KW26 – Update aus dem Landtag

Aus der Fraktion

Bodo Löttgen zur Corona-Unterrichtung der Landesregierung
Verantwortung übernehmen für das Heute und Morgen

Ministerpräsident Armin Laschet hat den Landtag von Nordrhein-Westfalen über ein milliardenschweres erstes NRW-Investitionspaket und über den aktuellen Stand der Corona-Maßnahmen im Land informiert. Vor allem SPD und Grünen lassen in dieser Krise aber politischen Anstand vermissen, verdeutlichte in seiner Rede der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen:

„Als dieser Landtag vor drei Monaten zu einer Sondersitzung wegen der Corona-Pandemie zusammentrat, war parteiübergreifend viel von Zusammenhalt, Gemeinschaft und Solidarität zur Bewältigung der Krise die Rede. Von der versprochenen konstruktiven Mitarbeit und Unterstützung durch die Opposition ist kaum etwas geblieben. War das seinerzeit ein Versprechen oder ein Versprecher? Vor dem Hintergrund ihrer Zusagen finde ich für die aktuelle Art vor allem der SPD, Politik zu betreiben, nur ein Wort: schäbig! Während diese Landesregierung im Kreis Gütersloh handelt, sind Herrn Kutschaty sein gestutzter Bart und ein Glas Gurkensalat wichtiger. Aber auch die Opposition trägt Verantwortung für dieses Land und darf sich nicht nur in der Rolle des Dauernörglers gefallen.

Wir alle tragen gemeinsam Verantwortung für dieses Land. Genau dies setzt das von Ministerpräsident Armin Laschet angekündigte erste Nordrhein-Westfalen-Programm um: Digitalisierung mit dem Schwerpunkt Bildung, Endgeräte für alle Lehrerinnen und Lehrer im Land und alle benachteiligten Kinder, ein Investitionsprogramm für Krankenhäuser und Unikliniken in Höhe von zwei Milliarden Euro, hälftige Übernahme der Gewerbesteuerausfälle der Kommunen für 2020 in Höhe von 2,8 Milliarden und Hilfen für Solo-Selbständige und Geld für Kunst und Kultur. Mit diesem maßgeschneiderten und in seinem Umfang beispiellosen ersten Investitionspaket für Nordrhein-Westfalen setzen wir jetzt ein wichtiges Zeichen für die Menschen und die Wirtschaft: Wir fangen die geschwächten Branchen auf, wir stärken gezielt und langfristig die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und wir sorgen für wichtige Wachstumsimpulse. Nie war ich dankbarer als, dass ein besonnener Ministerpräsident und eine Landesregierung, die die Probleme anpackt, in diesem Land Verantwortung tragen und nicht die Schwarzseher und Schlechtredner der SPD.“

Bodo Löttgen zum Lockdown nach Corona-Infektionen

Maßnahmen im Kreis Gütersloh konsequenter nächster Schritt

Ministerpräsident Armin Laschet hat nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies einen regionalen Lockdown für den Kreis Gütersloh und massive Testungen in der Bevölkerung angekündigt. Bereits seit Mitte vergangener Woche wird die Ausbreitung des Virus dort regional bekämpft. Dazu der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen:

„Erstmals wird in Deutschland ein gesamter Kreis rund 370 000 Menschen wegen des Corona-Infektionsgeschehens wieder auf die strengen Pandemie-Schutzmaßnahmen heruntergefahren. Das ist eine massive Einschränkung für die Menschen dort, aber notwendig und konsequent. Das Vorgehen im Kreis Gütersloh folgt exakt dem mit der Bundeskanzlerin und allen Ministerpräsidenten abgesprochenen Handeln im Falle eines lokalen Corona-Hotspots. Der verhängte Lockdown ist der konsequente nächste Schritt nach den lokalen Maßnahmen, die im Kreis Gütersloh bereits seit Tagen umgesetzt werden.

Nach zunächst wenigen Infektionen war die Zahl der Corona-Fälle bei Tönnies Mitte vergangener Woche massiv angestiegen. Am Mittwochmorgen ist im Kreis umgehend ein Corona-Krisenstab einberufen worden, der beschlossen hat, Kitas und Schulen zu schließen. Für die größte deutsche Fleischfabrik ist umgehend ein Produktionsstopp verhängt worden. Am Freitag bereits hatte der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sämtliche Beschäftigte der Unternehmensgruppe Tönnies am Standort Rheda-Wiedenbrück unter Quarantäne gestellt wurden – inklusive der Verwaltung, Management und der Konzernspitze. Zudem begannen vor dem Wochenende die Testung aller Personen, die bei der Firma Tönnies tätig sind. Diese Tests konnten aufgrund massiver Unterstützung etwa durch die Bundeswehr am Sonntag bereits vorzeitig abgeschlossen werden.

Bis zum 30. Juni werden wir mehr Klarheit haben, ob oder inwieweit sich das Virus außerhalb der Tönnies-Mitarbeiterschaft ausgebreitet hat. Bisher gibt es hier nur 24 nachgewiesene Infektionen. Bemerkenswert aber am derzeitigen politischen Diskurs ist der reflexartige Aufschrei “zu früh” oder “zu spät”. Eine Lage wie die Corona-Krise lässt sich nicht sozialdemokratisch “abarbeiten”. Das dynamische Corona-Geschehen im Kreis Gütersloh führt uns allen vor Augen, dass die Gefahr, die durch das Virus ausgeht, noch längst nicht überstanden ist, wie wichtig es ist, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, und wie notwendig es ist, immer wieder neu auf aktuelle Lagen zu reagieren, wie es diese Landesregierung konsequent und entschlossen tut.“

Peter Preuß zu lokalem Lockdown in Gütersloh und Warendorf

„Das ist das Gegenteil von zögerlich“

Der Landtag NRW hat sich an diesem Mittwoch in einer Aktuellen Stunde mit dem Corona-Ausbruch im Schlachtbetrieb Tönnies im Kreis Gütersloh sowie den Maßnahmen der Landesregierung befasst. Dazu unser gesundheits- und arbeitspolitischer Sprecher Peter Preuß: 

„Die Debatte im Plenum hat einmal mehr gezeigt: Der Opposition geht es nicht darum, die Landesregierung konstruktiv zu begleiten und die Krise gemeinsam zu meistern. Plötzlich wird nach immer mehr Härte im Regierungshandeln gerufen. Ich frage mich: Wie viele Einschränkungen will man den Menschen vor Ort in Gütersloh und Warendorf noch zumuten? Noch nie zuvor sind in Deutschland 7000 Menschen vor einem Corona-Test in Quarantäne gekommen – das ist das Gegenteil von zögerlich, das ist konsequent und verantwortungsvoll. Aber es versteht sich von selbst, dass maßvoll abgewogen wird, ob man den Kindern ihre Schule, Gastronomen und anderen Unternehmern ihre Arbeitsgrundlage und Menschen ein Stück ihrer Freiheit nimmt.

Für uns steht im Vordergrund, aus dem Fall Tönnies jetzt zu lernen, um mögliche neue Ausbrüche frühzeitig erkennen und eindämmen zu können. Dazu gibt uns der aktuelle Lockdown die Möglichkeit. Was hat die massenhafte Ausbreitung innerhalb der Belegschaft begünstigt? Es ist richtig, dass dabei die Verantwortung eines Großunternehmers in den Fokus rückt. Es ist auch richtig, dass erneut die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie ins Licht der politischen Öffentlichkeit kommen. Falsch ist, der NRW-Koalition und der Landesregierung auch hier Zögerlichkeit vorzuwerfen. Wir haben den Stall der Zukunft vorgestellt, wir haben Exporte von Tieren in Drittstaaten begrenzt, wir haben die Videoüberwachung in Schlachthöfen eingeführt. Und wir haben auch mit Karl-Josef Laumann einen Arbeitsminister, der sich auf Bundesebene vehement für die Belange der betroffenen Arbeiter in der Fleischindustrie einsetzt.“

Guido Déus und Björn Franken zum Programm für gemeinnützige Vereine

Wir bringen unsere Vereine durch die Krise

Das Sonderprogramm für Brauchtums-, Heimat-, und Traditionsvereine steht in den Startlöchern. Am kommenden Montag wird der Haushalts- und Finanzausschuss darüber beschließen. Es geht um ein Volumen von voraussichtlich 28 Millionen Euro für die gemeinnützigen Vereine. Anträge für den Zuschuss können bei den Bezirksregierungen dann ab dem 15. Juli gestellt werden. Dazu erklären der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Déus, und der Beauftragte für das Ehrenamt Björn Franken:

