Plenarwoche kompakt – KW22
Dietmar Panske und Christos Katzidis
Null Toleranz bei Gewalt gegen Polizeibeamte
Etwa jeder zweite Polizeibeamte ist im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen Opfer von Angriffen geworden. Wer für die Gemeinschaft seine Gesundheit und sein Leben riskiert, wer hilft und rettet, verdient den Respekt und die Anerkennung aller Bürgerinnen und Bürger. Daher debattierte der Landtag von Nordrhein-Westfalen auf Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen in einer Aktuellen Stunde über Gewalt gegen Polizeibeamte. Dazu der CDU-Abgeordnete Dietmar Panske und der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christos Katzidis:
Dietmar Panske: „Unsere Polizisten leisten einen wichtigen Dienst für uns, sie haben unseren Schutz, unseren Respekt und vor allem unsere uneingeschränkte Unterstützung verdient. Gewalt gegen Beamte, die mit kleinen Rangeleien des Einsatzalltags anfängt und die erst kürzlich in tödlichen Schüssen endete, ist nicht zu tolerieren. Die Frage, warum Respektlosigkeit gegen Polizistinnen und Polizisten, aber auch andere Einsatz- und Rettungskräfte, immer weiter um sich greift, müssen wir für alle Polizistinnen und Polizisten stellen, auf die im Einsatz eingeprügelt und eingetreten wird, die mit Schusswaffen und Messern bedroht werden, auf die Pyrotechnik gefeuert wird oder auf die Fäkalien geschüttet werden, die bepöbelt, beschimpft und bespuckt werden oder wo arabische Clanfamilien die Durchsetzung von Recht und Ordnung der Polizei im Kollektiv zu verhindern versuchen. Darüber brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte – nicht nur hier im Landtag. Die Antwort kann nicht nur eine Frage von Ausrüstung, Personal und Mitteleinsatz sein. Die Unversehrtheit der Menschen in Uniform symbolisiert die Stärke und Akzeptanz unserer rechtsstaatlichen Ordnung, deshalb sind Angriffe auf den einzelnen Beamten Angriffe auf unsere Grundordnung. Genau das dürfen wir uns nicht hinnehmen – genau deshalb ist der Schutz unserer Polizisten wichtig – als Mitmenschen, als Mitarbeiter und als vollstreckende Repräsentanten dieses Rechtsstaats.“
Christos Katzidis: „Wenn man sich die Lagebilder des BKA zur Gewalt gegen unsere Polizeivollzugsbeamten anschaut, dann sprechen die Zahlen, Daten und Fakten eine eindeutige Sprache: Die Gewalttaten gegen unsere Polizistinnen und Polizisten haben sich in nicht einmal zehn Jahren verdoppelt. Drei Dinge brauchen unsere nordrhein-westfälischen Polizisten heute mehr denn je: Wertschätzung statt Misstrauenskultur, moderne Schutzausstattung statt mittelalterlicher Rüstung und politischen Rückhalt statt politischer Beingrätschen. Genau diese drei Dinge erleben unsere Polizistinnen und Polizisten seit der Regierungsverantwortung von CDU und FDP im Mai 2017 täglich und das war längst überfällig! Wir als CDU-Landtagsfraktion sagen an dieser Stelle unseren Polizistinnen und Polizisten ausdrücklich Danke für ihren täglichen Einsatz für unser Land! Danke dafür, dass unsere Polizistinnen und Polizisten täglich ihre Gesundheit und ihr Leben für unsere Freiheit und unsere Verfassung aufs Spiel setzen. Wir werden unseren Kurs der Null-Toleranz-Politik gegen Straftäter konsequent fortführen! Und wir als CDU-Landtagsfraktion werden auch weiterhin jederzeit hinter unsere Polizistinnen und Polizisten stehen!“
Schnelle und Plonsker zur Braunkohleplanung
Grünen ist der Wald wichtiger als die Menschen
Der nordrhein-westfälische Landtag hat sich in einer Aktuellen Stunde mit den Braunkohleplanungen im Rheinischen Revier befasst. Dazu sprachen für die CDU-Landtagsfraktion die Abgeordneten Thomas Schnelle und Romina Plonsker:
Thomas Schnelle: „Deutschland steigt nach der Atomenergie auch aus der Kohleverstromung aus – einzigartig für ein Industrieland. Der Kompromiss der Kommission ,Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ bringt Klima, Strukturwandel und Versorgungssicherheit in Einklang und ist mit überwältigender Mehrheit beschlossen worden. Bündnis 90/Die Grünen entfernen sich nicht nur immer weiter von diesem hart errungenen Kompromiss, sie wollen ihn nun torpedieren.
Grundlage der beschlossenen Umsiedlungen von Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath ist allein die Leitentscheidung von 2016, die Bündnis 90/Die Grünen mit getroffen hat. Ihnen war die Rettung des Forstes aufgrund seiner großen Öffentlichkeitswirkung aber immer wichtiger, als sich um die Dörfer zu kümmern. Die Landesregierung wird die Leitentscheidung für das Rheinische Revier bis zum Jahresende an die neuen Kohlebeschlüsse anpassen. Diese neuen Entscheidungen zur Braunkohlenplanung werden die Ergebnisse der Kohlekommission 1 zu 1 umsetzen und die Anliegen der Tagebauranddörfer berücksichtigen. Es wäre schön, wenn die Grünen die Menschen im Abbaugebiet von Garzweiler II und Hambach nicht weiter als Spielball für ihre Interessen nutzen.“
Romina Plonsker: „Für einen gelingenden Klimaschutz brauchen wir die Grünen nicht, im Gegenteil: Sie hatten 2016 ihre Chance und haben sie nicht genutzt. Ihre Leitentscheidung hat sogar für eine breite Verunsicherung und Unzufriedenheit geführt. Dabei bestreitet keiner aus CDU, FDP, SPD und Grüne die Notwendigkeit einer Anpassung der Braunkohleplanung auf Basis der WSB-Empfehlung. Nur im Gegensatz zu den Grünen wollen und werden wir diesen gesellschaftlicher Konsens 1 zu 1 umsetzen.
Die Menschen im Rheinischen Revier haben bereits herausragende Leistungen bei ihrer eigenen Umsiedlung erbracht, denn mit dem Dorf muss auch die Seele des Dorfs umziehen. Wir als NRW-Koalition kümmern uns um Mensch und Natur, die Grünen hingegen nur um die Bäume im Hambacher Forst. Wir gehen die Energiewende technologieoffen an und setzen auf die Innovationsfreude der Unternehmen und der vielen Forscher und Entwickler. Die eingereichten Projekte bei der Zukunftsagentur sind doch der beste Beweis, wie Beteiligung von Unternehmen, Wissenschaft, Kommunen und Zivilgesellschaft an der Energiewende funktioniert.“
Jens Kamieth zur Halbierung der Elternbeiträge
Entlastung der Eltern im Juni und Juli ist familienfreundlich und fair
Zur Entlastung der Eltern in der Corona-Krise werden die Beiträge für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen für Juni und Juli zur Hälfte erlassen. Darauf hat sich die Landesregierung mit den Kommunen verständigt. Dazu der familienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jens Kamieth:
„Familien haben während der Corona-Pandemie hervorragendes geleistet. Ihnen gebührt unser Dank und unsere Anerkennung. Nicht zuletzt die Disziplin innerhalb von Familien ermöglicht es uns heute, über Lockerungen hin zu einer verantwortungsvollen Normalität zu gelangen. Durch erneut erweiterte Betreuungsangebote ab dem 8. Juni erreichen wir auch im Bereich der Kindertagesbetreuung einen Meilenstein auf dem Weg Richtung Regelbetrieb. Alle Kinder können dann wieder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen. Die NRW-Koalition setzt damit ihr klares Konzept der schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen konsequent fort.
