Aus der Fraktion

Bodo Löttgen zur Corona-Unterrichtung der Landesregierung
Verantwortung übernehmen für das Heute und Morgen

Ministerpräsident Armin Laschet hat den Landtag von Nordrhein-Westfalen über ein milliardenschweres erstes NRW-Investitionspaket und über den aktuellen Stand der Corona-Maßnahmen im Land informiert. Vor allem SPD und Grünen lassen in dieser Krise aber politischen Anstand vermissen, verdeutlichte in seiner Rede der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen:

„Als dieser Landtag vor drei Monaten zu einer Sondersitzung wegen der Corona-Pandemie zusammentrat, war parteiübergreifend viel von Zusammenhalt, Gemeinschaft und Solidarität zur Bewältigung der Krise die Rede. Von der versprochenen konstruktiven Mitarbeit und Unterstützung durch die Opposition ist kaum etwas geblieben. War das seinerzeit ein Versprechen oder ein Versprecher? Vor dem Hintergrund ihrer Zusagen finde ich für die aktuelle Art vor allem der SPD, Politik zu betreiben, nur ein Wort: schäbig! Während diese Landesregierung im Kreis Gütersloh handelt, sind Herrn Kutschaty sein gestutzter Bart und ein Glas Gurkensalat wichtiger. Aber auch die Opposition trägt Verantwortung für dieses Land und darf sich nicht nur in der Rolle des Dauernörglers gefallen.

Wir alle tragen gemeinsam Verantwortung für dieses Land. Genau dies setzt das von Ministerpräsident Armin Laschet angekündigte erste Nordrhein-Westfalen-Programm um: Digitalisierung mit dem Schwerpunkt Bildung, Endgeräte für alle Lehrerinnen und Lehrer im Land und alle benachteiligten Kinder, ein Investitionsprogramm für Krankenhäuser und Unikliniken in Höhe von zwei Milliarden Euro, hälftige Übernahme der Gewerbesteuerausfälle der Kommunen für 2020 in Höhe von 2,8 Milliarden und Hilfen für Solo-Selbständige und Geld für Kunst und Kultur. Mit diesem maßgeschneiderten und in seinem Umfang beispiellosen ersten Investitionspaket für Nordrhein-Westfalen setzen wir jetzt ein wichtiges Zeichen für die Menschen und die Wirtschaft: Wir fangen die geschwächten Branchen auf, wir stärken gezielt und langfristig die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und wir sorgen für wichtige Wachstumsimpulse. Nie war ich dankbarer als, dass ein besonnener Ministerpräsident und eine Landesregierung, die die Probleme anpackt, in diesem Land Verantwortung tragen und nicht die Schwarzseher und Schlechtredner der SPD.“

Bodo Löttgen zum Lockdown nach Corona-Infektionen

Maßnahmen im Kreis Gütersloh konsequenter nächster Schritt

Ministerpräsident Armin Laschet hat nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies einen regionalen Lockdown für den Kreis Gütersloh und massive Testungen in der Bevölkerung angekündigt. Bereits seit Mitte vergangener Woche wird die Ausbreitung des Virus dort regional bekämpft. Dazu der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen:

„Erstmals wird in Deutschland ein gesamter Kreis rund 370 000 Menschen wegen des Corona-Infektionsgeschehens wieder auf die strengen Pandemie-Schutzmaßnahmen heruntergefahren. Das ist eine massive Einschränkung für die Menschen dort, aber notwendig und konsequent. Das Vorgehen im Kreis Gütersloh folgt exakt dem mit der Bundeskanzlerin und allen Ministerpräsidenten abgesprochenen Handeln im Falle eines lokalen Corona-Hotspots. Der verhängte Lockdown ist der konsequente nächste Schritt nach den lokalen Maßnahmen, die im Kreis Gütersloh bereits seit Tagen umgesetzt werden.

Nach zunächst wenigen Infektionen war die Zahl der Corona-Fälle bei Tönnies Mitte vergangener Woche massiv angestiegen. Am Mittwochmorgen ist im Kreis umgehend ein Corona-Krisenstab einberufen worden, der beschlossen hat, Kitas und Schulen zu schließen. Für die größte deutsche Fleischfabrik ist umgehend ein Produktionsstopp verhängt worden. Am Freitag bereits hatte der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sämtliche Beschäftigte der Unternehmensgruppe Tönnies am Standort Rheda-Wiedenbrück unter Quarantäne gestellt wurden – inklusive der Verwaltung, Management und der Konzernspitze. Zudem begannen vor dem Wochenende die Testung aller Personen, die bei der Firma Tönnies tätig sind. Diese Tests konnten aufgrund massiver Unterstützung etwa durch die Bundeswehr am Sonntag bereits vorzeitig abgeschlossen werden.

Bis zum 30. Juni werden wir mehr Klarheit haben, ob oder inwieweit sich das Virus außerhalb der Tönnies-Mitarbeiterschaft ausgebreitet hat. Bisher gibt es hier nur 24 nachgewiesene Infektionen. Bemerkenswert aber am derzeitigen politischen Diskurs ist der reflexartige Aufschrei “zu früh” oder “zu spät”. Eine Lage wie die Corona-Krise lässt sich nicht sozialdemokratisch “abarbeiten”. Das dynamische Corona-Geschehen im Kreis Gütersloh führt uns allen vor Augen, dass die Gefahr, die durch das Virus ausgeht, noch längst nicht überstanden ist, wie wichtig es ist, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, und wie notwendig es ist, immer wieder neu auf aktuelle Lagen zu reagieren, wie es diese Landesregierung konsequent und entschlossen tut.“

Peter Preuß zu lokalem Lockdown in Gütersloh und Warendorf

„Das ist das Gegenteil von zögerlich“

Der Landtag NRW hat sich an diesem Mittwoch in einer Aktuellen Stunde mit dem Corona-Ausbruch im Schlachtbetrieb Tönnies im Kreis Gütersloh sowie den Maßnahmen der Landesregierung befasst. Dazu unser gesundheits- und arbeitspolitischer Sprecher Peter Preuß: 

„Die Debatte im Plenum hat einmal mehr gezeigt: Der Opposition geht es nicht darum, die Landesregierung konstruktiv zu begleiten und die Krise gemeinsam zu meistern. Plötzlich wird nach immer mehr Härte im Regierungshandeln gerufen. Ich frage mich: Wie viele Einschränkungen will man den Menschen vor Ort in Gütersloh und Warendorf noch zumuten? Noch nie zuvor sind in Deutschland 7000 Menschen vor einem Corona-Test in Quarantäne gekommen – das ist das Gegenteil von zögerlich, das ist konsequent und verantwortungsvoll. Aber es versteht sich von selbst, dass maßvoll abgewogen wird, ob man den Kindern ihre Schule, Gastronomen und anderen Unternehmern ihre Arbeitsgrundlage und Menschen ein Stück ihrer Freiheit nimmt.

Für uns steht im Vordergrund, aus dem Fall Tönnies jetzt zu lernen, um mögliche neue Ausbrüche frühzeitig erkennen und eindämmen zu können. Dazu gibt uns der aktuelle Lockdown die Möglichkeit. Was hat die massenhafte Ausbreitung innerhalb der Belegschaft begünstigt? Es ist richtig, dass dabei die Verantwortung eines Großunternehmers in den Fokus rückt. Es ist auch richtig, dass erneut die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie ins Licht der politischen Öffentlichkeit kommen. Falsch ist, der NRW-Koalition und der Landesregierung auch hier Zögerlichkeit vorzuwerfen. Wir haben den Stall der Zukunft vorgestellt, wir haben Exporte von Tieren in Drittstaaten begrenzt, wir haben die Videoüberwachung in Schlachthöfen eingeführt. Und wir haben auch mit Karl-Josef Laumann einen Arbeitsminister, der sich auf Bundesebene vehement für die Belange der betroffenen Arbeiter in der Fleischindustrie einsetzt.“

Guido Déus und Björn Franken zum Programm für gemeinnützige Vereine

Wir bringen unsere Vereine durch die Krise

Das Sonderprogramm für Brauchtums-, Heimat-, und Traditionsvereine steht in den Startlöchern. Am kommenden Montag wird der Haushalts- und Finanzausschuss darüber beschließen. Es geht um ein Volumen von voraussichtlich 28 Millionen Euro für die gemeinnützigen Vereine. Anträge für den Zuschuss können bei den Bezirksregierungen dann ab dem 15. Juli gestellt werden. Dazu erklären der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Déus, und der Beauftragte für das Ehrenamt Björn Franken:

Guido Déus: „Mit dem „Sonderprogramm Heimat, Tradition und Brauchtum“ bringen wir unsere gemeinnützigen Vereine durch die Krise. Wir freuen uns, dass der Antrag der NRW-Koalition unbürokratisch von der Landesregierung umgesetzt wird. Die Corona-Pandemie hat das Vereinsleben nahezu zum Erliegen gebracht. Viele gemeinnützige Vereine stehen dadurch vor existentiellen Problemen, weil ihnen Einnahmen, beispielsweise aus Veranstaltungen, weggebrochen sind, viele Kosten aber weiterlaufen. Der Zuschuss richtet sich nach dem Bedarf und liegt bei maximal 15.000 Euro. Das ist ein Pfund und das Programm bietet unseren Brauchtums-, Heimat- und Traditionsvereinen jetzt eine Überbrückungshilfe zur Existenzsicherung, damit unser starkes Ehrenamt mit seinen Strukturen erhalten bleibt.“

Björn Franken: „Eine starke Gemeinschaft lebt immer auch vom starken Ehrenamt. Unsere Brauchtums-, Heimat- und Traditionsvereine sind unverzichtbare Säulen des Miteinanders in Nordrhein-Westfalen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir ihnen nun Unterstützung bieten, die Herausforderung der Corona-Pandemie zu meistern. Grundgedanke des Programms ist es, Kosten abzufedern, die sonst die Vereine gefährden könnten, wie zum Beispiel Mieten oder die Finanzierung von Vereinsheimen. Das „Sonderprogramm Heimat, Tradition und Brauchtum“ ist uns ein Herzensanliegen, denn unsere Gesellschaft ist nur so stark wie ihr Ehrenamt.“

Guido Déus zu Kommunalfinanzen

Der kommunale Rettungsschirm existiert längst

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag über die finanzielle Situation der Kommunen in Corona-Zeiten debattiert. Dazu stellt Guido Déus, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion fest, dass der von SPD und Grünen in Endlosschleifen geforderte Rettungsschirm längst existiert:

„Der Landtag hat bereits vor drei Monaten mit dem NRW-Rettungsschirmgesetz über 25 Milliarden Euro ein umfassendes Maßnahmenpaket auch für unsere Kommunen beschlossen. Gestern hat Ministerpräsident Armin Laschet das „Nordrhein-Westfalen-Programm, Teil I“ mit insgesamt 8,9 Milliarden Euro für Schulen, Kommunen, Krankenhäuser und Solo-Selbständige sowie einem Investitionsvolumen für unsere Kommunen von stolzen 3,9 Milliarden Euro zur Flankierung vorgelegt: Ausfallende Gewerbesteuereinnahmen werden landesseitig mit 1,4 Milliarden Euro kompensiert, zuzüglich 1,4 Milliarden vom Bund. Dazu kommt eine Sicherung des ÖPNV durch Erstattung von Fahrgeldausfällen landesseitig in Höhe von 200 Millionen Euro und die vollständige Übernahme der kommunalen Eigenanteile in der Städtebauförderung 2020 in Höhe von 132 Millionen Euro. Dazu kommen Sofortprogramme und Maßnahmen für unsere Innenstädte, kommunale Straßen, Radwege und ÖPNV und vieles mehr.

Auch SPD und Grüne müssten allmählich erkennen: Der kommunale Rettungsschirm existiert längst, wird gelebt und beständig ausgebaut. Unterstellungen, wir würden unsere Kommunen im Stich lassen, sind schlichtweg falsch. SPD-Bundesfinanzmister Olaf Scholz hatte zuletzt große Erwartungen für die Einrichtung eines Altschuldenfonds geweckt, diese aber nicht erfüllen können. Allerdings wäre ein solcher Fonds ohne eine gleichzeitige und nachhaltige Beseitigung der Ursachen für die Aufnahme von Schulden ein geradezu fahrlässiger Umgang mit Finanzmitteln. Es ist daher von enormer Bedeutung für die kommunale Finanzlage, dass durch die zusätzliche Übernahme von 25 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung durch den Bund eine wesentliche Ursache für die Entstehung von Schulden beseitigt wurde! Der hier gestellten Anträge von SPD und Grünen bedarf es dazu nicht.“

Gregor Golland zur „SiKo Ruhr“

„Wir werden gegen die Clans gewinnen“

In Essen wurde die „Sicherheitskooperation Ruhr zur Bekämpfung der Clankriminalität“ aus der Taufe gehoben. Die neue Dienststelle vernetzt Vertreterinnen und Vertreter von Landespolizei, Ruhrgebietskommunen, Zollbehörde und Bundespolizei. Dazu unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gregor Golland: 

„Dies ist ein weiterer Meilenstein der Landesregierung zusammen mit den Sicherheitsbehörden und Kommunen im Kampf gegen die Krake Clankriminalität. Nachdem die Vorgängerregierung aus SPD und Bündnis 90/Grüne diese Angriffe auf unseren Rechtsstaat jahrelang bewusst ignoriert, geleugnet oder schöngeredet hat, lösen wir unsere Wahlversprechen ein und setzen die sicherheitspolitische Wende in Nordrhein-Westfalen Schritt für Schritt um.

Seit 2017 haben wir den Sicherheitsbehörden materiell und personell den Rücken gestärkt. Neue Technik, Einsatzfahrzeuge und Schutzausrüstung wie Westen und Helme gehören dazu. Hinzu kommen so viele neu eingestellte Beamte wie noch nie in der Landesgeschichte. 

Wichtig war und ist uns aber auch die Optimierung der gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten der Sicherheitskräfte. Hier gibt es insbesondere mit dem neuen Polizeigesetz viel zielführendere Handlungsspielräume. 

Zuletzt ist die politische Rückendeckung mit unserer Null-Toleranz-Linie wichtig und richtig, um ihm Kampf gegen Clans erfolgreich zu sein.

Die Sicherheitskooperation Ruhr bringt die relevanten und handelnden Akteure auf einer neuen Ebene zusammen. Der vernetzte Ansatz und Austausch wird die Bekämpfung der Clankriminalität noch einmal deutlich verstärken. Wir brauchen einen langen Atem, aber wir werden ihn haben und gegen die kriminellen Clans gewinnen.“

Frank Rock zur Schulöffnung nach den Sommerferien

„Eine gute Nachricht für Schüler und Eltern“

Schulministerin Yvonne Gebauer hat angekündigt, nach den Sommerferien weitgehend Normalität an den Schulen ermöglichen zu wollen. Dazu unser schulpolitischer Sprecher Frank Rock: 

„Nach den Sommerferien soll der Präsenzunterricht in den Schulen wieder der Normalfall sein – das ist eine gute Nachricht für Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern. Die Landesregierung sorgt aber auch vor für den Fall, dass es erneut Corona-Ausbrüche gibt. Das ist pragmatisch und verantwortungsvoll. Konzepte, wie Lernen auf Distanz im neuen Schuljahr funktionieren soll, hat die Schulministerin zeitnah angekündigt. 

Weit weg von Konzepten bewegt sich hingegen die Opposition mit ihrem andauernden Getöse um die Schulöffnung. Seit Beginn der Pandemie haben sich SPD und Bündnis 90/Grüne damit hervorgetan, nur laut zu schreien und der Ministerin Untätigkeit oder Konzeptlosigkeit vorzuwerfen. Eigene Vorschläge waren nicht durchdacht, nicht umsetzbar. Das gilt zuvorderst für die Idee, man könne die vielseitige Schullandschaft in NRW per Dekret direkt aus dem Ministerium steuern.

