Themen der Plenarwoche

Aus der Fraktion

„Deutsch-französische Freundschaft vertiefen und mit Leben füllen”

Die deutsch-französische Freundschaft ist untrennbar mit der europäischen Integration verknüpft. Der Aachener Vertrag vom 22. Januar 2019, der auf dem Élysée-Vertrag von 1963 aufbaut, ist erneuter Ausdruck der tiefgreifenden Freundschaft. Mit einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen geht vom nordrhein-westfälischen Landtag ein gemeinschaftliches Signal aus, die deutsch-französischen Impulse aufzugreifen, die Freundschaft zwischen den Ländern weiter zu vertiefen und den Aachener Vertrag auch in Nordrhein-Westfalen mit Leben zu füllen.

Von Wirtschaft über Klimaschutz und Sicherheit bis hin zu Bildung und Kultur sehen die Fraktionen insgesamt zehn Schwerpunkte des Aachener Vertrags auch für Nordrhein-Westfalen als prioritäre politische Handlungsfelder. So erklärt der Landtag Nordrhein-Westfalen seine Unterstützung für Städtepartnerschaften zwischen Nordrhein-Westfalen und Frankreich, die den direkten Kontakt zwischen der Bevölkerung insgesamt, aber vor allem auch der jungen Menschen, erleichtern und weiterentwickeln sollen.  

„Die deutsch-französische Aussöhnung und Freundschaft ist ein Glücksfall der Geschichte, aber kein Zufall, sondern das Ergebnis harter Arbeit und großem persönlichen Einsatz”, betont der CDU-Abgeordnete Hendrik Schmitz. Er sieht einen Schwerpunkt darin, den gemeinsamen Kultur- und Medienraum zu fördern: “Wer wie selbstverständlich über den eigenen Tellerrand blickt, wird in unserer immer komplexer werdenden Welt nicht auf die simplen Lösungen und Versprechen von populistischen Scharfmachern hereinfallen.” Schmitz dankte Ministerpräsident Armin Laschet für sein persönliches Engagement: “Zahlreiche Treffen und Gespräche, die Teilnahme an Expertenkommissionen und dem deutsch-französischen Ministerrat sowie Veranstaltungen im Rahmen des Jacques-Offenbach-Jahres 2019 sind Ausdruck, welch hohen Stellenwert die Beziehungen zu Frankreich heute haben.” Seit dem 1. Januar 2019 hat Laschet das Amt des Bevollmächtigten für die deutsch-französischen Kulturbeziehungen inne.

Hintergrund:

Frankreich ist Deutschlands engster und wichtigster Partner in Europa. Mit keinem anderen Land gibt es eine so regelmäßige und intensive Abstimmung auf fachlicher und politischer Ebene. Mit keinem anderen Land besteht ein vergleichbar enges Netz an Partnerschaften: 520 Schul- und 266 Städtepartnerschaften, ein intensiver Jugend- und Kulturaustausch mit unserer Partnerregion Hauts-de-France sind Ausdruck dieser engen Partnerschaft. Mehr als 400.000 Schülerinnern und Schüler in Nordrhein-Westfalen lernen Französisch und an zwölf „AbiBac-Schulen“ kann gleichzeitig die deutsche und die französische Hochschulreife erlangt werden. Zudem gibt es 13 binationale Studiengänge in Nordrhein-Westfalen, die mit einem deutsch-französischen „Doppeldiplom“ abgeschlossen werden. 

Jedes Weniger an Bürokratie ist ein Mehr an Wettbewerbsfähigkeit

Steigende bürokratische Auflagen belasten Betriebe und Unternehmer. Statistikpflichten zu reduzieren, die Datenerfassung zu digitalisieren und so Mittelstand und Handwerk von Bürokratie zu entlasten, ist Ziel eines Antrags der NRW-Koalition. Dazu sprach im Landtag der CDU-Landtagsabgeordnete Matthias Goeken:

„Wir in Nordrhein-Westfalen wollen ein starker Wirtschaftsstandort bleiben, daher ist es besonders wichtig, gute Rahmenbedingungen zu schaffen und es den Unternehmen nicht unnötig schwer zu machen. Mit den Entfesselungspaketen haben wir Betriebe bereits in vielen Bereichen entlasten können. So haben wir zum Beispiel die sogenannte „Hygiene-Ampel“ abgeschafft und die elektronische Gewerbeanmeldung eingeführt. Wir möchten die Möglichkeiten, die wir in NRW haben, um unsere Unternehmen zu entlasten, auch ausschöpfen und die Belastung für Unternehmen so gering wie möglich halten. Jedes Weniger an Bürokratie ist ein Mehr an Wettbewerbsfähigkeit. 

Viele Daten, die momentan zusätzlich erhoben werden müssen, ließen sich auch auf einem anderen Weg generieren. Anstelle der zusätzlichen Erhebung könnte man aus bereits vorhandenen Daten aus der Buchhaltung die Kennzahlen ableiten. So lassen sich beispielsweise die Verbrauchswerte von Strom, Gas oder Kraftstoffen über die durchschnittlichen statistischen Jahreswerte pro Liter oder Kilowattstunde errechnen. Wir halten es für sinnvoll, dass Unternehmen einen Großteil der Daten nur melden müssen, wenn sich die Unternehmenskennzahlen signifikant ändern. Dann wären viele Meldungen überflüssig, die sonst in den Unternehmen und Ämtern zu unnötigem Arbeitsaufwand führten – insbesondere, weil viele Daten noch analog gemeldet werden. In der digitalisierten Welt muss es möglich sein, dass die Unternehmen Daten online aktualisieren und übertragen können. Da einige Regelungen nur auf Bundesebene geändert werden können, werden wir uns auch dort dafür einsetzen.“

Hintergrund:

Der Mittelstand ist das Rückgrat der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. So zählt Nordrhein-Westfalen 712.000 Mittelstandsunternehmen, 54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten im Mittelstand und es befinden sich rund 82 Prozent der Nachwuchskräfte in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in der Ausbildung. Im Mittelstand wird ein erheblicher Anteil der Wertschöpfung unserer Volkswirtschaft und Wohlstand am Standort Nordrhein-Westfalen generiert. Insbesondere das Handwerk stellt eine starke Säule des Mittelstandes dar. 