Es war ein wichtiges Signal der Entlastung für unsere Familien, die Elternbeiträge im April und Mai vollständig auszusetzen. Für alle, die sprichwörtlich den Laden am Laufen gehalten haben, war die Befreiung von Beiträgen gleichzeitig ein Zeichen der Anerkennung. Als klares familienpolitisches Signal übernehmen Land und Kommunen im Juni und Juli die Hälfte der anfallenden Kosten. Elternbeiträge sind ein Baustein zur Finanzierung des Systems der Kindertagesbetreuung. Hinzu kommen Mittel aus Bund, Land und Kommunen. Die gefundene Lösung ist ein fairer und ausgewogener Kompromiss, der Eltern entlastet und erbrachte Leistung angemessen in Rechnung stellt.“
Daniel Sieveke zur Bekämpfung von Kinderpornografie
Wer Kinder missbraucht, ist ein Seelen-Mörder
Ausgehend vom Ermittlungsverfahren „Lügde“ hat das Innenministerium vor gut einem Jahr die Stabstelle „KiPo“ eingerichtet. Innenminister Herbert Reul zog im Landtag eine erste Bilanz, was bisher in Nordrhein-Westfalen vermehrt gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie unternommen wurde und weitergehend getan wird. Dazu der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Daniel Sieveke:
„Was innerhalb eines Jahres in die Wege geleitet worden ist, ist mehr als beachtlich: In den Kreispolizeibehörden arbeiten seit Bekanntwerden des Tatkomplexes Lügde viermal so viele Ermittler – rund 400 Polizeibeschäftigte – im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Im Bereich des Landeskriminalamts hat sich die Zahl sogar verfünffacht. Der Innenminister hat es bereits Ende April richtig gesagt: ‚Damit hat Kindesmissbrauch in der Kriminalpolizei von Nordrhein-Westfalen denselben Stellenwert wie Mord.‘ Ich möchte dieses klare und unmissverständliche Statement heute ergänzen. Bei allen Diskussionen über das richtige Strafmaß, über Prävention und Repression oder über Resozialisierung: Wer Kinder missbraucht und wer Kinderpornographie erstellt oder verbreitet, ist ein Seelen-Mörder!
Wir wissen, dass wir bei aller Konzentration auf die Bekämpfung der Täter niemals die Opfer vergessen dürfen. Deshalb gilt mein Dank der Landesregierung und insbesondere unserem Innenminister Herbert Reul dafür, die Versäumnisse der gesamten Gesellschaft in der Vergangenheit offen und ehrlich einzugestehen und einen deutlichen Vorzeichenwechsel inzwischen nachweislich vorgenommen zu haben! Ebenso möchte ich dem Team der Stabstelle danken und allen Polizeibeamtinnen und -beamten und den Polizeibeschäftigten insgesamt, die in diesem überaus schwierigen Feld arbeiten und mitwirken, indem sie Missbrauchsfälle aufklären und das Dunkelfeld weiter aufhellen.“
Fabian Schrumpf zum Wohnungsmarkt in NRW
NRW-Koalition steht an der Seite der Mieter und Vermieter
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in einer Aktuellen Stunde am Donnerstag über den Wohnungsmarkt in NRW in Zeiten der Corona-Pandemie debattiert. Dazu der Sprecher für Bauen und Wohnen der CDU-Landtagsfraktion, Fabian Schrumpf:
„Die Corona-Pandemie stellt jeden Einzelnen von uns auf eine harte Probe und wird auch vor der Bau- und Immobilienbranche und den Wohnungsmärkten halt machen. Der SPD geht es mit ihrem heutigen Antrag aber offenbar nicht um die Lösung von Problemen, die durch die Pandemie verursacht werden, sondern um den Versuch, insbesondere die neue Mieterschutzverordnung zu diskreditieren und so ihren Kommunalwahlkampf zu stützen. Das ist ebenso durchschaubar wie unseriös. Statt konstruktiver Vorschläge zur Problemlösung verweist sie auf ihre Mottenkiste voller gescheiterter wohnungspolitischer Maßnahmen.
Die Probleme der Corona-Krise gelten für die Vermieter ebenso wie für die Mieter in unserem Land, denn wir sind in NRW nicht nur ein Mieterland, wie es im SPD-Antrag heißt, sondern auch ein Land der Kleinvermieter. Deshalb gilt es, beide Seiten – Mieter und Vermieter – gleichermaßen in Corona-Zeiten zu schützen! Von den Stundungsmöglichkeiten des Mieterschutzgesetzes des Bundes wird bislang kaum Gebrauch gemacht. Vielmehr werden bei Zahlungsschwierigkeiten individuelle Lösungen zwischen den Parteien gefunden. Auch viele Unternehmen der Wohnungswirtschaft verhalten sich in der Krise vorbildlich. Die Mieterinnen und Mieter stehen in der Krise mit den Vermieterinnen und Vermietern zusammen.
2019 war in NRW ein Rekordjahr für den Wohnungsbau. So wurden knapp 43.000 Wohnungen in Neubauten fertiggestellt. Das ist ein Plus von fast drei Prozent im Vergleich zu 2018 und zugleich die höchste Neubauzahl der vergangenen zehn Jahre. Dies macht deutlich, dass wir mit unserer Bau- und Wohnungspolitik in NRW auf dem richtigen Weg sind. Wir sorgen für mehr Wohnraum in allen Marktsegmenten und schützen die Mietrinnen und Mieter mit passgenauen Instrumenten. Die NRW-Koalition steht an der Seite der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und damit auch an der Seite der Mieter und Vermieter.“
Florian Braun zum LTE und 5G-Netzausbau
Mit 5G in die industrielle Zukunft
Die NRW-Koalition will den flächendeckenden Ausbau des Mobilfunknetzes in Nordrhein-Westfalen weiter vorantreiben. Um diesen Prozess zu beschleunigen, hat die NRW-Koalition einen Antrag in den Landtag eingebracht. Dazu erklärt der digitalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Florian Braun:
„Wir wollen die Netzabdeckung für alle. Dafür sollen das LTE-Mobilfunknetz weiter ausgebaut und 5G-Netze aufgebaut werden. Der 2018 von der Landesregierung geschlossene Mobilfunkpakt mit den führenden Mobilfunkanbietern in unserem Land zeigt beim LTE bereits Wirkung: Mehr als 3600 Mobilfunkstandorte wurden aufgerüstet. Gerade im ländlichen Raum, bei Feld, Wald und Flur sowie an Verkehrstrassen müssen wir aber noch nachlegen. Gleichzeitig müssen wir schon zur nächsten Mobilfunkgeneration schauen: Mit dem 5G-Standard können mobile Verbindungen nicht nur schneller, sondern es können auch besonders viele Verbindungen gleichzeitig und ausfallsicher aufgebaut werden.