Guido Déus: „Mit dem „Sonderprogramm Heimat, Tradition und Brauchtum“ bringen wir unsere gemeinnützigen Vereine durch die Krise. Wir freuen uns, dass der Antrag der NRW-Koalition unbürokratisch von der Landesregierung umgesetzt wird. Die Corona-Pandemie hat das Vereinsleben nahezu zum Erliegen gebracht. Viele gemeinnützige Vereine stehen dadurch vor existentiellen Problemen, weil ihnen Einnahmen, beispielsweise aus Veranstaltungen, weggebrochen sind, viele Kosten aber weiterlaufen. Der Zuschuss richtet sich nach dem Bedarf und liegt bei maximal 15.000 Euro. Das ist ein Pfund und das Programm bietet unseren Brauchtums-, Heimat- und Traditionsvereinen jetzt eine Überbrückungshilfe zur Existenzsicherung, damit unser starkes Ehrenamt mit seinen Strukturen erhalten bleibt.“

Björn Franken: „Eine starke Gemeinschaft lebt immer auch vom starken Ehrenamt. Unsere Brauchtums-, Heimat- und Traditionsvereine sind unverzichtbare Säulen des Miteinanders in Nordrhein-Westfalen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir ihnen nun Unterstützung bieten, die Herausforderung der Corona-Pandemie zu meistern. Grundgedanke des Programms ist es, Kosten abzufedern, die sonst die Vereine gefährden könnten, wie zum Beispiel Mieten oder die Finanzierung von Vereinsheimen. Das „Sonderprogramm Heimat, Tradition und Brauchtum“ ist uns ein Herzensanliegen, denn unsere Gesellschaft ist nur so stark wie ihr Ehrenamt.“

Guido Déus zu Kommunalfinanzen

Der kommunale Rettungsschirm existiert längst

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag über die finanzielle Situation der Kommunen in Corona-Zeiten debattiert. Dazu stellt Guido Déus, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion fest, dass der von SPD und Grünen in Endlosschleifen geforderte Rettungsschirm längst existiert:

„Der Landtag hat bereits vor drei Monaten mit dem NRW-Rettungsschirmgesetz über 25 Milliarden Euro ein umfassendes Maßnahmenpaket auch für unsere Kommunen beschlossen. Gestern hat Ministerpräsident Armin Laschet das „Nordrhein-Westfalen-Programm, Teil I“ mit insgesamt 8,9 Milliarden Euro für Schulen, Kommunen, Krankenhäuser und Solo-Selbständige sowie einem Investitionsvolumen für unsere Kommunen von stolzen 3,9 Milliarden Euro zur Flankierung vorgelegt: Ausfallende Gewerbesteuereinnahmen werden landesseitig mit 1,4 Milliarden Euro kompensiert, zuzüglich 1,4 Milliarden vom Bund. Dazu kommt eine Sicherung des ÖPNV durch Erstattung von Fahrgeldausfällen landesseitig in Höhe von 200 Millionen Euro und die vollständige Übernahme der kommunalen Eigenanteile in der Städtebauförderung 2020 in Höhe von 132 Millionen Euro. Dazu kommen Sofortprogramme und Maßnahmen für unsere Innenstädte, kommunale Straßen, Radwege und ÖPNV und vieles mehr.

Auch SPD und Grüne müssten allmählich erkennen: Der kommunale Rettungsschirm existiert längst, wird gelebt und beständig ausgebaut. Unterstellungen, wir würden unsere Kommunen im Stich lassen, sind schlichtweg falsch. SPD-Bundesfinanzmister Olaf Scholz hatte zuletzt große Erwartungen für die Einrichtung eines Altschuldenfonds geweckt, diese aber nicht erfüllen können. Allerdings wäre ein solcher Fonds ohne eine gleichzeitige und nachhaltige Beseitigung der Ursachen für die Aufnahme von Schulden ein geradezu fahrlässiger Umgang mit Finanzmitteln. Es ist daher von enormer Bedeutung für die kommunale Finanzlage, dass durch die zusätzliche Übernahme von 25 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung durch den Bund eine wesentliche Ursache für die Entstehung von Schulden beseitigt wurde! Der hier gestellten Anträge von SPD und Grünen bedarf es dazu nicht.“

Gregor Golland zur „SiKo Ruhr“

„Wir werden gegen die Clans gewinnen“

In Essen wurde die „Sicherheitskooperation Ruhr zur Bekämpfung der Clankriminalität“ aus der Taufe gehoben. Die neue Dienststelle vernetzt Vertreterinnen und Vertreter von Landespolizei, Ruhrgebietskommunen, Zollbehörde und Bundespolizei. Dazu unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gregor Golland: 

„Dies ist ein weiterer Meilenstein der Landesregierung zusammen mit den Sicherheitsbehörden und Kommunen im Kampf gegen die Krake Clankriminalität. Nachdem die Vorgängerregierung aus SPD und Bündnis 90/Grüne diese Angriffe auf unseren Rechtsstaat jahrelang bewusst ignoriert, geleugnet oder schöngeredet hat, lösen wir unsere Wahlversprechen ein und setzen die sicherheitspolitische Wende in Nordrhein-Westfalen Schritt für Schritt um.

Seit 2017 haben wir den Sicherheitsbehörden materiell und personell den Rücken gestärkt. Neue Technik, Einsatzfahrzeuge und Schutzausrüstung wie Westen und Helme gehören dazu. Hinzu kommen so viele neu eingestellte Beamte wie noch nie in der Landesgeschichte. 

Wichtig war und ist uns aber auch die Optimierung der gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten der Sicherheitskräfte. Hier gibt es insbesondere mit dem neuen Polizeigesetz viel zielführendere Handlungsspielräume. 

Zuletzt ist die politische Rückendeckung mit unserer Null-Toleranz-Linie wichtig und richtig, um ihm Kampf gegen Clans erfolgreich zu sein.

Die Sicherheitskooperation Ruhr bringt die relevanten und handelnden Akteure auf einer neuen Ebene zusammen. Der vernetzte Ansatz und Austausch wird die Bekämpfung der Clankriminalität noch einmal deutlich verstärken. Wir brauchen einen langen Atem, aber wir werden ihn haben und gegen die kriminellen Clans gewinnen.“

Frank Rock zur Schulöffnung nach den Sommerferien

„Eine gute Nachricht für Schüler und Eltern“

Schulministerin Yvonne Gebauer hat angekündigt, nach den Sommerferien weitgehend Normalität an den Schulen ermöglichen zu wollen. Dazu unser schulpolitischer Sprecher Frank Rock: 

„Nach den Sommerferien soll der Präsenzunterricht in den Schulen wieder der Normalfall sein – das ist eine gute Nachricht für Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern. Die Landesregierung sorgt aber auch vor für den Fall, dass es erneut Corona-Ausbrüche gibt. Das ist pragmatisch und verantwortungsvoll. Konzepte, wie Lernen auf Distanz im neuen Schuljahr funktionieren soll, hat die Schulministerin zeitnah angekündigt. 

Weit weg von Konzepten bewegt sich hingegen die Opposition mit ihrem andauernden Getöse um die Schulöffnung. Seit Beginn der Pandemie haben sich SPD und Bündnis 90/Grüne damit hervorgetan, nur laut zu schreien und der Ministerin Untätigkeit oder Konzeptlosigkeit vorzuwerfen. Eigene Vorschläge waren nicht durchdacht, nicht umsetzbar. Das gilt zuvorderst für die Idee, man könne die vielseitige Schullandschaft in NRW per Dekret direkt aus dem Ministerium steuern.

Wir glauben daran, dass Schulleiter und Lehrkräfte vor Ort am besten wissen, wie sie den gesteckten Rahmen konkret ausgestalten können, um ihren Schülerinnen und Schülern eine bestmögliche Lernumgebung zu bieten. Unser Dank gilt diesen Menschen in unseren Schulen, die unsere Kinder und Jugendlichen auf dem Weg in eine verantwortungsvolle Normalität begleiten.“

Christos Katzidis zur kommunalen Sicherheitsverantwortung

„Ordnungsdienste sollen Bodycams bekommen können“

Der Landtag hat an diesem Donnerstag mit den Stimmen der NRW-Koalition beschlossen, die kommunalen Ordnungsdienste zu stärken. Sie sollen auch die Möglichkeit bekommen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Bodycams auszustatten. Dazu unser innenpolitischer Sprecher Christos Katzidis:

„Nach dem Neustart im Bereich der Inneren Sicherheit – mit einer Null-Toleranz-Politik,  drastischer Erhöhung der Einstellungszahlen bei der Polizei, einer verbesserten Ausstattung und Ausweitung der Befugnisse – wollen wir jetzt die kommunale Sicherheitsverantwortung und die Ordnungsbehörden stärken. Wir stehen sicherheitspolitisch auch an der Seite unserer Kommunen. Denn die Sicherheit in NRW wird vor Ort gemacht. 

