Der Bund wird für die denkmalpflegerische Umgestaltung der Synagoge an der Roonstraße 42 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Der Kölner Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte und Oliver Kehrl, Mitglied des Landtages begrüßen die Förderung als wichtige Anerkennung der Bedeutung des jüdischen Glaubens für das kulturelle Erbe der Stadt.


„Die Kölner Synagogengemeinde ist ein fest integrierter und zentraler Bestandteil unserer Bürgerschaft“, so Hirte. Gerade der Sakralbau an der Roonstraße sei durch seinen Wiederaufbau nach den Zerstörungen der Reichspogromnacht und des Zweiten Weltkriegs ein wichtiges Symbol für das Wiederaufblühen des jüdischen Lebens in der Stadt. „Deshalb freue ich mich sehr, dass der Bund die Instandsetzungsarbeiten maßgeblich unterstützt.“


Oliver Kehrl bekräftigt: „Die Synagoge im Herzen von Köln zeigt, wie stark die jüdische Gemeinde in unserer Stadt verankert ist. Darum hat das Land bereits im vergangenen Jahr zusätzliche denkmalpflegerische Mittel für den Erhalt des Gebäudes bereitgestellt.“ Gerade in Zeiten, in denen auch in Köln jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger wieder häufiger antisemitische Anfeindungen erfahren würden, brauche es klare Bekenntnisse der Politik und der Zivilgesellschaft: „Wir wollen solche Herzstücke der jüdischen Kultur in Köln für kommende Generationen sichern!“

Der Tennisclub Rondorf 73 e.V. hat die Förderzusage über 57.528 Euro für die Errichtung einer LED-Flutlichtanlage erhalten.

„Diese Förderung ist nicht nur eine Unterstützung des Tennisclubs Rondorf 73 e.V., sondern auch ein effektiver Beitrag zum Umweltschutz. Mit der neuen LED-Flutlichtanlage können sowohl Energiebedarf als auch Energiekosten gesenkt werden. Eine gute Investition in die Zukunft. Ich freue mich sehr, dass die tolle Arbeit des Vereins belohnt wird. Die Mitglieder leisten ein großes ehrenamtliches Engagement und sind so eine feste Größe in Rondorf. Für mich ist es wichtig zu betonen, dass die Förderung ein Zeichen der Wertschätzung unsere Sportvereine in der Region und ihrer guten Arbeit ist.“

Landeshaushalt 2021 bietet Corona die Stirn

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021 in den Landtag eingebracht. NRW hält auch in Corona-Zeiten Kurs und plant weiter ohne Schulden für den normalen Haushalt. Dazu Bodo Löttgen, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion: 

 „Keine Regierung und kein Parlament konnten zu Beginn dieses Jahres vorhersehen, in welcher dramatischen gesundheitspolitischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lage wir uns heute befinden. Aber jede Regierung und jedes Parlament sind aufgerufen, angesichts der gewaltigen Dimension dieser Krise das Bestmögliche zu tun, um sie zu bewältigen. Die OECD bezeichnete die Corona-Pandemie als die schlimmste Rezession zu Friedenszeiten seit 100 Jahren und sprach von der schwersten Gesundheits- und Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Der Haushalt 2021 ist ein Garant für stabile Verhältnisse in unserem Land und gewährleistet auch in außergewöhnlichen Zeiten die notwendige Sicherheit. Der NRW-Rettungsschirm bleibt aufgrund der anzunehmenden andauernden Notsituation bis 2022 aufgespannt.

Der vorgelegte Landeshaushalt 2021 bietet Corona die Stirn, er steht für Transparenz, Verlässlichkeit und Vorsorge. Transparenz, weil wir Rettungsschirm und allgemeinen Haushalt klar erkennbar voneinander abgrenzen. Verlässlichkeit, weil das, was war, bleibt. Keine Einschränkung der Nachfrage des Landes gegenüber dem, was wir uns für normale Zeiten vorgenommen haben. Zudem Vorsorge, weil wir in Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen Brandmauern eingezogen haben, die uns die notwendige Rückkehr zur haushaltspolitischen Normalität ermöglichen. Die erwartbare Kritik von SPD und Grünen gehört zum parlamentarischen Diskurs, inhaltlich verfängt sie nicht. Die Kommunen verfügen über weit mehr als acht Milliarden Euro zusätzliche Mittel gegenüber dem Bilanzstrich zu rot-grüner Regierungszeit. Mehr als die Hälfte davon strukturell und dauerhaft! Diese NRW-Koalition ist die kommunalfreundlichste Landesregierung, die dieses Land je gesehen hat.“

Leitentscheidung für das Rheinische Revier

Planungssicherheit für Kommunen, Unternehmen und Anwohner

Die Landesregierung hat am Donnerstag den Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Revier dem Landtag vorgestellt. Für die CDU-Landtagsfraktion sprachen im Plenum die Abgeordneten Romina Plonsker, Dr. Patricia Peill und Thomas Schnelle:

Romina Plonsker: „Endlich ist geschafft, was viele Gruppierungen und Personen seit Jahren zu verhindern und zu konterkarieren versuchten: Planungssicherheit für Kommunen, Unternehmen, Beschäftigte und Anwohnerinnen und Anwohner. Die Leitentscheidung ist ein weiterer Schritt in eine erfolgreiche Zukunft des Rheinischen Reviers, der Kohleausstieg eine Jahrhundert-Entscheidung für NRW und ein absoluter Meilenstein zur Erreichung der Klimaziele von Paris. Die rational-sachliche Entscheidung beim Strukturwandel ist uns als NRW-Koalition lieber als purer Aktionismus und bisweilen Populismus. Denn trotz Versicherungen und sogar Verpflichtungen von RWE haben Umwelt-Initiativen und auch die Grüne-Fraktion im NRW-Landtag beständig Öl ins Feuer gegossen, statt die Situation zu befrieden. SPD und Grüne haben 2016 gegen den Erhalt des Hambacher Forstes agiert, der noch immer von krawallbereiten Aktivisten besetzt ist. Diese Situation muss jetzt endlich befriedet werden.“

Dr. Patricia Peill: „Die Braunkohle-Abbaupläne aus der rot-grünen Leitentscheidung von 2016 reichten damals weit über das Jahr 2045 hinaus. Nun kann diese Zeitspanne deutlich früher enden, die CO2-Emissionen können um bis zu 70 Prozent reduziert werden und der Hambacher Forst kann erhalten bleiben. Ein Erfolg, den wir in einem gesellschaftspolitischen Kompromiss herbeiführen konnten, an dem in der berühmten Kohle-Kommission 28 Vertreter von Ministerpräsidenten und Bürgermeistern, über Greenpeace und den BUND, Wissenschaftlern bis hin zu Arbeitgebern und Gewerkschaften beteiligt waren. Heute setzt die NRW-Landesregierung mit dieser Leitentscheidung Bundesgesetze in Handlungsfähigkeit um! Die Leitentscheidung gibt den Kommunen nun Planungssicherheit, damit können sie in ihre vielfältigen Entwicklungsperspektiven einsteigen und Spielräume nutzen.“

Thomas Schnelle: „Die Leitentscheidung bringt erhebliche Verbesserungen für die Menschen vor Ort. Die Abstände für die Tagebauranddörfer auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz werden auf mindestens 400 Meter festgelegt. Bei einem vorgezogenem Ausstieg 2035 werden die Abstände mindestens auf einen halben Kilometer vergrößert. Mit ihrer Leitentscheidung hatte Rot-Grün den Menschen Abstände von teils weniger als 100 Metern zugemutet. Gerade auch die neuen Festlegungen zur Tagebauführung sind für die Menschen dort ein wichtiger Punkt. Hier wird festgehalten, dass der Abbau so zu gestalten ist, dass er zunächst auf die bereits unbewohnten Ortschaften ausgerichtet wird. Das bedeutet, dass die Tagebauführung so lange wie möglich von den Umsiedlungsdörfern ferngehalten wird. Dies wurde von den Menschen dort massiv gefordert, auch von denen, die um die Heimat kämpfen wollen. Bereits für die Erstellung des Entwurfes sind von der Landesregierung viele Gespräche mit dem Betroffenen und den Kommunen vor Ort geführt worden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird nun mit diesem Entwurf weiter fortgeführt.“

Mehr Kinderkrankentage für Beamte in NRW

Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP im NRW-Landtag werden Verbesserungen für Beamte bei der Betreuung ihrer kranken Kinder durchsetzen. Mitte August ist auf Initiative Nordrhein-Westfalens die Ausweitung der Kinderkrankentage für Angestellte um jeweils fünf Tage pro Kind und Elternteil vom Bundestag beschlossen worden. Bisher ausgenommen von der Regelung waren Beamtinnen und Beamten. Dies ändert sich jetzt, der Antrag der NRW-Koalition ist heute einstimmig im Landtag von Nordrhein-Westfalen beschlossen worden. Dazu die beiden Sprecher im Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses, Jörg Blöming (CDU) und Ralf Witzel (FDP):

Jörg Blöming: „Durch Corona haben viele Eltern und Alleinerziehende bereits Urlaub und einen Großteil ihrer Kinderkranktage einsetzen müssen, um ihre Kinder Zuhause zu betreuen. NRW hat sich dafür stark gemacht, dass diese Tage bundesweit aufgestockt werden. Diese Regelung für Arbeitnehmer wollen wir auch auf Beamte erweitern, um auch verbeamtete Eltern zu entlasten. Das ist zum einen fair, zum anderen unterstreicht das Land NRW damit seine Stellung als attraktiver Arbeitgeber.“

Ralf Witzel: „Beamtinnen und Beamte bilden das Rückgrat des Staates. Mit der einmaligen Ausweitung der Kinderkrankentage in 2020 wollen wir die Eltern unter ihnen in der Corona-Pandemie entlasten. Die fünf zusätzlichen Kinderkrankentage sind ein wichtiges Instrument für mehr berufliche Flexibilität. Damit ermöglichen wir eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf während der Pandemie und können einem möglichen Infektionsgeschehen gezielt entgegenwirken.“

Aktuelle Stunde Rechtsextremismus

Wir schauen hin – das ist der Unterschied zu Rot-Grün

Der Landtag hat auf Antrag von CDU und FDP sowie Bündnis 90/Grüne an diesem Donnerstag über Fälle von Rassismus und Rechtsextremismus in der nordrhein-westfälischen Polizei debattiert. Die NRW-Koalition hat zudem in einem Antrag konkrete Vorschläge eingebracht, um rechtsextremen Tendenzen innerhalb der Sicherheitsbehörden entgegenzuwirken. 