Wir glauben daran, dass Schulleiter und Lehrkräfte vor Ort am besten wissen, wie sie den gesteckten Rahmen konkret ausgestalten können, um ihren Schülerinnen und Schülern eine bestmögliche Lernumgebung zu bieten. Unser Dank gilt diesen Menschen in unseren Schulen, die unsere Kinder und Jugendlichen auf dem Weg in eine verantwortungsvolle Normalität begleiten.“

Christos Katzidis zur kommunalen Sicherheitsverantwortung

„Ordnungsdienste sollen Bodycams bekommen können“

Der Landtag hat an diesem Donnerstag mit den Stimmen der NRW-Koalition beschlossen, die kommunalen Ordnungsdienste zu stärken. Sie sollen auch die Möglichkeit bekommen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Bodycams auszustatten. Dazu unser innenpolitischer Sprecher Christos Katzidis:

„Nach dem Neustart im Bereich der Inneren Sicherheit – mit einer Null-Toleranz-Politik,  drastischer Erhöhung der Einstellungszahlen bei der Polizei, einer verbesserten Ausstattung und Ausweitung der Befugnisse – wollen wir jetzt die kommunale Sicherheitsverantwortung und die Ordnungsbehörden stärken. Wir stehen sicherheitspolitisch auch an der Seite unserer Kommunen. Denn die Sicherheit in NRW wird vor Ort gemacht. 

Wir wollen die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsdienste weiterentwickeln und streben landeseinheitliche Standards an. Dabei wollen wir die kommunalen Ordnungsbehörden auch mit Erfahrungen der Polizei unterstützen. Ordnungspartnerschaften zwischen Städten – wie bei Essen und Mülheim – und der Austausch mit der Polizei – wie in Bonn – sollen gestärkt werden. Das wollen wir partnerschaftlich und kooperativ mit den Kommunen auf freiwilliger Basis machen und nicht per gesetzlicher Vorgabe.

Eine verbesserte Ausbildung soll unsere kommunalen Ordnungskräfte auch gegen zunehmende Anfeindungen und Gewalt schützen. Doch wir glauben: Das allein reicht noch nicht aus. Deshalb wollen wir die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Bodycams für die Vollzugskräfte schaffen. Zudem sollen die Ordnungsämter ihre erkennbaren Dienstfahrzeuge mit Kameras ausstatten können. Auch der Anschluss der kommunalen Ordnungsbehörden an den BOS-Funk ist aus unserer Sicht überfällig.“

Peter Preuß zur Einrichtung einer Pflegekammer

„Starke Stimme für 200.000 Pflegende“

Der Landtag stimmte am Mittwoch mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen für die Gründung einer Pflegekammer. Dazu unser gesundheitspolitischer Sprecher Peter Preuß: 

„Endlich erhält die Pflege die Aufwertung, die sie verdient hat. Ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung, das wir heute mit dem Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer setzen. Die Pflegekammer wird den rund 200.000 Beschäftigten in diesem wichtigen Arbeitsbereich eine starke Stimme verleihen. Die Pflegenden sind ab sofort auf Augenhöhe etwa mit Ärzte- und Apothekerkammern an den Leitentscheidungen beteiligt. 

Die Einrichtung einer Pflegekammer hatten CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Die überwiegende Mehrheit der Pflegenden hat sich in einer repräsentativen Befragung für die Kammer ausgesprochen. Dieses Votum zählt für die NRW-Koalition. Wir wollten die Pflegekammer ausdrücklich nicht zu einer politischen Streitfrage machen. Deshalb gilt unser Dank Bündnis 90/Grüne, die diesen Weg mit uns gegangen sind. Dass die Sozialdemokraten sich dem Prozess entzogen haben, bedauern wir hingegen.“

Oliver Kehrl zur Aktuellen Stunde Kaufhof/Karstadt

„In der Krise steckt auch eine Chance für unsere Innenstädte“

Der Landtag hat an diesem Donnerstag in einer Aktuellen Stunde über die Folgen der bevorstehenden Schließung von Warenhäusern der Kaufhof- und Karstadtkette debattiert. Dazu unser Beauftragter für Handel, Oliver Kehrl: 

„Die Warenhäuser von Kaufhof und Karstadt sind Ankerpunkte in vielen Einkaufsstraßen in NRW, die uns fehlen werden. Vor allem aber verlieren mehr als 6000 Menschen durch die Schließungen ihre Jobs – das trifft unser Land hart. Wenn die Opposition jetzt allerdings überrascht auf die Ankündigung der Warenhauskette reagiert, ist das nicht glaubwürdig. Die Entwicklung war eine lange, die Betreiber haben den Wandel im Einzelhandel und das veränderte Kundenverhalten gründlich verschlafen. Das rächt sich jetzt. 

Aber für uns liegt in dieser Krise auch eine Chance, unsere Innenstädte in NRW neu zu beleben. Durch die Übernahme von 75 Prozent der Unterkunftskosten durch den Bund – eine NRW-Idee – haben die Kommunen mehr finanzielle Gestaltungsspielräume. Hinzu kommen jetzt 70 Millionen Euro aus dem ersten NRW-Konjunkturpaket der Landesregierung, die ausdrücklich in die Innenstädte fließen sollen. Jetzt gilt es, die City neu zu denken. Übergangslösungen wie Pop-up-Stores und Co-Working-Spaces sind für die alten Warenhäuser möglich, dann Mischnutzungen aus Handel, Handwerk und Gastronomie. Ein Teil der Fläche könnte sogar für Wohn- und Parkraum umgewidmet werden. Bauministerin Ina Scharrenbach hat allen betroffenen Stadtspitzen zeitnah Gespräche angeboten, um sie auf diesem Weg zu begleiten. Die NRW-Koalition und die Landesregierung stehen an der Seite der Städte und Gemeinden. 

Die SPD indes würde den Beschäftigten im Handel mehr helfen, wenn sie ihre Blockadehaltung gegen verkaufsoffene Sonntage endlich aufgibt, statt nur lautstark nach Konzepten der Regierung zu rufen. Ohne größere Flexibilität wird der Einzelhandel in den Innenstädten das Rennen gegen Amazon und Co. nicht gewinnen.“

Angela Erwin zu härteren Strafen für Kindesmissbrauch

„Wir müssen dieser Industrie einen Riegel vorschieben“

Der Landtag hat an diesem Donnerstag die Landesregierung beauftragt, sich auf Bundesebene für eine härtere Bestrafung von Kindesmissbrauch sowie Konsum und Verbreiten von Missbrauchsdarstellungen einzusetzen. Dazu unsere rechtspolitische Sprecherin Angela Erwin: 

„Lügde, Bergisch Gladbach, jetzt Münster – das Ausmaß dieser Straftaten ist unfassbar. Der aktuelle Fall Münster hat erneut gezeigt, wie abscheulich diese Täter vorgehen, die Kinder missbrauchen und damit Geschäfte machen. Vor allem aber hat dieser Fall gezeigt, wie groß und tief der Sumpf ist. Wir sprechen von unfassbaren Netzwerken, die sich am Leid unserer Kleinsten ergötzen und bereichern. 

Genauso unfassbar ist, dass auf Bundesebene um härtere Strafen für diese Kriminellen tatsächlich noch gestritten werden musste. Viel zu lange ist beim Thema Kindesmissbrauch weggeschaut worden. Damit muss Schluss sein. Es kann nicht angehen, dass Ladendiebstahl härter bestraft wird als Missbrauch oder der Konsum von Missbrauchsdarstellungen. Unsere klare Kampfansage lautet daher an alle Täter: Es ist ein schweres Verbrechen, Kinder sexuell zu missbrauchen. Deshalb fordern wir, diese Taten auch als Verbrechen zu bestrafen. Auch der Konsum und die Verbreitung von solchem Material muss als Verbrechen eingestuft und bestraft werden. Denn dieser Konsum ist eine Einstiegsdroge, die Nachfrage nach dem widerlichen Material wird größer und größer, der Markt wächst beständig. Dieser Industrie muss jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. 

Wir freuen uns, dass die Landesregierung sich jetzt auf Bundesebene für eine Verschärfung des Strafrechts einsetzt. Mit unserem Beschluss im Plenum stärkt die NRW-Koalition ihr dabei politisch den Rücken.“

Bianca Winkelmann zur Haltung sehr gefährlicher Tiere

Neues Gifttiergesetz schützt unsere Bevölkerung

Der Landtag hat mit den Stimmen der Koalition aus CDU und FDP ein neues Gifttiergesetz für NRW beschlossen. Das Gesetz verbietet den Kauf bestimmter gefährlicher Schlangen, Spinnen oder Skorpione. Wer bereits solche Tiere hält, muss künftig strenge Vorgaben erfüllen. Dazu unsere Sprecherin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Bianca Winkelmann:

„Beim Gifttiergesetz geht es um den Schutz der Bevölkerung und darum, die Privathaltung dieser Tiere zu reglementieren. Dies erforderte ein besonnenes Handeln der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP. Unbrauchbar sind hingegen Anträge wie der von Bündnis90/Grünen, die auch gleich noch das Halten von Großbären, Pumas, Geparden, Elefanten, Nashörner und Flusspferden in Nordrhein-Westfalen mit diesem Gesetz regeln wollten. Mit Verlaub: Mit solchen Anträgen macht man sich politisch lächerlich.

Private Halterinnen und Halter machen sich künftig strafbar, wenn sie sich trotz des Verbotes solche Tiere anschaffen. Ein Bestandsschutz wird an strikte Auflagen gebunden: Unter anderem müssen Halter künftig alle ihre giftigen Tiere bei den Behörden melden, ein Führungszeugnis vorlegen und ab Mitte 2021 auch eine hohe Haftpflichtversicherung vorweisen. Sie soll Kosten auffangen, die zum Beispiel beim Entweichen eines Tieres entstehen. Bis zum 31. Juli 2021 sollten sowohl die Versicherungsbranche als vor allem auch die Tierbesitzer Zeit haben, eine entsprechende Versicherung nachweisen zu können. Wir wollen die Geltungszeit des Gifttiergesetzes zudem auf zunächst fünf Jahre festsetzen, um nach den ersten drei bis vier Jahren die Erkenntnisse über den Umfang der Haltung dieser Tiere zu sammeln und auszuwerten.“

Heike Troles zu Maßnahmen gegen häusliche Gewalt

Bei Codewort „Maske 19“ kann der Apotheker helfen 

Opfer häuslicher Gewalt wissen oft nicht, wie sie sich Hilfe holen können. Mit dem Codewort „Maske 19“ sollen sich Betroffene künftig Hilfe in der Apotheke holen können. In Spanien und Frankreich funktioniert die Idee bereits. NRW will jetzt Vorreiter in Deutschland werden, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Heike Troles die am Donnerstagabend im NRW-Landtag beschlossene Initiative von CDU und FDP:

„Bei häuslicher Gewalt handelt sich nicht um eine Kleinigkeit oder einen Ausrutscher, sie ist eine Menschenrechtsverletzung. Zur Wahrheit gehört, dass Mädchen und Frauen besonders häufig von häuslicher Gewalt betroffen sind. Um es uns vor Augen zu führen: Mittwochmorgen um 10 Uhr hat das Plenum im NRW-Landtag begonnen, Freitagabend endet es. Bis dahin ist – statistisch – eine Frau in Deutschland als Opfer von häuslicher Gewalt gestorben. Obwohl sich die Zahlen häuslicher Gewalt in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Monaten nicht erhöht haben, ist es geboten, weitere Präventionsmaßnahmen zu schaffen. Gerade in der Sondersituation der Corona-Krise, aber auch darüber hinaus, müssen wir Betroffenen die Möglichkeit geben, Hilfsprogramme so niederschwellig wie möglich in Anspruch nehmen zu können.

Mit der Nennung des Codeworts „Maske 19“ in Apotheken können Frauen bereits in Spanien, Frankreich und Belgien auf ihre Notsituation aufmerksam machen. Apotheken hatten dort auch im Corona-Lockdown geöffnet. Wir halten es für sinnvoll, auch in Nordrhein-Westfalen dieses flächendeckend verbreitete Codewort einzuführen. Wenn von Gewalt betroffene Frauen künftig das Codewort in Apotheken, bei Ärzten oder Friseuren nennen, sollen Hilfemechanismen in Gang gesetzt werden. Mit einer ähnlichen Idee hat NRW bereits gute Erfahrungen gemacht. Das Projekt „Ist Luisa hier?“ hat seit 2016 breite Zustimmung gewonnen, ist mittlerweile in mehr als 40 Kommunen aktiv und kann als Kampagnenvorlage dienen, um demnächst in NRW „Maske 19“ als Codewort zu etablieren.

Das Thema häusliche Gewalt steht im Übrigen nicht erst seit Corona ganz oben auf unserer Agenda. Die Landesregierung hat im Haushalt für 2020 einen klaren Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gelegt. 24,5 Millionen Euro stehen dafür im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung. Mit Beginn der Corona-Pandemie hat die NRW-Landesregierung umgehend reagiert: 1,5 Millionen Euro aus dem Rettungsschirm wurden unter anderem für die Arbeit von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen zur Verfügung gestellt.“

Aus der Landesregierung

8,9 Milliarden Euro für Schulen, Kommunen, Krankenhäuser und Solo-Selbständige

Ministerpräsident Armin Laschet hat am Mittwoch im Landtag in Düsseldorf das Nordrhein-Westfalen-Programm in Höhe von insgesamt 8,9 Milliarden Euro vorgestellt. Die Mittel werden zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes eingesetzt. Die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket des Bundes wirken sich unmittelbar mit 3,2 Milliarden Euro für Nordrhein-Westfalen aus. Nordrhein-Westfalen ergänzt die Hilfe nun um weitere 3,6 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt und setzt damit eigene Schwerpunkte. Zusätzlich stellt die Landesregierung 1,7 Milliarden Euro aus Landesmittel zur Kofinanzierung für Maßnahmen des Bundes bereit. Insbesondere für Arbeitsschutz und Hygienemaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen werden weitere 300 Millionen Euro bereitgestellt. 

Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Pandemie und ihre Bekämpfung haben Nordrhein-Westfalen in die größte Wirtschaftskrise seit Bestehen unseres Landes geführt. Mit unserem maßgeschneiderten und in seinem Umfang beispiellosen Investitionspaket für Nordrhein-Westfalen setzen wir jetzt ein wichtiges Zeichen für die Menschen und die Wirtschaft: Wir fangen die geschwächten Branchen auf, wir stärken gezielt und langfristig die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und wir sorgen für wichtige Wachstumsimpulse.“

Schwerpunkte des Nordrhein-Westfalen-Programms sind die Entlastung und Stärkung der Investitionsfähigkeit der Kommunen, die Digitalisierung im Bereich Bildung, Investitionen in die Krankenhäuser, Unterstützung für Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen sowie der Klimaschutz.

„Nach dem Regierungswechsel 2017 ist die Haushaltswende gelungen. Wir können die Herausforderungen der Pandemie stemmen. Dafür benötigen wir auch maßgeschneiderte Investitionen: Diese machen wir jetzt in einem unvergleichlichen Kraftakt möglich“, sagt Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen.

Das Geld fließt vor allem in diese Schwerpunktbereiche:

  1. Krankenhäuser, Pflegeschulen und Unikliniken (2,9 Milliarden Euro)

Krankenhäuser und Universitätskliniken leisten in der Krise Herausragendes. Gleichzeitig sind Investitionen besonders notwendig, um die Binnenkonjunktur zu stimulieren: Daher ist erster Schwerpunkt ein Investitionsprogramm für Krankenhäuser und Pflegeschulen sowie Universitätskliniken. Vorgesehen sind dafür Investitionen in Höhe von 1 Milliarde Euro für die Krankenhäuser und Pflegeschulen sowie eine weitere Milliarde Euro für die Universitätskliniken. Weitere 900 Millionen Euro, davon 270 Millionen aus Landesmitteln, kommen an Investitionen aus dem „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ des Bundes hinzu. Alle diese Mittel werden maßgeblich zur bestmöglichen Versorgung der Patienten beitragen sowie Krankenhäuser und Universitätskliniken erheblich stärken. 

  1. Ergänzung des Konjunkturprogramms des Bundes (1,3 Milliarden Euro)

In einem weiteren Schwerpunkt wird die Landesregierung einzelne Impulse des Bundeskonjunkturprogramms deutlich verstärken. Hierfür stellt das Land rund 755 Millionen Euro bereit. Dazu gehört das nordrhein-westfälische Stärkungspaket „Kunst und Kultur“, das die Mittel des Bundes für Künstler und Kultureinrichtungen passgenau verstärkt und ergänzt – um insgesamt 185 Millionen Euro. 

