechern und Take-Away-Lebensmittelverpackungen ausgehen.

Der Klimakrise die Stirn bieten

Ein Schulterschluss von Bund und Ländern ist auch bei der Anpassung an den Klimawandel alternativlos. „Auch wenn die Luftqualität sich mancherorts verbessert hat, hat Corona ja den Klimawandel nicht gestoppt. Umso wichtiger ist es, sich gemeinsam und abgestimmt auf die nicht mehr abzuwendenden Folgen des Klimawandels einzustellen. Wenn uns Corona eines gelehrt hat, dann wie wichtig Krisenvorsorge ist“, so Heinen-Esser. 

Die zurückliegenden Jahre haben vor Augen geführt, wie der Klimawandel auch in unseren Breiten fortschreitet und wirkt. Sommerliche Dürren, Stürme und Starkregen nehmen zu. „Massiv betroffen und zugleich als Klimaschützer gefordert sind unsere Wälder. Sie müssen wir wieder aufbauen und schützen und mit Mischwäldern weniger klimaanfällig gestalten, damit sich die Klimaspirale langsamer dreht“, so die Ministerin. 

Heinen-Esser begrüßte das 700 Millionen Euro schwere Förderprogramm des Bundes, wovon 500 Millionen Euro in eine nachhaltige Waldbewirtschaftung fließen sollen. Damit unterstützt der Bund die Anstrengungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die zur Schadensbewältigung und um die Klimastabilität der Wälder Nordrhein-Westfalens zu steigern, im laufenden Jahr 2020 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 57 Millionen Euro bereitstellt. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene weiterhin für eine Baumprämie ein, damit die Ökosystemleistungen der Wälder angemessen honoriert werden.

Ruhr-Konferenz: Landesregierung stellt bis zu 75 Millionen Euro für die Universitätsallianz Ruhr bereit

Aufbau von gemeinsamen Forschungszentren soll internationale Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten Bochum, Dortmund und Duisburg-Essen stärken

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt mit:

Die Landesregierung treibt ein wissenschaftliches Projekt im Rahmen der Ruhr-Konferenz voran und fördert den strukturellen und dauerhaften Aufbau neuer und innovativer Forschungszentren der Universitätsallianz Ruhr. Bei seiner Sitzung am Dienstag (10. November) hat das Landekabinett den Beschluss gefasst, zu diesem Zweck in der aktuellen Finanzplanung bis 2024 einen Finanzrahmen von bis zu 75 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Der Vollausbau soll mit dem Jahr 2025 erreicht werden. 

In der Universitätsallianz Ruhr arbeiten die Ruhr-Universität Bochum, die Technische Universität Dortmund und die Universität Duisburg-Essen seit dem Jahr 2007 eng zusammen. Ziel der neuen Forschungszentren ist die Bündelung von Forschungsaktivitäten in den Bereichen, in denen die beteiligten Universitäten bereits jetzt eine wissenschaftliche Spitzenposition innehaben. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der drei Universitäten sollen dort zu unterschiedlichen Schwerpunkten interdisziplinär zusammenarbeiten und forschen. Die Forschungszentren sollen als Schnittstelle zu Instituten, Hochschulen und Wirtschaft fungieren. 

„Die Universitätsallianz Ruhr blickt auf zwölf erfolgreiche Jahre der Zusammenarbeit zurück. Die Landesregierung will diese interdisziplinäre Zusammenarbeit und den deutschlandweit einzigartigen Verbund der Universitäten Bochum, Dortmund und Duisburg-Essen im Rahmen der Ruhr-Konferenz durch den Aufbau von gemeinsamen Forschungszentren ausbauen. Wir verfolgen damit das Ziel, die starke Stellung der Metropolregion Ruhr in der Wissenschaft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der drei beteiligten Hochschulen in der Spitzenforschung weiter zu stärken“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Die Universitäten Bochum, Dortmund und Duisburg-Essen haben für die gemeinsame Zusammenarbeit in den geplanten Forschungszentren eine erste ausführliche Projektskizze vorgelegt, die gegenwärtig auf Wunsch der Landesregierung vom Wissenschaftsrat konzeptionell sowie mit Blick auf die praktische Umsetzbarkeit begutachtet wird. Das Ergebnis der Begutachtung wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 feststehen. 

Um die Entwicklung und den Wandel der Metropolregion Ruhr voranzutreiben, hat die Landesregierung die Ruhr-Konferenz gestartet. Sie ist als Prozess angelegt und setzt auf Engagement und Teilhabe von Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Kultur, Gesellschaft und Kommunen. Mit dem Kabinettbeschluss der Landesregierung wird ein wichtiges wissenschaftliches Projekt, das im Rahmen der Ruhr-Konferenz entstanden ist, vorangetrieben.

Die NRW-Koalition setzt sich seit Beginn der Corona-Pandemie auf Bundesebene für bessere Überbrückungshilfen ein – auch für den sogenannten fiktiven Unternehmerlohn. Dieses Instrument könnte vielen Solo-Selbstständigen durch die Krise helfen, für die der Schritt in die Grundsicherung nicht infrage kommt. In Nordrhein-Westfalen
springt seit Juli das Land selbst ein und zahlt den Betroffenen einen Ausgleich. Im kommenden Plenum beantragen CDU und FDP nun einen neuen Vorstoß aus NRW,
um einen bundeseinheitlichen Unternehmerlohn durchzusetzen.

Die NRW-Koalition macht sich seit Beginn der Pandemie für einen bundesweiten fiktiven Unternehmerlohn stark, der Solo-Selbstständige durch die Krise bringt. Viele von ihnen arbeiten in Bereichen, die durch Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen besonders betroffen sind, wie die Veranstaltungs- und Schaustellerbranche. Nordrhein-Westfalen springt mit der ÜberbrückungshilfePLUS seit Juli mit eigenen Mitteln für die Solo-Selbstständigen ein, für die die Grundsicherung keine hilfreiche Option ist.

Es ist jetzt endlich an der Zeit für einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Unterstützung Solo-Selbstständiger. Der Unternehmerlohn ist nicht nur wirtschaftliche Hilfe,
sondern auch gesellschaftliche Wertschätzung für zigtausend Solo-Selbstständige.“