Daniel Sieveke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Ein strukturelles Problem mit Rechtsextremismus und eine großangelegte, langwierige Studie – so lauten dem Presseecho zufolge Problembeschreibung und Lösungsansatz der Grünen zu den Enthüllungen um Verdachtsfälle bei der NRW-Polizei. Eine holzschnittartige Problembeschreibung und ein wenig zielführender Lösungsansatz. Ein Bauwerk, das strukturell beschädigt ist, taugt nur noch für den Abriss. Unsere Polizei hat keinesfalls ein in ihrer Struktur verankertes Problem mit Rassismus oder Extremismus – wir Demokraten sollten hier sauber und vor allem fair bleiben unseren zigtausend verfassungstreuen Polizistinnen und Polizisten gegenüber.“

Christos Katzidis, innenpolitischer Sprecher: „Unserem Innenminister Nichtstun vorzuwerfen, ist unlauter. Rot-Grün hat bis 2017 nahezu alle innenpolitischen Probleme totgeschwiegen. Zahlen für rechtsextremistische und rassistische Fälle innerhalb unserer Sicherheitsbehörden für die Zeit vor 2017 sind nicht bekannt. Wer nicht hinguckt, erkennt auch kein Problem. Wir haben immer offen und ehrlich gesagt: Wenn wir hinschauen, werden Fallzahlen steigen. Das passiert jetzt gerade und ist das deutlichste Zeichen, dass unsere Polizei eben kein strukturelles Problem hat. Sie ist wachsam nach innen wie nach außen. Statt unsere Beamtinnen und Beamten, die nicht nur systemrelevant, sondern Systemgarant sind, unter einen Generalverdacht zu stellen, wollen wir die verantwortungsvolle Fehler- und Führungskultur weiter stärken. Deshalb haben wir auch konkrete Vorschläge gemacht wie beispielsweise verpflichtende Fortbildungsangebote für alle Bediensteten, aber auch Begleitung durch Supervision und Wertediskussionen. Und wir stehen zu dem, was Innenminister Reul von Anfang an zugesichert hat: Wir binden wissenschaftliche Expertise ein, wo sie bei konkreten Fragestellungen hilft. Wir wollen als NRW-Koalition anhand der Fälle, die jetzt bekannt geworden sind, wissen, welche Umstände, Erfahrungen, Belastungen bei Polizistinnen und Polizisten zu einer Radikalisierung führen. Das sind Erkenntnisse, die uns in der Praxis helfen – und zwar kurzfristig und nicht erst in ein paar Jahren.“

Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen

Es geht um Menschen, nicht um Betten

Die NRW-Koalition aus CDU und FDP hat an diesem Donnerstag den Entwurf für ein neues Krankenhausgestaltungsgesetz im Plenum des Landtages eingebracht. Das Gesetz ist die Grundlage für eine Neuausrichtung der Krankenhausplanung im Land. Dazu unser gesundheitspolitischer Sprecher Peter Preuß: 

„Nordrhein-Westfalen braucht dringend eine neue Krankenhausplanung. Denn die bisherige Planung orientiert sich allein an Betten, nicht an medizinischen Leistungen. Das bietet nicht ausreichend Spielraum für eine Steuerung von Kapazitäten – für uns muss der Mensch im Vordergrund stehen, nicht ein belegtes Krankenhausbett. 

Operationen rund um Knieprothesen etwa werden an mehr als 230 Standorten in Nordrhein-Westfalen angeboten, pro Krankenhaus sind das im Schnitt nicht einmal zwei Eingriffe pro Woche. Das bedeutet: Der Patient muss für seine OP zwar nicht weit fahren, dafür hat er aber auch nicht den erfahrensten Operateur. Unser Anspruch als NRW-Koalition ist: Die Menschen im Land sollen immer durch Spezialisten behandelt werden können und die bestmögliche Versorgung erhalten. 

Nicht jedes Krankenhaus muss auch jede Leistung anbieten, aber jeder Mensch in NRW muss im Notfall schnell in einem Krankenhaus sein. Das ist unser Ziel: eine flächendeckende Basisversorgung und eine Spezialisierung für die einzelnen Leistungsbereiche. Um Missverständnissen gleich vorzubeugen: Wir wollen die Zahl der Kliniken in Nordrhein-Westfalen nicht reduzieren!“

Schluss mit der Blockade der Baumprämie

Dürre, Stürme und Schädlinge haben dem Wald in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren enorm zugesetzt – weit mehr als in anderen Teilen Deutschlands. Deshalb müssen jetzt Weichen gestellt werden, den Wald fit für die Zukunft zu machen. Die NRW-Koalition aus CDU und FDP bringt an diesem Mittwoch einen Antrag unter dem Titel „Klimastabile Wälder für Nordrhein-Westfalen – zielgerichtete Förderung zur Schadensbehebung und Wiederaufforstung“ ins Plenum des Landtages ein. Dazu unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Rainer Deppe: 

„Niemand tut so viel für unser Klima wie der Wald – allerdings bislang zum Nulltarif. Die Kosten für die Erhaltung und Wiederaufforstung von Wäldern deckten deren Besitzer bisher über den Holzverkauf. Allerdings: Aufgrund von Schäden durch Klimafolgen oder den Borkenkäfer müssen die Waldbauern jetzt in kürzester Zeit so viel Holz aus dem Wald holen wie noch nie und es zu Dumpingpreisen abstoßen. Danach blicken sie auf eine bis zu 40 Jahre dauernde Durststrecke ohne Einnahmen, während der sie massiv in die Erneuerung des Waldes investieren müssten. 

Wir unterstützen die Landesregierung deshalb bei ihrem Einsatz für die Baumprämie. Mein Appell geht an die SPD-Bundesumweltministerin Svenja Schulze, endlich ihre Blockade der wichtigen Prämie aufzugeben. Zweifellos hilft es auch der Akzeptanz der CO2-Abgabe, wenn das Geld in neue Bäume fließt. 

Wir haben ein waches Auge auf unseren Wald. Angesichts des Klimawandels müssen wir die Förderrichtlinie Extremwetter und das Waldschutzmonitoring kontinuierlich weiterentwickeln. Ziel der NRW-Koalition ist es aber vor allem, mit den Betroffenen gemeinsam einen Wald der Zukunft zu entwerfen, der für die Klimafolgen besser gewappnet ist.“

Gemeinsame Presseerklärung von CDU, FDP, SPD und Grünen

Parlament würdigt 30 Jahre Deutsche Einheit 

Im Oktober-Plenum des Landtags von Nordrhein-Westfalen ist am Donnerstag die Deutsche Einheit gewürdigt worden, obgleich das exakte 30. Jubiläum bereits vergangene Woche gefeiert wurde. Einigkeit angesichts des Einheitsjubiläums zeigen die Abgeordneten der vier demokratischen Fraktionen im NRW-Landtag in einem 13 Punkte umfassenden gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Dazu Dr. Günther Bergmann (CDU), Angela Freimuth (FDP), Carina Gödecke (SPD) und Josefine Paul (Grüne):

„Mit Freude, Stolz und Dankbarkeit blicken wir auf den 30. Jahrestag der Wiedervereinigung und das seitdem Erreichte. Seit genau 30 Jahren sind wir wieder ein geeintes Deutschland. Die friedliche Revolution ist dem Mut und dem Freiheitswillen der unzähligen Männer und Frauen zu verdanken, die selbstbewusst gegen das DDR-Regime aufbegehrten. Denn ohne ihr Streben nach Freiheit wäre die Einheit nicht möglich gewesen. Die deutsche Einheit ist für die Menschen in Ost und West aber auch eine Herausforderung gewesen und ist es bis heute.. 30 Jahre nach der Deutschen Einheit sollten wir innehalten und gerade den Menschen mit DDR-Biografie Danke sagen – für ihren Mut zur Freiheit, für das Rückgrat, für ihre Entschlossenheit und Standhaftigkeit. Aber auch die Menschen im Westen haben mit gewaltigen Transferleistungen dafür gesorgt, die Lebensverhältnisse in den neuen Ländern nach und nach anzupassen. Ebenso gilt unser Dank unseren Freunden in Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn.

Wir haben die Verantwortung, die innere Einheit und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland voranzutreiben. Die Einheit ist ein Gewinn für Europa und für jeden von uns. Viel zu oft nehmen wir diese historische Leistung als gegeben hin. Für uns ist die Deutsche Einheit eine gemeinsame Aufbauleistung. Der Landtag Nordrhein-Westfalen verwahrt sich daher gegen die Vereinnahmung des Geistes der Friedlichen Revolution und ihren Forderungen durch nationalistische und antidemokratische Kräfte und Parteien. Wir alle können stolz auf unser Land und das in den vergangenen 30 Jahren Erreichte sein, denn – ungeachtet von Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, politischen Anschauungen – gilt: Wir sind das Volk, und wir sind ein Volk.“

Sommer-Universiade Rhein-Ruhr 2025 nach NRW holen

Der Landtag begrüßt und unterstützt mit einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen die  Bewerbung um die Sommer-Universiade „Rhein-Ruhr 2025“. Dazu unser Abgeordneter Marco Voge: 

„Zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 war die Welt zu Gast bei Freunden. Genau das ist auch die Chance für NRW für die Universiade 2025. Wir werden zeigen, dass wir ein weltoffenes und tolerantes Land sind. 10.000 Teilnehmer aus 150 Nationen werden sich in fairen Wettbewerben sportlich messen. Und wir können beweisen, dass NRW Sportland Nummer 1 ist. Die Universiade wird ein wichtiger Baustein im Hinblick auf mögliche Olympische und Paralympische Spiele 2032 an Rhein-Ruhr sein. Wir wollen uns als Sportland weltweit präsentieren und etablieren. Mit der nachhaltigen Nutzung der vorhandenen Sportstätten setzen wir auch für 2025 ein wichtiges Zeichen.