Für Solo-Selbständige und Freiberufler setzt das Land mit 300 Millionen Euro auf die Überbrückungshilfen des Bundes auf. Fast 180 Millionen Euro stehen für Klimaschutz und Energie, Investitionen in die Umweltwirtschaft, Ressourceneffizienz und die Waldwirtschaft bereit.

Zudem werden Auszubildende und Ausbildungsbetriebe sowie überbetriebliche Ausbildungsstätten unterstützt. Darüber hinaus beteiligt sich das Land – als eine Lehre aus der Krise – an der Errichtung von Scale-up-Zentren für die Rückverlagerung von Wertschöpfungsketten bei Arzneimitteln und Medizinprodukten mit einem zweistelligen Millionenbetrag. 

Insgesamt stehen dafür mit den Bundesmitteln mehr als 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. 

  1. Investitionspaket Kommunen (3,9 Milliarden Euro)

Investitionen finden im Land und in den Kommunen statt. Daher ist in Zeiten der Krise die Aufrechterhaltung kommunaler Investitionen ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Strukturen in Nordrhein-Westfalen. Dazu werden Land und Bund jeweils hälftig die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen für 2020 in Höhe von 2,8 Milliarden Euro kompensieren. 

Hinzu kommt die Erstattung coronabedingter Kostenunterdeckungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von 700 Millionen Euro, davon trägt der Bund 500 Millionen Euro, das Land beteiligt sich in einer ersten Tranche mit 200 Millionen Euro. Weitere Hilfen sind im Herbst nach Prüfung der dann gegebenen Finanzierungslage vorgesehen. 

Förderprogramme für kommunale Investitionen setzen Eigenanteile voraus. In Zeiten der Krise kann es dadurch zu Verschiebungen oder Streckungen kommen, die konjunkturell schädlich sind. Um die Durchführung dieser Investitionen zu sichern, sollen in vielen Bereichen – wie Städtebauförderung, kommunaler Straßenbau, Förderprogramme für nationale Klimaschutzinitiativen, Grüne Infrastruktur sowie Altlastensanierung – die vorgesehenen kommunalen Eigenanteile deutlich reduziert oder sogar vom Land übernommen werden. Hierfür werden 400 Millionen Euro bereitgestellt. 

  1. Digitalisierungsvorhaben mit dem Schwerpunkt Bildung (rund 400 Millionen Euro)

Das Land verstärkt deutlich seine Investitionen in die Digitalisierung der Schulen. In Anbetracht der zentralen Rolle, die Lehrkräfte bei der Verzahnung von Präsenzunterricht und E-Learning besitzen, wird die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärkt. Alle Lehrerinnen und Lehrer werden mit digitalen Endgeräten und geeigneter Software ausgestattet. Die digitale Lernplattform Logineo soll nun auch den Schülern für den Unterricht zu Hause zur Verfügung gestellt werden. Schülerinnen und Schüler, bei denen ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte besteht, sollen ein mobiles Endgerät erhalten. Das Land stockt die Mittel des Bundes aus dem Digitalpakt entsprechend auf. Die Mittel für Digitalisierungsvorhaben belaufen sich auf insgesamt 381 Millionen Euro, 260 Millionen Euro davon aus Landesmitteln. 

Besserer Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen legen gemeinsamen Zehn-Punkte-Plan vor   

Angesichts der im Zuge der Corona-Pandemie erneut deutlich gewordenen Missstände bei der Unterbringung und den Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Schlacht- und Zerlegebranche, haben die Arbeitsminister und Landwirtschaftsministerinnen der von dieser Entwicklung besonders betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ein gemeinsames Zehn-Punkte-Papier auf den Weg gebracht: Es beinhaltet konkrete Vorschläge für einen Systemwechsel in der Branche mit klaren rechtlichen Vorgaben. 

So kommt es aus Sicht der vier Ministerien in Düsseldorf und Hannover vor allem darauf an, Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz zu verbessern – auch die Wohnverhältnisse der Beschäftigten müssen menschenwürdig gestaltet werden. Staatliche Kontrollen sollen zudem effektiver werden. Auch das von der Bundesregierung angekündigte Arbeitsschutzprogramm, das Schlachten und Fleischverarbeitung ab 2021 grundsätzlich nur noch durch Arbeitnehmer des eigenen Betriebes erlauben will, wird von den Beteiligten unterstützt.

Dazu erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Zu lange hat für einige Betriebe eine organisierte Verantwortungslosigkeit gegolten. Zu lange ist der Gesundheits- und Arbeitsschutz der Beschäftigten von Werkvertragsunternehmen in der Fleischindustrie nicht ernst genug genommen worden. Zu lange haben wir hingenommen, dass Beschäftigte teilweise in unwürdigen Verhältnissen leben und arbeiten. Die Corona-Pandemie macht die Missstände offensichtlich. Jetzt ist die Zeit, dauerhafte Verbesserungen für die Beschäftigten der Fleischindustrie herbeizuführen. Nur durch konkrete Verbesserungen und absolute Transparenz kann die Fleischbranche das verloren gegangene Vertrauen wiederherstellen.“

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Die Corona-Pandemie hat die Schlachtbranche in den Fokus gerückt. Sie ist ein wichtiger Baustein in der Kette der Lebensmittel- und Fleischindustrie. Dort wo Missstände bestehen, müssen wir diese abstellen. Fleischqualität muss künftig noch stärker durch hohe Umwelt-, Tierschutz- oder Sozialstandards definiert werden. Jetzt ist die Chance für einen nachhaltigen Umbau der Schlachtbranche, um diesen wichtigen Wirtschaftszweig wieder in die Mitte der Gesellschaft zu bringen.“

Dazu erklärt Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Die bekannt gewordenen, gehäuften Corona-Fälle unter der Belegschaft von Schlachtbetrieben sind kein Zufall. Sie belegen leider vielmehr, dass ein Systemwechsel in der Branche überfällig ist, weil eklatante Missstände bei der Unterbringung vieler Beschäftigter, über die seit Jahren regelmäßig diskutiert wird, offenbar immer noch nicht ausreichend kontrolliert und sanktioniert werden. Die Schlacht- und Zerlegeindustrie hat die eingegangene Selbstverpflichtung einmal mehr ignoriert. Leidtragende sind neben den Beschäftigten, die leider immer noch viel zu oft in heruntergekommenen Unterkünften einquartiert werden, die gesamte Fleischwirtschaft – bis hin zum Schlachter nebenan.“   

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Lebensmittelerzeugung in Niedersachsen erfordert hohe Standards. Die Unternehmen der Schlachtbranche tragen eine große Verantwortung – und zwar auch für ihre Beschäftigten! Um dies zu gewährleisten, brauchen wir konkrete rechtliche Vorgaben und klare Rahmenbedingungen. Die gesamte Fleischwirtschaft – auch die vielen kleinen Betriebe und die Landschlachterei auf dem Dorf – leben vom Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Unser gemeinsames Ziel ist es, dieses Vertrauen zu erhalten!“

Ministerin Gebauer: Mit einer zeitlich gestaffelten Zeugnisausgabe endet ein ungewöhnliches Schuljahr

Am Freitag (26. Juni 2020) beginnen für rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Üblicherweise erhalten die meisten Jahrgänge am letzten Schultag vor den Ferien ihre Schuljahreszeugnisse. In diesem Jahr allerdings halten viele Schülerinnen und Schüler ihr Zeugnis bereits in den Händen: Aufgrund des an den weiterführenden Schulen noch eingeschränkten Unterrichtsbetriebs, konnten die Schulen entscheiden, die Zeugnisvergaben für die Sekundarstufen I und II zeitlich gestaffelt durchzuführen. Für die Abschlussjahrgänge hatte die Landesregierung zudem Möglichkeiten geschaffen, die Zeugnisse im Beisein der Eltern feierlich zu verleihen.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit dem letzten Tag vor den Sommerferien endet ein für alle am Schulleben Beteiligten ungewöhnliches Schuljahr. Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie haben wir bundesweit über mehrere Wochen hinweg den Unterricht an den Schulen ausgesetzt. Das war ein tiefer Einschnitt in den gewohnten Schul- und Lebensalltag. Von einem auf den anderen Tag haben die Schulen ihren Bildungsauftrag auf ganz ungewohnte Weise, nämlich auf Distanz, wahrnehmen müssen und sind dabei über sich hinausgewachsen. Seit der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs sind wir auf dem Weg in eine neue Normalität. Wir wollen den Infektions- und Gesundheitsschutz mit dem Recht unserer Schülerinnen und Schüler auf Bildung und Erziehung in Einklang bringen. Deshalb bleibt mein festes Ziel, dass wir nach den Sommerferien im Interesse der Bildungsgerechtigkeit und Zukunftschancen unserer Kinder und Jugendlichen an allen Schulen zu einem verantwortungsvollen Regelbetrieb zurückkehren, sofern die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens dies zulässt.“ 

Im laufenden Schuljahr hatte die Landesregierung mit dem Bildungssicherungsgesetz dafür Sorge getragen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Schullaufbahnen zu einem erfolgreichen Abschluss führen konnten. Ministerin Gebauer sagte: „Mir war wichtig, dass unseren Kindern und Jugendlichen durch die äußeren Umstände keine Nachteile für ihre weiteren Bildungs- und Lebenswege entstehen. Wenn sie nun ihre Zeugnisse in Händen halten, können die Schülerinnen und Schüler stolz sein auf das, was sie geleistet haben. Gemeinsam mit engagierten Lehrkräften, denen ich dafür ganz herzlich danke, haben sie sich den Herausforderungen dieses ungewöhnlichen Schuljahres gestellt und das Schuljahr zu einem positiven Abschluss gebracht. Die anstehenden Ferien haben sich alle am Schulleben Beteiligten redlich verdient. Unseren Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern mit ihren Eltern und Familien sowie allen weiteren in Schule Beschäftigten wünsche ich eine möglichst unbeschwerte Zeit und gute Erholung. Ich hoffe, dass sie aus der Aussicht auf einen regulären Schulbetrieb nach den Sommerferien Motivation schöpfen können.“

Wie gewohnt bieten die Bezirksregierungen auch in diesem Jahr Zeugnistelefone an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern bei allen Fragen rund um Noten und Zeugnisse zur Verfügung. 

Bezirksregierung Arnsberg

29. Juni und 30. Juni 2020, jeweils von 9.00-12.30 Uhr und von 13.00 -15.00 Uhr
unter ☎ 02931 82-3388

Bezirksregierung Detmold

26. Juni, 29. Juni und 30. Juni 2020, jeweils von 8.00 -16.00 Uhr 

unter ☎ 05231 71-4848

Bezirksregierung Düsseldorf

26. Juni, 29. Juni, 30. Juni 2020, jeweils von 10.00 -12.00 Uhr und von 13.00 -15.00 Uhr unter ☎ 0211 475-4002 

Hinweis: Gilt für die Schulformen Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule und Gemeinschaftsschule, für die Schulformen Grundschule, Hauptschule und Förderschule ist das Zeugnis-Telefon bei den jeweiligen Schulämtern eingerichtet.

Bezirksregierung Köln

25. Juni, 26. Juni, 29. Juni und 30. Juni 2020, jeweils von 10.00 -12.00 Uhr und von 13.00 -15.00 Uhr 

unter ☎ 0221 147-2000

Bezirksregierung Münster 

24. Juni bis 1. Juli 2020, jeweils von 8.00 -16.00 Uhr 

unter ☎ 0251 411-4198

Landtag verabschiedet zweiten Nachtragshaushalt zur Unterstützung der öffentlichen und sozialen Infrastruktur und der Kommunen  

Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute ohne Gegenstimmen den zweiten Nachtragshaushalt 2020 verabschiedet. Damit ermöglicht das Land weitere zielgerichtete Hilfen der NRW.Bank durch zusätzliche Haftungsfreistellungen in Höhe von 10 Milliarden Euro. Die Unterstützung für die öffentliche und soziale Infrastruktur sowie die Kommunen wird mit diesem Schritt nochmals deutlich ausgeweitet. 

„Auch Institutionen und Unternehmen der öffentlichen – insbesondere der sozialen – Infrastruktur sowie die nordrhein-westfälischen Kommunen sind von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen“, sagte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Für sie stellen wir durch die beschlossenen Ergänzungen eine schnelle, zielgerichtete und flexible Unterstützung über die NRW.Bank bereit.“

Bereits Ende März hat der nordrhein-westfälische Landtag den NRW-Rettungsschirm und den ersten Nachtragshaushalt 2020 verabschiedet. Damit stehen ein Sondervermögen in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise sowie Haftungsfreistellungen in Höhe von 5 Milliarden Euro zur Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft („UniversalCorona“) zur Verfügung. Durch die nun im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts beschlossene Erhöhung der Garantien um 10 Milliarden Euro werden weitere Hilfsprogramme für die Infrastruktur („InfrastrukturCorona“) und die Kommunen („KommunalCorona“) möglich.

„Für die aktuelle Krise gibt es keine Blaupause. Mit dem maßgeschneiderten Drei-Säulen-Programm ermöglichen wir der NRW.Bank, sich in enger Abstimmung mit der Landesregierung nun auf die Felder zu konzentrieren, auf denen sie einen echten Mehrwert für Nordrhein-Westfalen erbringen kann“, erklärte Minister Lienenkämper. „So stellen wir sicher, dass Lücken geschlossen werden und unterstützen diejenigen, die bisher noch nicht in ausreichender Weise Zugang zu frischen Liquiditätsmitteln hatten.“

Konkrete Ausgaben sind mit der Zusage der Haftungsfreistellungen zunächst nicht verbunden. Für die Haftungsfreistellungen in den Programmen „InfrastrukturCorona“ und „KommunalCorona“ sind entsprechende haushaltsgesetzliche Ermächtigungen erforderlich, die nun mit dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 geschaffen werden. 

Hintergrund

Mit dem ersten Nachtragshaushalt 2020 wurde bereits eine Haftungsfreistellung des Landes zugunsten der NRW.Bank in Höhe von 5 Milliarden Euro geschaffen, damit die NRW.Bank die Nachfrage krisenbetroffener Unternehmen auch aufsichtsrechtlich tragen kann. Antragsberechtigt sind junge Unternehmen, mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe. Hier sollen primär diejenigen unterstützt werden, denen aktuell der Zugang zu Krediten nicht möglich ist.

Kostenlose Corona-Tests für alle Bürgerinnen und Bürger der Kreise Gütersloh und Warendorf

Das Gesundheitsministerium weist alle Bürgerinnen und Bürger der Kreise Gütersloh und Warendorf auf die Möglichkeit hin, sich bei einer Teststation oder bei ihrem Hausarzt freiwillig auf eine SARS-COV-2-Infektion testen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Symptomen wie Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten, Halsschmerzen und allgemeine Schwäche. Die Testungen sind für die Bürgerinnen und Bürger der Kreise Gütersloh und Warendorf kostenlos. 

Die freiwilligen Reihentestungen werden auf jeden Fall mindestens bis zum 3. Juli 2020 durchgeführt und dienen dazu, schnellstmöglich herauszufinden, ob das Virus in die breite Bevölkerung hineingetragen wurde oder nach wie vor auf die Belegschaft der Firma Tönnies beschränkt ist. Eine frühzeitige und zahlreiche Teilnahme von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern an den Testungen hilft, zügig entsprechende Erkenntnisse zu sammeln. 

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat umgehend reagiert und für die Testungen in beiden Kreisen Testmöglichkeiten geschaffen. Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und Einheiten der Bundeswehr werden im Einsatz sein. Testkapazitäten sind ausreichend vorhanden.

Getestete erhalten innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung. Negative Testergebnisse werden durch das entsprechende Labor mitgeteilt, das die Tests durchgeführt hat. Im Falle eines positiven Tests erfolgt die Mitteilung durch das zuständige Gesundheitsamt. 

Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Teststationen finden Sie in Kürze unter dem Link www.mags.nrw/coronavirus

Liste der Teststationen:

  • Behandlungszentrum der KVWL am Städtischen Klinikum Gütersloh, Virchowstraße 19, 33332 Gütersloh
  • Behandlungszentrum auf dem Betriebsgelände von Tönnies (nur für Mitarbeiter des Unternehmens), Rheda-Wiedenbrück
  • Diagnosezentrum der KVWL am Carl-Miele-Berufskolleg, Wilhelm-Wolf-Straße 2-4, 33330 Gütersloh
  • Ein weiteres Diagnosezentrum der KVWL in Rheda-Wiedenbrück ist in Planung
  • Mit Unterstützung der Bundeswehr werden an 10 Standorten im Kreis Gütersloh und an 5 Standorten im Kreis Warendorf weitere Testzentren errichtet.

426.000 Kleinstunternehmen erhielten finanzielle Unterstützung durch die NRW-Soforthilfe 2020 – 4,5 Milliarden Euro ausgezahlt

Mit der NRW-Soforthilfe 2020 haben Bund und Land in den vergangenen drei Monaten mehr als 426.000 Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen durch die bislang schwersten Monate der Corona-Krise geholfen. In keinem anderen Bundesland wurden so viele Anträge gestellt und so hohe Auszahlungen geleistet wie in Nordrhein-Westfalen: Insgesamt wurden 4,5 Milliarden Euro an Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinbetriebe überwiesen. 

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wir haben in einem beispiellosen Kraftakt mit den Bezirksregierungen, mit IT.NRW und den Kammern innerhalb kürzester Zeit ein vollständig digitales Antrags- und Bearbeitungsverfahren erstellt. So konnten wir die personelle und digitale Power des Landes auf die Straße bringen und allein in der ersten Aprilwoche Soforthilfen in Höhe von drei Milliarden Euro an Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige in Nordrhein-Westfalen auszahlen. Das ist ein ganz außergewöhnlicher Erfolg, für den ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierungen, den Kammern und bei unserem landeseigenen Dienstleister IT.NRW herzlich danke. Nun werden wir alles daransetzen, den Unternehmen aus besonders betroffenen Branchen in den kommenden Monaten noch einmal gezielt zu helfen.“

Erfolgreich und schnell war die Landesregierung auch in der Abwehr von Täuschungsversuchen durch Fake-Formulare, die Kriminelle zum Abfischen von Antragsdaten zur Zahlungsumlenkung auf ihre Konten nutzen wollten. Nach Bearbeitung von mehr als 1000 Anzeigen konnten die Ermittler bislang lediglich 17 Zahlungsumlenkungen mit einem Volumen von 281.000 Euro feststellen. 

Am 31. Mai 2020 ist die Antragsphase planmäßig zu Ende gegangen. Die Soforthilfe-Empfänger müssen nun in einem ebenfalls rein digitalen Verfahren überprüfen, wie groß ihre Finanzierungslücke in den vergangenen drei Monaten tatsächlich war. Dazu werden alle Empfänger von Montag an per Mail angeschrieben und gebeten, die Differenz zwischen der Soforthilfe und dem ermittelten Liquiditätsengpass bis zum 31. Dezember 2020 an das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung zu überweisen. Fragen zum Verfahren werden unter der Hotline 0211-7956 4995 beantwortet. 

Wer hat die Hilfen in Anspruch genommen und wo gab es regionale Schwerpunkte? Ein Überblick: 

  • Die meisten Anträge sind bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingegangen (135.000), gefolgt von Köln (123.000) Arnsberg (75.000), Münster (51.000) und Detmold (42.000).
  • Zu den Städten, Kommunen und Stadtteilen mit den meisten Anträgen gehören Pulheim (1972), Hürth (1964) und Köln-Ehrenfeld (1962). Die niedrigste Antragszahl gab es in Kevelaer (46).
  • 86 Prozent der Anträge stellten Kleinstbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige mit bis zu 5 Mitarbeitern, die pauschal 9.000 Euro erhielten: 370.000 Anträge wurden bewilligt, annähernd 3,3 Milliarden Euro an Soforthilfen wurden ausbezahlt.  
  • 36.000 Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten erhielten 15.000 Euro. Die Gesamtsumme belief sich auf 539 Millionen Euro.
  • Die Landesregierung hat die Soforthilfe aus eigenen Mitteln massiv aufgestockt und mittelständische Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro unterstützt: 24.000 Mittelständler erhielten insgesamt 607 Millionen Euro. 
  • Die meisten Anträge wurden von Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche gestellt: 242.000. An zweiter Stelle kamen Betriebe aus dem Handel (66.000 Anträge inkl. Autowerkstätten). Viele Anträge kamen auch aus dem Verarbeitenden Gewerbe sowie dem Gastgewerbe (38.000).

Ergänzt wird die Soforthilfe für die nach wie vor von erheblichen Umsatzeinbrüchen betroffenen kleinen und mittleren Betrieben durch die Überbrückungshilfe des Bundes. Es handelt sich um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von Juni bis August 2020. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen.

Da der Bund wie schon bei der Soforthilfe keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes um eine Pauschale für Lebenshaltungskosten von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften.

Minister Pinkwart: „Die Solo-Selbstständigen und kleinen Personengesellschaften sind eine wichtige Säule der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und zugleich von der Pandemie besonders hart betroffen. Viele leiden unter einem starken Umsatzrückgang. Um den Betroffenen Planungssicherheit zu geben, ergänzen wir die Förderung des Bundes von vornherein um die Pauschale und stellen dafür rund 300 Millionen Euro aus der Landeskasse bereit.“

Minister Laumann: Die Menschen in Nordrhein-Westfalen halten in der Corona-Krise zusammen

Die meisten Menschen in Nordrhein-Westfalen leben in „guter Nachbarschaft“ und mehr als die Hälfte ist bereit, sich in der Corona-Krise für ihre Nachbarn einzusetzen. Das zeigt eine wissenschaftliche Studie im Auftrag des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums. „Die Menschen stehen in schwierigen Situationen zusammen, das finde ich großartig. Gerade das solidarische Miteinander macht Nordrhein-Westfalen so lebens- und liebenswert“, bedankt sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei den unzähligen Helferinnen und Helfern, die sich schon seit vielen Wochen um ältere Menschen in ihrer Nachbarschaft kümmern.

Rund 35 Prozent der Befragten gaben an, sie seien bereit, sich auch außerhalb der aktuellen Krise ehrenamtlich im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe bei der Unterstützung von Risikogruppen engagieren. Weitere 25 Prozent gaben an, wegen bzw. im Zuge der aktuellen Krisensituation dazu bereit zu sein. Schon vor der Krise halfen rund 15 Prozent ihren Nachbarn, vor allem beim Einkauf und bei der Betreuung von Kindern oder durch Besuchsdienste bei Hilfsbedürftigen. 

Dabei ist den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen durchaus klar, dass die Corona-Krise nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Zwei Drittel der Befragten erklärten zum Zeitpunkt der Befragung, dass sie davon ausgehen, dass die Krise länger als drei Monate andauern wird – knapp ein Drittel ging sogar von einer Dauer von mehr als sechs Monaten aus. Mehr als 40 Prozent rechnen damit, dass die Pandemie großen Einfluss auf das eigene Vermögen haben wird, knapp ein Drittel rechnet mit Einkommenseinbußen. Dass sie selbst an CoViD-19 erkranken, befürchten nur 25 Prozent. Schon Anfang April hatte jeder/jede fünfte Berufstätige selbst erleben müssen, dass sein/ihr Betrieb vorübergehend schließen musste.

Die Studie weist auch auf Herausforderungen hin: „Wir müssen erkennen, dass die Hürden für selbstorganisierte nachbarschaftliche Hilfe vor allem in städtischen Wohngebieten von Menschen mit geringeren Einkommen besonders hoch sind“ erläutert Prof. Dr. Torsten Bölting, einer der Autoren der Studie. „Insbesondere bedarf es dort einer stärkeren Unterstützung des nachbarschaftlichen Solidarpotenzials“, so Bölting. 

Die Untersuchung zeigt auch: „Die Menschen setzen auf selbstorganisierte Hilfe, denn sie wollen selbst entscheiden können, wie sie helfen“ erklärt Dr. Sebastian Kurtenbach (FH Münster). „Gleichzeitig suchen die Menschen nach transparenten Informationen über Hilfsangebote und nach Möglichkeiten der flexiblen Zeiteinteilung bei der Hilfe.“ Beispielsweise äußerte mehr als ein Drittel der Befragten den Wunsch nach zentralen Ansprechpartnern. 

Die Durchführung der Studie selbst hat offensichtlich eine positive Wirkung entfaltet: „Viele Befragte haben sich für das Interesse an ihrer Situation bedankt,“ erklärt Prof. Bölting. „Für einige, insbesondere Ältere, war der Interviewanruf der erste Kontakt seit vielen Tagen. Dass der direkt von der Landesregierung initiiert worden war, damit hatte niemand gerechnet.“

Unterstützungsangebote für Nachbarschaftshilfe in der Corona-Krise 

Die Landesregierung unterstützt die ehrenamtlichen Aktivitäten zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise, insbesondere die Arbeit und Hilfsangebote der Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vor Ort. Sie stellt dafür 1,075 Millionen Euro bereit, damit diese ihre Aktionen für Ältere und Vorerkrankte einfacher und besser umsetzen können. https://www.engagiert-in-nrw.de/land-unterstuetzt-mit-ueber-einer-million-euro-hilfsangebote-des-ehrenamtes-fuer-menschen-der-corona

Das Forum Seniorenarbeit NRW sammelt und verbreitet Ideen und Hinweise zu Projekten von und für ältere Menschen, die in der Corona-Krise Unterstützung oder Hilfestellung geben. Dies erfolgt im Rahmen einer mehrjährigen Förderung durch das Gesundheitsministerium. 

https://forum-seniorenarbeit.de/2020/03/engagement-in-der-nachbarschaft-waehrend-der-corona-krise-mit-newsticker/#mtphr-dnt-35114

Die Regionalbüros Alter und Pflege bieten ein breites Informationsangebot, unter anderem „Informationen und Unterstützungsangebote zum Coronavirus“. Ergänzend steht allen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen die Telefonhotline des Pflegewegweisers NRW unter 0800 4040044 sowie das Internetportal unter www.pflegewegweiser-nrw.de zur Verfügung.

Zur Unterstützung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen und zur Entlastung pflegender Angehöriger hat das Land in der Corona-Krise die Weichen gestellt: Zunächst befristet bis zum 30.09.2020 dürfen alle anerkannten Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag auch „Dienstleistungen bis zur Haustür erbringen“ (z. B. den Lebensmitteleinkauf, die Erledigung von Botengängen zu Arzt und Apotheke oder den Abhol- und Lieferservice von Speisen und Wäsche). Auch private nachbarschaftliche Hilfe kann derzeit abgerechnet werden. www.mags.nrw/unterstuetzung-im-alltag

Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ – Sonderprogramm 2020 startet 

Viele Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen kämpfen mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Herausfordernd waren die vergangenen Wochen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die bislang noch keine Internetpräsenz haben. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen. Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – Sonderprogramm 2020“will die Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten. Unterstützt wird der Aufruf vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen und von den Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Der Einzelhandel ist aktuell in besonderer Weise gefordert. Mehr denn je braucht er das, was Wirtschaftsexperten als ökonomische Resilienz bezeichnen – die Fähigkeit, Krisen bewältigen zu können und mit klugen Anpassungen und Lösungen auf die jeweilige Situation zu reagieren. Dabei helfen digitale Technologien. Die Krise beschleunigt die Digitalisierung der Wirtschaft. Wir wollen, dass unsere Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen können. Das gilt insbesondere für den Einzelhandel mit seinen vielen kleinen stationären Geschäften, die sicherstellen, dass unsere Innenstädte auch morgen noch lebendige Orte bleiben.“ 

Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Nordrhein-Westfalen: „Die Corona-Krise hat den Handel schwer getroffen. Um jetzt möglichst schnell wieder Kunden gewinnen zu können und sich für die Zukunft aufzustellen, müssen Händler auch die digitale Präsenz, Online-Verkaufsmöglichkeiten und digitale Prozessunterstützung weiterentwickeln. Der Projektaufruf kommt daher gerade zur rechten Zeit. Die Unterstützung bei konkreten Digitalvorhaben mit schlanken Antrags- und zügigen Bewilligungsverfahren haben die Händler nötiger denn je. Unsere Digitalcoaches verfügen über viel Erfahrung in der Vorbereitung von Digitalprojekten in kleinen Geschäften und haben ein breites Angebot an Hilfestellung erarbeitet. Sie geben Impulse, Orientierung und konkrete Tipps.“ 

Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer IHK NRW: „Die Corona-Krise treibt den stationären Einzelhandel an seine Grenzen. Das Programm des Landes ist daher ein gutes Signal. Schnelle finanzielle und vor allem unbürokratische Unterstützung in Sachen Digitalisierung kann viele Händler den entscheidenden Schritt voranbringen. Ich hoffe, der Handel nutzt es.“

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu zehn Millionen Euro kommen. Gefördert werden über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. 

Projektideen können ab sofort bis zum 30.08.2020 beim Projektträger ETN eingereicht werden. Weitere Informationen zum Aufruf, Bewerbungsunterlagen und die Fördergrundlagen finden Sie hier.

„NRW-Weg“ bei Inklusion wird fortgesetzt

Zwei zukunftsweisende Vereinbarungen verbessern in Nordrhein-Westfalen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben sowie die Qualitätssicherung und Gewaltprävention in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Getragen werden die Vereinbarungen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit, der deutschen Rentenversicherung Westfalen, Rheinland und Bund sowie den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe sowie von verschiedenen Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung.

„Die Teilhabe an Arbeit ist eine Messlatte für gelungene Inklusion. Das gilt insbesondere für Menschen, die viel oder sehr besondere Unterstützung benötigen“, so Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Nordrhein-Westfalen war und ist das einzige Bundesland, in dem auch diese Gruppen Zugang zu Behindertenwerkstätten und damit zur Teilhabe an Arbeit haben. Deshalb freue ich mich, dass wir nun erstmals gemeinsam mit unseren Partnern über diesen ‚NRW-Weg‘ auch eine schriftliche Übereinkunft erzielen konnten.“

Die sogenannte „Vereinbarung zur Teilhabe an Arbeit von Menschen mit sehr hohen und/oder sehr besonderen Unterstützungsbedarfen in nordrhein-westfälischen Werkstätten für behinderte Menschen und/ oder bei anderen Leistungsanbietern“ sichert den NRW-Weg nicht nur für die Zukunft, sondern entwickelt ihn auch qualitativ weiter. So wird er beispielsweise an die rechtlichen Vorgaben des reformierten SGB IX angepasst. Laumann: „Dies ist eine gute Botschaft für die betroffenen Menschen in unserem Land. Sie können hierdurch auch in Zukunft gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe erfahren sowie Rentenansprüche erwerben.“ 

In der zweiten Rahmenvereinbarung stehen die Themen Qualitätssicherung und Gewaltprävention in WfbM im Mittelpunkt. Eckpunkte der „Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention in nordrhein-westfälischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ sind unter anderem die Unterstützung der Einrichtungen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung sowie das aktive Einbeziehen der Beschäftigten bei den oben genannten Themen. Vereinbarungspartner sind das Landesarbeitsministerium, die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte und der WfbM, die Akteure der Arbeitsmarkt- und Sozialverwaltung, die Landschaftsverbände sowie der Berufsverband der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung.

Für das Thema Gewaltprävention sieht die Vereinbarung zum Beispiel vor, dass Werkstätten, die der Vereinbarung beitreten, ein eigenes Schutzkonzept vorhalten sollen, das aus einer Präventions- und einer Interventionsstrategie besteht. Vorgesehen ist auch, dass die Menschen mit Behinderung befähigt und gestärkt werden sollen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen. 

Der Rahmenvereinbarung können auch einzelne WfbM und Werkstatträte beitreten. Letztere haben als Interessenvertretung der Beschäftigten in den WfbM eine wichtige Rolle für die Beteiligung der Beschäftigten an dem Prozess vor Ort.