Schick (CDU) und Nückel (FDP) zur medienpolitischen Debatte

Diese NRW-Landesregierung steht für seriöse Medienpolitik

Der Landtag hat am Mittwoch über Medienpolitik und die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert. Sowohl SPD als auch AfD instrumentalisierten allerdings diese Debatte. Im Plenum sprachen für die NRW-Koalition die Abgeordneten Thorsten Schick (CDU) und Thomas Nückel (FDP):

Thomas Nückel (FDP): „Der Gesetzentwurf der AfD hat gezeigt, was die AfD von Presse- und Meinungsfreiheit hält. Mit ihrem Entschließungsantrag hat die Fraktion der SPD aber wiederum gezeigt, dass es ihr gar nicht um die Pressefreiheit geht. Vielmehr instrumentalisieren sie die Auseinandersetzung, um Armin Laschet an den Pranger zu stellen. Losgelöst von jeglicher Diskussion um Satire oder nicht Satire stehen wir klar zur Presse- und Meinungsfreiheit und zum unabhängigen Journalismus. Meinungsfreiheit funktioniert aber in beide Richtungen. Journalisten haben das Recht, einen Ministerpräsidenten zu kritisieren – ein Ministerpräsident hat aber auch das Recht, Journalisten zu kritisieren. Wir setzen uns auf vielfältige Art und Weise für unabhängigen Journalismus ein. Und das werden wir auch weiter in der Zukunft tun.“

Thorsten Schick (CDU): „Dass die AfD den WDR unter Extremismusverdacht stellt, ist mit nichts zu rechtfertigen und ein peinliches Ablenkungsmanöver von Vorgängen in der eigenen Partei. Aber auch die Kritik der SPD an Äußerungen des Ministerpräsidenten zur Kinderchor-Satire des WDR weise ich zurück. Das von der Opposition eingeforderte klares Bekenntnis zur Pressefreiheit und zum unabhängigen Journalismus hat diese Landesregierung längst gegeben, denn die NRW-Koalition steht für eine seriöse Medienpolitik. Aktuellstes Beispiel ist die neue NRW-Radiostrategie. Die Zeiten von Rot-Grün, als mit Gesetzen Personalpolitik gemacht wurde wie beim Leiter der Landesmedienanstalt, sind zum Glück vorbei. Unsere Gesellschaft braucht Medien, die Sachverhalte glaubwürdig vermitteln, erklären und einordnen. Hierfür sind die Medienunternehmen als Tarifpartner mit verantwortlich. Die SPD hat in ihrer Medienholding ddvg bislang nicht dafür Sorge getragen, dass diese Voraussetzungen vorliegen.“

Gregor Golland zum Verbot von „Combat 18“

Rechtsextremismus hat in unserer Gesellschaft nichts verloren

Das Bundesinnenministerium hat das Verbot der rechtsextremen Gruppierung „Combat 18“ ausgesprochen. Dazu der stv. Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Gregor Golland:

„Wir begrüßen das heutige Verbot des Bundesinnenministers. Es enthält eine klare Botschaft: Rechtsextremismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Auch in NRW kann nun konsequent gegen „Combat 18“ vorgegangen werden und die freiheitlich-demokratische Grundordnung und unser Rechtsstaat geschützt werden. Unser Dank gilt auch den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden, die einen wertvollen Beitrag zum Verbot von „Combat 18“ geleistet haben.” 

Heike Wermer zur Digitalisierung von Einbürgerungen

Durch Digitalisierung zum Wir kommen

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat einen Antrag der NRW-Koalition für ein Online-Einbürgerungsportal verabschiedet. Dazu erklärt die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Heike Wermer: 

„Die Einbürgerung steht am Ziel eines langen Weges des Integrationswillens und der Heimatfindung in Deutschland. Daher ist es uns ein großes Anliegen, dass mehr ausländische Mitbürger, die die Voraussetzungen mitbringen, deutsche Staatsbürger werden. Nur so kann aus einem Du und Ich ein Wir werden.

Nur circa ein Prozent haben die Möglichkeit der Einbürgerung in 2018 in NRW genutzt. Daher sehen wir einen großen Mehrwert in einem Online-Informationsportal. So können sich ausländische Mitbürger über Möglichkeiten der Einbürgerung informieren und gleichzeitig dazu motiviert werden. Notwendige Voraussetzungen und Unterlagen sollen über das Portal vorab geprüft werden können. Damit werden nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden entlastet, sondern auch mögliche Hemmnisse vor dem Prozess der Einbürgerung abgebaut. Anträge können bequem von Zuhause aus bearbeitet werden.” 

Frank Rock zur schulpolitischen Bilanz

Gute Politik für gute Bildung

Der Landtag hat am Donnerstag über die schulpolitische Halbzeitbilanz der NRW-Koalition debattiert. Dazu der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Frank Rock: 

„Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass wir als NRW-Koalition 2017 im Bereich Schule einen kranken Patienten übernommen haben. Über den Vorwurf, die Landesregierung habe ihre Regierungszeit bisher vornehmlich für das Betrachten, Analysieren und Auswerten genutzt, kann ich mich nur wundern. Hätte die heutige Opposition in ihrer Regierungszeit nur einmal betrachtet und analysiert, wäre ihre Schulpolitik nicht so krachend gescheitert.

Die NRW-Koalition hingegen hat im schulischen Bereich zur Halbzeit bereits viele Felder abgeräumt. Wir haben die Umstellung von G8 und G9 in Abstimmung mit allen Beteiligten geräuschlos auf den Weg gebracht. Wir haben die von Rot-Grün chaotisch umgesetzte Inklusion durch ein abgestimmtes Konzept neu aufgesetzt, erstmals wieder eine Lehrkräftebedarfsprognose erstellen lassen und darauf mit zusätzlichen Studienplätzen und einer Werbekampagne reagiert. Wir werden diese Legislaturperiode weiter nutzen, gute Politik für die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu machen. Der Masterplan Grundschule, ein neues Schulfreiheitsgesetz und weitere Maßnahmen gegen den Lehrermangel werden höchste Priorität haben. Hierzu benötigen wir keine negativen SPD-Worthülsen wie „Bildungsnotstand“, sondern ein tägliches Arbeiten an den Herausforderungen in unseren Schulen.“

Aus der Landesregierung

Minister Laumann: Teilhabechancengesetz schafft neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und Torsten Withake, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, haben gemeinsam mit Wuppertals Oberbürgermeister Andreas Mucke als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände eine Ein-Jahres-Bilanz des Teilhabechancengesetzes gezogen.