Die Sommer-Universiade ist nach den Olympischen Spielen die zweitgrößte Multisportveranstaltung der Welt. Wir können uns zudem als Spitzenstandort für Bildung, Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft mit der großen Dichte und Qualität unserer Hochschullandschaft weltweit einen Namen machen. Die geplante Jobbörse und die Wirtschaftskongresse sowie das kulturelle Rahmenprogramm werden einen entsprechenden Beitrag leisten. Wir werden nicht nur die Bewerbung unterstützen, sondern auch den gesamten Sport in NRW weiterhin im Blick haben: Mit dem Programm „Moderne Sportstätten 2022“ zur Unterstützung für rund 20.000 Sportvereine, der Fußball-EM 2024 in Deutschland, den Invictus-Games und der Unterstützung des International Paralympic Committee (IPC) in Bonn zeigen wir seit 2017, dass NRW das Sportland Nummer 1 ist und weiter bleiben soll.“

Aus der Landesregierung

Stabile Finanzen und Transparenz auch in der Krise: Landesregierung bringt Haushaltsentwurf 2021 ein

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021 am heutigen Mittwoch in den Landtag eingebracht. Trotz der erheblichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie stehen die Finanzen des Landes auf einer sicheren Grundlage. Der Etat bleibt mit einem Volumen von 81,923 Milliarden Euro zuzüglich durchlaufenden bzw. haushaltsneutralen Posten von insgesamt 2,116 Milliarden Euro genau im Rahmen der vorherigen Finanzplanung 2019 bis 2023. Zwischen dem Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte und dem Rettungsschirm, aus dem alle direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise finanziert und weiterhin notwendige konjunkturelle Maßnahmen ermöglicht werden, wird getrennt. Für den Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte sind keine Schulden eingeplant. 

„Damit bleibt der reguläre Landeshaushalt auch in unruhigen Zeiten stabil. Sämtliche coronabedingten Ausgaben werden transparent abgebildet und über das eigens dafür eingerichtete Sondervermögen des NRW-Rettungsschirms abgewickelt“, betont Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Unsere Haushaltsdisziplin und Vorsorge seit dem Regierungswechsel zeigen ihre Wirkung und eröffnen uns jetzt die nötigen Handlungsspielräume für flexible Hilfen bei der Bewältigung der pandemie-bedingten Herausforderungen.“ 

Steuerschätzung


Der Etatentwurf für das Jahr 2021 sowie die weitere Finanzplanung bis 2024 berücksichtigt die jüngsten vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ angenommenen Steuermindereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie. Danach werden sich für das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der vorherigen Finanzplanung bis 2023 Steuermindereinnahmen von insgesamt rund 14,5 Milliarden Euro ergeben.

Die von den Steuerschätzern prognostizierten hohen Steuermindereinnahmen für die Jahre 2021 und 2022 resultieren sowohl aus Beschlüssen des Bundes zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen als auch aus dem wirtschaftlichen Einbruch in der Krise. Für das Jahr 2023 wird davon ausgegangen, dass die negativen fiskalischen Folgen der Corona-Krise deutlich zurückgehen und eine außergewöhnliche Notsituation nicht mehr angenommen werden kann.

Um auch künftig flexibel und zeitnah auf die sich ergebenden Herausforderungen reagieren zu können schlägt die Landesregierung dem Parlament vor, den NRW-Rettungsschirm in den kommenden beiden Jahren fortzuführen. So stünde das Sondervermögen von bis zu 25 Milliarden Euro auch weiterhin zur Verfügung. Das Nebeneinander von Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte und Rettungsschirm trägt damit auch den unterschiedlichen Herausforderungen Rechnung. „Wir sollten zwei Dinge unterscheiden“, erläuterte Minister Lienenkämper. „Einerseits die langfristige Entwicklung unseres Landes. Hier gilt es, unseren Weg zum Aufsteigerland unbeirrt weiterzugehen und Verlässlichkeit zu beweisen. Gleichzeitig war und bleibt in der Krise Zupacken das Gebot der Stunde. Die dafür erforderliche Neuverschuldung ist – anders als im Bund – geringer als die für 2021 prognostizierten Steuermindereinnahmen. Damit sind wir stark aufgestellt, um flexibel und kurzfristig auf die Pandemie reagieren zu können. Denn diese Krise darf kein Dauerzustand werden.“ 

Ausblick – Finanzplanung bleibt bestehen

In der bestehenden Krise wird die Landesregierung den Rettungsschirm und den allgemeinen Haushalt voneinander abgrenzen. „Die Ausgaben des Haushalts ohne coronabedingte Sondereffekte und durchlaufende Posten erhöhen wir in diesen schwierigen Zeiten nicht über das Volumen, das die letzte Finanzplanung für das Jahr 2021 vorgesehen hat. Wir begrenzen sie demgegenüber aber auch nicht. Die Nachfrage des Landes gegenüber dem einzuschränken, was wir uns für normale Zeiten vorgenommen haben, wäre mit Blick auf die konjunkturpolitischen Wirkungen kontraproduktiv. Eine Erhöhung wäre schädlich mit Blick auf die politisch und verfassungsrechtlich notwendige Rückkehr zur haushaltspolitischen Normalität. Die Mittel aus dem Rettungsschirm helfen in der Krise und wirken gleichzeitig nachfrageerhöhend“, so Lutz Lienenkämper.

Die sich in den kommenden beiden Jahren nach der September-Steuerschätzung gegenüber der bisherigen Finanzplanung ergebenen Steuermindereinnahmen werden nicht nur durch Mittel aus dem NRW-Rettungsschirm, sondern auch durch Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage kompensiert. Die allgemeine Rücklage wird bis zum Jahr 2023 vollständig aufgelöst werden. 

Für das Jahr 2023 sieht die neue Finanzplanung dann wieder einen Haushalt ohne Entnahmen aus dem Rettungsschirm vor.

Für das Jahr 2024 plant die Landesregierung einen Haushalt mit einem Überschuss von 200 Millionen Euro, der vollständig zum Einstieg in die konjunkturgerechte Tilgung der für den NRW-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite verwendet werden soll.

„Wir halten Kurs“, fasste Minister Lienenkämper die Kernpunkte seiner Haushaltspolitik noch einmal zusammen. „Unsere neue Haushaltsarchitektur hat ihren Krisentest als stabiles Grundgerüst bestanden. Nordrhein-Westfalen blieb und bleibt jederzeit finanziell handlungsfähig. Und zwar ohne den Sinn für Maß und Mitte zu verlieren und ohne das Ziel aufzugeben, wieder ein Aufsteigerland für alle zu werden. Denn beides sind Markenzeichen unserer erfolgreichen Haushaltspolitik – und sie sind in der Krise wichtiger denn je“.

Weiter im Fokus: mittel- und langfristige Zukunftsinvestitionen 

Mit ihrem Haushaltsplanentwurf 2021 setzt die Landesregierung erneut klare Schwerpunkte. Im Fokus stehen weiterhin auch mittel- und langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes, insbesondere in den Bereichen Kinder und Familie, Innere Sicherheit, Schule und Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur sowie das Rheinische Revier oder Wissenschaft und Forschung betreffend.

Kommunen

Auch bei den Zuweisungen und Zuschüssen für die Kommunen, die gemeinsam mit dem Haushalt verabschiedet werden, behält die Landesregierung die Belastungen für die Kommunen im Blick. Trotz der Berechnung dieser Zuflüsse auf Basis der – deutlich gesunkenen – Steuereinnahmen des Landes, soll die Liquidität der Kommunen nicht beeinträchtigt und sollen negative Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung vermieden werden. Daher sieht der Entwurf eine Zuweisung auf Basis der bisherigen Finanzplanung vor. Die Kommunen erhalten so insgesamt rund 927 Millionen Euro mehr überwiesen, als ihnen nach der regulären Berechnung zugestanden hätte. Dieser Betrag wird ihnen über den NRW-Rettungsschirm kreditiert und soll aus den Steigerungssummen beim Gemeindefinanzierungsgesetz zurückgezahlt werden, die sich ergeben, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Kommunen wieder gebessert hat. Die Rückzahlungen werden für Tilgungen der über den NRW-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite verwendet.

„Wir nutzen die Möglichkeiten der Schuldenbremse, um auf die Corona-Krise zu reagieren. Gleichzeitig führen wir unsere solide Haushaltspolitik fort“, betont Minister Lienenkämper. „Das zahlt sich aus und überzeugt auch an den Finanzmärkten. Die Ratingagentur Standard & Poor‘s hat erst kürzlich unser gutes AA-Rating erneut bestätigt.“

Für Ihren Hintergrund: 

Wesentliche mittel- und langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes: 

Familie

  • Für die weitere Qualitätssteigerung der Kinderbetreuung und zur Finanzierung der Kinderbetreuungsplätze stellt die Landesregierung zusätzlich rund 437 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben werden zusätzliche Landesmittel in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro jährlich zur Schaffung weiterer Betreuungskapazitäten im Zuge der Platzausbaugarantie bereitgestellt.

Innere Sicherheit

  • Der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cyberkriminalität kommt eine besondere Bedeutung zu. Hierfür werden 105 Spezialistinnen und Spezialisten eingestellt. Zur Entlastung und Unterstützung des operativen Dienstes werden 500 zusätzliche Stellen für Tarifbeschäftigte im polizeilichen Verwaltungsdienst geschaffen. Zur besseren Bekämpfung von Terror und Extremismus erhält der Staatsschutz 80 neue Stellen. Es werden 2760 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter eingestellt.