Reul begrüßt Verbot von rechtsextremistischem „Nordadler“

Minister Herbert Reul begrüßt das Verbot der Vereinigung „Nordadler“ durch Bundesinnenminister Horst Seehofer am heutigen Dienstag, 23. Juni 2020. Maßnahmen gegen die Vereinigung finden seit sechs Uhr in verschiedenen Bundesländern statt. In Nordrhein-Westfalen wurden drei Objekte in Sprockhövel, Vlotho und Wuppertal durchsucht. „Wer Massenmörder glorifiziert und verbrecherische Organisationen verklärt, ist unerträglich für jeden Demokraten. Ich bin dem Bundesinnenminister sehr dankbar für seine klare Linie gegen rechte Hetzer“, so Minister Reul.

Bei den Durchsuchungen wurde vor allem Propagandamaterial sichergestellt. Insgesamt waren über 50 Polizistinnen und Polizisten des Landes Nordrhein-Westfalen hierbei im Einsatz. Die verbotene Gruppierung bekennt sich ausdrücklich zum Nationalsozialismus an sich und zu maßgeblichen Repräsentanten des Nationalsozialismus, propagiert eine Vorbildfunktion des Nationalsozialismus und macht damit die demokratische Staatsform verächtlich. Ideologisch spricht sich die Vereinigung für die Neuerrichtung eines nationalsozialistischen Staates aus. Diesem Zweck sollte als vorbereitende Maßnahme ein Siedlungsprojekt dienen, welches vorsieht, dass die Mitglieder an einem ländlichen Ort zusammenziehen, um unter Gleichgesinnten leben und ihre nähere Umgebung nationalsozialistisch missionieren zu können. Die Vereinigung nutzt insbesondere Möglichkeiten des Internets, um ihre antisemitische, rassistische und fremdenfeindliche Ideologie zu verfolgen. Insgesamt gibt es in Deutschland dutzende Mitglieder, zwei wohnen in Nordrhein-Westfalen. Das Verbot von „Nordadler“ ist das 20. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch den Bundesinnenminister und bereits das dritte in diesem Jahr. „Das sind klassische Neonazis, die unverhohlen Hitler und seine Schergen bewundern und versuchen, diese Ideologie in die heutige Zeit zu retten. Es ist gut, dass wir auf allen Ebenen, ob im Netz oder im realen Leben diesem Spuk Einhalt gebieten“, so Reul.

  • Der Abschluss der NRW-Soforthilfe 2020 bedeutet aber selbstverständlich kein Ende der Corona-Hilfen für betroffene Unternehmen. Nordrhein-Westfalen hat sich frühzeitig – auch im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz – für weiterführende Hilfen beim Bund eingesetzt. 
  • Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte beschlossen für die – ich zitiere – „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“. Die Hilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von Juni bis August 2020.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Demnach muss der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr liegen. Solo-Selbstständige und Freiberufler im Haupterwerb sind ebenfalls antragsberechtigt.
  • Der Bund erstattet den Unternehmen 40, 50 oder maximal 80 Prozent der Fixkosten je nach Umsatzminus im geförderten Monat.
  • Die Förderhöhe lehnt sich eng an die Soforthilfe an: Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate (9.000 Euro), bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten sind es 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate (15.000 Euro).
  • Darüber hinaus unterstützt der Bund diesmal auch deutlich größere Mittelständler: Sie können maximal 50.000 € pro Monat für maximal drei Monate erhalten.
  • Da hat der Bund unsere Idee einer höheren Förderung für größere Unternehmen also aufgegriffen. Leider gilt das nicht für den Unternehmerlohn, der für viele Solo-Selbstständige und Kleinunternehmerinnen und Unternehmer wichtig ist. 
  • Anders als bei der Soforthilfe, wo wir einspringen und durch unsere NRW-Vertrauensschutzregelung kurzfristig helfen mussten, hat die Bundesregierung dies immerhin von Anfang an klargestellt.
  • Deshalb stellen wir zusätzlich eigene Mittel bereit: Wie der Ministerpräsident gestern angekündigt hat, wollen wir die Bundes-Überbrückungshilfe um eine Pauschale von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate ergänzen. Dies gilt wie bei der Soforthilfe für Solo-Selbstständige und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die Beantragung erfolgt über den Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer. 
  • Damit stellt das Land bei angenommenen 100.000 Antragstellern zusätzliche 300 Millionen Euro bereit, damit die für Wirtschaft wichtigen kleinen Unternehmerinnen und Unternehmer auch für ihre persönliche Zukunft Planungssicherheit gewinnen. 
  • Förderfähig sind Fixkosten wie: 
  • Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten sowie Grundsteuern und Nebenkosten 
  • Zinsaufwendungen für Kredite, Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
  • Ausgaben für Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen einschließlich EDV
  • Lizenzgebühren, Versicherungen, Abonnements
  • Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zur Beantragung der Überbrückungshilfe 
  • Darüber hinaus sind Personalaufwendungen förderfähig, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind. Sie werden pauschal mit 10 Prozent der Fixkosten angesetzt.
  • Reisebüros können Provisionen, die sie aufgrund Corona-bedingter Stornierungen zurückgezahlt haben, als Fixkosten geltend machen.
  • Zu den weiteren Details der Umsetzung befinden sich die Länder in intensiven Gesprächen mit dem Bund. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie voraussichtlich in der zweiten Juli-Woche über die Überbrückungshilfe ausführlich informieren.
  • Und jetzt freue ich mich auf das Gespräch mit Ihnen.

Zur Info: Zahlen zur NRW-Soforthilfe:

  • Brutto-Anträge: 528.000 im Vol. von 5,5 Milliarden Euro
  • Bewilligungen: 433.000 im Vol. von 4,5 Milliarden Euro
  • Auszahlungen: 430.000 im Vol. von 4,48 Milliarden Euro
  • Nicht genehmigte Anträge: 92.000 – 961 Millionen Euro
  • Noch in Prüfung: 2700 Anträge in Höhe von 28 Millionen Euro
  • 99,5 der bewilligten Anträge sind ausbezahlt 
  • 0,5 Prozent sind in Prüfung, z.B. verbundene Unternehmen, Firmeninhaber mit mehreren Betrieben
  • Differenzen zum Dashboard von IT.NRW bei den bewilligten Anträgen ergeben sich aus unterschiedlicher Zählweise

Verdacht muss vollständig aufgeklärt werden 

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss III (“Kleve”) hat heute Zeugen danach befragt, ob ein Polizeibeamter der Kreispolizeibehörde Kleve vorzeitig gewusst hat, dass mit Amad A. die falsche Person in Haft saß. Dazu der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für den PUA III, Oliver Kehrl: 

Ein kürzlich aufgetauchter Vermerk der Staatsanwaltschaft Braunschweig legte den Verdacht nahe, dass ein Polizist bereits während der Inhaftierung erfahren haben soll, dass mit dem Syrer Amad A. der Falsche in Haft saß. „Dieser Verdacht muss zwingend aufgeklärt werden, vollständig und vollumfänglich. Auch hier gilt die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Koalition und des Innenministers.“ Deshalb hatten sich die anderen Fraktionen der Initiative die CDU angeschlossen, umgehend eine erneute Befragung des Polizisten sowie der Staatsanwältin beantragt, die diesen Vermerk angefertigt hatte. 

„Nachdem der Ausschuss in der Vergangenheit bereits Verschwörungstheorien widerlegen konnte, muss nun dieser Vorwurf aufgeklärt werden“, betont der CDU-Obmann. Die Staatsanwaltschaft Kleve hat bereits das Vernehmungsprotokoll des PUA vom November 2019 angefordert. In seiner ersten Vernehmung im NRW-Landtag hatte Polizist G. ein solches Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht erwähnt. „Dass der SPD-Abgeordnete Sven Wolf sich berufen fühlte, ungefragt dem Generalstaatsanwalt Düsseldorf Ermittlungstipps zu geben, hat der Aufklärung der Vorwürfe einen Bärendienst erwiesen, denn der geladene Polizeibeamte konnte sich so auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen. Wir werden – anders als die SPD-Fraktion – nicht in ein laufendes Ermittlungsverfahren eingreifen und vertrauen darauf, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft die Vorwürfe bald aufklären wird. Wir werden an der Sache dran bleiben”, sagt Kehrl zu. 

Dietmar Panske und Christos Katzidis

Null Toleranz bei Gewalt gegen Polizeibeamte  

Etwa jeder zweite Polizeibeamte ist im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen Opfer von Angriffen geworden. Wer für die Gemeinschaft seine Gesundheit und sein Leben riskiert, wer hilft und rettet, verdient den Respekt und die Anerkennung aller Bürgerinnen und Bürger. Daher debattierte der Landtag von Nordrhein-Westfalen auf Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen in einer Aktuellen Stunde über Gewalt gegen Polizeibeamte. Dazu der CDU-Abgeordnete Dietmar Panske und der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christos Katzidis:

Dietmar Panske: „Unsere Polizisten leisten einen wichtigen Dienst für uns, sie haben unseren Schutz, unseren Respekt und vor allem unsere uneingeschränkte Unterstützung verdient. Gewalt gegen Beamte, die mit kleinen Rangeleien des Einsatzalltags anfängt und die erst kürzlich in tödlichen Schüssen endete, ist nicht zu tolerieren. Die Frage, warum Respektlosigkeit gegen Polizistinnen und Polizisten, aber auch andere Einsatz- und Rettungskräfte, immer weiter um sich greift, müssen wir für alle Polizistinnen und Polizisten stellen, auf die im Einsatz eingeprügelt und eingetreten wird, die mit Schusswaffen und Messern bedroht werden, auf die Pyrotechnik gefeuert wird oder auf die Fäkalien geschüttet werden, die bepöbelt, beschimpft und bespuckt werden oder wo arabische Clanfamilien die Durchsetzung von Recht und Ordnung der Polizei im Kollektiv zu verhindern versuchen. Darüber brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte – nicht nur hier im Landtag. Die Antwort kann nicht nur eine Frage von Ausrüstung, Personal und Mitteleinsatz sein. Die Unversehrtheit der Menschen in Uniform symbolisiert die Stärke und Akzeptanz unserer rechtsstaatlichen Ordnung, deshalb sind Angriffe auf den einzelnen Beamten Angriffe auf unsere Grundordnung. Genau das dürfen wir uns nicht hinnehmen – genau deshalb ist der Schutz unserer Polizisten wichtig – als Mitmenschen, als Mitarbeiter und als vollstreckende Repräsentanten dieses Rechtsstaats.“

Christos Katzidis: „Wenn man sich die Lagebilder des BKA zur Gewalt gegen unsere Polizeivollzugsbeamten anschaut, dann sprechen die Zahlen, Daten und Fakten eine eindeutige Sprache: Die Gewalttaten gegen unsere Polizistinnen und Polizisten haben sich in nicht einmal zehn Jahren verdoppelt. Drei Dinge brauchen unsere nordrhein-westfälischen Polizisten heute mehr denn je: Wertschätzung statt Misstrauenskultur, moderne Schutzausstattung statt mittelalterlicher Rüstung und politischen Rückhalt statt politischer Beingrätschen. Genau diese drei Dinge erleben unsere Polizistinnen und Polizisten seit der Regierungsverantwortung von CDU und FDP im Mai 2017 täglich und das war längst überfällig! Wir als CDU-Landtagsfraktion sagen an dieser Stelle unseren Polizistinnen und Polizisten ausdrücklich Danke für ihren täglichen Einsatz für unser Land! Danke dafür, dass unsere Polizistinnen und Polizisten täglich ihre Gesundheit und ihr Leben für unsere Freiheit und unsere Verfassung aufs Spiel setzen. Wir werden unseren Kurs der Null-Toleranz-Politik gegen Straftäter konsequent fortführen! Und wir als CDU-Landtagsfraktion werden auch weiterhin jederzeit hinter unsere Polizistinnen und Polizisten stehen!“

Schnelle und Plonsker zur Braunkohleplanung

Grünen ist der Wald wichtiger als die Menschen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat sich in einer Aktuellen Stunde mit den Braunkohleplanungen im Rheinischen Revier befasst. Dazu sprachen für die CDU-Landtagsfraktion die Abgeordneten Thomas Schnelle und Romina Plonsker:

Thomas Schnelle: „Deutschland steigt nach der Atomenergie auch aus der Kohleverstromung aus – einzigartig für ein Industrieland. Der Kompromiss der Kommission ,Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ bringt Klima, Strukturwandel und Versorgungssicherheit in Einklang und ist mit überwältigender Mehrheit beschlossen worden. Bündnis 90/Die Grünen entfernen sich nicht nur immer weiter von diesem hart errungenen Kompromiss, sie wollen ihn nun torpedieren.

Grundlage der beschlossenen Umsiedlungen von Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath ist allein die Leitentscheidung von 2016, die Bündnis 90/Die Grünen mit getroffen hat. Ihnen war die Rettung des Forstes aufgrund seiner großen Öffentlichkeitswirkung aber immer wichtiger, als sich um die Dörfer zu kümmern. Die Landesregierung wird die Leitentscheidung für das Rheinische Revier bis zum Jahresende an die neuen Kohlebeschlüsse anpassen. Diese neuen Entscheidungen zur Braunkohlenplanung werden die Ergebnisse der Kohlekommission 1 zu 1 umsetzen und die Anliegen der Tagebauranddörfer berücksichtigen. Es wäre schön, wenn die Grünen die Menschen im Abbaugebiet von Garzweiler II und Hambach nicht weiter als Spielball für ihre Interessen nutzen.“

Romina Plonsker: „Für einen gelingenden Klimaschutz brauchen wir die Grünen nicht, im Gegenteil: Sie hatten 2016 ihre Chance und haben sie nicht genutzt. Ihre Leitentscheidung hat sogar für eine breite Verunsicherung und Unzufriedenheit geführt. Dabei bestreitet keiner aus CDU, FDP, SPD und Grüne die Notwendigkeit einer Anpassung der Braunkohleplanung auf Basis der WSB-Empfehlung. Nur im Gegensatz zu den Grünen wollen und werden wir diesen gesellschaftlicher Konsens 1 zu 1 umsetzen.

Die Menschen im Rheinischen Revier haben bereits herausragende Leistungen bei ihrer eigenen Umsiedlung erbracht, denn mit dem Dorf muss auch die Seele des Dorfs umziehen. Wir als NRW-Koalition kümmern uns um Mensch und Natur, die Grünen hingegen nur um die Bäume im Hambacher Forst. Wir gehen die Energiewende technologieoffen an und setzen auf die Innovationsfreude der Unternehmen und der vielen Forscher und Entwickler. Die eingereichten Projekte bei der Zukunftsagentur sind doch der beste Beweis, wie Beteiligung von Unternehmen, Wissenschaft, Kommunen und Zivilgesellschaft an der Energiewende funktioniert.“

Jens Kamieth zur Halbierung der Elternbeiträge 

Entlastung der Eltern im Juni und Juli ist familienfreundlich und fair

Zur Entlastung der Eltern in der Corona-Krise werden die Beiträge für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen für Juni und Juli zur Hälfte erlassen. Darauf hat sich die Landesregierung mit den Kommunen verständigt. Dazu der familienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jens Kamieth:

„Familien haben während der Corona-Pandemie hervorragendes geleistet. Ihnen gebührt unser Dank und unsere Anerkennung. Nicht zuletzt die Disziplin innerhalb von Familien ermöglicht es uns heute, über Lockerungen hin zu einer verantwortungsvollen Normalität zu gelangen. Durch erneut erweiterte Betreuungsangebote ab dem 8. Juni erreichen wir auch im Bereich der Kindertagesbetreuung einen Meilenstein auf dem Weg Richtung Regelbetrieb. Alle Kinder können dann wieder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen. Die NRW-Koalition setzt damit ihr klares Konzept der schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen konsequent fort.

