Gute Nachrichten für alle Sportlerinnen und Sportler des Kanu-Clubs Grün-Gelb Köln e. V. Inder ersten Förderrunde des Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ erhalten sie insgesamt 80.224 Euro für die Modernisierung der Sanitäranlagen, Duschen und Umkleiden. Mit „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Koalition das größte Sportförderprogramm aufgelegt, das es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat –Gesamtvolumen: 300 Millionen Euro. Damit sollen die Vereine in Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige Modernisierung, Sanierung sowie Um- oder Ersatzneubau ihrer Sportstätten und Sportanlagen durchführen können. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Oliver Kehrl:
„Nachdem in den vergangenen Legislaturperioden unter Rot-Grün die Investitionen inunsere Sportstätten gestockt haben, hat die Landesregierung mit dem Sportstättenförderprogramm ein deutliches Zeichen gesetzt und stärkt so NRW weiterhin als Sportland Nummer 1.
Der Kanu-Club Grün-Gelb Köln e. V. will in Höhe von 89.138 Euro die Modernisierung derSanitäranlagen, Duschen und Umkleiden durchführen. Aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ erhalten sie dazu 80.224 Euro. Mit dem Förderbescheid können die Verantwortlichen des Vereins mit den Arbeiten beginnen.
Ich freue mich sehr, dass der Verein nun die Möglichkeit hat, eine moderne und bedarfsgerechte Sportstätte anzubieten. Denn nur wenn Sportstätten auf dem neuesten Stand sind, können die Vereine ihre wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft wahrnehmen.“
https://www.oliver-kehrl.koeln/wp-content/uploads/2019/05/landtag_a0601_2952_016.jpeg540960Oliver Kehrlhttps://www.oliver-kehrl.koeln/wp-content/uploads/2019/05/Mini.pngOliver Kehrl2020-04-28 13:43:192020-04-28 13:43:21„Moderne Sportstätte 2022“ – Land fördert Sport vor Ort
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Haushalt 2020 den Ansatz für Erhaltungsmaßnahmen in diesem Jahr auf 185 Mio. Euro erhöht. Das sind 57,5 Mio. Euro mehr als Rot-Grün 2017 im Haushalt für diese Maßnahmen eingeplant hatte. Mit dem Landesstraßenerhaltungsprogramm 2020 legt das Verkehrsministerium nun fest, für welche Projekte die Mittel verwendet werden sollen.
117,02 Mio. Euro fließen in 138 Sanierungsvorhaben an Fahrbahnen, Brücken und sonstigen Anlageteilen. Statt oberflächlicher Ausbesserung setzt das Land Nordrhein-Westfalen auch mit dem Programm 2020 vermehrt auf grundhafte und nachhaltige Sanierung zur dauerhaften Verbesserung des Zustands des Landesstraßennetzes.
Wie in den vergangenen Jahren werden 50 Mio. Euro als sogenannte „Bauamtspauschale“ für kleine und unvorhergesehene Vorhaben eingeplant. Die Auswahl der Projekte, die mit diesen Mitteln realisiert werden sollen, erfolgt in Eigenverantwortung der jeweiligen Regionalniederlassungen des Landesbetriebs Straßen.NRW.
10,46 Mio. Euro werden für die Sanierung von Geh- und Radwegen entlang der Landesstraßen in der Baulast des Landes eingesetzt. Das sind rund 1,2 Mio. Euro mehr als in 2019.
7,52 Mio. Euro sind für sieben Maßnahmen im Zusammenhang mit Abstufungen von Landesstraßen zu Kreis- oder Gemeindestraßen vorgesehen.
Für die Stadt Köln ist in 2020 die Umsetzung der Maßnahmen L 84, Porz-Grengel, Ersatzneubau Verkehrszeichenbück, geplant:
Auch in den kommenden Jahren soll der Etat für Erhaltungsmaßnahmen weiter steigen. Die Landesregierung will noch in dieser Legislaturperiode den jährlichen Erhaltungsetat auf 200 Mio. Euro erhöhen. Somit werden auch in den kommenden Jahren eine Vielzahl an ausstehenden Sanierungen angegangen werden können.
Bereits jetzt ist für das Jahr 2021 in Köln die Maßnahme Bonner Landstraße zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Kiesgrubenweg fest eingeplant.
Weitere Maßnahmen werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Alle Maßnahmen wurden und werden bei der Aufstellung künftiger Erhaltungsprogramme nach folgenden Kriterien bewertet:
Straßenzustand: Zur Erfassung des Zustands einer Landesstraße wird ein optisch-elektronisches Aufnahmeverfahren mit speziellen Messfahrzeugen durchgeführt. Dieses Verfahren zur Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) wird alle vier Jahre durchgeführt. Auf Basis der Darstellung der ZEB erfolgt die bautechnische Feststellung des Sanierungsbedarfs im gesamten Landesstraßennetz.
Verkehrsbedeutung: Je höher die Bedeutung der Landesstraße im nordrhein-westfälischen Straßennetz ist, desto dringlicher ist der Sanierungsbedarf.