Wir wollen die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsdienste weiterentwickeln und streben landeseinheitliche Standards an. Dabei wollen wir die kommunalen Ordnungsbehörden auch mit Erfahrungen der Polizei unterstützen. Ordnungspartnerschaften zwischen Städten – wie bei Essen und Mülheim – und der Austausch mit der Polizei – wie in Bonn – sollen gestärkt werden. Das wollen wir partnerschaftlich und kooperativ mit den Kommunen auf freiwilliger Basis machen und nicht per gesetzlicher Vorgabe.

Eine verbesserte Ausbildung soll unsere kommunalen Ordnungskräfte auch gegen zunehmende Anfeindungen und Gewalt schützen. Doch wir glauben: Das allein reicht noch nicht aus. Deshalb wollen wir die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Bodycams für die Vollzugskräfte schaffen. Zudem sollen die Ordnungsämter ihre erkennbaren Dienstfahrzeuge mit Kameras ausstatten können. Auch der Anschluss der kommunalen Ordnungsbehörden an den BOS-Funk ist aus unserer Sicht überfällig.“

Peter Preuß zur Einrichtung einer Pflegekammer

„Starke Stimme für 200.000 Pflegende“

Der Landtag stimmte am Mittwoch mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen für die Gründung einer Pflegekammer. Dazu unser gesundheitspolitischer Sprecher Peter Preuß: 

„Endlich erhält die Pflege die Aufwertung, die sie verdient hat. Ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung, das wir heute mit dem Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer setzen. Die Pflegekammer wird den rund 200.000 Beschäftigten in diesem wichtigen Arbeitsbereich eine starke Stimme verleihen. Die Pflegenden sind ab sofort auf Augenhöhe etwa mit Ärzte- und Apothekerkammern an den Leitentscheidungen beteiligt. 

Die Einrichtung einer Pflegekammer hatten CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Die überwiegende Mehrheit der Pflegenden hat sich in einer repräsentativen Befragung für die Kammer ausgesprochen. Dieses Votum zählt für die NRW-Koalition. Wir wollten die Pflegekammer ausdrücklich nicht zu einer politischen Streitfrage machen. Deshalb gilt unser Dank Bündnis 90/Grüne, die diesen Weg mit uns gegangen sind. Dass die Sozialdemokraten sich dem Prozess entzogen haben, bedauern wir hingegen.“

Oliver Kehrl zur Aktuellen Stunde Kaufhof/Karstadt

„In der Krise steckt auch eine Chance für unsere Innenstädte“

Der Landtag hat an diesem Donnerstag in einer Aktuellen Stunde über die Folgen der bevorstehenden Schließung von Warenhäusern der Kaufhof- und Karstadtkette debattiert. Dazu unser Beauftragter für Handel, Oliver Kehrl: 

„Die Warenhäuser von Kaufhof und Karstadt sind Ankerpunkte in vielen Einkaufsstraßen in NRW, die uns fehlen werden. Vor allem aber verlieren mehr als 6000 Menschen durch die Schließungen ihre Jobs – das trifft unser Land hart. Wenn die Opposition jetzt allerdings überrascht auf die Ankündigung der Warenhauskette reagiert, ist das nicht glaubwürdig. Die Entwicklung war eine lange, die Betreiber haben den Wandel im Einzelhandel und das veränderte Kundenverhalten gründlich verschlafen. Das rächt sich jetzt. 

Aber für uns liegt in dieser Krise auch eine Chance, unsere Innenstädte in NRW neu zu beleben. Durch die Übernahme von 75 Prozent der Unterkunftskosten durch den Bund – eine NRW-Idee – haben die Kommunen mehr finanzielle Gestaltungsspielräume. Hinzu kommen jetzt 70 Millionen Euro aus dem ersten NRW-Konjunkturpaket der Landesregierung, die ausdrücklich in die Innenstädte fließen sollen. Jetzt gilt es, die City neu zu denken. Übergangslösungen wie Pop-up-Stores und Co-Working-Spaces sind für die alten Warenhäuser möglich, dann Mischnutzungen aus Handel, Handwerk und Gastronomie. Ein Teil der Fläche könnte sogar für Wohn- und Parkraum umgewidmet werden. Bauministerin Ina Scharrenbach hat allen betroffenen Stadtspitzen zeitnah Gespräche angeboten, um sie auf diesem Weg zu begleiten. Die NRW-Koalition und die Landesregierung stehen an der Seite der Städte und Gemeinden. 

Die SPD indes würde den Beschäftigten im Handel mehr helfen, wenn sie ihre Blockadehaltung gegen verkaufsoffene Sonntage endlich aufgibt, statt nur lautstark nach Konzepten der Regierung zu rufen. Ohne größere Flexibilität wird der Einzelhandel in den Innenstädten das Rennen gegen Amazon und Co. nicht gewinnen.“

Angela Erwin zu härteren Strafen für Kindesmissbrauch

„Wir müssen dieser Industrie einen Riegel vorschieben“

Der Landtag hat an diesem Donnerstag die Landesregierung beauftragt, sich auf Bundesebene für eine härtere Bestrafung von Kindesmissbrauch sowie Konsum und Verbreiten von Missbrauchsdarstellungen einzusetzen. Dazu unsere rechtspolitische Sprecherin Angela Erwin: 

„Lügde, Bergisch Gladbach, jetzt Münster – das Ausmaß dieser Straftaten ist unfassbar. Der aktuelle Fall Münster hat erneut gezeigt, wie abscheulich diese Täter vorgehen, die Kinder missbrauchen und damit Geschäfte machen. Vor allem aber hat dieser Fall gezeigt, wie groß und tief der Sumpf ist. Wir sprechen von unfassbaren Netzwerken, die sich am Leid unserer Kleinsten ergötzen und bereichern. 

Genauso unfassbar ist, dass auf Bundesebene um härtere Strafen für diese Kriminellen tatsächlich noch gestritten werden musste. Viel zu lange ist beim Thema Kindesmissbrauch weggeschaut worden. Damit muss Schluss sein. Es kann nicht angehen, dass Ladendiebstahl härter bestraft wird als Missbrauch oder der Konsum von Missbrauchsdarstellungen. Unsere klare Kampfansage lautet daher an alle Täter: Es ist ein schweres Verbrechen, Kinder sexuell zu missbrauchen. Deshalb fordern wir, diese Taten auch als Verbrechen zu bestrafen. Auch der Konsum und die Verbreitung von solchem Material muss als Verbrechen eingestuft und bestraft werden. Denn dieser Konsum ist eine Einstiegsdroge, die Nachfrage nach dem widerlichen Material wird größer und größer, der Markt wächst beständig. Dieser Industrie muss jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. 

Wir freuen uns, dass die Landesregierung sich jetzt auf Bundesebene für eine Verschärfung des Strafrechts einsetzt. Mit unserem Beschluss im Plenum stärkt die NRW-Koalition ihr dabei politisch den Rücken.“

Bianca Winkelmann zur Haltung sehr gefährlicher Tiere

Neues Gifttiergesetz schützt unsere Bevölkerung

Der Landtag hat mit den Stimmen der Koalition aus CDU und FDP ein neues Gifttiergesetz für NRW beschlossen. Das Gesetz verbietet den Kauf bestimmter gefährlicher Schlangen, Spinnen oder Skorpione. Wer bereits solche Tiere hält, muss künftig strenge Vorgaben erfüllen. Dazu unsere Sprecherin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Bianca Winkelmann:

„Beim Gifttiergesetz geht es um den Schutz der Bevölkerung und darum, die Privathaltung dieser Tiere zu reglementieren. Dies erforderte ein besonnenes Handeln der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP. Unbrauchbar sind hingegen Anträge wie der von Bündnis90/Grünen, die auch gleich noch das Halten von Großbären, Pumas, Geparden, Elefanten, Nashörner und Flusspferden in Nordrhein-Westfalen mit diesem Gesetz regeln wollten. Mit Verlaub: Mit solchen Anträgen macht man sich politisch lächerlich.