Es war ein wichtiges Signal der Entlastung für unsere Familien, die Elternbeiträge im April und Mai vollständig auszusetzen. Für alle, die sprichwörtlich den Laden am Laufen gehalten haben, war die Befreiung von Beiträgen gleichzeitig ein Zeichen der Anerkennung. Als klares familienpolitisches Signal übernehmen Land und Kommunen im Juni und Juli die Hälfte der anfallenden Kosten. Elternbeiträge sind ein Baustein zur Finanzierung des Systems der Kindertagesbetreuung. Hinzu kommen Mittel aus Bund, Land und Kommunen. Die gefundene Lösung ist ein fairer und ausgewogener Kompromiss, der Eltern entlastet und erbrachte Leistung angemessen in Rechnung stellt.“

Daniel Sieveke zur Bekämpfung von Kinderpornografie

Wer Kinder missbraucht, ist ein Seelen-Mörder

Ausgehend vom Ermittlungsverfahren „Lügde“ hat das Innenministerium vor gut einem Jahr die Stabstelle „KiPo“ eingerichtet. Innenminister Herbert Reul zog im Landtag eine erste Bilanz, was bisher in Nordrhein-Westfalen vermehrt gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie unternommen wurde und weitergehend getan wird. Dazu der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Daniel Sieveke:

„Was innerhalb eines Jahres in die Wege geleitet worden ist, ist mehr als beachtlich: In den Kreispolizeibehörden arbeiten seit Bekanntwerden des Tatkomplexes Lügde viermal so viele Ermittler – rund 400 Polizeibeschäftigte – im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Im Bereich des Landeskriminalamts hat sich die Zahl sogar verfünffacht. Der Innenminister hat es bereits Ende April richtig gesagt: ‚Damit hat Kindesmissbrauch in der Kriminalpolizei von Nordrhein-Westfalen denselben Stellenwert wie Mord.‘ Ich möchte dieses klare und unmissverständliche Statement heute ergänzen. Bei allen Diskussionen über das richtige Strafmaß, über Prävention und Repression oder über Resozialisierung: Wer Kinder missbraucht und wer Kinderpornographie erstellt oder verbreitet, ist ein Seelen-Mörder!

Wir wissen, dass wir bei aller Konzentration auf die Bekämpfung der Täter niemals die Opfer vergessen dürfen. Deshalb gilt mein Dank der Landesregierung und insbesondere unserem Innenminister Herbert Reul dafür, die Versäumnisse der gesamten Gesellschaft in der Vergangenheit offen und ehrlich einzugestehen und einen deutlichen Vorzeichenwechsel inzwischen nachweislich vorgenommen zu haben! Ebenso möchte ich dem Team der Stabstelle danken und allen Polizeibeamtinnen und -beamten und den Polizeibeschäftigten insgesamt, die in diesem überaus schwierigen Feld arbeiten und mitwirken, indem sie Missbrauchsfälle aufklären und das Dunkelfeld weiter aufhellen.“

Fabian Schrumpf zum Wohnungsmarkt in NRW

NRW-Koalition steht an der Seite der Mieter und Vermieter

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in einer Aktuellen Stunde am Donnerstag über den Wohnungsmarkt in NRW in Zeiten der Corona-Pandemie debattiert. Dazu der Sprecher für Bauen und Wohnen der CDU-Landtagsfraktion, Fabian Schrumpf:

„Die Corona-Pandemie stellt jeden Einzelnen von uns auf eine harte Probe und wird auch vor der Bau- und Immobilienbranche und den Wohnungsmärkten halt machen. Der SPD geht es mit ihrem heutigen Antrag aber offenbar nicht um die Lösung von Problemen, die durch die Pandemie verursacht werden, sondern um den Versuch, insbesondere die neue Mieterschutzverordnung zu diskreditieren und so ihren Kommunalwahlkampf zu stützen. Das ist ebenso durchschaubar wie unseriös. Statt konstruktiver Vorschläge zur Problemlösung verweist sie auf ihre Mottenkiste voller gescheiterter wohnungspolitischer Maßnahmen.

Die Probleme der Corona-Krise gelten für die Vermieter ebenso wie für die Mieter in unserem Land, denn wir sind in NRW nicht nur ein Mieterland, wie es im SPD-Antrag heißt, sondern auch ein Land der Kleinvermieter. Deshalb gilt es, beide Seiten – Mieter und Vermieter – gleichermaßen in Corona-Zeiten zu schützen! Von den Stundungsmöglichkeiten des Mieterschutzgesetzes des Bundes wird bislang kaum Gebrauch gemacht. Vielmehr werden bei Zahlungsschwierigkeiten individuelle Lösungen zwischen den Parteien gefunden. Auch viele Unternehmen der Wohnungswirtschaft verhalten sich in der Krise vorbildlich. Die Mieterinnen und Mieter stehen in der Krise mit den Vermieterinnen und Vermietern zusammen. 

2019 war in NRW ein Rekordjahr für den Wohnungsbau. So wurden knapp 43.000 Wohnungen in Neubauten fertiggestellt. Das ist ein Plus von fast drei Prozent im Vergleich zu 2018 und zugleich die höchste Neubauzahl der vergangenen zehn Jahre. Dies macht deutlich, dass wir mit unserer Bau- und Wohnungspolitik in NRW auf dem richtigen Weg sind. Wir sorgen für mehr Wohnraum in allen Marktsegmenten und schützen die Mietrinnen und Mieter mit passgenauen Instrumenten. Die NRW-Koalition steht an der Seite der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und damit auch an der Seite der Mieter und Vermieter.“

Florian Braun zum LTE und 5G-Netzausbau 

Mit 5G in die industrielle Zukunft

Die NRW-Koalition will den flächendeckenden Ausbau des Mobilfunknetzes in Nordrhein-Westfalen weiter vorantreiben. Um diesen Prozess zu beschleunigen, hat die NRW-Koalition einen Antrag in den Landtag eingebracht. Dazu erklärt der digitalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Florian Braun: 

„Wir wollen die Netzabdeckung für alle. Dafür sollen das LTE-Mobilfunknetz weiter ausgebaut und 5G-Netze aufgebaut werden. Der 2018 von der Landesregierung geschlossene Mobilfunkpakt mit den führenden Mobilfunkanbietern in unserem Land zeigt beim LTE bereits Wirkung: Mehr als 3600 Mobilfunkstandorte wurden aufgerüstet. Gerade im ländlichen Raum, bei Feld, Wald und Flur sowie an Verkehrstrassen müssen wir aber noch nachlegen. Gleichzeitig müssen wir schon zur nächsten Mobilfunkgeneration schauen: Mit dem 5G-Standard können mobile Verbindungen nicht nur schneller, sondern es können auch besonders viele Verbindungen gleichzeitig und ausfallsicher aufgebaut werden. 

Im persönlichen Alltag reichen die Qualitäten eines LTE-Netzes normalerweise bei weitem aus. Allerdings benötigen wir die Vorteile von 5G für industrielle Prozesse und Automatisierung, für die Vernetzung von Maschinen mit Echtzeitübertragung oder das autonome Fahren. Mit 5G-Netzen schaffen wir insbesondere für unsere mittelständischen Regionen und produzierenden Unternehmen einen echten internationalen Standortvorteil und ermöglichen neue Geschäftsmodelle. Mit derzeit 27 5G-Städten und -Gemeinden ist Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit den meisten 5G-Kommunen in Deutschland. Diesen Spitzenreiterwert wollen wir weiter ausbauen. Leuchtturmprojekte sind dabei unter anderem die WILO Smart Factory, die e.GO Smart Factory und der 5G Industry Campus Aachen. Mit der 5G-Strategie der Landesregierung sowie dem Förderwettbewerb 5G.NRW werden die richtigen Impulse gesetzt, denn mit 5G stellen wir die Weichen für die industrielle Zukunft unseres Landes.“

Jochen Klenner zur Initiative der NRW-Koalition

Plasmaspende rettet Leben

Das Land Nordrhein-Westfalen wird künftig Spenden von Blutplasma weiter unterstützen und die medizinischen Möglichkeiten noch bekannter machen. Darüber wurde auf Antrag von Fraktionen von CDU und FDP im Landtag beraten. Dazu erklärt der CDU-Abgeordnete Jochen Klenner:

„Plasmaspenden sind schon jetzt die Rettung für viele Patienten und hoffentlich auch für viele Erkrankte an Covid-19 und somit Hoffnungsbringer in dieser Pandemie. Deshalb wollen wir als NRW-Koalition jetzt Aufklärung und Forschung bei diesem Thema stärken. An einem Corona-Impfstoff wird mit Hochdruck gearbeitet. Aber ein solcher Prozess dauert, deshalb macht es Hoffnung, wenn eine Blutplasmaspende zumindest helfen kann, schwere Krankheitsverläufe zu lindern und so Menschenleben zu retten. Plasmaspenden von genesenen COVID-19-Patienten könnten eine Möglichkeit sein, Schwerstkranke schnell zu versorgen. Auch in Deutschland sehen Ärzte eine gute Therapieoption und auch in NRW möchten wir diese Chancen stärker nutzen: An den Unikliniken und ersten weiteren Krankenhäusern wird die Therapie Covid-19-Patienten angeboten.

Die Anwendung der Antikörpertherapie mittels Blutplasma-Transfusion ist sinnvollerweise in eine wissenschaftliche Studie einzubetten. Deshalb schlagen wir als NRW-Koalition eine Initiative des Landes zur Förderung der Plasmaspende vor, die zum Beispiel als Informationskampagne in Krankenhäusern, Arztpraxen und den sozialen Netzwerken gezielt genesene Corona-Patienten anspricht. Darüber hinaus soll das Land Nordrhein-Westfalen klinische Studien zum Einsatz von Antikörpern gegen Sars-CoV-2 in den Unikliniken des Landes unterstützen.“

Marco Schmitz zur beruflichen Ausbildung während Corona

Klare Perspektiven und faire Chancen beim Start ins Berufsleben

Die Corona-Pandemie macht auch vor Ausbildungsbetrieben nicht Halt. Auf Antrag von CDU und FDP hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen beraten, wie Ausbildungen während der Corona-Pandemie sichergestellt und wie für Auszubildende und Betriebe eine Perspektive geschaffen werden kann. Für die CDU-Landtagsfraktion sprach im Plenum Marco Schmitz MdL: 

„Von den rund 120.000 jungen Menschen, die jedes Jahr in Nordrhein-Westfalen eine Ausbildung beginnen, werden viele in Branchen ausgebildet, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie betroffen sind. Gerade die Hotellerie, Gastronomie sowie der Handel spielen hier eine maßgebliche Rolle. Auszubildende, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Ausbildung nicht wie geplant fortsetzen können, benötigen unsere Unterstützung. Wir wollen und müssen zudem denen Perspektiven aufzeigen, die aufgrund der Pandemie keine Ausbildung in ihrem Wunschberuf beginnen können. 

Bund, Länder, Wirtschaft, Gewerkschaften und die Bundesagentur für Arbeit haben bereits Maßnahmen ergriffen, um Auszubildende insolventer Firmen aufzufangen. Ab sofort sollen Betriebe, die Auszubildende von insolventen Firmen übernehmen, eine staatliche Prämie bekommen. Zudem soll die Beratung von Jugendlichen und Betrieben noch gezielter und in diesen Phasen auch mit mehr digitalen Formaten unterstützt werden. Es muss unser Ziel sein, dass begonnene Ausbildungen zu Ende geführt und Abschluss- und Gesellenprüfungen durchgeführt werden können. Wenn die jungen Menschen ihr Abschlusszeugnis oder ihren Gesellenbrief in der Hand halten, ist dies schon ein großer Schutz vor Arbeitslosigkeit und hilft beim Einstieg in das reguläre Berufsleben. Ich möchte dafür vor allem allen ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern bei den Kammern, die in der Pandemie und bei stark verdichteten Prüfungsterminen bereit sind, Prüfungen durchzuführen, meine größte Wertschätzung ausdrücken. 

Für das Gelingen von Ausbildung gerade zur jetzigen Zeit ist eine intensive Zusammenarbeit von Betrieben, Auszubildenden, Sozialpartnern, Kammern, der Bundesagentur für Arbeit, Jobcentern sowie der Landesregierung nötig. Wir haben in NRW das große Glück, hier auf eine beständige Zusammenarbeit zurückgreifen zu können. So hat NRW bereits unterstützende Maßnahmen ergriffen, um Prüfstellen bei verschobenen und noch anstehenden Abschlussprüfungen zu unterstützen. Auszubildende, die aufgrund von Insolvenz oder Betriebsschließung ihre Ausbildung nicht abschließen können, haben die Möglichkeit, an dem Beschulungsangebot ihrer Fachklasse so lange teilzunehmen, bis sie eine neue Stelle oder etwas anderes gefunden haben. Aufbauend auf dieser Zusammenarbeit gilt es jetzt, weiterhin gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, um Auszubildende sowie Betriebe nachhaltig zu unterstützen. Die Entschließungsanträge von SPD und Grünen zu diesem Thema allerdings enthalten vor allem Forderungen, die auch schon in der Vor-Coronazeit gestellt worden sind und mit der aktuellen Situation nichts zu tun haben. Ideen von gestern sind aber keine Lösungen für heute, geschweige für morgen. Der Anspruch der NRW-Koalition hingegen ist, jungen Menschen trotz Corona klare Perspektiven und faire Chancen beim Start in ihr Berufsleben zu bieten. 

CDU, FDP und SPD bringen Gesetz zur Kommunalwahl auf den Weg

Grüne Befindlichkeiten überlagern Gemeinsamkeit der Demokraten

Um den besonderen Anforderungen in Zeiten der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, werden die Fraktionen von CDU, SPD und FDP im NRW-Landtag das „Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020“ ändern. Während zwischen allen Fraktionen Einigkeit beim Termin besteht, wollen die Grünen im Landtag, die lange Zeit Zustimmung signalisierten, den Antrag nun nicht mehr mittragen. „Statt grüner fraktionsinterner Petitessen hätten wir uns ein klares Signal aller demokratischen Fraktionen im Landtag gewünscht“, kritisiert der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen:

„Die Kommunalwahl in NRW ist die größte Wahl 2020 in Deutschland. Wahlen, gerade Kommunalwahlen, sind ein Hochamt der Demokratie, deshalb ist es gut, richtig und notwendig, dass sich alle demokratischen Parteien und Fraktionen darauf verständigt haben, am 13. September 2020 als Wahltermin festzuhalten. Während Einigkeit beim Termin besteht, wollen die Grünen im Landtag den Antrag jetzt nicht mehr gemeinsam mit CDU, FDP und SPD mittragen – und damit auch nicht den von ihnen oft vollmundig propagierten Schutz von Minderheiten. Dieses unverständliche und für uns nur mit fraktionsinternen Abstimmungsproblemen zu erklärende Verhalten erweist der Demokratie im Land einen Bärendienst.

Diese Kommunalwahl 2020 wird auch unter den herausfordernden Bedingungen einer andauernden Pandemie mit den vorgenommen Änderungen des Kommunalwahlgesetzes rechtssicher und fair für Kandidatinnen und Kandidaten, Wählerinnen und Wähler sowie die eingesetzten freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer durchgeführt werden. 

Vier Punkte sind uns dabei wichtig:

•         Abmilderung der Auswirkungen von Kontaktbeschränkungen auf die Durchführung von Aufstellungsversammlungen und die daran anknüpfende Sammlung von Unterstützungsunterschriften insbesondere von kleineren Parteien und Wählergruppen, wenn sie bisher nicht in kommunalen Vertretungen oder Parlamenten vertreten waren

•         Gewinnung einer ausreichenden Zahl von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern und die Verminderung der Corona-bedingten Mehrbelastungen für Wahlvorstände im Urnenwahlraum oder bei der Ermittlung der Briefwahlresultate

•         Bildung größerer Stimmbezirke, um die Anzahl der benötigten Urnenwahlvorstände und -wahlräume bei Bedarf deutlich zu reduzieren.

•         Verlängerung des Zeitraumes für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Den Wahlvorschlagsträgern stehen für die Vorbereitung ihrer Wahlteilnahme zusätzliche elf Tage zur Verfügung.