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und Torsten Withake, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, haben gemeinsam mit Wuppertals Oberbürgermeister Andreas Mucke als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände eine Ein-Jahres-Bilanz des Teilhabechancengesetzes gezogen. Demnach profitieren nach einem Jahr bereits fast 13.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen von den neuen Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, die mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes zum 1. Januar 2019 geschaffen wurden. Allein im Ruhrgebiet wurden rund 6.000 neue Stellen geschaffen. Mit der Förderung gelingt es, die Menschen mit den jeweils für sie passenden Arbeitsplätzen zusammenzubringen. Mit Erfolg: Knapp 12.000 der zuvor lange Zeit arbeitslosen Menschen sind bis heute in den neu geschaffenen Arbeitsverhältnissen tätig.
 
„Das Teilhabechancengesetz hat neue Perspektiven für die Langzeitarbeitslosen im Land geschaffen. Mich freut dabei vor allem, dass sich viele Unternehmen der Privatwirtschaft an der Förderung beteiligen und Arbeitslosen eine Chance geben“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Aber auch, wenn viel erreicht worden sei, stehe man 2020 vor der Herausforderung, an diese Erfolge anzuknüpfen. Laumann: „Die nachhaltige Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist kein Kurzstreckenlauf, sondern ein Marathon.“
 
Torsten Withake, Vorsitzender der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit sagt: „Einen Schwerpunkt bei der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes im vergangenen Jahr haben wir auf das neue Instrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ (§ 16i SGB II) gelegt, von dem über 10.500 Menschen in NRW profitieren konnten“, so Withake. „Mit Lohnkostenzuschüssen, die zu Beginn der Förderung bis zu 100 Prozent betragen können und einer Förderdauer von bis zu fünf Jahren, können wir mehr und wirksamer etwas für langzeitarbeitslose Menschen erreichen – dazu gehören auch Entwicklungsperspektiven durch Qualifizierung.“ Withake: „Auch für Unternehmen ist es eine Win-Win-Situation, wenn sie motivierten Menschen durch diese Förderung nach langer Zeit endlich eine Chance bieten und dabei gleichzeitig gute Perspektiven für den eigenen Betrieb zur Arbeitskräftesicherung gewinnen.“
 
Oberbürgermeister Andreas Mucke, Stadt Wuppertal, sieht für die kommunalen Spitzenverbände (Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW) in dem neuen Gesetz eine große Chance für viele Langzeitarbeitslose: „Aus Sicht der Kommunen in NRW ist das Teilhabechancengesetz sehr erfolgreich gestartet. Vielen Menschen, die lange arbeitslos waren, ist der Einstieg ins Berufsleben gelungen. Das bringt ihnen neue Perspektiven, stärkt ihr Selbstvertrauen und ermöglicht mehr gesellschaftliche Teilhabe. Für diese neuen Möglichkeiten haben wir Kommunen uns lange eingesetzt. Denn wir wollen Arbeit fördern und nicht Arbeitslosigkeit finanzieren.“
 
So auch in Düsseldorf beim ambulanten Pflegedienst Heinzelmännchen. Das Unternehmen beschäftigt drei Angestellte, deren Stellen durch die Fördermöglichkeiten des Teilhabechancengesetzes neu geschaffen werden konnten: „Wir haben viele Jahre Erfahrung darin, Menschen in unserem Unternehmen für mobile Pflege eine echte Entwicklungsperspektive zu geben, die sie vorher nicht hatten. Wir haben dabei sehr positive Erfahrungen gemacht“, sagt Ralf Hansen, Geschäftsführer des Unternehmens. „Unsere neuen Mitarbeiter haben das bestätigt. Sie haben nicht lange gebraucht, um wichtige Aufgaben in den täglichen Abläufen im Unternehmen zu übernehmen und unsere Fachkräfte von zusätzlichen Aufgaben zu entlasten. Geholfen hat dabei auch die gute Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Düsseldorf, das uns sehr unbürokratisch bei der Auswahl unserer neuen Kollegen unterstützt und beraten hat. Außerdem hat uns das Jobcenter einen Coach zur Seite gestellt, der meinen neuen Mitarbeitern, aber auch mir als Unternehmer jederzeit, sozusagen Tag und Nacht, zur Seite steht. Das ist für uns alle, das gesamte Team, eine tolle Hilfestellung.“
 
In Zukunft geht es nun darum, dass Potenzial der Instrumente aus dem Teilhabechancengesetz weiter zu nutzen. Mit landesweit weiteren rund 9.000 geförderten Arbeitsverhältnissen haben sich die Jobcenter auch 2020 wieder viel vorgenommen.
 
Hintergrund:
Bereits Anfang 2019 haben die Arbeitsmarktpartner in Nordrhein-Westfalen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit eine gemeinsame Erklärung zum Teilhabechancengesetz unterzeichnet. Ziel war die Verständigung darüber, dass vor allem nachhaltige Arbeitsverhältnisse gefördert werden, die auch nach dem Ende der Anschubfinanzierung weiter bestehen bleiben.
 
So sind mit der Einführung des Teilhabechancengesetzes die Mittel für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen 2019 deutlich erhöht worden und werden 2020 auch noch einmal steigen. 2020 stehen in Nordrhein-Westfalen 1,44 Milliarden Euro für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung.
 
Zudem gibt es jetzt die Möglichkeit des Passiv-Aktiv-Transfers. Durch ihn werden passive Leistungen des Bundes (z. B. das Arbeitslosengeld II) mit einer Pauschale in aktive Leistungen der Arbeitsförderung (also Lohn) umgewandelt. Diese Möglichkeit wird von den Jobcentern in Nordrhein-Westfalen umfangreich genutzt. Über 34 Millionen Euro wurden so bislang schon zusätzlich von den Jobcentern in Nordrhein-Westfalen abgerufen und für geförderte Arbeitsverhältnisse nach dem Teilhabechancengesetz genutzt. Einige Kommunen haben zudem Programme aufgesetzt und beteiligen sich mit kommunalen Mitteln an der Umsetzung, um zum Beispiel zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.

„Prima. Klima. Wohnen.“ – Auftaktveranstaltung für einen Klimapakt „Wohnen“ für Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen haben zusammen mit einem breiten Bündnis aus Fachverbänden und Institutionen den Startschuss für einen Klimapakt „Wohnen“ für Nordrhein-Westfalen als einwohnerreichstes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland gegeben.
 