Im persönlichen Alltag reichen die Qualitäten eines LTE-Netzes normalerweise bei weitem aus. Allerdings benötigen wir die Vorteile von 5G für industrielle Prozesse und Automatisierung, für die Vernetzung von Maschinen mit Echtzeitübertragung oder das autonome Fahren. Mit 5G-Netzen schaffen wir insbesondere für unsere mittelständischen Regionen und produzierenden Unternehmen einen echten internationalen Standortvorteil und ermöglichen neue Geschäftsmodelle. Mit derzeit 27 5G-Städten und -Gemeinden ist Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit den meisten 5G-Kommunen in Deutschland. Diesen Spitzenreiterwert wollen wir weiter ausbauen. Leuchtturmprojekte sind dabei unter anderem die WILO Smart Factory, die e.GO Smart Factory und der 5G Industry Campus Aachen. Mit der 5G-Strategie der Landesregierung sowie dem Förderwettbewerb 5G.NRW werden die richtigen Impulse gesetzt, denn mit 5G stellen wir die Weichen für die industrielle Zukunft unseres Landes.“
Jochen Klenner zur Initiative der NRW-Koalition
Plasmaspende rettet Leben
Das Land Nordrhein-Westfalen wird künftig Spenden von Blutplasma weiter unterstützen und die medizinischen Möglichkeiten noch bekannter machen. Darüber wurde auf Antrag von Fraktionen von CDU und FDP im Landtag beraten. Dazu erklärt der CDU-Abgeordnete Jochen Klenner:
„Plasmaspenden sind schon jetzt die Rettung für viele Patienten und hoffentlich auch für viele Erkrankte an Covid-19 und somit Hoffnungsbringer in dieser Pandemie. Deshalb wollen wir als NRW-Koalition jetzt Aufklärung und Forschung bei diesem Thema stärken. An einem Corona-Impfstoff wird mit Hochdruck gearbeitet. Aber ein solcher Prozess dauert, deshalb macht es Hoffnung, wenn eine Blutplasmaspende zumindest helfen kann, schwere Krankheitsverläufe zu lindern und so Menschenleben zu retten. Plasmaspenden von genesenen COVID-19-Patienten könnten eine Möglichkeit sein, Schwerstkranke schnell zu versorgen. Auch in Deutschland sehen Ärzte eine gute Therapieoption und auch in NRW möchten wir diese Chancen stärker nutzen: An den Unikliniken und ersten weiteren Krankenhäusern wird die Therapie Covid-19-Patienten angeboten.
Die Anwendung der Antikörpertherapie mittels Blutplasma-Transfusion ist sinnvollerweise in eine wissenschaftliche Studie einzubetten. Deshalb schlagen wir als NRW-Koalition eine Initiative des Landes zur Förderung der Plasmaspende vor, die zum Beispiel als Informationskampagne in Krankenhäusern, Arztpraxen und den sozialen Netzwerken gezielt genesene Corona-Patienten anspricht. Darüber hinaus soll das Land Nordrhein-Westfalen klinische Studien zum Einsatz von Antikörpern gegen Sars-CoV-2 in den Unikliniken des Landes unterstützen.“
Marco Schmitz zur beruflichen Ausbildung während Corona
Klare Perspektiven und faire Chancen beim Start ins Berufsleben
Die Corona-Pandemie macht auch vor Ausbildungsbetrieben nicht Halt. Auf Antrag von CDU und FDP hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen beraten, wie Ausbildungen während der Corona-Pandemie sichergestellt und wie für Auszubildende und Betriebe eine Perspektive geschaffen werden kann. Für die CDU-Landtagsfraktion sprach im Plenum Marco Schmitz MdL:
„Von den rund 120.000 jungen Menschen, die jedes Jahr in Nordrhein-Westfalen eine Ausbildung beginnen, werden viele in Branchen ausgebildet, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie betroffen sind. Gerade die Hotellerie, Gastronomie sowie der Handel spielen hier eine maßgebliche Rolle. Auszubildende, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Ausbildung nicht wie geplant fortsetzen können, benötigen unsere Unterstützung. Wir wollen und müssen zudem denen Perspektiven aufzeigen, die aufgrund der Pandemie keine Ausbildung in ihrem Wunschberuf beginnen können.
Bund, Länder, Wirtschaft, Gewerkschaften und die Bundesagentur für Arbeit haben bereits Maßnahmen ergriffen, um Auszubildende insolventer Firmen aufzufangen. Ab sofort sollen Betriebe, die Auszubildende von insolventen Firmen übernehmen, eine staatliche Prämie bekommen. Zudem soll die Beratung von Jugendlichen und Betrieben noch gezielter und in diesen Phasen auch mit mehr digitalen Formaten unterstützt werden. Es muss unser Ziel sein, dass begonnene Ausbildungen zu Ende geführt und Abschluss- und Gesellenprüfungen durchgeführt werden können. Wenn die jungen Menschen ihr Abschlusszeugnis oder ihren Gesellenbrief in der Hand halten, ist dies schon ein großer Schutz vor Arbeitslosigkeit und hilft beim Einstieg in das reguläre Berufsleben. Ich möchte dafür vor allem allen ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern bei den Kammern, die in der Pandemie und bei stark verdichteten Prüfungsterminen bereit sind, Prüfungen durchzuführen, meine größte Wertschätzung ausdrücken.
Für das Gelingen von Ausbildung gerade zur jetzigen Zeit ist eine intensive Zusammenarbeit von Betrieben, Auszubildenden, Sozialpartnern, Kammern, der Bundesagentur für Arbeit, Jobcentern sowie der Landesregierung nötig. Wir haben in NRW das große Glück, hier auf eine beständige Zusammenarbeit zurückgreifen zu können. So hat NRW bereits unterstützende Maßnahmen ergriffen, um Prüfstellen bei verschobenen und noch anstehenden Abschlussprüfungen zu unterstützen. Auszubildende, die aufgrund von Insolvenz oder Betriebsschließung ihre Ausbildung nicht abschließen können, haben die Möglichkeit, an dem Beschulungsangebot ihrer Fachklasse so lange teilzunehmen, bis sie eine neue Stelle oder etwas anderes gefunden haben. Aufbauend auf dieser Zusammenarbeit gilt es jetzt, weiterhin gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, um Auszubildende sowie Betriebe nachhaltig zu unterstützen. Die Entschließungsanträge von SPD und Grünen zu diesem Thema allerdings enthalten vor allem Forderungen, die auch schon in der Vor-Coronazeit gestellt worden sind und mit der aktuellen Situation nichts zu tun haben. Ideen von gestern sind aber keine Lösungen für heute, geschweige für morgen. Der Anspruch der NRW-Koalition hingegen ist, jungen Menschen trotz Corona klare Perspektiven und faire Chancen beim Start in ihr Berufsleben zu bieten.