Schule und Bildung

  • Im Jahr 2021 richtet die Landesregierung rund 2750 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer ein, darin enthalten sind rund 1.200 Lehrerstellen zur Stärkung der Grundschulen. Im Bereich der schulischen Inklusion werden rund 750 zusätzliche Stellen geschaffen. Das Angebot des Offenen Ganztags im Primarbereich wird um 25.000 Plätze ausgebaut auf nunmehr 354.670 Plätze. Zudem werden 400 zusätzliche Stellen für Schulverwaltungsassistenz an Grundschulen sowie 169 Stellen für Schulverwaltungsassistenz an Berufskollegs eingerichtet. Darüber hinaus werden die Stellen für Schulpsychologen um 50 erhöht.

Digitalisierung und Infrastruktur

  • Im Rahmen der Landeskofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes zahlt das Land 191 Millionen Euro mehr. Zur Beschleunigung der Digitalisierung der Landesverwaltung fließen 117,9 Millionen Euro zusätzlich. 

Wissenschaft und Forschung

  • Die Universitätsmedizin wird deutlich gestärkt: Im Haushalt 2021 werden zusätzlich rund 94 Millionen Euro für die Universitätskliniken bereitgestellt. Davon entfallen rund 22 Millionen Euro auf den Aufbau der Hochschulmedizin in Ostwestfalen-Lippe. 

Daneben unterstützt die Landesregierung die Bewerbung des Forschungszentrums Jülich als Standort für einen geplanten EU-Höchstleistungsrechner:  Zum einen durch eine anteilige Aufstockung der Grundfinanzierung als Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur, zum anderen durch die finanzielle Vorsorge in Höhe von 125 Millionen Euro für den Landesanteil am Aufbau und Betrieb des geplanten Rechnersystems.

Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

  • Rund 22 Millionen Euro mehr fließen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in die Unterstützung unserer heimischen Landwirtschaft. Für die Arbeit der Landwirtschaftskammer werden zusätzlich acht Millionen Euro bereitgestellt. Ebenfalls verstärkt wird die Förderung des Ökolandbaus. Um die unabhängige Verbraucherarbeit weiter zu stärken, stellt das Land zusätzlich vier Millionen Euro für die Verbraucherzentrale zur Verfügung. 

Verkehr

  • Für Projekte des Rad- und Fußverkehrs sind gut 54 Millionen Euro vorgesehen; das sind 15 Millionen Euro mehr als im Haushalt 2020. Das Land stellt zusätzlich rund 35 Millionen Euro für Investitionen in Landesstraßen und Radwege an Landesstraßen zur Verfügung.

Sportförderung

  • Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Haushalt 2021 für die Sportförderung rund 12 Millionen Euro mehr zur Verfügung als in 2020, insbesondere zur Durchführung sportlicher Großveranstaltungen. 

Rheinisches Revier

  • Für die Kofinanzierung zusätzlicher Bundesmittel für das Rheinische Revier stellt die Landesregierung in 2021 zunächst 30 Millionen Euro zur Verfügung, in 2022 werden es 160 Millionen Euro sein. 

Denkmalschutz und Dorferneuerung

  • Zur Unterstützung des Landesprogramms Dorferneuerung werden zusätzliche Investitionen von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung des Denkmalschutzes unterstützt das Land mit einem zusätzlichen Betrag im Haushalt 2021 von 12 Millionen Euro. 

Kabinett beschließt den Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier

Minister Pinkwart: Morschenich und Hambacher Forst werden erhalten, Tagebauranddörfer von Garzweiler II erhalten größere Abstände und die von Umsiedlung betroffenen Orte mehr Zeit

Den Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier hat Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart am Donnerstag, 8. Oktober 2020, dem Landtag vorgestellt. Damit übersetzt die Landesregierung nach intensiven Gesprächen mit den Beteiligten das Kohleausstiegsgesetz des Bundes in die räumliche Planung des Landes und schafft den Rahmen für die bevorstehenden Veränderungen in den rheinischen Tagebauen. Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden sowie die vielen anderen Interessierten im Revier können den Entwurf bis Anfang Dezember in einer digitalen Beteiligung kommentieren.

Wirtschafts- und Energieminister Pinkwart: „In den vergangenen Monaten haben wir intensiv am Entwurf der neuen Leitentscheidung gearbeitet. Die Landesregierung hat sich klar positioniert: Der Erhalt des Hambacher Forstes und der Ortschaft Morschenich finden sich in der Leitentscheidung ebenso wieder wie die angekündigten Verbesserungen für die Tagebauranddörfer von Garzweiler II durch größere Abstände zum Tagebaurand. Für eine gesicherte Energieversorgung bleiben Abbau und Verstromung von Braunkohle in Nordrhein-Westfalen bis zum gesetzlichen Abschlussdatum 2038 – möglichst schon 2035 – erforderlich. Der Bund hat dazu insbesondere die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II im Kohleausstiegsgesetz festgestellt. Die Umsiedlungen in Erkelenz müssen deshalb fortgeführt werden. Um den Belangen der Menschen wo immer möglich Rechnung zu tragen, geben wir mit der Leitentscheidung vor, dass für den Abbau zunächst die bereits weitgehend unbewohnten Ortschaften im Süden des Tagebaus in Anspruch genommen werden. So gewinnen wir einige Jahre Zeit, um auch für das letzte Umsiedlungsverfahren sozialverträgliche Lösungen zu finden.“

Die neue Leitentscheidung ist die Grundlage für die nun anstehenden Plan- und Fachverfahren. Erst durch diese wird sie dann unmittelbar auch für die bergbautreibende RWE Power AG verbindlich. 

Mit der Unterrichtung des Landtags startet die Beteiligung der Öffentlichkeit. Minister Pinkwart: „Wir setzen alles daran, dass mit der Unterstützung aller Beteiligten der Wandel im Rheinischen Revier gelingt und die sich daraus ergebenden Chancen für die Region genutzt werden.“

Den Entwurf der Leitentscheidung finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/leitentscheidung2020 

Hintergrund und weiterer Fahrplan:

  • Das Wirtschafts- und Energieministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf der neuen Leitentscheidung auf Basis der Regelungen im Kohleausstiegsgesetz des Bundes entwickelt. Die Landesregierung hat sich dazu von Februar bis Juni 2020 intensiv mit zahlreichen Akteuren im Rheinischen Revier ausgetauscht. 
  • Über ein öffentliches Online-Beteiligungsverfahren können sich Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, Kreise und alle Interessierten nun bis zum 1. Dezember 2020 zu der neuen Leitentscheidung äußern und den Entwurf im Internet kommentieren. Link: www.leitentscheidung-perspektiven-nrw.de 
  • Die Leitentscheidung ist auch Thema zweier Dialogveranstaltungen im Revier, die live im Internet übertragen werden. Sie finden statt in Erkelenz (15. Oktober 2020) und Kerpen (29. Oktober 2020). 
  • Die abschließende Entscheidung wird 2021 gefasst. Danach muss auf Grundlage der Leitentscheidung insbesondere der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln die Braunkohlenpläne anpassen und dabei die Vorgaben der Leitentscheidung umsetzen. Auch die konkreten neuen Abbaugrenzen und die Rekultivierungsziele werden hier festgelegt. Auch dazu wird die Öffentlichkeit beteiligt werden. 

Link zum Online-Beteiligungsverfahren: www.leitentscheidung-perspektiven-nrw.de

Beschäftigte in Schulen und der Kindertagesbetreuung: weitere drei kostenlose COVID-19-Testungen zwischen Herbst- und Weihnachtsferien

Die Landesregierung bietet Beschäftigten an Schulen und in der Kindertagesbetreuung zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien die Möglichkeit, sich bis zu dreimal kostenlos auf COVID-19 testen zu lassen. Der Zeitpunkt ist frei wählbar. Damit wird die bisherige Teststrategie im Schul- und Kitabereich mit einem angepassten, und zielgerichteten Angebot fortgesetzt, das dem derzeitigen Infektionsgeschehen Rechnung trägt und für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag der Beschäftigten sorgt.

Minister Laumann erklärt: „Insgesamt haben sich bisher 241.326 Beschäftigte freiwillig auf das Coronavirus testen lassen, davon 153.771 Beschäftigte in Schulen sowie 87.555 Kitabeschäftigte. Die Positivrate von 0,2 Prozent ist äußerst niedrig. Das heißt: Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind keine Hot Spots.“ Mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen und den beginnenden Herbst müssten die Testkapazitäten allerdings ressourcenschonend zum Einsatz kommen. „Wir dürfen nicht vergessen, dass für die Testungen immer auch medizinisches Personal gebraucht wird, das uns in dieser Zeit in der Regelversorgung fehlt. Gerade mit Blick auf die anstehende Grippesaison und die steigenden Infektionszahlen ist das besonders wichtig.“

„Die Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung leisten auch während der Corona-Pandemie hervorragende Arbeit. Mit diesem Angebot wollen wir sie weiterhin unterstützen“, erklärt Familienminister Joachim Stamp.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer ergänzte: Ich freue mich darüber, dass wir auch weiterhin den Lehrkräften in den Schulen dieses Angebot unterbreiten können. Die Fortsetzung der Testmöglichkeit für alle in den Schulen Beschäftigten schafft angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens gerade jetzt Zutrauen in unseren angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten, mit dem die Landesregierung bzw. die Schulen den Unterrichts- und Schulbetrieb in Präsenzform seit dem Ende der Sommerferien umfassend sicherstellen konnten.“

Zum Hintergrund: Das Konzept des Landes Nordrhein-Westfalen zur Testung der Beschäftigten an den öffentlichen und privaten Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung sah für den Zeitraum vom 3. August bis zum 9. Oktober 2020 vor, dass die Beschäftigten sich alle 14 Tage freiwillig kostenlos auf das Coronavirus testen lassen konnten. Das betrifft rund 153.000 Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen) und über 210.000 Beschäftigte an den Schulen (Lehrpersonal, Beschäftigte des Offenen Ganztags, sonstiges sozial-/pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal). Die Kosten für die Testungen übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen.