Unter dem Motto „Prima. Klima. Wohnen.“ haben die Unterzeichnenden vereinbart, gemeinsam einen verstärkten Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung der CO2-Emissionen beim Bauen, Wohnen und der Stadtentwicklung zu leisten. Für Wohnviertel und Stadtquartiere in Nordrhein-Westfalen sollen sich durch die vereinbarte Kooperation neue und noch weitere Chancen für eine nachhaltige Entwicklung ergeben.
 
Im Jahr 2018 gab es 9.014.363 Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. Das ist der höchste Wohnungsbestand aller Zeiten in Nordrhein-Westfalen. Auf Basis vorläufiger Schätzungen für das Jahr 2018 beträgt die Emission aus dem Bereich „Haushalte/Kleinverbrauch“ rund 30,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Gegenüber 1990 ist das ein Rückgang um rund 6,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente beziehungsweise um rund -18,5 Prozent – und das, obwohl sich die Anzahl der Wohnungen gegenüber der Volkszählung von 1987 um rund 25 Prozent erhöht hat.
 
Im Rahmen der Auftaktveranstaltung verständigten sich die Kooperationspartnerinnen und -partner darauf, verstärkte Anstrengungen bei der Modernisierung von Wohnungsbeständen zu unternehmen und gleichzeitig die soziale Ausgewogenheit bei der Bezahlbarkeit von Wohnraum zu ermöglichen. Zu den zu verfolgenden Maßnahmen gehören unter anderem eine noch stärkere Orientierung der öffentlichen Wohnraumförderung an einen sparsamen Ressourceneinsatz, eine verstärkte und kooperierende Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Vorbildwirkung und Bewusstseinsbildung, die Erarbeitung eines Modellansatzes für das „grüne Quartier“ und der Aufbau einer landesweiten Datenbank zur Bilanzierung von Energieverbrauchsdaten und der CO2-Emissionen.
 
Die Kooperationspartnerinnen und -partner werden die kommenden sechs Monate nutzen, um die einzelnen Maßnahmen zu unterlegen. Diese Zeit haben sich die Unterzeichnenden auch vor dem Hintergrund gegeben, dass von Seiten der Bundesregierung noch Maßnahmen in der Umsetzung sind. Dabei ist der Klimapakt „Wohnen“ für weitere interessierte Verbände und Organisationen zur Mitarbeit offen.
 
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung:
„‚Prima. Klima. Wohnen‘ ist Auftrag und Verpflichtung zugleich: Mit dem heutigen Startschuss für einen Klimapakt „Wohnen“ setzt Nordrhein-Westfalen als einwohnerreichstes Bundesland ein klares Signal und wir treten mit neuer Energie gemeinsam mit Institutionen, Verbänden und Organisationen für energetisch sauberes, nachhaltiges Bauen und Wohnen in Nordrhein-Westfalen ein. Seit Jahresbeginn ist das Bundes-Klimaschutzgesetz in Kraft, steuerliche Anreize für die energetische Erneuerung von Wohnungsbeständen haben Bund und Länder gemeinsam gesetzt. Zugleich ist es Nordrhein-Westfalen in den letzten zwei Jahren gelungen, über eine verbesserte Modernisierungsförderung im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes die Themen Energieeffizienz und Bezahlbarkeit des Wohnens in Einklang zu bringen. Sicher, sauber und bezahlbar – das ist unser Verständnis der Wohn- und Stadtentwicklungspolitik für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.“
 
Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: „Für die Entwicklung der Städte und Siedlungsräume ist die Bewältigung der ökologischen und ökonomischen Folgen des Klimawandels von zentraler Bedeutung. Die Unterzeichnung des gemeinsamen Pakts für klimabewusstes Wohnen ist ein klares Bekenntnis für gemeinsames Handeln im Klimawandel und für die Zukunft unseres Landes. Begrünte Vorgärten, Dächer und Fassaden, insbesondere der Einsatz natürlicher und nachwachsender Baustoffe wie Holz, sorgen für gutes Klima. Und auch das persönliche Verhalten entscheidet: Bereits beim morgendlichen Aufstehen trifft jeder von uns klimarelevante Entscheidungen: Wie hoch soll ich meine Heizung anstellen, wie lange stehe ich unter der warmen Dusche? Schätzungen zufolge sind die privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen für rund 11,5 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in unserem Bundesland verantwortlich – hier steckt also noch sehr viel Potenzial, das wir unbedingt heben müssen. Der Übergang zu einer treibhausgasneutralen Welt kann uns nur gelingen, wenn er gesellschaftlich mitgetragen wird.“
 

Per App zum freien Pflegeplatz: Minister Laumann stellt „Heimfinder NRW“ vor

Neue App und Internetseite erleichtern Angehörigen und Pflegebedürftigen die Suche nach einem Pflegeplatz

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat in Düsseldorf den „Heimfinder NRW“ vorgestellt. Die neue App und die dazugehörige Internetseite sollen die Suche nach einem freien Pflegeplatz erheblich erleichtern. „Als erstes Bundesland führen wir eine App ein, die den Bürgerinnen und Bürgern flächendeckend und tagesaktuell freie Pflegeplätze anzeigt“, erklärte Laumann. „Was in anderen Bereichen seit vielen Jahren selbstverständlich ist, soll nun auch in der Pflege in Nordrhein-Westfalen zum Standard werden. Ich bin überzeugt, dass das neue Angebot die Betroffenen bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz erheblich entlastet. Denn diese ist bislang oft zeitaufwändig und für viele eine hohe nervliche Belastung. Gleichzeitig gewinnen wir damit nun erstmals einen Überblick über die tatsächliche Versorgungssituation in den Regionen. Gibt es nie oder selten freie Plätze, dann braucht es neue Angebote.“

In Nordrhein-Westfalen existiert bisher kein flächendeckendes System, das den Bürgerinnen und Bürgern freie Pflegeplätze anzeigt und es ihnen erspart, alle Einrichtungen in ihrer Umgebung auf der Suche nach freien Plätzen kontaktieren zu müssen. Lediglich einzelne kreisfreie Städte und Kreise, wie der Rhein-Kreis Neuss, haben sich mit eigenen Systemen auf den Weg gemacht. „Der Rhein-Kreis Neuss hat uns seine App als Grundlage für die landesweite App angeboten. Dieses Angebot haben wir gerne angenommen und für die landesweite Umsetzung weiterentwickelt“, dankte Minister Laumann dem Landrat des Rhein-Kreises Neuss, Hans-Jürgen Petrauschke. 