CDU, FDP und SPD bringen Gesetz zur Kommunalwahl auf den Weg
Grüne Befindlichkeiten überlagern Gemeinsamkeit der Demokraten
Um den besonderen Anforderungen in Zeiten der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, werden die Fraktionen von CDU, SPD und FDP im NRW-Landtag das „Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020“ ändern. Während zwischen allen Fraktionen Einigkeit beim Termin besteht, wollen die Grünen im Landtag, die lange Zeit Zustimmung signalisierten, den Antrag nun nicht mehr mittragen. „Statt grüner fraktionsinterner Petitessen hätten wir uns ein klares Signal aller demokratischen Fraktionen im Landtag gewünscht“, kritisiert der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen:
„Die Kommunalwahl in NRW ist die größte Wahl 2020 in Deutschland. Wahlen, gerade Kommunalwahlen, sind ein Hochamt der Demokratie, deshalb ist es gut, richtig und notwendig, dass sich alle demokratischen Parteien und Fraktionen darauf verständigt haben, am 13. September 2020 als Wahltermin festzuhalten. Während Einigkeit beim Termin besteht, wollen die Grünen im Landtag den Antrag jetzt nicht mehr gemeinsam mit CDU, FDP und SPD mittragen – und damit auch nicht den von ihnen oft vollmundig propagierten Schutz von Minderheiten. Dieses unverständliche und für uns nur mit fraktionsinternen Abstimmungsproblemen zu erklärende Verhalten erweist der Demokratie im Land einen Bärendienst.
Diese Kommunalwahl 2020 wird auch unter den herausfordernden Bedingungen einer andauernden Pandemie mit den vorgenommen Änderungen des Kommunalwahlgesetzes rechtssicher und fair für Kandidatinnen und Kandidaten, Wählerinnen und Wähler sowie die eingesetzten freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer durchgeführt werden.
Vier Punkte sind uns dabei wichtig:
• Abmilderung der Auswirkungen von Kontaktbeschränkungen auf die Durchführung von Aufstellungsversammlungen und die daran anknüpfende Sammlung von Unterstützungsunterschriften insbesondere von kleineren Parteien und Wählergruppen, wenn sie bisher nicht in kommunalen Vertretungen oder Parlamenten vertreten waren
• Gewinnung einer ausreichenden Zahl von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern und die Verminderung der Corona-bedingten Mehrbelastungen für Wahlvorstände im Urnenwahlraum oder bei der Ermittlung der Briefwahlresultate
• Bildung größerer Stimmbezirke, um die Anzahl der benötigten Urnenwahlvorstände und -wahlräume bei Bedarf deutlich zu reduzieren.
• Verlängerung des Zeitraumes für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Den Wahlvorschlagsträgern stehen für die Vorbereitung ihrer Wahlteilnahme zusätzliche elf Tage zur Verfügung.
Diese wichtigen Änderungen zum Schutz von Minderheiten und zur Berücksichtigung der Besonderheiten, die sich für die Durchführung der Kommunalwahl aus der Corona-Pandemie in diesem Jahr ergeben, findet die Zustimmung von drei der vier demokratischen Fraktionen im Landtag. Auch der Städte- und Gemeindebund in NRW begrüßt die Regelung. Statt der Beschäftigung mit grünen Petitessen in einem Entschließungsantrag hätten wir uns ein eindeutiges und klares Signal aller demokratischen Fraktionen im Landtag gewünscht.“
Henning Rehbaum zu Maßnahmen für die Wirtschaft in NRW
Jetzt Konjunkturimpulse für Wachstum und Arbeitsplätze setzen
Auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP hat der Landtag über Maßnahmen für die nordrhein-westfälische Wirtschaft debattiert, auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu reagieren. Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Henning Rehbaum:
„Vor allem Handel, Tourismus, der Dienstleistungssektor und weitere kleine und mittelständische Betriebe sind durch die Corona-Pandemie stark betroffen, wir erleben einen wirtschaftlichen Abschwung historischer Dimension. Bund und das Land NRW haben binnen Tagen ein effektives Krisenmanagement hochgefahren. Jetzt müssen wir alles vorbereiten, damit die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mit Millionen Beschäftigten bald wieder durchstarten kann. Deswegen stellen wir diesen Antrag mit Konjunkturimpulsen jetzt – mitten in der Krise.
Wir als NRW-Koalition haben einen klaren Kurs: Schäden der Coronakrise für Unternehmer und Arbeitnehmer möglichst gering halten, den Abschwung möglichst kurz halten und beim Aufschwung in Deutschland und Europa die ersten sein. Das Gute ist, dass NRW schon vor Corona wichtige Weichen gestellt hat mit konsequentem Bürokratieabbau und mit der Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung, mit schnelleren Genehmigungsverfahren, mit Investitionen in Klimaschutz und mehr Geld für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung.
Die Angebotsseite zu stärken ist wichtig, aber auch die Nachfrageseite braucht jetzt Impulse. Öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Straße, Schiene und Glasfaser können die Konjunktur im Baugewerbe ankurbeln. Mit der Lockerung der Vergaberichtlinien für Kommunen an Handwerker haben wir bereits früher gute Erfahrungen gemacht. Die Aufträge müssen unkompliziert und schnell vergeben werden können. Eine große Chance für NRW als Industrie- und Energieland sind Investitionen in Klimaschutz und Energiewende. Wir wollen unsere Stärken ausspielen und Klimatechnologie ,Made in NRW‘ in Industriearbeitsplätze und Wirtschaftswachstum ummünzen.
Zur Wahrheit gehört zudem: Wenn wir als CDU in den letzten Jahren jede Strophe des Wunschkonzerts von SPD mitgesungen hätten, wären jetzt keine Spielräume für Hilfsprogramme: nicht für milliardenschwere Soforthilfen für Unternehmen, das Erlassen von Kitabeiträgen noch für Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld.“
Aus der Landesregierung
Weitere Schritte des Nordrhein-Westfalen-Plans werden umgesetzt – zielgerichtete Anpassung der Corona-Schutzmaßnahmen
Ab Samstag, 30. Mai 2020, gelten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregierung weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen entsprechend der jüngsten Verständigung zwischen Bund und Ländern, Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen in Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Kultureinrichtungen sowie Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Seit den ersten Öffnungen am 20. April ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Lag sie im April im Wochendurchschnitt noch bei deutlich mehr als 500, liegt sie – Stand heute – landesweit bei 102. Den Menschen in unserem Land gebührt ein großer Dank. Das verantwortliche, rücksichtsvolle Verhalten der übergroßen Mehrheit beim Umgang mit der Covid-19-Pandemie erlaubt es uns, weitere Schritte unseres Nordrhein-Westfalen-Plans umzusetzen. Wir können unseren umsichtigen Kurs stufenweiser Öffnungen fortsetzen und damit den nächsten Schritt in eine verantwortungsvolle Normalität gehen. Wir setzen dabei weiter auf die Vernunft und die Eigenverantwortung der Menschen in unserem Land. Unverändert gilt es, wo immer möglich Abstand zu halten und verantwortungsvoll sich selbst und anderen gegenüber zu handeln.“
Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für einzelne Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen. Dieses Vorgehen bietet den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen gleichzeitig Gesundheitsschutz sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit für das wirtschaftliche und öffentliche Leben. Öffnungen finden unter stetiger Evaluierung und ausdrücklichem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens statt. Bei den genannten Daten handelt es sich ebenfalls ausdrücklich um Zieldaten, bei denen auch von Abweichungen auszugehen ist.