Eine Übersicht der Praxen, die die Testungen durchführen, sind auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe zu finden:

www.kvwl.de/coronavirus 

https://coronavirus.nrw/patienteninformationen/

Zukunft Landwirtschaft: Fünf Millionen Euro für Tierwohl

Die Zukunft der Landwirtschaft stand im Zentrum der Fachtagung „Landwirtschaft 2030 in NRW: Zukunftsfest – Nachhaltig – Tierwohlorientiert“ des Landwirtschaftsministeriums in Düsseldorf. „Fast die Hälfte der Fläche unseres Bundeslandes wird landwirtschaftlich genutzt: Nordrhein-Westfalen ist damit das drittgrößte Agrarland in Deutschland. Mehr als 100.000 Beschäftigte erwirtschaften in 30.000 Betrieben pro Jahr einen Produktionswert von mehr als sieben Milliarden Euro. Mein Ziel ist es, dass die Landwirtschaft in und für Nordrhein-Westfalen weiterhin einen so hohen Stellenwert hat“, sagte Landwirtschaftsministerin Heinen-Esser.

Klimawandel, gestiegene Verbrauchererwartungen, Anforderungen an Umwelt- und Tierschutz, Corona, die Afrikanische Schweinepest und ungeklärte Finanzfragen stellen die Landwirtschaft gegenwärtig vor große Herausforderungen. Ministerin Heinen-Esser: „Das Bewusstsein für Lebensmittel und die Art und Weise der Herstellung ist in der Corona-Zeit weiter gestiegen. Regional erzeugte Lebensmittel sowie die artgerechte Haltung von Tieren werden zunehmend zum Kaufkriterium. Insbesondere auf die Tierhaltung schaut unsere Gesellschaft heute mit anderen Augen.“

Tierwohlgerechte Ställe und mobiles Schlachten 

Ein zentraler Baustein der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftspolitik ist die Nutztierhaltungsstrategie. Mir ihr verändern sich, im Dialog mit allen Beteiligten, Schritt für Schritt die Rahmenbedingungen hin zu mehr Nachhaltigkeit vom Stall bis zum Teller. „Mit dem Corona-Konjunkturprogramm wird das Tierwohl zusätzlich gestärkt. Mit insgesamt fünf Millionen Euro wollen wir unter anderem Investitionen in tierwohlgerechte Ställe unterstützen sowie Beratung und Forschung fördern“, erklärte die Ministerin. Die Agrarmärkte wurden durch die Corona-Pandemie zum Teil erheblich negativ beeinflusst. Insbesondere beim Schweinefleisch ist es zu einer drastischen Preissenkung gekommen. Von den Fördermaßnahmen gehen schnelle konjunkturelle Impulse für die Branche aus.

Konkrete Fördermaßnahmen, die über den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW umgesetzt werden, sind:

  • Förderung für die Verbesserung des Tierwohls in Schweine- und Rinderhaltung: Kleine bauliche Maßnahmen wie z.B. Vorrichtungen für Beschäftigungsmaterial oder Kühlsysteme in den Ställen tragen zu mehr Tierwohl bei. 
  • Für Sauenhalter werden durch das Programm Beratungsdienstleistungen zur Erfüllung der neuen baulichen Anforderungen an eine tiergerechte Haltung unterstützt: Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit bis zu 2.000 Euro an den zuwendungsfähigen Nettoausgaben pro durchgeführter Beratung. Förderfähig sind Beratungskonzepte zur Umstellung der Sauenhaltung im Deckzentrum auf Gruppenhaltung, zur Neugestaltung der Abferkelbuchten, zur Erhöhung des Platzangebotes oder zur Ermöglichung von Außenklimareizen. 
  • Förderung von mobilen Legehennenställen: Nordrhein-Westfalen hat im Bereich der Ei-Erzeugung einen Selbstversorgungsgrad von rund 30 Prozent. Die Förderung stärkt die regionale Erzeugung unter artgerechten Haltungsbedingungen. 

Darüber hinaus wird auch das (teil)mobile Schlachten gefördert. Durch diese Maßnahme soll in Pilotprojekten ein größtmögliches Maß an Tierwohl bis zur Schlachtung des Tieres erprobt werden. Der Vorteil: Das Tier kann bis zum Schluss in der Herde verbleiben und muss nicht zum Schlachtbetrieb transportiert werden. Dies stärkt zudem regionale Kreisläufe. Gegenstand dieser Fördermaßnahme sind Anschaffungen, die im Zusammenhang mit (teil-)mobiler Schlachtung stehen. Sie wird beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz durchgeführt. 

Abgerundet wird das NRW-Konjunkturprogramm mit der Unterstützung von Forschungsvorhaben, die Grundlagen für eine Verbesserung des Tierwohls legen. Geplant sind derzeit zwei Arbeiten zur Lage in Kälberbetrieben sowie zum Abbau von Antibiotika in Wirtschaftsdüngern. Die Forschungsvorhaben sind wichtige Bausteine, um die im Rahmen der Nutztierstrategie verfolgten Zielsetzungen zu erfüllen. Sie sollen das Verständnis der Zusammenhänge zwischen Nutztierhaltung, Tierwohl und Tiergesundheit verbessern. 

Zusätzlicher Schub für bessere Mobilität in Nordrhein-Westfalen

Stärkung des Radverkehrs, Verbesserung des ÖPNV, Sanierung unserer Straßen und Investitionen in die Mobilität der Zukunft: Das sind die Schwerpunkte der geplanten Ausgaben des Verkehrsministeriums im kommenden Haushalt 2021.

Verkehrsminister Wüst sagte bei der Vorstellung der Haushaltseckdaten: „Mobilität gehört zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Deshalb arbeiten wir mit den zusätzlichen Mitteln im Haushalt 2021 an besseren Angeboten, investieren in alle Verkehrsträger und stärken ihre jeweiligen Stärken!“

Pendlerverkehr wird Radverkehr

Immer mehr Menschen entdecken das Fahrrad als Allround-Verkehrsmittel für sich. E-Bikes und Pedelecs machen das Rad auch für längere Pendler-Strecken zu einer Alternative zum Auto. Das Verkehrsministerium treibt diese Entwicklung voran und stellt im Haushalt 2021 rund 54 Millionen Euro für Investitionen in ein gutes ausgebautes, flächendeckendes Netz von Radwegen bereit. Das sind 15 Millionen Euro mehr als im Haushalt 2020: 

> zehn Millionen Euro mehr stehen für Radschnellwege zur Verfügung.

> fünf Millionen Euro mehr für den Radwegebau an Landesstraßen und auf stillgelegten Bahntrassen.

Nachdem im Jahr 2020 zehn zusätzliche Planerstellen geschaffen wurden, die sich ausschließlich um den Ausbau des Radwegenetzes kümmern, werden in den Bezirksregierungen zusätzlich fünf Stellen geschaffen, um die Genehmigung neu geplanter Radwege zu beschleunigen.

Deutschland muss wieder Bahnland werden!

In Nordrhein-Westfalen werden Rekord-Summen in den Bahnverkehr investiert – damit Pendler ein besseres Bahnangebot gemacht werden kann und mehr Güter auf der Schiene transportiert werden.

Völlig neu im Haushalt 2021: 7,5 Millionen Euro für die Schaffung eines Planungsvorrats für Schienenprojekte. Damit beschleunigt das Land die Planung großer Bauvorhaben.

Sieben Millionen Euro sind auch im Jahr 2021 für nicht bundeseigene Bahnen vorgesehen. Sie fahren auf der letzten Meile zwischen Gewerbe- und Industriegebieten und Logistikstandorten. Hunderttausende Lkw-Fahrten können damit Jahr für Jahr vermieden werden.

Rund zwei Milliarden Euro sind insgesamt für den ÖPNV im Haushalt 2021 vorgesehen, davon gut 1,6 Milliarden aus Bundesmitteln. 22,8 Millionen Euro (zehn Millionen Euro mehr als im Haushalt 2020) sind für die Digitalisierung und Vernetzung des ÖPNV veranschlagt. Damit werden zum Beispiel digitale Reise-Planung, Buchung, Bezahlung vorangetrieben.

Nordrhein-Westfalen schafft Mobilität 4.0

Die Mobilität der Zukunft soll in Nordrhein-Westfalen nicht nur erforscht, entwickelt und getestet, sondern auch hier produziert und frühzeitig erlebbar werden.

2018 wurden zum ersten Mal Mittel im Haushalt für die Mobilität der Zukunft bereitgestellt. Inzwischen treibt eine eigene Fachabteilung im Ministerium die Digitalisierung und Vernetzung der Mobilität voran. Im kommenden Jahr werden 20,5 Millionen (Neun Millionen mehr als im Haushalt 2020) bereitgestellt.

Sichtbare Ergebnisse der Investitionen sind zum Beispiel autonom fahrende Linienbusse in Monheim und automatisierte Pkw im Testbetrieb auf Straßen in Düsseldorf. Und die Entwicklung geht weiter:

> Eine Million Euro stellt das Land für die Entwicklung der automatisierten Binnenschifffahrt zur Verfügung.

> 2,5 Millionen Euro sind für den autonom fahrenden Zug „Brain Train“ vorgesehen. 

Investitionshochlauf in unsere Straßen

Um den langjährigen Investitionsstau zu beheben, wird auch in den Erhalt unserer Landesstraßen so viel wie nie zuvor investiert. Waren 2016 noch 115,5 Millionen Euro angesetzt, so ist dieser Betrag über 127,5 Millionen Euro (2017), 160,9 Millionen Euro (2018), 175,0 Millionen Euro (2019) und 185,0 Millionen Euro im laufenden Jahr angestiegen. Im Haushalt 2021 sind 205 Millionen Euro vorgesehen.

Außerdem werden die Kommunen mit 135,9 Millionen Euro unterstützt, ihre Straßen in Schuss zu halten.

Tempo bei Planung, Genehmigung und Bau

Der Investitionsbedarf in unsere Infrastrukturen ist hoch, deshalb forciert das Verkehrsministerium weiter das Tempo bei Planung, Genehmigung und Bau. 50 zusätzliche Stellen werden dafür beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen geschaffen. Techniker, Planer und Ingenieure werden eingestellt, um Bauvorhaben schneller zu realisieren.