„Der Rhein-Kreis Neuss hat seine Pflegefinder-App 2017 mit eigenem Personal entwickelt und 2019 noch einmal erweitert. Unser Ziel war, Betroffenen die Suche nach einem Pflegeplatz zu erleichtern. Mich freut, dass die App auf eine breite positive Resonanz stößt und wir stellen sie dem Land gerne kostenfrei zur Verfügung“, so Petrauschke.

Als App und als Web-Version bietet der „Heimfinder NRW“ nun Angehörigen und Pflegebedürftigen die Möglichkeit, einfach und schnell einen freien Langzeit- oder Kurzzeitpflegeplatz in der Umgebung zu finden. Der „Heimfinder NRW“ zeigt in der Startversion alle durch die Einrichtungen gemeldeten freien Platzkapazitäten im Bereich der Dauerpflege und der Kurzzeitpflege an. Gerade nach Krankenhausaufenthalten oder plötzlichen Erkrankungen können damit Angehörige sowie soziale Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen bei der Suche nach einer passenden Versorgung deutlich entlastet werden. Eine Erweiterung auf freie Plätze zum Beispiel in Tagespflegeeinrichtungen ist für weitere Versionen geplant. 

Damit der „Heimfinder NRW“ die aktuelle Auslastung der Pflegeheime anzeigen kann, hat das Land die Einrichtungen gesetzlich verpflichtet, ihre freien Plätze tagesaktuell in eine vom Ministerium aufgebaute Datenbank einzugeben. „Neben den Pflegeplatzsuchenden profitieren auch die Pflegeheime von der neuen App. Der Heimfinder NRW bietet ihnen die Möglichkeit, freie Platzkapazitäten einfach und gezielt anzubieten sowie Platzanfragen bei eventueller Vollauslastung zu reduzieren“, so Minister Laumann. 

Die App ist kostenlos im Google Play Store sowie im Apple Store erhältlich. Im Internet finden Sie den Heimfinder unter www.heimfinder.nrw.de.

Land, Stadt Dortmund und DUH einigen sich auf Vergleich zur Luftreinhalteplanung Dortmund

Ministerin Ursula Heinen-Esser: Bezirksregierung und Stadt Dortmund legen wirksame verkehrslenkende Maßnahmen fest, um den Stickstoffdioxidgrenzwert einzuhalten

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Dortmund und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Dortmund geeinigt. „Der Vergleich mit der DUH zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Dortmund ist ein Erfolg. Ich bin mit der erreichten Vereinbarung sehr zufrieden. Der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Dortmund ist es gelungen, wirksame verkehrslenkende Maßnahmen festzulegen, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen, ohne dass es in Dortmund zu Fahrverboten kommt“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Die Ministerin begrüßt, dass Einigkeit über das von der Stadt Dortmund und dem Land vorgeschlagene ambitionierte Maßnahmenbündel erzielt wurde und damit eine nachhaltige Verbesserung der Luftqualität erreicht werden kann. 

„Die Verhandlungen mit der DUH zu Dortmund waren ebenso konstruktiv wie die Verhandlungen zu Essen Ende vergangenen Jahres. Wir sind auf einem guten Weg“, sagte Ministerin Heinen-Esser. Erneut habe das Gericht mit seiner vermittelnden Rolle die Grundlage für angemessene Lösungen gelegt, um das gemeinsame Ziel der Grenzwerteinhaltung zu erreichen. 

Die nächsten Vergleichsgespräche vor dem OVG finden am 11. Februar 2020 zu den Luftreinhalteplänen Wuppertal und Hagen und am 12. Februar 2020 zu den Luftreinhalteplänen Oberhausen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Paderborn, Düren und Bochum statt.

Die Ministerin hob die Anstrengungen der Bezirksregierung und der Stadt Dortmund hervor. „Dortmund hat sich intensiv mit verkehrslenkenden und verkehrsreduzierenden Maßnahmen befasst. Neben Änderungen in der Steuerung der Lichtsignalanlagen und der Einführung von Tempo 30 auf den Hauptbelastungsachsen Brackeler Straße und Ruhrallee wird auf der Brackeler Straße eine Umweltspur eingeführt. Die Wirkung der Maßnahmen wird fortlaufend evaluiert. Der Pkw-Verkehr auf der Ruhrallee in Richtung Innenstadt soll unter anderem durch das Angebot von Park & Ride Parkplätzen reduziert werden“, sagte die Ministerin.

Regierungspräsident Hans-Josef Vogel: „Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss wird eine langwierige juristische Auseinandersetzung vermieden. Die vereinbarten Maßnahmen können zügig in die Fortschreibung des Dortmunder Luftreinhalteplanes einbezogen und umgesetzt werden. Das ist im Interesse aller Beteiligten. Nur so kann eine möglichst schnelle Verbesserung der Luftqualität erzielt werden.“

Es ist eine gute Nachricht, dass es zu einer gemeinsamen Sichtweise gekommen ist“, wertete Oberbürgermeister Ullrich Sierau das nun vorliegende Ergebnis. „Es gibt jetzt eine Reihe von Maßnahmen, an denen wir konsequent arbeiten, und die wir auch weiter entwickeln werden. Wenn die Werte sich nicht positiv entwickeln, werden wir im Laufe des Jahres nachsteuern“, sagte der Oberbürgermeister. „Wir wollen das Ergebnis dieses Vergleichs leben, denn wir haben ein großes Eigeninteresse am Erfolg dieser Maßnahmen. Und wir meinen es ernst: Unsere Luftwerte sollen nicht nur an den Messpunkten, sondern überall in der Stadt besser werden.“

Die Eckpunkte des Vergleichs

Der im Vergleichsgespräch am 14. Januar 2020 vor dem OVG Münster und in den Tagen danach ausgehandelte Vergleich sieht Folgendes vor: 

ï            Um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten, setzt die Stadt Dortmund ein umfangreiches Maßnahmenpaket um, das in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen wird. Der wichtigste Punkt betrifft Steuerungen der Lichtsignalanlagen und Tempo-30-Regelungen an der Brackeler Straße und der Ruhrallee. Auf der Brackeler Straße wird zudem eine Umweltspur eingerichtet. Weitere Maßnahmen sind unter anderem die Ausweitung des Lkw-Verbots auf dem Rheinlanddamm, ein verbessertes Parkraummanagement, die Optimierung des Park & Ride-Systems und der Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität und Radverkehr.