Diese wichtigen Änderungen zum Schutz von Minderheiten und zur Berücksichtigung der Besonderheiten, die sich für die Durchführung der Kommunalwahl aus der Corona-Pandemie in diesem Jahr ergeben, findet die Zustimmung von drei der vier demokratischen Fraktionen im Landtag. Auch der Städte- und Gemeindebund in NRW begrüßt die Regelung. Statt der Beschäftigung mit grünen Petitessen in einem Entschließungsantrag hätten wir uns ein eindeutiges und klares Signal aller demokratischen Fraktionen im Landtag gewünscht.“

Henning Rehbaum zu Maßnahmen für die Wirtschaft in NRW 

Jetzt Konjunkturimpulse für Wachstum und Arbeitsplätze setzen

Auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP hat der Landtag über Maßnahmen für die nordrhein-westfälische Wirtschaft debattiert, auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu reagieren. Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Henning Rehbaum:

„Vor allem Handel, Tourismus, der Dienstleistungssektor und weitere kleine und mittelständische Betriebe sind durch die Corona-Pandemie stark betroffen, wir erleben einen wirtschaftlichen Abschwung historischer Dimension. Bund und das Land NRW haben binnen Tagen ein effektives Krisenmanagement hochgefahren. Jetzt müssen wir alles vorbereiten, damit die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mit Millionen Beschäftigten bald wieder durchstarten kann. Deswegen stellen wir diesen Antrag mit Konjunkturimpulsen jetzt – mitten in der Krise.

Wir als NRW-Koalition haben einen klaren Kurs: Schäden der Coronakrise für Unternehmer und Arbeitnehmer möglichst gering halten, den Abschwung möglichst kurz halten und beim Aufschwung in Deutschland und Europa die ersten sein. Das Gute ist, dass NRW schon vor Corona wichtige Weichen gestellt hat mit konsequentem Bürokratieabbau und mit der Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung, mit schnelleren Genehmigungsverfahren, mit Investitionen in Klimaschutz und mehr Geld für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung.

Die Angebotsseite zu stärken ist wichtig, aber auch die Nachfrageseite braucht jetzt Impulse. Öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Straße, Schiene und Glasfaser können die Konjunktur im Baugewerbe ankurbeln. Mit der Lockerung der Vergaberichtlinien für Kommunen an Handwerker haben wir bereits früher gute Erfahrungen gemacht. Die Aufträge müssen unkompliziert und schnell vergeben werden können. Eine große Chance für NRW als Industrie- und Energieland sind Investitionen in Klimaschutz und Energiewende. Wir wollen unsere Stärken ausspielen und Klimatechnologie ,Made in NRW‘ in Industriearbeitsplätze und Wirtschaftswachstum ummünzen.

Zur Wahrheit gehört zudem: Wenn wir als CDU in den letzten Jahren jede Strophe des Wunschkonzerts von SPD mitgesungen hätten, wären jetzt keine Spielräume für Hilfsprogramme: nicht für milliardenschwere Soforthilfen für Unternehmen, das Erlassen von Kitabeiträgen noch für Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld.“

Aus der Landesregierung

Weitere Schritte des Nordrhein-Westfalen-Plans werden umgesetzt – zielgerichtete Anpassung der Corona-Schutzmaßnahmen

Ab Samstag, 30. Mai 2020, gelten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregierung weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen entsprechend der jüngsten Verständigung zwischen Bund und Ländern, Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen in Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Kultureinrichtungen sowie Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Seit den ersten Öffnungen am 20. April ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Lag sie im April im Wochendurchschnitt noch bei deutlich mehr als 500, liegt sie – Stand heute – landesweit bei 102. Den Menschen in unserem Land gebührt ein großer Dank. Das verantwortliche, rücksichtsvolle Verhalten der übergroßen Mehrheit beim Umgang mit der Covid-19-Pandemie erlaubt es uns, weitere Schritte unseres Nordrhein-Westfalen-Plans umzusetzen. Wir können unseren umsichtigen Kurs stufenweiser Öffnungen fortsetzen und damit den nächsten Schritt in eine verantwortungsvolle Normalität gehen. Wir setzen dabei weiter auf die Vernunft und die Eigenverantwortung der Menschen in unserem Land. Unverändert gilt es, wo immer möglich Abstand zu halten und verantwortungsvoll sich selbst und anderen gegenüber zu handeln.“

Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für einzelne Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen. Dieses Vorgehen bietet den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen gleichzeitig Gesundheitsschutz sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit für das wirtschaftliche und öffentliche Leben. Öffnungen finden unter stetiger Evaluierung und ausdrücklichem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens statt. Bei den genannten Daten handelt es sich ebenfalls ausdrücklich um Zieldaten, bei denen auch von Abweichungen auszugehen ist. 

Die entsprechende rechtliche Verordnung wurde am Mittwoch, 27. Mai 2020 verkündet und tritt am 30. Mai 2020 in Kraft. Sie ist auf www.land.nrw abrufbar. 

Die neuen Regelungen im Einzelnen

Folgende Erleichterungen sieht die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen ab dem 30. Mai 2020 vor: 

  1. Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln

Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist. 

Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen. 

  1. Kultureinrichtungen

Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.

  1. Sport

Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.

  1. Ferienangebote

Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Ferienreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.

  1. Messen, Kongresse, Tagungen

Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.

Landesregierung beschließt Pflegebonus: Land übernimmt 106 Millionen Euro für Corona-Prämie

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am Dienstag, 26. Mai 2020, die Aufstockung des sogenannten Pflegebonus für Beschäftigte in der Altenpflege auf bis zu 1.500 Euro beschlossen. Die von der Bundesregierung geplanten maximal 1.000 Euro werden von der Landesregierung um bis zu 500 Euro aufgestockt. Die dafür geplanten Mittel belaufen sich auf insgesamt rund 106 Millionen Euro.

„Ich freue mich sehr, dass die Arbeit der rund 260.000 Beschäftigten in der Altenpflege mit dem Pflegebonus gewürdigt wird. Ich gönne ihnen den Bonus von Herzen. Ich fordere diejenigen Arbeitgeber in der Pflege, die bisher keinen Tarifvertrag einhalten, auf, endlich Tariflöhne zu zahlen. Wahre Würdigung von Arbeit drückt sich auch durch tarifliche Entlohnung aus.“

Die am Freitag, 15. Mai 2020, vom Bundesrat beschlossene Initiative aus Nordrhein-Westfalen bekräftigt die Notwendigkeit einer verbesserten, allgemeinverbindlich und tariflich verankerten Vergütung für Pflegekräfte. Von der Bundesregierung wird ein entsprechendes Konzept für eine solche bundesweite Regelung erwartet. Minister Laumann dazu: „Bei aller Freude über die Prämie werde ich nicht müde, zu betonen, dass die Prämie nur der erste Schritt sein kann. Dauerhafte Wertschätzung kann es vor allem mit zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelten, flächendeckenden Tarifverträgen geben. Das hat auch der Bundesrat erkannt. Hierfür werde ich mich beharrlich weiter einsetzen.“

Der Bundesgesetzgeber sieht eine Corona-Prämie auf Grundlage der Sozialen Pflegeversicherung mit einer Staffelung der Prämie in fünf Gruppen zwischen 100 Euro und 1.000 Euro vor. Die Beträge können durch Land, Einrichtungsträger und Arbeitgeber, deren Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages eingesetzt werden, entsprechend der Staffelung auf 150 Euro bis 1.500 Euro erhöht werden.

Danach sind in Nordrhein-Westfalen folgende Prämienhöchstbeträge möglich. 

  • Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege oder Betreuung arbeiten: bis zu 1.000 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 500 Euro (Landesaufstockung)
  • Weitere Beschäftigte, die mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege und Betreuung mitarbeiten: bis zu 667 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 333 Euro (Landesaufstockung)
  • Sonstige Beschäftige in den Pflegeeinrichtungen (z.B. Personal in der Verwaltung, Küche, Haustechnik, Gebäudereinigung, Empfangssicherheitsdienst, Garten-/Geländepflege, Wäscherei, Logistik sowie Personal, das nicht unmittelbar oder mindestens bis zu 25 Prozent in der direkten Pflege arbeitet): bis zu 334 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 166 Euro (Landesaufstockung)

Die obenstehende Grundprämie orientiert sich an der Vollzeitbeschäftigung und sieht anteilige Auszahlungen je nach Anstellungsart vor, zum Beispiel bei Teilzeitbeschäftigung. Für Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr sowie Auszubildende ist keine anteilige Auszahlung vorgesehen. Für sie gilt:

  • Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr: 100 Euro (Grundprämie) sowie 50 Euro (Landesaufstockung) 
  • Auszubildende: 600 Euro (Grundprämie) sowie 300 Euro (Landesaufstockung) 

Wann die Prämie ausgezahlt werden kann, steht noch nicht fest. Das Zeitfenster liegt zwischen Mitte Juli 2020 und Mitte Februar 2021. Die Zahlung liegt vor allem in der Verantwortung der Pflegekassen und Einrichtungsträger bzw. Arbeitgeber, denen das Gesetz die Verantwortung für die Auszahlung übertragen hat. Nach den Zeitplanungen des Gesetzes haben die Pflegekassen sicherzustellen, dass alle Pflegeeinrichtungen und Arbeitgeber eine Vorauszahlung in Höhe der gemeldeten Beträge bis spätestens 15. Juli bzw. bis 15. Dezember 2020 erhalten. Die Pflegeeinrichtungen prüfen, ob eine Prämienzahlung bereits durch eine andere Pflegeeinrichtung erfolgt ist oder erfolgen könnte. Bis zum 15. Februar 2021 haben die Pflegeeinrichtungen und Arbeitgeber nach Abschluss des Verfahrens den Pflegekassen die tatsächlich ausgezahlten Prämien anzuzeigen.

Mit Stand 31. Dezember 2017 arbeiten in der ambulanten Pflege 83.864 Beschäftigte, davon 24.047 in Vollzeit und 25.687 in Teilzeit sowie 34.130 weitere Personen (z.B. geringfügig Beschäftigte oder Auszubildende). In der stationären Pflege sind dies 175.888, davon 44.015 in Vollzeit, 65.961 in Teilzeit und 33.112 weitere.

Studie zu Corona-Infektionsrisiko bei Kindern und Beschäftigten: Landesregierung beginnt mit Testreihe in Düsseldorfer Kitas 

Ab dem 8. Juni 2020 wechselt Nordrhein-Westfalen bei der Kindertagesbetreuung von der bisherigen Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb und setzt sein klares Konzept der schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens konsequent fort. Das Familienministerium begleitet in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Düsseldorf und der Stadt Düsseldorf den Schritt zur Rückkehr aller Kinder in die Kindertageseinrichtungen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit einer wissenschaftlichen Modellstudie im Fachgebiet der Virologie. Die Untersuchung ist in ihrem Forschungsauftrag und -umfang bundesweit einzigartig.

Zentrales Ziel der virologischen Studie ist es, zunächst über einen Zeitraum von vier Wochen das Infektionsgeschehen in Betreuungsgruppen von Kindertageseinrichtungen regelmäßig zu untersuchen, um verlässliche Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob es in den Gruppen zu neu auftretenden Infektionsfällen kommt und dadurch Infektionsketten im Umfeld ausgelöst werden. Aus der Verfolgung der Infektionsketten können Hinweise darauf gewonnen werden, wie groß die Rolle von Kindern bei der Verbreitung des Coronavirus ist.

Familienstaatssekretär Andreas Bothe: „Mit den Ergebnissen der Untersuchungen erhalten wir eine wissenschaftliche Grundlage, um unsere Schutzmaßnahmen zu bewerten, daraus Schlussfolgerungen zu ziehen und Maßnahmen wo nötig weiter zu verbessern. Die Erkenntnisse werden allen Beteiligten noch mehr Handlungssicherheit im Umgang mit der Pandemie geben. Ziel ist es, die Dynamik des Infektionsgeschehens noch besser zu verstehen, damit wir die Ausbreitung des Virus so gut wie möglich eindämmen können.“

Burkhard Hintzsche, Stadtdirektor der Stadt Düsseldorf: Die Tests sind natürlich absolut freiwillig. Doch je mehr Familien und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Kitas sich an der Studie beteiligen, desto besser können neue Erkenntnisse über das Virus getroffen werden. Dadurch erhoffen wir uns natürlich auch, es weiter eindämmen zu können. Die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer haben in den letzten Wochen gezeigt, wie verantwortungsvoll und solidarisch sie mit diesem Thema umgehen, so dass ich sehr zuversichtlich bin, dass sich viele an dieser Studie beteiligen werden.“

Prof. Dr. Jörg Timm, Direktor des Instituts für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf: „Bislang gibt es wenige gesicherte Erkenntnisse, inwieweit Kinder mit Blick auf die Verbreitung des Coronavirus zum Infektionsgeschehen beitragen. Deshalb sind wir froh, dass wir dieses Forschungsprojekt im Auftrag des Familienministeriums in Nordrhein-Westfalen und in Kooperation mit der Stadt Düsseldorf durchführen können.“

Die Testreihe wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf unter Leitung von Prof. Dr. Jörg Timm, und dem Jugend- sowie Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf durchgeführt. Ab dem 10. Juni 2020 geben im Zuge der virologischen Modellstudie rund 5.000 Kinder und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen regelmäßig wöchentlich Speichelproben in ihrer Kita ab. Dafür wurden vorab alle Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf angeschrieben und gebeten, die Informationen an die Eltern der Kinder weiterzugeben, die derzeit ihre Kita besuchen können. Insgesamt sollen 40.000 Speichelproben untersucht werden. Die Teilnahme der Kinder und Erzieherinnen und Erzieher an der Untersuchung erfolgt freiwillig. Die Auswertung der Ergebnisse ist für Juli vorgesehen. 

Das Familienministerium wird den Fokus zudem auf einen weiteren Bereich legen, der mit der Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb berührt ist: nämlich den bestmöglichen Gesundheits- und Arbeitsschutz der in der Kindertagespflege tätigen Erzieherinnen und Erziehern. Dazu ist eine systematische, arbeitsmedizinische Begleitung in Vorbereitung. 

Ministerin Gebauer: Wir schaffen Planungssicherheit für Schülerinnen und Schüler 

Das Ministerium für Schule und Bildung bietet für die schriftlichen Externenprüfungen zu den mittleren Schulabschlüssen in diesem Schuljahr einen zusätzlichen zweiten, früheren Alternativtermin an. Neben den Prüfungen ab dem 3. August erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Möglichkeit, ihre schriftlichen Prüfungen bereits in der Zeit vom 9. bis 18. Juni 2020 abzulegen, ihre mündlichen Prüfungen folgen direkt im Anschluss. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Wir schaffen für die Absolventinnen und Absolventen der Externenprüfungen auch in diesem Schuljahr faire Rahmenbedingungen und sorgen dafür, dass alle Prüfungsteilnehmerinnen und  –teilnehmer trotz der organisatorischen Herausforderungen für die Schulen, Lehrkräfte und Bezirksregierungen ihre weiteren schulischen oder beruflichen Ziele erreichen werden.“

Die Corona-Pandemie hat die regulären Planungen für die Abschlussprüfungen aller Schülerinnen und Schüler, auch derjenigen, die eine Externenprüfung ablegen, gravierend beeinträchtigt. Der Zeitraum für die Durchführung der Externenprüfungen für die mittleren Schulabschlüsse wurde in diesem Jahr von den Abschlussprüfungsverfahren in den Schulen abgekoppelt und zur Verlängerung der Vorbereitungszeit auf das Ende der Sommerferien verschoben.

Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Externenprüfungen, die die Verschiebung nicht nutzen wollen, können auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin an dem Prüfungsverfahren im Juni teilnehmen. Für alle anderen finden die schriftlichen Externenprüfungen ab dem 3. August statt. Alle Absolventinnen und Absolventen werden durch die Bezirksregierungen über die konkreten Prüfungstermine informiert. 

Für die Externenprüfungen 2020 sind rund 2.300 Prüflinge für den mittleren Schulabschluss, den Hauptschulabschluss und den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 angemeldet, davon rund 480 Schülerinnen und Schüler von Ergänzungsschulen. Insgesamt werden bei den Externenprüfungen etwa 7.800 schriftliche Prüfungen und rund 12.300 mündliche Prüfungen abgelegt. 

Schülerinnen und Schüler an Ergänzungsschulen müssen zum Erwerb staatlicher Schulabschlüsse und Berechtigungen Externenprüfungen unter staatlicher Aufsicht ablegen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der Kompetenz- und Wissensstand dieser Schülerinnen und Schüler dem des öffentliche Systems entspricht. 