Wüst: „Wir nutzen alle Potenziale: Nie waren unsere Chancen besser, mit Rekordinvestitionen bessere, sichere und saubere Mobilität in Nordrhein-Westfalen zu schaffen.“

Das Modellprojekt Familienlotsinnen ist ein voller Erfolg!

Zwei Familienlotsinnen unterstützten in Duisburg und Gelsenkirchen im Rahmen eines von der RAG-Stiftung geförderten Modellprojektes zwei Jahre lang die Integration von geflüchteten Frauen mit kleinen Kindern. Der erfolgreiche Ansatz wird nun in die Regelförderung der beiden Jobcenter übernommen. 

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit dem Projekt ist uns der Zugang zu geflüchteten Frauen gelungen, die wir sonst nur sehr schwer erreichen“, so Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann. „Die Familienlotsinnen haben einen wertvollen Beitrag zur Integration der Frauen und damit der ganzen Familie in die Gesellschaft geleistet. Aus meiner Sicht ist das ein Ansatz, der die Integration geflüchteter Frauen oder anderer schwer erreichbarer Zielgruppen auch in anderen Kommunen gut unterstützen kann.“

Die Integration geflüchteter Menschen in Ausbildung und Arbeit gelingt immer besser. Für Frauen mit kleinen Kindern ist der Einstieg in den Arbeitsmarkt aber weiterhin schwierig. 

Genau hier setzt das Modellprojekt „Familienlotsinnen“ an, das auf eine gemeinsame Initiative der Landesregierung, der Bundesagentur für Arbeit und der RAG-Stiftung zurückgeht. Geflüchtete Frauen mit kleinen Kindern werden durch Familienlotsinnen unterstützt, die ihre Sprache sprechen und sie bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen im Alltag konkret unterstützen. Oft geht es dabei um die Beratung bei behördlichen Themen, die Suche nach Kinderbetreuungsplätzen oder den Zugang zu Sprachkursen. Die Familienlotsinnen kennen die kulturellen Hintergründe der geflüchteten Frauen und setzen an den ganz unterschiedlichen Bedarfen, Lebenssituationen und Potenzialen an. Die enge Zusammenarbeit mit dem Jobcenter auf der einen Seite und das Vertrauensverhältnis zu den geflüchteten Frauen auf der anderen Seite sind ebenfalls wichtige Erfolgsfaktoren.

Was im Herbst 2018 als Modell begann, wird nun nach Auslaufen der Förder-Phase weiter fortgesetzt. Das Modellprojekt wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Duisburg und dem Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen umgesetzt. Aufgrund des Erfolgs werden beide Organisationen den erprobten Ansatz nun im Rahmen der SGB II-Regelförderung der Jobcenter fortführen.

Bärbel Bergerhoff-Wodopia, Mitglied des Vorstands der RAG-Stiftung, zieht ein erfreuliches Resümee: „Ich begrüße die Übernahme des Modellansatzes in die Regelförderung ausdrücklich und bin stolz, dass die RAG-Stiftung den Anstoß für eine verbesserte Integration geflüchteter Frauen in den Arbeitsmarkt geben konnte. Als RAG-Stiftung ist es uns ein besonderes Anliegen, insbesondere die Menschen zu unterstützen, die sonst wenig Hilfe erhalten. Das ist den Familienlotsinnen in herausragender Weise gelungen.“

Torsten Withake, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit, ergänzt: „Durch die intensive Unterstützung der Familienlotsinnen haben in den vergangenen zwei Jahren geflüchtete Frauen und ihre Kinder beachtliche Integrationsfortschritte erzielen können. Zudem haben wir in den Arbeitsagenturen und Jobcentern durch die Lotsinnen viele Hinweise erhalten, wie wir geflüchtete Frauen noch besser unterstützen können. Mit den Familienlotsinnen können wir nun ein erfolgreiches erprobtes Angebot fest in den Jobcentern Duisburg und Gelsenkirchen verankern. Das freut mich sehr. Denn für die geflüchteten Frauen und ihre Kinder bedeutet eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration die Möglichkeit, für sich auch eine tragfähige berufliche Zukunft aufzubauen.“

Landesregierung legt Entfesselungspaket zum Abbau von Bürokratie auf Bundesebene vor 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen treibt die Entbürokratisierung auch auf Bundesebene voran. Mit dem Dienstag, (6. Oktober) vorgelegten Antrag auf Entschließung des Bundesrats bringt die Landesregierung 48 Maßnahmen zur Reduzierung bundesgesetzlicher Bürokratie und zur Erleichterung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren sowie eine Initiative für ein Belastungsmoratorium auf den Weg. Ministerpräsident Armin Laschet und Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart stellten die Maßnahmen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin vor.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Europäische Union, Bund und die Länder haben umfangreiche Konjunkturprogramme zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufgelegt. Nun gilt es, die Unternehmen und Bürger von unnötiger Bürokratie zu entlasten und unkomplizierte Regelungen zu bieten. Dazu müssen auch auf Bundesebene Maßnahmen zum Bürokratieabbau entwickelt und umgesetzt werden.” Laschet weiter: „Mehr Tempo bei Planungsverfahren, mehr Freiraum für wirtschaftliche Entfaltung, einen optimalen Rahmen für Gründer und deutlich mehr Mut und Tempo bei der Digitalisierung: So schaffen wir Chancen für mehr dynamische wirtschaftliche Entwicklung, die wir jetzt in Deutschland dringend brauchen. Nordrhein-Westfalen ist Vorreiterland beim Bürokratieabbau. Seit Amtsantritt in 2017 haben wir mit unseren Entfesselungspaketen fast 60 unnötige Regelungen vereinfacht und gestrichen, um der Wirtschaft in unserem Land neue Impulse zu verleihen. Eine solche Entfesselung brauchen wir auch im Bund.”

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Fast 90 Prozent aller Investitionen kommen von privaten Unternehmen. Wenn wir das unternehmerische Potenzial auch in der Krise freisetzen wollen, brauchen wir neben Konjunkturprogrammen unkomplizierte Regelungen und die Entlastung von unnötiger Bürokratie. Durch die Vorschläge der Landesregierung setzen wir die Reihe der Entfesselungspakete fort und konzentrieren uns dabei auf Bundesregelungen. Mit schlanken Verfahren schaffen wir damit ein starkes Konjunkturprogramm zum Nulltarif.“

Der Entschließungsantrag enthält 48 Maßnahmenvorschläge. Diese konzentrieren sich auf und umfassen exemplarisch:

  • Belastungsmoratorium (5 Vorschläge)
  • Vereinfachungen im Arbeitsrecht (5)
  • Schnellere Verfahren für öffentliche Aufträge (3)
  • Entrümpelung des Beihilfeverfahrens (9)
  • Erleichterung datenbasierter Geschäftsmodelle unter Wahrung des Datenschutzes (3)
  • Digitalisierte Verwaltungsprozesse (7)
  • Klarstellungen und Standards im Umweltrecht (5)
  • Schnellere Planungsverfahren (6)
  • Vermeidung von Doppelstrukturen in der Raumordnung (1)
  • Einfachere Abwicklungen im Außenwirtschaftsrecht (2)
  • Meldeerleichterungen im Energierecht (2)

Die Forderungen Nordrhein-Westfalens im Einzelnen:

Belastungsmoratorium für Spielräume kleiner und mittlerer Unternehmen

  • Neue Lasten, Abgaben und Meldepflichten wie etwa das Lieferkettengesetz müssen auf den Prüfstand, um die Unternehmen in der Corona-Krise nicht zusätzlich zu belasten. Ein einfaches Herrenoberhemd durchläuft etwa 140 Schritte vom Baumwollfeld bis zum Bügel. Durch das Lieferkettengesetz würde ein deutscher Mittelständler nun für jeden dieser Schritte haften.
  • Auf neue Steuern wie etwa eine Vermögenssteuer oder eine Finanztransaktionssteuer verzichten. Steuererhöhungen etwa bei der Körperschaftssteuer sollen unterbleiben.

Anpassungen im Arbeitsrecht für sichere Arbeitsplätze in der Krise

  • Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei geringfügigen Beschäftigten von 450 Euro auf 530 Euro sorgt dafür, dass bei steigenden Mindestlöhnen nicht immer weniger Stunden gearbeitet werden dürfen.
  • Flexible Arbeitsmodelle dürfen nicht durch eine bürokratische Überregulierung der Arbeitszeiterfassung gefährdet werden. Digitale, manipulationssichere Lösungen zur Arbeitszeiterfassung bieten sich an, um den administrativen Aufwand niedrig zu halten.
  • Mehr Möglichkeiten bei den sachgrundlosen Befristungen erleichtern Unternehmen bei Unsicherheiten zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung Neueinstellungen und schaffen damit Arbeitsplätze.

Digitale Verwaltung schafft Voraussetzungen für Bürokratieabbau

  • Doppelte und dreifache Datenabfragen durch verschiedene Stellen sollen durch die Digitalisierung und Modernisierung von Registern entfallen. Auch Statistikpflichten sollen reduziert werden.
  • Möglichst alle wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen sollen über die Länderportale wie etwa das Wirtschafts-Service-Portal.NRW abgewickelt werden können.

Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen

  • Durch verkürzte Instanzenzüge und Klagebegründungsfristen, Reduzierungen von missbräuchlichen Verbandsklagen und Umweltverträglichkeitsprüfungen bei kleineren Vorhaben können Planungs- und Genehmigungsprozesse optimiert werden.
  • Corona-bedingte Erleichterungen bei Erörterungsterminen und öffentlichen Auslegungspflichten in Planfeststellungsverfahren sollen bis 2022 verlängert werden.

Kleiner Aufwand, großer Nutzen: Gesundheitsministerium ruft zur jährlichen Grippeschutzimpfung auf 

Der Herbst ist da und mit ihm nicht nur die üblichen Erkältungskrankheiten, sondern auch die weitaus gefährlichere echte Grippe (Influenza). Auf einer Pressekonferenz am Dienstag in Düsseldorf hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann daher gemeinsam mit den Ärztekammern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen die Wichtigkeit der Grippeschutzimpfung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nochmals betont. 