Die entsprechende rechtliche Verordnung wurde am Mittwoch, 27. Mai 2020 verkündet und tritt am 30. Mai 2020 in Kraft. Sie ist auf www.land.nrw abrufbar.
Die neuen Regelungen im Einzelnen
Folgende Erleichterungen sieht die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen ab dem 30. Mai 2020 vor:
- Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln
Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.
Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.
- Kultureinrichtungen
Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.
- Sport
Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.
- Ferienangebote
Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Ferienreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.
- Messen, Kongresse, Tagungen
Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.
Landesregierung beschließt Pflegebonus: Land übernimmt 106 Millionen Euro für Corona-Prämie
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am Dienstag, 26. Mai 2020, die Aufstockung des sogenannten Pflegebonus für Beschäftigte in der Altenpflege auf bis zu 1.500 Euro beschlossen. Die von der Bundesregierung geplanten maximal 1.000 Euro werden von der Landesregierung um bis zu 500 Euro aufgestockt. Die dafür geplanten Mittel belaufen sich auf insgesamt rund 106 Millionen Euro.
„Ich freue mich sehr, dass die Arbeit der rund 260.000 Beschäftigten in der Altenpflege mit dem Pflegebonus gewürdigt wird. Ich gönne ihnen den Bonus von Herzen. Ich fordere diejenigen Arbeitgeber in der Pflege, die bisher keinen Tarifvertrag einhalten, auf, endlich Tariflöhne zu zahlen. Wahre Würdigung von Arbeit drückt sich auch durch tarifliche Entlohnung aus.“
Die am Freitag, 15. Mai 2020, vom Bundesrat beschlossene Initiative aus Nordrhein-Westfalen bekräftigt die Notwendigkeit einer verbesserten, allgemeinverbindlich und tariflich verankerten Vergütung für Pflegekräfte. Von der Bundesregierung wird ein entsprechendes Konzept für eine solche bundesweite Regelung erwartet. Minister Laumann dazu: „Bei aller Freude über die Prämie werde ich nicht müde, zu betonen, dass die Prämie nur der erste Schritt sein kann. Dauerhafte Wertschätzung kann es vor allem mit zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelten, flächendeckenden Tarifverträgen geben. Das hat auch der Bundesrat erkannt. Hierfür werde ich mich beharrlich weiter einsetzen.“
Der Bundesgesetzgeber sieht eine Corona-Prämie auf Grundlage der Sozialen Pflegeversicherung mit einer Staffelung der Prämie in fünf Gruppen zwischen 100 Euro und 1.000 Euro vor. Die Beträge können durch Land, Einrichtungsträger und Arbeitgeber, deren Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages eingesetzt werden, entsprechend der Staffelung auf 150 Euro bis 1.500 Euro erhöht werden.
Danach sind in Nordrhein-Westfalen folgende Prämienhöchstbeträge möglich.
- Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege oder Betreuung arbeiten: bis zu 1.000 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 500 Euro (Landesaufstockung)
- Weitere Beschäftigte, die mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege und Betreuung mitarbeiten: bis zu 667 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 333 Euro (Landesaufstockung)
- Sonstige Beschäftige in den Pflegeeinrichtungen (z.B. Personal in der Verwaltung, Küche, Haustechnik, Gebäudereinigung, Empfangssicherheitsdienst, Garten-/Geländepflege, Wäscherei, Logistik sowie Personal, das nicht unmittelbar oder mindestens bis zu 25 Prozent in der direkten Pflege arbeitet): bis zu 334 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 166 Euro (Landesaufstockung)
Die obenstehende Grundprämie orientiert sich an der Vollzeitbeschäftigung und sieht anteilige Auszahlungen je nach Anstellungsart vor, zum Beispiel bei Teilzeitbeschäftigung. Für Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr sowie Auszubildende ist keine anteilige Auszahlung vorgesehen. Für sie gilt:
- Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr: 100 Euro (Grundprämie) sowie 50 Euro (Landesaufstockung)
- Auszubildende: 600 Euro (Grundprämie) sowie 300 Euro (Landesaufstockung)
Wann die Prämie ausgezahlt werden kann, steht noch nicht fest. Das Zeitfenster liegt zwischen Mitte Juli 2020 und Mitte Februar 2021. Die Zahlung liegt vor allem in der Verantwortung der Pflegekassen und Einrichtungsträger bzw. Arbeitgeber, denen das Gesetz die Verantwortung für die Auszahlung übertragen hat. Nach den Zeitplanungen des Gesetzes haben die Pflegekassen sicherzustellen, dass alle Pflegeeinrichtungen und Arbeitgeber eine Vorauszahlung in Höhe der gemeldeten Beträge bis spätestens 15. Juli bzw. bis 15. Dezember 2020 erhalten. Die Pflegeeinrichtungen prüfen, ob eine Prämienzahlung bereits durch eine andere Pflegeeinrichtung erfolgt ist oder erfolgen könnte. Bis zum 15. Februar 2021 haben die Pflegeeinrichtungen und Arbeitgeber nach Abschluss des Verfahrens den Pflegekassen die tatsächlich ausgezahlten Prämien anzuzeigen.
Mit Stand 31. Dezember 2017 arbeiten in der ambulanten Pflege 83.864 Beschäftigte, davon 24.047 in Vollzeit und 25.687 in Teilzeit sowie 34.130 weitere Personen (z.B. geringfügig Beschäftigte oder Auszubildende). In der stationären Pflege sind dies 175.888, davon 44.015 in Vollzeit, 65.961 in Teilzeit und 33.112 weitere.
Studie zu Corona-Infektionsrisiko bei Kindern und Beschäftigten: Landesregierung beginnt mit Testreihe in Düsseldorfer Kitas
Ab dem 8. Juni 2020 wechselt Nordrhein-Westfalen bei der Kindertagesbetreuung von der bisherigen Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb und setzt sein klares Konzept der schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens konsequent fort. Das Familienministerium begleitet in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Düsseldorf und der Stadt Düsseldorf den Schritt zur Rückkehr aller Kinder in die Kindertageseinrichtungen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit einer wissenschaftlichen Modellstudie im Fachgebiet der Virologie. Die Untersuchung ist in ihrem Forschungsauftrag und -umfang bundesweit einzigartig.
Zentrales Ziel der virologischen Studie ist es, zunächst über einen Zeitraum von vier Wochen das Infektionsgeschehen in Betreuungsgruppen von Kindertageseinrichtungen regelmäßig zu untersuchen, um verlässliche Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob es in den Gruppen zu neu auftretenden Infektionsfällen kommt und dadurch Infektionsketten im Umfeld ausgelöst werden. Aus der Verfolgung der Infektionsketten können Hinweise darauf gewonnen werden, wie groß die Rolle von Kindern bei der Verbreitung des Coronavirus ist.