Private Halterinnen und Halter machen sich künftig strafbar, wenn sie sich trotz des Verbotes solche Tiere anschaffen. Ein Bestandsschutz wird an strikte Auflagen gebunden: Unter anderem müssen Halter künftig alle ihre giftigen Tiere bei den Behörden melden, ein Führungszeugnis vorlegen und ab Mitte 2021 auch eine hohe Haftpflichtversicherung vorweisen. Sie soll Kosten auffangen, die zum Beispiel beim Entweichen eines Tieres entstehen. Bis zum 31. Juli 2021 sollten sowohl die Versicherungsbranche als vor allem auch die Tierbesitzer Zeit haben, eine entsprechende Versicherung nachweisen zu können. Wir wollen die Geltungszeit des Gifttiergesetzes zudem auf zunächst fünf Jahre festsetzen, um nach den ersten drei bis vier Jahren die Erkenntnisse über den Umfang der Haltung dieser Tiere zu sammeln und auszuwerten.“

Heike Troles zu Maßnahmen gegen häusliche Gewalt

Bei Codewort „Maske 19“ kann der Apotheker helfen 

Opfer häuslicher Gewalt wissen oft nicht, wie sie sich Hilfe holen können. Mit dem Codewort „Maske 19“ sollen sich Betroffene künftig Hilfe in der Apotheke holen können. In Spanien und Frankreich funktioniert die Idee bereits. NRW will jetzt Vorreiter in Deutschland werden, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Heike Troles die am Donnerstagabend im NRW-Landtag beschlossene Initiative von CDU und FDP:

„Bei häuslicher Gewalt handelt sich nicht um eine Kleinigkeit oder einen Ausrutscher, sie ist eine Menschenrechtsverletzung. Zur Wahrheit gehört, dass Mädchen und Frauen besonders häufig von häuslicher Gewalt betroffen sind. Um es uns vor Augen zu führen: Mittwochmorgen um 10 Uhr hat das Plenum im NRW-Landtag begonnen, Freitagabend endet es. Bis dahin ist – statistisch – eine Frau in Deutschland als Opfer von häuslicher Gewalt gestorben. Obwohl sich die Zahlen häuslicher Gewalt in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Monaten nicht erhöht haben, ist es geboten, weitere Präventionsmaßnahmen zu schaffen. Gerade in der Sondersituation der Corona-Krise, aber auch darüber hinaus, müssen wir Betroffenen die Möglichkeit geben, Hilfsprogramme so niederschwellig wie möglich in Anspruch nehmen zu können.

Mit der Nennung des Codeworts „Maske 19“ in Apotheken können Frauen bereits in Spanien, Frankreich und Belgien auf ihre Notsituation aufmerksam machen. Apotheken hatten dort auch im Corona-Lockdown geöffnet. Wir halten es für sinnvoll, auch in Nordrhein-Westfalen dieses flächendeckend verbreitete Codewort einzuführen. Wenn von Gewalt betroffene Frauen künftig das Codewort in Apotheken, bei Ärzten oder Friseuren nennen, sollen Hilfemechanismen in Gang gesetzt werden. Mit einer ähnlichen Idee hat NRW bereits gute Erfahrungen gemacht. Das Projekt „Ist Luisa hier?“ hat seit 2016 breite Zustimmung gewonnen, ist mittlerweile in mehr als 40 Kommunen aktiv und kann als Kampagnenvorlage dienen, um demnächst in NRW „Maske 19“ als Codewort zu etablieren.

Das Thema häusliche Gewalt steht im Übrigen nicht erst seit Corona ganz oben auf unserer Agenda. Die Landesregierung hat im Haushalt für 2020 einen klaren Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gelegt. 24,5 Millionen Euro stehen dafür im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung. Mit Beginn der Corona-Pandemie hat die NRW-Landesregierung umgehend reagiert: 1,5 Millionen Euro aus dem Rettungsschirm wurden unter anderem für die Arbeit von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen zur Verfügung gestellt.“

Aus der Landesregierung

8,9 Milliarden Euro für Schulen, Kommunen, Krankenhäuser und Solo-Selbständige

Ministerpräsident Armin Laschet hat am Mittwoch im Landtag in Düsseldorf das Nordrhein-Westfalen-Programm in Höhe von insgesamt 8,9 Milliarden Euro vorgestellt. Die Mittel werden zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes eingesetzt. Die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket des Bundes wirken sich unmittelbar mit 3,2 Milliarden Euro für Nordrhein-Westfalen aus. Nordrhein-Westfalen ergänzt die Hilfe nun um weitere 3,6 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt und setzt damit eigene Schwerpunkte. Zusätzlich stellt die Landesregierung 1,7 Milliarden Euro aus Landesmittel zur Kofinanzierung für Maßnahmen des Bundes bereit. Insbesondere für Arbeitsschutz und Hygienemaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen werden weitere 300 Millionen Euro bereitgestellt. 

Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Pandemie und ihre Bekämpfung haben Nordrhein-Westfalen in die größte Wirtschaftskrise seit Bestehen unseres Landes geführt. Mit unserem maßgeschneiderten und in seinem Umfang beispiellosen Investitionspaket für Nordrhein-Westfalen setzen wir jetzt ein wichtiges Zeichen für die Menschen und die Wirtschaft: Wir fangen die geschwächten Branchen auf, wir stärken gezielt und langfristig die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und wir sorgen für wichtige Wachstumsimpulse.“

Schwerpunkte des Nordrhein-Westfalen-Programms sind die Entlastung und Stärkung der Investitionsfähigkeit der Kommunen, die Digitalisierung im Bereich Bildung, Investitionen in die Krankenhäuser, Unterstützung für Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen sowie der Klimaschutz.

„Nach dem Regierungswechsel 2017 ist die Haushaltswende gelungen. Wir können die Herausforderungen der Pandemie stemmen. Dafür benötigen wir auch maßgeschneiderte Investitionen: Diese machen wir jetzt in einem unvergleichlichen Kraftakt möglich“, sagt Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen.

Das Geld fließt vor allem in diese Schwerpunktbereiche:

  1. Krankenhäuser, Pflegeschulen und Unikliniken (2,9 Milliarden Euro)

Krankenhäuser und Universitätskliniken leisten in der Krise Herausragendes. Gleichzeitig sind Investitionen besonders notwendig, um die Binnenkonjunktur zu stimulieren: Daher ist erster Schwerpunkt ein Investitionsprogramm für Krankenhäuser und Pflegeschulen sowie Universitätskliniken. Vorgesehen sind dafür Investitionen in Höhe von 1 Milliarde Euro für die Krankenhäuser und Pflegeschulen sowie eine weitere Milliarde Euro für die Universitätskliniken. Weitere 900 Millionen Euro, davon 270 Millionen aus Landesmitteln, kommen an Investitionen aus dem „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ des Bundes hinzu. Alle diese Mittel werden maßgeblich zur bestmöglichen Versorgung der Patienten beitragen sowie Krankenhäuser und Universitätskliniken erheblich stärken. 

  1. Ergänzung des Konjunkturprogramms des Bundes (1,3 Milliarden Euro)

In einem weiteren Schwerpunkt wird die Landesregierung einzelne Impulse des Bundeskonjunkturprogramms deutlich verstärken. Hierfür stellt das Land rund 755 Millionen Euro bereit. Dazu gehört das nordrhein-westfälische Stärkungspaket „Kunst und Kultur“, das die Mittel des Bundes für Künstler und Kultureinrichtungen passgenau verstärkt und ergänzt – um insgesamt 185 Millionen Euro. 

Für Solo-Selbständige und Freiberufler setzt das Land mit 300 Millionen Euro auf die Überbrückungshilfen des Bundes auf. Fast 180 Millionen Euro stehen für Klimaschutz und Energie, Investitionen in die Umweltwirtschaft, Ressourceneffizienz und die Waldwirtschaft bereit.

Zudem werden Auszubildende und Ausbildungsbetriebe sowie überbetriebliche Ausbildungsstätten unterstützt. Darüber hinaus beteiligt sich das Land – als eine Lehre aus der Krise – an der Errichtung von Scale-up-Zentren für die Rückverlagerung von Wertschöpfungsketten bei Arzneimitteln und Medizinprodukten mit einem zweistelligen Millionenbetrag. 

Insgesamt stehen dafür mit den Bundesmitteln mehr als 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. 

