Weitere 8,2 Millionen Euro für Digital-Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern in Köln

NRW hat das bislang größte Investitionspaket für die Digitalisierung an Schulen in Nordrhein-Westfalen geschnürt. Zusätzlich zum millionenschweren Sonderprogramm für Leihgeräte an Schülerinnen und Schüler statten wir als erstes Bundesland nun auch alle Lehrerinnen und Lehrer mit digitalen dienstlichen Endgeräten aus. Davon profitiert Köln mit weiteren rund 8,2 Millionen Euro. Dazu erklären die CDU-Landtagsabgeordneten Florian Braun, Oliver Kehrl und Bernd Petelkau:

„Mit dem  Programm können alle Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten ausgestattet werden. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass unsere Schülerinnen und Schüler, unsere Lehrerinnen und Lehrer in der digitalisierten Welt erfolgreich arbeiten können. Insgesamt stehen landesweit fast 300 Millionen Euro bereit, die die Schulen ab sofort ausgeben können.

Gerade der Distanzunterricht unter Pandemiebedingungen hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass unsere Lehrkräfte über dienstliche Endgeräte verfügen, die auch die rechtssichere Arbeit mit personenbezogenen Daten ermöglichen.

Mit diesen Investitionen verfolgen wir den eingeschlagenen Weg konsequent weiter, damit alle unsere Schülerinnen und Schüler beste Bildung erhalten. Die Schulträger sind jetzt aufgefordert, die Mittel bis spätestens zum Jahresende abzurufen, wie es die Förderrichtlinien vorsehen.“

Hintergrund:

Die Schulträger können für beide neuen Programme – das „Sofortausstattungsprogramm“ für Schülerinnen und Schüler wie auch das Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte – in einem vereinfachten Verfahren kurzfristig Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Zuständig sind jeweils die „Gigabit Geschäftsstellen“. Alle notwendigen Informationen, Förderrichtlinien, Formulare und Ansprechpartner sind auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung verlinkt: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/Digitalpakt/index.html

Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen (nur für das „Sofortausstattungsprogramm“). Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern bzw. den Lehrkräften leihweise zur Verfügung gestellt. Anschaffungen von Endgeräten, die ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen (16. März 2020) getätigt wurden, sind bei Erfüllung der weiteren Bedingungen der jeweiligen Förderrichtlinien förderberechtigt. So können auch Schulträger, die bereits in Endgeräte investiert haben, von den nun geschaffenen Förderprogrammen profitieren.

Im Rahmen des „Sofortausstattungsprogramms“ wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Insgesamt stehen 178 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/19254.htm

Das Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte stellt bundesweit erstmalig den Lehrkräften im Landesdienst dienstliche Endgeräte zur Ausleihe durch die Schulträger zur Verfügung. Dafür sieht das Land 103 Millionen Euro vor. Mehr als 205.000 Lehrerinnen und Lehrer werden damit befähigt, unter Rückgriff auf geeignete Ende und Software, die auch die rechtssichere Arbeit mit personenbezogenen Daten ermöglicht, Unterricht auch in Form des Distanzlernens durchzuführen. Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://bass.schul-welt.de/19244.htm

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