Familienstaatssekretär Andreas Bothe: „Mit den Ergebnissen der Untersuchungen erhalten wir eine wissenschaftliche Grundlage, um unsere Schutzmaßnahmen zu bewerten, daraus Schlussfolgerungen zu ziehen und Maßnahmen wo nötig weiter zu verbessern. Die Erkenntnisse werden allen Beteiligten noch mehr Handlungssicherheit im Umgang mit der Pandemie geben. Ziel ist es, die Dynamik des Infektionsgeschehens noch besser zu verstehen, damit wir die Ausbreitung des Virus so gut wie möglich eindämmen können.“
Burkhard Hintzsche, Stadtdirektor der Stadt Düsseldorf: „Die Tests sind natürlich absolut freiwillig. Doch je mehr Familien und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Kitas sich an der Studie beteiligen, desto besser können neue Erkenntnisse über das Virus getroffen werden. Dadurch erhoffen wir uns natürlich auch, es weiter eindämmen zu können. Die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer haben in den letzten Wochen gezeigt, wie verantwortungsvoll und solidarisch sie mit diesem Thema umgehen, so dass ich sehr zuversichtlich bin, dass sich viele an dieser Studie beteiligen werden.“
Prof. Dr. Jörg Timm, Direktor des Instituts für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf: „Bislang gibt es wenige gesicherte Erkenntnisse, inwieweit Kinder mit Blick auf die Verbreitung des Coronavirus zum Infektionsgeschehen beitragen. Deshalb sind wir froh, dass wir dieses Forschungsprojekt im Auftrag des Familienministeriums in Nordrhein-Westfalen und in Kooperation mit der Stadt Düsseldorf durchführen können.“
Die Testreihe wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf unter Leitung von Prof. Dr. Jörg Timm, und dem Jugend- sowie Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf durchgeführt. Ab dem 10. Juni 2020 geben im Zuge der virologischen Modellstudie rund 5.000 Kinder und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen regelmäßig wöchentlich Speichelproben in ihrer Kita ab. Dafür wurden vorab alle Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf angeschrieben und gebeten, die Informationen an die Eltern der Kinder weiterzugeben, die derzeit ihre Kita besuchen können. Insgesamt sollen 40.000 Speichelproben untersucht werden. Die Teilnahme der Kinder und Erzieherinnen und Erzieher an der Untersuchung erfolgt freiwillig. Die Auswertung der Ergebnisse ist für Juli vorgesehen.
Das Familienministerium wird den Fokus zudem auf einen weiteren Bereich legen, der mit der Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb berührt ist: nämlich den bestmöglichen Gesundheits- und Arbeitsschutz der in der Kindertagespflege tätigen Erzieherinnen und Erziehern. Dazu ist eine systematische, arbeitsmedizinische Begleitung in Vorbereitung.
Ministerin Gebauer: Wir schaffen Planungssicherheit für Schülerinnen und Schüler
Das Ministerium für Schule und Bildung bietet für die schriftlichen Externenprüfungen zu den mittleren Schulabschlüssen in diesem Schuljahr einen zusätzlichen zweiten, früheren Alternativtermin an. Neben den Prüfungen ab dem 3. August erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Möglichkeit, ihre schriftlichen Prüfungen bereits in der Zeit vom 9. bis 18. Juni 2020 abzulegen, ihre mündlichen Prüfungen folgen direkt im Anschluss. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Wir schaffen für die Absolventinnen und Absolventen der Externenprüfungen auch in diesem Schuljahr faire Rahmenbedingungen und sorgen dafür, dass alle Prüfungsteilnehmerinnen und –teilnehmer trotz der organisatorischen Herausforderungen für die Schulen, Lehrkräfte und Bezirksregierungen ihre weiteren schulischen oder beruflichen Ziele erreichen werden.“
Die Corona-Pandemie hat die regulären Planungen für die Abschlussprüfungen aller Schülerinnen und Schüler, auch derjenigen, die eine Externenprüfung ablegen, gravierend beeinträchtigt. Der Zeitraum für die Durchführung der Externenprüfungen für die mittleren Schulabschlüsse wurde in diesem Jahr von den Abschlussprüfungsverfahren in den Schulen abgekoppelt und zur Verlängerung der Vorbereitungszeit auf das Ende der Sommerferien verschoben.
Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Externenprüfungen, die die Verschiebung nicht nutzen wollen, können auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin an dem Prüfungsverfahren im Juni teilnehmen. Für alle anderen finden die schriftlichen Externenprüfungen ab dem 3. August statt. Alle Absolventinnen und Absolventen werden durch die Bezirksregierungen über die konkreten Prüfungstermine informiert.
Für die Externenprüfungen 2020 sind rund 2.300 Prüflinge für den mittleren Schulabschluss, den Hauptschulabschluss und den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 angemeldet, davon rund 480 Schülerinnen und Schüler von Ergänzungsschulen. Insgesamt werden bei den Externenprüfungen etwa 7.800 schriftliche Prüfungen und rund 12.300 mündliche Prüfungen abgelegt.
Schülerinnen und Schüler an Ergänzungsschulen müssen zum Erwerb staatlicher Schulabschlüsse und Berechtigungen Externenprüfungen unter staatlicher Aufsicht ablegen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der Kompetenz- und Wissensstand dieser Schülerinnen und Schüler dem des öffentliche Systems entspricht.
Ministerin Yvonne Gebauer abschließend: „Alle Schülerinnen und Schüler erhalten die gleiche, sichere und verlässliche Perspektive, um im kommenden Schuljahr an einer allgemein- oder berufsbildenden Schule aufgenommen zu werden – ganz gleich, ob sie vor oder am Ende der Sommerferien ihre Externenprüfung ablegen.“
Nordrhein-Westfalen fördert Pioniere der Umweltwirtschaft und innovative Zukunftsideen
Die große Herausforderung ist es derzeit, die Krise zu meistern und zugleich die Zukunft zu planen. Dabei kann die Umweltwirtschaft in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Rolle spielen. Um die Vorreiterrolle zu festigen, hat das Land den Wettbewerb Klima, Umwelt, Energiewirtschaft und Ressourcenschonung (KUER) ins Leben gerufen. Zum fünften Mal startet jetzt am 1. Juni 2020 der neue KUER.NRW Businessplan Wettbewerb. Die Registrierung ist ab sofort bis zum 31. August online möglich unter www.kuer.nrw.
„Ein Ziel der Umweltwirtschaft ist es, den Schutz natürlicher Ressourcen mit wirtschaftlichem Erfolg zu verbinden. Dies ist die Mixtur, mit der wir die Zukunft nach Corona gestalten können. Erforderlich hierzu sind gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen für nachhaltige Wirtschaftsideen und innovative Ideen“, erklärt NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. „Mit dem KUER Businessplan Wettbewerb fördert das Land Gründerinnen und Gründer sowie Startups, die mit ihren Geschäftsideen zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen.“
Businessplan: KUER.NRW Gründungswettbewerb
Er wird im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW von pro Ruhrgebiet e.V. mit der Startbahn Ruhr GmbH organisiert. Die Teilnahme ist kostenlos. Fünf Monaten werden Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf ihrem Weg hin zu einem fundierten, eigenständig erarbeiteten Geschäftsplan begleitet. Über 100 Expertinnen und Experten im KUER.Netzwerk stehen als Coach zur Seite – individuell und branchenspezifisch. In Webinaren bzw. Präsenzworkshops wird das notwendige Wissen vermittelt.