„Die Grippeschutzimpfung ist eine einfache Möglichkeit, eine schwere Krankheit zu verhindern. Für den Einzelnen bedeutet es nur einen sehr geringen Aufwand, ohne ein wesentliches Risiko. Der Nutzen nicht nur für sich selbst, sondern auch für unsere Mitmenschen, sei es die Familie oder die Arbeitskollegen, ist hoch“, erläutert Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der gemeinsam mit den Ärztekammern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen in Nordrhein-Westfalen zur Grippeimpfung aufruft. 

In Deutschland treten saisonale Grippewellen im Winterhalbjahr meist nach dem Jahreswechsel auf. Dabei kann die Belastung des Gesundheitssystems durch die jährliche Grippewelle hoch werden: Je nach Schwere der Grippewelle werden schätzungsweise jedes Jahr 5 bis 20 Prozent der Bevölkerung infiziert, und es gibt bis zu sieben Millionen Influenza-bedingte Arztbesuche und rund 3.000 bis 30.000 Influenza-bedingte Krankenhauseinweisungen.

Grundsätzlich empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung gegen die saisonale Grippe für Bevölkerungsgruppen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren Verlauf einer Influenza haben. Dies sind Menschen über 60 Jahren, Menschen mit einem chronischen Grundleiden und Menschen, die beruflich besonders exponiert und epidemiologisch bedeutsam sind, weil es durch sie zu Übertragungen kommen könnte. Beispiele hierfür sind Beschäftigte von Krankenhäusern oder Pflege- und Senioreneinrichtungen. Zudem sollten auch Schwangere und Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen möglichst gegen Influenza geimpft werden. 

Laumann machte zudem auf bestehenden Handlungsbedarf in der Bevölkerung aufmerksam: „Bedauerlicherweise sind die Impfquoten in den besonders gefährdeten Personengruppen in den letzten Jahren nicht ausreichend gewesen.“ Sie lagen zum Beispiel bei circa 35 Prozent in der Altersgruppe der über 60-Jährigen und bei nur circa 20 bis 50 Prozent bei Personen mit chronischen Grundleiden. Der Minister appellierte deshalb: „Nutzen Sie bei erhöhtem Risiko für eine schwere Erkrankung oder als möglicher Überträger die Impfangebote in Betrieben, gehen Sie zu Ihrem Hausarzt – lassen Sie sich impfen! Sprechen Sie Personen mit erhöhtem Risiko in Ihrem Umfeld an und tragen Sie durch Aufklärung zu einer Steigerung der Quote bei.“

Gerade vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine hohe Influenza-Impfquote bei Risikogruppen und exponierten Berufsgruppen essenziell, um in der Grippewelle schwere Krankheitsverläufe zu verhindern und Engpässe in Krankenhäusern (unter anderem bei Intensivbetten, Beatmungsplätzen) zu vermeiden. Dabei ist in der kommenden Influenzasaison 2020/21 mit den verfügbaren Impfstoffmengen der größte Effekt erzielbar, wenn die Influenza-Impfquoten in den empfohlenen Gruppen erheblich gesteigert werden. 

„Auch für die Krankenhäuser als Arbeitgeber ist der Impfschutz für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter am Arbeitsplatz von überaus großer Bedeutung. Durch einen entsprechenden Impfschutz – wie im Präventionsgesetz aus dem Jahr 2015 verankert – soll nicht nur der Schutz der Beschäftigten insbesondere bei impfpräventablen Erkrankungen in Bereichen mit einer erhöhten Infektionsgefährdung verbessert werden“, so Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen: „Wir müssen darüber hinaus auch den Schutz vor Infektionen der von den Beschäftigten betreuten Personen, die durch diese infiziert werden können, immer im Blick haben. Wir als Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen unterstützen die Durchführung der Grippeschutzimpfung für unser Krankenhauspersonal ausdrücklich.“

„Der richtige Zeitpunkt für die Grippeschutzimpfung ist im Oktober und November, denn so stellt man sicher, dass der Körper ausreichend Zeit hatte, einen Impfschutz aufzubauen, der auch über den Höhepunkt der Grippewelle anhält. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Grippeschutzimpfung für die genannten Personengruppen in diesem Jahr besonders wichtig, um eine mögliche Doppelbelastung durch die Influenza und das Coronavirus zu vermeiden. Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt, informieren Sie sich und lassen Sie sich beraten – Impfen schützt Leben, sowohl das eigene als auch das der Mitmenschen!“, betont Dr. Volker Schrage, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und Allgemeinmediziner. 

„Wir müssen uns auf einen doppelten Virus-Herbst mit Grippe- und Corona-Infektionen einstellen und dafür eine Priorisierung der Impfungen vornehmen“, fordert der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans-Albert Gehle. Es gelte, vorrangig diejenigen Gruppen zu impfen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe einer Influenza
oder von Covid19 haben – also etwa Bewohner von Senioren, Alters- und Pflegeheimen, chronisch Kranke, Schwangere oder Personen aus den Gesundheitsberufen, die direkten Patientenkontakt haben. Gehle will dadurch eine Unterversorgung der Risikopatienten durch eine falsche Verteilung des Impfstoffes unbedingt vermeiden. 

Mit einem gemeinsamen Schreiben wenden sich die Ärztekammern, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen und der Gesundheitsminister zusätzlich direkt an die Krankenhäuser und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Land. In dem Schreiben bitten sie um Unterstützung, durch ihre wesentliche Rolle in der Gesundheitsversorgung zu einer Steigerung der Impfquoten in den Risikogruppen sowie dem pflegerischen und medizinischen Personal beizutragen.

Ein Jahr Flugärger-App: bereits 70.000 Downloads

Ein Jahr nach dem Start wurde die Flugärger-App der Verbraucherzentrale bereits mehr als 70.000 Mal aus den Stores heruntergeladen. Ob zum Urlaub auf die Kanaren oder zum Städte-Kurztrip nach New York – der Traum vom Fliegen ist ein Massenphänomen. Nicht erst seit Corona kommt es häufig zu Flugausfällen und Verspätungen – zum Ärger der Passagierinnen und Passagiere.

Seit einem Jahr hilft hier die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW. Das mit Mitteln des nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministeriums nach Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen entwickelte Tool unterstützt Betroffene dabei, zustehende Entschädigungen zu berechnen und Ansprüche bei der Airline geltend zu machen. Über die App ist das mit nur wenigen Klicks bequem und schnell möglich. 

„Die Download-Zahlen bestätigen eindrucksvoll, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die Flugärger-App als Hilfsmittel schätzen und nutzen, um ihre Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften geltend zu machen. Jede Flugreisende und jeder Flugreisende sollte diese App im digitalen Gepäck haben“, appellierte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser zum Jubiläum. Damit sei es nicht nur mit ein paar Klicks einfacher, Ansprüche geltend zu machen. Auch werde für die Betroffenen klarer, welche Entschädigungen ihnen zustehen.

Dass der Covid-19-Erreger für eine längere Zeit fast den gesamten Flugverkehr zum Erliegen bringen würde, war bei der Planung der App nicht absehbar. „Zwar können wir mit der App nicht alle Flug-Probleme rund um Corona auffangen. Trotzdem sind seit Ausbruch der Pandemie die Nutzerzahlen noch einmal deutlich nach oben gegangen“, berichtet Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. 

In der App gibt es hilfreiche Informationen der Verbraucherzentrale NRW rund um Reisebeschränkungen und daraus resultierender Ansprüche. „Die Kontaktadresse der App wird außerdem als Kanal für Verbraucheranfragen und Beschwerden über Airlines bei uns genutzt. Trotz geltender Ansprüche haben viele Betroffene ihr Geld noch nicht zurückerhalten. Die Fluggesellschaften tauchen größtenteils ab, Erstattungen fließen nur spärlich“, erläutert Schuldzinski. Man gehe auf der Grundlage dieser konkreten Fälle rechtlich gegen verschiedene Airlines vor. 

Auch Heinen-Esser sieht die Fluggesellschaften hier in der Pflicht: „Es ist auch in Corona-Zeiten nicht akzeptabel, wenn Airlines die Verbraucherrechte aus der europäischen Fluggastrechte-Verordnung ignorieren und die Betroffenen ihren Ansprüchen hinterherrennen müssen. Ich appelliere mit Nachdruck an die Fluggesellschaften, aktiv über die bestehenden Rechte und die möglichen Entschädigungszahlungen zu informieren. Automatisierte Entschädigungszahlungen in unstrittigen Fällen und lediglich eine Anzahlung bei der Buchung von Flugtickets können für Verbraucherinnen und Verbraucher die finanziellen Risiken in Zeiten der Covid-19-Pandemie abmildern.“

Noch ist nicht absehbar, welche Langzeitfolgen die Corona-Krise für den Flugverkehr haben wird. Doch der Traum vom Fliegen geht sicher in eine Fortsetzung. Und somit auch die Flugärger-App. Das Tool wird in den kommenden Monaten von der Verbraucherzentrale NRW weiterentwickelt und an die aktuellen Anforderungen angepasst.

So funktioniert die Flugärger-App:
Die Flugärger-App berechnet mit Hilfe von Datenbanken und Abfragen rückwirkend die Ansprüche von Passagierinnen und Passagieren auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die Datenbank enthält alle weltweiten Flugverbindungen ab dem 1. Mai 2019, so dass die Flugdaten auf Basis der Flugnummer und des Datums automatisch ergänzt werden. Natürlich ist auch eine manuelle Eingabe der erforderlichen Flugdaten möglich.

Die App erzeugt ein Anschreiben, das die Nutzerinnen und Nutzer per Mail oder Post versenden können. Automatisch öffnet sich das Mailprogramm des Nutzers mit dem Forderungstext und allen persönlichen Angaben. Er ist bereits an die richtige Airline adressiert und muss nur noch abgeschickt werden. Alternativ lässt sich ein PDF erzeugen, um einen Brief an die Airline zu senden. Wenn die Airline die Forderungen aus dem Anschreiben ablehnt, kann der Nutzer sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Mit Hilfe eines Fristenweckers und einer Historien-Ansicht lässt sich dieser Prozess in der App organisieren.