ï            Falls wider Erwarten nach der Feststellung des Jahresmittelwerts 2020 der NO2-Grenzwert an einzelnen Messstellen weiterhin überschritten wird, treten für die entsprechenden Bereiche weitergehende konkret festgelegte Maßnahmen in Kraft. Diese im Sinne einer Auffanglösung vorsorglich benannten Maßnahmen werden ebenfalls in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen. Das sind eine erweiterte Ampelsteuerung an der Brackeler Straße und der Ruhrallee sowie eine nochmalige Ausweitung des Lkw-Verbots am Rheinlanddamm.

ï            Sollten die Grenzwerte für NO2 an einzelnen Messstellen trotz dieser Anstrengungen auch bis zum 30. Juni 2021 nicht eingehalten werden, setzen sich DUH und das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristig zusammen, um eine Lösung zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte zu finden. Sollten sich die beiden Beteiligten nicht verständigen können, wird eine noch zu benennende „Schiedsstelle” eingeschaltet.

Weitere Informationen
Der Vergleich inklusive der Anlagen mit den Maßnahmenpaketen ist als Anlage der heutigen Pressemitteilung des OVG Münster hier abrufbar.

Das Land Nordrhein-Westfalen feiert 2021 den 100. Geburtstag von Joseph Beuys 

Rund 20 Museen und Kulturinstitutionen des Landes widmen sich 2021 dem im Rheinland geborenen Künstler / Ministerpräsident Armin Laschet übernimmt Schirmherrschaft

Joseph Beuys gehört zu den weltweit bedeutendsten Künstlern des 20. Jahrhunderts. Vor 34 Jahren ist er gestorben, doch seine Ideen sind hochaktuell. Sein 100. Geburtstag im Jahr 2021 bietet Anlass für rund 20 Museen und Kulturinstitutionen des Landes Nordrhein-Westfalen, den im Rheinland geborenen Künstler, sein komplexes Wirken und seine internationale Ausstrahlung zu würdigen, neu zu entdecken und kritisch zu befragen. „beuys 2021. 100 jahre joseph beuys“ ist ein Projekt des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf als Träger. Schirmherr des Jubiläumsjahres ist Ministerpräsident Armin Laschet.

„Joseph Beuys hat von Nordrhein-Westfalen aus weltweit Kunstgeschichte geschrieben. Er zählt zu den bekanntesten Kunstschaffenden Deutschlands und hat als Bildhauer, Aktionskünstler und Zeichner den Kunstbegriff revolutioniert. Der 100. Geburtstag von Joseph Beuys ist ein hervorragender Anlass, um zurückzublicken auf einen einflussreichen Künstler, der begeistert und inspiriert, der hinterfragt und zum Nachdenken anregt, der Kunst unabdingbar mit dem Leben, mit der Philosophie und Wissenschaft verbunden hat. Mit ‚beuys 2021‘ wollen wir den ‚Mann mit dem Filzhut‘ und sein Werk würdigen, ihn neu entdecken und seine Denkanstöße in die heutige Zeit übersetzen “, so Schirmherr Ministerpräsident Armin Laschet.

Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft: „Joseph Beuys hat mit einem progressiven Kunstbegriff und seinen Ideen von Demokratie und Freiheit etwas riskiert und bewegt. Seine Impulse beeinflussen bis heute den künstlerischen und gesellschaftlichen Diskurs. Zu Beuys‘ 100. Geburtstag werden wir seinem komplexen Werk in zahlreichen ihm gewidmeten Ausstellungen, Veranstaltungen und Projekten nachspüren, um es aus heutiger Sicht neu zu befragen.“

Prof. Dr. Anja Steinbeck, Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf: „Der Anspruch von Joseph Beuys, Kunst und Leben zu verbinden, ist bis heute beeindruckend. Sein Denken und Arbeiten war geprägt von einer interdisziplinären Haltung, die alle Bereiche der Wissenschaft einbezogen hat. Dieser Idee fühlt sich die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf als Bürgeruniversität eng verbunden.“

Das Jubiläumsprogramm „beuys 2021. 100 jahre joseph beuys“ Eine Vielzahl von Ausstellungen, Aktionen und Performances, Theater-, Musik- und Lehrveranstaltungen erkunden über das Jahr 2021 hinweg die faszinierenden wie umstrittenen Ideen einer der weltweit einflussreichsten Künstlerpersönlichkeiten des 20. Jahrhunderts. Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland werden dazu eingeladen, die Bedeutung von Beuys für die gegenwärtige internationale Kunst wie für die Gesellschaft zu ergründen und über die brennenden Fragen unserer Zeit zu diskutieren: wie Demokratie und Freiheit zu verstehen sind oder wie das Verhältnis von Politik und Kunst heute aussehen kann. 

Künstlerische Leitung des Projekts „beuys 2021“
Das Projekt „beuys 2021“ wird von Prof. Dr. Eugen Blume und Dr. Catherine Nichols geleitet und ist bei Prof. Dr Timo Skrandies am Institut für Kunstgeschichte der HHU angesiedelt. Projektmitarbeiterinnen sind Anne-Marie Franz und Inga Nake. Eugen Blume ist Kurator der Sammlung Marx in Berlin sowie Honorarprofessor an der Kunsthochschule in Braunschweig. Bis 2016 war er Leiter der Nationalgalerie im Hamburger Bahnhof – Museum für Gegenwart – Berlin. Catherine Nichols ist Kunst- und Literaturwissenschaftlerin, Kuratorin und Autorin. Sie promovierte 2001 an der University of New South Wales in Sydney. Sie hat eine Vielzahl von kunst- und kulturhistorischen Ausstellungen kuratiert, zuletzt „Shine on Me. Wir und die Sonne“ (2018) für das Deutsche Hygiene-Museum in Dresden. 

Gemeinsam haben Eugen Blume und Catherine Nichols zahlreiche Ausstellungen realisiert, darunter mehrere zu Joseph Beuys. 2008 kuratierten sie die umfassende Retrospektive „Beuys. Die Revolution sind wir“ in der Nationalgalerie im Hamburger Bahnhof – Museum für Gegenwart – Berlin. 2013 folgte „Das Ende des 20. Jahrhunderts. The Best is Yet to Come“, die vom gleichnamigen Werk von Beuys ausgehend sich mit Topoi der Zukunft befasste. Anlässlich des 2014 vom Sammler Erich Marx erworbenen und der Nationalgalerie als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellten Schlüsselwerks „DAS KAPITAL RAUM 1970–1977“ von Beuys präsentierten sie 2016 die experimentelle Annäherung „Das Kapital. Schuld – Territorium – Utopie“, die das erweiterte Denken in den Mittelpunkt stellte. Im Rahmen des Jubiläumsprogramms „beuys 2021“ erarbeiten sie mit Isabelle Malz für die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen die Ausstellung „Jeder Mensch ist ein Künstler“, die sich auf die universellen und kosmopolitischen Konzepte und Fragen im Werk von Beuys konzentriert. 

