Gute Nachrichten für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Künstler

Finanzielle Unterstützung auch für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Künstler, bei denen die „Soforthilfe“ bislang nicht greift. Wer im März oder April 2020 einen Förderantrag zum Programm „NRW-Soforthilfe 2020“ gestellt hat, kann einmalig 2000 Euro für Lebenshaltungskosten geltend machen.

„Dass die Bundesregierung stur bleibt und verhindert, dass die Corona-Soforthilfen bei Solo-Selbstständigen für den Lebensunterhalt verwendet werden dürfen, ist und bleibt unverständlich. Dazu hatten die NRW-Landtagsfraktionen von CDU und FDP im Plenum einen Entschließungsantrag gestellt, doch Finanzminister Olaf Scholz gibt seine Blockadehaltung zu einer solchen Regelung nicht auf. Für diejenigen, die in Nordrhein-Westfalen auf eine schnelle Hilfe des Bundes vertraut haben, springt die Landesregierung nun in die Bresche. Nach der Absage des Bundes stellt Nordrhein-Westfalen hierfür eigene Landesmittel bereit. Die jetzt gefundene NRW-Lösung für bisher gestellte Anträge ist der richtige Weg und eine gute Nachricht für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Künstler und alle, die keine Rechnungen für Büros, Equipment oder monatliche Verbindlichkeiten zahlen müssen, sondern deren Kapital in ihren Köpfen steckt.“

„Die Corona-Pandemie hat Künstlerinnen und Künstler, Solo-Selbstständige, Vereine und Kultureinrichtungen empfindlich getroffen. Das Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft war als Überbrückungshilfe bis zum Anlaufen der „großen“ Hilfsprogramme in Bund und Land angelegt und hat mehrere tausend freie Kulturschaffende in Nordrhein-Westfalen kurzfristig vor einer existenzbedrohenden Situation bewahrt. Die entsprechenden Mittel sind seit Anfang April 2020 vollständig abgerufen und ausgezahlt worden. Leider hat der Bund bei den weitergehenden Corona-Soforthilfen Vorgaben gemacht, die eine Nutzung der Mittel für den eigenen Lebensunterhalt verhindern. Wir setzen alles daran, auch die Gruppe der Künstler und Kulturschaffenden in dieser Notsituation so gut und so schnell es geht zu unterstützen. Die neuen Regelungen schaffen zudem Sicherheit für diejenigen, die einen Antrag für das MKW-Programm gestellt haben, aber nicht mehr zum Zuge gekommen sind.“

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