Es ist derzeit eine Prüfung der Fälle „Direktflug verspätet“, „Anschlussflug durch Verspätung verpasst“ sowie „Flug wurde annulliert“ möglich. Für weiteren Flugärger wie zum Beispiel Nichtbeförderung oder Probleme mit dem Gepäck hält die App umfangreiche Informationen der Verbraucherzentrale NRW bereit.

Weiterer Baustein vervollständigt beste Bildung mit digitalen Medien

Die nordrhein-westfälische Landesregierung begrüßt ausdrücklich die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum „DigitalPakt Schule“ und wird diese schnellstmöglich umsetzen. Mit dieser Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern zusätzliche 500 Millionen Euro zur Verfügung, um die Schulen bei der Administration der IT-Infrastruktur zu unterstützen, die durch den „DigitalPakt Schule“ gefördert wird. Dem Land Nordrhein-Westfalen stehen nach dem Königsteiner Schlüssel rund 105 Millionen Euro zur Verfügung.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit den zusätzlichen Mitteln für die Administration und den IT-Support fügen sich die verschiedenen Programme und Maßnahmen für das Lehren und Lernen mit Unterstützung durch digitale Medien zu einem Ganzen. Ein leistungsfähiges Breitbandnetz, digitale Infrastruktur in Schule, Ausstattung mit Endgeräten und Fortbildung werden nun um einen weiteren Baustein, nämlich die Förderung des Supports, vervollständigt. Unser Ziel ist, dass unsere Schulen die neue digitale Infrastruktur auch so gut wie möglich einsetzen können.“ 

Die Fördermittel sollen die Schulträger dabei unterstützen, den Ausbau von professionellen Administrations- und Supportstrukturen zu finanzieren (Personal- und Sachkosten). Sie können außerdem die Qualifizierung und Weiterbildung von IT-Administratorinnen und -Administratoren in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Fachkraft bezahlen. Das Ministerium für Schule und Bildung erarbeitet zurzeit eine Förderrichtlinie, sodass die Mittel so rasch wie möglich noch in diesem Jahr beantragt werden können. Zuwendungsempfänger sind die Träger von öffentlichen Schulen, von Ersatzschulen und von staatlich genehmigten Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Länder verpflichten sich mit der Inanspruchnahme der Mittel zur Verstärkung der Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich der digitalen Bildung. 

Ministerin Gebauer: „Diese Landesregierung hat umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Schuldigitalisierung entschieden zu beschleunigen. Jetzt brauchen wir weiterhin Entschlossenheit und Tatkraft der Schulträger für zusätzliche Investitionen in die Digitalisierung der Schulen. 


Der Bereich Digitalisierung wird derzeit mit einer Geschwindigkeit bearbeitet und ausgeweitet, wie noch nie zuvor. Einige Maßnahmen wie die Ausstattung der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf sind bereits umgesetzt und die Beschaffung der Endgeräte läuft aktuell auf Hochtouren. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es richtig war, dass die Landesregierung das Thema Digitalisierung von Anfang an ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt und mit Nachdruck vorangetrieben hat. Beste Bildung soll es auch in Zeiten der Pandemie geben.“

Neuauflage des Programms „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“

Mit einer Neuauflage des Programms zur „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ stärkt das Umweltministerium das Ehrenamt und unterstützt Projektideen von Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen rund um die Themenfelder ländliche Räume, Naturschutz, Umwelt, Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit. 

Etwa sechs Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich. „Mit dem Programm unterstützen wir ehrenamtliche Initiativen, Vereine und Privatpersonen in ihrem Einsatz für die Umwelt, die Natur und den Verbraucherschutz“, erläutert Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann den dritten Programmaufruf. Dieser steht unter dem Motto „Wir bewegen was – engagiert in NRW“.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen können sich bis Ende Januar 2021 bewerben. Dabei müssen sie ihre Ideen in einer Projektskizze beschreiben und deutlich machen, wo sie fachliche Beratung wünschen. Das Ministerium wählt aus den eingereichten Vorschlägen nach fachlichen Gesichtspunkten aus. 

Den ausgewählten Initiativen bietet das Programm kostenlos qualifizierte Beratung an. Das Spektrum reicht von der Unterstützung bei der Vereinsgründung bis zur Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern. Pro Initiative können Beratungskosten von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden; insgesamt sind im Rahmen des Programms für die Jahre 2020 und 2021 Mittel für die Beratungen von bis zu 140.000 Euro vorgesehen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen treibt die Entbürokratisierung auch auf Bundesebene voran. Mit dem Dienstag, (6. Oktober) vorgelegten Antrag auf Entschließung des Bundesrats bringt die Landesregierung 48 Maßnahmen zur Reduzierung bundesgesetzlicher Bürokratie und zur Erleichterung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren sowie eine Initiative für ein Belastungsmoratorium auf den Weg. Ministerpräsident Armin Laschet und Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart stellten die Maßnahmen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin vor.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Europäische Union, Bund und die Länder haben umfangreiche Konjunkturprogramme zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufgelegt. Nun gilt es, die Unternehmen und Bürger von unnötiger Bürokratie zu entlasten und unkomplizierte Regelungen zu bieten. Dazu müssen auch auf Bundesebene Maßnahmen zum Bürokratieabbau entwickelt und umgesetzt werden.” Laschet weiter: „Mehr Tempo bei Planungsverfahren, mehr Freiraum für wirtschaftliche Entfaltung, einen optimalen Rahmen für Gründer und deutlich mehr Mut und Tempo bei der Digitalisierung: So schaffen wir Chancen für mehr dynamische wirtschaftliche Entwicklung, die wir jetzt in Deutschland dringend brauchen. Nordrhein-Westfalen ist Vorreiterland beim Bürokratieabbau. Seit Amtsantritt in 2017 haben wir mit unseren Entfesselungspaketen fast 60 unnötige Regelungen vereinfacht und gestrichen, um der Wirtschaft in unserem Land neue Impulse zu verleihen. Eine solche Entfesselung brauchen wir auch im Bund.”

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Fast 90 Prozent aller Investitionen kommen von privaten Unternehmen. Wenn wir das unternehmerische Potenzial auch in der Krise freisetzen wollen, brauchen wir neben Konjunkturprogrammen unkomplizierte Regelungen und die Entlastung von unnötiger Bürokratie. Durch die Vorschläge der Landesregierung setzen wir die Reihe der Entfesselungspakete fort und konzentrieren uns dabei auf Bundesregelungen. Mit schlanken Verfahren schaffen wir damit ein starkes Konjunkturprogramm zum Nulltarif.“

Der Entschließungsantrag enthält 48 Maßnahmenvorschläge. Diese konzentrieren sich auf und umfassen exemplarisch:

  • Belastungsmoratorium (5 Vorschläge)
  • Vereinfachungen im Arbeitsrecht (5)
  • Schnellere Verfahren für öffentliche Aufträge (3)
  • Entrümpelung des Beihilfeverfahrens (9)
  • Erleichterung datenbasierter Geschäftsmodelle unter Wahrung des Datenschutzes (3)
  • Digitalisierte Verwaltungsprozesse (7)
  • Klarstellungen und Standards im Umweltrecht (5)
  • Schnellere Planungsverfahren (6)
  • Vermeidung von Doppelstrukturen in der Raumordnung (1)
  • Einfachere Abwicklungen im Außenwirtschaftsrecht (2)
  • Meldeerleichterungen im Energierecht (2)

Die Forderungen Nordrhein-Westfalens im Einzelnen:

Belastungsmoratorium für Spielräume kleiner und mittlerer Unternehmen

  • Neue Lasten, Abgaben und Meldepflichten wie etwa das Lieferkettengesetz müssen auf den Prüfstand, um die Unternehmen in der Corona-Krise nicht zusätzlich zu belasten. Ein einfaches Herrenoberhemd durchläuft etwa 140 Schritte vom Baumwollfeld bis zum Bügel. Durch das Lieferkettengesetz würde ein deutscher Mittelständler nun für jeden dieser Schritte haften.
  • Auf neue Steuern wie etwa eine Vermögenssteuer oder eine Finanztransaktionssteuer verzichten. Steuererhöhungen etwa bei der Körperschaftssteuer sollen unterbleiben.

Anpassungen im Arbeitsrecht für sichere Arbeitsplätze in der Krise

  • Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei geringfügigen Beschäftigten von 450 Euro auf 530 Euro sorgt dafür, dass bei steigenden Mindestlöhnen nicht immer weniger Stunden gearbeitet werden dürfen.
  • Flexible Arbeitsmodelle dürfen nicht durch eine bürokratische Überregulierung der Arbeitszeiterfassung gefährdet werden. Digitale, manipulationssichere Lösungen zur Arbeitszeiterfassung bieten sich an, um den administrativen Aufwand niedrig zu halten.
  • Mehr Möglichkeiten bei den sachgrundlosen Befristungen erleichtern Unternehmen bei Unsicherheiten zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung Neueinstellungen und schaffen damit Arbeitsplätze.

Digitale Verwaltung schafft Voraussetzungen für Bürokratieabbau

  • Doppelte und dreifache Datenabfragen durch verschiedene Stellen sollen durch die Digitalisierung und Modernisierung von Registern entfallen. Auch Statistikpflichten sollen reduziert werden.
  • Möglichst alle wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen sollen über die Länderportale wie etwa das Wirtschafts-Service-Portal.NRW abgewickelt werden können.

Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen

  • Durch verkürzte Instanzenzüge und Klagebegründungsfristen, Reduzierungen von missbräuchlichen Verbandsklagen und Umweltverträglichkeitsprüfungen bei kleineren Vorhaben können Planungs- und Genehmigungsprozesse optimiert werden.
  • Corona-bedingte Erleichterungen bei Erörterungsterminen und öffentlichen Auslegungspflichten in Planfeststellungsverfahren sollen bis 2022 verlängert werden.