Verkehrsbelastung: Bei höherer Belastung eines Straßenabschnitts im Vergleich zu den übrigen Landesstraßen einer Region, erfolgt eine höhere Priorisierung.
Verkehrssicherheit: Besteht eine höhere Unfallsignifikanz im betreffenden Sanierungsfall, wird dieser entsprechend priorisiert.
sonstige fachliche Belange: Eine Priorisierung erfolgt etwa zur Gefahrenabwehr (z. B. Frostschäden oder Hangrutschen) oder im Falle von besonderen örtlichen Gegebenheiten (z. B. topographische oder meteorologische Einflüsse).
Verfügbarkeit des betroffenen Straßenteilnetzes: Erhaltungsmaßnahmen im Straßennetz müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass die verkehrlichen Belastungen für die Verkehrsteilnehmer durch Sperrungen oder Umleitungen zumutbar bleiben.
Über die Aufnahme in das Programm wird jährlich neu entschieden.
Unser NRW-Ministerpräsident Armin Laschet plädiert in der Coronavirus-Krise für eine flexible Lockerung des Lockdown nach Ostern. Vor dem Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den anderen Ministerpräsidenten am kommenden Mittwoch hat Laschet in einem Interview mit dem „Handelsblatt“ noch einmal seine Haltung skizziert. „Wir brauchen einen klaren Fahrplan, durch den das öffentliche und wirtschaftliche Leben wieder ans Laufen kommt“, sagte er. Und: „Wir alle brauchen doch die Hoffnung und den Ausblick, dass es bald wieder besser, wieder ein Stück normaler wird. Denkverbote helfen niemanden.“
Ich unterstütze Laschets Position ausdrücklich – und zwar aus den folgenden Gründen.
Mit beachtlicher Disziplin haben die Bürgerinnen und Bürger die Kontakt- und Versammlungsverbote sowie alle anderen Vorsichtsmaßnahmen zur Ansteckungseindämmungin den vergangenen drei Wochen eingehalten. Die Kurve der Infektionszahlen ist in NRW deutlich abgeflacht, die befürchteten Überlastungen der Krankenhäuser, wie man sie in Italien oder Spanien erlebt hat, sind in Deutschland glücklicherweise nicht eingetreten. Insbesondere hier bei uns in Köln haben wir bei den täglichen Zahlen nur noch Steigerungsraten von gut zwei Prozent.
Der Ausnahmezustand, der zur Infektionseindämmung nötig war, muss in einer freiheitlichen Demokratie unbedingt Ausnahme bleiben und enden, sobald es möglich ist. Der Infektionsverlauf zeigt, dass es nun an der Zeit ist, die nächste Phase vorzubereiten; eine Phase, die Laschet „verantwortungsvolle Normalität“ nennt. Das heißt: Vorausgesetzt, dass strenge Abstands- und Hygieneregeln weiterhin eigenhalten werden, können Geschäfte undRestaurants behutsam wieder geöffnet werden. Bei Schulen und Kitas werden wir einen langsamen Weg der Normalisierung wählen müssen. Kinder tun sich naturgemäß schwerer, strenge Regeln des „Distancing“ einzuhalten. Deshalb sollten wir, auch um den Nahverkehr nicht abrupt zu sehr zu strapazieren, zunächst mit den älteren Schülerinnen und Schülern beginnen.
Flexible Rückkehr bedeutet, dass man die Gefahren der Infektion mit dem Coronavirus nicht unterschätzen darf. Inzwischen haben wir neue Daten gewonnen, auf deren Basis wir Entscheidungen treffen können. Die Feldstudie, die der Bonner Professor Hendrik Streeck in Gangelt im Kreis Heinsberg durchgeführt hat, unterstreicht, dass wir beginnen können, das Leben wieder hoch zu fahren. Jede Lockerung ist aber natürlich ein Vorstoß ins Ungewisse, deshalb muss jeder Schritt mit einem exakten Monitoring verbunden sein. Entscheidend ist dabei, ob die Anzahl der Fälle intensivmedizinischer Betreuung zunimmt oder nicht. Bei ansteigenden Zahlen muss regional passgenau sofort gegengesteuert werden. Hierzu bedarf es insbesondere auch des sogenannten Handy-Trackings, um Infektionsketten sachgerecht und schnell nachvollziehen zu können.
Unser Ziel ist es, die besonders Gefährdeten konsequent zu schützen. Es geht gleichzeitig aber auch darum, den volkswirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Ich bin ein Mann aus dem Mittelstand und weiß, wie groß die Not vieler kleiner und mittelständischer Unternehmer ist, die ihre Geschäfte zurzeit nicht betreiben dürfen. Viele können nicht mehr lange durchhalten. Um eine Pleitewelle zu vermeiden, die unserer ganzen Gesellschaft und damit auch der Finanzierung unseres Sozial- und Gesundheitswesens schaden würde, sollten wir deshalb mutig sein, aber nicht leichtsinnig.
Der Weg aus dem Lockdown muss nach Ostern beginnen. Denn klar ist: Auch eine kranke Volkswirtschaft schadet der Gesundheit.
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