  1. Investitionspaket Kommunen (3,9 Milliarden Euro)

Investitionen finden im Land und in den Kommunen statt. Daher ist in Zeiten der Krise die Aufrechterhaltung kommunaler Investitionen ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Strukturen in Nordrhein-Westfalen. Dazu werden Land und Bund jeweils hälftig die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen für 2020 in Höhe von 2,8 Milliarden Euro kompensieren. 

Hinzu kommt die Erstattung coronabedingter Kostenunterdeckungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von 700 Millionen Euro, davon trägt der Bund 500 Millionen Euro, das Land beteiligt sich in einer ersten Tranche mit 200 Millionen Euro. Weitere Hilfen sind im Herbst nach Prüfung der dann gegebenen Finanzierungslage vorgesehen. 

Förderprogramme für kommunale Investitionen setzen Eigenanteile voraus. In Zeiten der Krise kann es dadurch zu Verschiebungen oder Streckungen kommen, die konjunkturell schädlich sind. Um die Durchführung dieser Investitionen zu sichern, sollen in vielen Bereichen – wie Städtebauförderung, kommunaler Straßenbau, Förderprogramme für nationale Klimaschutzinitiativen, Grüne Infrastruktur sowie Altlastensanierung – die vorgesehenen kommunalen Eigenanteile deutlich reduziert oder sogar vom Land übernommen werden. Hierfür werden 400 Millionen Euro bereitgestellt. 

  1. Digitalisierungsvorhaben mit dem Schwerpunkt Bildung (rund 400 Millionen Euro)

Das Land verstärkt deutlich seine Investitionen in die Digitalisierung der Schulen. In Anbetracht der zentralen Rolle, die Lehrkräfte bei der Verzahnung von Präsenzunterricht und E-Learning besitzen, wird die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärkt. Alle Lehrerinnen und Lehrer werden mit digitalen Endgeräten und geeigneter Software ausgestattet. Die digitale Lernplattform Logineo soll nun auch den Schülern für den Unterricht zu Hause zur Verfügung gestellt werden. Schülerinnen und Schüler, bei denen ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte besteht, sollen ein mobiles Endgerät erhalten. Das Land stockt die Mittel des Bundes aus dem Digitalpakt entsprechend auf. Die Mittel für Digitalisierungsvorhaben belaufen sich auf insgesamt 381 Millionen Euro, 260 Millionen Euro davon aus Landesmitteln. 

Besserer Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen legen gemeinsamen Zehn-Punkte-Plan vor   

Angesichts der im Zuge der Corona-Pandemie erneut deutlich gewordenen Missstände bei der Unterbringung und den Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Schlacht- und Zerlegebranche, haben die Arbeitsminister und Landwirtschaftsministerinnen der von dieser Entwicklung besonders betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ein gemeinsames Zehn-Punkte-Papier auf den Weg gebracht: Es beinhaltet konkrete Vorschläge für einen Systemwechsel in der Branche mit klaren rechtlichen Vorgaben. 

So kommt es aus Sicht der vier Ministerien in Düsseldorf und Hannover vor allem darauf an, Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz zu verbessern – auch die Wohnverhältnisse der Beschäftigten müssen menschenwürdig gestaltet werden. Staatliche Kontrollen sollen zudem effektiver werden. Auch das von der Bundesregierung angekündigte Arbeitsschutzprogramm, das Schlachten und Fleischverarbeitung ab 2021 grundsätzlich nur noch durch Arbeitnehmer des eigenen Betriebes erlauben will, wird von den Beteiligten unterstützt.

Dazu erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Zu lange hat für einige Betriebe eine organisierte Verantwortungslosigkeit gegolten. Zu lange ist der Gesundheits- und Arbeitsschutz der Beschäftigten von Werkvertragsunternehmen in der Fleischindustrie nicht ernst genug genommen worden. Zu lange haben wir hingenommen, dass Beschäftigte teilweise in unwürdigen Verhältnissen leben und arbeiten. Die Corona-Pandemie macht die Missstände offensichtlich. Jetzt ist die Zeit, dauerhafte Verbesserungen für die Beschäftigten der Fleischindustrie herbeizuführen. Nur durch konkrete Verbesserungen und absolute Transparenz kann die Fleischbranche das verloren gegangene Vertrauen wiederherstellen.“

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Die Corona-Pandemie hat die Schlachtbranche in den Fokus gerückt. Sie ist ein wichtiger Baustein in der Kette der Lebensmittel- und Fleischindustrie. Dort wo Missstände bestehen, müssen wir diese abstellen. Fleischqualität muss künftig noch stärker durch hohe Umwelt-, Tierschutz- oder Sozialstandards definiert werden. Jetzt ist die Chance für einen nachhaltigen Umbau der Schlachtbranche, um diesen wichtigen Wirtschaftszweig wieder in die Mitte der Gesellschaft zu bringen.“

Dazu erklärt Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Die bekannt gewordenen, gehäuften Corona-Fälle unter der Belegschaft von Schlachtbetrieben sind kein Zufall. Sie belegen leider vielmehr, dass ein Systemwechsel in der Branche überfällig ist, weil eklatante Missstände bei der Unterbringung vieler Beschäftigter, über die seit Jahren regelmäßig diskutiert wird, offenbar immer noch nicht ausreichend kontrolliert und sanktioniert werden. Die Schlacht- und Zerlegeindustrie hat die eingegangene Selbstverpflichtung einmal mehr ignoriert. Leidtragende sind neben den Beschäftigten, die leider immer noch viel zu oft in heruntergekommenen Unterkünften einquartiert werden, die gesamte Fleischwirtschaft – bis hin zum Schlachter nebenan.“   

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Lebensmittelerzeugung in Niedersachsen erfordert hohe Standards. Die Unternehmen der Schlachtbranche tragen eine große Verantwortung – und zwar auch für ihre Beschäftigten! Um dies zu gewährleisten, brauchen wir konkrete rechtliche Vorgaben und klare Rahmenbedingungen. Die gesamte Fleischwirtschaft – auch die vielen kleinen Betriebe und die Landschlachterei auf dem Dorf – leben vom Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Unser gemeinsames Ziel ist es, dieses Vertrauen zu erhalten!“

Ministerin Gebauer: Mit einer zeitlich gestaffelten Zeugnisausgabe endet ein ungewöhnliches Schuljahr

Am Freitag (26. Juni 2020) beginnen für rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Üblicherweise erhalten die meisten Jahrgänge am letzten Schultag vor den Ferien ihre Schuljahreszeugnisse. In diesem Jahr allerdings halten viele Schülerinnen und Schüler ihr Zeugnis bereits in den Händen: Aufgrund des an den weiterführenden Schulen noch eingeschränkten Unterrichtsbetriebs, konnten die Schulen entscheiden, die Zeugnisvergaben für die Sekundarstufen I und II zeitlich gestaffelt durchzuführen. Für die Abschlussjahrgänge hatte die Landesregierung zudem Möglichkeiten geschaffen, die Zeugnisse im Beisein der Eltern feierlich zu verleihen.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit dem letzten Tag vor den Sommerferien endet ein für alle am Schulleben Beteiligten ungewöhnliches Schuljahr. Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie haben wir bundesweit über mehrere Wochen hinweg den Unterricht an den Schulen ausgesetzt. Das war ein tiefer Einschnitt in den gewohnten Schul- und Lebensalltag. Von einem auf den anderen Tag haben die Schulen ihren Bildungsauftrag auf ganz ungewohnte Weise, nämlich auf Distanz, wahrnehmen müssen und sind dabei über sich hinausgewachsen. Seit der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs sind wir auf dem Weg in eine neue Normalität. Wir wollen den Infektions- und Gesundheitsschutz mit dem Recht unserer Schülerinnen und Schüler auf Bildung und Erziehung in Einklang bringen. Deshalb bleibt mein festes Ziel, dass wir nach den Sommerferien im Interesse der Bildungsgerechtigkeit und Zukunftschancen unserer Kinder und Jugendlichen an allen Schulen zu einem verantwortungsvollen Regelbetrieb zurückkehren, sofern die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens dies zulässt.“ 

Im laufenden Schuljahr hatte die Landesregierung mit dem Bildungssicherungsgesetz dafür Sorge getragen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Schullaufbahnen zu einem erfolgreichen Abschluss führen konnten. Ministerin Gebauer sagte: „Mir war wichtig, dass unseren Kindern und Jugendlichen durch die äußeren Umstände keine Nachteile für ihre weiteren Bildungs- und Lebenswege entstehen. Wenn sie nun ihre Zeugnisse in Händen halten, können die Schülerinnen und Schüler stolz sein auf das, was sie geleistet haben. Gemeinsam mit engagierten Lehrkräften, denen ich dafür ganz herzlich danke, haben sie sich den Herausforderungen dieses ungewöhnlichen Schuljahres gestellt und das Schuljahr zu einem positiven Abschluss gebracht. Die anstehenden Ferien haben sich alle am Schulleben Beteiligten redlich verdient. Unseren Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern mit ihren Eltern und Familien sowie allen weiteren in Schule Beschäftigten wünsche ich eine möglichst unbeschwerte Zeit und gute Erholung. Ich hoffe, dass sie aus der Aussicht auf einen regulären Schulbetrieb nach den Sommerferien Motivation schöpfen können.“

Wie gewohnt bieten die Bezirksregierungen auch in diesem Jahr Zeugnistelefone an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern bei allen Fragen rund um Noten und Zeugnisse zur Verfügung. 