Ministerin Yvonne Gebauer abschließend: „Alle Schülerinnen und Schüler erhalten die gleiche, sichere und verlässliche Perspektive, um im kommenden Schuljahr an einer allgemein- oder berufsbildenden Schule aufgenommen zu werden – ganz gleich, ob sie vor oder am Ende der Sommerferien ihre Externenprüfung ablegen.“

Nordrhein-Westfalen fördert Pioniere der Umweltwirtschaft und innovative Zukunftsideen

Die große Herausforderung ist es derzeit, die Krise zu meistern und zugleich die Zukunft zu planen. Dabei kann die Umweltwirtschaft in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Rolle spielen. Um die Vorreiterrolle zu festigen, hat das Land den Wettbewerb Klima, Umwelt, Energiewirtschaft und Ressourcenschonung (KUER) ins Leben gerufen. Zum fünften Mal startet jetzt am 1. Juni 2020 der neue KUER.NRW Businessplan Wettbewerb. Die Registrierung ist ab sofort bis zum 31. August online möglich unter www.kuer.nrw.

„Ein Ziel der Umweltwirtschaft ist es, den Schutz natürlicher Ressourcen mit wirtschaftlichem Erfolg zu verbinden. Dies ist die Mixtur, mit der wir die Zukunft nach Corona gestalten können. Erforderlich hierzu sind gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen für nachhaltige Wirtschaftsideen und innovative Ideen“, erklärt NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. „Mit dem KUER Businessplan Wettbewerb fördert das Land Gründerinnen und Gründer sowie Startups, die mit ihren Geschäftsideen zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen.“

Businessplan: KUER.NRW Gründungswettbewerb 

Er wird im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW von pro Ruhrgebiet e.V. mit der Startbahn Ruhr GmbH organisiert. Die Teilnahme ist kostenlos. Fünf Monaten werden Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf ihrem Weg hin zu einem fundierten, eigenständig erarbeiteten Geschäftsplan begleitet. Über 100 Expertinnen und Experten im KUER.Netzwerk stehen als Coach zur Seite – individuell und branchenspezifisch. In Webinaren bzw. Präsenzworkshops wird das notwendige Wissen vermittelt.

Teilnehmen kann jeder, der eine innovative Produkt- oder Dienstleistungsidee in den Branchen Klima, Umwelt, Energieeffizienz und Ressourcenschonung hat. Auch junge Start-ups können mitmachen, die bereits am Standort Nordrhein-Westfalen gegründet wurden und nicht älter als zwei Jahre sind. 

Finanzierung über NRW.SeedCap ausgeweitet 

Zur Frühphasenfinanzierung für Start-Ups der Umweltwirtschaft wurde das erfolgreiche NRW.SeedCap Programm der NRW.BANK finanziell ausgeweitet. Das Beteiligungsprogramm richtet sich jetzt an Jungunternehmen aus allen Branchen, die ein innovatives, wachstumsorientiertes Geschäftsmodell aufweisen und nicht mehr nur an digitale Start-ups. Darüber hinaus können Start-ups, die eine Erstfinanzierung über das Programm erhalten haben, bis 36 Monate nach Gründung eine zweite Finanzierungsstufe beantragen. Bei NRW.SeedCap finanzieren die NRW.BANK und ein oder mehrere Business Angels als Investoren zu gleichen Konditionen in Form einer Beteiligung. Der Finanzierungsanteil der NRW.BANK beträgt zwischen 15.000 und 100.000 Euro. Unterstützt werden Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die nicht älter als 18 Monate sind.

83 Zukunftsprojekte im Rheinischen Revier zur Förderung empfohlen

Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier empfiehlt der Landesregierung 83 Zukunftsprojekte, die zur Beschleunigung des Strukturwandels vorrangig gefördert werden sollen. In den kommenden Wochen und Monaten sollen die Projekte weiterentwickelt werden. „Wir erwarten einen kräftigen Schub für den Strukturwandel im Rheinischen Revier,“ sagte der Aufsichtsratsvorsitzende der Zukunftsagentur, Wirtschaftsstaatssekretär Christoph Dammermann: „Die Projektliste verdeutlicht, mit welch großem Engagement die regionalen Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung die Herausforderungen angehen. Ihre hohe Einsatzbereitschaft ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Gestaltung des Strukturwandels.“  Ralph Sterck, Geschäftsführer der Zukunftsagentur: „Die ausgewählten Projekte leisten einen wichtigen Beitrag zur strategischen Weiterentwicklung unserer Zukunft im Rheinischen Revier. Die Projektliste wurde so zusammengestellt, dass bereits kurzfristig Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte im Rheinischen Revier entstehen.“

„Es war ein hartes Ringen von allen Beteiligten, denn immerhin geht es um die Zukunft einer ganzen Region und der Neugliederung von gewachsenen Wertschöpfungsketten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Unterstützung der besonders betroffenen Kommunen“, resümiert der Landrat des Rhein-Erft-Kreises Michael Kreuzberg, der das Rheinische Revier als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Zukunftsagentur auch schon in der Kommission vertreten hat.

Inhaltlich setzen die Projekte Impulse für neue Wertschöpfung und Beschäftigung unter anderem in den Bereichen Industrie, Digitalisierung, Energie sowie in der nachhaltigen Ressourcenwirtschaft. Dabei wurde großer Wert auf neue Geschäftsmodelle in bestehenden oder neu zu gründenden Unternehmen gelegt. Während einige Vorhaben bereits antragsreif sind, wird an anderen Konzepten in den kommenden Monaten noch weitergearbeitet werden. Die Region und die Landesregierung werden die Projekte in dieser Phase begleiten und danach darüber entscheiden, ob die dann antragsreifen Konzepte gefördert werden können. Kann ein Projekt dann einem Förderprogramm der Bundes- oder Landesregierung zugeordnet werden, erfolgt die konkrete Förderzusage. Projekte, die heute nicht ausgewählt wurden, können für das Regelprogramm weiterentwickelt werden.

Mit dem im Dezember 2019 vorgelegten Wirtschafts- und Strukturprogramm 1.0 hat das Rheinische Revier eine Strukturwandelstrategie erarbeitet. Heute setzt es sie durch die Auswahl zahlreicher konkreter Projektvorschläge um. Damit reagiert das Rheinische Revier auf den von der Bundesregierung beschlossenen vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung. Das Rheinische Braunkohlerevier wird einen großen Teil der mit dem Kohleausstieg einhergehenden Lasten tragen und ist von den dadurch bevorstehenden Strukturumbrüchen am stärksten betroffen. Bereits Ende 2020 wird der erste Kraftwerksblock stillgelegt. Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Strukturmittel sollen in den Kohleregionen Impulse für neue Zukunftsperspektiven setzen. Damit die empfohlenen Projekte zeitnah umgesetzt werden, erwarten Landesregierung und Region von der Bundesregierung einen zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Strukturstärkungsgesetz.

Zum weiteren Verfahren:

  1. Mit der Empfehlung des Aufsichtsrats erhält ein Projekt im regionalen Konsens einen „ersten Stern“ für die „substanzielle Projektidee “. Die Liste der empfohlenen Projekte wird dann durch die Zukunftsagentur mit der Bitte um weitere Prüfung an die Landesregierung übersandt. 
  1. Die Landesregierung prüft die Förderwürdigkeit und Antragsreife der übersandten Projekte. Bei Bedarf sind die Projekte durch den jeweiligen Antragsteller zu qualifizieren. Die Landesregierung (mit allen Ressorts und der Bezirksregierung) und die Zukunftsagentur (inkl. der Revierknoten) begleiten und unterstützen engagiert die Projektqualifizierung in enger Rückkopplung mit den Antragstellern. 
  1. Der Aufsichtsrat trifft Ende August / Anfang September zu einer Sitzung zusammen. Der Aufsichtsrat erhält einen Statusbericht zu Förderwürdigkeit und Antragsreife der beschlossenen Projekte aus Sicht der Landesregierung. Der Aufsichtsrat vergibt für die zu diesem Zeitpunkt antragsreifen Projekte den zweiten Stern „Tragfähiges Vorhaben“.  Dieses Verfahren wird turnusmäßig wiederholt.
  1. Auf dieser Grundlage entscheidet die Landesregierung, welche Projekte zur Bewilligung durch Bundes- oder Landesregierung oder EU zugelassen werden. Eventuell abgelehnte Projekte werden in der nächsten Aufsichtsratssitzung erneut beraten.
  1. Den „dritten Stern“ vergibt der Aufsichtsrat für den erfolgreich identifizierten Förderzugang bei Bundes- oder Landesregierung als „Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier“. Das Projekt ist bewilligungsreif.

Landwirtschaft stützen und Umwelt schützen 

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser sieht im Neuanlauf zur Gestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) eine Chance, die Belange der Landwirtschaft und des Umweltschutzes weiter zu versöhnen. „Wenn wir es richtig angehen, stützen wir die Landwirtschaft und schützen die Umwelt. Ich halte gar nichts davon, diese beiden elementaren Grundlagen unseres Lebens gegeneinander auszuspielen. Sie sind aufeinander angewiesen und wir müssen beide zusammenführen, schützen und wertschätzen“, sagte sie in Düsseldorf. 

Heute treffen sich die Umwelt- und Agrarminister von Bund und Ländern in einer gemeinsamen Videokonferenz, um über die Zukunft der EU-Agrarpolitik zu diskutieren. Teilnehmen werden ebenfalls die für Landwirtschaft und Umwelt zuständigen EU-Kommissare Janusz Wojciechowski (Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) und Virginijus Sinkevicius (Kommissar für Umwelt).

Auch die Landwirtschaft ist derzeit durch einen Corona-bedingt teils prekären Arbeits- und Absatzmarkt beeinflusst. Aber die größte Bedrohung ist und bleibt der Klimawandel. Wochen der Trockenheit lassen auch in diesem Jahr Mindererträge oder Zusatzkosten befürchten. Hinzu kommen neue Vorgaben im Umwelt- und Verbraucherschutz sowie finanzielle Unsicherheiten. 

Ministerin Heinen-Esser: „Wir müssen der Branche bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen unter die Arme greifen. Zugleich müssen wir mit Augenmaß die erforderlichen Weichen stellen, dass die Betriebe künftigen Anforderungen noch besser gewachsen sind. Wenn wir von der Landwirtschaft fordern, Grundwasser und Artenvielfalt zu sichern und Tierwohl zu stärken, müssen wir sie auch fördern – durch faire Preise und zielgerichtete Zuschüsse. Von einer Förderung via Gießkanne müssen wir uns verabschieden. Die Landwirtschaft ist so vielfältig wie die Menschen, die in dieser Branche tätig sind.“

Die EU-Kommission hat durch den Green Deal und aktuell durch die Farm to Fork- sowie die Biodiversitäts-Strategie Grundlagen für eine nachhaltige Lebensmittelerzeugung formuliert. Zu deren Erfüllung soll die GAP nach 2020 wesentlich beitragen. „Aber sie muss neben den erforderlichen ambitionierten Umwelt- und Klimazielen weiterhin auch zur Ernährungssicherheit, zur Einkommenssicherung landwirtschaftlicher Familienbetriebe und zur Stärkung des ländlichen Raums beitragen”, sagte Heinen-Esser.

Trotz Corona-Krise hat der europäische Agrar- und Lebensmittelsektor in den zurückliegenden Monaten die Versorgung sichergestellt. „Diese enorme Leistung sollten wir würdigen. Tag für Tag sorgen die Bäuerinnen und Bauern auf dem Acker und in den Ställen für qualitativ hochwertige Lebensmittel. Hier ist mehr Wertschätzung angebracht – in der gesamten Kette vom Acker bis zum Teller. Und Wertschätzung hat ihren Preis: Mehr Tierwohl, mehr Umweltschutz und höhere soziale Standards gibt es nicht zu Niedrigpreisen. Mittel zum Leben dürfen nicht billig sein, sondern preiswert – ihren Preis wert“, so der Impuls von Ministerin Heinen-Esser im Vorfeld des Weltbauerntages (1. Juni). 

Zahlen, Daten, Fakten zur Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen

  • Rund 30.000 landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften in Nordrhein-Westfalen 1.615.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Das sind rund 47 Prozent der Landesfläche. 
  • 53 % der Betriebe werden im Haupterwerb bewirtschaftet, 47 % im Nebenerwerb. In Haupterwerbsbetrieben wird mehr als die Hälfte des Einkommens in der Landwirtschaft erzielt.
  • Auf den landwirtschaftlichen Betrieben erwirtschaften 117.000 Beschäftigte (davon 52.700 Familienarbeitskräfte) einen Produktionswert von etwa 7,5 Milliarden Euro im Mittel der Jahre 2015-2017.
  • Nutztierhaltung: Hierzulande gibt es 6.800 Betriebe mit Schweinehaltung. Auf diesen Höfen werden knapp 7 Millionen Schweine gehalten. 11.000 Betriebe halten in Nordrhein-Westfalen knapp eine Million Rinder (ohne Milchkühe). In 5.600 Betrieben werden täglich 400.000 Milchkühe gemolken.
  • Im Ackerbau werden Getreide, Mais, Zuckerrüben und andere Feldfrüchte für die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln sowie zur Rohstoffnutzung angebaut. 
  • Die pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse werden einerseits in Hofläden und auf Wochenmärkten direkt an Endverbraucher vertrieben. Andererseits erzeugt die heimische Landwirtschaft über den regionalen Handel Lebensmittel für den täglichen Bedarf, zudem über große Handelsketten und Agrarbörsen auch für die Nachfrage auf den europäischen und globalen Märkten. 

Digitale Modellkommune – Landesregierung unterstützt Projekt zum automatisierten elektrischen Fahren mit 2,7 Millionen Euro

Iserlohn wird zu einem wichtigen Experimentierfeld für automatisiertes elektrisches Fahren. Für das innovative Projekt „A-Bus Iserlohn – New Mobility LAB“ hat Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart vier Zuwendungsbescheide im Gesamtvolumen von 2,7 Millionen Euro an das Projektkonsortium überreicht. Partner sind die Stadt Iserlohn, die Fachhochschule Südwestfalen, die MVG/Märkische Verkehrsgesellschaft und die Stadtwerke Iserlohn.

Minister Pinkwart: „Mobilität und Digitalisierung sind nicht nur Zukunftsthemen in den großen Ballungsräumen, sondern auch in Mittelstädten und im ländlichen Raum. Ich freue mich, dass mit dem Projekt A-Bus Iserlohn ein wichtiges Element unserer Digitalstrategie an den Start geht, dass wir im Rahmen des Großprojekts Digitale Modellkommunen umsetzen. Es hat gute Chancen, große Innovationskraft zu entfalten und Vorbild für andere Regionen zu werden. Ich freue mich, dass der A-Bus Iserlohn dazu eng mit anderen Testfeldern wie zum Beispiel Bergisch.Smart in Wuppertal kooperiert.“

Die Projektpartner planen ein fahrerloses elektrisches Transportsystem mit insgesamt zwei Elektrobussen. Die automatisierten Elektrobusse werden auf einer 1,5 Kilometer langen Teststrecke zwischen dem Bahnhof Iserlohn und dem Campus der Fachhochschule Südwestfalen fahren. Eingesetzt wird ein auf deutschen Straßen bereits zugelassenes und erprobtes automatisiertes Bussystem mit Elektroantrieb. Entlang der Strecke sowie im Betriebshof der Märkischen Verkehrsgesellschaft in Iserlohn sollen Ladesäulen installiert werden, die ihren Strom unter anderem aus Photovoltaikanlagen beziehen. Das Projekt wird von der Fachhochschule Südwestfalen wissenschaftlich begleitet. Deren 2200 Studierende werden doppelt davon profitieren: Sie werden den Bus als Fahrgäste nutzen können und sich damit auch in ihrer Ausbildung beschäftigen.

Mit dem Programm Digitale Modellregionen unterstützt die Landesregierung die Regionen um Aachen, Gelsenkirchen, Paderborn, Soest und Wuppertal dabei, ihre Verwaltung schneller zu digitalisieren, Bürgern und Unternehmen attraktive Angebote zu bieten und mit der Wirtschaft innovative Projekte zur Stadtentwicklung umzusetzen. Insgesamt stehen dafür rund 90 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Mehr als 100 Projektideen wurden bisher eingereicht. Davon sind bereits 55 Projekte an den Start gegangen.