Blick nach vorn auf die Überbrückungshilfe

  • Der Abschluss der NRW-Soforthilfe 2020 bedeutet aber selbstverständlich kein Ende der Corona-Hilfen für betroffene Unternehmen. Nordrhein-Westfalen hat sich frühzeitig – auch im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz – für weiterführende Hilfen beim Bund eingesetzt. 
  • Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte beschlossen für die – ich zitiere – „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“. Die Hilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von Juni bis August 2020.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Demnach muss der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr liegen. Solo-Selbstständige und Freiberufler im Haupterwerb sind ebenfalls antragsberechtigt.
  • Der Bund erstattet den Unternehmen 40, 50 oder maximal 80 Prozent der Fixkosten je nach Umsatzminus im geförderten Monat.
  • Die Förderhöhe lehnt sich eng an die Soforthilfe an: Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate (9.000 Euro), bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten sind es 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate (15.000 Euro).
  • Darüber hinaus unterstützt der Bund diesmal auch deutlich größere Mittelständler: Sie können maximal 50.000 € pro Monat für maximal drei Monate erhalten.
  • Da hat der Bund unsere Idee einer höheren Förderung für größere Unternehmen also aufgegriffen. Leider gilt das nicht für den Unternehmerlohn, der für viele Solo-Selbstständige und Kleinunternehmerinnen und Unternehmer wichtig ist. 
  • Anders als bei der Soforthilfe, wo wir einspringen und durch unsere NRW-Vertrauensschutzregelung kurzfristig helfen mussten, hat die Bundesregierung dies immerhin von Anfang an klargestellt.
  • Deshalb stellen wir zusätzlich eigene Mittel bereit: Wie der Ministerpräsident gestern angekündigt hat, wollen wir die Bundes-Überbrückungshilfe um eine Pauschale von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate ergänzen. Dies gilt wie bei der Soforthilfe für Solo-Selbstständige und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die Beantragung erfolgt über den Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer. 
  • Damit stellt das Land bei angenommenen 100.000 Antragstellern zusätzliche 300 Millionen Euro bereit, damit die für Wirtschaft wichtigen kleinen Unternehmerinnen und Unternehmer auch für ihre persönliche Zukunft Planungssicherheit gewinnen. 
  • Förderfähig sind Fixkosten wie: 
  • Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten sowie Grundsteuern und Nebenkosten 
  • Zinsaufwendungen für Kredite, Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
  • Ausgaben für Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen einschließlich EDV
  • Lizenzgebühren, Versicherungen, Abonnements
  • Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zur Beantragung der Überbrückungshilfe 
  • Darüber hinaus sind Personalaufwendungen förderfähig, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind. Sie werden pauschal mit 10 Prozent der Fixkosten angesetzt.
  • Reisebüros können Provisionen, die sie aufgrund Corona-bedingter Stornierungen zurückgezahlt haben, als Fixkosten geltend machen.
  • Zu den weiteren Details der Umsetzung befinden sich die Länder in intensiven Gesprächen mit dem Bund. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie voraussichtlich in der zweiten Juli-Woche über die Überbrückungshilfe ausführlich informieren.
  • Und jetzt freue ich mich auf das Gespräch mit Ihnen.

Zur Info: Zahlen zur NRW-Soforthilfe:

  • Brutto-Anträge: 528.000 im Vol. von 5,5 Milliarden Euro
  • Bewilligungen: 433.000 im Vol. von 4,5 Milliarden Euro
  • Auszahlungen: 430.000 im Vol. von 4,48 Milliarden Euro
  • Nicht genehmigte Anträge: 92.000 – 961 Millionen Euro
  • Noch in Prüfung: 2700 Anträge in Höhe von 28 Millionen Euro
  • 99,5 der bewilligten Anträge sind ausbezahlt 
  • 0,5 Prozent sind in Prüfung, z.B. verbundene Unternehmen, Firmeninhaber mit mehreren Betrieben
  • Differenzen zum Dashboard von IT.NRW bei den bewilligten Anträgen ergeben sich aus unterschiedlicher Zählweise
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