Bezirksregierung Arnsberg

29. Juni und 30. Juni 2020, jeweils von 9.00-12.30 Uhr und von 13.00 -15.00 Uhr
unter ☎ 02931 82-3388

Bezirksregierung Detmold

26. Juni, 29. Juni und 30. Juni 2020, jeweils von 8.00 -16.00 Uhr 

unter ☎ 05231 71-4848

Bezirksregierung Düsseldorf

26. Juni, 29. Juni, 30. Juni 2020, jeweils von 10.00 -12.00 Uhr und von 13.00 -15.00 Uhr unter ☎ 0211 475-4002 

Hinweis: Gilt für die Schulformen Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule und Gemeinschaftsschule, für die Schulformen Grundschule, Hauptschule und Förderschule ist das Zeugnis-Telefon bei den jeweiligen Schulämtern eingerichtet.

Bezirksregierung Köln

25. Juni, 26. Juni, 29. Juni und 30. Juni 2020, jeweils von 10.00 -12.00 Uhr und von 13.00 -15.00 Uhr 

unter ☎ 0221 147-2000

Bezirksregierung Münster 

24. Juni bis 1. Juli 2020, jeweils von 8.00 -16.00 Uhr 

unter ☎ 0251 411-4198

Landtag verabschiedet zweiten Nachtragshaushalt zur Unterstützung der öffentlichen und sozialen Infrastruktur und der Kommunen  

Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute ohne Gegenstimmen den zweiten Nachtragshaushalt 2020 verabschiedet. Damit ermöglicht das Land weitere zielgerichtete Hilfen der NRW.Bank durch zusätzliche Haftungsfreistellungen in Höhe von 10 Milliarden Euro. Die Unterstützung für die öffentliche und soziale Infrastruktur sowie die Kommunen wird mit diesem Schritt nochmals deutlich ausgeweitet. 

„Auch Institutionen und Unternehmen der öffentlichen – insbesondere der sozialen – Infrastruktur sowie die nordrhein-westfälischen Kommunen sind von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen“, sagte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Für sie stellen wir durch die beschlossenen Ergänzungen eine schnelle, zielgerichtete und flexible Unterstützung über die NRW.Bank bereit.“

Bereits Ende März hat der nordrhein-westfälische Landtag den NRW-Rettungsschirm und den ersten Nachtragshaushalt 2020 verabschiedet. Damit stehen ein Sondervermögen in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise sowie Haftungsfreistellungen in Höhe von 5 Milliarden Euro zur Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft („UniversalCorona“) zur Verfügung. Durch die nun im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts beschlossene Erhöhung der Garantien um 10 Milliarden Euro werden weitere Hilfsprogramme für die Infrastruktur („InfrastrukturCorona“) und die Kommunen („KommunalCorona“) möglich.

„Für die aktuelle Krise gibt es keine Blaupause. Mit dem maßgeschneiderten Drei-Säulen-Programm ermöglichen wir der NRW.Bank, sich in enger Abstimmung mit der Landesregierung nun auf die Felder zu konzentrieren, auf denen sie einen echten Mehrwert für Nordrhein-Westfalen erbringen kann“, erklärte Minister Lienenkämper. „So stellen wir sicher, dass Lücken geschlossen werden und unterstützen diejenigen, die bisher noch nicht in ausreichender Weise Zugang zu frischen Liquiditätsmitteln hatten.“

Konkrete Ausgaben sind mit der Zusage der Haftungsfreistellungen zunächst nicht verbunden. Für die Haftungsfreistellungen in den Programmen „InfrastrukturCorona“ und „KommunalCorona“ sind entsprechende haushaltsgesetzliche Ermächtigungen erforderlich, die nun mit dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 geschaffen werden. 

Hintergrund

Mit dem ersten Nachtragshaushalt 2020 wurde bereits eine Haftungsfreistellung des Landes zugunsten der NRW.Bank in Höhe von 5 Milliarden Euro geschaffen, damit die NRW.Bank die Nachfrage krisenbetroffener Unternehmen auch aufsichtsrechtlich tragen kann. Antragsberechtigt sind junge Unternehmen, mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe. Hier sollen primär diejenigen unterstützt werden, denen aktuell der Zugang zu Krediten nicht möglich ist.

Kostenlose Corona-Tests für alle Bürgerinnen und Bürger der Kreise Gütersloh und Warendorf

Das Gesundheitsministerium weist alle Bürgerinnen und Bürger der Kreise Gütersloh und Warendorf auf die Möglichkeit hin, sich bei einer Teststation oder bei ihrem Hausarzt freiwillig auf eine SARS-COV-2-Infektion testen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Symptomen wie Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten, Halsschmerzen und allgemeine Schwäche. Die Testungen sind für die Bürgerinnen und Bürger der Kreise Gütersloh und Warendorf kostenlos. 

Die freiwilligen Reihentestungen werden auf jeden Fall mindestens bis zum 3. Juli 2020 durchgeführt und dienen dazu, schnellstmöglich herauszufinden, ob das Virus in die breite Bevölkerung hineingetragen wurde oder nach wie vor auf die Belegschaft der Firma Tönnies beschränkt ist. Eine frühzeitige und zahlreiche Teilnahme von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern an den Testungen hilft, zügig entsprechende Erkenntnisse zu sammeln. 

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat umgehend reagiert und für die Testungen in beiden Kreisen Testmöglichkeiten geschaffen. Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und Einheiten der Bundeswehr werden im Einsatz sein. Testkapazitäten sind ausreichend vorhanden.

Getestete erhalten innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung. Negative Testergebnisse werden durch das entsprechende Labor mitgeteilt, das die Tests durchgeführt hat. Im Falle eines positiven Tests erfolgt die Mitteilung durch das zuständige Gesundheitsamt. 

Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Teststationen finden Sie in Kürze unter dem Link www.mags.nrw/coronavirus

Liste der Teststationen:

  • Behandlungszentrum der KVWL am Städtischen Klinikum Gütersloh, Virchowstraße 19, 33332 Gütersloh
  • Behandlungszentrum auf dem Betriebsgelände von Tönnies (nur für Mitarbeiter des Unternehmens), Rheda-Wiedenbrück
  • Diagnosezentrum der KVWL am Carl-Miele-Berufskolleg, Wilhelm-Wolf-Straße 2-4, 33330 Gütersloh
  • Ein weiteres Diagnosezentrum der KVWL in Rheda-Wiedenbrück ist in Planung
  • Mit Unterstützung der Bundeswehr werden an 10 Standorten im Kreis Gütersloh und an 5 Standorten im Kreis Warendorf weitere Testzentren errichtet.

426.000 Kleinstunternehmen erhielten finanzielle Unterstützung durch die NRW-Soforthilfe 2020 – 4,5 Milliarden Euro ausgezahlt

Mit der NRW-Soforthilfe 2020 haben Bund und Land in den vergangenen drei Monaten mehr als 426.000 Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen durch die bislang schwersten Monate der Corona-Krise geholfen. In keinem anderen Bundesland wurden so viele Anträge gestellt und so hohe Auszahlungen geleistet wie in Nordrhein-Westfalen: Insgesamt wurden 4,5 Milliarden Euro an Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinbetriebe überwiesen. 