Teilnehmen kann jeder, der eine innovative Produkt- oder Dienstleistungsidee in den Branchen Klima, Umwelt, Energieeffizienz und Ressourcenschonung hat. Auch junge Start-ups können mitmachen, die bereits am Standort Nordrhein-Westfalen gegründet wurden und nicht älter als zwei Jahre sind.
Finanzierung über NRW.SeedCap ausgeweitet
Zur Frühphasenfinanzierung für Start-Ups der Umweltwirtschaft wurde das erfolgreiche NRW.SeedCap Programm der NRW.BANK finanziell ausgeweitet. Das Beteiligungsprogramm richtet sich jetzt an Jungunternehmen aus allen Branchen, die ein innovatives, wachstumsorientiertes Geschäftsmodell aufweisen und nicht mehr nur an digitale Start-ups. Darüber hinaus können Start-ups, die eine Erstfinanzierung über das Programm erhalten haben, bis 36 Monate nach Gründung eine zweite Finanzierungsstufe beantragen. Bei NRW.SeedCap finanzieren die NRW.BANK und ein oder mehrere Business Angels als Investoren zu gleichen Konditionen in Form einer Beteiligung. Der Finanzierungsanteil der NRW.BANK beträgt zwischen 15.000 und 100.000 Euro. Unterstützt werden Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die nicht älter als 18 Monate sind.
83 Zukunftsprojekte im Rheinischen Revier zur Förderung empfohlen
Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier empfiehlt der Landesregierung 83 Zukunftsprojekte, die zur Beschleunigung des Strukturwandels vorrangig gefördert werden sollen. In den kommenden Wochen und Monaten sollen die Projekte weiterentwickelt werden. „Wir erwarten einen kräftigen Schub für den Strukturwandel im Rheinischen Revier,“ sagte der Aufsichtsratsvorsitzende der Zukunftsagentur, Wirtschaftsstaatssekretär Christoph Dammermann: „Die Projektliste verdeutlicht, mit welch großem Engagement die regionalen Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung die Herausforderungen angehen. Ihre hohe Einsatzbereitschaft ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Gestaltung des Strukturwandels.“ Ralph Sterck, Geschäftsführer der Zukunftsagentur: „Die ausgewählten Projekte leisten einen wichtigen Beitrag zur strategischen Weiterentwicklung unserer Zukunft im Rheinischen Revier. Die Projektliste wurde so zusammengestellt, dass bereits kurzfristig Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte im Rheinischen Revier entstehen.“
„Es war ein hartes Ringen von allen Beteiligten, denn immerhin geht es um die Zukunft einer ganzen Region und der Neugliederung von gewachsenen Wertschöpfungsketten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Unterstützung der besonders betroffenen Kommunen“, resümiert der Landrat des Rhein-Erft-Kreises Michael Kreuzberg, der das Rheinische Revier als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Zukunftsagentur auch schon in der Kommission vertreten hat.
Inhaltlich setzen die Projekte Impulse für neue Wertschöpfung und Beschäftigung unter anderem in den Bereichen Industrie, Digitalisierung, Energie sowie in der nachhaltigen Ressourcenwirtschaft. Dabei wurde großer Wert auf neue Geschäftsmodelle in bestehenden oder neu zu gründenden Unternehmen gelegt. Während einige Vorhaben bereits antragsreif sind, wird an anderen Konzepten in den kommenden Monaten noch weitergearbeitet werden. Die Region und die Landesregierung werden die Projekte in dieser Phase begleiten und danach darüber entscheiden, ob die dann antragsreifen Konzepte gefördert werden können. Kann ein Projekt dann einem Förderprogramm der Bundes- oder Landesregierung zugeordnet werden, erfolgt die konkrete Förderzusage. Projekte, die heute nicht ausgewählt wurden, können für das Regelprogramm weiterentwickelt werden.
Mit dem im Dezember 2019 vorgelegten Wirtschafts- und Strukturprogramm 1.0 hat das Rheinische Revier eine Strukturwandelstrategie erarbeitet. Heute setzt es sie durch die Auswahl zahlreicher konkreter Projektvorschläge um. Damit reagiert das Rheinische Revier auf den von der Bundesregierung beschlossenen vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung. Das Rheinische Braunkohlerevier wird einen großen Teil der mit dem Kohleausstieg einhergehenden Lasten tragen und ist von den dadurch bevorstehenden Strukturumbrüchen am stärksten betroffen. Bereits Ende 2020 wird der erste Kraftwerksblock stillgelegt. Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Strukturmittel sollen in den Kohleregionen Impulse für neue Zukunftsperspektiven setzen. Damit die empfohlenen Projekte zeitnah umgesetzt werden, erwarten Landesregierung und Region von der Bundesregierung einen zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Strukturstärkungsgesetz.
Zum weiteren Verfahren:
- Mit der Empfehlung des Aufsichtsrats erhält ein Projekt im regionalen Konsens einen „ersten Stern“ für die „substanzielle Projektidee “. Die Liste der empfohlenen Projekte wird dann durch die Zukunftsagentur mit der Bitte um weitere Prüfung an die Landesregierung übersandt.
- Die Landesregierung prüft die Förderwürdigkeit und Antragsreife der übersandten Projekte. Bei Bedarf sind die Projekte durch den jeweiligen Antragsteller zu qualifizieren. Die Landesregierung (mit allen Ressorts und der Bezirksregierung) und die Zukunftsagentur (inkl. der Revierknoten) begleiten und unterstützen engagiert die Projektqualifizierung in enger Rückkopplung mit den Antragstellern.
- Der Aufsichtsrat trifft Ende August / Anfang September zu einer Sitzung zusammen. Der Aufsichtsrat erhält einen Statusbericht zu Förderwürdigkeit und Antragsreife der beschlossenen Projekte aus Sicht der Landesregierung. Der Aufsichtsrat vergibt für die zu diesem Zeitpunkt antragsreifen Projekte den zweiten Stern „Tragfähiges Vorhaben“. Dieses Verfahren wird turnusmäßig wiederholt.
- Auf dieser Grundlage entscheidet die Landesregierung, welche Projekte zur Bewilligung durch Bundes- oder Landesregierung oder EU zugelassen werden. Eventuell abgelehnte Projekte werden in der nächsten Aufsichtsratssitzung erneut beraten.
- Den „dritten Stern“ vergibt der Aufsichtsrat für den erfolgreich identifizierten Förderzugang bei Bundes- oder Landesregierung als „Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier“. Das Projekt ist bewilligungsreif.
Landwirtschaft stützen und Umwelt schützen
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser sieht im Neuanlauf zur Gestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) eine Chance, die Belange der Landwirtschaft und des Umweltschutzes weiter zu versöhnen. „Wenn wir es richtig angehen, stützen wir die Landwirtschaft und schützen die Umwelt. Ich halte gar nichts davon, diese beiden elementaren Grundlagen unseres Lebens gegeneinander auszuspielen. Sie sind aufeinander angewiesen und wir müssen beide zusammenführen, schützen und wertschätzen“, sagte sie in Düsseldorf.