Über Joseph Beuys
Joseph Beuys (geboren 1921 in Krefeld, aufgewachsen in Kleve, gestorben 1986 in Düsseldorf) war Zeichner, Bildhauer, Aktions- und Installationskünstler, Lehrer, Politiker, Aktivist. Neben Marcel Duchamp, John Cage und Andy Warhol zählt er zu den bedeutendsten Künstlern des 20. Jahrhunderts. Das Wesen, die Materialität, die Sprache, die Wahrnehmung der Grenzen und Aufgaben der Kunst veränderte er grundlegend. Beuys setzte sich in seinem universell angelegten Werk mit Fragen des Humanismus, der Sozialphilosophie und der Anthropologie auseinander. Seine Kriegserfahrungen als Soldat hatten einen wesentlichen Einfluss auf seine Werkentwicklung, die sich eine radikale Demokratisierung der Gesellschaft zum Ziel setzte. So hob er 1964 die Trennung zwischen seiner Biografie und seiner künstlerischen Arbeit auf: Sein Leben betrachtete er fortan als ein zu formendes Material. Dieses Modell bildete den Ausgangspunkt seiner plastischen Theorie, die 1982 mit seinem sozial-ökologischen documenta-Beitrag „7000 Eichen“ ihren Höhepunkt erreichte. Bis heute ist sein Einfluss in künstlerischen und politischen Diskursen zu spüren.

Joseph Beuys im 21. Jahrhundert
Joseph Beuys hat wie kein anderer Künstler seiner Zeit die Kunst mit gesellschaftlichen Prozessen verbunden, sie in einem universellen Anspruch der Politik, der Wissenschaft, der Philosophie und der Wirtschaft als schöpferische, verändernd wirkende Kraft angeboten. Seine weitreichenden Ideen sind auch heute aktuell. Sein frühes, mit der Frage nach den ökonomischen Verhältnissen verbundenes Engagement für die Umwelt ist nur ein Beispiel für seine Weitsicht. Als prägende Lehrerpersönlichkeit an der Düsseldorfer Kunstakademie hat er die Frage nach der Bildung neu gestellt. Das durch die Kunst erweiterte Denken und Handeln war sein zentrales Anliegen. In dem Satz „Jeder Mensch ist ein Künstler“ hat er eine universelle Weltgesellschaft angesprochen.

Alle Informationen unter: www.beuys2021.de

Minister Reul begrüßt Verbot von „Combat 18“

Minister Reul: Verbot ist ein deutliches Signal in die rechtsextremistische Szene

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat den Verein bundesweit verboten und ihm jede Tätigkeit untersagt. Mit dem Verbot geht außerdem die Beschlagnahme des Vereinsvermögens von „Combat 18 Deutschland“ einher. „Ich freue mich, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer konsequent gegen diese rechtsextremistische Gruppierung vorgeht. Das Verbot ist ein deutliches Signal in die rechtsextremistische Szene. Polizei und Verfassungsschutz gehen entschlossen gegen Neonazis vor und nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten, den braunen Sumpf auszutrocknen“, so Reul.

Maßnahmen fanden in mehreren Bundesländern statt. In Nordrhein-Westfalen war eine Wohnung in Castrop-Rauxel von den Vollzugsmaßnahmen betroffen. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums in den frühen Morgenstunden zugestellt. Ziel der Durchsuchung ist auch, weitere Beweismittel für die Aktivitäten der Vereinigung zu sichern. Dabei wurden Laptops, Mobiltelefone und Datenträger gefunden. Außerdem wurden waffenrechtlich relevante Gegenstände und Kleidung mit den Aufschriften „Combat 18“ und „Blood and Honour“ sichergestellt.

Das Verbot des Bundesinnenministers stützt sich unter anderem auf Erkenntnisse der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden. „Die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen befassen sich seit Jahren intensiv mit ‚Combat 18‘. Nordrhein-Westfalen konnte deshalb wichtige Erkenntnisse zum Verbotsverfahren beitragen. Bund und Land haben hier wieder einmal gut zusammengearbeitet“, erklärte Minister Reul.

Rechtsgrundlage des Verbotes ist Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Nach Einschätzung des Bundes- und Landesinnenministeriums verstößt der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung, läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus. „‘Combat 18‘ handelte konspirativ und versuchte, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben“, so Reul.

Land, Stadt Bonn und DUH einigen sich auf Vergleich im Klageverfahren zur Luftreinhalteplanung Bonn 

Ministerin Ursula Heinen-Esser: Der Bezirksregierung und der Stadt Bonn ist es gelungen, wirksame Maßnahmen festzulegen, um den Stickstoffdioxidgrenzwert einzuhalten

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Bonn und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Bonn geeinigt. „Nach der gestern verkündeten Einigung über die Luftreinhalteplanung Dortmund freue ich mich, dass wir uns auch in Bonn auf einen Vergleich einigen konnten. Auch dieser Vergleich zeigt, dass wir es mit unseren Maßnahmen schaffen, die Grenzwerte ohne Fahrverbote einzuhalten. Das ist ein Erfolg für unser Land. Mit der erreichten Vereinbarung bin ich sehr zufrieden”, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Sie bedankte sich beim OVG Münster für die konstruktiv geführte Verhandlung, die dazu beigetragen habe, dass angemessene Lösungen zur Einhaltung der Luftgrenzwerte erreicht werden konnten. 

Die nächsten Vergleichsgespräche vor dem OVG Münster finden am 11. Februar zu den Luftreinhalteplänen Wuppertal und Hagen und am 12. Februar zu den Luftreinhalteplänen Oberhausen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Paderborn, Düren und Bochum statt.

Die Ministerin hob die Anstrengungen der Bezirksregierung Köln und der Stadt Bonn hervor: „Auch das Beispiel Bonn zeigt, dass große Anstrengungen im ÖPNV einschließlich einer umfassenden Nachrüstung und Erneuerung der Busflotten sowie die Förderung des Radverkehrs zielführend sind. Hier ist die Stadt Bonn Vorbild für andere Kommunen.”