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wir haben in einem beispiellosen Kraftakt mit den Bezirksregierungen, mit IT.NRW und den Kammern innerhalb kürzester Zeit ein vollständig digitales Antrags- und Bearbeitungsverfahren erstellt. So konnten wir die personelle und digitale Power des Landes auf die Straße bringen und allein in der ersten Aprilwoche Soforthilfen in Höhe von drei Milliarden Euro an Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige in Nordrhein-Westfalen auszahlen. Das ist ein ganz außergewöhnlicher Erfolg, für den ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierungen, den Kammern und bei unserem landeseigenen Dienstleister IT.NRW herzlich danke. Nun werden wir alles daransetzen, den Unternehmen aus besonders betroffenen Branchen in den kommenden Monaten noch einmal gezielt zu helfen.“

Erfolgreich und schnell war die Landesregierung auch in der Abwehr von Täuschungsversuchen durch Fake-Formulare, die Kriminelle zum Abfischen von Antragsdaten zur Zahlungsumlenkung auf ihre Konten nutzen wollten. Nach Bearbeitung von mehr als 1000 Anzeigen konnten die Ermittler bislang lediglich 17 Zahlungsumlenkungen mit einem Volumen von 281.000 Euro feststellen. 

Am 31. Mai 2020 ist die Antragsphase planmäßig zu Ende gegangen. Die Soforthilfe-Empfänger müssen nun in einem ebenfalls rein digitalen Verfahren überprüfen, wie groß ihre Finanzierungslücke in den vergangenen drei Monaten tatsächlich war. Dazu werden alle Empfänger von Montag an per Mail angeschrieben und gebeten, die Differenz zwischen der Soforthilfe und dem ermittelten Liquiditätsengpass bis zum 31. Dezember 2020 an das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung zu überweisen. Fragen zum Verfahren werden unter der Hotline 0211-7956 4995 beantwortet. 

Wer hat die Hilfen in Anspruch genommen und wo gab es regionale Schwerpunkte? Ein Überblick: 

  • Die meisten Anträge sind bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingegangen (135.000), gefolgt von Köln (123.000) Arnsberg (75.000), Münster (51.000) und Detmold (42.000).
  • Zu den Städten, Kommunen und Stadtteilen mit den meisten Anträgen gehören Pulheim (1972), Hürth (1964) und Köln-Ehrenfeld (1962). Die niedrigste Antragszahl gab es in Kevelaer (46).
  • 86 Prozent der Anträge stellten Kleinstbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige mit bis zu 5 Mitarbeitern, die pauschal 9.000 Euro erhielten: 370.000 Anträge wurden bewilligt, annähernd 3,3 Milliarden Euro an Soforthilfen wurden ausbezahlt.  
  • 36.000 Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten erhielten 15.000 Euro. Die Gesamtsumme belief sich auf 539 Millionen Euro.
  • Die Landesregierung hat die Soforthilfe aus eigenen Mitteln massiv aufgestockt und mittelständische Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro unterstützt: 24.000 Mittelständler erhielten insgesamt 607 Millionen Euro. 
  • Die meisten Anträge wurden von Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche gestellt: 242.000. An zweiter Stelle kamen Betriebe aus dem Handel (66.000 Anträge inkl. Autowerkstätten). Viele Anträge kamen auch aus dem Verarbeitenden Gewerbe sowie dem Gastgewerbe (38.000).

Ergänzt wird die Soforthilfe für die nach wie vor von erheblichen Umsatzeinbrüchen betroffenen kleinen und mittleren Betrieben durch die Überbrückungshilfe des Bundes. Es handelt sich um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von Juni bis August 2020. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen.

Da der Bund wie schon bei der Soforthilfe keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes um eine Pauschale für Lebenshaltungskosten von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften.

Minister Pinkwart: „Die Solo-Selbstständigen und kleinen Personengesellschaften sind eine wichtige Säule der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und zugleich von der Pandemie besonders hart betroffen. Viele leiden unter einem starken Umsatzrückgang. Um den Betroffenen Planungssicherheit zu geben, ergänzen wir die Förderung des Bundes von vornherein um die Pauschale und stellen dafür rund 300 Millionen Euro aus der Landeskasse bereit.“

Minister Laumann: Die Menschen in Nordrhein-Westfalen halten in der Corona-Krise zusammen

Die meisten Menschen in Nordrhein-Westfalen leben in „guter Nachbarschaft“ und mehr als die Hälfte ist bereit, sich in der Corona-Krise für ihre Nachbarn einzusetzen. Das zeigt eine wissenschaftliche Studie im Auftrag des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums. „Die Menschen stehen in schwierigen Situationen zusammen, das finde ich großartig. Gerade das solidarische Miteinander macht Nordrhein-Westfalen so lebens- und liebenswert“, bedankt sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei den unzähligen Helferinnen und Helfern, die sich schon seit vielen Wochen um ältere Menschen in ihrer Nachbarschaft kümmern.

Rund 35 Prozent der Befragten gaben an, sie seien bereit, sich auch außerhalb der aktuellen Krise ehrenamtlich im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe bei der Unterstützung von Risikogruppen engagieren. Weitere 25 Prozent gaben an, wegen bzw. im Zuge der aktuellen Krisensituation dazu bereit zu sein. Schon vor der Krise halfen rund 15 Prozent ihren Nachbarn, vor allem beim Einkauf und bei der Betreuung von Kindern oder durch Besuchsdienste bei Hilfsbedürftigen. 

Dabei ist den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen durchaus klar, dass die Corona-Krise nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Zwei Drittel der Befragten erklärten zum Zeitpunkt der Befragung, dass sie davon ausgehen, dass die Krise länger als drei Monate andauern wird – knapp ein Drittel ging sogar von einer Dauer von mehr als sechs Monaten aus. Mehr als 40 Prozent rechnen damit, dass die Pandemie großen Einfluss auf das eigene Vermögen haben wird, knapp ein Drittel rechnet mit Einkommenseinbußen. Dass sie selbst an CoViD-19 erkranken, befürchten nur 25 Prozent. Schon Anfang April hatte jeder/jede fünfte Berufstätige selbst erleben müssen, dass sein/ihr Betrieb vorübergehend schließen musste.

Die Studie weist auch auf Herausforderungen hin: „Wir müssen erkennen, dass die Hürden für selbstorganisierte nachbarschaftliche Hilfe vor allem in städtischen Wohngebieten von Menschen mit geringeren Einkommen besonders hoch sind“ erläutert Prof. Dr. Torsten Bölting, einer der Autoren der Studie. „Insbesondere bedarf es dort einer stärkeren Unterstützung des nachbarschaftlichen Solidarpotenzials“, so Bölting. 

Die Untersuchung zeigt auch: „Die Menschen setzen auf selbstorganisierte Hilfe, denn sie wollen selbst entscheiden können, wie sie helfen“ erklärt Dr. Sebastian Kurtenbach (FH Münster). „Gleichzeitig suchen die Menschen nach transparenten Informationen über Hilfsangebote und nach Möglichkeiten der flexiblen Zeiteinteilung bei der Hilfe.“ Beispielsweise äußerte mehr als ein Drittel der Befragten den Wunsch nach zentralen Ansprechpartnern. 

Die Durchführung der Studie selbst hat offensichtlich eine positive Wirkung entfaltet: „Viele Befragte haben sich für das Interesse an ihrer Situation bedankt,“ erklärt Prof. Bölting. „Für einige, insbesondere Ältere, war der Interviewanruf der erste Kontakt seit vielen Tagen. Dass der direkt von der Landesregierung initiiert worden war, damit hatte niemand gerechnet.“

Unterstützungsangebote für Nachbarschaftshilfe in der Corona-Krise 

Die Landesregierung unterstützt die ehrenamtlichen Aktivitäten zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise, insbesondere die Arbeit und Hilfsangebote der Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vor Ort. Sie stellt dafür 1,075 Millionen Euro bereit, damit diese ihre Aktionen für Ältere und Vorerkrankte einfacher und besser umsetzen können. https://www.engagiert-in-nrw.de/land-unterstuetzt-mit-ueber-einer-million-euro-hilfsangebote-des-ehrenamtes-fuer-menschen-der-corona

Das Forum Seniorenarbeit NRW sammelt und verbreitet Ideen und Hinweise zu Projekten von und für ältere Menschen, die in der Corona-Krise Unterstützung oder Hilfestellung geben. Dies erfolgt im Rahmen einer mehrjährigen Förderung durch das Gesundheitsministerium. 

https://forum-seniorenarbeit.de/2020/03/engagement-in-der-nachbarschaft-waehrend-der-corona-krise-mit-newsticker/#mtphr-dnt-35114

Die Regionalbüros Alter und Pflege bieten ein breites Informationsangebot, unter anderem „Informationen und Unterstützungsangebote zum Coronavirus“. Ergänzend steht allen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen die Telefonhotline des Pflegewegweisers NRW unter 0800 4040044 sowie das Internetportal unter www.pflegewegweiser-nrw.de zur Verfügung.