Heute treffen sich die Umwelt- und Agrarminister von Bund und Ländern in einer gemeinsamen Videokonferenz, um über die Zukunft der EU-Agrarpolitik zu diskutieren. Teilnehmen werden ebenfalls die für Landwirtschaft und Umwelt zuständigen EU-Kommissare Janusz Wojciechowski (Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) und Virginijus Sinkevicius (Kommissar für Umwelt).
Auch die Landwirtschaft ist derzeit durch einen Corona-bedingt teils prekären Arbeits- und Absatzmarkt beeinflusst. Aber die größte Bedrohung ist und bleibt der Klimawandel. Wochen der Trockenheit lassen auch in diesem Jahr Mindererträge oder Zusatzkosten befürchten. Hinzu kommen neue Vorgaben im Umwelt- und Verbraucherschutz sowie finanzielle Unsicherheiten.
Ministerin Heinen-Esser: „Wir müssen der Branche bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen unter die Arme greifen. Zugleich müssen wir mit Augenmaß die erforderlichen Weichen stellen, dass die Betriebe künftigen Anforderungen noch besser gewachsen sind. Wenn wir von der Landwirtschaft fordern, Grundwasser und Artenvielfalt zu sichern und Tierwohl zu stärken, müssen wir sie auch fördern – durch faire Preise und zielgerichtete Zuschüsse. Von einer Förderung via Gießkanne müssen wir uns verabschieden. Die Landwirtschaft ist so vielfältig wie die Menschen, die in dieser Branche tätig sind.“
Die EU-Kommission hat durch den Green Deal und aktuell durch die Farm to Fork- sowie die Biodiversitäts-Strategie Grundlagen für eine nachhaltige Lebensmittelerzeugung formuliert. Zu deren Erfüllung soll die GAP nach 2020 wesentlich beitragen. „Aber sie muss neben den erforderlichen ambitionierten Umwelt- und Klimazielen weiterhin auch zur Ernährungssicherheit, zur Einkommenssicherung landwirtschaftlicher Familienbetriebe und zur Stärkung des ländlichen Raums beitragen”, sagte Heinen-Esser.
Trotz Corona-Krise hat der europäische Agrar- und Lebensmittelsektor in den zurückliegenden Monaten die Versorgung sichergestellt. „Diese enorme Leistung sollten wir würdigen. Tag für Tag sorgen die Bäuerinnen und Bauern auf dem Acker und in den Ställen für qualitativ hochwertige Lebensmittel. Hier ist mehr Wertschätzung angebracht – in der gesamten Kette vom Acker bis zum Teller. Und Wertschätzung hat ihren Preis: Mehr Tierwohl, mehr Umweltschutz und höhere soziale Standards gibt es nicht zu Niedrigpreisen. Mittel zum Leben dürfen nicht billig sein, sondern preiswert – ihren Preis wert“, so der Impuls von Ministerin Heinen-Esser im Vorfeld des Weltbauerntages (1. Juni).
Zahlen, Daten, Fakten zur Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen
- Rund 30.000 landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften in Nordrhein-Westfalen 1.615.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Das sind rund 47 Prozent der Landesfläche.
- 53 % der Betriebe werden im Haupterwerb bewirtschaftet, 47 % im Nebenerwerb. In Haupterwerbsbetrieben wird mehr als die Hälfte des Einkommens in der Landwirtschaft erzielt.
- Auf den landwirtschaftlichen Betrieben erwirtschaften 117.000 Beschäftigte (davon 52.700 Familienarbeitskräfte) einen Produktionswert von etwa 7,5 Milliarden Euro im Mittel der Jahre 2015-2017.
- Nutztierhaltung: Hierzulande gibt es 6.800 Betriebe mit Schweinehaltung. Auf diesen Höfen werden knapp 7 Millionen Schweine gehalten. 11.000 Betriebe halten in Nordrhein-Westfalen knapp eine Million Rinder (ohne Milchkühe). In 5.600 Betrieben werden täglich 400.000 Milchkühe gemolken.
- Im Ackerbau werden Getreide, Mais, Zuckerrüben und andere Feldfrüchte für die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln sowie zur Rohstoffnutzung angebaut.
- Die pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse werden einerseits in Hofläden und auf Wochenmärkten direkt an Endverbraucher vertrieben. Andererseits erzeugt die heimische Landwirtschaft über den regionalen Handel Lebensmittel für den täglichen Bedarf, zudem über große Handelsketten und Agrarbörsen auch für die Nachfrage auf den europäischen und globalen Märkten.
Digitale Modellkommune – Landesregierung unterstützt Projekt zum automatisierten elektrischen Fahren mit 2,7 Millionen Euro
Iserlohn wird zu einem wichtigen Experimentierfeld für automatisiertes elektrisches Fahren. Für das innovative Projekt „A-Bus Iserlohn – New Mobility LAB“ hat Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart vier Zuwendungsbescheide im Gesamtvolumen von 2,7 Millionen Euro an das Projektkonsortium überreicht. Partner sind die Stadt Iserlohn, die Fachhochschule Südwestfalen, die MVG/Märkische Verkehrsgesellschaft und die Stadtwerke Iserlohn.
Minister Pinkwart: „Mobilität und Digitalisierung sind nicht nur Zukunftsthemen in den großen Ballungsräumen, sondern auch in Mittelstädten und im ländlichen Raum. Ich freue mich, dass mit dem Projekt A-Bus Iserlohn ein wichtiges Element unserer Digitalstrategie an den Start geht, dass wir im Rahmen des Großprojekts Digitale Modellkommunen umsetzen. Es hat gute Chancen, große Innovationskraft zu entfalten und Vorbild für andere Regionen zu werden. Ich freue mich, dass der A-Bus Iserlohn dazu eng mit anderen Testfeldern wie zum Beispiel Bergisch.Smart in Wuppertal kooperiert.“
Die Projektpartner planen ein fahrerloses elektrisches Transportsystem mit insgesamt zwei Elektrobussen. Die automatisierten Elektrobusse werden auf einer 1,5 Kilometer langen Teststrecke zwischen dem Bahnhof Iserlohn und dem Campus der Fachhochschule Südwestfalen fahren. Eingesetzt wird ein auf deutschen Straßen bereits zugelassenes und erprobtes automatisiertes Bussystem mit Elektroantrieb. Entlang der Strecke sowie im Betriebshof der Märkischen Verkehrsgesellschaft in Iserlohn sollen Ladesäulen installiert werden, die ihren Strom unter anderem aus Photovoltaikanlagen beziehen. Das Projekt wird von der Fachhochschule Südwestfalen wissenschaftlich begleitet. Deren 2200 Studierende werden doppelt davon profitieren: Sie werden den Bus als Fahrgäste nutzen können und sich damit auch in ihrer Ausbildung beschäftigen.
Mit dem Programm Digitale Modellregionen unterstützt die Landesregierung die Regionen um Aachen, Gelsenkirchen, Paderborn, Soest und Wuppertal dabei, ihre Verwaltung schneller zu digitalisieren, Bürgern und Unternehmen attraktive Angebote zu bieten und mit der Wirtschaft innovative Projekte zur Stadtentwicklung umzusetzen. Insgesamt stehen dafür rund 90 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Mehr als 100 Projektideen wurden bisher eingereicht. Davon sind bereits 55 Projekte an den Start gegangen.
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