Regierungspräsidentin Gisela Walsken: „Wir freuen uns, dass der juristische Streit beigelegt ist und Klarheit herrscht. Die Vergleichsgespräche haben gezeigt, dass Land und Stadt parallel zu den gerichtlichen Auseinandersetzungen die richtigen Maßnahmen entwickelt und in den Luftreinhalteplan aufgenommen haben. Die Bezirksregierung Köln und die Stadt Bonn haben den Zeitraum während der Aufstellung des Plans genutzt, um effektive Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität auf den Weg zu bringen. Die vorliegenden vorläufigen Werte an den Messstellen zeigen, dass die Maßnahmen wirken und die Belastungen sinken. Bei konsequenter Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wird der Jahresgrenzwert des laufenden Jahres an allen Stellen im Stadtgebiet von Bonn eingehalten.”

„Der geschlossene Vergleich ist eine gute Nachricht für die Stadt Bonn“, sagte Ashok Sridharan, Oberbürgermeister der Stadt Bonn. „Wir sind sehr zufrieden, dass sich unsere Anstrengungen für bessere Luftqualität positiv auswirken und wir Fahrverbote vermeiden konnten. Bonn wird den Weg, die Nutzung von ÖPNV und Fahrrad attraktiver zu machen, fortsetzen.“   

Dass die bereits ergriffenen Maßnahmen wirken, zeigen die vorliegenden NO2-Messwerte des Landesumweltamtes. So sind an allen Landesmessstellen in der Stadt Bonn die Messwerte rückläufig. Die bisher vorliegenden Werte der Reuterstraße als letzter verbliebener Überschreitungsstelle deuten auf eine vermutlich nur noch minimale Überschreitung des Jahresgrenzwertes für 2019 hin und stehen damit in Übereinstimmung mit den Prognosen des Luftreinhalteplans. Aufgrund der anhaltend rückläufigen Messwerte ist davon auszugehen, dass der Grenzwert im laufenden Jahr an allen Stellen im Stadtgebiet eingehalten wird.

Eckpunkte des Vergleichs

Der im Vergleichsgespräch am 14. Januar 2020 vor dem OVG Münster ausgehandelte Vergleich sieht Folgendes vor:

  • Um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten, setzt die Stadt Bonn ein umfangreiches Maßnahmenpaket um, das überwiegend bereits in die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans Bonn vom August 2019 aufgenommen worden ist, zum Teil aber auch darüber hinaus geht. Der Luftreinhalteplan wird entsprechend fortgeschrieben.
  • Bei der Umrüstung der Busse der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWB) befindet sich die im Plan festgelegte Umrüstung aller älteren Busse auf der Zielgeraden; die letzten Busse werden zurzeit mit Filtern nachgerüstet. Auch beim Fuhrpark der Stadt Bonn werden bei entsprechender Förderfähigkeit für weitere kommunale Fahrzeuge Nachrüstungen vorgenommen. Die weitere Beschaffung von E-Fahrzeugen ist vorgesehen.
  • Weitere vereinbarte Maßnahmen betreffen die Verbesserung des ÖPNV-Angebots durch Taktverdichtungen, Angebotsverbesserungen und Fahrkartenvergünstigungen vor allem mit Mitteln aus dem Programm Lead City (Modellstadt Bonn). Alle Beteiligten des Vergleichs setzen sich dafür ein, dass Bonn auch künftig Bundesmittel für Ticketvergünstigungen erhält. 
  • Die Nutzung der kommunalen Verkehrssysteme wird zudem insbesondere durch verschiedene Digitalisierungsmaßnahmen zur besseren Nutzung der Angebote und Vermeidung unnötiger Parksuchverkehre sowie Digitalisierung beim kommunalen Verkehrsunternehmen Stadtwerke Bonn erleichtert. 
  • Dem Ziel der Erleichterung des Umstiegs auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel dient auch die Einrichtung von zahlreichen so genannten Mobilstationen, gefördert aus Mitteln des Landes für eine emissionsfreie Innenstadt. 
  • Zur Verbesserung des Radverkehrs werden unter anderem mehrere Radpendlerrouten eingerichtet oder ausgebaut. 900 Mietfahrräder stehen bereits seit Herbst 2018 zur Verfügung. 
  • Ein weiterer wichtiger Punkt des Vergleichs ist das so genannte Entlastungspaket Reuterstraße. Es besteht aus einer Verkehrslenkung auf den Autobahnen zur Entlastung der Reuterstraße, Tempo 30 auf der Reuterstraße und der Vorbereitung einer Pförtnerung im Bereich der AS Poppelsdorf der Reuterstraße. 
  • Tempo 30 ist von der Stadt Bonn auf Teilen der Reuterstraße bereits angeordnet und ausgeschildert; die Beschilderung wird Richtung Autobahnanschluss weitergeführt. Insbesondere in der Einführungsphase wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung intensiv überwacht.
  • Die Änderung der Beschilderung auf der Autobahn selbst zur Lenkung des Zielverkehrs Richtung Bad Godesberg über die Nordbrücke befindet sich in der Umsetzung und soll Ende Februar abgeschlossen sein. 
  • Verschiedene Varianten einer verkehrssicheren Pförtnerung am Beginn der Reuterstraße werden zurzeit mittels eines Gutachtens ermittelt. Sollten die Messwerte auf der Reuterstraße im Sommer noch über dem Grenzwert liegen, wird gegebenenfalls mit einer Pförtnerung, deren Ausgestaltung im Gutachten geklärt wird, kurzfristig nachgesteuert.


Falls nach der Feststellung des Jahresmittelwerts 2020 der NO2-Grenzwert an der Messstelle an der Reuterstraße weiterhin überschritten werden sollte, wird die Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 auf einen weiteren Streckenabschnitt der Reuterstraße ausgeweitet und eine Pförtnerung des Verkehrs nach den Ergebnissen des Gutachtens mit möglichst hoher Wirksamkeit und unter Beachtung der Verkehrssicherheit auf der Autobahn in Angriff genommen.

Sollten die Grenzwerte für NO2 an der Messstelle an der Reuterstraße auch bis zum 30. Juni 2021 wider Erwarten nicht eingehalten werden, setzen sich das Land Nordrhein-Westfalen und die DUH kurzfristig zusammen, um eine Lösung zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte zu finden. Sollten sich die beiden Beteiligten nicht verständigen können, wird eine noch zu benennende “Schiedsstelle” eingeschaltet.

Weitere Informationen
Der Vergleich inklusive der Anlagen mit den Maßnahmenpaketen ist als Anlage der heutigen Pressemitteilung des OVG Münster hier abrufbar.

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