Zur Unterstützung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen und zur Entlastung pflegender Angehöriger hat das Land in der Corona-Krise die Weichen gestellt: Zunächst befristet bis zum 30.09.2020 dürfen alle anerkannten Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag auch „Dienstleistungen bis zur Haustür erbringen“ (z. B. den Lebensmitteleinkauf, die Erledigung von Botengängen zu Arzt und Apotheke oder den Abhol- und Lieferservice von Speisen und Wäsche). Auch private nachbarschaftliche Hilfe kann derzeit abgerechnet werden. www.mags.nrw/unterstuetzung-im-alltag

Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ – Sonderprogramm 2020 startet 

Viele Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen kämpfen mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Herausfordernd waren die vergangenen Wochen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die bislang noch keine Internetpräsenz haben. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen. Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – Sonderprogramm 2020“will die Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten. Unterstützt wird der Aufruf vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen und von den Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Der Einzelhandel ist aktuell in besonderer Weise gefordert. Mehr denn je braucht er das, was Wirtschaftsexperten als ökonomische Resilienz bezeichnen – die Fähigkeit, Krisen bewältigen zu können und mit klugen Anpassungen und Lösungen auf die jeweilige Situation zu reagieren. Dabei helfen digitale Technologien. Die Krise beschleunigt die Digitalisierung der Wirtschaft. Wir wollen, dass unsere Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen können. Das gilt insbesondere für den Einzelhandel mit seinen vielen kleinen stationären Geschäften, die sicherstellen, dass unsere Innenstädte auch morgen noch lebendige Orte bleiben.“ 

Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Nordrhein-Westfalen: „Die Corona-Krise hat den Handel schwer getroffen. Um jetzt möglichst schnell wieder Kunden gewinnen zu können und sich für die Zukunft aufzustellen, müssen Händler auch die digitale Präsenz, Online-Verkaufsmöglichkeiten und digitale Prozessunterstützung weiterentwickeln. Der Projektaufruf kommt daher gerade zur rechten Zeit. Die Unterstützung bei konkreten Digitalvorhaben mit schlanken Antrags- und zügigen Bewilligungsverfahren haben die Händler nötiger denn je. Unsere Digitalcoaches verfügen über viel Erfahrung in der Vorbereitung von Digitalprojekten in kleinen Geschäften und haben ein breites Angebot an Hilfestellung erarbeitet. Sie geben Impulse, Orientierung und konkrete Tipps.“ 

Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer IHK NRW: „Die Corona-Krise treibt den stationären Einzelhandel an seine Grenzen. Das Programm des Landes ist daher ein gutes Signal. Schnelle finanzielle und vor allem unbürokratische Unterstützung in Sachen Digitalisierung kann viele Händler den entscheidenden Schritt voranbringen. Ich hoffe, der Handel nutzt es.“

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu zehn Millionen Euro kommen. Gefördert werden über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. 

Projektideen können ab sofort bis zum 30.08.2020 beim Projektträger ETN eingereicht werden. Weitere Informationen zum Aufruf, Bewerbungsunterlagen und die Fördergrundlagen finden Sie hier.

„NRW-Weg“ bei Inklusion wird fortgesetzt

Zwei zukunftsweisende Vereinbarungen verbessern in Nordrhein-Westfalen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben sowie die Qualitätssicherung und Gewaltprävention in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Getragen werden die Vereinbarungen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit, der deutschen Rentenversicherung Westfalen, Rheinland und Bund sowie den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe sowie von verschiedenen Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung.

„Die Teilhabe an Arbeit ist eine Messlatte für gelungene Inklusion. Das gilt insbesondere für Menschen, die viel oder sehr besondere Unterstützung benötigen“, so Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Nordrhein-Westfalen war und ist das einzige Bundesland, in dem auch diese Gruppen Zugang zu Behindertenwerkstätten und damit zur Teilhabe an Arbeit haben. Deshalb freue ich mich, dass wir nun erstmals gemeinsam mit unseren Partnern über diesen ‚NRW-Weg‘ auch eine schriftliche Übereinkunft erzielen konnten.“

Die sogenannte „Vereinbarung zur Teilhabe an Arbeit von Menschen mit sehr hohen und/oder sehr besonderen Unterstützungsbedarfen in nordrhein-westfälischen Werkstätten für behinderte Menschen und/ oder bei anderen Leistungsanbietern“ sichert den NRW-Weg nicht nur für die Zukunft, sondern entwickelt ihn auch qualitativ weiter. So wird er beispielsweise an die rechtlichen Vorgaben des reformierten SGB IX angepasst. Laumann: „Dies ist eine gute Botschaft für die betroffenen Menschen in unserem Land. Sie können hierdurch auch in Zukunft gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe erfahren sowie Rentenansprüche erwerben.“ 

In der zweiten Rahmenvereinbarung stehen die Themen Qualitätssicherung und Gewaltprävention in WfbM im Mittelpunkt. Eckpunkte der „Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention in nordrhein-westfälischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ sind unter anderem die Unterstützung der Einrichtungen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung sowie das aktive Einbeziehen der Beschäftigten bei den oben genannten Themen. Vereinbarungspartner sind das Landesarbeitsministerium, die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte und der WfbM, die Akteure der Arbeitsmarkt- und Sozialverwaltung, die Landschaftsverbände sowie der Berufsverband der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung.

Für das Thema Gewaltprävention sieht die Vereinbarung zum Beispiel vor, dass Werkstätten, die der Vereinbarung beitreten, ein eigenes Schutzkonzept vorhalten sollen, das aus einer Präventions- und einer Interventionsstrategie besteht. Vorgesehen ist auch, dass die Menschen mit Behinderung befähigt und gestärkt werden sollen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen. 

Der Rahmenvereinbarung können auch einzelne WfbM und Werkstatträte beitreten. Letztere haben als Interessenvertretung der Beschäftigten in den WfbM eine wichtige Rolle für die Beteiligung der Beschäftigten an dem Prozess vor Ort.

Reul begrüßt Verbot von rechtsextremistischem „Nordadler“

Minister Herbert Reul begrüßt das Verbot der Vereinigung „Nordadler“ durch Bundesinnenminister Horst Seehofer am heutigen Dienstag, 23. Juni 2020. Maßnahmen gegen die Vereinigung finden seit sechs Uhr in verschiedenen Bundesländern statt. In Nordrhein-Westfalen wurden drei Objekte in Sprockhövel, Vlotho und Wuppertal durchsucht. „Wer Massenmörder glorifiziert und verbrecherische Organisationen verklärt, ist unerträglich für jeden Demokraten. Ich bin dem Bundesinnenminister sehr dankbar für seine klare Linie gegen rechte Hetzer“, so Minister Reul.

Bei den Durchsuchungen wurde vor allem Propagandamaterial sichergestellt. Insgesamt waren über 50 Polizistinnen und Polizisten des Landes Nordrhein-Westfalen hierbei im Einsatz. Die verbotene Gruppierung bekennt sich ausdrücklich zum Nationalsozialismus an sich und zu maßgeblichen Repräsentanten des Nationalsozialismus, propagiert eine Vorbildfunktion des Nationalsozialismus und macht damit die demokratische Staatsform verächtlich. Ideologisch spricht sich die Vereinigung für die Neuerrichtung eines nationalsozialistischen Staates aus. Diesem Zweck sollte als vorbereitende Maßnahme ein Siedlungsprojekt dienen, welches vorsieht, dass die Mitglieder an einem ländlichen Ort zusammenziehen, um unter Gleichgesinnten leben und ihre nähere Umgebung nationalsozialistisch missionieren zu können. Die Vereinigung nutzt insbesondere Möglichkeiten des Internets, um ihre antisemitische, rassistische und fremdenfeindliche Ideologie zu verfolgen. Insgesamt gibt es in Deutschland dutzende Mitglieder, zwei wohnen in Nordrhein-Westfalen. Das Verbot von „Nordadler“ ist das 20. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch den Bundesinnenminister und bereits das dritte in diesem Jahr. „Das sind klassische Neonazis, die unverhohlen Hitler und seine Schergen bewundern und versuchen, diese Ideologie in die heutige Zeit zu retten. Es ist gut, dass wir auf allen Ebenen, ob im Netz oder im realen Leben diesem Spuk Einhalt gebieten“, so Reul.